Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT
|
|
- Margarethe Waldfogel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT Kinderkrippe Dachauer Straße 124 Kinderkrippe Landshuter Allee 174 Kinderkrippe Marcel-Breuer-Straße 18 9 Gruppen, 108 Langzeitplätze ÖPP Öffentlich-Private-Partnerschaften Trägerschaft Kindertagesstätte Haar ggmbh Bristol-Myers Squibb und andere (Produkt 2.1.1) Betriebskostenzuschuss für den laufenden Betrieb als jährlichen Festbetrag in Höhe von Stadtbezirke 9 Neuhausen-Nymphenburg 12 Schwabing-Freimann Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB und VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat am den Ausbau des Angebots an Krippenplätzen in Kooperation mit Münchner Firmen beschlossen. Mit den Einrichtungen Landshuter Allee 174, Dachauer Straße 124 und Marcel-Breuer- Straße 18 werden dann bereits acht Kindertageseinrichtungen im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen ÖPP Öffentlich-Private-Partnerschaften "Ausbau des Angebots an Krippenplätzen in Kooperation mit Münchner Firmen" realisiert. Im Gegensatz zu den bisherigen ÖPP-Projekten liegt die Erstinitiative nicht bei einer Firma, sondern bei einem Träger. Firmen treten an den Träger heran und der Träger sucht im Auftrag der Firmen den Kontakt zur Landeshauptstadt München. Hier entsteht eine zweite Schiene parallel zu den bisherigen ÖPP-Projekten, bei denen die Erstinitiative bei den Firmen lag.
2 Seite 2 Das ÖPP-Projekt mit der Trägerin Kindertagesstätte Haar ggmbh ist das erste im Rahmen eines neuen Finanzierungsmodells, das hier zunächst erprobt werden soll, nämlich mit einem Betriebskostenzuschuss als Festbetrag. Nach vorliegenden Erfahrungen ist unter Umständen die Anwendung für andere Trägerschaften möglich. Objektbeschreibung Die Trägerin bietet an, insgesamt drei Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München zu realisieren (Anlagen 1 bis 3). Die Firma B-MS Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, ein forschendes pharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in München, Sapporobogen 6-8, hat bereits ihr finanzielles Engagement zugesichert (Anlage 4). Die Trägerin erhält keinen Investitionskostenzuschuss und trägt das gesamte unternehmerische Risiko für die Restfinanzierung. Mehr zum innovativen Ansatz der Festbetragsfinanzierung im Rahmen von ÖPP-Projekten unter dem Punkt "Vorteile der Landeshauptstadt München" auf Seite 6 der Beschlussvorlage. Die beiden Standorte Dachauer Straße 124 und Landshuter Allee 174 liegen im Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg, der Standort Marcel-Breuer-Straße 18 im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann (Anlage 5): - Plätze Standort Dachauer Straße 24 davon 12 öffentliche und 12 nichtöffentliche Plätze - Plätze Standort Landshuter Allee 36 davon 18 öffentliche und 18 nichtöffentliche Plätze - Plätze Standort Marcel-Breuer-Straße 48 davon 24 öffentliche und 24 nichtöffentliche Plätze - Plätze gesamt 108 Standort Dachauer Straße 124 Die Einrichtung liegt in dem Gebäudekomplex, der sich an das Bundeswehrverwaltungszentrum und an das Kreiswehrersatzamt anschließt. Hier wird eine zweigruppige Einrichtung mit insgesamt 24 Plätzen realisiert. Für eine Gruppe (zwölf Plätze) werden die Belegrechte an eine Firma bzw. mehrere Firmen vergeben, die andere Gruppe steht für die allgemeine Belegung durch Münchner Kinder zur Verfügung. Standort Landshuter Allee 174 Die Einrichtung liegt im runden Teil des Gebäudes an der Kreuzung Landshuter Allee und Dachauer Straße, gegenüber der Dachauer Straße liegt das Bundeswehrverwaltungszentrum. Dem Verlauf der Dachauer Straße stadtauswärts folgend links des Mittleren Rings / Landshuter Allee liegt das Bürogebäude der Firma B-MS Bristol-Myers Squibb. Hier wird eine dreigruppige Einrichtung mit insgesamt 36 Plätzen realisiert. Für 18 Plätze werden die Belegrechte an eine Firma bzw. mehrere Firmen vergeben, die anderen Plätze stehen für die allgemeine Belegung durch Münchner Kinder zur Verfügung. Standort Marcel-Breuer-Straße 18 Die Einrichtung liegt im Neubaugebiet des Parkgate Schwabing zwischen Domagk-, Schenkendorfstraße und der Autobahn A9. Hier hat der Gerling-Konzern als Vermieter bereits seine Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert (Anlage 6). Für zwei Gruppen (24
