Kommentar. Aktuell. Nachrichten. Recht. Aus- und Fortbildung. AGV Bau Saar Verbandsleben. Magazin. Verbandsleben

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1 Verbandsleben Inhalt Bau Saar Kommentar Finanzkrise erreicht 2009 auch die Bauwirtschaft 4 Aktuell PPP: Gemeinsame Infoveranstaltung AGV Bau und FDP Saar 5 Bundesregierung stärkt Baugewerbe 6 Bauindustrie begrüßt Konjunkturprogramm 6 Jetzt Zukunftsaufgaben sichern 7 Höhere Investitionen in Verkehrsinfrastruktur gefordert 7 Mehr Netto vom Brutto 8 Bauindustrie zur EU-Bauproduktenverordnung 9 Berliner Abkommen unterzeichnet 9 IKK Südwest-Direkt zahlt Prämien zurück 9 Nachrichten Wirtschaft 11 Technik 13 Bekanntmachungen 14 Recht Arbeitsrecht 17 Steuern 20 Vertragswesen 22 Aus- und Fortbildung Brüßung neue Bau-Lehrlinge 24 Praktischer Leistungswettbewerb 25 Masterstudiengang Infrastruktur und Verkehrsbauten 26 AGV Bau Saar Verbandsleben Erweiterter Beirat 27 Meisterhaft-Kampagne 28 Baustoffindustrie 29 Stuckateure 32 Fliesenleger und Kachelofenbauer 33 Estrichleger 34 Landesgütegemeinschaft 34 Magazin Bau Saar Fachliteratur 34 Termine, Impressum, Personalien 35 3

2 Kommentar 4 F INANZKRISE ERREICHT 2009 AUCH DIE B AUWIRTSCHAFT Doch die Aufgaben für die Branche bleiben! Über die Ursachen der gegenwärtigen Finanzkrise und die damit ausgelöste Kettenreaktion ist viel berichtet und noch mehr diskutiert worden; dabei war auch das Erstaunen vieler hinsichtlich der weltweiten Verstrickungen auch unserer Banken und des leichtfertigen Umgangs mit anderer Leute Geld groß; das Ausmaß von Zockermentalität hat Kopfschütteln ausgelöst. Die späte Erkenntnis hilft nicht weiter, das böse Erwachen ist da, die Situation hoch brisant und längst nicht im Griff. Niemand weiß sicher einzuschätzen, welche Auswirkungen beispielsweise das Platzen der amerikanischen Kreditkartenblase auf die weltweiten Finanzmärkte haben könnte. Immerhin haben die Regierungen weltweit mehr oder weniger beherzt gehandelt. Man könnte noch einmal mit einem blauen Auge davonkommen, wenn alle die Nerven behalten und einen kühlen Kopf bewahren. Dabei ist das mediale Trommelfeuer und das geradezu Herbeireden einer Depression wenig hilfreich, Konjunktur hat immer auch viel mit Psychologie zu tun. Vielleicht birgt die Finanzkrise auch die Chance einer Neuordnung, um künftig die nunmehr deutlich gewordenen Auswüchse und Verantwortungslosigkeiten zumindest zu begrenzen und konsequenterweise auch dazu beizutragen, dass die wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger sich darauf zurückbesinnen, dass Wertschöpfung tatsächlich in der realen Wirtschaft und nicht in der irrealen Wirtschaft" stattfindet. Schließlich ist derzeit nur eines sicher: Alle Prognosen sind so unsicher, dass sie mit größter Vorsicht zu genießen sind. Man muss aufpassen, sich nicht in Kaffeesatzleserei zu verlieren. Für die Bauwirtschaft ist jedenfalls hinsichtlich der Einschätzung der baukonjunkturellen Entwicklung Fakt, dass die Finanzkrise die reale Wirtschaft zwischenzeitlich in dramatischem Ausmaße erreicht hat. Während die Automobilindustrie und ihre Zulieferer weltweit als Erste eingeholt wurden und schnell weitere Bereiche mit in den Strudel gezogen wurden, hat die Krise die Bauwirtschaft als Teil der realen Wirtschaft bislang zumindest statistisch noch nicht erreicht. Wir werden das Jahr 2008 bundesweit insgesamt noch positiv abschließen, allerdings mit den bekannten regionalen und Spartendifferenzierungen und in der Erkenntnis, dass bei den Umsatzzahlen auch die Materialpreissteigerungen eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben. Zu berücksichtigen in der baukonjunkturellen Beurteilung ist auch, dass bislang erst die Zahlen der Statistischen Landesämter bis September 2008 vorliegen. Das letzte Quartal dieses Jahres ist noch nicht ausgewertet wird gewiss ein schwieriges Jahr für die gesamte Baubranche werden; das haben die Bauverbände übrigens schon vor einem Jahr prognostiziert, als von einer Finanzkrise noch keine Rede war. Jetzt wird diese Befürchtung durch die aktuelle Entwicklung mit Sicherheit Realität, und sie wird schmerzhafter ausfallen als ursprünglich gedacht! Die Stütze der letzten Jahre, der Wirtschaftsbau, wird 2009 mit Gewissheit ins Stottern geraten; da bleibt nur die Hoffnung, dass es beim Stottern" bleibt, und zwar möglichst nur bei einer vorübergehenden Abschwächung. Für den öffentlichen Bau, insbesondere der Kommunen, bleibt derzeit noch festzuhalten, dass sich die Einnahmesituation spürbar verbessert hat; die Steuerschätzungen sehen bundesweit derzeit so schlecht nicht aus sie beruhen allerdings auf der Situation der Vergangenheit. Der Baubedarf im Wohnungsbau insbesondere im Bestand, der energetischen Sanierung und dem altersgerechten Wohnungsbau ist gigantisch; doch die Rahmenbedingungen gerieren noch nicht die angemessene Nachfrage. Die notwendigen Sanierungs-, Umbau- oder auch Neubaumaßnahmen sind derzeit trotz aller grundsätzlich begrüßenswerter Förderungsmaßnahmen noch zu teuer, der Vermieter-Mieter-Interessenausgleich nicht ansatzweise angemessen geregelt. So steht zu befürchten, dass das Jahr 2010 erst das eigentliche Krisenjahr der gesamten deutschen Baubranche werden könnte. Die beschlossenen Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur sind sicherlich ein wichtiges und richtiges Signal insbesondere aus Sicht der Bauwirtschaft; auch, weil die Politik offensichtlich endlich erkannt hat, dass unsere Branche neben der Automobilwirtschaft gesamtwirtschaftlich eine Schlüsselrolle spielt. Doch um nach 2010 wieder durchstarten zu können, bedarf es weitreichender Verbesserungen im wirtschaftlichen Umfeld, eine noch stärkere Belebung der Wohnungsbaunachfrage, insbesondere im Bestand, und eine Steigerung der Investitionen des Bundes, der Länder und Kommunen in wichtige Infrastrukturmaßnahmen. Nach den Wahlen sehen wir weiter! (RA Karl Hannig)

3 Aktuell Bau Saar PPP Gemeinsame Infoveranstaltung des AGV Bau Saar mit der Saar-FDP Die FDP des Saarlandes und der AGV Bau Saar hatten sich bereits im Sommer in einem der turnusmäßig geführten gemeinsamen Informationsgespräche dahingehend vereinbart, das Thema Public Privat Partnership bzw. ÖPP auch im Saarland weiter voranzubringen. Hintergrund war, dass, anders als in anderen Bundesländern, PPP im öffentlichen Hochbau, insbesondere der Kommunen, im Saarland noch nicht angekommen ist. Am 21. Oktober 2008 luden FDP und AGV Bau Saar zu einer entsprechenden Veranstaltung in das Hotel Victor s am Rodenhof die bauinteressierte Öffentlichkeit, insbesondere Vertreter öffentlicher Auftraggeber zu einer Infoveranstaltung und einem Meinungsaustausch ein. Der Landesvorsitzende der FDP Dr. Hartmann und der Vorsitzende des AGV Bau Saar H.-L. Bernardi führten in die Veranstaltung ein. Dr. H. Rehberger und R. Bohn hatten als Gäste Kommunalpolitiker bzw. Fachleute aus Sachsen-Anhalt eingeladen, die anhand ihrer Erfahrungen in PPP-Projekten eindrucksvoll unter Beweis stellen konnten, dass in bestimmten Konstellationen PPP eine zielführende und effektive Alternative darstellt. Im Einzelnen sprachen Franz-Ulrich Keindorff, Bürgermeister der Gemeinde Barleben, Dirk Giesen, Steuerberater und Mitglied des Mitteldeutschen PPP-Praxisforums für Kommunen, Halle (Saale) sowie Stephan Kropf, Rechtsanwalt, Saarbrücken, und E. Paulsen vom Betriebswirtschaftlichen Institut der Bauindustrie (BWI-Bau). Alle Referenten machten deutlich, dass die Vorteile von PPP-Projekten nur bei einer ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtungsweise von öffentlichen Gebäuden deutlich werden, d. h. von der Planung über den Bau, das Betreiben bis zur Eigentumsübergabe bzw. bis zum Abriss eines Gebäudes. Die Zuhörer zeigten sich durchweg beeindruckt von den praktischen Beispielen. Bedauerlich war allerdings, dass die Vertreter der Kommunen nicht in der erwarteten Anzahl die Veranstaltung besuchten. Der AGV Bau Saar im Internet Unter informiert der AGV Bau Saar übersichtlich und aktuell Presse, Bauherren, Aus- und Fortbildungswillige sowie die bauinteressierte Öffentlichkeit. Exklusiv für seine Mitglieder hält der AGV Bau Saar im Intranet eine Vielzahl von Informationen bereit: in der Infoline praktische Hilfestellungen aus den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, Bau- und Wirtschaftsrecht, Steuern, Technik etc. Tarifverträge, Vertragsmuster Schwarzarbeit Auslandsbau Betriebswirtschaft und Steuern Informationen aus den einzelnen Fachgruppen und Innungen Rahmenabkommen Mitgliedsbetriebe erhalten ihre Zugangsdaten in der Geschäftsstelle des AGV Bau Saar. 5

