LANDKREIS FREISING Haushaltsplan 2014 und Finanzplanung bis 2017

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1 Vorbericht zum Haushalt 2014 LANDKREIS FREISING Haushaltsplan 2014 und Finanzplanung bis 2017 Seite 1 von 231 Stand: KT-Bschluss v

2 Vorbericht zum Haushalt 2014 Inhaltsverzeichnis Von Seite Bis Seite Haushaltssatzung 3 3 Vorbericht 4 26 Gesamtergebnisplan Gesamtfinanzplan Teilergebnispläne mit budgetierten Investitionen Teilergebnisplan Budget 090 Allgemeine Finanzwirtschaft Teilfinanzplan Budget 090 Allgemeine Finanzwirtschaft Teilfinanzhaushalte Investitionen Investitionsprogramm Stellenplan Übersicht Verpflichtungsermächtigungen Übertragene Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr Haushaltsreste Übersicht über die Rücklagen und Rückstellungen Haushaltsquerschnitte Ergebnis- und Finanzhaushalt Umsetzung der Budgets, Kostenstellen, Kostenträger auf den Haushaltquerschnitt Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Beteiligungen Seite 2 von 231 Stand: KT-Bschluss v

3 Vorbericht zum Haushalt 2014 H A U S H A L T S S A T Z U N G des Landkreises Freising für das 2014 Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung erlässt der folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von Euro dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von Euro und dem Jahressaldo (Jahresergebnis) von Euro 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von Euro und einem Saldo von Euro b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von Euro und einem Saldo von Euro c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von Euro und einem Saldo von Euro d) und dem Saldo des Finanzhaushaltes von Euro ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Euro neu festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf Euro festgesetzt. 4 (1) Gemäß Art. 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) auf ,56 Euro festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. (2) Die Kreisumlage wird mit einem vom-hundert-satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen: Endgültige Steuerkraftzahlen gemäß Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom : Grundsteuer A Euro Grundsteuer B Euro Gewerbesteuer Euro Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung Euro Umsatzsteuerbeteiligung Euro 80% der Schlüsselzuweisungen 2013, auf die kreisangehörige Euro Gemeinen Anspruch hatten. Summe der Umlagegrundlagen Euro (3) Der Hebesatz der Kreisumlage des es 2014 wird auf 47,9 v. H. festgesetzt 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 10 Mio. festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft. Freising, Michael Schwaiger Landrat Seite 3 von 231 Stand: KT-Bschluss v

4 Vorbericht zum Haushalt 2014 Vorbericht zum Haushaltsplan Zielsetzungen des Haushaltes 2014 Folgende Zielsetzungen werden mit dem vorgelegten Haushalt erreicht: a. Der Kreisumlagenhebesatz wird moderat gesenkt. b. Die Abschreibungen im Ergebnishaushalt werden erwirtschaftet. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. c. Eigenmittel für Investitionen Der Landkreis verfügt über Eigenmittel für Investitionen in Form eines Überschusses des Ergebnishaushaltes. Dies trägt dazu bei eine weitere Verschuldung des Landkreises zu vermeiden. d. Reduzierung der Verschuldung Eine Reduzierung bestehender Verschuldung ist nicht möglich. 2. Wichtige Erträge und Aufwendungen Ergebnisplan Einzelne Erträge Ergebnis 2012 in Haushaltsansatz 2013 in Haushaltsansatz 2014 in Kreisumlage Grunderwerbsteuer Schlüsselzuweisungen Finanzzuweisungen Staatl. Kostenaufkommen Komm. Anteil Kfz-Steuer Ergebnisplan Einzelne Aufwendungen: Ergebnis 2012 in Haushaltsansatz 2013 in Haushaltsansatz 2014 in Bezirksumlage Zinsen für Darlehen Krankenhausumlage Wichtige Einzahlungen und Auszahlungen Finanzplan Einzelne Einzahlungen: Ergebnis 2012 in Haushaltsansatz 2013 in Haushaltsansatz 2014 in Kreditaufnahme ordentliche Tilgung Kreditaufnahme - Umschuldung Rückfluss von Ausleihungen Finanzplan Einzelne Auszahlungen: Ergebnis 2012 in Haushaltsansatz 2013 in Haushaltsansatz 2014 in Tilgung v. Darlehen ordentlich Tilgung v. Darlehen Umschuldung Gewährung von Ausleihungen Seite 4 von 231 Stand: KT-Bschluss v

5 Vorbericht zum Haushalt Entwicklung der Kreisumlage und Bezirksumlage Die Umlagekraft ist gegenüber dem Vorjahr um 3,27 % gestiegen: Entwicklung der Umlagekraft seit dem 2000 Steigerung auf Basis 2000 Jahr Umlagekraft Steigerung ggü. Vorjahr Umlagekraft in Mio. Einwohnerzahl , ,92% 18,92% 121, ,59% 6,32% 108, ,06% 6,38% 108, ,88% 21,14% 123, ,63% 10,68% 112, ,41% 5,81% 107, ,35% 23,10% 125, ,03% 26,83% 129, ,10% 76,42% 179, ,17% 63,76% 166, ,47% 46,61% 149, ,41% 51,61% 154, ,42% 71,95% 175, ,27% 77,58% 180, Für die Entwicklung der Umlagekraft ist hauptsächlich die Entwicklung der Steuerkraft von Bedeutung, wobei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und dem Anteil der Gewerbesteuer besondere Bedeutung zukommt. Die übrigen Steuerarten, Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie die Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinden sind aufgrund des niedrigen Gesamtanteils an der Steuerkraft von geringer Bedeutung: Seite 5 von 231 Stand: KT-Bschluss v

