ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 20A "BEUTELSDORF NORD" DER STADT HERZOGENAURACH

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1 Zollhöfer Verpachtungs GbR Rathgeberstraße 24a HERZOGENAURACH db/ah b ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 20A "BEUTELSDORF NORD" DER STADT HERZOGENAURACH Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Genehmigungsplanung zur Umsiedlung eines ortsansässigen Tiefbauunternehmens Bericht-Nr.: Auftraggeber: Bearbeitet von: b01 Zollhöfer Verpachtungs GbR Rathgeberstraße 24a Herzogenaurach Dr. D. Bock M. Hofmann Berichtsumfang: Gesamt 36 Seiten, davon Textteil 28 Seiten Anlagen 8 Seiten

2 Seite 2 von 28 Inhaltsübersicht Seite 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Unterlagen und Angaben Literatur 5 3. Bewertungsmaßstäbe Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Stand der Bauleitplanung Immissionsorte Bestehende gewerbliche Nutzungen - Vorbelastung Geräuschkontingentierung Allgemeine Vorbemerkungen Methodik Planwerte Emissionskontingente Immissionskontingente Festsetzung im Bebauungsplan Planbeurteilung "Umsiedlung Tiefbauunternehmen" Bau- und Betriebsbeschreibung Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Bewertung Qualität der Prognose Zusammenfassung 27

3 Seite 3 von Situation und Aufgabenstellung Die Fa. Zollhöfer in Herzogenaurach ist eine Bauunternehmung in den Bereichen Tief-, Kanal-, Pflaster- und Straßenbau. Die Firma beabsichtigt die Auslagerung an den Rand der nördlich von Herzogenaurach gelegenen Ortschaft Beutelsdorf. Das ins Auge gefasste Grundstück Fl.-Nr. 953/1 liegt im Geltungsbereich des seit rechtskräftigen Bebaungsplans Nr. 20a "Beutelsdorf Nord" der Stadt Herzogenaurach /2.1.1/. Dieser setzt für das betreffende Flurstück im Norden ein "Gewerbegebiet" ( 8 BauNVO) und im Süden ein "Dorfgebiet" ( 5 BauNVO) fest. Da die angedachte Gewerbenutzung der Fa. Zollhöfer aktuell im Rahmen des bestehenden Planungsrechts (Dorfgebiet MD) nicht genehmigungsfähig ist, beabsichtigt die Stadt Herzogenaurach dieses für die Teilfläche des Grundstücks Fl.- Nr. 953/1, Gemarkung Haundorf, im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB zu ändern. Gemäß 1, Abs. 6, Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung u. a. die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005, Schallschutz im Städtebau /2.2.1/, konkretisiert. Um möglichen Konflikten von der Lärmentwicklung her vorzubeugen und den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu genügen, wird in Verbindung mit der Betriebsumsiedelung und der geplanten Änderung des Bebauungsplans die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für notwendig erachtet. Im Verfahren sollen insbesondere flächenbezogene Schallleistungspegel bzw. sog. Emissionskennwerte L EK ermittelt werden, um diese dann im Bebauungsplan für das Gewerbegebiet festsetzen zu können. Die IBAS Ingenieurgesellschaft mbh wurde mit der Durchführung entsprechender Untersuchungen beauftragt.

4 Seite 4 von Grundlagen 2.1 Unterlagen und Angaben Folgende Unterlagen wurden den Untersuchungen zu Grunde gelegt Bebauungsplan Nr. 20a "Beutelsdorf-Nord", Stadt Herzogenaurach, , herzogenaurach.de, Datenabruf am ; Bebauungsplan Nr. 20 "Beutelsdorf", Stadt Herzogenaurach, , herzogenaurach.de, Datenabruf am ; Bebauungsplan Nr. 20 "Beutelsdorf", 1. Änderungsplan, Stadt Herzogenaurach, , herzogenaurach.de, Datenabruf am ; Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt Herzogenaurach, , inklusive Änderungen, Stand , herzogenaurach.de, Datenabruf am ; Bebauungsplan Nr. 20a "Beutelsdorf-Nord", 1. Änderung, Stadt Herzogenaurach, Vorentwurf mit Datum , Amt für Planung, Natur und Umwelt der Stadt Herzogenaurach, vom ; Stadt Herzogenaurach, Amt für Planung, Natur und Umwelt, Sachgebiet Planung, Telefonat am ; Planung zum Bauvorhaben "Neubau eines Betriebsgeländes, Hubertusstraße am Ortsausgang, Herzogenaurach-Beutelsdorf", Draufsicht M 1 : 100, mit Datum vom , Zollhöfer Verpachtungs GbR, vom ; Betriebsbeschreibung, Zollhöfer Verpachtungs GbR, vom ; Ergänzende Angaben zum Betriebsgeschehen, Zollhöfer Verpachtungs GbR, Telefonat am ; Digitale Flurkarte, Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Download am ;