4 Aktuell B UNDESREGIERUNG STÄRKT B AUGEWERBE Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung am 4. Dezember 2008 das Maßnahmenpaket Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung beschlossen. Aus der Sicht der Bauwirtschaft lassen sich folgende positive Punkte hervorheben: 1. Zeitlich befristet auf zwei Jahre wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zum 1. Januar 2009 die Möglichkeit der degressiven Abschreibung in Höhe von 25 % eingeführt. 2. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird ebenfalls befristet auf zwei Jahre die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert. Dies geschieht durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf Euro bzw Euro. 3. Die Bundesregierung weitet die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen aus und verdoppelt den Steuerbonus zum 1. Januar 2009 auf 20 % von Euro (= Euro). 4. Es sollen zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden angestoßen werden. Deshalb werden die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen für die Jahre 2009 bis 2011 um 3 Mrd. Euro aufgestockt. 5. Die Bundesregierung führt für PKW, die ab sofort bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, befristet bis zum 31. Dezember 2010 eine Kfz- Steuerbefreiung für ein bis maximal zwei Jahre ein, um der Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer (Ausrichtung am CO 2 -Ausstoß ab dem 1. Januar 2011) entgegenzuwirken. B AUINDUSTRIE BE- GRÜSST K ONJUNK- TURPROGRAMM Stabilisierung der öffentlichen Investitionen auf hohem Niveau notwendig Bundesländer jetzt in der Pflicht Die deutsche Bauindustrie begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen. Vor dem Hintergrund der schwächer werdenden Nachfrage im Wirtschafts- und Wohnungsbau ist dies ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der baukonjunkturellen Entwicklung in Deutschland. Wichtig ist uns, dass es vor allem bei der Investitionslinie Verkehr zu einer langfristigen Verstetigung auf hohem Niveau kommt. Mit diesen Worten kommentierte am 5. November 2008 in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung. Jetzt sind allerdings die Bundesländer in der Pflicht, so Knipper. Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung in ihrem Programm zur Ankurbelung der Wirtschaft die Investitionen in die Verkehrswege um 1 Mrd. Euro erhöhe und die Bundesländer diese Erhöhung durch die Ablehnung des Maut-Kompromisses am Freitag im Bundesrat auf kaltem Wege wieder einkassierten. Das Kabinett hat u. a. beschlossen, die Investitionen des Bundes in die Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen in den Jahren 2009 und 2010 um jeweils 1 Mrd. Euro zu erhöhen. Damit können nach Einschätzung von Knipper nunmehr zügig die drängenden Zukunftsaufgaben beim Ausbau der Verkehrswege in Deutschland in Angriff genommen werden. Auch die beschlossene Aufstockung des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms um 3 Mrd. Euro für die Jahre 2009 bis 2011 wird von Knipper begrüßt. Angesichts der anhaltend hohen Energiepreise sowie der großen Bedeutung des Klimawandels führe an diesem Schritt auf Dauer kein Weg vorbei. Damit könne die Regierung gleichzeitig die zwei Ziele der Stabilisierung der baukonjunkturellen Entwicklung und des Klimaschutzes erreichen. Wichtig sei auch die Zusage, das Infrastrukturprogramm der KfW für strukturschwache Kommunen um 3 Mrd. Euro aufzustocken. Mit besonders 6

5 Bau Saar günstigen Zinskonditionen für einen befristeten Zeitraum sollen Kommunen in prekärer Haushaltslage bei ihrer Investitionstätigkeit unterstützt werden. Gerade vor dem Hintergrund anziehender Kapitalmarktzinsen - auch für öffentliche Kreditnehmer - sei eine solche Vorgehensweise sinnvoll. J ETZT Z UKUNFTS- AUFGABEN ANGEHEN Die deutsche Bauindustrie unterstützt die von der Bundesregierung geplanten gezielten Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland. Das erklärte am 29. Oktober 2008 in Berlin der frühere Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Dr. Hans- Peter Keitel anlässlich einer Sitzung des Präsidiums. Wie die Bundesregierung lehne auch die Bauindustrie kurzatmige Konjunkturprogramme ab; stattdessen setze auch die Bauindustrie auf die Stabilisierung der öffentlichen Investitionen auf hohem Niveau. Angesichts der gedämpften Erwartungen an die Baukonjunktur 2009 begrüßen wir die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen, die auf höhere Investitionen zielen. Insbesondere begrüßen wir die Zielrichtung der Maßnahmen, nämlich Investitionen anzureizen, die der mittelständischen Bauwirtschaft, die drei Viertel aller Arbeitsplätze am Bau stellt, zugute kommen, so der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr. Ing. Hans-Hartwig Loewenstein zum Konjunkturpaket der Bundesregierung. Allerdings hatte sich das deutsche Baugewerbe, so Loewenstein, durchgreifendere Änderungen vorgestellt. Insbesondere kritisierte er die Ungleichbehandlung im sog. Familienleistungsgesetz: Es macht keinen Sinn, die sog. haushaltsnahen Dienstleistungen und die Pflegeleistungen zusammen zu fassen und deutlich zu erhöhen, das Handwerk aber unberücksichtigt zu lassen. Wenn man schon den Haushalt als Arbeitgeber stärkt, warum nicht auch als Dienstleistungsempfänger. Zwar wird auch der Handwerkerbonus auf 20 % von Euro erhöht, so dass der Steuerpflichtige zukünftig max Euro vom Staat zurückbekommt. Dieser Betrag liegt aber beim Familienleistungsgesetz bei max Euro und ist damit mehr als dreimal so hoch. Loewenstein wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Investitionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur anhaltend zu niedrig seien. Sie sollen zwar im kommenden Jahr erstmals die zehn Milliarden Euro überschreiten und im Vergleich zum laufenden Haushalt um rund 680 Millionen Euro steigen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung sinken sie aber bereits im übernächsten Jahr wieder; trotz Mautanhebung sind ab 2011 we- Sparkassen-Finanzgruppe: Sparkassen, SaarLB, LBS und SAARLAND Versicherungen Für die Konjunktur wäre es fatal, wenn die öffentlichen Investoren mit Blick auf möglicherweise wieder sinkende Steuereinnahmen auf die Investitionsbremse träten, erklärte Keitel. Jetzt sei der Zeitpunkt, zügig drängende Zukunftsaufgaben wie den Ausbau der Verkehrswege in Deutschland und die energetische Sanierung des Gebäudebestandes verstärkt in Angriff zu nehmen. Keitel: Gerade bei diesen Aufgaben gibt es eine Win-win-Situation zwischen langfristig notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und kurzfristigen konjunkturellen Erfordernissen, die wir uns heute zunutze machen sollten. H ÖHERE I NVESTITIO- NEN IN V ERKEHRS- INFRASTRUKTUR GEFORDRET Jetzt Riester-Förderung sichern: Über 51% sind möglich!* Mit der Sparkassen-PrämienRente. Zugeschnitten auf Ihr Leben. Die Sparkassen-Altersvorsorge. S Wenn Ihre Altersvorsorge gut sitzen soll, nehmen Sie eine nach Maß! Wir stecken Ihre Bedürfnisse genau ab und schneidern Ihnen ein ganzheitliches Vorsorgekonzept direkt auf den Leib. Damit Ihre finanziellen Freiräume durch attraktive Erträge ständig wachsen. Infos in Ihrer Geschäftsstelle oder auf Wenn s um Geld geht Sparkasse. *Die Höhe der staatlichen Förderung für Ihre Vorsorge ist abhängig von Ihrer Lebenssituation. 7

6 Aktuell niger Mittel für die Fernstraßen vorgesehen als heute, nämlich nur 4,89 Mrd. Euro gegenüber 4,93 Mrd. im Haushalt Im gleichen Zeitraum steigen die prognostizierten Mauteinnahmen von 3,45 Mrd. auf 4,67 Mrd. Euro. Nicht nur wir haben immer befürchtet, dass die Politik genauso verfahren würde. Daher bekräftigen wir unsere alte Forderung, dass die Einnahmen aus der Lkw-Maut on top zu den ohnehin vorgesehenen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur kommen müssen und diese nicht ersetzen dürfen, so Loewenstein. Im Hinblick auf die kommunalen Investitionen beklagte der ZDB-Präsident, dass diese im Allgemeinen erst im zweiten Halbjahr umgesetzt würden. Darüber sei man im Gespräch mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Auch hier können Änderungen von Rahmenbedingungen, wie z.b. Verbesserungen im Förderungswesen und eine Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens helfen. Auch Doppelhaushalte sowie Titel- statt Projekt-bezogene Verpflichtungsermächtigungen können dazu beitragen, saisonale Ungleichgewichte zu mindern. Loewenstein appellierte daher an Städte und Gemeinden, diese Instrumente stärker zu nutzen. Um die Rahmenbedingungen für die mittelständischen Bauunternehmen zu verbessern, fordert das deutsche Baugewerbe darüber hinaus Änderungen beim Kündigungsschutz sowie bei befristeten Arbeitsverträgen sowie die Einführung der Zeitarbeit im Baugewerbe. Loewenstein erklärte dazu: Wir haben bereits vor langem der Gewerkschaft und den Verbänden der Zeitarbeitsbranche einen verantwortungsvollen Weg der Legalisierung der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe über einen Tarifvertrag angeboten. Darin ist die Einhaltung der Mindestlöhne wie auch der Sozialkassenverfahren festgeschrieben. Wir appellieren daher an die Gewerkschaft, endlich den Weg frei zu machen, damit auch im Baugewerbe mit mehr Flexibilität dem Auf und Ab der Nachfrage begegnet werden kann. M EHR N ETTO VOM B RUTTO IST DAS G EBOT DER S TUNDE Grundsätzlich halten wir Steuersenkungen, insbesondere für die Personenunternehmen wie für die privaten Haushalte und unsere eigenen Beschäftigten für notwendig. Denn insbesondere die kalte Progression zehrt die Lohnerhöhungen auf. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wir fordern mehr Netto vom Brutto. So äußerte sich Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein vor der Berliner Presse zu der öffentlich geführten Debatte über die Sinnhaftigkeit von Steuersenkungen. Loewenstein weiter: Das ablehnende Argument der Politik, dass die zusätzlichen Nettobeträge nicht konsumiert würden, sondern nur auf Sparbüchern landeten und damit keine Wirkung in der derzeitigen Krise entfalten würden, halten wir für falsch. Denn die Banken seien auf höhere Einlagen angewiesen, um genügend Kredite an den Mittelstand ausgeben zu können. Alleine mit einer Ankurbelung des Konsums werden die notwendigen nachhaltigen Wirkungen nicht zu erreichen sein. Angesichts einer befürchteten Kreditklemme hatte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes das Gespräch mit den für die mittelständischen Bauunternehmen maßgeblichen Finanzinstituten, den Sparkassen sowie Volksund Raiffeisenbanken, gesucht. die persönlichere Note Die individuelle Beratung im Saarland für Handwerker. Bank 1 Saar. Damit Träume keine bleiben. 8

