W. MARKGRAF GMBH & CO. KG, STANDORT IMMENREUTH

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1 Messung Beratung Planung Entwicklung Messstelle n. 26 BlmSchG VMPA-Prüfstelle n. DIN 4109 W. Markgraf GmbH & Co. KG Wilhelm-Markgraf-Straße IMMENREUTH IBAS Ingenieurgesellschaft mbh Nibelungenstraße Bayreuth Telefon Fax info@ibas-mbh.de Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum be b05a W. MARKGRAF GMBH & CO. KG, STANDORT IMMENREUTH Prüfung des eingegangenen Vorentwurfs zum Bebauungsplan "GE-Ost / Zweifelau" und schalltechnische Machbarkeitsstudie zum Erweiterungsvorhaben Bericht-Nr.: b05a Bearbeitet von: M. Hofmann A. Krause Amtsgericht Bayreuth HRB 1743 Geschäftsführer Michael Hofmann Werner Rüger HypoVereinsbank Bayreuth BLZ Kto.-Nr IBAN DE BIC HYVEDEMM412 Sparkasse Bayreuth BLZ Kto.-Nr IBAN DE BIC BYLADEM1SBT USt-IDNr.: DE

2 b05a vom Inhaltsübersicht Seite 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Unterlagen 4 3. Bewertungsmaßstäbe Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Verkehrslärmschutz im Verkehrswegebau Schalltechnische Anforderungen am Standort 9 4. Untersuchungen zur Bauleitplanung Vorbelastung durch das bestehende Werk (Fa. W. Markgraf) Vorbelastung durch einen landwirtschaftlichen Betrieb Beurteilungspegel der Geräuschvorbelastung Kontingentierung der Werkserweiterung (Plangebiet GE-Ost / Zweifelau) Überprüfung der Schallemissionen im Plangebiet (Werkserweiterung) Baubeschreibung und Betriebsweise Betriebsszenario Raumpegel und Bauausführung der Hallen Schallquellen im Freien Lärmschutzwall Berechnung der Schallimmissionen - Erweiterung (Plangebiet) Berechnungsverfahren Berechnungsergebnisse und Bewertung Spitzenpegel Zusammenfassung 27

3 b05a vom Situation und Aufgabenstellung Die Firma W. Markgraf GmbH & Co. KG betreibt als inhabergeführtes Mittelstandsunternehmen mit deutschlandweit über 600 qualifizierten Mitarbeitern an ihrem Standort in Immenreuth u. a. ein immissionsschutzrechtlich genehmigtes Betonfertigteilwerk. Daneben ist in Immenreuth die zentrale Versorgung / Logistik untergebracht, die vom Standort aus sämtliche Baustellen betreut. Um die Firma am Standort zukunftsgerichtet aufzustellen und auszubauen, sollen in Form einer vom Fraunhofer-Institut begleiteten Prozessoptimierung weitreichende Ausbau- und Neubaumaßnahmen vorgenommen werden. Zur Herbeiführung von Rechts- und Planungssicherheit für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das östlich an den Bestand angrenzende Areal vorgesehen. Gemäß 1 Abs. 6 BauGB sind in der Bauleitplanung u. a. die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN /2.7/, Schallschutz im Städtebau, konkretisiert. Aufgrund der direkten Nachbarschaft des Werksgeländes zur vorhandenen Wohnbebauung soll möglichen Konflikten von der Lärmentwicklung her bereits in der Planungsphase vorgebeugt werden. Im vorliegenden Bericht erfolgt daher die schalltechnische Prüfung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "GE-Ost / Zweifelau" /2.1/ (Stand: ). Hierbei werden bei den Untersuchungen zur Bauleitplanung folgende schalltechnisch relevante Eckpunkte beachtet. - Detaillierte Betrachtung der gewerblichen Lärmvorbelastung am Standort unter Berücksichtigung der Auflagen gem. Genehmigungsbescheide; - Erarbeitung einer Gewerbelärm-Kontingentierung für das Plangebiet gem. DIN /2.8/;

4 b05a vom Entsprechende Emissionskontingente werden so berechnet und festgelegt, dass in der maßgebenden Wohnnachbarschaft die Orientierungswerte der DIN in Summe aus Bestand und Erweiterung eingehalten werden. Die Ergebnisse der Emissionskontingentierung werden dann für eine Überprüfung (sog. "Nagelprobe") herangezogen, ob das derzeit beabsichtigte Nutzungs-Szenario im Hinblick auf die B-Plan-Festsetzungen verträglich / darstellbar ist. Geprüft wird dabei auch die lärmmindernde Wirksamkeit eines Walls hinsichtlich der Wohnnachbarschaft auf dem westlichen Betriebsgelände. 2. Unterlagen Zur Bearbeitung wurden die nachstehend aufgeführten Unterlagen verwendet: 2.1 Bebauungsplan "GE-Ost/Zweifelau" (Vorentwurf) der Gemeinde Immenreuth, Stand: , Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND, per vom ; 2.2 Baugenehmigungen bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Landratsamt Tirschenreuth: - Az. B0662/96, Neubau eines Bauhoflagerplatzes Nord, vom , - Az. B0663/96, Erweiterung Werkstattgebäude, Neubau einer Dieseltankanlage, Neubau Hauptzufahrt, Einfriedung, Parkplatz für Werkstatt, vom , - Az. 170/5-32-Ma/Ro, Wesentliche Änderung des Betonfertigteilwerks in Immenreuth, vom , Fa. W. Markgraf GmbH & Co. KG, Datenträger, per Post vom ; 2.3 Besprechung zum Projektvorhaben, Fa. W. Markgraf GmbH & Co. KG, IBAS Ingenieurgesellschaft mbh, am ;