5 Seite 5 von Telefonat mit Herrn Brütting, Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Technischer Immissionsschutz, am Literatur Folgende Normen, Richtlinien und weiterführende Literatur wurden für die Bearbeitung herangezogen DIN , Schallschutz im Städtebau Teil 1, Mai 1987 und Juli 2002; DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999; Sechste AVwV vom zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, GMBl. Nr. 26), zuletzt geändert am (BAnz AT B5); Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm (nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)) durch Industrie und Gewerbe (VBUI), Bundesanzeiger, Ausgabe vom ; Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, August 2007; Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, vom ; Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, vom aktualisiert mit dem Heft 3, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, aus dem Jahr 2005; Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, August 2000;

6 Seite 6 von Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, vom , fortgeschrieben mit dem Heft 2, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, aus dem Jahr 2004; DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006; DIN 45681, Bestimmung der Tonhaltigkeit von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages für die Beurteilung von Geräuschimmissionen, März Bewertungsmaßstäbe 3.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Gemäß 1 Abs. 6, Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau" /2.2.1/, konkretisiert. Danach sind in den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: a) bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db(a) 40 bzw. 35 db(a)

7 Seite 7 von 28 b) bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db(a) 45 bzw. 40 db(a) c) bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags nachts 55 db(a) 55 db(a) d) bei besonderen Wohngebieten (WB) tags nachts 60 db(a) 45 bzw. 40 db(a) e) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db(a) 50 bzw. 45 db(a) f) bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) 55 bzw. 50 db(a) g) bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags nachts 45 bis 65 db(a) 35 bis 65 db(a). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Wert ist für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen heranzuziehen.

8 Seite 8 von 28 Gemäß der DIN werden die mit den o. g. Orientierungswerten zu vergleichenden Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach der TA Lärm /2.2.3/ in Verbindung mit der DIN ISO /2.2.2/ berechnet. Nach der DIN /2.2.1/ ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Orientierungswerte der DIN keine Grenzwerte, sondern sie bieten Anhaltspunkte für die Planung und unterliegen der Abwägung durch die Kommune. Für Geräuschimmissionen von Anlagen - verkürzt von gewerblichen Anlagen (Gewerbelärm) - sind die Orientierungswerte der DIN praktisch verbindlich. Die Genehmigung für Errichtung und Betrieb gewerblicher Anlagen wird von der Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm /2.2.3/ abhängig gemacht. Darin sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich mit Ausnahme der Kerngebiete (TA Lärm: 60/45 db(a)) zahlenmäßig nicht von den Orientierungswerten für Gewerbelärm in der DIN unterscheiden, diese Immissionsrichtwerte werden aber im Verwaltungsvollzug wie Grenzwerte gehandhabt. 3.2 Stand der Bauleitplanung Der Vorentwurf des Bebauungsplans /2.1.5/ ist in Anlage 1.1 abgebildet. Das Plangebiet der Änderung ist im gültigen Flächennutzungsplan /2.1.4/ im nördlichen Teil als gewerbliche Baufläche, im südlichen als gemischte Baufläche dargestellt (siehe auch nachfolgende Abbildung, links). Die südlich an das Plangebiet und östlich an die Hubertusstraße anschließenden Flächen sind als gemischte Bauflächen (bestehende oder geplante) dargestellt.

9 Seite 9 von 28 Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 20a setzt ein Gewerbegebiet (GE) und ein Dorfgebiet (MD) sowie im südlichen Teil (außerhalb des Geltungsbereichs der Änderung) eine Fläche für die Landwirtschaft fest (nachfolgende Abbildung, rechts). Südlich schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 /2.1.2/ an, der ein Dorfgebiet (MD) und in einigem Abstand, inklusive der 1. Änderung /2.1.3/, allgemeine Wohngebiete (WA) festsetzt. Umgriff Änderung Abbildung 1: links: Auszug aus dem Flächennutzungsplan /2.1.4/, Umgriff der Bebauungsplan-Änderung; rechts: Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 20a /2.1.1/

10 Seite 10 von Immissionsorte Die nächstgelegene Wohnbebauung liegt mit den Gebäuden Klingenweiherstraße 6 und Klingenweiherstraße 2a etwa 75 m südlich des Plangebietes, im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20 /2.1.2/, der ein Dorfgebiet MD festsetzt. Die beiden Gebäude werden der nachfolgenden Beurteilung als Immissionsorte IO 1 bzw. IO 2 zu Grunde gelegt. Die das Plangebiet südlich und östlich umgebenden und im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen dargestellten Flurstücke werden durch die zusätzlichen Aufpunkte AP 1 und AP 2 berücksichtigt /2.1.6, /. Tabelle 1: Immissionsorte, Orientierungswerte nach DIN Immissionsort Lage Schutzbedürftigkeit Orientierungswert [db(a)] tags nachts AP 1 Flur-Nr. 956 (MI) AP 2 Flur-Nr. 954 (MI) IO 1 Klingenweiherstraße 6 MD IO 2 Klingenweiherstraße 2a MD Die Immissionsorte sind auch dem Lageplan in Anlage 2.1 zu entnehmen. 4. Bestehende gewerbliche Nutzungen - Vorbelastung Östlich und südlich des Vorhabens liegen landwirtschaftliche Anlagen. Darüber hinaus sind im näheren Umfeld keine weiteren gemäß TA Lärm zu beurteilenden Geräuschquellen bekannt.