7 Bau Saar Die Vertreter beider Verbände hatten darin bestätigt, dass für die Unternehmensfinanzierung wie für die Finanzierung von Bauprojekten zurzeit Kreditmittel noch ausreichend vorhanden sind und vergeben würden. Eine Kreditklemme existiere gegenwärtig bei diesen Instituten nicht. Allein große Bauträgerprojekte und große Infrastrukturprojekte würden kritischer hinterfragt. B AUINDUSTRIE ZUR EU-BAUPRODUK- TENVERORDNUNG Sicherheit von Bauwerken nicht gefährden Verwendungsrisiko nicht auf Bauhauptgewerbe abwälzen Transparente Produktangaben müssen als Voraussetzung für die Verwendungssicherheit oberste Priorität genießen. Diese Forderung erhob am 3. November 2008 in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, im Vorfeld der Entscheidung des EU-Parlaments über die Einführung neuer Vorschriften für die Kennzeichnung und die Vermarktung von Bauprodukten. Die deutsche Bauindustrie begrüße zwar die Anstrengungen, die die EU zur EU-weiten Verwendung von Bauprodukten unternehme; wenn die obligatorische Produktinformation sich aber auf ein Minimum beschränke, könne dies schwerwiegende Folgen für die Bauwerkssicherheit und damit auch für die Verbraucher haben. Den Umfang der Prüf- und Nachweisverfahren für über in Europa gehandelte Bauprodukte vom Umsatz und von der Unternehmensgröße der Produkthersteller abhängig zu machen, lehnen wir ab, erklärte Knipper. Mit diesen Plänen werde die EU in der Praxis genau das Gegenteil erreichen. Nach kommissionsinternen Zahlen sei zwar geplant, kleine Produkthersteller zu entlasten; im Gegenzug würden jedoch kleinen Bauunternehmen unkalkulierbare Risiken bei der Verwendung von Bauprodukten aufgebürdet. Die tatsächlichen Probleme bei Herstellung, Handel und Einsatz von Bauprodukten nämlich die Unverträglichkeit zwischen Europäischer Produktnormung und nationalen Bauwerksanforderungen ignoriere der jetzige Entwurf der Bauproduktenverordnung. Ein verlässlicher Binnenmarkt für Bauprodukte könne aus Sicht der Bauindustrie langfristig nur dann entstehen, wenn Bauprodukte alle für die Bewertung der nationalen Verwendungssicherheit notwendigen Informationen, z.b. die in Deutschland notwendigen Stufen und Klassen, enthalten, ist Knipper überzeugt. Weiter müsse die ausdrücklich von der EU vorgesehene nationale Marktüberwachung in Deutschland durch die Bundesländer sichergestellt werden. Knipper: Wir zählen nun auf das Europäische Parlament und den Ministerrat, um die notwendigen Nachbesserungen am Verordnungstext in Brüssel durchzusetzen. In einem zweiten Schritt müsse dann auf nationaler Ebene dafür gesorgt werden, dass die Verwendungsregeln für Bauprodukte leichter verständlich zusammengefasst und zur Verfügung gestellt werden. BERLINER A BKOMMEN UNTERZEICHNET Deutsche Bauindustrie stärkt Verbandskooperation im Leitungsbau Die deutschen Leitungsbauunternehmen werden zukünftig gestärkt in die Gespräche mit den Interessenvertretern der deutschen Ver- und Entsorgungswirtschaft gehen können. Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, den Abschluss eines Berliner Abkommens zwischen den bauindustriellen Verbänden Deutschlands und dem Rohrleitungsbauverband (RBV) in Berlin, das die Zusammenlegung der Geschäftsführung der Leitungsbaugremien des Hauptverbandes mit der Hauptgeschäftsführung des RBV vorsieht. Auch eine engere Kooperation zwischen den regionalen Leitungsbauaktivitäten der bauindustriellen Landesverbände Deutschlands und der Regionalgruppen der RBV sieht das Berliner Abkommen vor. Während die Leitungsnetzbetreiber in den vergangenen Jahren ihr politisches Gewicht durch verschiedene Verbandsfusionen gestärkt haben, sind die Interessen der deutschen Leitungsbauunternehmen bisher nur durch eine sehr heterogene Verbandslandschaft vertreten gewesen auch bedingt durch die starke regionale Ausprägung der Teilmärkte, erläutert Knipper. Mit dem Berliner Abkommen werde nun erstmals eine koordinierte Interessenvertretung in der gesamten Fläche möglich. Knipper bezeichnete die Stärkung der Interessenvertretung im Leitungsbau als unbedingt erforderlich: In Anbetracht des großen kommunalen Investitionsbedarfs für den Bereich Leitungsinfrastruktur, der in einer vom Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) veröffentlichten Studie auf 87,3 Mrd. Euro für die Jahre 2006 bis 2020 angegeben wird, müssen wir ein starker Partner der Netzbetreiber und gesellschaften sein. Die Verstetigung der Investitionen, ein fairer Interessenausgleich in den entsprechenden Bauverträgen, aber auch die Beseitigung von Investitionshemmnissen werden laut Knipper Schwerpunkte der Gespräche mit der Vereinigung des Abwasserfachs sowie mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sein. Wir setzen hier auf eine Fortsetzung des konstruktiven Dialogs, erklärte Knipper. Weitere Ziele der Verbandskooperation seien die engere Anbindung von Leitungsbau-Spezialistenverbänden sowie die Förderung eines einheitlichen Qualitätsansatzes im Leitungsbau. IKK SÜDWEST- D IREKT ZAHLT P RÄMIEN AN IHRE M ITGLIEDER ZURÜCK Auch nach der Einführung des Gesundheitsfonds zum bleibt die IKK Südwest-Direkt Preisführer in der Region. Nachdem das Bundesversicherungsamt (BVA) die Zahlen hinsichtlich der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bekannt gegeben hat, steht fest, dass die IKK Südwest-Direkt ihre Millionenüberschüsse in Form einer Prämie an ihre Mitglieder auszahlen wird. Damit gehört die IKK Südwest- Direkt mit dem Start des Gesundheitsfonds zu einer der wenigen Krankenkassen in Deutschland, die ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstattet. 9

8 Aktuell B ODNER N EUER P RÄSIDENT DES H AUPTVERBANDES DER D EUTSCHEN B AUINDUSTRIE Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie hat am 27. November 2008 Dipl.-Ing. Herbert Bodner, Vorsitzender des Vorstandes der Bilfinger Berger AG, zum Präsidenten des Hauptverbandes gewählt. Bodner tritt am 1. Januar 2009 die Nachfolge von Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Keitel an, der am 24. November 2008 zum Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) gewählt worden ist. Bodner übernimmt gleichzeitig zum 1. Januar 2009 das Amt eines Vizepräsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Der stellvertretende Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Jacoby und Dr. Dieter Hundt, Präsident des Dachverbandes BDA, würdigten in ihren Grußworten vor allem die bundespolitischen Aktivitäten Kochs in zahlreichen Gremien und Verbänden, das Engagement für die saarländische Wirtschaft und seinen Einsatz für das Gemeinwohl. Mit nur 1% Darlehenszins p.a.* nominal ins eigene Zuhause: db OptimoBausparen G EORG W EISWEILER NEUER VSU-PRÄSIDENT Am 22. Oktober 2008 hat die Mitgliederversammlung der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) turnusgemäß ein neues Präsidium gewählt. Neuer Vorsitzender der Dachorganisation der Saarländischen Arbeitgeberverbände ist ab sofort Georg Weisweiler, der zugleich Präsident des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie (ME Saar) ist. Das Präsidium folgte damit dem Vorschlag von Dr.-Ing. Walter Koch, der bereits im Vorfeld erklärt hat, dass er nicht erneut für das VSU-Präsidium kandidieren werde. Weisweiler dankte Dr. Koch für sein herausragendes ehrenamtliches Engagement und bezeichnete ihn als Glücksfall für die saarländische Wirtschaft. Er hob hervor, dass Kochs Wirken von Glaubwürdigkeit und Kompetenz weit über das Unternehmerische hinaus gekennzeichnet sei. Koch sei stets ein wichtiger und glaubwürdiger Botschafter für das Saarland auch jenseits der Landesgrenzen gewesen. In Anerkennung seiner Verdienste während seiner 18-jährigen Amtszeit hat die Mitgliederversammlung Dr. Koch zum Ehrenpräsidenten der VSU ernannt. TOP-Darlehenszins ab 1% p.a.* nominal über die gesamte Laufzeit flexibles und individuelles Ansparen, verschiedene Tilgungsvarianten, kostenlose Sondertilgung Planungssicherheit durch feste monatliche Darlehensrate schon bei Vertragsabschluss Profitieren Sie von unserem besten Bauspardarlehen, das es je gab! Investment & FinanzCenter Saarbrücken Kaiserstraße 29 31, Saarbrücken Telefon (06 81) * Nominaler Jahreszins; effektiver Jahreszins 1,66 % ab Zuteilung. Tarif-/Tilgungsvariante O1K. Unser bestes Bauspardarlehen, das es je gab: db OptimoBausparen. 10

