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1 Schellenberg, April 2009 Protokollauszug Sitzung Nr. 5 vom 8. April 2009 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher Karin Lampert, Vizevorsteherin Marianne Hasler, Reinold Hasler, Robert Hassler, Dietmar Lampert, Hansjörg Risch, Gilbert Wohlwend, Mario Wohlwend, Gemeinderäte Als Gast: Martin Kaiser, Leiter Baubüro Protokoll: Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. Baugesuch im vereinfachten Verfahren: Abbruch Veranda und Küchenanbau auf der Parz. Nr. 436/V Die Bauherrschaft beabsichtigt, auf der Ostseite des Gebäudes Stotz 15 die Veranda abzubrechen und die bestehende Küche zu vergrössern. Die Grösse dieser Küchenerweiterung beträgt 6.40 x 2.94 m und ist rund 3.20 m hoch. Die Aussenhülle besteht aus einem Holzschirm und die Dacheindeckung soll mit Sandwichplatten (Oberfläche Blech) gemacht werden. Schmutz- und Meteorwasser werden in die bestehende Kanalisation geleitet. Gemäss Baugesetz müsste der Abstand zwischen zwei Gebäuden mindestens 7.0 m betragen. Im vorliegenden Gesuch beträgt der Abstand lediglich 5.52 m. Für eine diesbezügliche Ausnahme ist das Hochbauamt zuständig. Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Gemeinderat die Ausnahme des verringerten Gebäudeabstandes zu befürworten und das Gesuch mit einer Auflage zu genehmigen: Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Bau- und Planungskommission und genehmigt das Baugesuch vorbehaltlich allfälliger Auflagen und Ausnahmen durch das Hochbauamt

2 Baugesuch: Neubau Carport, Einbau WC, Neubau Aussentreppe auf der Parz. Nr. 541a/V Die Bauherrschaft beabsichtigt, parallel zur Landstrasse einen Carport mit Velounterstand zu erstellen. Die Konstruktion soll in Holzständerbauweise (seitlich offen) erstellt werden. Als Dacheindeckung sollen transparente Kunststoffwellplatten dienen. Zwischen dem Carport und der Landstrasse soll ein zusätzlicher Autoabstellplatz entstehen. In der Garage des bestehenden Gebäudes ist ein WC und auf der Ostseite der Garagenaussenwand ist eine Türe geplant. Die an der Ostseite des Gebäudes erstellte Aussentreppe aus Holz ist noch nicht bewilligt. Der Abstand der Aussentreppe zur Bergerwald Strasse beträgt 3.31 m anstatt den baugesetzlich vorgeschriebenen 4.0 m. Gemäss Rücksprache mit dem Hochbauamt würde das Land in diesem Fall eine Ausnahme sprechen. Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Gemeinderat, das Baugesuch zu genehmigen und den verringerten Grenzabstand zur Bergerwald Strasse zu befürworten. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Bau- und Planungskommission und genehmigt das Baugesuch sowie den verringerten Grenzabstand zur Bergerwald Strasse. Baugesuch im vereinfachten Verfahren: Sonnekollektoren auf der Liegenschaft Obergut 6, auf der Parz. Nr. 223d/II Die Bauherrschaft beabsichtig auf der Ostseite des Daches Sonnenkollektoren anzubringen. Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Gemeinderat, das Gesuch mit einer Auflage zu genehmigen: Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Bau- und Planungskommission und genehmigt das Baugesuch vorbehaltlich allfälliger Auflagen durch das Hochbauamt. Gemeinderätin Marianne Hasler ist im Ausstand. Baugesuch im vereinfachten Verfahren: Sonnenkollektoren auf der Liegenschaft Widumweg 14, auf der Parz. Nr. 226/VI Die Bauherrschaft beabsichtigt auf der Südwestseite des Gebäudes Sonnenkollektoren anzubringen. Es ist geplant, die Sonnenkollektoren am Balkongeländer im 2. Obergeschoss schräg anzubringen und ringsum zu verkleiden