11 Seite 11 von Geräuschkontingentierung 5.1 Allgemeine Vorbemerkungen Ein Instrument zur Vermeidung und Lösung von Immissionskonflikten bietet 1 BauNVO. Nach 1 Absatz 4 BauNVO können in einem Bebauungsplan für die dort genannten Gebietsarten Festsetzungen getroffen werden, mit denen solche Gebiete gegliedert werden - nach der Art der zulässigen Nutzung, - nach der Art der Betriebe und Anlagen und ihren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften. Auf dieser Basis können, entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung, hinsichtlich des Lärmschutzes (unter Berücksichtigung durchzuführender Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO /2.2.2/) sogenannte flächenbezogene Emissionswerte festgesetzt werden, häufig bezeichnet als immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP bzw. L WA ''). Das Deutsche Institut für Normung hat zur Geräuschkontingentierung im Dezember 2006 die Norm DIN /2.2.10/ mit eigenen Modalitäten zur Schallausbreitungsberechnung verabschiedet. In dieser technischen Norm wird anstelle des flächenbezogenen Schallleistungspegels ein so genanntes Emissionskontingent L EK berücksichtigt. Formulierungs-Empfehlungen zu schalltechnischen Festsetzungen in Bebauungsplänen werden in der DIN ebenfalls angeführt.

12 Seite 12 von Methodik Für die schalltechnische Beurteilung werden die Gewerbegebiete mit Flächenschallquellen belegt. Bei der Emissionskontingentierung nach DIN berechnet sich das Emissionskontingent aus dem am Immissionsort einzuhaltenden Planwert L Pl und einer geometrischen Pegelabnahme. Weitere Abschläge für Zusatzdämpfungen (z. B. Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung), Abschirmungen und Beurteilungszuschläge (z. B. Ruhezeit-, Tonund Impulshaltigkeitszuschlag) bleiben außer Betracht. Die Berechnung des Immissionskontingentes der Teilfläche i am Immissionsort j erfolgt gemäß nachfolgender Formel: Hierbei bedeuten: L IK,i,j = L EK,i + 10 lg(s / (4 p s²)) L EK,i = Emissionskontingent [db] der Teilfläche i; L IK,i,j = Immissionskontingent [db] der Teilfläche i am Immissionsort j; S s = Flächengröße der Teilfläche i [m²]; = horizontaler Abstand [m] des Immissionsortes j vom Schwerpunkt der Teilfläche i. Zur Geräuschkontingentierung in einem Gewerbegebiet ist gemäß 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO grundsätzlich eine Gliederung erforderlich. Zu diesem Zweck kann eine Unterteilung in Teilflächen erfolgen. Art und Weise der zweckmäßigsten Gliederung hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der beabsichtigten Nutzung ab.

13 Seite 13 von 28 Dabei soll die Summe der Immissionskontingente i, die an einem Immissionsort j auftreten, den Planwert L Pl,j nicht überschreiten. Der Planwert L Pl,j stellt am Immissionsort die Zusatzbelastung dar, die durch die neuen Gewerbegebiete einwirkt. In Verbindung mit der an diesen Immissionsorten vorhandenen Vorbelastung ist sicher zu stellen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Nachfolgend wird das Plangebiet für die vorzunehmende Emissionskontingentierung sowie hinsichtlich der geplanten Nutzung, vom bisherigen Entwurf abweichend, in zwei Teilflächen untergliedert. 5.3 Planwerte Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sind Geräuschkontingente L EK entsprechend der aktuellen DIN /2.2.10/ zu erarbeiten. Die Planwerte sind unter Berücksichtigung der Vorbelastung nach Abschnitt 4 zu bestimmen. Unabhängig von der Vorbelastung kann die Planung als verträglich gelten, wenn der Planwert den Orientierungswert um mindestens 6 db unterschreitet. Dies wird für die Immissionsorte IO 1 und IO 2 zu Grunde gelegt (siehe nachfolgende Tabelle). Sollten auf den Grundstücken Fl.-Nr. 956 oder Fl.-Nr. 954 schützbedürftige Nutzungen entstehen, so wäre auf den der Planung zugewandten Fassaden keine relevante Vorbelastung zu erwarten. Für die entsprechenden Aufpunkte AP 1 und AP 2 ist daher aus fachtechnischer Sicht ein Planwert, der den Orientierungswert um 3 db unterschreitet, akzeptabel /2.1.11/.