9 Nachrichten Bau Saar WIRTSCHAFT J AHRESGUTACHTEN 2008/2009 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Das Jahresgutachten wird unter den Titel "Die Finanzkrise meistern - Wachstumskräfte stärken" gestellt. Der SVR hebt hervor, dass die Politik durch ihr entschlossenes Eingreifen einen Zusammenbruch des globalen Finanzsystems habe verhindern können. Allerdings würde die Finanzkrise deutliche Bremsspuren in der Realwirtschaft hinterlassen. Für die deutsche Wirtschaft hätten sich die Konjunkturperspektiven im Jahresverlauf 2008 deutlich eingetrübt. Nur wegen des überraschend kräftigen 1. Quartals könne in 2008 das Wirtschaftswachstum real bei 1,7 % liegen. Die direkten realwirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzkrise hielten sich für die deutsche Volkswirtschaft in Grenzen. Die indirekten Folgen seien dafür um so markanter, denn die wichtigsten Länder für den Außenhandel seien von den rezessiven Entwicklungen besonders stark betroffen. Die Gutachter erwarten für 2009 einen konjunkturellen Abschwung. Wichtige Konjunkturindikatoren wiesen durchweg nach unten. Im Jahr 2009 seien lediglich von den privaten Konsumausgaben und den Konsumausgaben des Staates Wachstumsimpulse für das Bruttoinlandsprodukt zu erwarten. Vom Außenbeitrag würde erstmals nach 5 Jahren kein Wachstumsimpuls ausgehen. Die Bruttoanlageinvestitionen lieferten einen negativen Wachstumsbeitrag. Hinsichtlich der Bauinvestitionen trifft das Gutachten für das Jahr 2008 folgende Feststellungen: "Nach einer mehrjährigen Schwächephase konnte die Bauwirtschaft in den vergangenen beiden Jahren moderat zulegen. Im ersten Quartal 2008 stiegen die Bauinvestitionen recht kräftig im Vergleich zum Vorquartal an, allerdings war dieser Effekt durch einige Sonderfaktoren überzeichnet. Die Monatliche Daten Bauhauptgewerbe Saarland Geleistete Arbeitsstunden (Anzahl in 1.000) Bauproduktion ging im Winter aufgrund milder Witterungsverhältnisse geringer als saisonal üblich zurück, wodurch der Auftragsbestand zu einem guten Teil abgearbeitet werden konnte. Dies führte zu einem Rückgang als technische Gegenreaktion im zweiten Quartal. Im weiteren Jahresverlauf folgten vor dem Hintergrund steigender Preise für Baustoffe und Energie schwach negative Zuwachsraten. Die Bauinvestitionen nahmen im Jahr 2008 insgesamt um 3,3 vh zu. Für das Jahr 2009 erwarten die Gutachter die Fortsetzung der bereits in 2008 festzustellenden heterogenen Entwicklung des Baugewerbes. Während sich die öffentlichen Bauinvestitionen weiter ausweiten könnten, würden die Investitionen im Wohnungsbau und im gewerblichen Bau zurückgehen. Im Einzelnen heißt es: "Die traditionell eng an die Ausrüstungsinvestitionen gekoppelten gewerblichen Bauinvestitionen haben erst mit Verzögerung auf den Aufschwung reagiert. Dementsprechend war noch Nachholbedarf in diesem Segment vorhanden, unter anderem deshalb, weil die günstigen Abschreibungsbedingungen nicht für Gebäude galten, so dass es hier nicht zu Vorzieheffekten kam. Auch wenn sich die Auftragslage im gewerblichen Bau bis zum Sommer 2008 verschlechtert hat, sind der Auftragsbestand und die Baugenehmigungen immer noch positiv zu bewerten. Dennoch wird es im Prognosezeitraum aufgrund konjunktureller Belastungen und steigender Finanzierungskosten zu Rückstellungen geplanter Projekte kommen. In der Summe wird die gewerbliche Bauproduktion um 1,4 vh zurückgehen. Die Entwicklung im Bereich des Wohnungsbaus verlief im Jahr 2008 eher Bauart 2008 in % 2008/ nachr. in %: Sep. Jan.-Sep. Sep. Jan.-Sep. in Std. in % 07/06 Sep.07/Sep.06 Hochbau ,5-2, ,3-10,1 Tiefbau ,7-5, ,6-5,4 Wohnungsbau ,0-3, ,3-11,8 Wirtschaftsbau ,9-9, ,3-11,2 Hochbau ,0-3, ,9-12,8 Tiefbau ,1-17, ,4-9,0 Öffentl. Bau insg ,4 0, ,3-1,1 Hochbau ,0 9, ,6 19,0 Straßenbau ,1-2, ,3 4,6 Sonst. Tiefbau ,3 0, ,5-11,4 Insgesamt ,8-4, ,1-8,2 darunter Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten ,2-2, ,5-8,5 Beschäftigte (Anzahl) nachr. in %: Sep. Jan.-Sep. Sep. Jan.-Sep. Anzahl in % 07/06 Sep.07/Sep.06 Insgesamt ,9-5, ,9-2,6 darunter Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten ,2-3, ,0-3,3 Baugewerblicher Umsatz (in EUR) Bauart 2008 in % 2008/ nachr. in %: Sep. Jan.-Sep. Sep. Jan.-Sep. in Euro in % 07/06 Sep.07/Sep.06 Hochbau ,9 10, ,2-31,2 Tiefbau ,7-1, ,1-1,1 Wohnungsbau ,4 3, ,8-42,8 Wirtschaftsbau ,5 13, ,3 4,1 Hochbau ,1 20, ,4-10,5 Tiefbau ,8-3, ,3 40,6 Öffentl. Bau insg ,2-0, ,0-15,7 Hochbau ,3-5, ,5-34,5 Straßenbau ,6 3, ,5 6,2 Sonst. Tiefbau ,7-4, ,9-26,9 Insgesamt ,9 5, ,6-19,5 darunter Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten ,2 7, ,3-11,9 Auftragseingang (in EUR) Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten 2008 in % 2008/ Bauart 2008 in % 2008/ nachr. in %: Sep. Jan.-Sep. Sep. Jan.-Sep. in Euro in % 07/06 Sep.07/Sep.06 Hochbau ,2 16, ,8-48,9 Tiefbau ,9-12, ,0 22,4 Wohnungsbau ,2-29, ,5-44,3 Wirtschaftsbau ,7 31, ,8-49,9 Hochbau ,0 38, ,4-56,9 Tiefbau ,8 12, ,8-27,8 Öffentl. Bau insg ,5-18, ,4 40,9 Hochbau ,5-13, ,8 45,1 Straßenbau ,1-25, ,8 27,9 Sonst. Tiefbau ,1-13, ,6 49,7 Insgesamt ,0 1, ,9-15,1 Quelle: Statistisches Bundesamt 11