5 b05a vom Angaben zu Frequentierungen auf dem Werksgelände aus dem Lärmschutzkonzept der Fraunhofer-Projektgruppe Prozessinnovation (Stand: ), Fa. W. Markgraf GmbH & Co. KG, per vom und ; 2.5 Planunterlagen (Lageplan, Grundriss, Schnitte, ) zur Standorterweiterung der Fa. W. Markgraf GmbH & Co. KG (Stand: ), Wittmann Strukturmechanik AG, per vom ; 2.6 Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes zum "Neubau eines landwirtschaftlichen Ergänzungsgebäudes für Getreide mit Lagerhalle", Az.: 170/ Sp, Landratsamt Tirschenreuth, vom ; 2.7 DIN , Schallschutz im Städtebau Teil 1, Mai 1987 und Juli 2002; 2.8 DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006; 2.9 Sechste AVwV vom zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, GMBl. Nr. 26); Sechste AVwV vom zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, GMBl. Nr. 26); 2.10 DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999; 2.11 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom ; 2.12 Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, August 2007; 2.13 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, vom , aktualisiert mit dem Heft 3, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, aus dem Jahr 2005;

6 b05a vom Ströhle, M.: Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Staplern im praktischen Betrieb, FH Stuttgart, Januar 2000; 2.15 Lärmarme Großbaustelle, Forschungsbericht Nr , Umweltbundesamt, Februar 2000; 2.16 Projektbesprechung mit Vertretern der Fa. W. Markgraf GmbH & Co. KG, der Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND und der IBAS GmbH, am Bewertungsmaßstäbe 3.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Gemäß 1 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind in die Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes einzubinden. Sie sind in der durchzuführenden Abwägung angemessen zu berücksichtigen. Die relevanten Anforderungen an den zu gewährleistenden Lärmschutz als wichtiger Teil werden dabei für die Praxis insbesondere durch die DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau" /2.7/, konkretisiert. Danach sind hinsichtlich der verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: - bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db(a) 40 bzw. 35 db(a) - bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db(a) 45 bzw. 40 db(a)

7 b05a vom bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags nachts 55 db(a) 55 db(a) - bei besonderen Wohngebieten (WB) tags nachts 60 db(a) 45 bzw. 40 db(a) - bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db(a) 50 bzw. 45 db(a) - bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) 55 bzw. 50 db(a). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Nach den Bestimmungen der DIN ist die Einhaltung oder Unterschreitung der in ihnen lediglich enthaltenen Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die vorgenannten Werte sind demnach keine Grenzwerte. Von ihnen kann bei Überwiegen anderer Belange als denen des Schallschutzes abgewichen werden.

8 b05a vom Betreffend die DIN ist zudem dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die darin enthaltenen Bestimmungen vornehmlich für die Neuplanung von Baugebieten gelten und dass nach den in ihnen selbst enthaltenen Ausführungen, insbesondere - wie hier - bei vorhandener Bebauung und bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oftmals nicht eingehalten werden können (Ziffer 1.2 der DIN 18005). Damit stehen die Festlegungen in der DIN im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich u. a. bspw. vorhandene Lärmvorbelastungen schutzmindernd auswirken können. 3.2 Verkehrslärmschutz im Verkehrswegebau Neben den Orientierungswerten der DIN ist "für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen" die 16. BImSchV /2.11/ zugrunde zu legen. Für diesen Fall gelten die folgenden Immissionsgrenzwerte, die höher liegen als die Orientierungswerte der DIN 18005: - an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags nachts 57 db(a) 47 db(a) - in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 db(a) 49 db(a) - in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 db(a) 54 db(a) - In Gewerbegebieten tags nachts 69 db(a) 59 db(a).

9 b05a vom Vorliegend ist die 16. BImSchV nicht unmittelbar anwendbar, die in ihr benannten Regelungen und Werte können aber im Rahmen der Planung erforderlichenfalls als Abwägungshilfe eine Rolle spielen. 3.3 Schalltechnische Anforderungen am Standort Gemäß den vorliegenden bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen /2.2/ sind von der Fa. W. Markgraf GmbH & Co. KG folgende Auflagen zum Lärmschutz im Hinblick auf das Bestandswerk zu erfüllen: - Allgemein gilt: "......"

