Auswirkung aufsichtsrechtlicher Regulierungsvorhaben auf Genossenschaftsbanken Proportionalität Quo Vadis?

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1 Auswirkung aufsichtsrechtlicher Regulierungsvorhaben auf Genossenschaftsbanken Proportionalität Quo Vadis? 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 1

2 Agenda I. Geschäftsmodell der Volks- und Raiffeisenbanken II. Struktur der Bankenaufsicht und Regulierungsrahmen 1. Aufsichtsrechtliches Regulierungsgefüge 2. Überblick Regulierungsinitiativen III. Aktuelle Regulierungsvorhaben 1. Risikomanagement 2. Meldewesen 3. Anleger- und Verbraucherschutz 4. Offenlegung IV. Fazit 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 2

3 I. 1. Geschäftsmodell der Volks- und Raiffeisenbanken Struktur des deutschen Bankenmarktes dt. Kreditinstitute* Bilanzsumme 8,2 Bill. EUR* Dt. Bundesbank 5/2012 Dt. Bundesbank 5/2012 * = ohne Auslandsbanken JA-Bericht BaFin Privatbanken Kreditvergabe in Mrd. Zinsspanne in % Cost-Income Ratio in % Sparkassen ,2 2,12 2,23 73,5 63,0 70,6 EK-Quote in % 15,0 14,7 14,0 VR-Banken 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 3

4 I. 2. Geschäftsmodell der Volks- und Raiffeisenbanken Universalbanken mit regionalem Bezug Kredite Einlagen Regionales Geschäftsgebiet Einlagen aus der Region werden Kredit für die Region Risikoarmes und wenig komplexes Leistungsportfolio Langfristiges Beratungsgeschäft mit Kunden der Region Nur nicht in der Region platzierbare Mittel gehen an den Kapitalmarkt Privatkunden und Mittelstand der Region als potenzielle Kundschaft 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 4

5 Agenda I. Geschäftsmodell der Volks- und Raiffeisenbanken II. Struktur der Bankenaufsicht und Regulierungsrahmen 1. Aufsichtsrechtliches Regulierungsgefüge 2. Überblick Regulierungsinitiativen III. Aktuelle Regulierungsvorhaben 1. Risikomanagement 2. Meldewesen 3. Anleger- und Verbraucherschutz 4. Offenlegung IV. Fazit 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 5

6 II. 1. Entwicklung der Proportionalitätsdefinition Einem "One Size fits all"-anspruch erteile ich insoweit eine klare Absage. Vor allem kleinere Institute in Deutschland müssen daher nicht befürchten, dass ihnen mit den MaRisk das Korsett einer deutschen Großbank übergestülpt wird., Anschreiben MaRisk-Entwurf 2005 Dem in 25a KWG fest verankerten Proportionalitätsgrundsatz wird auch künftig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dies gilt vor allem für die zahlreichen kleineren Institute in Deutschland, die auf regulatorische Spielräume angewiesen sind..., Anschreiben MaRisk 2009 Die Erhaltung notwendiger Umsetzungsspielräume bezüglich der Qualität des bankinternen Risikomanagements halte ich gerade mit Blick auf kleinere Institute auch in Zukunft für alternativlos..., Anschreiben MaRisk 2010 So wird es auch bei den Neuregelungen Öffnungsklauseln geben, die insbesondere kleineren Institute zugute kommen.ich möchte allerdings an dieser Stelle auch noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass sich das in den MaRisk angelegte Proportionalitätsprinzip nicht auf eine weniger anspruchsvolle Anwendung beschränkt.., Anschreiben MaRisk-Entwurf Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 6

7 II. 1. Aufsichtsrechtliches Regulierungsgefüge Formulierung von Empfehlungen Verordnungen Standards EU-Kom. Richtlinien Standards EU-Kom. Unmittelbare Anwendung für dt. Institute Umsetzung in dt. Recht/ Aufsichtspraxis Guidelines Nat. Gesetze Nationale Verordnungen Verwaltungspraxis Unmittelbare Anwendung für dt. Institute Transparenz der Regelung? 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 7