10 Nachrichten verhalten. Das Vorziehen von Bauaktivitäten wegen der Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 führte im Laufe des Jahres 2007 zu einem markanten Rückgang der Baugenehmigungen. Im Jahr 2008 haben sich diese nicht von ihrem Tief erholt, so dass im Verlauf des Jahres 2009 mit keiner Stabilisierung der Lage im Wohnungsbau zu rechnen ist. Über das Gesamtjahr ergibt sich ein Rückgang des Wohnungsbaus um 1,1 vh. Die öffentlichen Bauinvestitionen, die bereits im Jahr 2008 kräftig zulegten, werden auch im Jahr 2009 weiter expandieren, da die positive Entwicklung der Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren in vielen Kommunalhaushalten Spielräume für Neubauten und dringend erforderliche Ersatzinvestitionen eröffnet. Zusätzliche Impulse kommen aus einer verstärkten Nutzung der von der KfW-Bankengruppe 12 ausgegebenen günstigen Kredite zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude, so dass die öffentlichen Bauinvestitionen im Jahr 2009 weiter zunehmen werden. Wegen der in diesem Segment weiter steigenden Preise für Bauleistungen fällt der reale Zuwachs mit 4,9 vh allerdings nicht ganz so kräftig aus wie im Vorjahr. Die Bauinvestitionen insgesamt werden im Jahr 2009 um 0,5 vh sinken. Der Preisanstieg, der im Jahr 2008 wegen der Rohstoffpreisinflation vergleichsweise hoch war, wird angesichts der moderaten Nachfrage merklich geringer ausfallen." REGIONALE BAUKONJUNKTUR Jan. - Sep < Bauhauptgewerbe > Bundesland Auftrags- Beschäftigte Umsatz Geleistete Baugeneheingang* Arbeitsstd. migungen EUR Anzahl EUR cbm Baden-Württemberg % gegen ,7 1,5 2,9 1,0 19,5 Bayern % gegen ,7-0,3 7,6-0,4 4,6 Berlin % gegen ,8-2,1 14,7-2,8 45,7 Brandenburg % gegen ,4-5,6 1,3-8,2 22,7 Bremen % gegen ,9-3,3 41,1-3,5 16,9 Hamburg % gegen ,9 1,1 23,8 2,3-23,1 Hessen % gegen ,0 0,3-0,6 1,9 4,7 Meckl.-Vorpommern % gegen ,9-10,4-7,2-8,4 46,5 Niedersachsen % gegen ,4-1,4 5,5-3,9 31,7 Nordrhein-Westfalen % gegen ,2-5,1 7,6-4,2 8,8 Rheinland-Pfalz % gegen ,7-1,8 9,6-0,8 7,7 Saarland % gegen ,4-5,4 5,6-4,0 33,9 Sachsen % gegen ,6-4,3 2,1-3,9 16,8 Sachsen-Anhalt % gegen ,8-3,9 2,7-3,3 59,4 Schleswig-Holstein % gegen ,9-1,9 5,2-2,4 0,0 Thüringen % gegen ,2-5,3 6,7-3,6 38,7 Neue Bundesländer 1) % gegen ,3-5,0 3,3-4,9 34,7 Alte Bundesländer % gegen ,0-1,4 6,5-1,5 10,7 Bundesgebiet % gegen ,9-2,4 5,8-2,4 13,9 *) Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten 1) Neue Bundesländer inkl. Berlin B AUBILANZ FÜR DAS 3. QUARTAL 2008 Bauindustrie warnt vor übertriebenem Konjunkturpessimismus Bauinvestitionen um 7,5 % höher Umsätze mit 3,6 % im Plus Auftragseingänge um 4,5 % gestiegen Die deutsche Bauwirtschaft hat sich auch im 3. Quartal dieses Jahres gut gegen die heraufziehende gesamtwirtschaftliche Rezession behaupten können. Wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie am 25. November 2008 in Berlin mitteilt, lag der baugewerbliche Umsatz im Bauhauptgewerbe im Zeitraum von Juli bis September um nominal 3,6 % über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (September: 6,1 %). Für die ersten drei Quartale meldeten die Bauunternehmen ein Umsatzplus von 5,8 %. Auch die Bauinvestitionen sind im 3. Quartal im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen und zwar sogar um nominal 7,5 % (preisbereinigt: 3,7 %). Für den Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper gibt es deshalb keinen Grund für übertriebenen Konjunkturpessimismus. Die Branche stehe zwar vor einem schwierigen Jahr 2009; die Unternehmen seien jedoch gut aufgestellt. Knipper: Unbedachtes Krisengerede schürt nur die Unsicherheit unter gewerblichen Investoren und privaten Häuslebauern. Auch im 3. Quartal hat sich die Nachfrage nach Bauleistungen positiv entwickelt: Die Auftragseingänge sind um nominal 4,5 % gestiegen. Insbesondere im September wiesen die Unternehmen ein überdurchschnittliches Plus von nominal 7,8 % aus. Von dieser guten Entwicklung profitierten aber nur die westdeutschen Betriebe: Die Auftragseingänge nahmen hier um 10,7 % zu. Demgegenüber meldeten die ostdeutschen Betriebe einen Rückgang von 1,6 %. Von Januar bis September lagen die Auftragseingänge im gesamten Bundesgebiet um 3,9 % über dem Vorjahresniveau. Dem Wirtschaftsbau konnte die gesamtwirtschaftliche Konjunktureintrübung bisher nichts anhaben: Der Umsatz ist im 3. Quartal um 8,7 % gestiegen (September: 10,5 %). Auch von einer Investitionszurückhaltung der gewerblichen Auftraggeber war noch nichts zu spüren: Die Auftragseingänge nahmen um 6,9 % zu (September: 17,7 %). Der Umsatz im Öffentlichen

11 Bau Saar Bau ist - dank weiterhin steigender Steuereinnahmen - im 3. Quartal um 5,4 % gewachsen (September: 5,9 %), die Ordereingänge legten um 4,4 % zu (September: - 0,5 %). Der Wohnungsbau konnte das Konjunkturtal auch im 3. Quartal nicht verlassen: Die Umsätze lagen um 4,5 % unter dem Wert des entsprechenden Vorjahresquartals (September: + 0,8 %), die Auftragseingänge sanken um 1,8 % (September: + 5,4 %). Der Hauptverband sieht sich in seiner Warnung vor übertriebenem Konjunkturpessimismus auch durch die Ergebnisse der Herbstumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bestätigt. Danach meldeten 83 % der befragten Bauunternehmen eine gute bzw. befriedigende Geschäftslage; das waren sieben Prozentpunkte mehr als im Frühsommer Allerdings sehen die Unternehmen längst nicht mehr so optimistisch in die Zukunft wie noch in der Vorumfrage: 69 % der Bauunternehmen erwarten jedoch noch immer eine bessere oder zumindest gleichbleibende Geschäftsentwicklung in den nächsten zwölf Monaten; dies sind allerdings zehn Prozentpunkte weniger. TECHNIK N EUES AUS DEM N ORMENWERK Die nachstehend aufgeführten Normen können bei der Beuth-Verlag GmbH, Fax: (030) bezogen werden. DIN : Stahlbauten Teil 1: Bemessung und Konstruktion DIN : Stahlbauten Teil 2: Stabilitätsfälle Knicken von Stäben und Stabtragwerken DIN : Stahlbauten Teil 3: Stabilitätsfälle Plattenbeulen DIN : Stahlbauten Teil 4: Stabilitätsfälle Schalenbeulen DIN : Stahlbauten Teil 7: Ausführung und Herstellerqualifikation Die Norm ist anzuwenden auf die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten. Die Norm DIN regelt die Tragsicherheitsnachweise für stabilitätsgefährdete Stäbe und Stabtragwerke aus Stahl. Die Norm DIN beschäftigt sich mit dem Tragsicherheitsnachweis von stabilitätsgefährdeten, plattenartigen Bauteilen aus Stahl. Sie gilt stets in Verbindung mit DIN Die Norm DIN gilt für Schalenkonstruktionen aus Stahl und ist zusammen mit der DIN anzuwenden. Die Norm DIN gilt für die Ausführung von tragenden Bauteilen aus Stahl unter vorwiegend ruhender und nicht vorwiegend ruhender Beanspruchung. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Martin Vanoli Tel / Südwest-Direkt Mit Sicherheit günstiger Wechseln und Direkt sparen Wechseln Sie jetzt: 0800/

12 Nachrichten 14 BEKANNTMACHUNGEN V ERÄNDERUNGEN IN DER H ANDWERKSROLLE Die Handwerkskammer des Saarlandes gibt für die Monate September und Oktober 2008 folgende Veränderungen bekannt. Eintragungen und Löschungen in der Anlage A E INTRAGUNGEN Bacus & Bergauer GmbH Maler- und Lackierer, Stuckateur, Auf Heipel 1, Beckingen Frank Brutscher Stuckateur, Breitfurter Str. 49, Blieskastel Thomas Bullmann Maler- und Lackierermeister, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Alleestr. 71, Überherrn Achim Curette Gerüstbauer, Luisenstr. 5, Neunkirchen Peter Groß Straßenbauer, Hintereckstr. 14, St. Wendel Stefan Noll Dachdeckermeister, Am Rebenberg 18, Saarbrücken Daniel Körbitz Maler- und Lackierermeister, Stuckateur, Eichenlaubstr. 9, Wadern Karo-san GmbH Brunnenbauer, Karlstr. 13a, Illingen Thomas Hau Straßenbauer, Friedenstr. 52, Friedrichsthal Knut Stullgys Maurer- und Betonbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Lambertusstr. 10, Illingen Stefan Rosemann, Hans-Willi Rosemann und Hans-Jürgen Müller GdbR Maurer- und Betonbauer, Kohlwaldstr. 1a, Schiffweiler Hermine Schmitt Maurer- und Betonbauer, Beim Hölzernen Steg 6, Püttlingen Michael Zapp Brunnenbauer, Brunnenstr. 32, Illingen Gisela Bodo Dachdecker, Im Oberdorf 22, Marpingen Marco Eckert Stuckateurmeister, Maler und Lackierer Großherzog-Friedrich-Straße 39, Saarbrücken Bernd Eichenseer Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Stuckateur, Maler und Lackierer Mainzer Straße 33, Saarbrücken EZ Putz und Trockenbau GmbH Stuckateur, Helgenbrunnen 12, Saarbrücken F & Z Bau GmbH Maurer und Betonbauer, Am Zollstock 1, Beckingen GTH Tief- und Hochbau GmbH Maurer und Betonbauer, Straßenbauer Stöckerweg 126, Ensdorf Marc Reinshagen Stuckateurmeister, Maler und Lackierer Am Wingertsbach 21, Ottweiler Armin Weckmann Dachdeckermeister Jakobstraße 13, Neunkirchen L ÖSCHUNGEN Wimmer und Leyendecker GmbH Dachdecker, Dammstr. 11, St. Ingbert Straßen- und Rohrleitungsbauunternehmen Karl Werhann GmbH & Co. KG Straßenbauer, In der Pottaschdell 5, Völklingen Sigma Bau GmbH Maurer- und Betonbauer, Beim Hölzernen Steg 6, Püttlingen Roland Reis Bau GmbH Maurer- und Betonbauer, Schiffweiler Str. 42, Ottweiler QuBaS GmbH Maurer- und Betonbauer, Platanenweg 8, Quierschied Peter Scheffler Stuckateur, Leitersweilerstr. 23, St. Wendel Peter Groß und Rainer Becker BG Straßenbauer, Maurer- und Betonbauer, Hintereckstr. 14, St. Wendel Pedrag Boskan Maurer- und Betonbauer, Dörrwies 6a, St. Wendel Robert Pap Stuckateur, Am Wingertsbach 21, Ottweiler Michael Hertel GmbH Maurer- und Betonbauer, Am Nadelkörbchen, Mandelbachtal Josef Stalter Bauunternehmung GmbH Maurer- und Betonbauer, Im Lerchenfeld 2, Saarbrücken Karl-Heinz Hess Straßenbauer, Matzenbergstr , Heusweiler Dirk Zufelde und Heiko Meiser BG Zimmerer, Auf dem Breitenfeld 14, Neunkirchen DB Services Technische Dienste GmbH, Deutsche Bahn Gruppe, Stützpunkt Saarbrücken Dachdecker, Maurer- und Betonbauer, Viktoriastr. 50, Saarbrücken Werner Schlang Maler- und Lackierermeister, Stuckateur, Mittelstraße 52 a, Saarbrücken Robert Bodo und Gisela Bodo BG Dachdecker, Im Oberdorf 23, Marpingen Mendolia GmbH Maurer und Betonbauer, Im Neuland 2, Wadgassen Mellin GmbH Stuckateur etc., Mellinweg 18, Sulzbach Manfred Wender Maler und Lackierermeister, Stuckateur, Gartenfeldstraße 5, Mettlach HH Bauunternehmung e.k. Maurer und Betonbauer, Kuchenbergstraße 238, Neunkirchen Giuseppe La Delia GmbH Stuckateur, Zum Rauenhübel 70, Völklingen Sascha Backes Maler und Lackierer etc., Birkenkopfstraße 25, Namborn Eintragungen und Löschungen in der Anlage B (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger) E INTRAGUNGEN Bau Vogt Limited Mariannenthalerstr. 50, Sulzbach Zbigniew Blazewicz Großherzog-Friedrich-Str. 55, Saarbrücken Daniel Repper und Thomas Mege-Perreira GdbR Bisttalstr. 15, Wadgassen Torsten Druck Rosenstr.7, Saarbrücken Kenan Duhic Dillinger Str. 96, Dillingen Ludwig Regitz Homburger Str. 52, Neunkirchen Dietmar Müller Noswendeler Str. 1, Wadern Heiko Kopp Leipziger Str. 73, Saarbrücken Hikmet Yildiz und Hanefi Yildiz GdbR Schaumbergstr. 34, Saarlouis Peter Hein Schillerstr. 29, Heusweiler Hikmet Yildiz Schaumbergstr. 34, Saarlouis Robert Miroslaw Tymorek In den Königswiesen 35, St. Ingbert