3 Die Bau- und Planungskommission hat gegen die geplante Massnahme keine Einwände und empfiehlt dem Gemeinderat, das Gesuch mit einer Auflage zu genehmigen: Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Bau- und Planungskommission und genehmigt das Baugesuch vorbehaltlich allfälliger Auflagen durch das Hochbauamt. Baugesuch im vereinfachten Verfahren: Thermische Solaranlage auf der Liegenschaft Egertaweg 7, auf der Parz. Nr. 461/V Die Bauherrschaft beabsichtigt, auf der Südwestseite des Daches Sonnenkollektoren anzubringen. Die Bau- und Planungskommission hat gemäss Zirkularbeschluss gegen die geplante Massnahme keine Einwände und empfiehlt dem Gemeinderat, das Gesuch mit einer Auflage zu genehmigen. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Bau- und Planungskommission und genehmigt das Baugesuch vorbehaltlich allfälliger Auflagen durch das Hochbauamt. Gemeinderat Reinold Hasler ist im Ausstand. Pumpwerk und Retentionsweiher Areal Säga-Mösle Projekt-, Kreditgenehmigung und Genehmigung des Baugesuches Nach längeren Verhandlungen konnte die Gemeinde mit dem Frauenkloster eine Bodenarrondierung im Gebiet Säga-Mösle durchführen. Nun kann das geplante Abwasserpumpwerk erstellt werden, welches ein Grundmass von 2.5 x 2.5 m und eine Tiefe von ca. 4.5 m aufweist. Der Abstand des Pumpwerkes zur Landstrasse wird anstatt dem baugesetzlich vorgeschriebenen Abstand von 4.5 m auf 2.9 m verringert werden. Diese Ausnahme sicherte das Hochbauamt bei einer Voranfrage zu, da vom Schacht selbst an der Oberfläche nur zwei Deckel sichtbar sind. Neben dem Schacht wird ein Schaltschrank platziert, indem die Steuerung und die Fernwartungseinrichtung untergebracht werden. Für Unterhalt und Wartung des Pumpschachtes wird auf der Südseite des Schachtes ein Parkplatz erstellt, welcher mit Schotterrasen befestigt wird. Zudem wird der Bereich zwischen Parkplatz und Pumpwerk naturnah ausgestaltet. Dabei soll die Auslaufkante des bestehenden Weihers etwas angehoben werden, dass zum einen der Weiher auch bei trockenem Wetter Wasser führt und zum anderen bei nassem Wetter eine Retention gegeben ist. Etwas unterhalb des Retentionsweihers wird dadurch ein Tümpel mit einer Grösse von ca. 3 x 4 m entstehen, der mit lehmig-bindigem Material abgedichtet wird, damit dieser immer Wasser führt. Um die beiden Weiher/Tümpel ist ein Zaun geplant. Nähere Informationen dazu sind im Kurzbericht vom Büro RENAT AG vom März 2009 zu finden, welcher dem Gemeinderat vorliegt

4 Für die gesamten Aufwendungen sind im Gemeindebudget des Jahres '000.- Franken reserviert. Ein diesbezüglicher Kostenvoranschlag liegt dem Gemeinderat vor. Die Bau- und Planungskommission ist der Meinung, dass dies ein gelungenes Projekt darstellt und empfiehlt dem Gemeinderat, das Baugesuch zu genehmigen. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Bau- und Planungskommission und genehmigt das Baugesuch sowie den entsprechenden Verpflichtungskredit über 280' Franken. Dieser Beschluss des Gemeinderates wird gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996/76) zum Referendum ausgeschrieben. Burgruinen Schellenberg Vereinbarung zwischen dem Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein, dem Hochbauamt, Abteilung Denkmalpflege und Archäologie, dem Tiefbauamt und der Gemeinde Schellenberg Dem Gemeinderat liegt eine Vereinbarung zwischen dem Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein, dem Hochbauamt, Abteilung Denkmalpflege und Archäologie, dem Tiefbauamt und der Gemeinde Schellenberg betreffend der Oberen und der Unteren Burgruine zur Genehmigung vor. Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Protokolls bildet. Sanierung der Strassenbeleuchtung St. Georg-Strasse, Kappeleweg, Winkel Vergabe der Arbeiten an die LKW Dem Gemeinderat liegt eine Offerte über 17' Franken von den Liechtensteinischen Kraftwerken, Schaan, für die Sanierung der Strassenbeleuchtung in der Region St. Georg-Strasse, Kappeleweg, Winkel, zur Genehmigung vor. Das vorliegende Angebot in Höhe von 17' Franken wird vom Gemeinderat genehmigt und der Auftrag für die Sanierung der Strassenbeleuchtung an der St. Georg-Strasse an die Liechtensteinischen Kraftwerke, Schaan, erteilt