6 Vorbericht zum Haushalt 2014 Seite 6 von 231 Stand: KT-Bschluss v

7 Vorbericht zum Haushalt 2014 Der Gewerbesteueranteil an der Umlagekraft unterliegt sehr starken Schwankungen. Diese Schwankungen wirken sich, nachdem der Anteil der Gewerbesteuer an der Umlagekraft bei rund 40 % liegt, erheblich auf die Steuerkraft aus. In den Jahren 2013 und 2014 unterlag der Anteil der Gewerbesteuer an der Umlagekraft bei rund 69 Mio.. Der Anteil der Einkommenssteuerbeteiligung an der Steuerkraft liegt bei rund 48 %. Der Anteil der Einkommenssteuerbeteiligung hat sich seit dem Jahr 2006 bis 2010 stetig nach oben entwickelt. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgte ein leichter Rückgang. Im Jahr 2013 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen, der sich auch für das Jahr 2014 fortgesetzt hat. Die Steuerkraft liegt im Jahr 2014 bei 174,4 Mio. und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Mio. angestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Einkommenssteuerbeteiligung zurückzuführen. Die Einkommenssteuerbeteiligung ist mit 83,7 Mio. um 6,7 Mio. höher als im Vorjahr (77,0 Mio. ). Die Umlagekraft ist gegenüber dem Vorjahr (175,05 Mio. ) um 5,73 Mio. auf 180,78 Mio. gestiegen. Der Steuerkraft werden 80% der im Vorjahr gewährten Gemeindeschlüsselzuweisungen hinzugerechnet. Dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahr (8,0 Mio. ) um 1,7 Mio. gesunken und liegt im Jahr 2013 bei 6,3 Mio.. Seite 7 von 231 Stand: KT-Bschluss v

8 Vorbericht zum Haushalt 2014 Aufgrund der gestiegenen Umlagekraft liegt der Ertrag aus der Kreisumlage mit dem gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % niedrigeren Hebesatz von 47,9 % bei 86,60 Mio.. Der Ertrag aus der Kreisumlage hat sich gegenüber dem Vorjahr (87,35 Mio. ) um 0,75 Mio. vermindert. Der Bezirk Oberbayern hat den Hebesatz für die Bezirksumlage gegenüber dem Vorjahr (22,0 %) um 0,5 % auf nunmehr 21,5 % gesenkt. Die Aufwendungen für die Bezirksumlage betragen im 2014 somit 38,87 Mio.. Das sind gegenüber dem Vorjahr (38,51 Mio. ) Mehraufwendungen in Höhe von 0,36 Mio.. Der dem Landkreis verbleibende Nettoanteil der Kreisumlage sinkt gegenüber dem Vorjahr: Seite 8 von 231 Stand: KT-Bschluss v

9 Vorbericht zum Haushalt 2014 Pro Einwohner haben sich Steuer- und Umlagekraft wie folgt entwickelt: Jahr /Einw. Rang des Landkreises im Land Steuerkraft Umlagekraft Kreisumlage Landesdurchschnitt /Einw. /Einw. v. H. Rang des Landkreises im Land Landesdurchschnitt /Einw. Landesdurchschnitt , ,48 808, ,96 43,5 44, , ,29 710, ,31 43,5 44, , ,03 696, ,84 46,0 45, , ,15 784, ,09 47,5 47, , ,28 712, ,19 50,5 49, , ,20 675, ,62 50,5 48, , ,49 780, ,08 49,2 47, , ,41 794, ,62 47,2 45, , , , ,92 47,2 46, , , , ,82 47,2 46, , ,20 901, ,88 49,9 48, , ,33 927, ,85 49,9 49, , , , ,42 49,9 48, , , , ,85 47,9? Künftige Entwicklungen Entwicklung bei der Kreisumlage: Nach den aktuellen wirtschaftlichen Prognosen kann für die Jahre 2015 und 2016 von einem weiteren moderaten Anstieg der Umlagegrundlagen ausgegangen werden. Es ist gleichzeitig damit zu rechnen, dass der Finanzbedarf des Bezirks sich in diesen Jahren erhöhen wird. Die Ausgaben des Bezirks fallen vor allem im Bereich des Einzelplanes 4 Soziale Sicherung an. In der Finanzplanung wurden folgende Entwicklungen hinsichtlich der Hebesätze für die Kreisbzw. Bezirksumlage unterstellt: Kreisumlage Bezirksumlage Jahr Umlagegrundlage Hebesatz Umlage Hebesatz Umlage ,90% ,15% ,02% ,82% ,88% ,75% Der in der Tabelle angegebene Hebesatz für die Kreisumlage ist der Hebesatz der zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes auf der Basis Erträge = Aufwendungen und der derzeitigen Finanzplanung notwendig ist. Der Umlagebedarf des Bezirks liegt im Jahr 2014 bei Mio.. Soweit keine Entlastungen durch Gesetzesänderungen vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte erfolgen, ist mit einer Erhöhung des Umlagebedarfes zu rechnen. Die durch den Bezirk vorgenommene Hebesatzsenkung beruht nicht darauf, dass sich die Ausgaben verringert haben, sondern auf der Steigerung der Umlagekraft im Bezirk Oberbayern. Seite 9 von 231 Stand: KT-Bschluss v

10 Vorbericht zum Haushalt 2014 Die Umlagekraft in Oberbayern ist gegenüber dem Vorjahr um 2,9 % oder 150,33 Mio. gestiegen. Insgesamt verfügt der Bezirk gegenüber dem Vorjahr über Mehreinnahmen aus der Bezirksumlage in Höhe von 6,1 Mio.. Sollte die Umlagekraft in Oberbayern im Finanzplanungszeitraum weiter steigen, kann bei leicht steigenden Ausgaben des Bezirks mit weiteren Senkungen des Hebesatzes gerechnet werden. Sollte ein Rückgang der Umlagekraft erfolgen, wird der Hebesatz wieder steigen. Umlage Bezirk Umlagegrundlage Jahr Hebesatz Umlage ,00% ,70% ,80% ,00% ,50% ,15% ,82% ,75% Seite 10 von 231 Stand: KT-Bschluss v