13 Bau Saar Michael Stroppel Im Macherbach 31, Eppelborn Josef Rekem Im Knappenroth 27, Saarbrücken Smail Talundzic Am Torhaus 9, Saarbrücken Dennis Rupp Fraulauterner Straße 47, Schwalbach Gerald Pirker St. Ingberter Straße 63, Spiesen-Elversberg Christof Melzer Friedrich-Gauß-Ring 14, Überherrn Björn Hentschel Am Sermesberg 5, Losheim am See Christoph Heidinger Auf dem Hollerstock 17, St. Wendel Francesco Garritano Kantstraße 2, Neunkirchen Nicola Cosmano Beethofenstraße 36, Neunkirchen L ÖSCHUNGEN Marijane Waldow Lindenstr. 79, Saalouis Helmut Schulz Pirminiusplatz 6, Blieskastel Radoslaw Dobrut In der Perch 26, Wadern Maurice Schneider Distelfeld 1, Saarbrücken Karl-Heinz Woitelle Neue Industriestr. 4, Homburg Hikmet Yildiz und Hanefi Yildiz GdbR Schaumbergstr. 34, Saarlouis Sylwester Gluch Dieselstr. 3, Dillingen Mariusz Chromicz Steinwaldstr. 16, Neunkirchen Andreas Bausch Blumenstr. 46, Dillingen Alexander Henschel Zum Pavillon 11, Wadern Wolfgang Raber Rosenstraße 26, Heusweiler Christian Klaus Stegmann Bliesstraße 28, Kleinblittersdorf Slawomir Jamrozek Dieselstraße 3, Dillingen Miroslaw Cyman Dieselstraße 3, Dillingen Yordan Kozarev Altenkesseler Straße 1 a, Saarbrücken Horst Bild und Patrick Schwaben BG Bahnhofstraße 6, Kleinblittersdorf Grzegorz Stanislaw Hliwa Kuchenbergstraße 176, Neunkirchen Peter Hein Schillerstraße 29, Heusweiler Haci Cakir Zweibrücker Straße 4, Neunkirchen Grzegorz Krysiak Alte Reichstraße 3, Homburg Giuseppe Bertucci Römerstraße 107, Neunkirchen B auanzeiger Saarlouis Udo Rau, Robert-Koch-Straße 5, Saarlouis Anbau an bestehendes Wohnhaus Ansprechpartner: RA Claus Weyers, Tel.: / Baumaschinenpreise Der Erzeugerpreisindex für Maschinen in der Bauwirtschaft betrug im September 2008 auf der Basis 2000=100 (Baugeräteliste 2001) 112,1. Im Vergleich zum Vormonat ist der Index um 1,1 % gestiegen. Zum Vorjahr betrug die Steigerung 3,9%. Maschinen für die Bauwirtschaft Zeitraum Index (ohne MwSt.) 2000 = 100 1) in % zum Vorjahr 1990 = 100 2) JD ,7-100,0 JD ,7 3,5 103,5 JD ,7 3,3 107,0 JD ,4 2,9 110,1 JD ,9 0,5 110,7 JD ,4 1,6 112,4 JD ,3 0,9 113,4 JD ,3 0,0 113,4 JD ,4 0,1 113,6 JD ,6 1,2 114,9 JD ,0 0,4 115,4 JD ,9 0,9 116,4 JD ,8 0,9 117,5 JD ,6-0,2 117,2 JD ,7 1,1 118,5 JD ,8 2,0 120,9 JD ,9 1,0 122,2 JD ,8 1,8 124, Januar 109,2 1,8 126,0 Februar 109,4 2,0 126,2 März 109,9 2,3 126,8 April 110,1 2,2 127,1 Mai 110,4 2,4 127,4 Juni 110,6 2,7 127,6 Juli 110,9 2,8 128,0 August 110,9 2,7 128,0 September 112,1 3,9 129,4 1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der Baugeräteliste ) Umrechnung von Basis 2000 = 100 auf Basis 1990 = 100: Index 2000 = 100 multipliziert mit 1,154. Basisjahr der Baugeräteliste 1991 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 ADAC-STUDIE Der ADAC hat mit der aktuell vorgestellten Studie die BAB-Ausbaumaßnahmen, die bis 2015 voraussichtlich noch nicht realisiert sind, in vier Dringlichkeitskategorien eingestuft. Die Studie baut auf der Liste der notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des BAB-Netzes auf, welche der ADAC im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 zusammengestellt hatte. In der vorliegenden Studie werden nun die vom ADAC geforderten Ausbaumaßnahmen des BAB-Netzes, die bis zum Jahr 2015 voraussichtlich noch nicht realisiert sind, in vier Dringlichkeitskategorien eingestuft. (Priorität 1-4) Die ADAC-Studie zeigt, dass im deutschen Autobahnnetz ein erheblicher Ausbaubedarf besteht (Priorität 1-3), nur wenige der untersuchten Ausbauforderungen lassen eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach 2015 (Priorität 4) zu. Die ADAC-Studie Priorisierung der ADAC-Forderungen zum Ausbau des BAB-Netzes, kann gegen eine Schutzgebühr von 6 EURO zzgl. Versandkosten beim ADAC e.v. bestellt werden. 15

14 Nachrichten B AUMATERIALPREISE Bei den Erzeugerpreisen ist im September 2008 gegenüber dem Vorjahr eine Verteuerung bei Gitter und Geflechte (Betonstahlmatten) (+54,0 %), Bitumen aus Erdöl (+52,8%), Betonstahl (Stäbe) (+52,1%), Schweres Heizöl (+42,8%), Drahtwaren (+42,1%) und Schwere Profile, Breitflanschträger (+34,1%) zu beobachten. Dagegen war die Preisentwicklung für Flachglas (-20,9%), Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen (-7,2%) und NE- Metalle und Halbzeug (-7,1%) günstiger als im Vorjahreszeitraum. Der Erzeugerpreisindex für Baumaschinen für die Bauwirtschaft lag im September 2008 um 3,9 % über dem Vorjahresstand. Der Großhandelsverkaufspreisindex für Abfälle und Schrott aus Eisen und Stahl stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 30,9% an. Ausgewählte Erzeugerpreise in Euro je Mengeneinheit Alte Bundesländer Warenbezeichnung Frachtlage Berichtsort Mengeneinheit Preis in EUR 1) März 2008 Veränd. in % geg. Vorjahr Dieselkraftstoff 2) frei Verbrauchsstelle Bundesgebiet 1 HL 109,24 13,8 bei Lieferung v HL an gewerbl. Verbraucher einschl. Verbrauchersteuer Schweres Heizöl 2) frei Betrieb Bundesgebiet 1 T 436,71 43,2 Schwefelgehalt max. des gewerbl. 1 % einschl. Verbrauchs- Verbrauchers, steuer bei Abnahme von bis 30 km 15 t und mehr im Monat ab Stadtmitte 1) ohne Mehrwertsteuer 2) Stichtag 15. September 2008 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17 / Reihe 2 16

