Flensburg. Verkehrsuntersuchung Erschließung Schwennauhof

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1 Flensburg Verkehrsuntersuchung Erschließung Schwennauhof

2 Flensburg Verkehrsuntersuchung Erschließung Schwennauhof - Bericht zum Projekt Nr Auftraggeber: Stadt Flensburg Auftragnehmer: SHP Ingenieure Plaza de Rosalia Hannover Tel.: Fax: info@shp-ingenieure.de Projektleitung: Dipl.-Ing. Jörn Janssen Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Cornelia Hollenbach Hannover, August 2012 Flensburg Erschließung Schwennauhof

3 Inhalt Seite 1 Problemstellung und Zielsetzung 1 2 Zustandsanalyse Städtebauliche und straßenräumliche Situation Grundbelastung im Kraftfahrzeugverkehr 8 3 Verkehrserzeugung Berechnungsmethodik Zusätzliches Aufkommen im Kraftfahrzeugverkehr 12 4 Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen 17 5 Zusammenfassung 19 Flensburg Erschließung Schwennauhof

4 1 Problemstellung und Zielsetzung Die Stadt Flensburg ist Eigentümerin der Fläche Schwennauhof in der Nachbarstadt Glücksburg. Die über drei Hektar große und stark baumbestandene Fläche soll nach Aufgabe der bisherigen Nutzung als Jugenderholungsstätte einer neuen Nutzung zugeführt werden. Denkbar sind Nachnutzungen z. B. als Ferienhausanlage oder als Tagungszentrum. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt beginnend an der Kreisstraße 94 über die Straßen Am Schloßpark, Collenburger Straße, Paulinenallee und Schwennaustraße, wobei diese Straßen durch ein sensibles, im Wesentlichen durch Wohnbebauung geprägtes Umfeld führen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, ausgehend von der aktuellen verkehrlichen Belastung der oben genannten Straßen insbesondere der Schwennaustraße die zusätzlich mögliche Belastung aufzuzeigen, um so Art und Umfang der neuen Nutzung nach verkehrlichen Kriterien bestimmen zu können. Die Spanne der möglichen zusätzlichen Verkehrsbelastung wird anhand von zwei Planungsszenarien dargelegt. Quelle: Abb. 1 Zufahrtstraßen zum Schwennauhof von der K 94 aus Flensburg Erschließung Schwennauhof 1

5 2 Zustandsanalyse 2.1 Städtebauliche und straßenräumliche Situation Das Plangebiet Schwennauhof liegt nördlich der Stadt Glücksburg an der Flensburger Innenförde (s. Abb. 2). Auf dem Areal befinden sich derzeit noch einige Versorgungsbauten aus der Zeit als Jugenderholungsstätte sowie zwei größere Reetdachhäuser im Zufahrtsbereich. Zahlreiche Holzhüttenquartiere wurden hingegen zwischenzeitlich abgebaut. Geplant ist eine landschafts- und umfeldverträgliche Nachnutzung, wobei die vorhandene Gebäudestruktur in Gänze zur Disposition gestellt wird. Die Erschließung eines innenliegenden Wohnhauses soll dabei Berücksichtigung finden. Quelle: GeoBasis-DE/LVermA-SH ( (Ausschnitt) Abb. 2 Lage und Zuwegung des Plangebietes Schwennauhof Flensburg Erschließung Schwennauhof 2