10 b05a vom Lagerplatz Nord: - Betriebsgelände ohne Fertigteilwerk und Lagerplatz Nord: - Fertigteilwerk: Festzuhalten ist, dass Schallvorgaben nur für die Tagzeit (06.00 Uhr Uhr) beauflagt sind. Für die Nachtzeit existieren keine Anforderungen zum Schallimmissionsschutz. Es wird nachfolgend davon ausgegangen, dass der Immissionsrichtwert für ein Mischgebiet an den maßgebenden Immissionsorten von nachts 45 db(a) - analog zur Tagzeit - ausgeschöpft werden kann. Hinsichtlich des Immissionsortes IO 8 in der nördlichen Wohnnachbarschaft wird im Rahmen der nachfolgenden Schallemissionskontingentierung sicherheitshalber tags von der Schutzwürdigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA) ausgegangen /2.16/.

11 b05a vom Untersuchungen zur Bauleitplanung 4.1 Vorbelastung durch das bestehende Werk (Fa. W. Markgraf) Die bestehenden gewerblich genutzten Flächen (Lagerplatz Nord bzw. Betriebsgelände / Fertigteilwerk, vgl. Lageplan 1.1 im Anhang) werden schalltechnisch so in Ansatz gebracht, dass diese die Vorgaben an den zu betrachtenden Aufpunkten gemäß der Genehmigungsbescheide vom November 1996 (vgl. Abschnitt 3, /2.2/) einhalten. Rückgerechnet auf die Schallemission bedeutet dies flächenbezogene Schallleistungspegel von L WA '' = 59 / 44 db(a)/m² tags / nachts für den Lagerplatz Nord und L WA '' = 65 / 50 db(a)/m² tags / nachts für das Betriebsgelände mit Fertigteilwerk, die bei der Berechnung der Beurteilungspegel (Vorbelastung durch bestehendes Werk) als Flächenschallquelle in einer Höhe von 2 m über Boden angesetzt wird. Durch die beschriebene Methodik kann die Vorbelastung des Werks schalltechnisch sinnvoll abgebildet werden. 4.2 Vorbelastung durch einen landwirtschaftlichen Betrieb Die Stellungnahme der Fachbehörde vom 18. April 1995 weist gem. /2.6/ für das östlich zum B-Plangebiet gelegene "Landwirtschaftliche Erfassungsgebäude für Getreide mit Lagerhalle" schalltechnische Vorgaben zur Tag- und Nachtzeit auf. Es dürfen die vom Gesamtbetrieb ausgehenden Geräusche den Immissionsrichtwertanteil am maßgebenden Aufpunkt (3 m von der Grundstücksgrenze, Flur- Nr. 561/2, Höhe: 1,2 m, gem. des LRA Tirschenreuth vom ) von 62 / 47 db(a) tags / nachts nicht überschreiten. Rückgerechnet bedeutet dies flächenbezogene Schallleistungspegel von L WA '' = 66,5 / 51,5 db(a)/m² tags / nachts, die die Immissionsrichtwertanteile an dem v. g. Aufpunkt ausschöpfen. Zur Berechnung der Beurteilungspegel (Vorbelastung durch Lagerhaus König) wird auf dem Betriebsgelände eine Flächenschallquelle in einer Höhe von 2 m über Boden angesetzt.

12 b05a vom Beurteilungspegel der Geräuschvorbelastung Mit den in Kapitel 4.1 und 4.2 angeführten Ausgangsdaten berechnen sich unter Beachtung des in Abschnitt 6 beschriebenen Verfahrens nachfolgende Beurteilungspegel für die Geräuschvorbelastung an den maßgebenden Immissionsorten zur Tagund Nachtzeit. Tabelle 1: Berechnete Beurteilungspegel zur Geräuschvorbelastung (Mitwind- Mittelungspegel nach DIN ISO ), gerundet auf 0,5 db Immissionsort Beurteilungspegel Vorbelastung [db(a)] Orientierungswert nach DIN für Gewerbelärmeinwirkungen [db(a)] Tagzeit Nachtzeit Tagzeit Nachtzeit IO 1, Flur-Nr. 572, Ost-Fassade IO 1, Flur-Nr. 572, Süd-Fassade IO 2, Flur-Nr. 593/1, Ost-Fassade IO 2, Flur-Nr. 593/1, Süd-Fassade 57,5 42, IO 2, Flur-Nr. 593/1, West-Fassade IO 3, Flur-Nr. 596/4, Nord-Fassade 55,5 40, IO 3, Flur-Nr. 596/4, Ost-Fassade 50,5 35, IO 3, Flur-Nr. 596/4, Süd-Fassade 57,5 42, IO 3, Flur-Nr. 596/4, West-Fassade IO 4, Flur-Nr. 571/3, Ost-Fassade 56,5 41, IO 5, Flur-Nr. 586, Nordost-Fassade 52,5 37, IO 5, Flur-Nr. 586, Südost-Fassade IO 5, Flur-Nr. 586, Südwest-Fassade 56,5 41, IO 6, Flur-Nr. 494/15, Nord-Fassade IO 7, Flur-Nr. 584/1, Nordost-Fassade 48,5 33, IO 7, Flur-Nr. 584/1, Südost-Fassade 54,5 39, IO 7, Flur-Nr. 584/1, Südwest-Fassade IO 8, Flur-Nr. 586/2, Südost-Fassade 50,5 35, IO 9, Flur-Nr. 534/535, Nordwest-Fassade 52,5 37,