11 Vorbericht zum Haushalt Entwicklung diverser Erträge und Aufwendungen: Einige wesentliche Erträge haben sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt: Jahr Entwicklung diverser Erträge seit dem Jahr 2000 in Mio. Schlüsselzuweisungen Grunderwerbsteueranteil Pauschale Finanzzuweisungen Überlassenes Gebührenaufkommen ,13 2,84 2,48 3, ,20 2,83 2,52 3, ,92 2,24 2,57 3, ,06 2,22 2,62 2, ,88 2,51 2,65 2, ,16 1,92 2,67 2, ,21 2,25 2,69 3, ,43 2,92 2,71 2, ,97 2,45 2,74 2, ,00 1,71 2,78 2, ,14 1,74 2,79 2, ,10 2,10 2,80 2, ,49 2,40 2,80 2, ,05 2,55 2,84 2, ,70 2,80 2,77 2,89 Mit den Ertragsschwankungen bei den Schlüsselzuweisungen werden die Ertragsschwankungen bei der Kreisumlage teilweise ausgeglichen, weil die Umlagegrundlagen in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen mit einfließen. Seite 11 von 231 Stand: KT-Bschluss v

12 Vorbericht zum Haushalt 2014 Die Ersatzleistungen des Staates an die Landkreise für den Verwaltungsaufwand des Landratsamtes als Staatsbehörde ( Art. 53 Abs. 2 Landkreisordnung) in Form der pauschalen Finanzzuweisungen (Art. 7 FAG) sowie des überlassenen Kostenaufkommens sind dem durch den Landkreis erbrachten Verwaltungsaufwand nicht angemessen. Die Beträge pro Kopf der Landkreiseinwohner wurden in den letzten Jahren nicht verändert. Bei den pauschalen Finanzzuweisungen sind Ertragsteigerungen deshalb im Wesentlichen auf den Einwohnerzuwachs des Landkreises zurückzuführen. Bedingt durch das Zensusergebnis 2011 ist die für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und pauschalen Finanzzuweisungen maßgebliche Einwohnerzahl um Einwohner gesunken (Jahr 2013: Einwohner, Jahr 2014: Einwohner). Dies führt dazu, dass die Schlüsselzuweisungen um rund 0,55 Mio. niedriger ausfallen als dies auf Basis der Einwohnerzahl von 2013 der Fall gewesen wäre. Bezieht man einen durchschnittlichen Einwohnerzuwachs von rund (Durchschnitt der Jahr 2000 bis 2014) in die Berechnung mit ein, fehlen dem Landkreis Erträge in Höhe von rund 0,84 Mio.. Bei den pauschalen Finanzzuweisungen wirkt sich das Zensus-Ergebnis in einem weit geringeren Maße aus. Auf Basis der Einwohnerzahl des Jahres 2014 würden die pauschalen Finanzzuweisungen um rund 32 T höher und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Einwohnerzuwachses um 49 T höher ausfallen. Einige wesentliche Aufwendungen haben sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt: Entwicklung diverser Aufwendungen seit dem Jahr 2000 in Mio. Jahr Krankenhausumlage Verlustausgleich Klinikum Umlagen Zweckverbände Zinsen ,10 2,04 1, ,33 2,75 1,04 0, ,19 0,87 1,08 0, ,78 3,48 1,11 1, ,66 3,05 1,07 1, ,93 1,80 1,07 1, ,73 3,87 0,64 2, ,90 3,01 0,85 2, ,75 1,00 0,99 2, ,26 6,38 1,86 2, ,12 1,26 2, ,68 1,50 2, ,33 2,20 2, ,68 2,15 2, ,39 2,92 1,77 Seite 12 von 231 Stand: KT-Bschluss v

13 Vorbericht zum Haushalt 2014 Die Krankenhausumlage fällt für das Jahr 2014 mit 3,39 Mio. um 0,71 Mio. höher aus als im Vorjahr. Die Krankenhausumlage ist durch die Krankenhausträger an den Freistaat Bayern zu entrichten. Der Freistaat Bayern finanziert mit den Mitteln aus der Krankenhausumlage die Investitionszuschüsse an die Krankenhausträger bei Baumaßnahmen. Der Landkreis als zuständiger Aufgabenträger musste sich bis als Krankenhausträger direkt mit 10 % der förderfähigen Kosten an Baumaßnahmen des Klinikums beteiligen. Seit dem wurde diese sog. örtliche Beteiligung abgeschafft und der Fördersatz des Freistaates entsprechend erhöht. In der Folge muss deshalb auch in Zukunft mit einer höheren Krankenhausumlage gerechnet werden. Die Verluste der Klinikum Freising GmbH aus den Jahren vor 2006 wurden im Jahr 2009 komplett ausgeglichen. In den Jahren 2010 und 2011 sind bei der Klinikum Freising GmbH keine Verluste aufgelaufen. Im Jahr 2012 ist bei der Klinikum Freising GmbH ein Verlust in Höhe von rund 2,8 Mio. aufgelaufen. Dieser Verlust wird jedoch im 2014 nicht haushaltswirksam. Es wurde im Jahr 2013 eine entsprechende Rückstellung gebildet, mit der der Verlust entsprechend abgedeckt werden kann. Bei den Zinsen ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 2,59 Mio. um 0,82 Mio. auf 1,77 Mio. zu verzeichnen. Im Jahr 2013 konnte die Verschuldung des Landkreises etwas reduziert werden. Außerdem war das Zinsniveau sehr niedrig, so dass auch bei der Neuaufnahme und Umschuldung von Krediten wesentlich niedrigere Zinssätze als bisher angenommen werden konnten. Die Umlagen an Zweckverbände sind gegenüber dem Vorjahr von 2,15 Mio. um 0,77 Mio. auf 2,92 Mio. gestiegen Beim Zweckverband Staatliches Gymnasium Neufahrn bei Freising ist im nächsten Jahr eine größere Sanierungsmaßnahmen (0,76 Mio. ) im Bauunterhalt des Bestandsgebäudes durchzuführen. Die Aufwendungen für den Zweckverband Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung steigen gegenüber dem Vorjahr von 0,48 Mio. um 0,05 Mio. auf 0,53 Mio.. Ursächlich hierfür ist der Austausch der Technik der Integrierten Leitstelle und die Einführung des Digitalfunks. Seite 13 von 231 Stand: KT-Bschluss v