3 Seite 3 Plätze) werden die Belegrechte an eine Firma bzw. mehrere Firmen vergeben, die anderen zwei Gruppen steht für die allgemeine Belegung durch Münchner Kinder zur Verfügung. Bedarf Die beiden Einrichtungen Landshuter Allee 174 und Dachauer Straße 124 gehören zum Planungsbereich 09.2 Neuhausen, der mit einem aktuellen Versorgungsgrad von rund zwölf Prozent in die Prioritätengruppe zwei (von vier Prioritätengruppen) eingestuft ist. Die Vorgabe für die Planungsbereiche in der Prioritätengruppe zwei gemäß dem von Stadtrat beschlossenen Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung lautet: "Projekte in diesen Planungsbereichen haben hohe Dringlichkeit." Insgesamt werden im Planungsbereich 130 Krippenplätze in zwei städtischen Kinderkrippen und einer Kooperationseinrichtung der Inneren Mission angeboten. Die städtische Kinderkrippe Dom-Pedro-Platz 1 ist zu 67 Prozent überbucht, die städtische Kinderkrippe Schachenmeierstraße 35b ist zu 64 Prozent überbucht (Datenbasis 2004). Die Einrichtung Marcel-Breuer-Straße 18 gehört zum Planungsbereich 12.2 Schwabing, der mit einem Versorgungsgrad von rund 13 Prozent in die Prioritätengruppe drei (von vier Prioritätengruppen) eingestuft ist. Die Vorgabe für die Planungsbereiche in der Prioritätengruppe drei gemäß dem von Stadtrat beschlossenen Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung lautet: "In diesen Planungsbereichen sind, soweit noch nicht vorgesehen, Standorte zu sichern." Insgesamt werden im Planungsbereich 120 Krippenplätze in einer städtischen Kinderkrippe, zwei Kinderkrippen des Studentenwerks München und einer privat-gewerblichen Kinderkrippe angeboten. Die städtische Kinderkrippe Clemensstraße 37 ist zu 60 Prozent überbucht (Datenbasis 2004). Der Bedarf ist aus Sicht des Sozialreferats für die drei Standorte gegeben. Firmenengagement Wird der Stadtratsbeschluss "Ausbau des Angebots an Krippenplätzen in Kooperation mit Münchner Firmen" angewendet, muss der Firmenanteil mindestens 50 Prozent der laufenden Kosten für diejenigen Plätze, die von der Firma bzw. mehreren Firmen genutzt werden, abdecken. Damit dürften der Landeshauptstadt München für 108 Krippenplätze höchstens Kosten von entstehen, die durch staatliche Zuschüsse und Gebühren zu decken sind. 54 Plätze öffentlich, Finanzierung 100% Ø laufende Kosten pro Platz pro Jahr (2004) Kosten für 54 Plätze Plätze nichtöffentlich, Finanzierung 50% ½ Ø laufende Kosten pro Platz pro Jahr (2004) Kosten für 54 Plätze o
4 Seite 2 Kosten gesamt ÖPP LHM öffentliche und nichtöffentliche Plätze, gerundet Die Kosten für den Betrieb von 108 Krippenplätzen ohne Firmenengagement würden für die Landeshauptstadt München pro Jahr ca betragen. Dieser Summe liegt der durchschnittliche Wert des Betriebs von Kinderkrippen öffentlicher und freier Träger (Stand 2004) mit pro Platz pro Jahr zugrunde. Durch die vom Stadtrat geforderte 50 Prozent-Beteiligung der genannten Firmen für die Hälfte der Plätze reduziert sich dieser Betrag auf ca (Firmenanteil ca pro Jahr). Förderung gemäß BayKiBiG Da aufgrund der Priorität in den Planungsbereichen und aufgrund des eingereichten Konzepts der Kindertagesstätte Haar ggmbh eine "bedarfsnotwendige Anerkennung" gemäß Art. 18 und 19 BayKiBiG ausgesprochen werden sollte (Entscheidung der Gemeinde), muss die Förderung des Freistaats und damit in gleicher Höhe die Förderung der Kommune erfolgen. Im vorliegenden Fall ergibt sich ein kalkulatorischer Zuschussbetrag von jeweils pro Jahr für 108 Plätze (bei durchschnittlich angenommener siebenstündiger Buchung). Die Fördersumme ist abhängig von der seitens der Trägerin im Betrieb nachzuweisenden Buchungsstunden