5 Pfarrkirche Schellenberg Orgelpflegevertrag mit der Fa. Hey Orgelbau Dem Gemeinderat liegt von der Firma Hey Orgelbau ein Orgelpflegevertrag zur Genehmigung vor. Nachdem die Firma Hey Orgelbau auch die Orgeln in der Klosterkirche in Schellenberg und Pelagiberg in Pflege haben, kann die Orgelbaufirma Hey ein für die Gemeinde günstiges Angebot unterbreiten. Um die Orgel auch in Zukunft in einem guten Zustand zu erhalten, bietet die Firma Hey Orgelbau einen allgemein üblichen Stimm- und Pflegevertrag an. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Orgelpflegevertrag Neuverpachtung Gemeindeboden Am 20. März 2009 fand in der Gemeindeverwaltung eine Besprechung mit den Schellenberger Landwirten betreffend die Neuverpachtung des Gemeindebodens statt. In den wesentlichen Punkten konnte mit den Landwirten Einigkeit in Bezug auf die Neuverteilung des Pachtbodens erzielt werden. Neuverpachtung der Einzelparzellen Im Grundsatz gilt nach Möglichkeit die Besitzstandswahrung. Erich Biedermann Erich Biedermann wird die Rietparzelle Kat. Nr /I zugeteilt Otto Wohlwend Otto Wohlwend wird die Parz. Kat. Nr. 37/VI zugeteilt. Markus Brendle Markus Brendle werden die Parz. Kat. Nr. 595/V und 467/V zugeteilt. Norbert Lampert Norbert Lampert beantragte bei der Gemeinde, die Parz. Kat. Nr. 104/II, 91/II, 91a,b/II und 76/II (Gerbe in Richtung Grenze) zu pachten. Diese Parzellen werden derzeit von Hansjörg Risch bewirtschaftet. Hansjörg Risch macht Norbert Lampert den Vorschlag, dass er ihm an einem anderen Ort eine Fläche von einem privaten Bodenbesitzer übergibt. Norbert Lampert ist damit einverstanden und wird somit von der Gemeinde keinen Pachtboden erhalten. Harald Hassler Harald Hassler werden die von ihm gepachteten Parzellen sowie die Parzellen 195/II und 196/II (Kloggerweg) zugeteilt. Brigit Elkuch Nach längerer und uneiniger Diskussion zieht Brigit das Gesuch zurück, wenn ihr Vater die beiden Rietparzellen Kat. Nr. 47/I und 48/I, welche die Gemeinde im 2008 erworben hat, als Pächter behalten kann

6 Belinda Elkuch Belinda Elkuch hat ihr Gesuch zurück gezogen Leo Elkuch Leo Elkuch werden die von der Gemeinde im Jahr 2008 erworbenen Rietparzellen Kat. Nr. 47/I und 48/I zugeteilt. Alfons Oehri Alfons Oehri wird die Parz. Kat. 110/VI zugeteilt. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Landwirte für die Verpachtung der oben aufgeführten Parzellen zu. Vizevorsteherin Karin Lampert und Gemeinderat Hansjürg Risch sind im Ausstand. Im Anschluss an diese Abstimmung treten die Gemeinderäte Dietmar Lampert und Hansjörg Risch in den Ausstand. Hof Josef Goop Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte einhellig zum Schluss, dass der Hof von Josef Goop weiterhin bezugsberechtigt sein soll. Die Gemeinderäte Hansjörg Risch und Dietmar Lampert sind im Ausstand. Pachtzinsfestlegung Für die Pachtperiode 2009 bis 2018 werden folgende Pachtzinsen festgelegt: Landwirtschaftsboden: 15 Rappen pro Klafter Vergünstigung für Bio/ÖLN Betriebe: 30% Ausserhalb des Landwirtschaftgebietes: 7 Rappen pro Klafter Die Gemeinderäte Hansjörg Risch und Dietmar Lampert sind im Ausstand. Neuverpachtung des Pachtbodens im Schellenberger Riet Auf Ansuchen von Josef Goop, Nofler Strasse 46 fand am Freitag, den 3. April 2009 zusammen mit Bauführer Martin Kaiser und Gemeindevorsteher Norman Wohlwend ein Gespräch statt. Mit der am 20. März 2009 vorgeschlagenen Neuverteilung soll der landwirtschaftliche Hof von Josef Goop, 534 Klafter Rietboden verlieren, wobei alle anderen den Besitzstand waren können oder sogar weit über 1000 Klafter dazubekommen. Josef Goop informierte in diesem Gespräch, dass er mit Hansjörg Risch zusammen eine Betriebszweiggemeinschaft führt. Mit Einschreiben vom 26. März 2009 kündigte Hansjörg Risch den Pachtvertrag mit Josef Goop auf den 30. April Nun hat Josef Goop die Aufgabe, seinen Hof wieder neu zu verpachten, um die Schulden, die auf seinem Hof lasten, abzahlen zu können. Erschwerend komme dazu, dass seinem Hof mit dem Vorschlag der Landwirte, Pachtflächen weggenommen würden