15 Recht Bau Saar ARBEITSRECHT A KTUELLE R ECHT- SPRECHUNG 1. Freiwilligkeit von Sonderzahlungen Bundesarbeitsgericht Urteil vom 30. Juli 2008 Az.: 10 AZR 606/07 Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen anders als bei laufendem Arbeitsentgelt einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft ausschließen. Für die Wirksamkeit eines solchen Freiwilligkeitsvorbehaltes kommt es nicht auf den vom Arbeitgeber mit der Sonderzahlung verfolgten Zweck an. Der Arbeitgeber muss nicht jede Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbinden. Es genügt ein klarer und verständlicher Hinweis im Formular-Arbeitsvertrag. Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Formular-Arbeitsvertrag eine bestimmte Sonderzahlung ausdrücklich zu, wird jedoch in einer anderen Vertragsklausel im Widerspruch dazu bestimmt, dass der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die freiwillige Sonderzahlung hat, verstoßen entsprechende Regelungen gegen das Transparenzgebot und sind daher unwirksam. Der Arbeitgeber ist dann zur Zahlung verpflichtet und kann sich nicht auf den Freiwilligkeitsvorbehalt berufen. Dies gilt nicht für ein tarifvertraglich vereinbartes 13. Monatsgehalt. Dies ist aufgrund von Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags oder aufgrund von Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien immer zu zahlen. 2. Fristlose Kündigung wegen Straftat rechtskräftige Verurteilung kann abgewartet werden Bundesarbeitsgericht Urteil vom Az.: 2 AZR 25/07 Die zweiwöchige Ausschlussfrist zur Erklärung einer fristlosen Kündigung beginnt, wenn der Arbeitgeber eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen erlangt hat. Nur so kann der Arbeitgeber entscheiden, ob für ihn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht. Zu den entscheidungserheblichen Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen den Arbeitnehmer sprechenden Umstände. Ein Arbeitgeber darf den Aus- bzw. Fortgang eines Strafermittlungs- bzw. eines Strafverfahrens abwarten, um seinen Kündigungsentschluss davon abhängig zu machen. Der Arbeitgeber kann generell mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung warten, bis eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Erst dann läuft die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist. 3. Fristlose Kündigung bei Wettbewerb mit dem Arbeitgeber Bundesarbeitsgericht Urteil vom Az.: 2 AZR 190/07 Ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot ist an sich geeignet, ein Grund für eine fristlose Kündigung gemäß 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Die Zweiwochenfrist des 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Arbeitgeber eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis von den für 17

16 Recht die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses möglich ist. 4. Keine Entschädigungszahlung aufgrund Altersdiskriminierung LAG Hamm Urteil vom Az.: 15 Sa 63/08 Bewirbt sich ein Mitarbeiter ausschließlich auf Stellenausschreibungen, die eine Altersdiskriminierung beinhalten (Maurer bis 30 Jahre), so kann dieses Verhalten dafür sprechen, dass die Bewerbungen subjektiv nicht ernsthaft erfolgt sind und lediglich die Forderung einer Entschädigung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beabsichtigt wird. Ein solches Verhalten ist rechtsmissbräuchlich. 5. Zugang zum Internet für Betriebsrat LAG Düsseldorf Beschluss vom Az.: 9 TaBV 8/08 Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat einen Internetzugang und damit auch einen -Anschluss zur Verfügung stellen, wenn der Betriebsrat den Zugang zum Internet angesichts der konkreten betrieblichen Verhältnisse für erforderlich halten darf. Dem Betriebsrat ist auch grundsätzlich ein PC zur Verfügung zu stellen (LAG Köln, Urteil vom , Az.: 7 TaBV 25/07). 6. Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholsucht LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom Az.: 2 Sa 612/07 Die Alkoholabhängigkeit als solche ist kein Kündigungsgrund, wenn betriebliche Interessen nicht beeinträchtigt werden. Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, den Nachweis zu führen, dass die vom Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung bereits angesprochene Alkoholtherapie völlig erfolglos bleibt, ist der dem Arbeitgeber zufallende Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose als Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung nicht geführt. 7. Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede LAG Bremen Urteil vom Az.: 3 Sa 69/08 Die Sittenwidrigkeit einer Gehaltsabrede ist bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben. Ein derartiges Missverhältnis ist regelmäßig anzunehmen, wenn die gezahlte Vergütung weniger als 2/3 der Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweiges beträgt. In der Bauwirtschaft ist bei gewerblichen Mitarbeitern zwingend der Mindestlohn 1 bzw. der Mindestlohn 2 einzuhalten. Dieses Urteil betrifft daher nur Angestellte. 8. Beweislast für Vorliegen eines Kleinbetriebes Bundesarbeitsgericht Urteil vom Az.: 2 AZR 264/07 Behauptet ein Arbeitnehmer, dem die Kündigung ausgesprochen wurde, sein Betrieb unterfalle wegen der Mitarbeiterzahl dem Kündigungsschutzgesetz, reicht es aus, wenn er die ihm bekannten Anhaltspunkte für eine Überschreitung der Beschäftigtenzahl 18

17 Bau Saar vorträgt. Der Arbeitgeber muss sich dann vollständig zur Zahl der Beschäftigten erklären. Bleiben dennoch Unklarheiten, geht das zulasten des Arbeitnehmers. Hinweis! Bei einer Betriebsgröße bis zu 10 Arbeitnehmern findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung! Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind der Geschäftsführer und Auszubildende nicht zu berücksichtigen; Teilzeitbeschäftigte sind anteilig mitzurechnen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum gilt für Beschäftigte, die schon vor diesem Datum im Unternehmen beschäftigt waren ein Grenzwert von 5 Mitarbeitern. Des Weiteren muss ein Mitarbeiter, um Kündigungsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes zu genießen, mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sein. 9. Teilzeitwunsch kann von Verteilungswunsch abhängig gemacht werden Bundesarbeitsgericht Urteil vom Az.: 9 AZR 514/07 Will ein Beschäftigter seine Arbeitszeit verringern, darf er sein entsprechendes Verlangen davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Diesem Wunsch kann der Arbeitnehmer nach der Erörterung mit dem Arbeitgeber erstmals äußern oder ändern. Danach ist er daran gebunden. Wenn der Beschäftigte trotzdem seinen Verteilungswunsch später ändert, kann der Teilzeitantrag abgelehnt werden. 10. Änderungskündigung zur Lohnkostensenkung Bundesarbeitsgericht Urteil vom Az.: 2 AZR 139/07 Eine Änderungskündigung zur Senkung der Lohnkosten ist begründet, wenn bei einer Aufrechterhaltung der bisherigen Personalkostenstruktur weitere, betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstünden, die absehbar zu einer Reduzierung der Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebes führen, und ein Sanierungsplan alle milderen Mittel ausschöpft und die von den Beschäftigten zu tragenden Lasten gleichmäßig verteilt. Hinweis! Bei einer solchen Änderungskündigung zur Lohnkostensenkung sind die jeweils geltenden Mindestlöhne zwingend einzuhalten. Ist der Mitarbeiter Mitglied der Gewerkschaft, hat er auch grundsätzlich Anspruch auf die tarifliche Vergütung. P FLEGEZEITGESETZ: K EIN A NSPRUCH AUF BEZAHLTE F REISTEL- LUNG Aus dem Kreise unserer Mitgliedsunternehmen wurde auf folgendes Problem im Rahmen des neuen Pflegezeitgesetzes hingewiesen: Gemäß 2 PflegeZG haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf 10 Arbeitstage Freistellung pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen. In 2 Abs. 3 heißt es weiter: Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergütung nur verpflichtet, soweit sich eine solche Verpflichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer Vereinbarung ergibt. Auf einer Schulung einer namenhaften Krankenkasse wurde dabei mitgeteilt, dass die Arbeitnehmer über die gesetzliche Vorschrift des 616 BGB einen solchen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung haben. der Partner in Sachen Beton Beton für alle Einsatzgebiete Betonpumpendienst Beratung und Service Diese Auffassung ist für sonstige Arbeitsverhältnisse durchaus zutreffend; gilt aber ausdrücklich nicht im Bauhauptgewerbe. Gemäß 4 BRTV wird grundsätzlich in Abweichung von 616 BGB der Lohn nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit gezahlt. Fest steht also, dass die Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe nicht über die Hintertür des 616 BGB einen Anspruch auf Vergütung der Pflegezeit stellen können. Davon nicht betroffen sind etwaige Ansprüche der Arbeitnehmer gegen die Krankenkasse auf sogenanntes Kinderkrankengeld. Ansprechpartner: RA Claus Weyers Tel.: / RA Christian Ullrich Tel / GROSS-th-beton GmbH & Co. KG... eben mehr als Beton Verwaltung: Dudweilerstraße St.Ingbert Telefon: / Fax: / info@gross-th-beton.de Internet: Werke: St.Ingbert /15265 Saarlouis / Neunkirchen 06821/ Argenthal/Hunsrück 06761/2052 Ingelheim 06132/8129 Kirchheimbolanden 06352/2149 Plaidt 02632/

18 Recht 20 STEUERN A KTUELLES 1. Reduzierte Mehrwertsteuer In ihrer Antwort (16/10464) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/10263) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des so genannten "Small Business Act", eines Maßnahmenpakets der EU zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, betont die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung. Mit dem Vorschlag sei Brüssel weit über die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie aufgeführten arbeitsintensiven Dienstleistungen, für die der ermäßigte Steuersatz in Frage kommt, hinausgegangen. Aus einem Bericht der Kommission aus dem Jahre 2003 über Erfahrungen mit der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen gehe eindeutig hervor, so die Regierung, dass damit keine positiven Effekte für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Abbau von Schwarzarbeit erzielt werden konnten. In der Antwort heißt es weiter: Aus Sicht der Regierung sind ermäßigte Mehrwertsteuersätze kein geeignetes politisches Lenkungsinstrument: "Der genannte Bericht der Europäischen Kommission bestätigt die Erfahrung, dass eine Ermäßigung letztendlich nicht an die Kunden weiter gegeben wird. Sogar eine kürzlich bei Copenhagen Economics von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie verweist darauf, dass in den wenigen Bereichen, wo die Anwendung ermäßigter reduzierter Sätze unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Vorzüge haben könnte, der reduzierte Satz das weniger effiziente Mittel darstellt. Angesichts dieser Situation ist die Bundesregierung, ebenso wie etliche andere EU-Mitgliedsstaaten, der Auffassung, dass die auf EU- Ebene bereits begonnene Grundsatzdiskussion über die Eignung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für die Politikgestaltung mit dem Ziel förmlicher ECOFIN-Schlussfolgerungen fortgesetzt werden muss. Erforderlich sind eindeutige Leitlinien für die Behandlung der Richtlinienentwürfe zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen". 2. Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz Mit dem Entwurf zum Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wird die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes und des 5. Vermögensbildungsgesetzes erweitert, um Arbeitnehmer in größerem Umfang als bisher an Unternehmensgewinnen zu beteiligen. Außerdem wird das Investmentgesetz geändert, um insbesondere für Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen die Möglichkeit der Anlage von Kapital in einen Mitarbeiterfonds zu schaffen. In ihrer Stellungnahme haben die Verbände der Bauwirtschaft insbesondere darauf hingewiesen, dass die geplanten neuen Regelungen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung dazu führen würden, dass künftig aufgrund der zusätzlichen Subventionierung mehr Mittel in die Mitarbeiterkapitalbeteiligung fließen würden. Es wird befürchtet, dass dies zu Lasten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge gehen würde. Die Ausweitung der Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz wird abgelehnt, da die zusätzlichen Mittel nicht mehr für das vorrangige Ziel der Altersvorsorge zur Verfügung stehen würden. Auch die Ausweitung der Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen steht im Gegensatz zu der Tarifpolitik der Verbände, die Vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einzubinden bzw. umzuwidmen. Insgesamt stellt die steuer- und beitragsrechtliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung eine Konterkarierung und Missachtung der Entscheidungen der Tarifpartner der letz-