und Kinderzahlen sowie vom Alter der Kinder. Mit diesen Zuschüssen in Höhe von insgesamt pro Jahr würden sich die laufenden Kosten der Trägerin für die 108 Plätze auf pro Jahr reduzieren. Qualität des Angebots Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat für den Betrieb von Kinderkrippen sowohl für die Bildungs- und Betreuungsarbeit des Personals, als auch für die Räume und die Versorgung der Kinder, Qualitätsmaßstäbe gesetzt. Diese Maßstäbe werden vom Sozialreferat mit der pädagogischen Rahmenkonzeption, dem Raumbuch für Kinderkrippen und auf der Basis des Fachplans für Kindertagesbetreuung angewendet. Ebenso gibt das BayKiBiG im vierten Teil, insbesondere in den Art. 10, 13, 14 und 17 Abs. 2 die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit vor. Diese Grundsätze und damit die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen sind Fördervoraussetzung. Damit die Trägerin im vorliegenden Fall diese Standards einhalten kann, beteiligt sich die Landeshauptstadt München mit einem Festbetrag bis zur Höhe von pro Jahr an den Betriebskosten. Das ergibt einen städtischen Zuschuss zusätzlich zur gesetzlichen Förderung von ca pro Platz pro Jahr für die 54 öffentlichen Plätze statt ohne Firmenbeteiligung. Über Elternbeiträge kann die Trägerin ihre verbleibenden Ausgaben decken. Da die Kinderkrippenplätze jedoch auch für einkommensschwächere Eltern bezahlbar sein müssen, wird die Trägerin verpflichtet, für die öffentlichen und nichtöffentlichen Plätze die städtische Gebührentabelle anzuwenden. Somit hat die Trägerin bezüglich dieser Einnahme verhältnismäßig wenig Spielraum für eine Gewinnerzielung.
5 Seite 5 Berechnung für drei Einrichtungen mit 108 Plätzen Gebühreneinnahmen (Ø 2004 analog städtischer Gebührensatzung) Betriebskostenzuschuss Festbetrag LHM Förderung BayKiBiG LHM (Hochrechnung 108 Plätze, Ø 7 Std. Buchung) Förderung BayKiBiG STMAS (Hochrechnung 108 Plätze, Ø 7 Std. Buchung) Einnahmen von öffentlicher Hand und Eltern voraussichtlich insgesamt Kosten gesamt ÖPP Landeshauptstadt München (vgl. Seite 4) Kalkulatorisch ergibt sich damit eine Abweichung von den Kosten, die nach ÖPP-Modell für 108 Krippenplätze errechnet wurden, von pro Jahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Förderung nach BayKiBiG auf einer Hochrechung bei einer angenommenen durchschnittlichen Buchungszeit von sieben Stunden pro Tag beruht. Außerdem zeigt die Darstellung, dass durch den Festbetrag in Höhe von pro Jahr und dem Zuschuss gemäß Art. 18 ff BayKiBiG (zu dem die Landeshauptstadt München gesetzlich ohnehin verpflichtet ist) die Trägerin die Einrichtungen in der vergleichbaren Qualität der anderen ÖPP-Einrichtungen führen kann, die von der Landeshauptstadt München im Rahmen eines Betriebsträgervertrags gefördert werden. Der vom Stadtrat festgelegte Firmenanteil von 50 Prozent ist erbracht. Vorteile der Landeshauptstadt München bei diesem ÖPP-Projekt Es werden 108 neue Krippenplätze im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München in kurzer Zeit geschaffen. Es entstehen keine Investitionskostenzuschüsse. Für 108 Krippenplätze bei pro Platz (Beschluss "Überprüfung der Baukosten für Bauvorhaben der Landeshauptstadt München im bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen" vom ) würden die Investitionskosten für die Landeshauptstadt München insgesamt betragen. Die Einrichtungen entsprechen der Qualität, die die Landeshauptstadt München für Kinderkrippen zugrunde legt. Die Standards und die Qualität der Plätze sowie die fachliche Steuerung und anderweitig notwendige Auflagen werden durch den jährlichen Zuschussbescheid gesichert. Es finden die Regelungen der städtischen Satzungen Anwendung. Damit bezahlen alle Eltern die Gebühren analog den Einrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger mit Betriebsträgerschaft. Die Landeshauptstadt München muss nicht mit Firmen über Kostenbeteiligungen verhandeln. Es obliegt der Trägerin, die notwendige Kostenbeteiligung der Firmen zu erwirken, um das Betriebsdefizit abzudecken. Das Gebührenrisiko obliegt der Trägerin (Erhebung, Abrechnung, Beitreibung). Die Herstellung einer optimalen Auslastung zum Erhalt von möglichst hohen Gebühren und staatlichen Zuschüssen obliegt der Trägerin. Für die Landeshauptstadt München reduziert sich der Verwaltungsaufwand, der mit der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung verbunden ist, auf die jährliche Bescheiderteilung. o
