Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft. Haftung

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1 Haftung

2 Begriff 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Abgrenzung zur Schadenersatzpflicht aus Verträgen: allgemeiner gefaßt Schadensersatz ist nicht an das Bestehen eines Vertrages gebunden Zwangsschuldner! 2

3 Grund für rechtliche Regulierung Coase: Verhandlungslösung vorzuziehen Coase Theorem ursprünglich im Zusammenhang mit Schadensregulierung benutzt...those actions of business firms that have harmful effects on others (Coase, The Problem of Social Cost, S. 1) Rechtliche Regelung vorteilhaft wenn: Hohe Transaktionskosten Opportunistisches Verhalten Verhandlungsunwillen Ë Wie sollte nun die rechtliche Regulierung aussehen? 3

4 Haftungslastzuweisung Lösung der traditionellen Jurisprudenz: Verbote aussprechen bzw. Rechte per Gesetz zuordnen Normadressaten werden diese rechtlichen Regelungen befolgen. Im Haftungsrecht: Verursacherprinzip Derjenige, der einen Schaden verursacht, hat diesem dem Geschädigten zu ersetzen Vermeintliche Vorteile: Einfach in der Anwendung Klar für alle Beteiligten Gerecht 4

5 Verursacherprinzip: Eignung (1) Beispiel 1: Weinbauern und Getreidefarmer: Illinois 1969: Firma pflanzte Weintrauben, die durch ein vom Wind herangewehtes Unkrautvernichtungsmittel zerstört wurden. Die umliegende Getreidefarmer hatten dieses Mittel bereits lange angewendet, es schadet Getreide nicht Harold Demsetz: Wealth Distribution and the Ownership of Rights, Journal of Legal Studies, 1972, S. 227 Nach dem Verursacherprinzip sind die Getreidefarmer schadenersatzpflichtig. Ist dies sinnvoll? 5

6 Verursacherprinzip: Eignung (2) Beispiel 2: Flughafen versus Anwohner Flughafen ist die physische Quelle von Lärm und Emissionen. Durch den stetig zunehmenden Flugverkehr fühlen sich die Anwohner belästigt, bei einigen kommt es zu Schlafstörungen. Frage: Wer verursacht den Schaden? Anwohner, weil sie so dicht am Flughafen wohnen? Flughafen, weil er die Ausgangsquelle des Lärms ist? Spielt es eine Rolle, wer zuerst da war? 6

7 Fehler des Verursacherprinzips Verursacherprinzip: einseitige Verletzung : Wirkt vom Schädiger auf den Geschädigten Aber: Für eine Schädigung müssen stets zwei Seiten beteiligt sein Beide Seiten ursächlich sind Folglich: Behauptung, jemand müsse Verursacher sein und deshalb nach dem Verursacherprinzip haften, ist eine wertende Ansicht. Implizite Behauptung: einseitige Schädigung durch lediglich eine Partei 7

8 Alternatives Vorgehen Verursacherprinzip : Keine Coaseanische Verhandlungslösung Damit nicht garantiert: Optimale Ressourcenallokation Möglich: Opportunistisches Verhalten, Anreiz zur Verantwortungslosigkeit Ë Besser geeignet: Konzept der integrierten Person Hypothetische Verhandlungslösung Coaseanisches Ergebnis Ë Welchen Ansprüchen sollte das Konzept genügen? 8

9 Ausgestaltung Haftungsrecht Gestaltung des Haftungsrechts: Koordinierungsfunktion Berücksichtigung privater Nutzen und externalisierter Kosten Tatsächliche Ausgestaltung: Beide Seiten werden für diejenigen Schäden haftbar gemacht, die von demjenigen Handlungsmuster abweichen, welches eine integrierte Person gewählt hätte 9

10 Anwendung des Konzepts Beispiel 1: Integrierte Person im Wein-/Getreidefall: Person hätte bemerkt, daß es bei gleichzeitigem Anbau von Wein und Getreide der Gewinn nicht maximal ist Abhängig von den relativen Gewinnen wäre ausschließlich Wein oder Getreide angebaut worden Ertragsverlust durch Verzicht auf Herbizide>Gewinn aus Weinanbau: Weinbauer Verursacher, kein Ersatzanspruch Frage: Welche Anreize erwachsen aus unterschiedlichen Haftungssystemen? 10