13 b05a vom Die flächenbezogenen Schallleistungspegel zum Bestand ergeben an der Westfassade des Immissionsortes IO 3 einen Beurteilungspegel von 60 db(a), der den Immissionsrichtwert für ein Mischgebiet (MI) zur Tagzeit ausschöpft. Alle weiteren festgelegten Immissionsrichtwertanteile (vgl. Abschnitt 3) werden durch die Belegung mit v. g. Emissionspegeln an den zugewandten Fassaden der maßgeblichen Immissionsorte eingehalten. Die detaillierten Berechnungsergebnisse können der Anlage 2 im Anhang entnommen werden 4.4 Kontingentierung der Werkserweiterung (Plangebiet GE-Ost / Zweifelau) Vorbemerkungen Als Mittel des Schallschutzes kommen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vornehmlich Festsetzungen nach 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO in Betracht. Als Festsetzungen bieten sich aus fachlicher Sicht Emissionswerte an. Ziel einer Kontingentierung ist es, sicherzustellen, dass an den maßgebenden Immissionsorten in der Nachbarschaft des Planungsgebietes die anzustrebenden Orientierungswert-/ Immissionsanteile von allen Anlagen bzw. Betrieben zusammen eingehalten werden (Summenwirkung). Die DIN "Geräuschkontingentierung" /2.8/ liefert hierzu eine einheitliche Methode und Terminologie, die die im Rahmen der Bauleitplanung verwendeten Begriffe und Verfahren definiert Ermittlung der Planwerte Gemäß DIN bezeichnet der Planwert den Beurteilungspegel der von den einwirkenden Geräuschen von Betrieben und Anlagen im Plangebiet am jeweiligen Immissionsort nicht überschritten werden darf. Der Planwert errechnet sich aus dem Gesamtimmissionswert abzüglich der Vorbelastung (vgl. Abschnitt ).

14 b05a vom Die Vorbelastung wurde auf Basis der vorliegenden Unterlagen wie Genehmigungsbescheide etc., abgeleitet (vgl. Abschnitt ). Es werden somit die folgenden Planwerte, bezogen auf die Geräuscheinwirkungen der geplanten Gewerbegebietsflächen gem. /2.1/, herangezogen. Tabelle 2: Immissionsorte und Planwerte, gerundet auf 0,5 db Immissionsort Gebietseinstufung Tag Planwert [db(a)] Nacht IO 1, Ost-Fassade MI = 55, = 40,5 IO 2, Ost-Fassade MI = 59, = 44,5 IO 3, Ost-Fassade MI 60-50,5 = 59, ,5 = 44,5 IO 4, Ost-Fassade MI 60-56,5 = 57, ,5 = 42,5 IO 5, Südost-Fassade MI = = 42 IO 6, Nord-Fassade MI = 58, = 43,5 IO 7, Südost-Fassade MI 60-54,5 = 58, ,5 = 43,5 IO 8, Südost-Fassade MI (60-50,5 = 59,5) 45-35,5 = 44, IO 9, Nordwest-Fassade MI 60-52,5 = ,5 = Emissionskontingentierung Auf Grundlage der aktuellen Planzeichnung /2.1/ wurde unter Berücksichtigung der oben genannten Planwerte eine Emissionskontingentierung nach DIN /2.8/ für das Bebauungsplangebiet erarbeitet. Diese führt zu den nachfolgend genannten Emissionskontingenten L EK. 1 für die nachfolgende Untersuchung wurde sicherheitshalber die Schutzwürdigkeit eines allgemeinen Wohngebiets für die Tagzeit zugrunde gelegt /2.16/;

15 b05a vom Tabelle 3: Emissionskontingente L EK nach DIN (gerundet auf ganze db) Teilfläche Emissionskontingent L EK [db] tags (6.00 Uhr bis Uhr) nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) GEe GE GE GE Die Lage und Einteilung der v. g. Teilflächen (GEe und GE 1 bis GE 3), auf die sich die L EK -Werte beziehen, kann dem Lageplan im Anhang entnommen werden. Für den im Plan dargestellten Richtungssektor A erhöhen sich die Emissionskontingente um die in der folgenden Tabelle angegebenen Zusatzkontingente: Tabelle 4: Zusatzkontingente in db für die Richtungssektoren Richtungssektor k (Nord 0 ) Zusatzkontingent L EK, zus in db für Richtungssektor Tag Nacht A ( ) 5 5 Mit den vorgenannten Emissionskontingenten ergeben sich unter Berücksichtigung der Zusatzkontingente folgende aufgeführte Immissionskontingente für die in Tabelle 2 aufgeführten Immissionsorte.