6 Seite 2 Sollte die Trägerin den Betrieb der Einrichtungen einstellen, kann die Landeshauptstadt München die Betriebsträgerschaft entweder selbst übernehmen oder an einen anderen Träger vergeben. Die Maßnahme ist damit aus Sicht des Sozialreferats für die Landeshauptstadt München auch wirtschaftlich. Finanzierung Da die Trägerin keinen Investitionskostenzuschuss erhält, ist keine Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms notwendig. Die Verantwortung für anfallende Baumaßnahmen, für die Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnisse und die Anträge auf Förderung gemäß BayKiBiG trägt die Trägerin. Der Betriebskostenzuschuss wird zunächst für die Dauer von zehn Jahren, bei Einhaltung der Bedingungen gemäß den jährlichen Zuschussbescheiden, gewährt. Danach ist der Betriebskostenzuschuss neu zu verhandeln. Der Betriebskostenzuschuss wird jährlich an den Lebenshaltungsindex angepasst. Die Auszahlung der ersten Rate wird von der Vorlage der Nutzungsänderungsgenehmigung der Lokalbaukommission (LBK) abhängig gemacht. Die Stadtkämmerei ist mit der dargelegten Finanzierung einverstanden / nicht einverstanden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, der Gleichstellungsstelle für Frauen, der Stadtkämmerei, den Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen/-sprechern, den Kinderbeauftragten des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg und des 12. Stadtbezirks Schwabing-Freimann, dem Schul- und Kultusreferat, dem Baureferat, dem Kommunalreferat, dem Personal- und Organisationsreferat und dem Sozialreferat, Interkulturelle Arbeit und Migration ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
7 Seite 7 II. Antrag des Referenten 1. Das Sozialreferat wird beauftragt, der Trägerin Kindertagesstätte Haar ggmbh einen Betriebskostenzuschuss als Festbetrag in Höhe von pro Jahr für 108 Krippenplätze in drei Einrichtungen Dachauer Straße 124, Landshuter Allee 174 und Marcel-Breuer-Straße 18 zu gewähren. Die Gewährung erfolgt durch Zuschussbescheid. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Mittel für den Betriebskostenzuschuss in Höhe von sowie den Betrag in Höhe von zur Auszahlung der gesetzlich zustehenden Fördermittel gemäß BayKiBiG zum ersten Nachtragshaushalt des Jahres 2006 anzumelden. Davon werden vom Freistaat Bayern erstattet. 3. Der Betriebskostenzuschuss wird an den Lebenshaltungsindex angepasst. Die hierzu erforderlichen Mittel sind in den jeweiligen Jahren zum Haushalt anzumelden. 4. Der Betriebskostenzuschuss wird zunächst für die Dauer von zehn Jahren, bei Einhaltung der Bedingungen gemäß der Zuschussbescheide, gewährt. 5. Der erste Abschlag wird rückwirkend zum ausgezahlt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über die Ziffern 1 bis 5 des Referentenantrags wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei II/2 an die Stadtkämmerei II/12 o
8 Seite 2 an die Stadtkämmerei II/13 an das Kassen- und Steueramt II, BWA an das Revisionsamt an die Gleichstellungsstelle für Frauen z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An S-Z-SP An die Vorsitzende, die Fraktionssprecher-/innen, die Kinderbeauftragte und die Jugendbeauftragte des Bezirksausschusses 9 (7-fach) An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecher-/innen, die Kinderbeauftragte und die Jugendbeauftragte des Bezirksausschusses 12 (7-fach) An S-Z-F/S (2-fach) An S-Z-F/HR An S-Z-F/NKRw An S-III-M An das Schul- und Kultusreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Kommunalreferat An das Baureferat z. K. Am I.A.
