Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen als Erfolgsfaktor für Teilhabe und Fachkräftesicherung: Fakten, Qualität und Resultate

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1 Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen als Erfolgsfaktor für Teilhabe und Fachkräftesicherung: Fakten, Qualität und Resultate Fachtagung: WIE MIGRATION GELINGT - Einwanderinnen und Einwanderer in Deutschland: Erfolgsfaktoren für mehr Teilhabe Veranstalter: Hochschule der Bundesagentur für Arbeit HdBA Ort: Mannheim Datum: 30. Oktober 2014 Dr. Ottmar Döring Leiter der IQ-Fachstellen Anerkennung und Qualifizierung Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

2 Gliederung 1. Hintergrund 1. Zuwanderung 2. Anerkennungsgesetz 3. Gesetzesvollzug 4. Support-Strukturen 2. Stand der Anerkennungsberatung 3. Perspektiven der Anerkennungsberatung 1. Qualitätsentwicklung 2. Kompetenzerfassung 2

3 1. Hintergrund 3

4 Zuwanderung steigende Zuwanderung: Personen (2011) plus 20 Prozent gegenüber 2010 höchster Wert seit 15 Jahren Griechenland, Italien, Portugal und Spanien ( -Krise) trotz großer Steigerungsraten, aber in absoluten Zahlen nur gering (ca Zuwanderer mehr in 2012 als in 2011) Ende der Zuwanderung von Spätaussiedlern steigende Qualifikation der Zuwanderer Migrationsbevölkerung ist in Deutschland bisher schlechter qualifiziert als im Durchschnitt der OECD-Staaten steigende Zahl hochqualifizierter Zuwanderer aus Drittländern: (1998: 1.200), u.a. wegen Personalaustausch von Konzernen Trend verändert wenig an der Bevölkerungsstruktur der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, da die Zuwanderung absolut gering ist Zuwanderung erfolgt nicht unter Bildungsaspekten 4

5 Zuwanderung und Berufsabschluss Deutschland: mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund eigene Migrationserfahrung: ca. 2/ Menschen mit Migrationshintergrund haben einen ausländischen Berufsabschluss: 1,8 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter haben eine berufliche Erstausbildung im Ausland absolviert Personen haben Meister oder Technikerqualifikationen Zugewanderte besitzen Hochschulqualifikationen (Sonderauswertung Mikrozensus 2008 des IW Köln) 1. Zuwanderung ist keine Ausnahme. 2. Nur die USA und Russland haben mehr Migranten. 5

6 Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund Arbeitslosenquote: 11,8 % Menschen ohne Migrationshintergrund 6,1 % Beschäftigung unter Qualifikationsniveau: 31 % Menschen ohne Migrationshintergrund 20 % Teilnahmequote beruflicher Weiterbildung: 9,6 % Menschen ohne Migrationshintergrund 18,4 % Ausbildungsbeteiligungsquote: 24 % ausländischer Jugendlicher halb so hoch wie die deutscher Jugendlicher 6

7 gesetzliche Regelungen Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Zielgruppe: Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Berufe: reglementierte Berufe und nicht reglementierte Berufe EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG Zielgruppe: EU-Staatsangehörige und Personen aus Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz Berufe: reglementierte Berufe bilaterale Abkommen Zielgruppe: Personen mit Abschlüssen aus Österreich, Frankreich und der Schweiz Berufe: nicht reglementierte und reglementierte Berufe aus dem Bereich der IHK und HWK (Schweiz: nur Handwerk) 7

8 bisherige Hürden bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen gesetzliche Grundlagen: Großteil der zugewanderten Menschen mit ausländischen Qualifikationen hatten keinen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens Informationen: mangelnde oder missverständliche Informationen zu den zuständigen Stellen, den möglichen Anerkennungsverfahren (rechtliche Grundlagen)... Verfahren: Intransparenz (Unklarheiten zu einzureichenden Unterlagen, Dauer und Kosten des Verfahrens) 8

9 aktueller Fachkräftemangel Ingenieure: Schiffbau- und Meerestechnik, Windenergietechnik, Maschinen- und Fahrzeugbau, Elektrotechnik Facharbeiter in Industrie und Handwerk: Industrieelektriker, Elektroniker, Vulkaniseure, Chemiefacharbeiter, Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Energietechnik Gesundheitswirtschaft: Ärzte, Altenpflege, Krankenpflege Dienstleistungen: Erzieherinnen, Friseurgewerbe, Schönheitspflege, Fachkräfte im Einzelhandel IT: Fachkräfte 9

10 Fachkräftelücke der Zukunft 2020: 2 Mio. Arbeitskräfte 2025: 3 Mio. Arbeitskräfte 10

11 1.2. Anerkennungsgesetz 11

12 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren: Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss (bundesrechtlich geregelte Berufe) Ziele 1. Bereitstellung einer nachvollziehbaren Bewertung über im Ausland erworbene Qualifikationen für Arbeitgeber 2. verbesserte Nutzung der Qualifikationspotentiale von Migrantinnen und Migranten 3. Förderung einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung 4. verbesserte Integration in Arbeitswelt und Gesellschaft 5. Erhöhung der Attraktivität Deutschlands für Zuwanderer 12

13 Was ist das Anerkennungsgesetz? Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) neues Bundesgesetz neues Verfahren für die Ausbildungsberufe im dualen System Regelungen zu reglementierten Berufen (nur subsidiär) + Änderungen in 63 Berufsgesetzen und Verordnungen Heilberufe (z.b. Ärzte, Kranken- und Altenpfleger), Justizberufe, Handwerksordnung etc. 13

14 Was ist das Anerkennungsgesetz? Anerkennungsgesetz (gilt für ca. 600 Berufe) Artikel 1: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) neues Bundesgesetz einheitliche Kriterien und Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit Artikel 2 ff: Anpassungen in: Berufsbildungsgesetz (BBiG) Handwerksordnung (HwO) weiteren berufsrechtlichen Fachgesetzen (Heilberufe, Justizberufe, Steuerberater, Notare) 14

15 Subsidiarität Fachgesetze BQFG Die speziellen Regelungen in den Berufsgesetzen (z.b. für Ärzte, Rechtsanwälte etc.) haben grundsätzlich Vorrang vor dem BQFG. Das BQFG kommt nur dann zur Anwendung, wenn die beruflichen Fachgesetze keine Anerkennungsregelungen enthalten, oder wenn die Fachgesetze auf das BQFG verweisen. 15