6 Die Schwennaustraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen und ist eine Sackgasse. Zur Unterstützung einer Verkehrsberuhigung ist die Straße mit insgesamt vier (begrünten) Fahrbahneinengungen ausgestattet. Das Parken bzw. Halten auf der Fahrbahn ist durch Anordnung der Verkehrszeichen StVO untersagt. Die Fahrbahnbreiten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übermittelt wurden, variieren zum Teil deutlich: Im südlichen Abschnitt der Straße liegt die Fahrbahnbreite bei 4,63 m, während sie kurz nach der Abzweigung des Schausender Weges 5,18 m misst. Auf Höhe der oben beschriebenen Einengungen ist die Fahrbahn auf etwa 3,10 m verschmälert. Im nordwestlichen Abschnitt, kurz vor der Zufahrt zum Plangebiet, liegt die Fahrbahnbreite zwischen 5,86 m und 4,70 m. Aktuell wird lediglich der Verkehr der Anlieger und der Besucher des Campingplatzes, welcher im Südwesten an das Plangebiet angrenzt, über die Straße abgewickelt. Das Wohngebiet, durch das die Straße führt, setzt sich vornehmlich aus Einzelhäusern zusammen. Die Abbildungen 3 bis 5 geben einen Überblick über die straßenräumliche Situation in der Schwennaustraße. Aufgrund des Gebietscharakters sowie der straßenräumlichen und verkehrlichen Situation, auf die im nächsten Kapitel näher eingegangen wird, kann die Schwennaustraße nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 1 als Wohnstraße (Verkehrsstärke: < 400 Kfz/h) eingeordnet werden. Zudem hat sie für den Campingplatz und den Schwennauhof eine Erschließungsfunktion. Bei ausschließlicher Betrachtung der Verkehrsstärke kann die Schwennaustraße sogar der Kategorie Wohnweg zugeordnet werden, da die hier festgesetzte Obergrenze von 150 Kfz/h deutlich unterschritten wird (s. Kap. 2.2). Allerdings lassen andere Kriterien, wie insbesondere die Länge der Straße von ca. 700 m diese Einordnung nicht uneingeschränkt zu, wobei die Straße aber von den in den RASt 06 aufgeführten Kennwerten einer Sammelstraße weit entfernt ist. Einen Überblick über die Charakteristik und die verkehrlichen Kennwerte von Sammel- und Erschließungsstraßen als funktionale Straßentypen nach den RASt 06 gibt Abbildung 6. 1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Köln Flensburg Erschließung Schwennauhof 3

7 Abb. 3 Schwennaustraße Blick aus Paulinenallee Abb. 4 Schwennaustraße mittlerer Abschnitt Abb. 5 Schwennaustraße Höhe Schausender Weg Flensburg Erschließung Schwennauhof 4

8 Abb. 6 Übersicht über die Charakteristik von Sammel- und Erschließungsstraßen nach den RASt 06 Flensburg Erschließung Schwennauhof 5

9 Die Collenburger Straße und die Paulinenallee haben eine ähnliche straßenräumliche und verkehrliche Charakteristik wie die Schwennaustraße und sind somit ebenfalls entsprechend den RASt 06 als Wohnstraße zu kategorisieren. Die Straße Am Schloßpark ist hingegen verkehrlich etwas höher belastet, da über diese Straße u.a. der Marktplatz und ein kleines Einkaufszentrum zu erreichen sind. Die Verkehrsbelastung der Straße wurde im März 2010 im Rahmen eines Verkehrsgutachtens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 [...] (im Auftrag der Stadt Glücksburg) erhoben. Damals lag die Grundbelastung im Kraftfahrzeugverkehr im südlichen Abschnitt der Straße bei etwa 300 Kraftfahrzeugen in der Spitzenstunde. Durch das Vorhaben der Bauleitplanung wurde in dem Gutachten eine Mehrbelastung von etwa 200 Kfz/Sp-h prognostiziert, sodass die Verkehrsstärke aktuell bei bis zu 500 Kfz/Sp-h liegen dürfte. Demnach fällt zumindest der südliche Abschnitt der Straße Am Schloßpark laut den RASt 06 in die Kategorie einer Sammelstraße. Im Gegensatz zur Schwennaustraße ist das Parken auf der Fahrbahn in der Regel in den übrigen Straßen erlaubt. Einen Eindruck von der straßenräumlichen Situation der Straße Am Schloßpark, der Collenburger Straße und der Paulinenallee geben die Abbildungen 7 bis 9. Flensburg Erschließung Schwennauhof 6

10 Abb. 7 Straße Am Schloßpark Blick aus Rathausstraße Abb. 8 Collenburger Straße mittlerer Abschnitt Abb. 9 Paulinenallee südlicher Abschnitt Flensburg Erschließung Schwennauhof 7