11 Haftung: Ökonomische Überlegungen (1) Schädigende Ereignisse erfordern zwingend mindestens zwei Parteien Haftungsrecht dient zur Internalisierung der mit diesen Ereignissen verbundenen Kosten Problem: sowohl Schädiger als auch Opfer können durch Sorgfalt das Schadensniveau beeinflussen Haftungsrecht (Recht der unerlaubten Handlungen) muss dafür sorgen, dass beide Parteien Anreize zu sorgfältigem Handeln haben Ähnlichkeit zum Vertragsrecht 11

12 Haftung: Ökonomische Überlegungen (2) Gestaltung des Haftungsregimes dergestalt, dass die gesamten (sozialen) Kosten D von Unfällen minimiert werden Kosten sind abhängig von: x: Vorsorge p: Unfallwahrscheinlichkeit A: Unfallkosten w: Vorsorgekosten 12

13 Sorgfalt bei Schädiger und Opfer Unfall Fehlerhafte Elektroverkabelung, Brand Auto fährt Fußgänger an Fehlerhafte Software Medikament hat Nebenwirkungen Sorgfalt des Schädigers Verkabelung besser durchführen Sicherer fahren Besser programmieren Bessere Warnhinweise auf Packung Sorgfalt des Geschädigten Haus feuersicher machen Vorsichtiger zu Fuß gehen Andere Software benutzen Warnhinweise lesen 13

14 Effizientes Sorgfaltsniveau (1) Zielfunktion: D = wx + p( x) A fi min Optimalitätskriterium: w = - p ' ( x ) A Wichtig: Unterschiedliche Haftungsregeln führen zu unterschiedlichen Anreizen bei Opfer und Schädiger 14

15 Effizientes Sorgfaltsniveau (2) x x + D(x) wx + p( x) A wx p(x)a 15

16 Einseitige Schadensverursachung Einfachste Situation: Nur eine Partei, nämlich der Schädiger, kann durch Sorgfalt die Schadenshöhe beeinflussen (Unilateral Care Modell) Wie kann die Partei zu optimaler Sorgfalt angereizt werden? Analyse von drei Haftungsregeln: Keine Haftung des Schädigers (No Liability) Gefährdungshaftung (Strict Liability) Verschuldenshaftung (Negligence) 16

17 Keine Schädigerhaftung Definition: Kommt es zu einem Schaden beim Opfer, so ist der Schädiger nicht haftbar zu machen Schädiger minimiert seine Kosten, indem er das Sorgfaltsniveau auf 0 senkt! D = wx + p ( x ) A fi min D = wx + 0 fi min fi x = 0 17

18 Gefährdungshaftung Definition: Bei der Gefährdungshaftung trägt der Schädiger alle Schäden des Opfers Es gilt folglich: D = wx + p ( x ) A fi min fi x = x * 18

19 Verschuldenshaftung Definition: Der Schädiger haftet nur dann für die Schäden des Opfers, wenn er einen bestimmten Sorgfaltsstandard unterschreitet Exogene Wahl des Sorgfaltsstandards entscheidend: Wird effizienter Standard festgelegt, ergibt sich ein Ergebnis analog zur Gefährdungshaftung Wird der Standard zu niedrig gewählt, legt der Schädiger zu wenig Sorgfalt an den Tag Wird der Standard zu hoch gewählt, legt der Schädiger zu viel Sorgfalt an den Tag 19

20 Zweiseitige Schadensverursachung Abwandlung der Ausgangssituation: Schadenhöhe hängt sowohl vom Sorgfaltsniveau des Schädigers als auch vom Sorgfaltsniveau des Opfers ab Sorgfalt der einen Partei ist durch Sorgfalt der anderen Partei imperfekt substituierbar Wie wirken die unterschiedlichen Haftungsregeln? Keine Haftung des Schädigers: Opfer ist zu sorgfältig Gefährdungshaftung: Opfer investiert nicht in Sorgfalt Verschuldenshaftung: beide Parteien sind jeweils effizient sorgfältig 20