16 Struktur Anerkennungsgesetze der Länder Artikel 1: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG der Länder) Artikel 2 ff: Fachgesetze eingeschränkte Subsidiarität: Regelungen in den Fachgesetzen gehen nur dann dem BQFG-Land vor, wenn sie es ganz oder teilweise ausschließen und dadurch den Inhalt durch speziellere Regelungen ersetzen. Wenn also ein Fachgesetz Anerkennungsregelungen enthält, aber keinen Bezug auf das Länder-BQFG nimmt, geht das BQFG-Land vor. 16

17 Neuerungen des Anerkennungsgesetzes Ausweitung des Rechtsanspruchs auf ein Verfahren einheitliche Kriterien und Verfahren erstmals allgemeiner Anspruch für 530 Aus- und Fortbildungsabschlüsse des dualen Systems erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe aber: kein Anspruch auf Anerkennung! entscheidend wesentliche Unterschiede Berufserfahrungen werden berücksichtigt klarer Bearbeitungszeitraum: 3 Monate Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend nur Qualität der Berufsqualifikation Anträge vom In- und Ausland möglich Entkoppelung der Antragsberechtigung vom Aufenthaltstitel Entscheidend ist die Absicht, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen 17

18 Anerkennungsgesetz des Bundes Anerkennung ausländischer Qualifikationen berufliche Anerkennung (zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, dazu gehören akademische und Ausbildungsberufe) schulische und akademische Anerkennung (Anerkennen von Schulabschlüssen, Studienleistungen und akademischen Graden, Weiterlernen bzw. Weiterstudieren) reglementierte Berufe und Berufsbezeichnungen nicht-reglementierte Berufe schulische Abschlüsse Hochschulzugangsberechtigung Studien-/ Prüfungsleistungen akademische Grade bundesrechtlich geregelt (Länderbehörden) landesrechtlich geregelt (Länderbehörden) Ausbildungsberufe Bund, BBiG, HwO (IHK-FOSA, Handwerkskammern) landesrechtlich schulische Ausbildungen (ggf. ZAB) Zugang zu weiterführenden Studien Zeugnisbewertung (ZAB)

19 Geltungsbereich des Anerkennungsgesetzes berufliche Anerkennung 350 Ausbildungsberufe, 40 reglementierte Berufe (teilweise akademische Berufe), 41 Meisterberufe des reglementierten Handwerks reglementierte Berufe (berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden sind) nicht reglementierte Berufe (ist ein Beruf nicht staatlich reglementiert, kann man sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen) Bundesrechtlich geregelt (Länderbehörden) Landesrechtlich geregelt (Länderbehörden) Ausbildungsberufe Bund, BBiG, HwO (IHK-FOSA, Handwerkskammern) Landesrechtliche schulische Ausbildungen (ggf. ZAB) Anerkennung ist ein MUSS Anerkennung ist ein KANN = Geltungsbereich des Gesetzes 19

20 Zuordnung von Berufen reglementierte Berufe: Arzt (Berufszulassung und Approbation), Apotheker, Krankenpfleger, Physiotherapeut, Rechtsanwalt, Fahrlehrer, Meisterberufe im zulassungspflichtigen Handwerk (Bäcker, Fleischer, Frisör, Kraftfahrzeugtechniker, Dachdecker, Bootsund Schiffbauer ) nicht reglementierte Berufe: alle Ausbildungsberufe nach dem BBiG und der HwO, akademische Abschlüsse (z.b. Germanistik, Physik, Soziologie, Biologie), die allerdings nicht unter das Anerkennungsgesetz fallen 20

21 Was umfasst das Anerkennungsgesetz nicht? Ländergesetze: Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten, schulische Aus- und Fortbildungen werden von den Bundesländern aktuell erarbeitet und umgesetzt bereits in Kraft getreten: Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland Hochschulabschlüsse: die nicht auf reglementierte Berufe hinführen (z.b. Physiker, Informatiker, Germanisten) Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) akademische Anerkennung: Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungs- und Studienleistungen, akademische Grade Schulabschlüsse: Haupt- und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife 16

22 SH: Regierungsentwurf vom HH: in Kraft seit HB: Gesetzentwurf vom NI: in Kraft seit MV: in Kraft seit BB: Referentenentwurf BE: Referentenentwurf NW: in Kraft seit HE: in Kraft seit ST: Regierungsentwurf vom SN: Regierungsentwurf vom TH: Regierungsentwurf vom RP: Regierungsentwurf vom SL: in Kraft seit BW: Regierungsentwurf vom BY: in Kraft seit Stand:

23 Inhalte und Anwendung Regelung der Anerkennung für die Berufe in Länderzuständigkeit: reglementierte Berufe: u.a. Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten landesrechtlich schulische Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse (u.a. Techniker). Unterschiedliche Ausgestaltung der Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit in den einzelnen Fachgesetzen zum Teil sind Verfahren für Drittstaatsqualifikationen noch nicht vorgesehen Teilweise Ausbezug von bestimmten Berufen in einzelnen Bundesländern 23

24 Anerkennungsverfahren Festlegung des Referenzberufs Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle: Gibt es wesentliche Unterschiede? (Inhalt und Dauer der Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnisse) keine Feststellung wesentlicher Unterschiede Feststellung wesentlicher Unterschiede reglementierte Berufe: Berufszulassung unter Auflage von Ausgleichsmaßnahmen nicht reglementierte Berufe: Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit mit Darstellung vorh. Qualifikationen und Defizite Kenntnisprüfung Eignungsprüfung Anerkennung der Gleichwertigkeit: Gleichwertigkeitsbescheid Anpassungslehrgang Anpassungsqualifizierung Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt 24

25 1.3. Gesetzesvollzug 25

26 Gesetzesvollzug IHK FOSA HWK Landwirtschaft Freie Berufe Zentrale Anerkennungsstelle Einstiegsberatung bei lokaler IHK Leitkammersystem (Kompetenzaufbau für Herkunftsländer) Einstiegsberatung und Entscheidung durch lokale HWK Bündelung (Ärztekammer Westfalen-Lippe) Einstiegsberatung durch lokale Kammern 1776 Anträge 451 ausgestellte Bescheide ( ) 1308 Anträge 274 ausgestellte Bescheide (Stand: ) 60 Anträge (Stand: ) 26