11 2.2 Grundbelastung im Kraftfahrzeugverkehr Zur Ermittlung des heutigen Verkehrsaufkommens am Knotenpunkt Paulinenallee/Schwennaustraße hat am Mittwoch, dem in dem Zeitraum von 10 bis 18 Uhr eine Videoaufzeichnung stattgefunden. Die ermittelten Verkehrsstärken im Kraftfahrzeugverkehr sind wie in Kapitel 2.1 bereits angedeutet insgesamt als gering zu beurteilen. In den erhobenen acht Stunden lag die Querschnittsbelastung am nördlichen Knotenpunktarm (Paulinenallee) bei 711 Kraftfahrzeugen, während der südliche Knotenpunktarm mit 829 Kraftfahrzeugen belastet war. Die Querschnittsbelastung der Schwennaustraße lag in dem Erhebungszeitraum bei 500 Kraftfahrzeugen (s. Abb. 10). Das Aufkommen im Schwerverkehr ist in der Schwennaustraße mit 2 Lkw/8h als sehr gering zu bezeichnen. In der Paulinenallee wurden hingegen 22 Lkw/8h gezählt, wobei diese zum größten Teil auf eine dort verlaufende Buslinie zurückzuführen sind. Die Spitzenstunde für den Knotenpunkt Paulinenallee/Schwennaustraße fällt auf den Zeitraum von 12:15 Uhr bis 13:15 Uhr. Am nördlichen Knotenpunktarm lag die Querschnittsbelastung bei 130 Kfz/Sp-h und am südlichen bei 146 Kfz/Sp-h (Paulinenallee). Die Schwennaustraße war in diesem Zeitraum mit lediglich 58 Kfz/Sp-h belastet. Allerdings ist hier zu beachten, dass die höchste Belastung der Schwennaustraße innerhalb des Erhebungszeitraumes auf die Zeitspanne zwischen 10 und 11 Uhr fällt. Das Verkehrsaufkommen lag in dieser Stunde bei 91 Kraftfahrzeugen (s. Abb. 11). Der Anteil des Verkehrs zur Spitzenstunde ist von wesentlicher Bedeutung für die spätere Beurteilung der zu erwartenden verkehrlichen Situation, da er als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Neben dem Kraftfahrzeugverkehr wurde im Zuge der Verkehrszählung auch das Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern erhoben. In dem untersuchten Zeitraum passierten insgesamt 179 Radfahrer sowie 137 Fußgänger den südlichen Knotenpunktarm. In der Schwennaustraße waren 108 Radfahrer sowie 106 Fußgänger in den erhobenen acht Stunden unterwegs. Die Spitzenstunde im Radverkehr fällt in den Zeitraum zwischen 12 und 13 Uhr, während das größte Aufkommen an Fußgängern zwischen 15 und 16 Uhr zu verzeichnen ist (dies trifft auch auf die übrigen Knotenpunktarme zu). Einen Überblick über die zeitliche Verteilung des Verkehrs an den drei Knotenpunktarmen geben die Abbildungen 11 bis 13. Flensburg Erschließung Schwennauhof 8

12 Abb. 10 Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt Paulinenallee/Schwennaustraße (10:00-18:00 Uhr) [Kfz/8h] Pkw Lkw/Bus Rad Fuß Abb. 11 Aufkommen und zeitliche Verteilung der verschiedenen Verkehrsarten in der Schwennaustraße Flensburg Erschließung Schwennauhof 9

13 Pkw Lkw/Bus Rad Fuß Abb. 12 Aufkommen und zeitliche Verteilung der verschiedenen Verkehrsarten im nördlichen Abschnitt der Paulinenallee Pkw Lkw/Bus Rad Fuß Abb. 13 Aufkommen und zeitliche Verteilung der verschiedenen Verkehrsarten im südlichen Abschnitt der Paulinenallee Flensburg Erschließung Schwennauhof 10