21 Moral Hazard Moral Hazard Probleme: Ist eine Partei vollständig versichert und kann von der nur begrenzte Information besitzenden Versicherung nicht vollständig beaufsichtigt werden, so kann sich nach Vertragsabschluß ihr Verhalten ändern Form von postkontraktuellem opportunistischem Verhalten i.w.s., welches auftritt, weil Handlungen einer Partei nicht perfekt beobachtbar sind und diese Partei versucht, ihre eigenen Interessen auf Kosten anderer zu verfolgen 21

22 Beispiele für Moral Hazard Verhalten Verhalten im Straßenverkehr Offensives versus defensives Verhalten im Straßenverkehr aufgrund von Versicherungen Krankenversicherung Häufigkeit von Arztbesuchen und Gesundheitsvorsorge Sorgfalt Sorgfalt im Umgang mit garantiegeschützen Gütern fi Moral Hazard spielt im Haftungsrecht vor allem dann eine Rolle, wenn es zum Wechsel bei Haftungsregeln kommt. 22

23 Wechsel des Haftungsregimes Wechsel des Haftungsregimes kann zu unerwünschten Reaktionen führen Einführung einer Gefährdungshaftung: Unfallkosten werden vom Verkäufer getragen fi Versicherungswirkung! o Problem: Ändern sich die Unfallkosten im Zeitablauf, ist eine richtige Verteilung auf Konsumenten nicht möglich fi Verluste für Firma! 23

24 Gefahrenhinweise Aus ökonomischer Sicht: Günstige Informationsquelle Beseitigung möglicher Informationsasymmetrien Frage: Was ist ein effizienter Gefahrenhinweis? Juristen: Möglichst spezifisch (Katze nicht in der Mikrowelle trocknen! Kaffee ist heiß!) Aber: Gefahr der Überwarnung/Fehlwarnung Problem: Produkte haben multiple Risiken Überwarnung einzelner Risiken kann zu falschen Incentives führen Zu viele Warnungen: Information Overload 24

25 Haftung: empirische Bearbeitung Für empirische Untersuchungen wichtig: Datenverfügbarkeit Meßprobleme In den USA ist das Datenmaterial relativ gut, aber: erfaßt nur Fälle, die tatsächlich vor Gericht kommen unterschätzt dadurch die Relevanz des Themas, da: o 19% aller Klagen fallengelassen werden o 95% der nichtfallengelassenen Klagen in einem Vergleich enden o nur 5% tatsächlich durch ein Gericht entschieden werden 25

26 Empirische Untersuchung Frank A. Sloan et al.: Tort Liability and Obstetricians Care Levels, in: International Review of Law and Economics, Vol 17, June 1997, S. 245 ff. fi Anreizwirkungen des Haftungsregimes in bezug auf Sorgfalt bei Geburten 26

27 Arzthaftung in den USA Sorgfaltsstandard: Sehr hoher Sorgfaltsstandard bei medizinischen Behandlungen, d.h., dass Ärzte leicht wegen Kunstfehlern zu verklagen sind. Haftungsrisiko bei Geburtsfehlern liegt weitgehend beim Arzt: Faktisch Gefährdungshaftung Zu dieser Studie: Daten aus Florida Effekt drohender Haftung auf Sorgfaltsstandards, gibt es eine Verhaltensänderung? 27

28 Grundmodell (1) Konkurrenzmarkt: Preis hängt von der Qualität ab Patienten messen der Qualität in Abhängigkeit von anderen Größen einen Wert bei Die individuelle Nachfrage kann anhand einer einfachen Nachfragefunktion beschrieben werden: p: Preis Y: Qualität Z: Sonstige Größen (Gesundheit, Krankenversicherung etc.) p = py (, Z) 28

29 Grundmodell (2) Die Kosten hängen ab von den Faktoren: Output (Menge der geburtshelferlichen Leistungen) Qualität der geburtshelferlichen Leistung weitere exogene Faktoren (Inputpreise etc.) Einfache totale Kostenfunktion mit Q: Output Y: Qualität W: sonstige exogene Faktoren C = C( Q, Y, W ) 29

30 Grundmodell (3) Arzt erwartet eine Anzahl von Klagen pro Zeitraum: Abhängig vom gerichtlich festgelegten Sorgfaltsstandard o Je höher dieser ist, desto mehr Klagen sind zu erwarten Maximale Klageanzahl ist erreicht, wenn der Arzt die gesamte Sorgfaltspflicht trägt o Dies ist bei der Gefährdungshaftung der Fall Sorgfaltfunktion definiert die Menge der erwarteten Klagen pro Periode Q: Menge Y: Qualität L: exogene Größen (etwa gerichtlich festgelegte Sorgfalt) s = s( Q, Y, L) 30