14 Seite 14 von 28 Die Planwerte ergeben sich somit gemäß der folgenden Tabelle. Tabelle 2: Immissionsorte, Planwerte Immissionsort Schutzbedürftigkeit Planwerte [db] Orientierungswerte [db(a)] tags nachts tags nachts AP 1 (MD) AP 2 (MD) IO 1 MD IO 2 MD Emissionskontingente Im Hinblick auf die geplante Nutzung der Gewerbeflächen im B-Plangebiet sowie die Einhaltung der o. g. Planwerte werden die nachfolgend aufgeführten Emissionskontingente angesetzt. Tabelle 3: Emissionskontingente L EK für das Gewerbegebiet Beutelsdorf-Nord Teilfläche Tag (6.00 Uhr Uhr) Emissionskontingente L EK in db Nacht (22.00 Uhr Uhr) GE GE

15 Seite 15 von 28 Für die im Plan (vgl. Anlage 2.1 im Anhang) gezeigten Richtungssektoren erhöht sich das Emissionskontingent um das in der folgenden Tabelle angegebene Zusatzkontingent: Tabelle 4: Zusatzkontingent L EK,zus in db für die Richtungssektoren A bis C Richtungssektor (Nord 0 ) Zusatzkontingent L EK, zus in db für Richtungssektor Tag Nacht A ( ) 0 10 B ( ) 2 2 C ( ) 0 0 Die Lage der kontingentierten Fläche, auf die sich die L EK -Werte beziehen, und die Richtungssektoren A bis C können dem Lageplan im Anhang (Anlage 1.2 und 2.1) entnommen werden. Es wurden zur Tagzeit vergleichsweise hohe L EK > 60 db angesetzt, die nur im Ausnahmefall anzustreben sind /2.1.11/. Angesichts der relativ geringen Flächenausdehnung in Verbindung mit der vorgesehenen Nutzung (siehe Abschnitt 6) ist dies im vorliegenden Fall jedoch angebracht. Mit den o. g. Emissionskontingenten in Verbindung mit den richtungsabhängigen Zusatzkontingenten lassen sich zur Tagzeit gewerbetypische Nutzungen (vgl. /2.2.1, 2.2.4/) realisieren. Durch das richtungsbezogene Zusatzkontingent im Sektor A wird erreicht, dass bei Ausnutzung von entsprechenden Abschirmungen auch zur Nachtzeit eine gewerbetypische Nutzung möglich ist.

16 Seite 16 von Immissionskontingente Mit den vorgenannten Emissionskontingenten ergeben sich, unter Berücksichtigung des Zusatzkontingents, nachfolgend aufgeführte Immissionskontingente an den zur Beurteilung herangezogenen Aufpunkten. Tabelle 5: Immissionsorte, Immissionskontingente im Vergleich zu den Planwerten Immissionsort Schutzbedürftigkeit Immissionskontingent [db] Planwert [db] tags nachts tags nachts AP 1 (MD) AP 2 (MD) IO 1 MD IO 2 MD Mit der vorgenommenen Kontingentierung berechnen sich an den betrachteten Aufpunkten Immissionskontingente L IK, die die Planwerte einhalten bzw. unterschreiten. 5.6 Festsetzung im Bebauungsplan Zur Erreichung des gewünschten Planungszieles ermöglicht 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Festsetzungen zur Gliederung der Baugebiete. Es werden so genannte Emissionskontingente zur Gliederung von Baugebieten festgesetzt. Denn zu den besonderen Eigenschaften von Betrieben und Anlagen, nach denen ein Baugebiet demnach gegliedert werden kann, gehört auch ihr Emissionsverhalten.

17 Seite 17 von 28 Aus schalltechnischer Sicht kann die textliche Festsetzung in nachfolgender Form aufgenommen werden: " Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in nachfolgender Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags ( Uhr) noch nachts ( Uhr) überschreiten. Teilfläche Emissionskontingent L EK in db Tag (6.00 Uhr Uhr) Nacht (22.00 Uhr Uhr) GE GE Für die in der Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren A bis C mit dem dargestellten Ursprung x = , y = (Koordinatensystem GK 3 Bessel, Zone 4) erhöht sich das Emissionskontingent L EK um folgendes Zusatzkontingent L EK, zus : Richtungssektor (Nord 0 ) Zusatzkontingent L EK,zus in db für Richtungssektor Tag Nacht A ( ) 0 10 B ( ) 2 2 C ( ) 0 0 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k L EK,i durch L EK,i + L EK,zus,k zu ersetzen ist. Hinweise: - Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze). - Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben und Nutzungen ist mit der Bauaufsichtsbehörde die Erstellung und ggf. Vorlage eines schalltechnischen Nachweises abzustimmen."