14 3 Verkehrserzeugung 3.1 Berechnungsmethodik Eine neue Projektentwicklung auf dem Gelände ist mit der Erzeugung zusätzlicher Verkehre verbunden, die über die angrenzenden Straßen abgewickelt werden müssen. Über die Abschätzung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens in Verbindung mit den aktuellen Verkehrsstärken können Aussagen zu den zukünftigen Verkehrsbelastungen in der Schwennaustraße sowie in den übrigen betroffenen Straßen gemacht werden. Die Methodik der Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens basiert im Wesentlichen auf anerkannten Berechnungsverfahren für den werktäglichen Normalverkehr. Zusätzlich liegen den Berechnungen allgemeingültige Kenndaten, Erfahrungswerte des Gutachters und Informationen des Auftraggebers zugrunde. Auf der Basis der geplanten bzw. der möglichen Flächennutzung kann ein daraus resultierendes Verkehrsaufkommen abgeschätzt werden. Dazu wird ein mehrstufiges Verfahren verwendet, mit dem das tägliche Verkehrsaufkommen überwiegend anhand einer flächenbezogenen Prognose des Nutzeraufkommens ermittelt werden kann. Bei dem Verfahren handelt es sich um das Verfahren zur Ermittlung von Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitplanung nach Bosserhoff 2. Für freizeit- bzw. veranstaltungsbezogene Nutzungen können aufgrund empirischer Untersuchungen spezifische Beschäftigten- und Kundenaufkommen bezogen auf die Nutzfläche ermittelt werden. Da den verschiedenen Nutzergruppen (Beschäftigte, Kunden und Lieferanten) ein spezifisches Verkehrsverhalten zugeordnet werden kann, werden zunächst die jeweiligen spezifischen Verkehrsaufkommen ermittelt. Die Wegehäufigkeit beschreibt das durchschnittliche Wegeaufkommen eines Nutzers pro Tag. Anhand dieses Parameters kann die Gesamtzahl der Wege ermittelt werden, die bezogen auf eine Flächennutzung von den Nutzern zurückgelegt werden. Das Wegeaufkommen für die Beschäftigenund die Kundenverkehre wird anteilig auf die verschiedenen Verkehrsarten verteilt. Anhand des Pkw-Besetzungsgrades, der die durchschnittliche Anzahl von Personen in einem Pkw im fließenden Kraftfahrzeugverkehr beschreibt, wird die Anzahl der Pkw-Fahrten berechnet. Die Anzahl der Lkw-Fahrten wird anhand der spezifischen Lkw- Fahrtenhäufigkeit, welche wiederum die Anzahl der Lkw-Fahrten im Lieferverkehr bezogen auf die Nutzfläche beschreibt, ermittelt. 2 Bosserhoff, D. (2005): Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung. Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung. In: Schriftenreihe der Hessischen Straßenbauverwaltung, Heft 42, Wiesbaden Flensburg Erschließung Schwennauhof 11

15 3.2 Zusätzliches Aufkommen im Kraftfahrzeugverkehr Planungsszenarien Eine Nachnutzung des Areals Schwennauhof hat aufgrund der Lage direkte verkehrliche Auswirkungen auf die Straßen Am Schloßpark, Collenburger Straße, Paulinenallee und insbesondere die Schwennaustraße. Insoweit können aus der Leistungsfähigkeit der erschließenden Straßen Bestimmungsfaktoren für die zukünftige Nutzung des Schwennauhofes erwachsen. Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Planungsszenarien aufgezeigt, um eine mögliche Spannbreite in Bezug auf den zusätzlich erzeugten Verkehr, der durch die neue Nutzung hervorgerufen wird, zu verdeutlichen. Mithilfe der Szenarien kann beurteilt werden, inwieweit sich die Größe der Nutzfläche des Schwennauhofes und die damit verbundene Mehrbelastung im Kraftfahrzeugverkehr auf die Funktion der Zufahrtstraßen auswirkt. Bei der Auswahl der Planungsszenarien bzw. der zukünftigen Nutzung des Schwennauhofes ist zu beachten, dass der umfangreiche, zu schützende Baumbestand auf dem Gelände die Nutzfläche, d.h. auch die Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, stark einschränkt. Die zwei hier exemplarisch ausgewählten Planungsszenarien stellen sich wie folgt dar: Planungsszenario 1: Ferienhausanlage mit 25 Einheiten Planungsszenario 2: Tagungszentrum für bis zu 150 Besucher Besucher/Kunden Szenario , ,5 116 Szenario , ,5 180 Beschäftigte Szenario ,2 85 1,1 35 Szenario , ,1 42 Lieferverkehr Verkehrserzeugung Schwennauhof Anzahl Wegehäufigkeit Besetzung pro Werktag Pkw- Pkw-Fahrten BGF MIV-Anteil Besucher [m²] [Pers.] [Wege/Pers.] [%] [Pers./Pkw ] [Pkw -F/Tag] Anzahl Wegehäufigkeit Besetzung pro Werktag Pkw- Pkw-Fahrten BGF MIV-Anteil Beschäftigte [m²] [Pers.] [Wege/Pers.] [%] [Pers./Pkw ] [Pkw -F/Tag] Lkw-Fahrtenhäufigkeit pro Werktag Lkw-Fahrten BGF [m²] [Lkw -F/BGF] [Lkw -F/Tag] Szenario ,08 2 Szenario ,07 2 Summe Szenario 1 [Kfz/Werktag] (Quell- und Zielverkehr) 153 Summe Szenario 2 [Kfz/Werktag] (Quell- und Zielverkehr) 224 Tab. 1 Zusätzliche Verkehrserzeugung für mögliche zukünftige Nutzungen des Schwennauhofs (exemplarisch ausgewählte Planungsszenarien 1 und 2) Flensburg Erschließung Schwennauhof 12