19 Bau Saar ten rd. 10 Jahre dar. Der Gesetzgeber hat zu Recht die Tarifpartner aufgerufen, die betriebliche und überbetriebliche Altersvorsorge zu stärken. Dies haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft mit der Einführung der tariflichen Zusatzrente im Jahr 2001 getan. Die vor sieben Jahren getroffene Entscheidung der Politik und der Tarifvertragsparteien, vor dem Hintergrund der dramatischen demographischen Entwicklung eine ergänzende Alterssicherung aufzubauen, ist nach wie vor richtig. Die nun vorgesehenen Maßnahmen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung benachteiligen das vorrangige Ziel der Altersvorsorge grundlos. Ferner wird in der Stellungnahme herausgestellt, dass die mittelständischen Betriebe zum größten Teil als Personenunternehmen oder GmbH geführt werden, in diesen Gesellschaftsformen aber eine Mitarbeiterbeteiligung äußerst schwierig zu erreichen ist. Auch die neu vorgesehene fondsgebundene Kapitalbeteiligung bietet für diese Problematik keine Lösung. Es ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Vermögensbeteiligung der Mitarbeiter zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren muss. Dies gilt auch für die Fondslösung. Aufgrund der lang anhaltenden Rezession im Baugewerbe sind die Bau-Betriebe nicht in der Anlage, einen solchen Beitrag zu leisten. Abschließend wird betontet, dass die vorgesehenen Maßnahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, insbesondere auch die fondsgebundene Beteiligung, unbedingt auf Freiwilligkeit der Beteiligten zu beruhen hat 3. Jahressteuergesetz 2009 Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei auch privat genutzten Dienstwagen wurde nunmehr auf Druck von CDU/CSU aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Wir begrüßen diese Maßnahme, da viele unserer Unternehmen ihr Kfz gleichzeitig privat und betrieblich nutzen. Hintergrund: Im Kabinettsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 war noch vorgesehen, dass Firmen bei Dienstwagen, die vom Inhaber auch privat genutzt werden, den Vorsteuerabzug nur noch zur Hälfte anstatt wie bisher zu 100 % geltend machen können. Dagegen hatten sich die Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirtschaft in einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft gewandt. Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung vom auf die Kürzung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Fahrzeuge verzichtet. 4. Umsatzsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. November 2008 ein BMF- Schreiben verfasst (Az IV C 3-S 2226/07/10001). Darin heißt es: Umsatzsteuervorauszahlungen werden in dem Kalenderjahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten erfasst, in dem sie entstanden sind, sofern sie innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet wurden. Diese Grundsätze gelten für Umsatzsteuererstattungen entsprechend. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt 11 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. 11 Abs. 2 Satz 2 EStG entsprechend, so dass diese als in dem Kalenderjahr abgeflossen gelten, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn der Steuerpflichtige sie kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung dieses Kalenderjahres gezahlt hat. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 1. August 2007 (BStBl 2008 II S. 282) entschieden, dass Umsatzsteuervorauszahlungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Sinne des 11 Abs. 2 Satz 2 EStG sind. Daher werden sie in dem Kalenderjahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erfasst, in dem sie entstanden sind, sofern sie innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet wurden. Nach dem BMF-Schreiben sind die Grundsätze des o. g. Urteils in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung oder Gutschrift vor dem 30. April 2008 einheitlich nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen i. S. des 11 EStG behandelt werden. Ansprechpartnerin: Kirsten Schäfer Tel /

20 Recht A KTUELLE R ECHTSPRECHUNG 1. Kein Nachtrag bei unerwartet hohem Verschnitt von Fassadenplatten VOB Stelle Niedersachsen Entscheidung vom , Hat zwar der Auftraggeber nicht gemäß 9 Nr. 1 und 2 VOB/A die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben und der Auftragnehmer die unzureichende Leistungsbeschreibung vor Angebotsabgabe nicht gerügt, so kann er den zusätzlichen Verschnitt nicht geltend machen, da er sich auf die ungenügende Leistungsbeschreibung eingelassen hat. Im vorliegenden Fall waren die Ausschreibungsunterlagen nicht aussagekräftig, da der Fassadenplan nicht vorgelegen hat. Der Auftragnehmer hat diese unzureichende Leistungsbeschreibung aber vor Angebotsabgabe nicht gerügt. Er kann deshalb den zusätzlichen Verschnitt, der erst durch die Pläne vor Augen geführt wurde, nicht geltend machen, da er sich auf die ungenügende Leistungsbeschreibung eingelassen hat. 2. Pauschalpreisvertrag: Nachtragsforderung bei geänderter Leistung BGH, Beschluss vom Az.: VII ZR 218/07 Auch bei einem Pauschalpreisvertrag hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Vergütungsanpassung gemäß 2 Nr. 5 VOB/B, wenn durch eine Änderung des Bauentwurfs oder Anordnung des Auftraggebers die Grundlage des Pauschalpreises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert wird und sich das geschuldete und mit dem Pauschalpreis abgegoltene Bausoll durch Einwirkung des Auftraggebers ändert. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer bei unklaren Pauschalverträgen die Beweislast dafür, dass eine streitige Leistung nicht vom Pauschalpreis erfasst ist. Für den Fall, dass die Pläne und das Leistungsverzeichnis, das dem Angebot zugrunde liegt, von Auftraggeberseite gestellt werden, ändert sich die Beweislast zulasten des Auftraggebers. 3. Baugrundrisiko und Mehrvergütung OLG Brandenburg Urteil vom , Az.: 4 U 187/07 22 VERTRAGSWESEN Das Baugrundrisiko fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Auftraggebers, weil es sich um den vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt. Das Baugrundrisiko kann vertraglich dem Auftragnehmer zugewiesen werden. Verwirklicht sich in diesem Fall das Baugrundrisiko, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was nicht der Fall ist, wenn sie für den Auftragnehmer als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder einer lückenhaften Ausschreibung erkennbar waren. 4. Vermögen einer ARGE, bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters BGH, Urteil vom Az.: II ZR 37/07 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer BGB-Gesellschaft (ARGE) aus, für die im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, führt dies, soweit nichts Abweichendes geregelt ist, zur liquidationslosen Vollbeendigung der Gesellschaft und zur Anwachsung des Gesellschaftervermögens beim letzten verbleibenden Gesellschafter. 5. Herausgabe der Bürgschaftsurkunde gemäß 17 Nr. 8 VOB/B BGH, Urteil vom Az.: VII ZR 227/07 Nach 17 Nr. 8 VOB/B hat der Auftraggeber die Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückzugeben. Die VOB/B macht aber keine Ausführungen darüber, an wen die Rückgabe zu erfolgen hat. Im vom BGH zu entscheidenden Fall hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Rückgabe der Bürgschaft verlangt. Der Auftraggeber hat dazu ausgeführt, dass der Auftragnehmer dazu nicht berechtigt sei. Diese Rechtsfrage hat der BGH nun eindeutig entschieden. Der Auftragnehmer hat gegen den Auftraggeber gemäß 17 Nr. 8 VOB/B einen Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaft an sich selbst oder an den Bürgen. In der Praxis bedeutet dies, dass der Auftragnehmer nach Belieben bestimmen kann, an wen der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde zurückgeben soll. 6. Verjährungsfrist nach durchgeführter Nachbesserung BGH, Urteil vom Az.: VII ZR 32/07 Bessert der Auftragnehmer aufgrund einer vom Auftraggeber nach der Abnahme erhobenen Mängelrüge die Leistung nach, beginnt für den nachgebesserten Leistungsteil eine neue Verjährungsfrist von zwei Jahren ( 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B). Fraglich ist nur, wann diese Zweijahresfrist zu laufen beginnt. Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs war der Ablauf der Verjährungsfrist aufgrund der Ausführung der Mängelbeseitigungsarbeiten gehemmt. Die VOB setze voraus, dass die Hemmung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist bis zur Abnahme der nachgebesserten Leistung fortbesteht. In der Praxis bedeutet dies, dass die Verjährungsfrist der durchgeführten Nachbesserung erst mit der Abnahme dieser Nachbesserungsarbeiten zu laufen beginnt. 7. Anforderungen an den Planer bei Feuchtigkeitsschäden im Keller BGH, Beschluss vom Az.: VII ZR 72/08 Der Architekt hat grundsätzlich Anlass zu sorgfältigsten Überlegungen im Hinblick auf die Boden- und Wasserverhältnisse. Die Planung der Abdichtung eines Bauwerks gegen Wasser muss bei einwandfreier Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen. Sind Details der Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese im Einzelnen geplant und dem Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden. Die Planung muss die wichtigsten Maßnahmen gegen die besondere Schadensanfälligkeit darstellen, wozu die maßgeblichen Einzelheiten der Herstellung gehören. Durch dieses Urteil wird der strenge Maßstab bei der Architektenhaftung noch einmal eindrucksvoll dargelegt. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Martin Vanoli Tel / RA Christian Ullrich Tel /

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