14 6. Budgetübersicht Ergebnishaushalt Haushaltsplan 2014 Vorbericht zum Haushalt 2014 Name Aufwand Ertrag Gesamtergebnis 000 Verfügungsmittel Landrat Bereich Landrat u. Kreisorgane Stabsstellen Personalrat Abteilung Tiefbauamt Liegenschaftsamt Abteilung Betreuungsamt Sozialamt ötr B Sozialamt üötr und AsylblG C Sozialamt Asylbewerberunterkunft in Modulbauweise Jobcenter Freising Abteilung Straßenverkehrsamt Abteilung Amt für Jugend und Familie Veterinäramt Gesundheitsamt Staatliches Schulamt Schulen Gymnasium Moosburg Schulen Camerloher Gymnasium Schulen Berufsschule Schulen Wirtschaftsschule Schulen Fachoberschule Schulen Sonderpädagogisches Förderzentrum Freising Schulen Realschule Moosburg Realschule Eching Kommunale Abfallwirtschaft B Abfallwirtschaft Deponie Marchenbach in Rekultivierung Atemschutzübungsanlage Bauhof Zolling Allgemeine Finanzwirtschaft Gesamtergebnis Zur Verbesserung der Lesbarkeit der Grafiken, wurden die folgenden Budgets zu Gruppen zusammengefasst: Gruppe Zugehörige Budgets Allgemeine Verwaltung Landrat, Landrat und Kreisorgane, Stabsstellen, Personalrat, Abteilung 1 Tief- und Straßenbau 012 Tiefbauamt, 083 Bauhof Zolling Liegenschaften Liegenschaftsamt Schülerbeförderung und Kommunales 020 Abteilung 2 Grundsicherung und Betreuungen 025 Betreuungsamt, 026 Sozialamt örtl. Träger, 026B Sozialamt überörtl. Träger Seite 14 von 231 Stand: KT-Bschluss v

15 Vorbericht zum Haushalt 2014 Grundsicherung SGB II - Jobcenter 029 Jobcenter Freising Öffentliche Sicherheit und Ordnung 030 Abteilung 3, 065 Veterinäramt, 066 Gesundheitsamt, 082 Atemschutzübungsanlage Straßenverkehrsamt 033 Straßenverkehrsamt Bauen und Umwelt 040 Abteilung 4 Amt für Jugend und Familie Amt für Jugend und Familie Schulen 067 Staatliches Schulamt, 070 Gymnasium Moosburg 071 Camerloher Gymnasium 072 Berufsschule mit Berufsfachschulen 073 Wirtschaftsschule 074 Fach- und Berufsoberschule 075 Sonderpädagogisches Förderzentrum 078 Realschule Moosburg 079 Realschule Eching Abfallwirtschaft 081 Kommunale Abfallwirtschaft, 081B Deponie Marchenbach in Rekultivierung Allgemeine Finanzwirtschaft 090 Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 15 von 231 Stand: KT-Bschluss v

16 Vorbericht zum Haushalt 2014 Entwicklungen in den Budgets: Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Bereich Landrat u. Aufwand 2013: Ertrag 2013: Kreisorgane Abweichung: Abweichung Im Budget Kreisorgane sind insgesamt für die Beschaffung einer Software für den Sitzungsdienst veranschlagt. Zudem können die Kreistagsmitglieder mit der notwendigen EDV- Hardware ausgestattet werden, falls dies der neu gewählte Kreistag mit der Einführung der neuen Geschäftsordnung für den Kreistag beschließen sollte. Die Personalaufwendungen vermindern sich um rund Der Ansatz für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurde um rund reduziert. Im Vorjahr waren Mittel für die Beschaffung der Buchausgabe Als das Landratsamt noch eine Kaserne, Tuchfabrik war in Höhe von veranschlagt. Der Ansatz der Aufwendungen für die ehrenamtlichen Tätigkeiten (Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen der Kreisräte) konnte um reduziert werden. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Stabsstellen Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um an. Für eine Stelle waren im Jahr 2013 nur Ansätze für einen Teil des Jahres gebildet worden. Im Jahr 2014 wurde der Ansätze für das ganze Jahr gebildet. Die übrige Erhöhung beruht auf der tariflichen Steigerung. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen um Nach den Kommunalwahlen soll die Landkreisbroschüre und das Buch über den neu aufgelegt werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um an. Es ist die komplette Überarbeitung der Homepage des Landratsamtes geplant. Im Jahr 2013 war der Zuschuss an die Gemeinde Kranzberg für das Bronzezeitmuseum in Höhe von veranschlagt. Der Ansatz konnte nach der Auszahlung reduziert werden. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Abteilung 1 Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Im Bereich der Kreisfinanzverwaltung sind Mittel für die Beschaffung eines weiteren Seite 16 von 231 Stand: KT-Bschluss v

17 Haushaltsplan 2014 Vorbericht zum Haushalt 2014 Kassenautomaten in Höhe von eingeplant. Die Mittel sind für den Fall eingestellt, dass die Auszahlungen der Leistungen für Asylbewerber aufgrund des anhaltenden Zustroms nicht mehr mit dem bestehenden mittlerweile 10 Jahre alten Automaten bewältigt werden können. Zudem sind Mittel für die Anschaffung einer neuen Kassenautomatensoftware in Höhe von eingestellt, weil die Abkündigung der Wartung der bisherigen Automatensoftware bereits erfolgt ist. Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die tarifliche Steigerung zurückzuführen. Die Abschreibungen waren im Jahr 2013 zu niedrig angesetzt und steigen gegenüber dem Vorjahr um an. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen um gegenüber dem Vorjahr an. Wegen eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde der Ansatz für Gerichtskosten um erhöht. Die übrigen Steigerungen beruhen auf diversen Ansätzen. Es waren u. a. die Portokosten im Vorjahr um zu niedrig angesetzt. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen gegenüber dem Vorjahr um rund an. Der Ansatz für Aufwendungen der internen Verrechnung war im Jahr 2013 um zu niedrig und wurde deshalb entsprechend erhöht. Die Erträge steigen gegenüber dem Vorjahr um an. Der Ansatz für Mahngebühren und Säumniszuschläge wurde um angehoben. Für die Erstattung der Sachkosten durch den Landschaftspflegeverband wurde ein Ansatz in Höhe von neu gebildet. Der Ansatz für die Erträge aus internen Leistungsbeziehungen wurde um gegenüber dem Vorjahr angehoben. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Tiefbauamt Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Die Personalaufwendungen steigen gegenüber der Vorjahr um an. Der Ansatz für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde gegenüber dem Vorjahr um reduziert. Der Ansatz für die Abschreibungen war im Vorjahr zu niedrig und wurde um erhöht. Der Ansatz für die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen wurde gegenüber dem Vorjahr um angehoben. Bei den Erträgen wurde der Ansatz für die Kreisstraßenpauschale um angehoben. Zudem wurde ein Ansatz für die Beteiligung der Gemeinde Kranzberg an der Unterhaltung des Kranzberger See in Höhe von gebildet. Seite 17 von 231 Stand: KT-Bschluss v