16 Planungsszenario 1 (Ferienhausanlage) Bei dem ersten Planungsszenario wird angenommen, dass auf dem Areal Schwennauhof eine Ferienhausanlage mit 25 Ferienhäusern entsteht. Diese Anzahl wird bezüglich der großen Anzahl zu schützender Bäume auf dem Grundstück als Obergrenze der nutzbaren Fläche angesehen. Zu diesen Ferienhäusern, für die eine Bruttogeschossfläche von jeweils 60 m² angesetzt wird, kommen 500 m² allgemeine Flächen für beispielsweise eine Rezeption und einen Kiosk hinzu. Insgesamt wird diesem Szenario somit eine Nutzfläche bzw. Bruttogeschossfläche von m² zugrunde gelegt. Die Berechnung nach Bosserhoff ergibt für das Planungsszenario 1 eine zusätzliche Verkehrserzeugung von 153 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr (s. Tab. 1). Diese Belastung muss von der Schwennaustraße komplett aufgenommen werden, während für die Paulinenallee eine prozentuale Verteilung des Verkehrs zu berücksichtigen ist. Dabei ist aufgrund der verkehrlichen Beziehungen von einem Anteil von 90% im südlichen Abschnitt und von 10% im nördlichen Abschnitt auszugehen. Die zusätzliche Belastung im südlichen Bereich des Knotenpunktes Paulinenallee/Schwennaustraße liegt somit bei ca. 138 Kfz/24h und bei 15 Kfz/24h im nördlichen Bereich. Während die Spitzenstunde im Quellverkehr (Abreise) vormittags zu erwarten ist, fällt die Spitzenstunde im Zielverkehr (Anreise) auf den späten Nachmittag bzw. frühen Abend. Allerdings ist sie nicht besonders ausgeprägt, da sich der durch Ferienhausanlagen induzierte Verkehr im Vergleich zu vielen anderen Nutzungen halbwegs gleichmäßig über die Tagesstunden verteilt (s. Abb. 14). Die zu erwartende verkehrliche Spitzenstunde der Ferienhausanlage liegt in der Zeit zwischen 10 und 11 Uhr und fällt somit mit der aktuell erhobenen Spitzenstunde zusammen (vgl. Kap. 2.2). Für die Schwennaustraße ist zu dieser Tageszeit ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 18 Kraftfahrzeugen zu erwarten (s. Abb. 14), sodass die zukünftige Gesamtbelastung in einer Größenordnung von 109 Kfz/Sp-h liegen dürfte. Im südlichen Abschnitt der Paulinenallee ist zu dieser Tageszeit eine Gesamtbelastung von etwa 122 Kfz/h zu erwarten. Situation an Wochenenden Unter der Annahme, dass der Bettenwechsel immer samstags erfolgt, wie es häufig bei Ferienhausanlagen üblich ist, konzentriert sich die Abreise der Ferienhausgäste auf die Zeit zwischen 9 und 10 Uhr, während die Hauptanreisezeit in der Regel zwischen 15 und 16 Uhr liegt. In diesen Zeiträumen ist jeweils eine zusätzliche Belastung der Schwennaustraße von bis zu 30 Kfz/h (bei 1,2 Kfz pro Ferienhaus) möglich. Doch da samstags das allgemeine (d.h. bestehende) Verkehrsaufkommen geringer als an Werktagen ist, liegt die zu erwartende Mehrbelastung noch deutlich unter der aufgezeigten werktäglichen Spitzenstunde (109 Kfz/Sph). Die Größenordnung dürfte bei maximal 80 bis 90 Kfz/h liegen. Flensburg Erschließung Schwennauhof 13

17 Quellverkehr Szenario 1 [Kfz/h] Zielverkehr Szenario 1 [Kfz/h] Zielverkehr Quellverkehr [Kfz/h] Abb. 14 Uhrzeitintervall Szenario 1: Tagesganglinie des zusätzlich induzierten Verkehrs (Quell- und Zielverkehr) Flensburg Erschließung Schwennauhof 14