27 Anträge insgesamt (Quelle: Pressemitteilung des BMBF, vom und Quelle: Abfrage bei den Gesundheitsbehörden der Länder, Stand: ) über Anträge insgesamt (geschätzt) Großteil in reglementierten Berufen (z.b. Arzt, Krankenpfleger) hoher Anteil an positiven Bescheiden (z.b. IHK und Handwerk zu 2/3) nur geringer Anteil Ablehnungen bei Ärzten/Ärztinnen mit Drittstaatsqualifikation nur 0,4% bei Krankenpfleger/-innen mit Drittstaatsqualifikation 5,8% bei nicht reglementierten Ausbildungsberufen 3,7% 27

28 Antragszahlen (Quelle: Anerkennungsstatistik der IHK FOSA, Stand 30. Juni 2013) eingegangene Anträge (Stichtag: ) insgesamt erteilte Bescheide Bescheide über eine volle Gleichwertigkeit 497 Bescheide über eine teilweise Gleichwertigkeit weitere Fälle stehen unmittelbar vor der Bescheidung inländischen Anträge meistens aus Nordrhein- Westfalen (727), Bayern (660) und Baden- Württemberg (622) insgesamt 92 Anträge aus dem Ausland, v.a. Österreich (8), Polen, Schweiz, Frankreich und USA (7) 28

29 Referenzberufe (Quelle: Anerkennungsstatistik der IHK FOSA, Stand 30. Juni 2013) die wichtigsten Berufsgruppen sind bisher die kaufmännischen Berufe vor den Metallberufen und den Elektronik-Berufen, die HoGa Berufe nehmen aktuell zu. 29

30 Anerkennung im Handwerk (Quelle: Pressemitteilung ZDH, vom ) Insgesamt sind über Anträge bei den Handwerkskammern eingegangen Davon wurden 458 bereits beschieden 57% volle Gleichwertigkeit 33% teilweise Gleichwertigkeit 10% Ablehnung Antragsteller aus 57 Herkunftsländern (Spitze: Türkei, Polen) Schwerpunkte bei Berufsbereichen Elektrotechnik Friseur Kfz-Technik 30

31 Vollzug des Bundesgesetzes und der Ländergesetze Bundesrechtlich geregelte Berufe Unterschiedliche Anerkennungspraxis (z.b. in Heilberufen) Zentrale Gutachterstelle für Heilberufe bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Differenzierte Zuständigkeiten in den Ländern Bestrebung nach weiterer Bündelung Landesrechtlich geregelte Berufe 7 Ländergesetze sind in Kraft (HH, HE, SL, MV, NI, NW, BY) Unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Verfahren für gleiche Berufe (teilweise Ausbezug von bestimmten Berufen in einzelnen Ländern) Transparenz über die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Berufe (noch) nicht vorhanden 31

32 1.4. Support-Strukturen 32

33 33

34 Anerkennungs-Finder 34

35 Ergebnisseite 35

36 Beratungshotline zentrale Hotline für In- und Auslandsanfragen auf deutsch und englisch Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 (0) Erstberatung erste Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses Identifikation der zuständigen Stelle Informationen zu Verfahrensschritten und benötigten Unterlagen weiterführende Informationen zu Aufenthaltsrecht und Sprachförderung ggf. Verweis an zuständige Stelle, IQ-Anlaufstellen oder weitere spezialisierte Einrichtungen Nachfrage Anfragen (Stichtag ) 36

37 IQ-Anlaufstellen Struktur: Subsidiaritätsprinzip IQ-Anlaufstellen bieten ihre Erstberatung nachrangig zu vorhandenen Strukturen an dort, wo keine etablierten Angebote der Erstberatung vorzufinden sind, füllen zunächst IQ-Anlaufstellen die Lücke die Landesnetzwerke fördern die Vernetzung der einzelnen Institutionen vor Ort Angebot Beratungsform: face-to-face, telefonisch, Beratungsspektrum: Erstberatung bis Verfahrensbegleitung Die Arbeitsteilung zu Informations- und Beratungsaufgaben fällt in den einzelnen Landesnetzwerken regionalspezifisch unterschiedlich aus! 37

38 Landesnetzwerk Bayern Struktur 2 IQ-Anlaufstellen in Augsburg, Nürnberg 1 Beratungsstelle in München: Mischfinanzierung aus kommunalen und IQ-Mitteln Angebot Anerkennungsberatung inklusive Verfahrensbegleitung Organisation der regionalen Vernetzung aller notwendigen Partner im Rahmen der Förderkette der beruflichen Anerkennung ergänzende Angebote wie Laufbahn- und Qualifizierungsberatung

39 Definition von Anerkennungsberatung Anerkennungsberatung ist eine neutrale, unabhängige und individuelle Fachberatung. Ziel ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, im Ausland erworbene Qualifikationen im Kontext der beruflichen Entwicklung von Ratsuchenden in Deutschland zu nutzen. Die Ratsuchenden werden im Prozess bedarfsorientiert begleitet und unterstützt. (erarbeitet im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Landesnetzwerken und Weiterbildung Hessen e.v., begleitet von der Fachstelle Anerkennung)

40 2. Stand der Anerkennungsberatung 40

41 beschäftigungsorientierte Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen Anerkennung von Schulabschlüssen, Zugang zum Studium Aufnahme einer ersten Arbeitsstelle Wechsel zwischen Arbeitgebern in gleicher beruflichen Stellung Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit oder Erwerbslosigkeit berufliche Weiterbildung zum Aufstieg oder zur Umorientierung Beratung während beruflicher Aus- oder Weiterbildung Zuzug aus anderen Staaten 41

42 Anerkennungsberatung migrationsspezifische beschäftigungsorientierte Beratung: sollte professionell in einer eigenständigen Einheit erfolgen Institutionen: unterschiedliche institutionelle Anbindung und Ausrichtung auf differierende Beratungssegmente Beratung: häufig in andere Beratungskontexte eingebunden, vielfältige Schnittstellen zur Bildungsberatung, häufig Teilleistung anderer Dienstleistungsprozesse, differierende Beratungskonzepte, zentrale Bedeutung des Personals Qualitätssicherung: Prozesse zum Teil über Qualitätsmanagementsysteme (ISO, LQW, EFQM ) abgesichert, Qualitätszertifikate sind noch keine Garantie, da sie auf Prozesse und nicht Produkte zielen Anerkennungssuchende: können die Qualität kaum beurteilen, vergleichen und gute Anbieter identifizieren 42

43 Institutionen 68 IQ-Anlaufstellen 600 Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer Migrantenorganisationen 425 Jugendmigrationsdienste bei 351 Trägern für die Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Kammern Flüchtlingsberatungsstellen 43

44 Beratungsleistungen IQ-Anlaufstellen Vorklärung des Anliegens und des Anspruchs Beratung zum Verfahren Vorklärung des möglichen Referenzberufs Verweis an zuständige Stelle und weiterführende Beratungsangebote Verfahrensbegleitung Jugendmigrationsdienste Individuelle Integrationsförderung Sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach Integrations- und Sprachkursen Beratungsangebote für Eltern der Zielgruppe Förderung von freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement Netzwerk- und Sozialraumarbeit...