18 Vorbericht zum Haushalt 2014 Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Liegenschaftsamt Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen sind um niedriger angesetzt als im Vorjahr. Im Vorjahr war im Ansatz die Ausstattung des in der Alten- Post-Str. angemieteten Verwaltungsgebäudes enthalten. Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um rund Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen steigt gegenüber dem Vorjahr um an. Für den Bauunterhalt sind weniger als im Vorjahr angesetzt. Die Aufwendungen für die Miete von Klassenzimmercontainern und zusätzlichen Gebäudeflächen für Schulen steigen um an. Die Bewirtschaftungskosten für die Liegenschaften steigen gegenüber dem Vorjahr um an. Der Ansatz für die Abschreibungen konnte gegenüber dem Vorjahr um reduziert werden. Einige Gebäude haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht, für diese Gebäude werden keine Abschreibungen mehr verrechnet. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um an. Die Erstattung an das Berufsförderzentrum für das Berufsintegrationsjahr an der Berufsschule steigt um gegenüber dem Vorjahr an. Die Kostenerstattungen für den neu eingeführten Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau erhöhen sich um , weil teilweise Räume an der Berufsschule Erding für die Ausbildung genutzt werden und hierfür Miete zu entrichten ist. Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind um höher als im Vorjahr. Im Wesentlichen ist der Ansatz für die interne Verrechnung an den Bauhof erhöht worden. Der Bauhof wird vor allem bei Bauunterhaltsmaßnahmen und bei Personalmangel zum Schneeräumen am Verwaltungsgebäude sowie an den Schulen eingesetzt. Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind um höher als im Vorjahr. Der Freistaat Bayern fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds das Berufsintegrationsjahr an der Berufsschule Freising. Die Förderhöhe ist u. a. von den gebildeten Klassen abhängig. Der Ansatz für öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte wurde gegenüber dem Vorjahr um angehoben. Es wird mit Mehreinnahmen bei der Überlassung der Schulturnhallen an Vereine für den Breitensport gerechnet. Die Auflösung von Sonderposten ist gegenüber dem Vorjahr um niedriger als im Vorjahr angesehen. Einige Gebäude haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht, damit sind auch die diesen Gebäuden zugeordneten Sonderposten (Zuschüsse des Freistaates) aufgelöst. Die übrigen Veränderungen bei den Kostenerstattung und Kostenumlagen sowie die sonstigen ordentlichen Erträge belaufen sich auf Der Ansatz für Erträge aus internen Leistungsbeziehungen wurde gegenüber dem Vorjahr um angehoben. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Abteilung 2 Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Der Ansatz für Auszahlungen zum Erwerb von beweglichem Sachvermögen enthält einen Betrag von für die Beschaffung neuer Büromöbel für die Kommunalaufsicht. Die Büros sollen saniert (u. a. Wechsel des Bodenbelags) werden. In diesem Zug sollen auch die Büromöbel ausgetauscht werden. Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um Der Ansatz für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigt gegenüber dem Vorjahr um Der Ansatz für die Schülerbeförderung wurde aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerung beim ÖPNV und bei den Schulbuslinien um insgesamt erhöht. Die Gemeinden erhalten für die Durchführung der Kommunalwahl 2014 eine Erstattung in Höhe von Seite 18 von 231 Stand: KT-Bschluss v

19 Vorbericht zum Haushalt 2014 Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Sozialamt -ötr- Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Der Ansatz für Auszahlungen zum Erwerb von beweglichem Sachvermögen enthält einen Betrag von für die Beschaffung neuer Büromöbel für die Sozialverwaltung. Die Büros sollen saniert (u. a. Wechsel des Bodenbelags) werden. In diesem Zug sollen auch die Büromöbel ausgetauscht werden. Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um Dies ist u. a. auch auf die Schaffung zusätzlicher personeller Kapazitäten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückzuführen. Die Ansätze für die Transferaufwendungen wurden gegenüber dem Vorjahr um erhöht. Die Ansätze für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden aufgrund steigender Fallzahlen um erhöht. Die Erhöhung der Ansätze ist für den Haushalt jedoch insgesamt neutral. Ab dem Jahr 2014 werden die Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund zu 100 % erstattet. Der Kreisausschuss hat im Jahr 2013 die Einführung eins sog. Ämterlotsen beschlossen. Im Haushalt 2014 wurde deshalb erstmals ein Ansatz in Höhe von gebildet. Im Bereich der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket war aufgrund der Ausgabenentwicklung im Jahr 2013 eine Anpassung der Ansätze für 2014 notwendig. Die Ansätze wurden insgesamt um erhöht. Die Aufwendungen für den Vollzug des Bildungs- und Teilhabepakets werden ab dem 2014 spitz abgerechnet und durch den Bund erstattet. Außerdem wurden die Ansätze diverser Sachkonten um insgesamt gesenkt. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sonstigen ordentlichen Aufwendungen und den Abschreibungen ergeben sich insgesamt Erhöhungen von Bei den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen wurde der Ansatz um erhöht. Die Erhöhung der Erträge ist vor allem auf Übernahme der Grundsicherungsleistungen und die Erstattung für das Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund zurückzuführen. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: B Sozialamt -üötr- und Aufwand 2013: Ertrag 2013: AsylblG Abweichung: Abweichung Die Aufwendungen des Budgets werden zu 100 % durch entsprechende Erstattungen des Bezirks Oberbayern als überörtlicher Sozialhilfeträger und des Freistaates Bayern gedeckt. Der Landkreishaushalt wird durch dieses Budget damit nicht belastet. Die Ansätze im Bereich der Leistungen für Asylbewerber mussten aufgrund der steigenden Anzahl stark erhöht werden. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: C Sozialamt Aufwand 2013: 0 Ertrag 2013: 0 Asylbewerberunterkunft Abweichung: Abweichung Für den Bau von Asylbewerberunterkünften in Modulbauweise sind im Finanzhaushalt 3,72 Mio. veranschlagt. Insofern wir auf 9 - Investitionen im Finanzplan 2014 dieses Vorberichts verwiesen. Im Ergebnishaushalt sind die jährlichen Abschreibungen auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Unterkunft veranschlagt. Die Abschreibungen werden zusammen mit weiteren angefallenen Kosten als Mietpreis dem Freistaat Bayern in Rechnung gestellt. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Jobcenter Freising Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Die Personalausgaben sinken gegenüber dem Vorjahr um Die Ansätze für die sonstigen ordentlichen Aufwendung sind um höher als im Vorjahr. Bei den Ausgaben für Unterkunft und Heizung sind Mehraufwendungen in Höhe von veranschlagt. Bei den Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden sind Mehraufwendungen von veranschlagt. Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen wurden den tatsächlichen Aufwendungen angepasst und um erhöht. Die Erhöhung bei den Erträgen ist zum Teil auf die höheren Aufwendungen bei den Ausgaben für Unterkunft und Heizung zurückzuführen, weil durch die Erhöhung die Bundeserstattung höher ausfällt ( ). Die Ansätze für Übergeleitete Unterhaltsansprüche, Leistungen von Sozialleistungsträgern und die Rückzahlung gewährter Hilfen wurden um insgesamt angehoben. Seite 19 von 231 Stand: KT-Bschluss v