18 Planungsszenario 2 (Tagungszentrum) Dem zweiten Planungsszenario liegt die Annahme zugrunde, dass auf dem Areal Schwennauhof ein Tagungszentrum für maximal 150 Besucher und einer Bruttogeschossfläche von m² entsteht. Auch diese Nutzfläche wird insbesondere aufgrund des erforderlichen Bedarfs an Stellplatzflächen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Baumbestandes als Obergrenze der zu überbauenden Fläche (bei eingeschossiger Bauweise) eingeschätzt. Es wird ein Angebot von 100 Kraftfahrzeugstellplätzen als absolutes Maximum angesehen. Die Tatsache, dass weniger Stellplätze als Besucher vorgesehen sind, liegt einerseits am angesetzten MIV-Anteil von 90% und andererseits am Pkw-Besetzungsgrad, der mit 1,5 angesetzt wird. Bezüglich des durch die Beschäftigten verursachten Verkehrs werden ein MIV- Anteil von 85% und ein Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 angenommen. Zudem ist davon auszugehen, dass nicht alle Beschäftigten zur gleichen Zeit arbeiten. Das durch dieses Bauvorhaben errechnete zusätzliche Verkehrsaufkommen liegt bei 224 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr (s. Tab. 1) und übersteigt somit das der Ferienhausanlage um etwa 30%. Der Verkehr verteilt sich am Knotenpunkt Paulinenallee/Schwennaustraße gleichermaßen wie im ersten Szenario, sodass etwa 22 Kfz/24h (entspricht 10%) im nördlichen und etwa 202 Kfz/24h (entspricht 90%) am südlichen Knotenpunktarm hinzukommen. Anders als bei Ferienhausanlagen sind bei einer derartigen Nutzung deutlich ausgeprägtere Spitzenstunden im Quell- und Zielverkehr zu erwarten, da Tagungen grundsätzlich zu einer bestimmten Uhrzeit stattfinden. Der in Abbildung 15 dargestellten Tagesganglinie der zusätzlichen Verkehrserzeugung liegt die Annahme zugrunde, dass die Tagungen um 9 Uhr beginnen und um 17 Uhr enden. Somit fällt die Spitzenstunde im Zielverkehr auf die Zeit zwischen 8 und 9 Uhr (Anreise). Die Spitzenstunde im Quellverkehr liegt bei dieser Annahme in der Zeit zwischen 17 und 18 Uhr (Abreise). Finden die Tagungen zu einer anderen Tageszeit statt, werden sich die Spitzenstunden dementsprechend verschieben. Die Verkehrsbelastung in der Schwennaustraße steigt in der vormittäglichen Spitzenstunde um 67 Kraftfahrzeuge (entspricht ca. 70% der Verkehrserzeugung durch die Besucher) und in der abendlichen um 86 Kraftfahrzeuge (entspricht ca. 95% der Verkehrserzeugung durch die Besucher) an. Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsbelastung liegt die zukünftige Gesamtbelastung in der Schwennaustraße zwischen 17 und 18 Uhr bei 162 Kraftfahrzeugen, was somit die zukünftige tägliche Spitzenstunde bedeuten würde. Im südlichen Abschnitt der Paulinenallee dürfte die Gesamtbelastung zwischen 17 und 18 Uhr in einer Größenordnung von etwa 183 Kraftfahrzeugen liegen. Flensburg Erschließung Schwennauhof 15

19 Bei einer Vollauslastung der Tagungen hinsichtlich der Teilnehmer bzw. Besucher wird in dem Szenario von eintägigen Veranstaltungen ausgegangen. Alternativ können mehrere Veranstaltungen an einem Tag stattfinden, dann allerdings bei kleinerer Teilnehmerzahl. Eine weitere Alternative sind Tagesveranstaltungen mit zusätzlichen Veranstaltungen am Abend. Durch diese zeitliche Trennung wird eine Überschneidung der Anreise- und Abreiseverkehre vermieden Quellverkehr Szenario 2 [Kfz/h] Zielverkehr Szenario 2 [Kfz/h] Zielverkehr Quellverkehr [Kfz/h] Abb. 15 Uhrzeitintervall Szenario 2: Tagesganglinie des zusätzlich induzierten Verkehrs (Quell- und Zielverkehr) Flensburg Erschließung Schwennauhof 16