7 Aus diesem Grund wird beantragt, dass der landwirtschaftliche Hof von Josef Goop gemäss nachstehender Tabelle gleichermassen berücksichtigt werden soll, wie die anderen Pächter. Neuzuteilung bei der Parz. 314/I Pacht bisher Neuzuteilung (Kloster) Zwischentotal + / - Total Klafter Harald Lampert 23'704 1'172 24' '669 Hansjörg Risch 28'326 1'172 29' '291 Leo Elkuch 22'991 1'172 24' '956 Annemarie Büchel * 1'970 1'172 3' '969 Josef Goop 22'565 1'172 23' '530 Alle Masse in Klafter * Gemäss Mitteilung vom vom Landwirtschaftsamt, wird der Betrieb von Annemarie Büchel als Hautperwerbsbetrieb geführt. Gesamtübersicht der Pachtflächen im Schellenberger Riet Parz. 314/I Übrige Flächen Total Harald Lampert Hansjörg Risch Leo Elkuch Annemarie Büchel Josef Goop Erich Biedermann Harald Hassler 24'669 24'669 29' '679 23'956 10'144 34'100 3'969 3'969 23'530 23' ' '420 Alle Masse in Klafter Der Gemeinderat stimmt der Neuverteilung des Pachtbodens im Schellenberger Riet für die Verpachtungsperiode 2009 bis 2018 zu. Die Gemeinderäte Hansjörg Risch und Dietmar Lampert sind im Ausstand

8 Anstellung Mitarbeiterin / Mitarbeiter Reinigung (40%) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 2009 die Ausschreibung der Stelle Mitarbeiterin / Mitarbeiter Reinigung (40 %) genehmigt. Die Ausschreibung wurde im Gemeindekanal, im Internet und im Anschlagkasten der Gemeinde publiziert. Bis zum Ablauf der Frist sind vier Bewerbungen bei der Gemeinde eingegangen. Eine Vorselektion war nicht nötig, weil nur diese vier Bewerbungen eingegangen sind und mit allen vier Bewerberbenden ein Gespräch geführt wurde. Nach diesen Gesprächen haben zwei Personen ihre Bewerbung zurück gezogen Somit stehen für die Vergabe der Stelle noch 2 Bewerber zur Auswahl: Die Durchführung der schriftlichen Wahl, wer der beiden Kandidaten, die Stelle Mitarbeiter/Mitarbeiterin Reinigung (40%) erhalten soll, ergab folgendes Ergebnis: Monika Teuber 5 Stimmen 2. Bewerber 4 Stimmen Somit wird Monika Teuber mehrheitlich als neue Mitarbeiterin Reinigung (40%) auf den 1. Juli 2009 angestellt. Anstellung Leiter Werkhof (100%) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 2009 die Ausschreibung der Stelle Leiterin / Leiter Werkhof (100 %) genehmigt. Die Ausschreibung wurde in den Landeszeitungen, im Gemeindekanal, im Internet und im Anschlagkasten der Gemeinde publiziert. Bis zum Ablauf der Frist sind 27 Bewerbungen aus Liechtenstein und der Region bei der Gemeinde eingegangen. Eine Bewerbung wurde nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Gemeindevorstehung abgegeben. Diese Bewerbung konnte im Selektionsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Am Freitag, den 6. März 2009 haben die Mitglieder der FIPO im Beisein von Bauführer Martin Kaiser eine Vorselektion getroffen und acht Bewerber ausgewählt, die anschliessend zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Zudem wurde an dieser Sitzung auch festgelegt, dass Martin Kaiser, Dietmar Lampert, Hansrudi Sele (als neutrale Fachperson) und Norman Wohlwend die Bewerbungsgespräche gemeinsam führen. Im Vorfeld zu den Bewerbungsgesprächen wurde am 25. März 2009 eine gemeinsame Gewichtung für eine Bewertungsmatrix erstellt, welche für die spätere Bewertung der Kandidaten Gültigkeit hatte