18 Seite 18 von Planbeurteilung "Umsiedlung Tiefbauunternehmen" 6.1 Bau- und Betriebsbeschreibung Vorgesehen ist im nördlichen Teil der Fläche der Bau einer Lkw-Halle mit Büros und Betriebsleiterwohnung im 1. OG. Im südlichen Teil sind Garagen mit Sozial- und Sanitärräumen im 1. OG geplant. Im Freibereich sollen sechs Schüttboxen aus Betonblöcken zur Lagerung von losem Schüttmaterial entstehen und Palettenregale aufgestellt werden /2.1.7/. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 18 Mitarbeiter. Die Betriebszeit ist ausschließlich tags, in der Zeit von Uhr, vorgesehen. Nachts ist lediglich die Gebäudetechnik in Betrieb. Zum betriebseigenen Fuhrpark gehören 5 Lkw und 5 Pritschenwagen /2.1.8/. Auf dem Gelände ist ein Radlader für ca. 2 3 Stunden pro Tag im Einsatz /2.1.9/. Südlich der Lkw-Halle ist die Einrichtung eines Waschplatzes geplant. Pkw- Stellplätze sollen nördlich der Lkw-Halle angelegt werden. 6.2 Schallemissionen Für den künftigen Betrieb sind die folgenden schalltechnisch relevanten Vorgänge zu berücksichtigen Lkw-Fahrgeräusche Für den Fahrweg der Lkw wurde eine Linienschallquelle berücksichtigt. Auf derartigen Ab- bzw. Zufahrten von Betriebsgeländen, mit typischen Geschwindigkeiten von v 30 km/h, ist gemäß der einschlägigen Literatur /2.2.7/ ein mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel, bezogen auf einen Lkw pro Stunde, von L WA ' = 63 db(a)/m anzusetzen.

19 Seite 19 von 28 Es wird von 10 An- und 10 Abfahrten je Tag ausgegangen Lkw-Stand- / -Parkgeräusche Neben den reinen Fahrgeräuschen wird für die Geräusche der Lkw bei Parkbewegungen gemäß der Parkplatzlärmstudie /2.2.5/ (und des dort aufgeführten Ausgangsschallleistungspegels und der Zuschläge K PA = 14 db und K I = 3 db) bezogen auf eine Stunde ein Schallleistungspegel (für Ankommen / Abfahren) von L WA,1h = 83 db(a) berücksichtigt. Dieser Wert beinhaltet alle Geräuschemissionen, die ein Lkw beim Abbremsen, Anlassen, Anfahren usw. verursacht und wird in den schalltechnischen Berechnungen als Punktschallquelle berücksichtigt Abkippen Schüttgut Für das Abkippen von Schotter wird gem. /2.2.9/ ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L WAT,1h = 89 db(a) in die Berechnungen einbezogen. Darin sind neben dem Abkippvorgang auch die Motor- und Abgasgeräusche des Fahrzeugs enthalten. Pro Tag werden 5 Vorgänge /2.1.8/ berücksichtigt.

20 Seite 20 von Radlader Für das Beladen von Muldenkippern mit Splitt oder Kies durch einen Radlader ist von einem Schallleistungspegel von L WA = 103 db(a) auszugehen /2.2.9/. Für den Radlader wird eine Betriebszeit von 3 h /2.1.9/ angesetzt Waschplatz Für den Betrieb eines Hochdruckreinigers lässt sich der einschlägigen Literatur /2.2.6/ ein Schallleistungspegel von L WA,1h = 94 db(a) entnehmen. Es wird sicherheitshalber eine Betriebszeit von 3 h in Ansatz gebracht Kleintransporter Pro Tag werden 20 Bewegungen der Pritschenwagen / Kleintransporter einbezogen. Für den Fahrweg eines Kleintransporters wird auf Basis von Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA ' = 55 db(a)/m berücksichtigt.

21 Seite 21 von 28 Für die resultierenden Park-/Standgeräusche mit dem Kleintransporter bzw. Sprinter bei An- / Abtransporten wird mit Bezug auf die Parkplatzlärmstudie /2.2.5/ pro Liefervorgang ein mittlerer Schallleistungspegel von L WA, 1h = 73 db(a) angesetzt Pkw-Parkplatz Nördlich der Lkw-Halle sehen die Planungen 8 Pkw-Stellplätze vor. Die Berechnung der Parkplatzemissionen erfolgt nach der fachlich anerkannten Parkplatzlärmstudie. Es wird das sogenannte "zusammengefasste Verfahren" gemäß Ziffer angewandt. Bei diesem Verfahren werden die Schallemissionen des eigentlichen Parkvorgangs sowie die Emissionen des Such- und Durchfahrverkehrs gemeinsam ermittelt. Für die Parkplatzfläche ist nach dem "zusammengefassten Verfahren" folgender Schallleistungspegel anzusetzen: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B h N)

22 Seite 22 von 28 Hierbei bedeutet: L W L W0 K PA K I K D K StrO B N = Schallleistungspegel; = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde (63 db(a)); = Zuschlag für Parkplatzart; = Zuschlag für Impulshaltigkeit; = Zuschlag für Such- und Durchfahrverkehr; = Zuschlag für Fahrgassen-Oberfläche; = Bezugsgröße, die den Parkplatz charakterisiert (z. B. Anzahl der Stellplätze oder Nettoverkaufsfläche etc.); = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde). Tabelle 6: Parkplätze, Kenngröße und Emissionen Kenngröße Parkplatz, Kenngrößen und Emissionen Tagzeit Bezugsgröße B (Anzahl Stellpl.) 8 Zuschlag K PA [db] 0 Zuschlag K I [db] 4 Zuschlag K D [db] 0 Zuschlag K StrO [db] 3 Bewegungshäufigkeit/h B N 72 Schallleistungspegel L WA [db(a)] 73,5 Bei dieser Prognose wurden als konservativer Ansatz für Mitarbeiter und Besucher insgesamt 72 Bewegungen (d. h. 9 Bewegungen je Stellplatz) während der Tagzeit zu Grunde gelegt.