8 II. 2. Überblick aktueller Regulierungsinitiativen Basel III, MiFid II, etc. ICAAP (MaRisk &Co.) SREP (Bankenaufsicht) Verbraucherschutz Mindestkapital-/ Mindestliquiditätsanforderungen Offenlegungspflichten Restrukturierung, Einlagensicherung, Geldwäsche, MakroRisikoüberwachung, etc. Vielzahl von teils nicht aufeinander abgestimmten Initiativen 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 8

9 II. 2. Konsultation zur Bankenunion Einlagensicherung Krisenmanagement I D ESP BE GB F Konsultation seit 7/2010 Fonds Prävention Abwicklung Frühi nterve ntion Konsultation seit 6/2012 Nur begrenzte Mittelverwendung für frühzeitige Maßnahmen zulässig (Institutssicherung) Verpflichtende Einräumung von Kreditlinien für andere Sicherungssysteme (Solidarisierung der Einlagensicherung) Streichung der normierten Gleichstellung von Institutssicherungssystemen mit Einlagensicherungssystemen Staatenwahlrecht zur Verschmelzung von Abwicklungsfonds und Einlagensicherung Verpflichtung zur Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Möglichkeit von Institutssicherungssystemen Anordnung des Planvollzugs durch die Aufsicht; Einsetzung von Sonderverwaltern Aufsichtliches Instrumentarium zum Vollzug der Abwicklung einschl. Abwicklungsfonds zur Finanzierung der Abwicklung 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 9

10 Agenda I. Geschäftsmodell der Volks- und Raiffeisenbanken II. Struktur der Bankenaufsicht und Regulierungsrahmen 1. Aufsichtsrechtliches Regulierungsgefüge 2. Überblick Regulierungsinitiativen III. Aktuelle Regulierungsvorhaben 1. Risikomanagement 2. Meldewesen 3. Anleger- und Verbraucherschutz 4. Offenlegung IV. Fazit 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 10

11 III. 1 Risikomanagement zusätzliche Anforderungen der MaRisk 2012 Risikomessverfahren Freigabe sämtlicher Annahmen durch Geschäftsleiter originäre Aufgabe der Geschäftsleiter, den der Risikomessverfahren und letztlich der Strategie zu Grunde liegenden Annahmen zuzustimmen Nachvollziehbare Würdigung und Umgang mit Ungenauigkeiten Grenzen der Risikomessverfahren müssen dem Vorstand transparent sein; bisher schon geübte Praxis durch Bildung von Risikopuffern Höherer Stellenwert der Parameter (quantitative und qualitative Validierung der Komponenten) Gefahr von Scheingenauigkeiten; bei kleinen Banken ist Nutzung von Verbundmodellen z.b. beim Rating zwingend (ausreichende Grundgesamtheit) Validierung vor Ort nicht bzw. nur eingeschränkt möglich! 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 11

12 III. 1 Risikomanagement zusätzliche Anforderungen der MaRisk 2012 Mehrjähriger Kapitalplanungsprozess! Stärkerer Fokus der strategischen Planung auf aufsichtliche Kapitalausstattung Planung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Risikotragfähigkeit Planung unter Berücksichtigung organisatorischer Anpassungen z.b. in Form von RWA- Management oder zusätzlichem Liquidationsansatz in der Risikomessung 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 12

13 III. 1 Risikomanagement zusätzliche Anforderungen der MaRisk 2012 Komplexität des Risikosteuerungsprozesses alte Welt! neue Welt Risikomessung Zinsschock Risikomessung Ermittlung Konditions- und Strukturbeitrag Stresstest konjunktureller Abschwung Inverser Stresstest Organisation Risikotragfähigkeit Strategie Stresstest Risikokonzentration Turnusmäßige Zinsschockmeldung Ggf zusätzliches hek Ggf. Notwendigkeit Liquidationsansatz wg. fehlender Einhaltung Kapitalquoten hek Methodenfreiheit Keine Stresstestvorgaben Aufsichtliches Kapital war strenge Nebenbedingung Neudefinition Risikodeckungsmasse unter Liquidationsgesichtspunkten Anpassung Liquiditätstransferpreismodell Vergrößerung Controllingabteilung Erhöhung Zinsschock auf 200 BP ohne sachlichen Grund Detaillierte Vorgaben zur Ermittlung der Risikodeckungsmasse Vermischung von Säule I und Säule II 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 13