16 b05a vom Tabelle 5: Immissionskontingente L IK nach DIN und Planwerte (gerundet auf 0,5 db) Immissionsort Immissionskontingent L IK [db] Planwert L Pl [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht IO 1, Ost-Fassade ,5 40,5 IO 2, Ost-Fassade 56 41,5 59,5 44,5 IO 3, Ost-Fassade 59 44,5 59,5 44,5 IO 4, Ost-Fassade 51 36,5 57,5 42,5 IO 5, Südost-Fassade 53, IO 6, Nord-Fassade 51,5 36,5 58,5 43,5 IO 7, Südost-Fassade 57, ,5 43,5 IO 8, Südost-Fassade 55 43, ,5 IO 9, Nordwest-Fassade Mit der vorgenommenen Kontingentierung berechnen sich an den betrachteten Aufpunkten Immissionskontingente L IK, die die Planwerte einhalten bzw. unterschreiten. Für die vom Plangebiet weiter entfernten Aufpunkte (IO 1, IO 4, IO 6, IO 9) besteht demnach noch ein ausreichendes schalltechnisches Kontingent für Erweiterungen des Bestands / Neuansiedlungen Festsetzungen im Bebauungsplan Um das gewünschte Planungsziel zu erreichen, ermöglicht 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Festsetzungen zur Gliederung der Baugebiete. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Schallemissionskontingente zur Gliederung von Baugebieten festgesetzt werden, da zu den besonderen Eigenschaften von Betrieben und Anlagen auch ihr Emissionsverhalten gehört.

17 b05a vom In der Planzeichnung sind die Grenzen der Teilflächen festzusetzen. In den textlichen Festsetzungen sind die Emissionskontingente anzugeben. Aus schalltechnischer Sicht ist die textliche Festsetzung in der nachfolgenden Form aufzunehmen. " Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in nachfolgender Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags ( Uhr) noch nachts ( Uhr) überschreiten. Teilfläche Emissionskontingent L EK in db Tag (6.00 Uhr Uhr) Nacht (22.00 Uhr Uhr) GEe GE GE GE Für den im Plan dargestellten Richtungssektor A erhöhen sich die Emissionskontingente L EK um folgende Zusatzkontingente L EK, zus : Richtungssektor k (Nord 0 ; Drehrichtung im Uhrzeigersinn) Zusatzkontingent L EK, zus in db Tag Nacht A ( ) 5 5 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k L EK,i durch L EK,i + L EK,zus,k zu ersetzen ist. Hinweis: Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben und Nutzungen ist mit der Bauaufsichtsbehörde die Erstellung und ggf. Vorlage eines schalltechnischen Nachweises abzustimmen."

18 b05a vom Mit diesen Festsetzungen wird gewährleistet, dass an allen Immissionsorten die Anforderungen gem. Punkt durch die von dem Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen eingehalten werden. 5. Überprüfung der Schallemissionen im Plangebiet (Werkserweiterung) 5.1 Baubeschreibung und Betriebsweise Auf dem östlich geplanten Werksareal ist die Errichtung von zwei Gebäuden gem. den vorliegenden Planunterlagen /2.5/ vorgesehen: - "Halle Bauhof"; - südlich gelegenes Gebäude. Beide Gebäude besitzen eine Höhe von etwa 13 m und weisen eine Grundfläche von ca m 2 bzw m 2 auf. Die Halle Bauhof Nord wird hauptsächlich als Lagerbereich mit mehreren Regalebenen genutzt. Im südlichen Gebäude werden unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt (Werkstätten, Container-Waschen, Lackieren, Schmiede, ). Die An- und Abfahrten zum Gelände erfolgen über die Straße "Mertelacker". Die mit der Erweiterung des bestehenden Werks verbundenen Geräusche auf dem B-Plangebiet "GE-Ost / Zweifelau" /2.1/ werden somit durch folgende Lärmquellen bestimmt /2.3, 2.4/: - Logistische Vorgänge im Freien (Fahrbewegungen, Be- und Entladen, in den Bereichen Bodenlager, Containerlager, ); - Halle Bauhof mit Lagerbereich; - südliches Gebäude mit verschiedenen Nutzungen (Werkstätten, Waschhalle, Lackiererei, );

19 b05a vom Die übliche Betriebszeit wird von der Fa. Markgraf von Uhr bis ca Uhr, in seltenen Fällen auch bis Uhr, angegeben. Auf der schalltechnisch sicheren Seite liegend wird nachfolgend von einem durchgehenden Betrieb von Uhr bis Uhr ausgegangen. 5.2 Betriebsszenario Da derzeit noch keine detaillierten Angaben zum Betriebsablauf vorgelegt werden können /2.3/, erfolgt die Abbildung des zukünftigen Betriebsszenarios auf Basis der Unterlagen gem. /2.4/. Es ist von folgendem Betriebsszenario (von 6.00 Uhr bis Uhr) während der zu betrachtenden Tagzeit auszugehen. Tabelle 6: Betriebsszenario, Schallquellen - Einwirkungen in der Tagzeit Fahrzeuge Parkplatz Bezeichnung Ereignis 13 Lkw / 7 Transporter, Fahrwege, Stand-/Rangiergeräusche 25 Pkw-Bewegungen auf Stellplätzen 2 Hochbaukräne (elektrisch) Verlagerung von Elementen Gabelstapler Gebäude Be- und Entladen, Verlagerung von Elementen Schallabstrahlung über alle umschließenden Bauteile 5.3 Raumpegel und Bauausführung der Hallen Entsprechend den Angaben zur Logistik /2.4/ werden in den Hallen Gabelstapler eingesetzt. Da dies nach derzeitigem Kenntnisstand /2.3/ die einzige relevante Schallquelle innerhalb der Hallen darstellt, wird für die Hallen ein mittlerer Raumpegel von L p, tags = 82 db(a) bei den nachfolgenden Berechnungen in Ansatz gebracht, der auf der sicheren Seite liegt.