23 Seite 23 von Technische Gebäudeausrüstung Im 1. Stock der nördlichen Halle soll für Büro und Wohnung eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Weiterhin sind Anlagen zur Heizung der Räume und Hallen zu berücksichtigen. Für die von diesen Anlagen ins Freie abgestrahlten Geräusche wird für jede der beiden Hallen ein Schallleistungspegel von L WA, Lüftungsanlagen = 75 db(a) eingeplant. Es wird von einem durchgängigen Betrieb der Aggregate (auch nachts) ausgegangen. In der späteren Detailplanung ist sicherzustellen, dass die Schallvorgaben eingehalten werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Anlagen dem Stand der Schallschutztechnik entsprechen und das Betriebsgeräusch keine wahrnehmbaren Einzeltöne im Sinne der TA Lärm /2.2.3/ bzw. der DIN /2.2.11/ enthält.

24 Seite 24 von Berechnung der Schallimmissionen Berechnungsverfahren Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt nach der TA Lärm /2.2.3/ in Verbindung mit der DIN ISO /2.2.2/. Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der Schallquellen, Immissionsorte, reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden usw.) in den Rechner eingegeben. Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt. Die den Berechnungen zu Grunde gelegte Berechnungskonfiguration kann den Unterlagen in der Anlage 3.2 entnommen werden. In der DIN ISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung, auch über größere Entfernungen, angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur unter Berücksichtigung von C 0 = 2 db bestimmt. Die berechneten Pegel sind somit "Langzeit-Mittelungspegel" L AT (LT). Es wurde das anerkannte und qualitätsgesicherte Programm CadnaA 1 verwendet. Den entsprechenden Übersichtsplan mit allen in Ansatz gebrachten Schallquellen zeigt der Lageplan in Anlage 3.1. Die EDV-Ausdrucke zu den durchgeführten Ausbreitungsberechnungen (unter Berücksichtigung der gemäß Kapitel 6.2 aufgelisteten Schallemissionsansätze) sind in Anlage 3 beigefügt. Hier können die Immissionsanteile einzelner Schallquellen sowie die Basisdaten, wie Schalldruckpegel und Schallleistungspegel, Einwirkzeiten, geometrische Lage usw. entnommen werden. 1 Version CadnaA 2018 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687: (D); Akustik Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;

25 Seite 25 von Berechnungsergebnisse Mit den in Abschnitt 6.2 genannten Schallemissionen berechnen sich an den Immissionsorten die folgenden Beurteilungspegel im Vergleich zum Immissionskontingent. Tabelle 7: Betrieb der Teststrecke, Beurteilungspegel im Vergleich zu den Immissionskontingenten Immissionsort Beurteilungspegel Prognose [db(a)] tags Immissionskontingent tags [db] IO IO AP AP Mit dem angesetzten Szenario kann das zulässige Immissionskontingent zur Tagund zur Nachtzeit an allen Immissionsorten IO 1 und IO 2 eingehalten werden. Auch an den zusätzlich betrachteten Aufpunkten AP 1 und AP 2 können die Auflagen aus dem Bebauungsplan erfüllt werden. Die im Rahmen des vorliegenden Bauleitverfahrens aufzustellenden schalltechnischen Anforderungen können somit erfüllt werden. Das Vorhaben "Umsiedlung Tiefbauunternehmen" der Fa. Zollhöfer fügt sich somit verträglich in die Umgebung in Beutelsdorf ein.

26 Seite 26 von Spitzenpegel gemäß TA Lärm Um auch kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen in die Beurteilung einzubeziehen, wurde das so genannte Spitzenpegelkriterium gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm /2.2.3/ geprüft. Danach soll vermieden werden, dass Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 db überschreiten. Hinsichtlich der Tagzeit sind somit Spitzenpegel von höchstens 60 db(a) + 30 db = 90 db(a) im MI bzw. 65 db(a) + 30 db = 95 db(a) im GE zulässig. Auf Basis einer Rückrechnung für den maßgebenden IO 1 bzgl. des Spitzenpegelkriteriums dürfen zur Tagzeit Einzelereignisse mit einem Spitzenschallleistungspegel von höchstens L WA,max = 140 db(a) im Plangebiet auftreten. Diese hohen Pegel sind auf dem Betriebsgelände nicht zu erwarten /2.2.7, 2.2.8, 2.2.9/. Damit ist davon auszugehen, dass das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm sicher eingehalten werden kann. Im Hinblick auf die zusätzlich behandelten Aufpunkte lässt sich ausführen, dass im Bereich der Schüttboxen Einzelereignisse mit einem Spitzenschallleistungspegel von bis zu L WA,max = 125 db(a) auftreten dürfen. Gemäß /2.2.9/ kann davon ausgegangen werden, dass bei der Beund Entladung von Lkw in der Regel keine höheren Spitzenschallleistungspegel auftreten. 6.4 Bewertung Wie im vorangegangenen Abschnitt aufgezeigt wurde, ist eine Nutzung der Fläche für den angestrebten Zweck aus fachtechnischer Sicht ohne weiteres möglich.