14 III. 1 Risikomanagement zusätzliche Anforderungen zur Governance 2012 Organisation Einführung übergeordneter Verhaltensregeln und berufsethischer Grundsätze Einrichtung der Funktion Compliance auf Gesamtbankebene mit Beauftragtenwesen und Berichtspflichten an Vorstand und Aufsichtsrat Definition des Aufgabenkataloges vom Risikocontrolling Mitspracherecht des Aufsichtsrates bei der Besetzung der Leitung des Risikocontrolling Vorstand Definition Tätigkeitskatalog und Zeitbudgets Definition Anforderungsprofil Regelmäßige Eignungsprüfung durch Aufsichtsrat Aufsichtsrat Ausgeweitete Mitwirkungspflichten institutionalisierte Ausschusstätigkeit Umfängliche Regelungen zu Interessenskonflikten einschl. lückenloser Prüfung 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 14

15 III. 1 Risikomanagement zusätzliche Anforderungen zur Governance 2012 Konsultation EBA 2012/03 / KWG-Novelle Eignung nachweisen für: Vorstand Aufsichtsrat 2. Führungsebene Feststellung der Eignung: Fortwährende Überprüfung Fortwährende Überprüfung Überprüfung bei Hinweisen Kriterien Fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Zeitbudget Fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Zeitbudget Fachliche Eignung, Zuverlässigkeit Überprüfung durch Nominierungsauss chuss AR/ BaFin Nominierungsauss chuss AR/ BaFin Vorstand/ Aufsichtsrat (ggf. BaFin) 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 15

16 III. 1 Risikomanagement Notwendigkeit der Proportionalität MaRisk S S S S. (Leitfaden RTF 2011) 2012 (E) 58+x S. Keine pauschale Umsetzung diverser EBA-Guidelines (Stresstests, Risikokonzentrationen, Governance etc.), sondern Umsetzung unter Berücksichtigung der Situation und des Geschäftsmodells der Banken und der Aufgabenteilung Vorstand/ Aufsichtsrat Hoher Detaillierungsgrad der Regelungen führt zu ausschließlich formalistischer Vorgehensweise in den Banken oder zu Doppelarbeiten, weshalb Selbstverständlichkeiten nicht explizit geregelt werden sollten Sonderprüfungen müssen die Umsetzung der Anforderungen mit Augenmaß unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Risikogehalt der Geschäfte beurteilen. Neuregulierungen sollten aufgrund des erheblichen Ressourcenaufwandes bei der Implementierung und der Umsetzung die materielle Weiterentwicklung im Fokus haben 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 16

17 III. 2. Struktur des Meldewesens ab 2013 EBA Technischer Standard CP50 / CP51 COREP Art. 95 & 96 CRR FINREP CEBS Guideline Großkredite Art. 383 CRR EBA Technischer Standard Liquidität LCR Art CRR NSFR Art CRR SolvV-Meldung PLUS - Makro-Daten: Verteilung nach Geographie und Währung Aufsichtsrechtliche Sicht BISTA + EvR ABER - Nur IFRS- Konzerne (Ausweitung Meldepflicht?) Bilanzielle Sicht 13 KWG-Meldung ABER - 2. Meldegrenze (150 Mio. EUR) - Mehr Meldedetails Kreditnehmerbezogene Sicht LiqV-Meldung Bis Proberechnung - Parallel zu LiqV NEU Bis Vorerst keine Kennzahl Ausweitung Meldeverpflichtungen für VR-Banken, Umsetzungskosten 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 17

18 III. 2. Struktur des Meldewesens ab 2013 Ad-hoc Meldungen 24 (1) KWG BISTA 24 (3b) KWG Konsultationen BaFin/BuBa Basismeldewesen 24 (3b) KWG Millionenkredite 14 KWG Keine Änderung Adressat NEU - Quartalsweise EVR - Zinsschock - Konditionen- / Strukturbeitrag - Alle HGBbilanzierenden Einzelinstitute Bilanzielle + makroprudentielle Sicht Ausweitung - Detailliertere Angaben: u.a. Kreditarten, Währungen - Absenkung Meldegrenze - Vorratsdatenerfassung in 2012 Kreditnehmerbezogene Sicht Erhöhtes Meldeaufkommen, Mehraufwand wg. erwarteter Rückfragen 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 18