45 Art der ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) Person hat sowohl einen oder mehrere Ausbildungs- als auch einen oder mehrere Hochschul-abschlüsse 8,0% (2.150) Person hat einen oder mehrere Ausbildungsabschlüsse 35,6% (9.535) Person hat einen oder mehrere Hochschulabschlüsse 56,4% (15.114) n (Personen) = [fehlend: 837 Personen] 45

46 Abschlussjahr der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) Ausbildungsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,0% (4) zwischen 1950 und ,1% (6) 0,0% (2) zwischen 1960 und ,0% (294) 1,0% (161) zwischen 1970 und ,2% (1.497) 7,7% (1.211) zwischen 1980 und ,1% (3.171) 19,7% (3.094) zwischen 1990 und ,2% (3.666) 47,3% (7.421) zwischen 2000 und ,5% (1.232) 24,2% (3.804) 2010 oder später n Ausbildung (Abschlüsse) = 9.866; n Hochschule (Abschlüsse) = [Ausbildungsabschlüsse von Personen, fehlend: Personen; Hochschulabschlüsse von Personen, fehlend: Personen] 46

47 deutsche Referenzberufe (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) Lehrer/in Ingenieur/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Erzieher/in Betriebswirt/in Arzt/Ärztin Ökonom/in Bürokaufmann/-frau Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in Psychologe/in Wirtschaftswissenschaftler/in 12,5% (3.219) 7,8% (2.016) 4,3% (1.105) 3,5% (892) 2,9% (737) 2,7% (690) 2,5% (654) 2,1% (546) 1,9% (481) 1,7% (429) 1,6% (409) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Abschlüsse) = [von Personen, fehlend: Personen] 47

48 Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 0,6% (165) Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 2,1% (533) Sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten Land-, Forst- und 14,9% (3.838) Tierwirtschaft und Gartenbau 0,4% (103) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 6,4% (1.644) Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 35,9% (9.273) Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 3,1% (813) Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 3,8% (981) Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschafts-wissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 6,0% (1.551) Unternehmens-organisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 9,3% (2.397) Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 17,5% (4.516) n (Abschlüsse) = [von Personen, fehlend: Personen] 48

49 Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 6,4% (1.644) Bundesrechtlich reglementierte Berufe 13,9% (3.598) Sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten 14,9% (3.838) Duale Ausbildungsberufe 21,4% (5.524) Akademische Berufe (nicht reglementiert) 12,7% (3.289) Reglementierte Handwerksmeisterberufe 0,4% (112) Landesrechtlich reglementierte Berufe 28,6% (7.393) n (Abschlüsse) = [von Personen, fehlend: Personen] Nicht reglementierte Fortbildungsberufe (außer Meister) 1,5% (382) Nicht reglementierte Meisterberufe (Handwerk und sonstige) 0,1% (34) 49

50 Berufserfahrung (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) 100% 80% 60% 40% 20% 5,9% (685) 9,3% (1.068) 13,4% (1.541) 26,7% (3.081) 24,1% (2.775) 10,3% (1.191) 10,3% (1.184) 0% bis zu 6 Monaten 6 bis 12 Monate 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre mehr als 15 Jahre n (Personen) = [fehlend: Personen] 50

51 berufliche Situation der Ratsuchenden (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) nicht erwerbstätig: Personen (67,7%) geringfügig Beschäftigt: Personen (9,6%) beitragspflichtig beschäftigt: Personen (17,2%) selbstständig: 331 Personen (2,2%) 51

52 Geschlecht der Beratenen (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) männlich 36,2% (9.914) weiblich 63,8% (17.509) n (Personen) = [fehlend: 213 Personen] 52

53 Beratungsform (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) Telefon-/ - Beratung 37,1% (10.262) face-to-face- Beratung 62,9% (17.374) n (Personen) =

54 Beratungsformen (BAMF) (BAMF-Hotline 8/2012-6/2014) -beratung 25,8% (5.497) Post 0,1% (24) Telefon-Beratung 74,1% (15.784) ca. jeder 5 Ratsuchend bei der BAMF- Hotline lebt im Ausland, während dies nur bei jedem 20 der IQ- Anlaufstellen der Fall ist n (Personen)=

55 Folgekontakte (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) 100% 80% 60% 57,5% (9.184) 40% 24,2% (3.872) 20% 10,7% (1.709) 4,1% (653) 1,6% (263) 0,8% (134) 1,0% (156) 0% kein Folgekontakt 1 Folgekontakt 2 Folge-kontakte 3 Folge-kontakte 4 Folge-kontakte 5 Folge-kontakte mehr als 5 Folgekontakte n (Personen) = [fehlend: Personen] 55

56 Wege zur BAMF-Hotline (BAMF-Hotline 8/2012-6/2014) Internet 59,3% (11.912) Anerkennungsportal BIBB 24,6% (4.930) Agentur für Arbeit Presse Persönliche Empfehlung Jobcenter Migrationsberatung (MBE) Migrantenselbstorganisation Jugendmigrationsdienst (JMD) Sonstiges 7,8% (1.571) 2,7% (547) 1,4% (279) 1,4% (271) 0,1% (25) 0,1% (23) 0,0% (1) 2,6% (513) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen)= [fehlend: Personen] 56