20 Vorbericht zum Haushalt 2014 Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Abt. 3 Öffentliche Aufwand 2013: Ertrag 2013: Sicherheit und Ordnung Abweichung: Abweichung 600 Bei den Auszahlungen für die Beschaffung von Vermögensgegenständen ist ein Ansatz von zur Beschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges für den Kreisbrandrat enthalten. Es ist ein Zuschuss in Höhe von an das THW für die Errichtung eines neuen Unterkunftsgebäudes eingestellt (KA-Beschluss- 291/11 vom ). Hinsichtlich der übrigen Zuschüsse wird auf 9 dieses Vorberichts verwiesen. Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Strassenverkehrsamt Aufwand 2013: Ertrag 2013: Abweichung: Abweichung Die Personalaufwendungen steigen um gegenüber dem Vorjahr an. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um niedriger als im Vorjahr. Die planmäßigen Abschreibungen waren im Haushalt in zu geringer Höhe veranschlagt. Der Ansatz wurde um erhöht. Die Transferaufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahr um Die niedrigeren Aufwendungen sind auf eine Erstattung beim ÖPNV zurückzuführen. Die Aufwendungen für den ÖPNV setzen sich im Jahr 2014 wie folgt zusammen: Aufwendungen für den ÖPNV Betrag MVV Bahn Anteil Werbungskosten Finanzplan Anteil Regionalbusbahnhof Freising ISE Anteil Aufwendungen für den ÖPNV gesamt Erstattung aus der MVV Jahresrechnung Aufwand für den ÖPNV 2014(netto) Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahr um Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sinken gegenüber dem Vorjahr um 900. Die Erträge steigen gegenüber dem Vorjahr an. Die Erstattungen vom Freistaat für den ÖPNV wurden mit Mehrerträgen von angesetzt. Der Ansatz für die Erträge aus Verwaltungsgebühren wurde um abgesenkt. Seite 20 von 231 Stand: KT-Bschluss v

21 Vorbericht zum Haushalt 2014 Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Abt. 4 Bauen und Aufwand 2013: Ertrag 2013: Umwelt Abweichung: Abweichung In den Auszahlung für die Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen sind unter anderem die folgenden Positionen enthalten: Kostenstellenname Art der Beschaffung Betrag in Bauamt Ersatz Dienstfahrzeug Bauamt Neumöblierung Gutachterausschuss Neumöblierung Umweltschutz Neumöblierung Die Personalaufwendung steigen gegenüber dem Vorjahr um an. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen gegenüber dem Vorjahr um an. Die Planmäßigen Abschreibungen waren im Vorjahr zu niedrig angesetzt. Der Ansatz wurde um erhöht. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr an. Der Ansatz für Gutachterkosten in wasserrechtlichen Verfahren wurde erhöht. Der Ansatz für Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen war im 2013 zu niedrig angesetzt. Der Ansatz wurde um erhöht. Bei den Erträgen wurde der Ansatz für Erträge aus Verwaltungsgebühren um angehoben. Seite 21 von 231 Stand: KT-Bschluss v