27 Seite 27 von Qualität der Prognose Die Qualität der durch die Schallausbreitungsberechnung auf Basis der Emissionsansätze bestimmten Immissionspegel hängt von den Eingangsdaten sowie von der Immissionsberechnung ab. Hierzu kann Folgendes ausgeführt werden: 1. Die Emissionswerte (Schallleistungspegel) wurden mehrfach gesicherten Quellen entnommen. 2. Die Schallleistungspegel berücksichtigen den maximalen Betriebszustand und beinhalten einen Sicherheitszuschlag. Für die Prognose wurden Betriebszeiten angesetzt, die die gemäß Planung vorgesehenen Zeiten übersteigen. Die berücksichtigten Schallemissionen liegen somit auf der sicheren Seite. 3. In der DIN ISO /2.2.2/ wird bei der Schallimmissionsberechnung für Abstände zwischen Schallquelle und Immissionsort von mehr als 100 m für die Unsicherheit ein Wert von ± 3 db angegeben. Für Abstände von weniger als 100 m und eine Immissionspunkthöhe 5 m < h < 30 m werden ± 1 db genannt. Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass die vorliegend ermittelten Beurteilungspegel aufgrund der konservativen Annahmen die obere Grenze darstellen und die tatsächlich auftretenden Geräuschanteile der Anlage tendenziell unter den berechneten Beurteilungspegeln liegen werden. 8. Zusammenfassung Durch die Umsiedlungsabsichten der Firma Zollhöfer ausgelöst, führt die Stadt Herzogenaurach derzeit das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 20A "Beutelsdorf Nord" durch. Für das Gewerbegebiet wurde eine Schallemissionskontingentierung gemäß DIN vorgenommen. Die ermittelten Emissionskennwerte L EK können im Bebauungsplan festgesetzt werden. Ein Vorschlag für die Festsetzungsformulierung ist im Abschnitt 5.6 enthalten.

28 Seite 28 von 28 Mit Hilfe einer Prognoserechnung und unter Berücksichtigung des zu erwartenden Betriebsszenarios wurde gezeigt, dass unter schalltechnischen Gesichtspunkten die geplante Nutzung mit den aus der Emissionskontingentierung resultierenden Vorgaben für den aufzustellenden Bebauungsplan realisierbar ist. lm Rahmen der Ausführungsplanung sind noch Anderungen möglich, wenn sichergestellt wird, dass sich daraus keine negativen Konsequenzen ergeben. IBAS GmbH i A,' 'î7^'",-- Dipl.-lng. (FH) M. Hofmann Ø ß'L Dr. rer. nat. D. Bock IBAS. lngenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

29 Auftrag: Projekt: Ort: b01 Anl.: 1.1 Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Beutelsdorf Lageplan Bebauungsplan 20a, 1. Änderung Vorentwurf /2.1.5/ Maßstab 1:750 (im Original) Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel.: 0921/ b01_db.cna,

30 Sektor A Auftrag: Projekt: Ort: b01 Anl.: 1.2 Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Beutelsdorf Lageplan Immissionsorte Legende AP Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt AP Sektor C Sektor B IO 1 IO Maßstab 1:1500 (im Original) Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel.: 0921/ info@ibas-mbh.de b01_db.cna,

31 Sektor A Lek,zus = 0 / +10 db Auftrag: Projekt: Ort: b01 Anl.: 2.1 Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Beutelsdorf m GE1 Lek = 67 / (tags / nachts) Emissionskontingente Legende 60.0 Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt Lageplan Maßstab 1: GE2 Lek = / 43 (tags / nachts) Sektor B Lek,zus = +2 / +2 db AP 2 Sektor C AP (im Original) Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel.: 0921/ info@ibas-mbh.de b01_db.cna,