57 anfragende Personen bzw. Institutionen (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) Beratene/n selbst 72,6% (7.049) soziales Umfeld der/des Beratenen 10,6% (1.028) Jobcenter 5,1% (497) Agentur für Arbeit 2,6% (255) JMD/MBE 2,6% (252) Unternehmen 1,5% (143) Migrantenorganisation 1,0% (98) Bildungsberatungsstelle/-dienstleister 0,7% (68) sonstiges 3,3% (316) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [fehlend: Personen] 57

58 anfragende Personen bzw. Institutionen (BAMF) (BAMF-Hotline 8/2012-6/2014) Beratene/n selbst 60,4% (12.862) soziales Umfeld der/des Beratenen 30,3% (6.460) Bildungsberatungsstelle/-dienstleister 3,8% (800) Unternehmen 3,5% (737) JMD/MBE 0,2%(34) Migrantenorganisation 0,1% (28) Jobcenter 0,1%(23) Agentur für Arbeit 0,1% (21) sonstiges 1,6% (339) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen)= [fehlend: 1 Person] 58

59 Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) 100% 80% 60% 47,1% (10.450) 40% 20% 15,9% (3.534) 15,8% (3.502) 21,1% (4.680) 0% bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre noch keine Einreise erfolgt n (Personen) = [fehlend: 5.436] 0,2% (34) 59

60 Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse (Anerkennungsberatung durch IQ-Anlaufstellen von 8/2012-6/2014) 100% 80% 60% 49,2% (2.219) 85,9 % ( Personen) Beratungsgespräch auf Deutsch 40% 20% 6,9% (310) 10,4% (469) 20,1% (907) 9,4% (425) 4,0% (180) 14,1 % (3.747 Personen) in einer anderen Sprache 0% A1 A2 B1 B2 C1 C2 n (Personen) = [fehlend: 279 Personen] 60

61 Angebot und Qualität der Beratung Stand Anerkennungsberatung wird durch Vielzahl von Akteuren durchgeführt (z.b. Regelinstitutionen, geförderte Projekte) Anerkennungsberatung hat Schnittstellen zu einer Vielzahl von Anschlussthemen (z.b. Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktzugang, Qualifizierung, Umschulung, Existenzgründung, Nachqualifizierung) keine allgemein anerkannten Qualitätskriterien Entwicklungsbedarf weitere Vernetzung zwischen den Akteuren der Anerkennungsberatung und Beratungseinrichtungen für Anschlussthemen Vermeidung von Verweisschleifen weitere Professionalisierung der Akteure (auch in Bezug auf Verweisberatung) Entwicklung und Etablierung von Qualitätskriterien für Anerkennungsberatung 61

62 Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ausländischer Berufsabschluss und möglicher Referenzberuf Verfahren: Anspruch, zuständige Stelle, einzureichende Unterlagen Bescheid: Erläuterung, Optionen bei teilweiser Gleichwertigkeit Fördermöglichkeiten: Anerkennung und Qualifizierung Handlungsalternativen

63 3.1. Qualitätsentwicklung 63

64 Qualitätsentwicklung Qualität herstellen geplant und nicht zufällig begründet und zielgerichtet Reflexion des eigenen Handelns Begrifflichkeiten Qualitätsstandards, Qualitätskriterien, Qualitätsindikatoren Qualitätsmanagement, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung Qualitätssysteme, Qualitätsdimensionen, Qualitätsrahmen Zertifizierung, Gütesiegel, Label

65 Begrifflichkeiten Q-Verständnis: Beschreibung des IST und Einigkeit über das SOLL Q-Ziel: Welches Ergebnis soll mindestens erreicht werden? Qualität Q-Kriterien: Grundlage, auf der Qualität bewertet/beurteilt wird Q-Standard: Operationalisierung der Kriterien als Mindestanforderungen Q-Indikatoren: hierdurch erfassbar und messbar

66 Ziele Ratsuchende (Verbraucherschutz) Transparenz und Erkennbarkeit Verlässlichkeit über Rahmen und Gestaltung der Anerkennungsberatung Berater/innen Reflexionsrahmen für das eigene Handeln kontinuierliche Weiterentwicklung der eigenen Arbeit Institution Standardisierung und Kontinuität von Verfahren und Abläufen Innovationsimpulse für die Einrichtungsentwicklung Zuwendungsgeber Legimitation öffentlicher Förderung Steuerungselement jenseits einer schlagzahlbezogenen Steuerung 66

67 Herausforderungen Beratende: Methodenpluralismus Ratsuchende: Definierung von Erfolg, Subjektivität in der individuellen Beurteilung, Prüf- und Sanktionsmöglichkeiten Prozess: Beratung als nicht beliebig reproduzierbares Gut, zentrale Rolle des Personals Struktur: Konzentration auf marginale Gegenstände Befürchtungen gegenüber Qualitätssystemen: Inflation von Zertifikaten, Bürokratie, Kosten Heterogenität der Zielgruppe: Diskriminierungserfahrungen, Herkunftsländer, Sprache

68 Befürchtungen gegenüber Qualitätsbemühungen Inflation von Zertifikaten, Gütesiegeln und Verfahren mangelnde Transparenz Vervielfachung von Instrumenten und Verfahren Imageschäden Verzerrungen durch Einzelergebnisse Bürokratie mangelnde Flexibilität Verlust von Individualität in den Beratungsprozessen durch Überformungen Ziele Orientierung an kurzfristig messbaren Effekten Kosten großer Aufwand bei geringer Förderung oder geringen Erlösen und Erträgen 68

69 Stand der Qualitätsbemühungen differierender institutioneller Hintergrund und differierende Beratungsdienstleistungen keine allgemein anerkannten und verbreiteten Qualitätskriterien für Anerkennungsberatung teilweise Absicherung der Qualität über unterschiedliche Qualitätsmanagementsysteme (z.b. ISO, LQW, EFQM) unterschiedliche Aktivitäten in den Landesnetzwerken: Verwendung von Qualitätselementen bis Qualitätssystemen

70 Vorgehensweise Weiterentwicklung von Ansätzen und Instrumenten, Anknüpfung an bestehende Qualitätsmanagementsysteme da Anerkennungsberatung künftig und voraussichtlich kein eigenständiges Beratungssegment da enger Zusammenhang von Anliegen der Anerkennung und weiteren Fragen (z.b. zu Aufenthaltsrecht, Existenzgründung, Qualifizierung ) Qualitätssicherung von Anerkennungsberatung thematisieren Hinweise, Hilfestellungen und Orientierungspunkte für Qualitätssicherung von Anerkennungsberatung erarbeiten bestehende Ansätze begleiten und weiterentwickeln Konzepte und Instrumente zur Qualitätssicherung zugänglich machen und verbreiten gemeinsame Strategien zur Qualitätsentwicklung identifizieren Ergebnis: regional angepasste Qualitätskonzepte für die Anerkennungsberatung