22 Vorbericht zum Haushalt 2014 Budget- Aufwand 2014: Ertrag 2014: Amt für Jugend und Aufwand 2013: Ertrag 2013: Familie Abweichung: Abweichung Auszug aus der Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss vom : Gemäß 5 Abs. 4 Ziffer 5 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Freising berät der Jugendhilfeausschuss die Haushaltsansätze für den Bereich der Jugendhilfe vor. A. Einleitung Leitvorstellungen der Jugendhilfe Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) enthalten eine Reihe von Handlungsprinzipien, die den Charakter von Leitvorstellungen für die Ausübung von Jugendhilfe haben. Diese sind: - Lebenswelt- und Lebenslagen-Orientierung Jugendhilfe soll den Menschen in seinen sozialen Verhältnissen, in den Selbstverständlichkeiten, Schwierigkeiten und Belastungen seiner sozialen Systeme sehen. Sie soll nicht nur "vor Ort" erreichbar, sondern im Alltag auch zugänglich sein. Dieses Leitbild der Jugendhilfe wird in einigen nachgenannten Leitvorstellungen aufgenommen und konkretisiert. - Prävention Jugendhilfe soll nicht erst bei akuten Problemen oder Krisen einsetzen, sondern sich bereits bei der Schaffung von lebenswerten, stabilen Verhältnissen beteiligen und sich im Vorfeld von kritischen Lebensphasen und -ereignissen problemmindernd einsetzen. - Hilfe zur Selbsthilfe Jugendhilfe soll insbesondere solche Bedingungen fördern, die Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte befähigen, ihre Probleme zu erkennen, zu mindern oder selbst zu lösen. - Gleichberechtigung Jugendhilfe soll die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigen, Benachteiligungen abbauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen fördern. - Dezentralisierung Jugendhilfe soll nach Möglichkeit in gewachsenen lokalen Strukturen erfolgen und die Entwicklung tragfähiger kleinräumiger Förderungs- und Unterstützungsstrukturen fördern. Im Alltag und in ihren überschaubaren Verhältnissen angesprochen, sind die Adressaten der Jugendhilfe besser in der Lage, ihre Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu nutzen. - Ganzheitlichkeit Jugendhilfe soll sowohl bei der Problemsicht, als auch bei der Problemlösung, möglichst die Gesamtheit aller wirksamen psychischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Beratungs- und Hilfsangebote wird gefördert, wenn die Hilfen im Einzelfall, soweit wie möglich, in einer Hand liegen und nahtlos ineinander übergehen. - Integration Jugendhilfe soll in Methode und Zielsetzung einen integrativen Ansatz verfolgen. Durch die Begrenzung von Spezialisierungen auf das Notwendige soll eine Ausgrenzung besonderer Zielgruppen (besonders auffällige Kinder, Behinderte, Ausländer, Suchtabhängige, usw.) so früh und soweit wie möglich verhindert werden. - Angebotscharakter Wirksame Jugendhilfe beruht darauf, dass solche Hilfeleistungen angeboten werden, die den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen, die von ihnen akzeptiert und deshalb freiwillig in Anspruch genommen werden. Sofern Jugendhilfeleistungen im Einzelfall notwendig erscheinen, sollten die Betroffenen zur Annahme der Leistungen angeregt werden. - Beteiligung der Betroffenen Wirksame Hilfe zur Selbsthilfe hängt wesentlich davon ab, dass Beratungs- und Seite 22 von 231 Stand: KT-Bschluss v

23 Vorbericht zum Haushalt 2014 Unterstützungsprozesse von den Betroffenen mitgestaltet werden können. Grundsätzlich berechtigt das SGB VIII zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. - Vielfalt und Vernetzung der Angebote Jugendhilfe ist durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und einer Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen gekennzeichnet. Die Leistungsangebote müssen jedoch aufeinander abgestimmt und den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend kombiniert werden. Nach 2 SGB VIII umfasst die Jugendhilfe - Leistungen ( SGB VIII) - andere Aufgaben ( SGB VIII) zugunsten junger Menschen und Familien. Zu diesen anderen Aufgaben gehören u. a. die Ausübung des staatlichen Wächter-amtes und der davon abgeleitete Schutzauftrag, die Garantenpflicht und das selbständige Tätigwerden bei akuter Kindeswohlgefährdung (Eingriffe in das Sorgerecht gem BGB). Dieser Bereich der Jugendhilfe hat auf Grund der in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Fälle von Kindeswohlgefährdungen eine zentrale Bedeutung in der Jugendhilfe erhalten. Aus diesem Grund wurden auch in den Jugendämtern die Koordinierenden Kinderschutzstellen errichtet. Im Jahr 2012 ist nun das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen noch einmal verbessert. B. Leistungen der Jugendhilfe Fallbezogene Leistungen Das Angebot und die Durchführung von fallbezogenen Leistungen richten sich unmittelbar nach der Situation und dem Hilfebedarf von Kindern, Jugendlichen, Müttern, Vätern, Familien, etc. Bei der Mehrzahl der fallbezogenen Leistungen handelt es sich um uneingeschränkte Pflichtaufgaben, d. h. um sog. Muss-Leistungen. Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Amt für Jugend und Familie, obliegt die Gesamtplanung und Gewährleistungsverantwortung dafür, dass die erforderlichen Angebote zur Verfügung stehen. Soll-Leistungen haben grundsätzlich den gleichen Verpflichtungsgrad wie Muss-Leistungen. Nur wenn bezogen auf den konkreten Fall etwas Besonderes dargestellt und nachgewiesen werden kann, besteht Ermessensspielraum über das Angebot der Leistung. Bei Kann- Leistungen kann nach pflichtgemäßem Ermessen, d. h. auf der Grundlage örtlich entwickelter Kriterien, entschieden werden, ob die Leistung angeboten wird. Allgemeine Förderleistungen Das Angebot und die Durchführung allgemeiner Förderleistungen sind fallübergreifend an der Situation und dem Förderungsbedarf von Problem- bzw. Zielgruppen ausgerichtet. Auch allgemeine Förderleistungen können uneingeschränkte Pflichtaufgaben sein. Beispiel hierfür ist die Jugendarbeit nach 11 Abs. 1 bis 3 SGB VIII. Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt die Gesamtplanung und Gewährleistungsverantwortung dafür, dass die nach den örtlichen Kriterien als erforderlich festgestellten Angebote zur Verfügung stehen. Ein Ermessensspielraum entsteht wie bei den fallbezogenen Leistungen in dem Maße, in dem allgemeine Förderleistungen vom Gesetzgeber als Soll- oder Kann-Leistungen bestimmt sind. 1. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Das Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung sieht die Jugendarbeit als ein besonders fruchtbares Feld des sozialen Lernens. Die Jugendarbeit fördert die Entwicklung zur Persönlichkeit, fördert so soziales Verhalten und soziales Bewusstsein, öffnet gleichzeitig den Blick auch für weiterreichende gesellschaftspolitische Fragen und will junge Menschen befähigen, sich als Seite 23 von 231 Stand: KT-Bschluss v