9 Im Anschluss an die Bewerbungsgespräche wurden die Kandidaten auf Basis der Gespräche, den schriftlichen Arbeiten und den eingereichten Bewerbungsunterlagen anhand der festgelegten Bewertungsmatrix bewertet. Antrag an den Gemeinderat: Mit Blick auf die fundierte und fachliche Selektion empfehlen Martin Kaiser, Hansrudi Sele und Norman Wohlwend (Dietmar Lampert war entschuldigt) dem Gemeinderat, die Anstellung von Andreas Gassner, Schellenberg, Jahrgang 1962, als neuen Leiter Werkhof. Die schriftliche Wahl, basierend auf dem Antrag an den Gemeinderat, dass Andreas Gassner, als bestqualifizierter Bewerber die Stelle Leiter Werkhof (100%) erhalten soll, ergibt folgendes Ergebnis: Abstimmung: 6 Ja, 3 Nein Somit ist Andreas Gassner mehrheitlich zum neuen Leiter Werkhof (100%) gewählt. Er tritt die Stelle auf den 1. September 2009 an. Varia Bauwesen a) Verlegung Fussgängerstreifen Bergerwald/Tannwald/Widumweg Bauführer Martin Kaiser informiert den Gemeinderat, dass sich Kurt Elkuch bereit erklärt hat, entlang der Landstrasse einen 1.5 Meter breiten Teil für ein Trottoir zur Verfügung zu stellen, damit der bestehende Fussgängerstreifen um ca. 20 Meter in Richtung Dorf verschoben werden kann. Das Tiefbauamt wird mit Kurt Elkuch einen diesbezüglichen Dienstbarkeitsvertrag erstellen. b) Spielplatz Hinterschellenberg Vizevorsteherin Karin Lampert fragt an, wie der Stand der Dinge in Sachen Spielplatz Hinterschellenberg ist. Gemeindebauführer Martin Kaiser informiert den Gemeinderat, dass für die Projektierung ein Betrag von Franken für das Jahr 2010 budgetiert worden sei. c) Strasse Schellenberg Eschen Gemeinderat Dietmar Lampert teilt mit, dass die Strasse Schellenberg-Eschen, vor allem gleich bei der Einfahrt von der Eschner Rütte her, in einem sehr schlechten Zustand sei und zahlreiche Schlaglöcher aufweise. Er regt an, dass das Baubüro dem Tiefbauamt diesen Missstand mitteilen solle, weil es sich um eine Landstrasse handelt. d) Verkauf Kabelnetz Vizevorsteherin Karin Lampert fragt an, wie der Stand der Dinge in Sachen Verkauf Kabelnetz sei. Man habe einmal darüber im Gemeinderat diskutiert. Vorsteher Norman Wohlwend teilt mit, dass dieser Punkt noch hängig sei. Schellenberg ist derzeit die einzige Gemeinde im Land, die noch über ein eigenes Kabelnetz verfügt und dadurch den Einwohnern die Vergünstigungen bei den Internet-Gebühren anbieten kann. Der Gemeinderat werde sich aber früher oder später mit dem Verkauf des Netzes befassen müssen