31 Grundmodell (4) Annahme: Die mit der Klage verbundenen Kosten bei jeder Klage genau A betragen Problematische Annahme! o A beinhaltet Faktoren wie Zeit, Reputation, psychische Kosten (Schuldgefühle etc.), Kosten, die nicht über eine Versicherung abgedeckt werden usw. Weitere Annahme: Arzt ist risikoneutral Arzt maximiert seinen Gewinn, indem er seinen Output und dessen Qualität bestimmt. p = py (, Z) Q - CQYW (,, )- sqy (,, L) A 31

32 Betrachtete Reaktionen (1) Nachfrageverlagerung (Z) mehr bzw. weniger Nachfrage nach geburtshelferlichen Leistungen Zunehmende Faktorpreise (W) Beispielsweise Preissteigerung von Geräten und Medikamenten zunehmende Klagehäufigkeit (L) Änderung eines gerichtlich definierten Sorgfaltsstandards zunehmende Kosten pro Klage Steigende Schadenersatzsummen Steigende Versicherungsbeiträge 32

33 Betrachtete Reaktionen (2) Nachfrageverlagerung: Zunehmender Grenzgewinn der Qualität Steigendes Patienteneinkommen, bessere Absicherung über Krankenversicherung, höheres Risiko bei Patienten führt zu höherer Qualität Änderung von L und A: Unklare Wirkungen auf die Qualität und die Quantität der angebotenen Leistungen, da Mengenerhöhung zu mehr Klagen führen könnte Wenn Mengenänderungen nicht zu einer sich ändernden Klagehäufigkeit führen, steigert zunehmendes L und A die Qualität und damit mittelbar auch die Quantität 33

34 Datensammlung (1) In dieser Studie: Zahl der Patienten: Menge Zahl der pro Patient durchgeführten Untersuchungen: Qualität Demnach: höhere Klagewahrscheinlichkeit und höherer Schadenersatz führt zu steigender Qualität Datensatz: 963 Frauen aus 31 Counties in Florida, die im Jahr 1987 ein Kind zur Welt brachten 87% aller in Florida in diesem Jahr gemeldeten Todgeburten oder Todesfälle, die bei der Geburt auftraten, waren in diesen Counties zu verzeichnen Nicht enthalten: Counties in North Central FL und FL Panhandle 34

35 Datensammlung (2) Daten wurden per Fragebogen erhoben, der Fragen enthielt nach: 1. Risikofaktoren 2. Art der Behandlungen 3. Zufriedenheit mit der Behandlung 4. Wahl des Arztes 5. Birth Outcome after 5 years 6. Falls Komplikation: wurde Klage angestrengt? 35

36 Datensammlung (3) Telefonische Interviews, bei Nichterreichbarkeit persönlich interviewt Krankenhausaufzeichnungen für Mutter und Kind Der Begriff des Kunstfehlers wurde nur erwähnt, wenn eine Kunstfehlerklage eingereicht wurde Zuverlässigkeit der Ergebnisse? Suggestivfragen Zeitverzögerung anderer Bias 36

37 Mess- und Schätzprobleme Problem: wie Klagerisiko bestimmen? Daten decken nur das Jahr 1987 ab Klagewahrscheinlichkeit ex post die bestimmen o Aber: Arzt muss die Qualität seiner Behandlung festlegen, muss eine subjektive Einschätzung haben Hier: Betrachtung der Jahre 1977 bis Zahl der Klagen pro Jahr pro individuellem Arzt 2. Sonstige Variablen, die die Klageerfahrung des individuellen Arztes erfassen 3. Zahl der Klagen für alle Arzte im County 4. Totale Zahlungen pro County 37

38 Spezifikation (1) Spezifikation des Modells: Umsetzen von theoretischer in empirische Form Mögliche Probleme: Exogenität von Variablen, Schätzmethoden Dabei muß beachtet werden: Datensatz, Art der Variablen Zur Einführung: William Mendenhall/Terry Sincich: A Second Course in Statistics: Regression Analysis, 5th Edition, 1996, Prentice-Hall 38