9 Seite 9 S-R S-VR S-Z-B S-II-L S-II-LG S-II-KT/ L S-II-KT/ G-L Verfasser/in Name/Tel. Prüver S-II-KT/ G-1 o
- Zuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb in Höhe von 967.844, - Euro - Stadtbezirk 15, Trudering - Riem
Telefסּn: 0 233-20167 Telefax: 0 233-20191 Sozialreferat Seite 1 von 7 Stadtjugendamt S-II- KT/FT Kinderkrippe Schatzbogen 52, 5 4 und 62 Errichtung einer Einrichtung von sechs Gruppen mit 72 Plätzen Träger:
MehrBeschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung
Telefסּn: 0 233-49584 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Seite 1 von 5 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Förderung des Trägers Lilalu e.v. Betreuungsplätze für Münchner Kinder in den Ferien Antrag Nr. 08-14 /
MehrStadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage
MehrPersonal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC
Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500. Amt für Wohnen und Migration S-III-L
Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Wohnen und Migration S-III-L Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in München Antrag Nr. 14-20 / A 01361 der Stadtratsfraktionen
MehrSozialreferat. Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M
Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M Großer Bauunterhalt für die an die MÜNCHENSTIFT GmbH verpachteten Häuser in
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft
Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr.
MehrSozialreferat Stadtjugendamt S II KT
Telefon: 233-20107 Telefax: 233-20191 Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT Ausschreibung von Trägerschaften für bezuschusste soziale Einrichtungen (Produkt 2.1.1) Betriebsträgerschaft für die Kinderkrippe
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing
Telefon: 233 24952 Telefax: 233 27651 Tanja Botsch Telefon: 233 24782/26180 Telefax: 233 27966 Katrin Kinder Rainer Kreuzer Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1
Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen
MehrSozialreferat Stadtjugendamt S II - KT/FT
Telefon: 233-20173 Telefax: 233-20191 Sozialreferat Stadtjugendamt S II - KT/FT Kinderkrippe an der Wolfratshauser Str. 350 St. Gabriel Häuser für Frauen, Mutter und Kind Errichtung von zwei Gruppen mit
MehrBeschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 09.09.2015 Öffentliche Sitzung
Telefסּn: 0 233-40501 Telefax: 0 233-98940501 Sozialreferat Seite 1 von 7 Amt für Wohnen und Migration S-III-SW4 Neufassung vom 08.09.2015 Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen / Flüchtlingen
MehrBildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B
Telefon: 0 233-83776 Telefax: 0 233-989 83776 Seite Referat 1 von für 5 Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule GmbH für das
MehrSozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung
Telefon: 233-28666 Telefax: 233-24769 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung S - I - SIB Einrichtung einer sozialen Schuldnerberatung mit einer Vollzeitstelle in Neuperlach
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern
Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08029 2 Anlagen
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement
Telefon: 233 2 53 27 Telefax: 233 2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement SWM Bildungsstiftung Geschäftsordnung für den Vorstand Sitzungsvorlage Nr. 02-08 /
MehrSeite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Personal- und Organisationsreferat Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat Geschäftsstelle des Bezirksausschusses 05 Au-Haidhausen Friedensstr. 40 81660 München 10.02.2011
Mehrund Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12
Telefon: 0 233-26338 Telefax: 0 233-28078 Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Optimierung der Beteiligungsstruktur Konzern GEWOFAG Umsetzung
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrBildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4
Telefon: 0 233-83940 Telefax: 0 233-83944 Seite Referat 1 von für 9 Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Vorstellung der Ergebnisse der Elternbefragung zum Thema ganztägige
MehrStadtkämmerei Referatsleitung
Telefon: 0 233-92 085 Telefax: 0 233-989 92 085 Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr. 08-14 / A 03625 von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde
MehrSozialreferat Stadtjugendamt S-II-KT