10 Finanzierungsbeitrag für das Liechtensteiner Senioren Magazin 60plus Vom Seniorenmagazin 60plus liegt eine Anfrage um finanzielle Unterstützung zur Behandlung durch den Gemeinderat vor. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte mehrheitlich zum Schluss, dass die Unterstützung des Seniorenmagazins 60plus aufgrund der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinde klare Sache des Landes ist. Dennoch lobt der Gemeinderat auch die Arbeit des Redaktionsteams und schlägt vor, dass man dem Team mitteilen soll, dass zukünftig pro Haushalt nur ein Heft versendet wird. Zudem stellt der Gemeinderat auch die Frage, ob man die Kosten nicht auch mit einem Abobeitrag abdecken könnte anstatt allen über 60-jährigen ein Heft gratis zuzustellen. Abstimmung: 4 Ja (3 FBP, 1 VU), 5 Nein (3 FBP, 2 VU). Jugendarbeitsgemeinschaft Ruggell, Gamprin, Schellenberg Budget- und Kreditgenehmigung 2010 Von der Jugendarbeitsgemeinschaft Ruggell, Gamprin, Schellenberg liegt das Budget für das Jahr 2010 zur Genehmigung vor. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 206'500.- Franken. Der Anteil für die Gemeinde Schellenberg beträgt gemäss Verteilschlüssel 26 Prozent was 53'690.- Franken entspricht. Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Budget 2010 der Jugendarbeitsgemeinschaft Ruggell, Gamprin, Schellenberg und den damit verbundenen Verpflichtungskredit über 53'690.- Franken. Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Tierschutzgesetzes sowie die Abänderung des Hundegesetzes und der Strafprozessordnung Dem Gemeinderat liegt der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Totalrevision des Tierschutzgesetzes sowie die Abänderung des Hundegesetzes und der Strafprozessordnung zur Stellungnahme vor. Der Vernehmlassungsbericht wird wie folgt zusammen gefasst: Das liechtensteinische Tierschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1989 und ist somit im Januar Jahre alt geworden. Inhaltlich erfuhr das Gesetz zwischenzeitlich nur einmal eine Anpassung, indem das Institut des Tierschutzbeauftragten eingefügt und die Regierung als Strafbehörde bezeichnet wurde, soweit nicht Tierquälerei vorliegt, ergänzt um die entsprechenden Anpassungen im Verfahrensrecht. Das Tierschutzrecht im internationalen Umfeld erfuhr hingegen in den letzten Jahren wesentliche Anpassungen. So trat in Österreich am 1. Januar 2005 ein bundesweites Tierschutzgesetz in Kraft, in Deutschland wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2006 neu gefasst und in der benachbarten Schweiz trat die total revidierte Tierschutzgesetzgebung am 1. September 2008 in Kraft

11 Das liechtensteinische Tierschutzgesetz orientiert sich traditionell an der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. Dieses Vorgehen wird mit folgender Begründung beibehalten: In rechtlicher Hinsicht stellt zumindest ein Teil der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung Zollvertragsmaterie dar. Weiters ist hervorzuheben, dass die Wahl des schweizerischen Tierschutzgesetzes als Rezeptionsgrundlage die Rechtsfortentwicklung und Rechtsprechung in Liechtenstein erleichtert, da auf die schweizerische Literatur und Judikatur zurückgegriffen werden kann. Schliesslich ist eine unterschiedliche Ländergesetzgebung in diesem Rechtsbereich aus Wettbewerbsgründen zu vermeiden. Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist nämlich auf den schweizerischen Markt ausgerichtet und somit abhängig von den zumindest vergleichbaren Tierschutzanforderungen. Einen Schwerpunkt der Vorlage bildet die Erweiterung der Zweckbestimmung um den Schutz der Würde des Tieres, verstanden als den Eigenwert eines Tieres, der im Umgang mit ihm beachtet werden muss. Damit verbunden sind die Erweiterung der Grundsatzanforderungen beim Umgang mit Tieren und das Verbot der ungerechtfertigten Tötung eines Tieres. Neu erhält die Regierung die Möglichkeit, die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Tieren umgehen, zu fördern. Im Zusammenhang damit wird sie ermächtigt, Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Tierhalter sowie derjenigen Personen, die Tierhalter ausbilden, festzulegen. Zudem soll sie künftig die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des Tiertransport- und Schlachthofpersonals regeln. Bestimmungen zur Tierzucht und betreffend gen-technisch veränderte Tiere sollen künftig verhindern, dass Zuchtund Reproduktionsmethoden bei Elterntieren und Nachkommen Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen. Für Erzeugung, Züchtung, Haltung, Verwendung und Handel mit gen-technisch veränderten Tieren wird eine Bewilligungspflicht eingeführt. Damit soll ebenso wie mit den Bestimmungen betreffend die Tierversuche dieses schwierige Kapitel nicht einfach ausgeklammert, sondern geregelt werden. Des Weiteren dürfen künftig Schmerz verursachende Eingriffe nur noch unter allgemeiner oder örtlicher Schmerzausschaltung von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Im Kapitel über die Organisation und Durchführung des Gesetzes werden neu die notwendigen Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch das mit dem Vollzug beauftragte Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen aufgenommen und dessen Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Institutionen geregelt. Darüber hinaus wird den Vollzugsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, in bestimmten Fällen für ihre Tätigkeit Gebühren einzuheben. Mit einer Bestimmung zum Investitionsschutz soll schliesslich den legitimen Interessen der landwirtschaftlichen Nutztierhalter Rechnung getragen werden. Abweichend von der schweizerischen Rezeptionsvorlage wird die Kompetenz der Regierung, die Aus- und Weiterbildung von Hundehaltern sowie derjenigen Personen, die Hunde ausbilden, zu regeln, im Gesetz über das Halten von Hunden als Lex specialis eingefügt. Die Strafprozessordnung ist aufgrund von abweichender Artikelnummerierung abzuändern