39 Spezifikation (2) Zur Erinnerung: Es soll der Effekt der Haftung auf das Verhalten der Ärzte gemessen werden Als abhängige Variablen werden festgelegt: 1. Geburtsmethode 2. Vorgeburtliche Tests 3. Zufriedenheit mit Behandlung 39

40 Empirische Ergebnisse (1) Geburtsmethode: Abhängige Variable: o Art der Geburt (Nicht-Kaiserschnitt vs. Kaiserschnitt) Erklärende Variablen: o Haftungsvariablen o Gesundheitsvariablen o Einkommensvariablen o Arztvariablen 40

41 Empirische Ergebnisse (2) 41

42 Empirische Ergebnisse (3) Negativer Einfluß der Haftungsvariablen! Ergebnis allerdings nicht statistisch signifikant. Positiver Einfluß von diversen Risikofaktoren Einkommensfaktoren Es läßt sich allerdings nicht zeigen, dass bei steigendem Haftungsrisiko mehr Kaiserschnitte durchgeführt werden. In dieser Untersuchung wurde aber der Kaiserschnitt mit einer größeren geburtshelferlichen Sorgfalt gleichgesetzt! 42

43 Empirische Ergebnisse (4) Vorgeburtliche Tests: Vier Gleichungen: Abhängige Variablen: o Ultraschall o Amniozentese-Test o Alpha-Feto-Protein-Test o Diabetis-Test Erklärende Variablen: o Einkommensvariablen o demographische Variablen o Risikofaktoren o Haftungsvariablen 43

44 Empirische Ergebnisse (5) 44

45 Empirische Ergebnisse (6) Zwei von vier Tests zeigen ein negatives Vorzeichen bei den Haftungsvariablen! Diese Ergebnisse sind statistisch signifikant! Zwei von vier Tests zeigen ein positives Vorzeichen bei den Haftungsvariablen! Diese Ergebnisse sind statistisch signifikant! 45

46 Empirische Ergebnisse (7) Zufriedenheit mit der Behandlung: Abhängige Variablen: o Interesse o Erklärungen o Ignoranz o nachgeburtliche Erreichbarkeit Erklärende Variablen: o Demographische Variablen o Einkommensvariablen o Haftungsvariablen Die Antworten konnten auf einer Skala mit Werten zwischen 1 und 5 bewertet werden 46

47 Empirische Ergebnisse (8) 47

48 Empirische Ergebnisse (9) Haftungsvariablen zeigen gemischte Vorzeichen und sind nicht statistisch signifikant Aber: Skala war dergestalt, dass hohe Zufriedenheit mit einem kleinen Wert bezeichnet wurde. Abschreckungseffekt der Haftung hätte sich deshalb in einem negativen Vorzeichen zeigen müssen! 48

49 Zusammenfassung (1) Empirische Untersuchung lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob gesteigertes Haftungsrisiko zu einer defensiveren Medizin führt Mögliche Interpretation: Ärzte praktizieren bereits reasonable care, da es stets die Gefahr von Kunstfehlern gibt Betrachtung eines einzigen Querschnitts gibt dann keine Aufschlüsse Es wurden nur Daten aus einem einzigen Staat mit einem homogenen Haftungssystem benutzt 49

50 Zusammenfassung (2) Möglich: Zu wenig Varianz in den Daten, um Einfluß auf Verhalten zu erfassen Es ist nicht klar, dass die benutzten Variablen auch tatsächlich Vorgehensweisen erfassen, welche die Risikokosten senken! So ist etwa nicht klar, dass eine Kaiserschnittgeburt zu einem geringeren Geburtsrisiko und damit sinkenden Haftungskosten führt Aufgrund vielfältiger Wirkungszusammenhänge kann eine vernünftige Operationalisierung eventuell nicht gelingen 50

51 Zusammenfassung (3) Kann aufgrund der Ergebnisse nun ein Zusammenhang zwischen Sorgfalt eines Arztes und dem Haftungsregime abgelehnt werden? Nein! Aufgrund der vielfältigen Probleme müßte eine anders geartete Untersuchung durchgeführt werden, welche die Probleme umgeht! 51

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