Telefon: 0 233-20172 Telefax: 0 233-20191 Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KT Investitionskostenförderung gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung
Telefon 16 2 12 90 Telefax 16 2 79 66 Andreas Lotte Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung Fonds zur Absicherung von Existenzgründungsdarlehen (Stadtratsbeschluß vom 13.05.1998) Beschluss
MehrStadtkämmerei. Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Stadtkämmerei Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablöse von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.11.2010 Sitzungsvorlage
MehrSozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT
Telefon: 233-20107 Telefax: 233-20191 Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT Ausschreibung von Trägerschaften für bezuschusste soziale Einrichtungen (Produkt 2.1.1) Betriebsträgerschaft Kinderkrippen
MehrStadtkämmerei HA 1/4 - Steuern
Telefon: 0233-25761 Telefax: 0 233-24981 Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern Nachweis des Zinsaufwandes für den Betrieb gewerblicher Art Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 03219 Beschluss des Finanzausschusses vom
MehrDirektorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1
Telefon 16-9 25 50 Telefax 16-98992550 Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats 1. Wertgrenzen für Betriebe gewerblicher Art 2. Gewährträgerhaftung
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft
Telefon: 233-25323 Telefax: 233-22734 Thomas Fischer Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Grundlagen der Wirtschaftspolitik Hochschulpreis der Landeshauptstadt München Sitzungsvorlage
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrBaureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom
Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut
MehrSeite Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S-III-W/BS 121-11
Telefסּn: 0 233-40737 Telefax: 0 233-40644 Seite Sozialreferat 1 von 7 Amt für Wohnen und Migration S-III-W/BS 121-11 Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung
MehrSozialreferat. Telef : nסּ 0 233-82140 Telefax: 0 233-989 82140. Soziale Wohnraumförderung S-III-SW 3
Telef : nסּ 0 233-82140 Telefax: 0 233-989 82140 Sozialreferat Seite 1 von 7 Soziale Wohnraumförderung S-III-SW 3 Belegrechtskauf für die Einrichtung der Wohnungslosenhilfe Haus an der Steinstraße 65 -
MehrUm die Aufgabenerfüllung weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich,
Telefסּn: 0 233-49358 Telefax: 0 233-49367 Sozialreferat Seite 1 von 9 Amt für Soziale Sicherung Rechtsabteilung S-I-LR 4 Einrichtung von Stellen für die Rechtsabteilung des Amtes für Soziale Sicherung,
MehrNeuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII
Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt
MehrZehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum
Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrLandeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat
Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat Frau e.a. Stadträtin Nadja Hirsch Rathaus Elisabeth Weiß-Söllner Stadtschulrätin 10.05.2006 Weshalb lehnt das Schulreferat Gastanträge für Tagesstätten
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrSozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT
Telefon: 0 233-20172 Telefax: 0 233-20191 Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT Investitionskostenförderung gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrAnlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen
Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
MehrSatzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung
MehrVerordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Kinderbetreuungsverordnung 680. Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vom 5. September 005 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes vom 7. August
MehrBürgerversammlung. Kindertagesbetreuung für 0- bis 3-Jährige
Kindertagesbetreuung für - bis 3-Jährige 16. Stadtbezirk: 1.348 Plätze in Kinderkrippen und Häusern für Kinder und KITZ 88 Plätze in Eltern-Kind- Initiativen 8 Plätze in Kindertagespflege und Großtagespflege
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
Mehr8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrZwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
MehrStadtkämmerei. Telefon: 0-233-92122 Telefax: 0-233-26907. Hauptabteilung I/22. Schuldenmanagement; Halbjahresbericht Bericht I.
