Sudan. Sudan. Katholiken Fläche km 2. Einwohner Flüchtlinge Binnenflüchtlinge

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1 Sudan Religionen Muslime 71,4% Christen 16,4% Animisten 11,1% Sonstige 1,1% Katholiken Fläche km 2 Einwohner Flüchtlinge Binnenflüchtlinge Die im Juli 2005 in Kraft getretene nordsudanesische vorläufige Verfassung (Interim National Constitution, INC) garantiert Religionsfreiheit auf der Grundlage der im Januar 2005 im Rahmen des Friedensabkommens unterzeichneten Protokolle über die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionen. Das Friedensabkommen machte einen Schlussstrich unter den 22 Jahre währenden Bürgerkrieg zwischen der südsudanesischen Volksbefreiungsarmee und der in Khartum regierenden islamistischen Regierung mit ihren lokalen Verbündeten. Im Juni 2005 schlossen sich die in der National Democratic Alliance (NDA) zusammengeschlossen nordsudanesischen Oppositionsparteien dieser Vereinbarung an. In der INC ist jedoch die Scharia, das islamische Gesetz, als Quelle der Gesetzgebung für die 16 nördlichen Provinzen verankert. Dies hat der im Juli 2005 eingesetzten Regierung, dem Government of National Unity (GNU), ermöglicht, im Norden des Landes Gesetze zu verabschieden und umzusetzen, die den Islam und die Islamisierung des gesellschaftlichen Lebens begünstigen, ohne jedoch dabei die religiöse Pluralität der Region zu berücksichtigen. Im Norden gilt die Scharia für alle Bewohner unabhängig ihrer religiösen Zugehörigkeit. Sie beinhaltet die Todesstrafe bei Abtrünnigkeit vom Islam und Körperstrafen vom Auspeitschen über Amputation bis hin zur Todesstrafe, je nach Schwere des Verbrechens. Außerdem sind das Konsumieren alkoholischer Getränke und Eheschließungen zwischen muslimischen Frauen und nichtmuslimischen Männern verboten. Seit der Unabhängigkeit des Sudan im Jahr 1956 ist die Todesstrafe für Abtrünnige nur einmal vollstreckt worden, und zwar 1985 an Mahnoud Mohamed Taga, einem muslimischen Reformer, dessen Ideen als ketzerisch angesehen wurden. Wenn Muslime konvertieren oder einer Konvertierung verdächtigt werden, werden sie im Allgemeinen mit einer Gefängnisstrafe oder Geldstrafe belegt; sie können aber auch bedroht, eingeschüchtert, geächtet und polizeilich überwacht und letztlich sogar gezwungen werden, den Sudan zu verlassen. Ein Moslem, der missionarisch tätig ist, muss mit den gleichen Folgen rechnen. Die Konvertierung von anderen Religionen zum Islam ist im Gegensatz dazu gesetzlich immer erlaubt.