19 III. 2. Struktur des Meldewesens ab 2013 Notwendigkeit für Proportionalität Keine Vorratsdatenerfassung Erhebung nur solcher Daten, welche zur Überwachung erforderlich sind Einräumung ausreichender Übergangsfristen zur Erstellung automatischer Unterstützungen Ressourcen für manuelle Ermittlung von Daten in den VR-Banken nicht unendlich vorhanden Reduzierung von Rückfragen zu Meldeinhalten Rückfragen binden Ressourcen 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 19

20 III. 3. Anleger- und Verbraucherschutz Überblick AnsFuG VermAnlG MiFID II PRIPS Honorarberatung ESMA- Beratung ESMA- Compliance ESMA- Verbraucherschutz Umsetzung Umsetzung Konsultation Konsultation Absichtt Konsultation Konsultation Absicht 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 20

21 III. 3. Anleger- und Verbraucherschutz Beispiele fehlender Proportionalität Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt 2010 Umsetzung diverser Erläuterungsund Dokumentationspflichten für die Bank Kein Mehrwert Konsultation Hypothekarkreditrichtlinie Diverse Erläuterungs- und Dokumentationspflichten Qualifizierungspflicht und Überwachungspflicht für Kreditberater Kündigungsrechte der Verbraucher Anlegerschutz diverse Erläuterungs- und Dokumentationspflichten im Bereich der Wertpapierdienstleistung Ausdehnung auf gesamtes Einlagengeschäft als Überlegung auf EU-Ebene Kompetenznachweis und Beraterregister für Wertpapierdienstleistungsbereich Stark ausgeweitetes Informationsverlangen der ESMA und BaFin 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 21

22 III. 4. Proportionalität in der Offenlegung Solvabilitätsbericht gemäß 26a KWG Fehlender Proportionalitätsgedanke bei Art und Umfang der Angaben Schutzklauseln der Rechnungslegung (z. B. Kompensation Bewertung Kredit und Wertpapier, stille Vorsorgereserven) werden indirekt ausgehebelt nur geringer Mehrwert für Adressaten außerhalb des Fachpublikums Vergütungsbericht gemäß 7 InstitutsVergV betrifft aufgrund des hohen Anteils tariflicher Mitarbeiter nur einen sehr geringen Personenkreis wegen regionalem Bezug andere Gewichtung des Vertraulichkeitsaspektes erforderlich wegen Kapitalmarktabstinenz und Bankgröße sind die Berichte wirkungslos für den Finanzmarkt 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 22

23 Agenda I. Geschäftsmodell der Volks- und Raiffeisenbanken II. Struktur der Bankenaufsicht und Regulierungsrahmen 1. Aufsichtsrechtliches Regulierungsgefüge 2. Überblick Regulierungsinitiativen III. Aktuelle Regulierungsvorhaben 1. Risikomanagement 2. Meldewesen 3. Anleger- und Verbraucherschutz 4. Offenlegung IV. Fazit 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 23

24 IV. Fazit Geschäftsmodell mit Bezug auf Realwirtschaft nachweislich auch in Krisenzeiten erfolgreich Materielle Anforderungen (EK-Stärkung etc.) haben ihre Berechtigung - gleiche Anforderungen für gleiche Geschäfte - Prozessuale Anforderungen bedürfen der Proportionalität unter Berücksichtigung der Größe der Bank und der Bedeutung für den Finanzmarkt Meldeanforderungen müssen zwecks automatisierter Ermittlung nachhaltig konstant gehalten werden Proportionalität bei Offenlegungsvorschriften unter Berücksichtigung des Interesses des Kapitalmarktes erforderlich 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 12. Norddeutscher Bankentag, Verbandsdirektor Edgar Schneider Seite 25

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