71 Konzept zur Erarbeitung von Qualitätsstandards Qualitätselement 1 LNW Berlin und k.o.s: Erarbeitung ausgewählter Qualitätselemente QK 1 QK 2 QK 3 Qualitätselement 2 QK 1 QK 2 QK 3 Qualitätselement 3 QK 1 QK 2 QK 3 Weiterbildung Hessen e.v. und Netzwerk IQ: Anpassung eines Gesamtsystems LNW Thüringen und Fachstelle Anerkennung : Umsetzung des Gesamtsystems

72 Zusammenarbeit mit dem Landesnetzwerk Berlin und k.o.s. Grundlage: Qualitätssicherung und -entwicklung für die Anerkennungsberatung im Landesnetzwerk Berlin Qualitätselemente: Leitbild, Beratungsprozess und Evaluation Vorgehen: Workshops mit Beratenden und Expert/-innen aus dem Landesnetzwerk Berlin Koordination und Nachbereitung durch Koordinierungsstelle Qualität Berlin (k.o.s.) Erarbeitung ausgewählter Qualitätselemente

73 Zusammenarbeit Netzwerk IQ und Weiterbildung Hessen e. V. Grundlage: Qualitätskonzept für die Bildungsberatung und Konzept der migrationsspezifischen beschäftigungsorientierten Beratung Überprüfung der Anschlussfähigkeit der Konzepte Erarbeitung von Qualitätskriterien für die Anerkennungsberatung Vorgehen: konzeptionell-theoretische Vorarbeiten Workshops mit Vertreter/-innen von Weiterbildung Hessen e.v., Beratenden und Expert/-innen aus Landesnetzwerken Anpassung eines Gesamtsystems

74 Ergebnis: Qualitätsmatrix 6 Qualitätsbereiche: Leitbild/ethische Grundsätze Führung/Leitung/Strategie Transparenz auf der Ebene der Anbieterorganisation und des Beratungsangebots Beratungsprozess Professionalisierung Evaluation Spezifikationsstufen: Qualitätskriterien, Qualitätsstandards und Qualitätsindikatoren

75 Erprobung: Umsetzung im Landesnetzwerk Thüringen Abgleich der bestehenden Qualitätsaktivitäten in Thüringen mit Qualitätsmatrix Bearbeitung der offenen Punkte in drei Workshoptagen zusammen mit Beratenden und Koordination Moderation durch die Fachstelle Anerkennung Erstellung der festgelegten Produkte durch das Landesnetzwerk Umsetzung des Gesamtsystems

76 Transfer in die Fläche Zusammenführung der Ergebnisse gemeinsamer Workshop mit Beratenden und Koordinationen aus zehn Landesnetzwerken Leitfaden Qualitätssicherung in der Anerkennungsberatung

77 Leitfaden zur Qualitätssicherung in der Anerkennungsberatung Zielgruppe: Einrichtungen, die Anerkennungsberatung anbieten, d.h. Beratungsfachkräfte sowie Leitungs- und Koordinationsebene Ziel: kein Qualitätsmanagementsystem für Anerkennungsberatung, sondern Anregungen, Instrumente und Handlungshilfen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Anerkennungsberatung Verwendung: modular möglich Inhalte: Strukturqualität (Schwerpunkt) Durchführungsqualität Ergebnisqualität Gestaltungsprozess

78 Verwendete Systematik Strukturqualität: Faktoren, die für die Durchführung der Beratung grundlegend vorhanden sein müssen ( Input ) z.b. Kompetenzen der Beratenden, Ausstattung der Einrichtung Durchführungsqualität: Faktoren, die die Abläufe und Bedingungen während der Durchführung der Beratung sicherstellen sollen ( Process ) z.b. Inhalte einer Erstberatung abdecken, Gesprächsatmosphäre Ergebnisqualität: Faktoren, die das unmittelbare Ergebnis der Beratung betreffen ( Output ) z.b. Kundenzufriedenheit, Einigung auf ein gemeinsames weiteres Vorgehen, Klarheit über die nächsten Schritte bei den Ratsuchenden Faktoren, die auf eine nachhaltige Wirkung der Beratungsleistung abzielen ( Outcome ) z.b. Integration des Ratsuchenden in den Arbeitsmarkt, nachhaltiges Empowerment der Beratenen im Hinblick auf ihre beruflichen (und ggf. persönlichen) Ziele und Chancen

79 Ein Konzept zur Qualitätssicherung von Anerkennungsberatung sollte an bestehende Konzepte anknüpfen und sie spezifisch erweitern, da Anerkennungsberatung in unterschiedlichen Kontexten stattfindet und vielfältige Anknüpfungspunkte zu weiteren Beratungsanliegen hat. Zielgrößen so ausbalancieren, dass Verlässlichkeit und Kontinuität der Beratungsleistung gewährleistet ist, diese gleichzeitig aber individuell und flexibel erbracht werden kann. Professionalisierung und Personalentwicklung berücksichtigen, da die Beratenden zentral für die Qualität der Anerkennungsberatung sind.

80 Zwischenfazit Konzepte: Anknüpfung an bestehende Konzepte und spezifische Erweiterung, da Anerkennungsberatung in unterschiedlichen Kontexten stattfindet und vielfältige Anknüpfungspunkte zu weiteren Beratungsanliegen hat Begutachtung und Zertifizierung können auch einen Ausgangspunkt für Prozesse der Qualitätsentwicklung bilden Zielgrößen: ausbalancieren, um gleichzeitig höhere Erwartungssicherheit bei Kunden und Förderern und eine flexible, individuelle Leistungserbringung zu ermöglichen Es gibt kein Generalinstrument, welches einfach abhakbare Kriterien liefert Professionalisierung und Personalentwicklung: Beratende sind zentral für die Qualität der Anerkennungsberatung Untersuchungen einzelner Beratungen ergeben kein Gesamtbild eines Dienstleisters 80