20 4 Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen Die Schwennaustraße ist, wie in Kapitel 2.1 erläutert, nach den RASt 06 als Wohnstraße oder sogar unter ausschließlicher Betrachtung der Verkehrsstärke (und abgesehen von der Länge der Straße) als Wohnweg zu kategorisieren. Bis zu einer bestimmten Grenze kann danach in der Straße zusätzlicher Verkehr verträglich abgewickelt werden. Diese Grenze liegt laut dem Regelwerk generell bei 400 Kfz/h für Wohnstraßen. Bei dem Planungsszenario 1 ist eine verkehrliche Gesamtbelastung von 109 Kfz/Sp-h in der Schwennaustraße zu erwarten, sodass die Straße zumindest in Bezug auf die Verkehrsstärke nach den RASt 06 trotz der Nutzung des Schwennauhofes als Ferienhausanlage (noch) als Wohnweg kategorisiert werden könnte. Eine verträgliche Verkehrsabwicklung ist somit in jedem Fall gegeben. Nach dem Planungsszenario 2, das die Nutzung des Schwennauhofes als Tagungszentrum vorsieht, wird mit 162 Kfz/Sp-h ein etwas höheres Verkehrsaufkommen als im ersten Szenario in der Schwennaustraße verursacht. Die zusätzliche Verkehrserzeugung hat zur Folge, dass die Straße bezüglich der Verkehrsstärke laut Regelwerk dann knapp nicht mehr in die Kategorie Wohnweg, sondern in die Kategorie Wohnstraße fällt. Abbildung 16 gibt unter Zuordnung zu den jeweiligen Straßenraumkategorien der RASt 06 einen Überblick über die Höhe des aktuellen und des durch die Planungsszenarien hervorgerufenen zusätzlichen Verkehrsaufkommens in der Schwennaustraße. Im Hinblick auf das sensible Umfeld durch welches die Schwennaustraße verläuft und der daraus resultierenden gewünschten Verkehrsberuhigung wird die in den RASt 06 genannte verkehrliche Obergrenze von 400 Kfz/h für die Schwennaustraße als deutlich zu hoch eingeschätzt. Auch aufgrund der vier vorhandenen Fahrbahneinengungen, die regelmäßig zu Wartesituationen im Kraftfahrzeugverkehr führen, sollte die verkehrliche Obergrenze nach Auffassung des Gutachters maximal doppelt so hoch sein wie aktuell und somit 180 bis 200 Kfz/Sp-h nicht überschreiten. Diese Belastungsobergrenze wird unter Berücksichtigung des aktuell bestehenden Verkehrsaufkommens bei beiden vorgestellten Planungsszenarien eingehalten, sodass hinsichtlich der Nutzung des Schwennauhofes als Ferienhausanlage oder als Tagungszentrum (jeweils in der genannten Größenordnung) aus verkehrlicher Sicht keine Einwände bestehen. Außerhalb der Fahrbahneinengungen liegt die Fahrbahnbreite der Schwennaustraße bei mindestens 4,63 m, sodass Begegnungen von Pkw, die laut RASt 06 eine Breite von 4,10 m bei geringem Geschwindigkeitsniveau 40 km/h) erfordern, hier uneingeschränkt möglich sind und somit keine (weiteren) Wartesituationen zu berücksichtigen bzw. zu erwarten sind. Flensburg Erschließung Schwennauhof 17

21 Abb. 16 Zuordnung der Verkehrsstärken in der Schwennaustraße zu den Straßenraumkategorien nach den RASt 06 In den Straßen Am Schloßpark, Collenburger Straße und Paulinenallee kann das durch die Planungsszenarien hervorgerufene zusätzliche Verkehrsaufkommen hinsichtlich der verkehrlichen und straßenräumlichen Kennwerte ebenfalls verträglich abgewickelt werden. Sofern die zukünftige Nutzung eine vergleichsweise hohe zusätzliche Verkehrserzeugung verursacht, sollte ggf. in der Collenburger Straße eine Einschränkung des Parkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Daneben sollte im Falle einer zukünftigen Nutzung des Schwennauhofes mit einer Verkehrserzeugung im oberen Belastungsbereich das Lichtsignalprogramm am Knotenpunkt Am Schloßpark/Rathausstraße/Bahnhofstraße hinsichtlich der Verkehrsqualität überprüft werden. Da in Bezug auf das Aufkommen im Radverkehr durch die neue Nutzung des Schwennauhofes ebenfalls eine Erhöhung zu erwarten ist, sollte die Fahrbahn möglichst auch an den Engstellen so breit sein, dass eine Begegnung zwischen Pkw und Radfahrer erfolgen kann. Dies erfordert laut den RASt 06 eine Breite von mindestens 3,80 m. Es ist anzumerken, dass die zukünftige Nutzung des Schwennauhofes weniger durch verkehrliche Aspekte, als vielmehr durch die nutzbare bzw. überbaubare Fläche des Grundstücks beschränkt ist, auf deren Grundlage die Planungsszenarien bestehen. Flensburg Erschließung Schwennauhof 18