24 Vorbericht zum Haushalt 2014 verantwortlich Handelnde aktiv an dem Prozess der demokratischen Entwicklung und Gestaltung zu beteiligen. Die Jugendarbeit leistet damit nicht zuletzt auch einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration und zur aktiven Teilnahme junger Menschen am gesellschaftlichen und politischen Geschehen. Aufgrund der veränderten Situation in den Familien und den schwieriger gewordenen Aufgaben gesellschaftlicher Integration und Wertevermittlung kommt der familienergänzenden außerschulischen Erziehung und damit im Besonderen der Jugendarbeit eine wachsende Bedeutung zu. Eine Ausweitung und qualitative Weiterentwicklung der außerschulischen Betreuungs- und Förderangebote, besonders für die Altersgruppe der 10- bis 16-Jährigen und ein verstärktes Bemühen auch um die sozial benachteiligten und von Gefährdungen bedrohten Jugendlichen, ist daher dringend wünschenswert. Diese Aufgaben behalten auch in Zeiten knapper Finanzmittel eine hohe gesellschaftspolitische Priorität. Die Förderung der Jugendarbeit, und zwar der offenen wie der verbandlichen Jugendarbeit, nach 11 und 12 SGB VIII ist eine kommunale Pflichtaufgabe; nach 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII ist dafür ein "angemessener Anteil" der insgesamt für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel zu verwenden. Dies gilt entsprechend auch für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit ihnen durch Art. 30 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG, früher BayKJHG) die Aufgaben für ihren örtlichen Bereich übertragen worden sind. Nach 11 SGB VIII ist durch den Fachbereich "Kommunale Jugendarbeit" ein vielfältiges Aufgabengebiet abzudecken. Die Verwaltung trägt Verantwortung dafür, dass im Angebote, Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit ausreichend zur Verfügung stehen. Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit ist die Unterstützung, Anregung und Förderung der freien Träger der Jugendarbeit und der kreisangehörigen Gemeinden auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips. 1.1 Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) (Kostenträger 50110, Summen des Kostenträgers 66.00, Vorjahr ) Ziel der Jugendarbeit ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Leistungsangebote, die an die Interessen junger Menschen anknüpfen, sie zur Selbstbestimmung befähigen, sowie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Nach 11 Abs. 3 SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten: außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Hier sind auch Mittel für den Jugendkreistag veranschlagt Kinder- und Jugenderholung internationale Jugendarbeit Mitarbeiterbildung sonstige Jugendarbeit Jugendberatung 1.2 Förderung der Jugendverbände ( 12 SGB VIII), (Kostenträger 50114, Summen des Kostenträgers , Vorjahr ) Jugendverbände, Jugendgruppen und ihre Zusammenschlüsse bringen die Vielfalt in den Zielen und Leitvorstellungen der Jugendarbeit zum Ausdruck. Sie geben der Einsatz-, Gestaltungs- und Verantwortungsbereitschaft junger Menschen Raum und vertreten deren Anliegen und Belange. 12 SGB VIII sieht vor, dass die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen, unter Wahrung des satzungsgemäßen Eigenlebens, nach Maßgabe des 74 SGB VIII zu fördern ist. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe. Der Kreisjugendring, als Zusammenschluss der Jugendverbände, ist von Seiten des Landkreises zu fördern. Der Jugendzeltplatz, der auf Antrag des Kreisjugendrings in Mittermarchenbach vom errichtet wurde, konnte im Jahr 1998 seinen Betrieb aufnehmen. Mit einem entsprechenden Vertrag wurde dem Kreisjugendring der Betrieb übergeben. Der Jugendzeltplatz ist für 80 Zeltplatzbenutzer ausgelegt und war auch im Jahr 2013 gut belegt. Im Haushalt sind für den Kreisjugendring insgesamt ,00 eingestellt. Seite 24 von 231 Stand: KT-Bschluss v

25 Vorbericht zum Haushalt 2014 Seit dem Jahr 2001 wird der Rufbus im betrieben, zunächst durch den Kreisjugendring. Der Betrieb des Rufbusses ist zwischenzeitlich auf den gemeinnützigen Verein subfur e.v. übergegangen. Nachfrage und Akzeptanz für dieses flexible Beförderungssystem für junge Menschen ist nach wie vor vorhanden. Im Haushalt 2014 sind für den Betrieb wieder eingestellt. Unter diesem Kostenträger sind auch die vom Kreisausschuss beschlossenen für Streetworking im veranschlagt. 1.3 Jugendsozialarbeit ( 13 SGB VIII), (Kostenträger Summen des Kostenträgers , Vorjahr ) Nach 13 SGB VIII soll jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfe angeboten werden. Gefördert werden sollen die schulische oder berufliche Ausbildung dieser jungen Menschen, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein Beratungs- und Hilfsangebot an 13 Grund-, Haupt- und Volksschulen, am Förderschulzentrum Pulling und an der staatlichen Berufsschule Freising. Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an: Schülerinnen und Schüler Eltern und Familien Die Beratungsangebote sind kostenlos. Aufgaben der Jugendsozialarbeit an Schulen sind: Prävention - frühzeitige Unterstützung bei Problemen Konflikt- und Krisenmanagement - Suchen und Aufzeigen von Wegen und Lösungen mit allen Beteiligten Kontaktaufnahme zu den Sozialen Diensten im Amt für Jugend und Familie, Einrichtungen der Jugendhilfe und anderen sozialen Institutionen Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten, Projekttagen und Schülercafés Unterstützung beim Übergang Schule/Beruf Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben Ziele der Jugendsozialarbeit an Schulen: Beratung von Eltern und Familien in Fragen der Erziehung Unterstützung der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit von Schülerinnen und Schülern Förderung der individuellen Eignungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Eingliederung Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern bei der Umsetzung des Erziehungsauftrages der Schule Förderung von sozialen Kompetenzen, z. B. Gruppenfähigkeit Integration von ausländischen Schülerinnen und Schülern und Familien Unter dem Kostenträger sind für die teilstationäre Berufsausbildung veranschlagt. 1.4 Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII, JuSchG, JArbSchG, GjS), (Kostenträger 50112, Summen des Kostenträgers 12.00, Vorjahr ) Präventiver und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach 14 SGB VIII definiert als Pflichtaufgabe, dass jungen Menschen und Erziehungsberechtigten [...] Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollen. Diese Maßnahmen sollen einerseits darauf zielen junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu Seite 25 von 231 Stand: KT-Bschluss v

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