2 Im April 2009 wurden in Khartum neun Männer aus Darfur wegen Mordes an Mohammed Taha hingerichtet. Taha war Herausgeber der Zeitung al-wifay, die einen umstrittenen Artikel über die Vorfahren Mohammeds veröffentlicht und Kritik an bewaffneten Gruppen in der Region Darfur geübt hatte. Die Gesetze über Abtrünnigkeit in Nordsudan behindern die Arbeit christlicher Missionare, die sich dort bereits seit Jahrzehnten aufhalten und sich dem seelsorgerlichen Dienst an den Christen, der Lehre und der Flüchtlingshilfe widmen. Christen erhalten ein Visum unter der Voraussetzung, dass sie sich auf soziale Tätigkeiten beschränken, aber selbst dann oft nur mit großer Verzögerung. Im Süden gelten andere Vorschriften, und zwar auf der Grundlage der im Dezember 2005 in Kraft getretenen Interim Constitution of Southern Sudan (ICSS). Diese garantiert uneingeschränkte Religionsfreiheit, während die Gesetze und die Politik der südsudanesischen Regierung säkular ausgerichtet sind. Sowohl die nord- als auch die südsudanesische Verfassung verbieten politische Parteien, welche die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Religion unterstützen. Aber sowohl im Norden als auch im Süden stehen den Betroffenen keinerlei Rechtsmittel zur Verfügung, um Regressansprüche gegen die Verletzungen der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit geltend zu machen. Im Norden sind Lästerung und Entehrung des Islams unter Androhung von Gefängnisstrafe verboten. Im Süden werden Abtrünnigkeit, Lästerung und religiöse Diffamierung nicht als Vergehen geahndet. Sowohl christliche als auch islamische Missionierung ist erlaubt. Im Nordsudan gilt die Scharia für alle Einwohner unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit, die Strafen variieren jedoch, je nach Religionszugehörigkeit des Täters. Ein Moslem wird für Alkoholkonsum mit 40 Peitschenhieben bestraft, ein Christ mit und Anfang 2010 wurden Frauen, die der von der Scharia vorgeschriebenen Kleiderordnung nicht entsprachen, verhaftet und ausgepeitscht wurden nach Angaben des Polizeichefs von Khartum Fälle allein in der Hauptstadt registriert. Am bekanntesten ist der Fall von Lubna al-hussein, einer muslimischen Medienmitarbeiterin und Journalistin bei den Vereinten Nationen, die am 3. Juli 2009 gemeinsam mit 12 weiteren Frauen verhaftet wurde, weil sie Hosen trugen. Während zehn von ihnen nach 10 Peitschenhieben wieder freigelassen worden waren, ließ sich Lubna mit zwei anderen Beschuldigten auf ein Gerichtsverfahren ein, das mit 40 Peitschenhieben und einer Geldstrafe hätte enden können. Am 7. September wurde Sudan

3 Lubna al-hussein zu einer Geldstrafe von umgerechnet 180 Euro (500 sudanesische Pfund) verurteilt. Am 27. November 2009 erhielt eine 16-jährige christliche Frau, die ursprünglich aus dem Süden stammte, nun aber in einem Vorort von Khartum lebt, 50 Peitschenhiebe, nachdem sie wegen des Tragens unanständiger Kleidung angeklagt worden war. Sie wurde auf einem Markt verhaftet, weil sie einen Rock trug, der gerade übers Knie ging. Um die Rechte nichtmuslimischer Einwohner in Khartum zu schützen, wurde 2007 entsprechend den Bedingungen des Friedensabkommens eine Kommission für die Rechte von Nichtmuslimen in der Hauptstadt eingesetzt. In dieser Kommission sitzen sowohl nordsudanesische Regierungsbeamte der GNU als auch christliche Leiter und muslimische Religionsführer gelang der Kommission die Freilassung hunderter christlicher Frauen, die wegen Herstellung alkoholischer Getränke und der Restaurierung von Teilen des von den Behörden beschlagnahmten christlichen Friedhofs in Khartum verhaftet worden waren. Die Kommission befasste sich mit einer Reihe von Anliegen, in denen Christen auf Hindernisse stießen. Dies betrifft vor allen Dingen den Erwerb von Baugenehmigungen für ihre eigenen Kirchen, die schlechte Behandlung von Nichtmuslimen durch Polizeieinheiten, die proislamische Tendenz im Geschichtsunterricht und die Kürzung von Stellen für christliche Lehrer an staatlichen Schulen. Im Norden setzte die GNU alle muslimischen Feiertage sowie das koptische Osterfest und Weihnachten durch. Im Süden hält die südsudanesische Regierung alle christlichen Hauptfeiertage ein, aber keine islamischen. Im Norden und im Süden des Landes müssen sich religiöse Gruppen laut Gesetz als Nichtregierungsorganisation (NRO) registrieren lassen, um keine Steuern und Importzölle zahlen zu müssen. Dies wird jedoch weder eingefordert noch eingehalten, so dass religiöse Gruppen ohne NRO-Status operieren. Für den Bau eines Gotteshauses müssen religiöse Gruppen unter der Khartum-Regierung eine Genehmigung beim Ministerium für Führung und religiöse Stiftungen, dem Ministerium für Wohnungswesen und Raumordnung und der Stadtverwaltung für Städtebaup lanung eine Baugenehmigung beantragen. Im Zeitraum von 1975 bis 2005 wurde im Norden Sudans nicht eine einzige Baugenehmigung für eine christliche Kirche erteilt. Aus diesem Grund wurden viele Kirchen ohne Baugenehmigung gebaut. In manchen Fällen wurden sie von den Behörden abgerissen, insbesondere in den Lagern, die Flüchtlinge aus dem Süden aufgenommen hatten. Seit 2005 wurden für drei Kirchen Genehmigungen erteilt; die Kir-