81 3.2. Kompetenzerfassung 81

82 Anerkennung Anerkennung im Ausland formaler erworbener Zertifikate Beratungsoptionen aktuelle gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anerkennung von Bildungsabschlüssen kennen gezielt nach im Ausland erworbenen Abschlüssen und dem Bedarf, diese anerkennen zu lassen, fragen mit fachkundigen Stellen (Anerkennungsberatung) kooperieren und ggf. dorthin verweisen 82

83 ungenutzte Potentiale beim Blick auf formale Abschlüsse spezifische kulturelle Kompetenzen Mehrsprachigkeit berufliche Kompetenzen, die in informellen oder non-formalen Lernprozessen erworben wurden Handlungsoptionen Potentialanalysen: nach Stärken und Potentialen fragen und ggf. eine migrationsspezifische Kompetenzfeststellung durchführen Ratsuchende ermutigen auch über außerberufliche Interessen, private Aktivitäten, ehrenamtliche Tätigkeiten zu sprechen und diese als Kompetenzen in das berufliche (Bewerbungs-)Profil übertragen Empowerment im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe ohne Bevormundung und Förderung leisten 83

84 Differenzen in der Bildung und Beschäftigung Montage Airbus: Facharbeiter (D) versus langjährig Angelernte (UK, F, ES) Einzelhandel: Fachkräfte (D) versus Einsatz von Angelernten (UK, USA) Erzieherinnen oder Krankenpflegerinnen: schulische Ausbildung (D) versus Hochschulausbildung mit Bachelor-Abschluss Altenpflegerinnen: keine vergleichbaren Abschlüsse Friseure: einheitlicher Ausbildungsberuf (D) versus Damen- oder Herrenfriseur (TR) 84

85 Wissensnachteil fehlende Kenntnis des deutschen Bildungs- und Beschäftigungssystems Beratungsoptionen verständliches mehrsprachiges Informationsmaterial nutzen über lokale Strukturen informieren mit Anlaufstellen im sozialen Nahraum kooperieren mit MOs kooperieren über mögliche Konsequenzen und Folgeschritte der Beratung informieren über Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Berufsanforderungen in Deutschland informieren 85

86 unentdeckte Potentiale formales Lernen: Abschlüsse mit Berechtigungen im Bildungs- und Erwerbsleben VERSUS Lernen im sozialen Umfeld: in der Familie, in Vereinen, im Ehrenamt nicht-formales Lernen: z.b. Weiterbildung informelles Lernen: Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten außerhalb organisierter Lernkontexte (z.b. am Arbeitsplatz) en passant Lernen: beiläufiges, nicht intentionales und häufig unbewusstes Aufnehmen von Kenntnissen und Fertigkeiten

87 Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung: Analyse von Verhaltensweisen, die Menschen zur Bewältigung von Aufgaben in spezifischen Situationen verwenden Kompetenzerfassung: Erkennen, Einordnen, Bewerten und Dokumentieren von Kompetenzen mit Hilfe verschiedener qualitativer und/oder quantitativer Methoden (Strauch et al. 2009, S. 25) Kompetenzmessung: Messung, Erfassung, Beurteilung und Vergleich von Kompetenzen (Münk/Severing 2009, S. 32) Potentialanalysen: Suche nach Anzeichen von Potentialen, d.h. verborgenen, (noch) nicht entwickelte Kompetenzen für Entwicklungsprozesse Kompetenzbilanzierung: Erfassung von Kompetenzen durch angeleitete Selbstreflexion in Verbindung mit Empowerment Kompetenzzuordnung: Vergleich von Kompetenzen (oder Qualifikationen)

88 Qualifikationen ( können ) Definierte Bündel von Wissensbeständen und Fähigkeiten (Gnahs 2007, S. 22)» Vermittlung in organisierten Qualifizierungs- bzw. Bildungsprozessen» Test und Evaluation gewöhnlich über Prüfungen (Heyse/Erpenbeck 2004, S. 16)

89 Kompetenzarten Fachkompetenzen: Fähigkeit, mit fachlichem und methodischen Wissen gut ausgerüstet, schwierige und komplexe Probleme schöpferisch zu bewältigen Methodenkompetenzen: Lernkompetenz, Problemlösekompetenz, Medienkompetenz, Selbstorganisation/Selbständigkeit Sozialkompetenzen: Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Umgangsformen Personale Kompetenzen: Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Selbsteinschätzungskompetenz, Zuverlässigkeit Durchhaltevermögen/Frustrationstoleranz

90 Kompetenzen ( können und wollen ) die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können (Weinert 2001, S. 27) Dispositionen zur Selbstorganisation des menschlichen Handelns; Erfahrungen, Fähigkeiten, Willenskomponenten, Wissen und Werte; zusätzlich: Fähigkeiten zur erfolgreichen Bewältigung komplexer Anforderungen in spezifischen Situationen; Selbstorganisation: nicht nur selbst etwas tun, sondern das Handeln in einem klar umrissenen und modellierten Prozesszusammenhang (Erpenbeck 2003, S. 365f.) Es kann Qualifikationen ohne Kompetenz geben: Qualifikation sagen noch nichts über die Fähigkeiten, in offenen, komplexen, problemhaltigen Situationen selbstorganisiert zu handeln. Performanz (Chomsky 1973; Vonken 2005): Nutzung und Ausübung von Kompetenzen; Performanz ist im Gegensatz zur Kompetenz beobachtbar und registrierbar

91 Kompetenzbeobachtung Dispositionen Motivationen Situation Werte Genetische und physische Grundlage n Wissen Handeln Probleme Rahmenbedingungen Erwartungen Anforderungen Fertigkeiten Kompetenz Performanz (Gnahs 2007, S. 24)

92 Kompetenzbeobachtung (Meyer 2012)

93 Methoden (Strauch et al. 2009, S. 40)

94 Probleme Beobachtungen Vorwissen des Beobachters, Konstruktions- und Erwartungseffekte Beeinflussung des Verhaltens durch die Beobachtung Einflüsse von Normen und Rollen: sozial erwünschtes Verhalten, Stereotype Befragungen sprachliche Probleme Interviewereffekte (z.b. Dolmetscher beeinflusst Antwortverhalten) Probleme mit der Rekonstruktion erfragter Sachverhalte sozial erwünschtes Verhalten