20 b05a vom Die konkrete Bauausführung ist derzeit ebenfalls noch nicht bekannt /2.3, 2.5/. Für die Schallausbreitungsberechnungen wird ein über alle Flächen (Fassaden, Dach, Tore, Verglasung, ) gemitteltes Schalldämm-Maß von R W = 30 db für die umschließenden Bauteile angesetzt, das i. d. Regel von Industrieanlagen problemlos erreicht werden kann und die schalltechnischen Anforderungen erfüllt. Die Gebäudehülle wird bei der Berechnung als geschlossen angenommen. Gebäudetechnische Anlagen, die maßgebliche Lärmemissionen in den Hallen bzw. im Freien erzeugen, sind nicht bekannt /2.3/. 5.4 Schallquellen im Freien Auf der sicheren Seite liegend wird die Anzahl der Bewegungen (Lkw / Pkw) gem. /2.4/ doppelt in Ansatz gebracht, um einen schalltechnischen "worst case" abzubilden. Lkw-Fahrgeräusche Der Fahrweg der Lkw-Verkehre auf dem Betriebsgelände wird als Linienschallquelle berücksichtigt. Auf derartigen Ab- bzw. Zufahrten, mit einer typischen Geschwindigkeit von v 30 km/h, kann entsprechend einschlägiger Untersuchungen /2.12/ ein mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel, bezogen auf einen Lkw/h, von L WA ' = 63 db(a)/m zugrunde gelegt werden. Darin sind auch Bremsvorgänge enthalten. Dieser Schallleistungspegel wird als Linienschallquelle für die vorgesehenen Fahrwege in einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt.

21 b05a vom Lkw-Rangieren Entsprechend /2.13/ ist für das Rangieren von Lkw (auf Betriebsgeländen) ein mittlerer Schallleistungspegel anzusetzen, der ca. 3 5 db über dem Pegel des Leerlaufgeräusches von 94 db(a) liegt. Für einen Rangiervorgang mit einer Einwirkzeit von ca. 2 Minuten ergibt sich somit je Lkw ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L WA = 84 db(a). Der Schallleistungspegel wird als Flächenschallquelle in einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt. Lkw-Stand-/Parkgeräusche Neben den reinen Fahrgeräuschen wird für die Geräusche der Lkw bei Parkbewegungen gemäß der aktuellen Parkplatzlärmstudie /2.12/ (und des dort aufgeführten Ausgangsschallleistungspegels von 63 db(a) sowie der Zuschläge K PA = 14 db und K I = 3 db) bezogen auf eine Stunde ein Schallleistungspegel (für Ankommen und Abfahren) von L WA = 83 db(a) berücksichtigt. Dieser Wert beinhaltet alle Geräuschemissionen, die ein Lkw beim Abbremsen, Anlassen, Anfahren usw. verursacht und wird als Flächenschallquelle in einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt.

22 b05a vom Transporter-Fahrgeräusche Für den Fahrweg der Transporter wird eine Linienschallquelle berücksichtigt. Für derartige Ab- bzw. Zufahrten kann ein mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel, bezogen auf einen Pkw pro Stunde, von L WA ' = 55 db(a)/m angesetzt werden. Staplerverkehr / Be- und Entladetätigkeit Auf dem Betriebsgelände kommen Dieselstapler zum Einsatz. In der einschlägigen Literatur /2.14/ wird für Be- und Entladevorgänge von Lasten einschließlich Fahrbewegungen mit einem Dieselstapler ein Schallleistungspegel von genannt. L WA = 100 db(a) Voruntersuchungen haben gezeigt, dass der Einsatz des Staplers die Hauptschallquelle im Außenbereich darstellt. Im Berechnungsmodell werden drei Dieselstapler (durchgängig in Betrieb) entsprechend v. g. Emissionswert als Flächenschallquelle berücksichtigt. Dies stellt einen sicheren Ansatz dar. Hochbaukran Um Gabelstaplerverkahr zu reduzieren, kommen gem. den Angaben zum Betriebsablauf /2.4, 2.5/ lärmarme Hochbaukräne (2 Stück) zum Einsatz, für die in Anlehnung an die einschlägige Literatur /2.15/ ein Schallleistungspegel von je L WA = 95 db(a) als Punktschallquelle im Bereich der beiden Aufstellungsorte (durchgängig während der Betriebszeit) angesetzt wird.

23 b05a vom Parkplatzlärm Die Berechnungen der Parkplatzemissionen erfolgen nach der vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellten Parkplatzlärmstudie /2.12/. Es wird das so genannte "zusammengefasste Verfahren" gemäß Ziffer angewandt. Bei diesem Verfahren werden die Schallemissionen des eigentlichen Parkvorgangs sowie die Emissionen des Such- und Durchfahrverkehrs gemeinsam ermittelt. Für die Parkplatzfläche ist nach dem "zusammengefassten Verfahren" folgender Schallleistungspegel anzusetzen: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B N) Hierbei bedeutet: L W L W0 K PA K I K D K StrO B N = Schallleistungspegel; = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde (63 db(a)); = Zuschlag für Parkplatzart; = Zuschlag für Impulshaltigkeit; = Zuschlag für Such- und Durchfahrverkehr; = Zuschlag für Fahrgassen-Oberfläche; = Bezugsgröße, die den Parkplatz charakterisiert (z. B. Anzahl der Stellplätze oder Nettoverkaufsfläche etc.); = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde). Für die Ermittlung der Parkplatzemissionen werden unter Berücksichtigung von jeweils 25 An- bzw. Abfahrten (50 Bewegungen) tags folgende Berechnungsgrößen zugrunde gelegt.