Telefon: 0-233-92122 Telefax: 0-233-26907 Stadtkämmerei Hauptabteilung I/22 Schuldenmanagement; Halbjahresbericht Bericht I. Halbjahr 2012 Sitzungsvorlage 08-14 / V 09575 Bekanntgabe in der Sitzung des
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
Mehrund Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24
Telefon: 0 233-47749 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von 5für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Vertrauensschutz für Windkraftanlagen,
MehrKreisverwaltungsrefera
Telefon: 0 233-27125 Telefax: 0 233-20342 Frau Schmidt irmgard.schmidt@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 5 t Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen KVR-III132
MehrBeschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom (SB) Öffentliche Sitzung
Telefסּn: 0 233-22410 Telefax: 0 233-25672 Sozialreferat Seite 1 von 5 Zentrale S-Z-P/GM Generalinstandsetzung ehem. Altenheim St. Martin Vorwegmaßnahme Brandschutz und Sicherheit Severinstraße 2-6/Werinherstraße
MehrSatzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008
Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen
Telefon: 233-82802 Telefax: 233-82800 Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen Änderung der Reservierungsbestimmungen für das Oktoberfest 2013 Sitzungsvorlage
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrSozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT
Telefon: 233-20107 Telefax: 233-98920107 Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT Kinderhaus Medienfabrik Ganghoferstr. 3 altersgemischte Gruppen, 48 Langzeitplätze 32 Krippenplätze, 16 Kindergartenplätze
MehrEinführung eines in das Personalmanagementsystem paul@ integrierten Verfahrens Ausweis des produktbezogenen Personaleinsatzes (ApP)
Telefon: 0 233-92346 Telefax: 0 233-26935 Herr Ganze Personal- und Seite 1 von 6 Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.22 Ergänzung des Produktdatenblattes um eine Aussage zum produktbezogenen
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrZula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration
Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrAn den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK
An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK Rundschreiben-Nr.: RS-015-2008 Zeichen 102-81230 Gesprächspartner + 49 251 91741-4191 Telefon + 49 251 91741-2609 Telefax michael.hoffmann@nrwbank.de
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen 80c. (1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrBürgerversammlung 03.06.2015
Bürgerversammlung 03.06.2015 Bürgerversammlung 03.06.2015 Tagesordnung 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Finanzlage der Stadt und der Stadtwerke Zwiesel 3. Finanzierung von Kindertagesstätten (2004 heute)
MehrMittteilung des Senats vom 25. November 2008
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrPro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: 2006 2014
Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: 2006 2014 Martin R. Textor Das Statistische Bundesamt stellt eine Unmenge an Daten zur Kindertagesbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrLandkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln
Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten
MehrMarkt Markt Indersdorf
Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz
Mehr4 07.02.2012 Information zum Ablegen der Abiturprüfung Katja.Moennig@bbs-wildeshausen.de. Information Abiturprüfung 2012
Information Abiturprüfung 2012 Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) (Vom 19. Mai 2005) Ergänzende Bestimmungen zur
MehrDer Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013
Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 15. April 2013 15. Informatikmittelschulen. Promotionsreglement (Neuerlass) A. Ausgangslage Aufgrund des in der Schweiz bestehenden Fachkräftemangels in
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrBildung und Sport Fachabteilung 1 - Berufliche Schulen RBS-F1
Telefon: 0 233-83775 Telefax: 0 233-83785 Seite Referat 1 von für 6 Bildung und Sport Fachabteilung 1 - Berufliche Schulen RBS-F1 Schüler/innen und Klassenstand Berufliche Schulen der Landeshauptstadt
MehrInsolvenz und Schließung von Krankenkassen - Bericht aus der aufsichtsrechtlichen Praxis Sylvia Bohlen- Schöning
Insolvenz und Schließung von Krankenkassen - Bericht aus der aufsichtsrechtlichen Praxis Sylvia Bohlen- Schöning 6. Berliner Trilog des Ins0tuts für Interdisziplinäre Restrukturierung e. V. am 09. Februar
MehrSozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1
Telefon: 233-20824 Telefax: 233-21115 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1 München Pass Änderung des berechtigten Personenkreises Neue Tarifvereinbarung mit der MVV GmbH Sitzungsvorlage
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 13.01.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen Drucksachen17/1758 und 17/1059 und
MehrSatzung der Stadtsparkasse Wunstorf
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrRICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt
Mehr4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.
1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.
MehrStadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft
Telefon 16-9 21 27 Telefax 16-2 89 98 Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2001 Bekanntgabe in der Sitzung
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft FB III Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung
Telefon: 233-21866 Telefax: 233-25090 Walter Ruggaber Referat für Arbeit und Wirtschaft FB III Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ);
MehrStadtkämmerei Hauptabteilung 1/2
Telefon: 0233-92519 Telefax: 0 233-24948 Stadtkämmerei Hauptabteilung 1/2 Aufhebung der steuerlichen Zuordnung städtischer Darlehen an Betriebe gewerblicher Art (BgA); Zuordnung der Darlehen zum allgemeinen
Mehr