4 chen befinden sich nun im Bau. Moscheen werden normalerweise mit öffentlichen Mitteln finanziert, und Baugenehmigungen sind hierfür leichter zu erhalten. Aber auch hierunter befindet sich eine Reihe von Gotteshäusern, die ohne Genehmigung gebaut wurden, um die Verwaltungsbürokratie zu umgehen. Die südsudanesische Regierung fördert religiöse Harmonie. Offizielle Feierlichkeiten beginnen normalerweise abwechselnd mit christlichen und muslimischen Gebeten. Obwohl die nord- und die südsudanesische Verfassung ausdrücklich religiöse Diskriminierung bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst verbietet, werden in der Praxis jedoch Mitglieder und Freunde der National Congress Party, der aktuellen islamistischen Regierungspartei in Khartum, bevorzugt. Im Norden werden Muslime bei der Zuteilung der knappen Sozialhilfemittel bevorzugt behandelt, ebenso bei gerichtlichen Anhörungen, in denen sich Nichtmuslime und Muslime gegenüberstehen. Das Erziehungssystem im Nordsudan fordert von allen Bildungseinrichtungen, vom Kindergarten bis zur Universität, Islamkunde-Unterricht in arabischer Sprache. Selbst christliche Schulen müssen diese Regel befolgen und das hierfür notwendige Personal einstellen. Im Gegensatz dazu sind staatliche Schulen nicht verpflichtet, Nichtmuslimen Religionsunterricht in ihrem eigenen Glauben anzubieten. In manchen staatlichen Schulen sind Nichtmuslime nicht verpflichtet, am Islamunterricht teilzunehmen, wohingegen in anderen Schulen diese Pflicht besteht. Im Norden ist der Ruhetag der Freitag, im Süden der Sonntag. Den christlichen Arbeitern im Norden und den muslimischen Arbeitern im Süden steht theoretisch für den Besuch des Gottesdienstes an ihrem jeweiligen Ruhetag eine zweistündige Pause zu, sofern dieser in ihrer örtlichen Umgebung nicht offiziell anerkannt ist. Diese Regel wird aber von den Arbeitgebern meistens nicht respektiert, und den Arbeitnehmern stehen zur Durchsetzung ihrer Rechte keine rechtlichen Mittel zur Verfügung. Der Schulplan sieht im Norden den Freitag als Feiertag vor, im Süden den Sonntag. Weder die christlichen Studenten im Norden noch die Muslime im Süden dürfen den Unterricht an den betreffenden Feiertagen verlassen, wenn diese in ihrer örtlichen Umgebung nicht offiziell anerkannt sind. Zwangskonvertierung 2009 gab es Berichte über Zwangskonvertierungen zum Islam in Flüchtlingslagern, Gefängnissen, unter Kämpfern, die für die Popular Defence Forces rekrutiert wurden und in sozialen Einrichtungen für Straßenkinder. Die Regierung erlaubt die Nutzung humanitärer Hilfe, um Menschen dazu zu bringen, zum Islam zu konvertieren. Waisenkinder, deren Herkunft unbekannt ist, gelten automatisch als Muslime und können von nichtmuslimi- Sudan