95 Anwendungen Beratung: Erfassung, Bestimmung und Weiterentwicklung vorhandener Kompetenzen Einstufung: Einstufung und Zugang zu Kursen, Lehrgängen etc., Lernprozess und -erfolgskontrolle Prüfung: Abfrage von Leistungen, Simulation von Handlungen, Messung erworbener Kompetenzen, Beurteilung, Zertifizierung Selbsteinschätzung Systemvergleiche

96 Verfahren zur Kompetenzfeststellung

97 2.1. Kompetenzzuordnung

98 DQR (EQR) Kernfunktion: Förderung transnationaler (Arbeitsmarkt-)Mobilität und Transparenz durch einen verständlichen Vergleich von Qualifikationen in Europa Gleichwertigkeiten (nicht Gleichartigkeiten) von Qualifikationen (und nicht individueller Kompetenzen) aufzeigen Zugang:» greift nicht in die bestehenden Zugangsberechtigungen ein» DQR-Zuordnungen ergeben keine neuen Zugangsberechtigungen» kein Einfluss auf bereits getroffene europäische Vereinbarungen (z.b. EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen 2005/36/EG; 2013/55/EU)» ein DQR-Niveau verschafft nicht automatisch Zugang zum jeweils nächsten Niveau informelles Lernen: Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen (2014) und informell erworbener Kompetenzen geplant, aber kein Anrechnungsinstrument Beschreibungsinstrument (Empfehlung) ohne regulierende und unmittelbaren Wirkungen

99 Kompetenzzuordnung am Beispiel DQR Niveau Qualifikationen 5 IT-Spezialist (Zertifizierter)* Servicetechniker (Geprüfter)* 6 Bachelor Fachkaufmann (Geprüfter)* Fachschule (Staatlich Geprüfter ) Fachwirt (Geprüfter)* Meister (Geprüfter)* Operativer Professional (IT) (Geprüfter)* 7 Master Strategischer Professional (IT) (Geprüfter)* 8 Promotion * Weitere Qualifikationen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden nach dem im Gemeinsamen Beschluss aus dem Jahre 2013 beschriebenen Verfahren konsensual zugeordnet.

100 2.2. Kompetenzmessung

101 Ascot Ziele Entwicklung technologie-orientierter Verfahren zur Messung beruflicher Handlungskompetenz valide Messung von Bildungsergebnissen einzelner Auszubildender am Ende der Berufsausbildung Projekte Kaufmännischer Bereich (CoBALIT)» Industriekaufmann/Industriekauffrau Gewerblich-technischer Bereich (KOKO EA, KOKO Kfz)» Elektroniker, Kfz-Mechatroniker Gesundheitsbereich (TEMA, CoSMed)» Altenpfleger/innen, Medizinische Fachangestellte

102 TEMA Kompetenzmodell

103 Qualifikationsanalyse

104 Hintergrund Anerkennungsgesetz: Menschen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation erhalten die Möglichkeit, ihre Qualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss überprüfen zu lassen. Prüfung der Gleichwertigkeit: Dokumentenanalyse (Grundlage sind die vorgelegten Unterlagen und Bescheinigungen) 14 BQFG/ 50b Absatz 4 HwO sieht vor, die berufliche Qualifikation durch sonstige Verfahren analysieren und feststellen zu lassen -> Dieses Verfahren wird als Qualifikationsanalyse bezeichnet» Nachweiserbringung ist völlig unmöglich (z.b. Flüchtlinge ohne Papiere)» Nachweiserbringung ist teilweise unmöglich, weil keine Nachweise für im Lebenslauf aufgeführte Zeiten der Berufstätigkeit (Arbeitszeugnisse) beigebracht werden können» Nachweise sind nicht aussagekräftig, weil sie nichts über Inhalt oder Dauer der beruflichen Qualifizierung aussagen» Zweifel an der Echtheit oder an der Richtigkeit von Nachweisen» bei ungeklärter Identität, ob die Zeugnisse dem Antragsteller gehören

105 Qualifikationsanalyse Ziel Feststellung notwendiger Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten für den Vergleich der ausländischen Qualifikation mit der inländischen Referenzqualifikation Methoden Mix qualitativer Instrumente: Fachgespräch, Rollenspiel, Gesprächssimulation, Präsentation, Fallstudie, Arbeitsprobe, Probearbeit im Betrieb Sicherung eines hohen Grads an Standardisierung der Verfahren Wahlfreiheit für die Experten aus dem Instrumentenpool Beobachtung der einzelnen Aufgaben durch zwei Experten der zuständigen Stelle (Kammern)

106 Kode

107 KODE - Kompetenzatlas 64 Grund- und abgeleitete Kompetenzen für alle Eingangsbefragungen Quelle:

108 KODE - Verfahren» kein psychologischer Test, sondern Erfassung von Dispositionen zum kreativen und kompetenten Handeln» Zeitbedarf: 25 Minuten (zügiges Ausfüllen von 120 Items)» 4 Fragebögen: individuelle Kompetenzen:» Fragebogen Selbsteinschätzung» Fragebogen Fremdeinschätzung Kompetenzen von Teams und Organisationen:» Fragebogen Teameinschätzung» Fragebogen Unternehmens-/Organisationseinschätzung Zielgruppe: Arbeitnehmer/-innen in Unternehmen, aber grundsätzlich für alle Personen möglich

109 KODE X - Potentialanalyse

110 KODE X - Potentialanalyse

111 Fazit Ziele: um die berufliche Entwicklung und Integration von Zuwanderern und den bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten voranzutreiben, müssen ihre Kompetenzen erkannt und in Aus- und Weiterbildung weiter entwickelt werden Ansatz: Identifikation unentdeckter Potentiale durch Kompetenzfeststellung Bildungsberatung: ein potential- und kompetenzorientierter Blick für Menschen mit Migrationshintergrund wird genutzt, es gibt aber auch eine Defizitorientierung Quantität: große Bandbreite an Tools, Kriterien und Ansatzpunkten für Potentialanalysen in der Bildungs- und Berufsberatung von Migranten Nachteile: Instrumentendschungel mit unterschiedlicher Qualität und verschiedenen Einsatzbereichen; fehlende Verknüpfung von allgemeinen und spezifischen Instrumenten Schwerpunkte: berufliche Fach- und Methodenkompetenz bei der Kompetenzmessung; Sozialkompetenzen bei der Kompetenzerfassung Entwicklungsproblem: anwendbare Verfahren und Instrumente, d.h. einfach und wissenschaftlich fundiert

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