24 b05a vom Tabelle 7: Berechnungsgrößen Parkplatz Berechnungsgrößen Tagzeit L W0 [db(a)] 63 K PA [db] 0 K I [db] 4 K D [db] 3,6 K StrO [db] 1 Fahrzeugbewegungen/h 50/16 L WA [db(a)] 76,5 Der ermittelte Schallleistungspegel für die Parkplatznutzung wird als Flächenschallquelle in einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt. 5.5 Lärmschutzwall Entlang der westlichen Grundstücksgrenze im Bereich der Teilflächen GE 1, GE 2 und GE 3 ist die Errichtung eines Lärmschutzwalls (h = 4 m) vorgesehen. Der Wall soll insbesondere zur Minderung der auf den v. g. Teilflächen hervorgerufenen gewerblichen Geräuschimmissionen in der westlichen Wohnnachbarschaft dienen. Relevante Immissionsorte sind hierbei IO 2, IO 3, IO 5 und IO 7. Die Lage des geplanten Walls ist in der Anlage 1.3 im Anhang ersichtlich. 6. Berechnung der Schallimmissionen - Erweiterung (Plangebiet) 6.1 Berechnungsverfahren Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt nach der TA Lärm /2.9/ in Verbindung mit der DIN ISO /2.10/.

25 b05a vom Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der Schallquellen, Punkt-/Linien- bzw. Flächenschallquellen, Immissionsorte, reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden, usw.) in den Rechner eingegeben. Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt. Die den Berechnungen zu Grunde gelegte Berechnungskonfiguration kann den Anlagen im Anhang entnommen werden. In der DIN ISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung angegeben. Aufgrund der topographischen Verhältnisse wird der Wert für die meteorologische Korrektur C met = 0 db gesetzt. Die so berechneten Pegel sind "Mitwind-Mittelungspegel". Die im Rechner gespeicherten Daten sind in den Lageplänen im Anhang dargestellt. Es wurde das anerkannte und qualitätsgesicherte Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm CadnaA 2 verwendet. Den entsprechenden Übersichtsplan mit allen in Ansatz gebrachten Schallquellen zeigt der Lageplan im Anhang. 6.2 Berechnungsergebnisse und Bewertung Mit den in Kapitel 5 angeführten Ausgangsdaten, ohne geplanten Lärmschutzwall, berechnen sich an den ausgewählten Immissionsorten zur Tagzeit nachfolgende Beurteilungspegel im Vergleich zu den schalltechnischen Anforderungen für das Erweiterungsvorhaben (vgl. Tabelle 5). 2 Programmversion (32 Bit); qualitätsgesichert nach51,5 DIN 45687: (D); Akustik Software Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;

26 b05a vom Tabelle 8: Berechnete Beurteilungspegel (Mitwind-Mittelungspegel nach DIN ISO ) und schalltechnische Anforderungen, gerundet auf 0,5 db Immissionsort Beurteilungspegel für das Planvorhaben [db(a)] Tagzeit Immissionskontingent L IK gem. B-Plan [db(a)] Tagzeit IO 1, Ost-Fassade 40,5 53 IO 2, Ost-Fassade IO 3, Ost-Fassade IO 4, Ost-Fassade IO 5, Südost-Fassade 48,5 53,5 IO 6, Nord-Fassade 38 51,5 IO 7, Südost-Fassade 56,5 57,5 IO 8, Südost-Fassade 48,5 55 IO 9, Nordwest-Fassade Die detaillierten Berechnungsergebnisse können der Anlage 4 im Anhang entnommen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass sich an den betrachtenden Immissionsorten Beurteilungspegel ergeben, die die schalltechnischen Vorgaben zur Tagzeit bereits ohne Schirmmaßnahmen (Wall) auf dem Ausbreitungsweg sicher einhalten 3. Es besteht noch ein schalltechnisches Kontingent für höhere Frequentierungen. 3 Ergänzend durchgeführte Berechnungen für die abgewandten Fassaden der als Immissionsorte ausgewählten Gebäude (vgl. weitere Immissionsorte entsprechend Tabelle 1) belegen, dass auch hier der Summenpegel aus bestehender Vorbelastung und Zusatzbelastung gemäß "Nagelprobe" die Orientierungswerte zur Tagzeit sicher einhalten.