12 Der Gemeinderat erachtet die notwendigen Gesetzesanpassungen als nötig, bringt jedoch einige Fragestellungen vor, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigt werden sollen. Varia Abgabe von Unterlagen an die Mitglieder des Gemeinderates - abgeänderte Terminübersicht - Jahresbericht Musikverein Cäcilia Jahresbericht Jungmusikanten Musikverein Cäcilia Jahresbericht JAG Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über den Verkehrsverbund Liechtenstein - Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes - Vernehmlassungsbericht über den Umgang mit Organismen - Information Starkbierfest Liechtensteinisches Verbandsmusikfest Der Schellenberg ruft Informationen aus dem Schulrat Gemeinderat und Schulratspräsident Dietmar Lampert informiert aus dem Schulrat Klassengrösse Kindergarten Gemäss Vorschriften des Schulamtes darf ein Kindergarten erst dann zwei Gruppen führen, wenn mindestens 21 Kinder vorhanden sind. Derzeit betrage die Klassengrösse für das kommende Schuljahr 20 Kinder. Vom Schulrat wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung an das FL Schulamt gestellt, weil unter anderem damit gerechnet werden kann, dass evt. noch Neuzuzüger nach Schellenberg kommen. Zudem müsse man dieses Thema ernsthaft aufarbeiten und ein längerfristiges Konzept erarbeiten, da auch die nachfolgenden Jahrgänge relativ geringe Kinderzahlen aufweisen. Sofern das Ressort Bildung die Ausnahmegenehmigung erteilt, wird sich im kommenden Schuljahr im Kindergarten noch nichts verändern. Neuanstellung Primarschule Nachdem Daniela Roth-Chesi nach dem Mutterschaftsurlaub entschieden hat, nicht mehr in den Schuldienst zurück zu kehren, hat die Schulleitung die Anstellung der Ersatzlehrerin Bianca Lampert, Schellenberg, vorgeschlagen. Der Schulrat folgte dieser Empfehlung und leitete diese an das Schulamt weiter. Inzwischen wurde die Anstellung von der Regierung, Ressort Bildung genehmigt. Arbeitsgruppe Mittagstisch Dietmar Lampert informiert, dass das Konzept für einen Mittagstisch vorliegt, dass die Subventionierung aber aufgrund der Landtagswahlen in der alten Regierung nicht mehr behandelt wurde. Nun muss ein neuer Antrag an das Ressort Familie (Regierungschef Klaus Tschütscher) erfolgen. Sobald der Verein Kindertagesstätten diese Abklärungen getroffen hat, müsste sich auch die Gemeinde dazu äussern

13 Mit dem derzeitigen Konzept wäre mit einem Defizit zu rechnen. Die Frage ist, wie viel von diesem Defizit der Staat und wie viel die Gemeinde tragen könnte. Vorerst müsse aber abgeklärt werden, ob das Konzept überhaupt finanzielle Unterstützung erhält, weil bis anhin nur Kindertagesstätten mit Ganztagesstrukturen über einen Finanzierungsschlüssel unterstützt wurden. GEMEINDEVORSTEHUNG SCHELLENBERG

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