32 1 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Auftrag: b01 Anlage: 2.2 Projekt: Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Ort: Beutelsdorf Emissionskontingente nach DIN in db Bezeichnung M. ID Zeitraum Tag Zeitraum Nacht Fläche Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (%) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (%) (m²) GE1!03! 67,0 97,7 55,0 65,0 60, ,0 82,7 55,0 65,0 60, ,99 GE2!03! 58,0 89,0 55,0 65,0 60, ,0 74,0 55,0 65,0 60, , / 09:32 / b01_db.cna Zusatzkontingente nach DIN in db Teilfläche LEKzus Tag LEKzus Nacht Bezeichnung M. ID AP 1 AP 2 IO 1 IO 2 AP 1 AP 2 IO 1 IO 2 GE GE Sektor B C C C B C C C Immissionskontingent, Tag nach DIN in db Teilfläche Immissionskontingent Lik, Tagzeit AP 1 AP 2 IO 1 IO 2 GE1 56,9 54,5 45,5 45,3 GE2 48,1 53,9 38,7 38,7 GE "Beutelsdorf-Nord" Immissionskontingent, Nacht nach DIN in db Teilfläche Immissionskontingent Lik, Nachtzeit AP 1 AP 2 IO 1 IO 2 GE1 41,9 39,5 30,5 30,3 GE2 33,1 38,9 23,7 23,7 GE "Beutelsdorf-Nord" IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

33 Fahrweg Lkw Fahrweg Kleintransporter Abkippen Lageplan Schallquellen Legende Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Haus Schirm Immissionspunkt Maßstab 1:400 (im Original) Radlader Ort: Lkw Standgeräusch Heizung/Lüftung Geb b01 Anl.: 3.1 Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Beutelsdorf Waschplatz Kleintransporter Standgeräusch Heizung/Lüftung Geb Parkplatz Auftrag: Projekt: Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel.: 0921/ info@ibas-mbh.de b01_SQ_db.cna,

34 1 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Auftrag: b01 Anlage: 3.2 Projekt: Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Ort: Beutelsdorf Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.50 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB gerechnet mit Version 2018 (32 Bit) / 09:59 / b01_SQ_db.cna IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

35 1 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Auftrag: b01 Anlage: 3.3 Projekt: Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Ort: Beutelsdorf Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Heizung/Lüftung Geb. 2 75,0 75,0 75,0 Lw 75 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 1,00 g , ,59 11,20 Heizung/Lüftung Geb. 1 75,0 75,0 75,0 Lw 75 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 1,00 g , ,27 12, / 09:58 / b01_SQ_db.cna Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Fahrweg Lkw 93,0 83,0 83,0 73,0 63,0 63,0 Lw' 63 10,0 0,0 0,0 60,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Fahrweg Kleintransporter 85,0 75,0 75,0 65,0 55,0 55,0 Lw' 55 10,0 0,0 0,0 60,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) / 09:58 / b01_SQ_db.cna Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Radlader 103,0 103,0 103,0 74,9 74,9 74,9 Lw 103 0,0 0,0 0,0 180,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Lkw Standgeräusch 93,0 83,0 83,0 65,0 55,0 55,0 Lw 83 10,0 0,0 0,0 60,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Kleintransporter Standgeräusch 83,0 73,0 73,0 60,3 50,3 50,3 Lw 73 10,0 0,0 0,0 60,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Abkippen 96,0 89,0 89,0 75,7 68,7 68,7 Lw 89 7,0 0,0 0,0 60,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Parkplatz 73,5 73,5 73,5 52,3 52,3 52,3 Lw *log10(18*4/16) 0,0 0,0 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) Waschplatz 94,0 94,0 94,0 78,0 78,0 78,0 Lw 94 0,0 0,0 0,0 180,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) / 09:58 / b01_SQ_db.cna IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

36 1 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Auftrag: b01 Anlage: 3.4 Projekt: Änderung Bebauungsplan Nr. 20a Ort: Beutelsdorf Immissionspunkte Langzeit-Mittelungspegel nach TA Lärm 1998 in db(a) Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) AP 1 FlNr ,2 33,4 0,0 0,0 x Gesamt 5,30 r , ,75 5,30 AP 2 FlNr ,7 40,5 0,0 0,0 x Gesamt 5,30 r , ,05 5,30 IO 1 40,9 28,8 0,0 0,0 x Gesamt 5,30 r , ,23 5,30 IO 2 41,3 28,8 0,0 0,0 x Gesamt 5,30 r , ,55 5, / 09:59 / b01_SQ_db.cna Teilpegel Langzeit-Mittelungspegel nach TA Lärm 1998 in db(a) Quelle Teilpegel Bezeichnung M. ID AP 1 FlNr 956 AP 2 FlNr 954 IO 1 IO 2 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Heizung/Lüftung Geb. 2 30,7 30,7 40,0 40,0 27,9 27,9 27,1 27,1 Heizung/Lüftung Geb. 1 29,9 29,9 30,5 30,5 21,5 21,5 24,0 24,0 Fahrweg Lkw 41,4 35,6 24,9 23,9 Fahrweg Kleintransporter 33,6 27,8 17,0 15,9 Radlader 56,0 54,3 39,4 39,7 Lkw Standgeräusch 43,0 39,7 24,4 25,9 Kleintransporter Standgeräusch 27,5 26,0 9,0 16,1 Abkippen 46,3 44,6 27,8 26,9 Parkplatz 30,0 17,1-1,0 2,5 Waschplatz 47,1 47,0 32,2 33, / 09:59 / b01_SQ_db.cna IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

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