27 b05a vom Im Hinblick auf die unmittelbar westlich gelegene Wohnnachbarschaft, insbesondere die Immissionsorte IO 2, IO 3, IO 5 und IO 7 wurde die Wirksamkeit eines Lärmschutzwalls entlang der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 4 m geprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass dadurch Pegelminderungen von 2 3,5 db an den der Erweiterung zugewandten Fassaden der v. g. Aufpunkte erreicht werden können (vgl. Anlage 4.3). 7. Spitzenpegel Um auch kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen in die Beurteilung einzubeziehen, wurde das so genannte Spitzenpegelkriterium gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm /2.9/ geprüft. Danach soll vermieden werden, dass Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 db(a) und nachts um mehr als 20 db(a) überschreiten. Für die bei Verladebetrieb durch einen Gabelstapler zu erwartenden Geräuschspitzen in der Tagzeit wird ein Schallleistungspegel von L WA 112 db(a) gem. /2.14/ in Ansatz gebracht. Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass die Anforderungen an den Spitzenpegel zur Tagzeit eingehalten werden. 8. Zusammenfassung Für die von der Fa. W. Markgraf GmbH & Co. KG an ihrem Standort in Immenreuth geplante Betriebserweiterung mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "GE Ost / Zweifelau" wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Zunächst wurde die Vorbelastung durch das bestehende Werk und eines weiteren Betriebes am Standort konkret ermittelt und das zur Verfügung stehende Restkontingent bestimmt.

28 b05a vom 20j Es erfolgte e ne Emmissionskontingentierung für das B-Plangebiet gem. DIN 45691, aus der sích die schalltechnischen Anforderungen (lmmissionskontingente L 6 gem. Tabelle 5) für das Enrueiterungsvorhaben ergeben. Die unter Pkt. 6.2 aufgeführten Ergebnisse zeigen, dass für das betrachtete Betriebsszenario zum Enryeiterungsvorhaben Beu rteilungspegel zu enryarten sind, d ie die Vorgaben des Bebauungsplans "GE Ost lzweifelat)" zur Tagzeit einhalten. Mit der Errichtung eines Lärmschutarualls entlang der westlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 4 m können die Geräuschimmissionen des konkreten Vorhabens an den betreffenden lmmissionsorten um 2 db... 3,5 db vermindert werden. Das Spitzenpegel kriteri u m wi rd zu r betrachteten Tagzeit ei ngehalten. IBAS GmbH t Dipl.-lng. ) M. Hofmann Dipl.-Phys. Berger IBAS. lngenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

29 IO 8 IO 7 IO IO 5 Lagerhaus König LWA'' = 66,5 / 51,5 db(a)/m² Auftrag: Anlage: 1.1 Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH Erweiterung Ort: Immenreuth Lageplan Vorbelastung und Immissionsorte Legende Flächenquelle Haus Immissionspunkt Maßstab: 1 : 2500 (im Original) Lagerplatz Nord LWA'' = 59 / 44 db(a)/m² IO 3 IO Werksgelände Fa. Markgraf IO Bestand LWA'' = 65 / 50 db(a)/m² IO IO Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de / b05a_Anlage1_1.cna

30 Bebauungsplan (Vorentwurf) GE-Ost / Zweifelau Gemeinde Immenreuth Auftrag: Anlage: 1.2 Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH Erweiterung Ort: Immenreuth IO GEe LEK = 57 / 47 db IO GE LEK = 61 / 46 db GE 1 LEK = 63 / 48 db Lageplan B-Plan "GE-Ost / Zweifelau" Teilflachen und Immissionsorte IO 5 IO Kartengrundlage Vorentwurf zum Bebauungsplan "GE-Ost/Zweifelau" (Arbeitsgemeinschaft STADT & LAND, Stand ) IO Legende Bplan-Quelle Zylinder Immissionspunkt IO 1 GE 3 LEK = 62 / 47 db Bezugspunkt: RW: ; HW: Koordinatensystem GK(Bessel), Zone Maßstab: 1 : 2500 (im Original) IO Sektor A Zusatzkontingent: + 5 db IO IO Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de / b05a_Anlage1_2.cna

31 Auftrag: Anlage: 1.3 Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH Erweiterung Ort: Immenreuth IO IO 7 Stand-/Rangiergeräusche Gebäude Bauhof Kran südl. Gebäude IO 5 IO 2 Staplerverkehr Stellplätze Wall (h = 4 m) Fahrwege Kran IO Lageplan Schallquellen (Erweiterung) und Immissionsorte Legende Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Haus Wall Immissionspunkt Maßstab: 1 : 1250 (im Original) Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de / b05a_Anlage1_3.cna

32 Auftrag: Anlage: 2 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH zur Bauleitplanung Erweiterung - Vorbelastung - Ort: Immenreuth IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

33 Auftrag: Anlage: 3 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH zur Bauleitplanung Erweiterung - Erweiterung durch B-Plan GE-Ost / Zweifelau - Ort: Immenreuth IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

34 Auftrag: Anlage: 4.1 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen zum Baugenehmigungsverfahren Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH Erweiterung Ort: Immenreuth IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

35 Auftrag: Anlage: 4.2 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen zum Baugenehmigungsverfahren - OHNE LÄRMSCHUTZWALL Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH Erweiterung Ort: Immenreuth IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

36 Auftrag: Anlage: 4.3 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen zum Baugenehmigungsverfahren - MIT LÄRMSCHUTZWALL (h = 4 m) Projekt: Fa. W. Markgraf GmbH Erweiterung Ort: Immenreuth IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

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