22 5 Zusammenfassung Die Stadt Flensburg ist Eigentümerin der Fläche Schwennauhof in der Nachbarstadt Glücksburg. Die über drei Hektar große und stark mit schützenswerten Bäumen bestandene Fläche soll nach Aufgabe der bisherigen Nutzung als Jugenderholungsstätte einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt beginnend an der Kreisstraße 94 über die Straßen Am Schloßpark, Collenburger Straße, Paulinenallee und Schwennaustraße. Das Umfeld, durch das die Straßen führen, ist im Wesentlichen durch Wohnbebauung geprägt und daher als sensibel zu beurteilen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, ausgehend von der aktuellen verkehrlichen Belastung der oben genannten Straßen insbesondere der Schwennaustraße die zusätzlich mögliche Belastung aufzuzeigen, um so Art und Umfang der neuen Nutzung bestimmen zu können. Dazu hat am in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr eine Verkehrserhebung am Knotenpunkt Paulinenallee/Schwennaustraße stattgefunden. Die Spanne der möglichen zusätzlichen Verkehrsbelastung wird anhand von zwei Planungsszenarien dargelegt. Dabei ist zu beachten, dass die überbaubare Fläche stark durch den zu schützenden Baumbestand eingeschränkt ist. In Bezug auf die Stellplatzflächen für Kraftfahrzeuge wird ein Umfang von 100 Stellplätzen als absolutes Maximum angesehen. Im ersten Planungsszenario wird von einer Nutzung als Ferienhausanlage mit 25 Ferienhäusern (BGF m²) ausgegangen. Dem zweiten Planungsszenario liegt die Annahme zugrunde, dass auf dem Schwennauhof ein Tagungszentrum für bis zu 150 Besucher (BGF m²) entsteht. Durch das erste Planungsszenario wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 153 Kfz/24h hervorgerufen. Die aktuelle Spitzenstunde fällt mit 91 Kfz/Sp-h auf den Zeitraum zwischen 10 und 11 Uhr. Für diesen Zeitraum ist eine Gesamtbelastung in der Schwennaustraße von etwa 109 Kfz/Sp-h zu erwarten. Nach dem zweiten Planungsszenario wird ein zusätzlicher Verkehr von 224 Kfz/24h erzeugt. Die Spitzenstunde fällt unter der Annahme, dass die Tagungen von 9 bis 17 Uhr stattfinden in den Zeitraum zwischen 17 und 18 Uhr. Aus der Überlagerung ergibt sich hiernach für die Schwennaustraße eine Belastung von etwa 162 Kfz/Sp-h. Die Überprüfung, ob der zusätzliche Verkehr verträglich über die Zufahrtstraßen abgewickelt werden kann, erfolgt u.a. auf Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Die Bewertung zeigt, dass die prognostizierten Verkehrsbelastungen ohne erkennbare Nachteile auch vor dem Hintergrund des sensiblen Umfeldes abgewickelt werden können. Aufgrund des sensiblen Umfeldes und der damit einhergehenden gewünschten Verkehrsberuhigung wird grundsätzlich ein Verkehrsaufkommen von 180 bis 200 Kfz/Sp-h (entspricht etwa dem Doppelten der aktuellen Belastung) als Belastungsobergrenze für die Schwennaustraße eingeschätzt. Flensburg Erschließung Schwennauhof 19

23 Die Einschätzung ist dadurch zu unterstützen, dass sich insbesondere beim Tagungszentrum außerhalb der Spitzenstunden kaum spürbare Mehrbelastungen im Kraftfahrzeugverkehr ergeben. Zudem ist zu berücksichtigen, dass durch die frühere Nutzung des Areals Schwennauhof als Jugenderholungsstätte bereits eine entsprechende Verkehrserzeugung gegeben war. Flensburg Erschließung Schwennauhof 20

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