5 schen Familien nicht adoptiert werden. Im Mai 2009 wurden 232 Sklaven befreit, von denen die meisten unter ihnen Frauen und Kinder aus dem Dinka-Stamm waren. Sie wurden von Arabern aus den Regionen Darfur und Kordofan entführt und versklavt, wobei die meisten von ihnen auch gezwungen worden waren, zum Islam zu konvertieren. Nach Aussage von James Aguir, einem Mitglied des sudanesischen Regierungskomitees für die Ausrottung von Entführungen von Frauen und Kindern (CEAWC), werden schätzungsweise immer noch Dinkas von ihren Besitzern, die glauben, dass die Versklavung von Nichtmuslimen gerechtfertigt ist, als Sklaven gehalten. Verletzung der Religionsfreiheit Am 1. Februar 2009 ordnete die Kommission für Humanitäre Angelegenheiten der GNU die Ausweisung der amerikanischen NRO Thirst No More an, weil ihr vorgeworfen wurde, unter Muslimen christliche Missionierung zu betreiben. Am 7. März 2009 wurde die anglikanische Episcopal Church von Shatt Mazarik Ziel eines Brandanschlags. Am 21. März wurde ein ähnlicher Anschlag auf eine katholische Kirche in Shatt Dammam verübt. Nach Angaben der dort wohnhaften Christen stellte die Polizei aus der nahegelegenen Stadt Kadugli keinerlei Ermittlungen hinsichtlich dieser beiden Vergehen an. Am 27. März 2009 griffen die Behörden in Chat im Nubagebirge mit einem Mob zwei christliche Kirchen an und zerstörten sie. Eine von ihnen gehörte der Evangelisch-Presbyterianischen Kirche, die andere der sudanesischen Church of Christ. Dies sollte ein Vergeltungsakt sein wegen der Anklage des sudanesischen Präsidenten al-bashir durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Im Monat August 2009 attackierten in der Stadt Ezo der zentralafrikanischen Republik bewaffnete Mitglieder der Lord s Resistance Army (LRA) die Our Lady Queen of Peace Church, eine aus Uganda stammende und seit vielen Jahren von der sudanesischen islamistischen Regierung finanzierte esoterische Sekte, während sie gerade den Himmelfahrtsgottesdienst hielten. Die Rebellen entweihten das Abendmahl, zerstörten die Messgewänder, beschädigten das Gebäude und entführten 17 junge Gottesdienstbesucher. Einer von ihnen wurde getötet und 13 weitere werden immer noch gefangen gehalten. Eine Woche später brachten LRA-Rebellen 18 Menschen bei zwei verschiedenen Überfällen in der Nähe des Dorfes Nzara in ihre Gewalt. Sechs Gefangene wurden umgebracht und horizontal gekreuzigt, um die religiöse Natur des Angriffs zu unterstreichen.

6 Im Dezember 2009 berichtete die Nachrichtenagentur Compass Direct News von der Sudanesin Howida Ali, die nach ihrer Konvertierung zum Christentum mit ihrem zehnjährigen Sohn nach Ägypten geflohen war und nun in der Gefahr stünde, von einem Bruder und ihrem früheren Ehemann aus Kairo entführt, in den Sudan zurückgebracht und zum Islam rekonvertiert zu werden. Im April 2009 berichtete die Christian World News von zwei Sudanesinnen, die aufgrund ihrer Bekehrung zum Christentum verfolgt wurden. In Sinar, in der Nähe von Khartum, wurde Halima Bubkier gezwungen, ihre Familie zu verlassen und Zuflucht an einem geheimen Ort zu suchen, nachdem sie drei Tage lang von ihrem Ehemann und einem ihrer Brüder gefangen gehalten worden war. Die aus Sahafa ebenfalls in der Nähe von Khartum stammende Wissenschaftsstudentin der sudanesischen Universität für Technologie, Senah Abdulfatah Altyab, wurde von ihrer eigenen Familie in ihrem Haus eingeschlossen, nachdem diese erfahren hatte, dass sie sich bekehrt hatte, wodurch sie nicht mehr in der Lage war, die Universität zu besuchen. Quellen ACN- USA News Christian Broadcasting Network Christian Today Christian World News Compass Direct News EWTN International Christian Concern jihadwatch.org Open Doors United States Commission on International Religious Freedom Annual Report, ed. 2009; ed. 2010

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