Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Willi Brahms
- vor 8 Jahren
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1 Handels- und Gesellschaftsrecht HR 2: Unternehmer, Kaufleute, Handelsgesellschaften 1 I. Überblick Für wen gilt das HGB? 1-7 HGB Typische Fragen: Ist die Eintragung im HR Pflicht? Besteht Buchführungspflicht? Prokuraerteilung möglich Bürgschaft per möglich? Rügeobliegenheit beim Kauf? 29 HGB 238 HGB 48 HGB 350 HGB 377 HGB Ist der Betreffende Kaufmann? Ist das Geschäft ein Handelsgeschäft ( 343 HGB)? Ist es ein beiderseitiges Handelsgeschäft? 2 Rechtsform Anzahl Umsatz (Mrd. Euro) Einzelunternehmer * Davon im HR ? BGB-Gesellschaft * OHG KG (klass.) GmbH AG GmbH & Co. KG
2 II. Kapitalgesellschaften u.a. Formkaufleute 6 HGB Alle Handelsgesellschaften Formkaufleute : Handelsgewerbe irrelevant GmbH 13 III GmbHG AG 3 AktG Ebenso: KGaA, Gen, EWIV, SE Karitas-GmbH Ärztehaus am Johannisplatz AG Zeitungskiosk-GmbH Geschäfte der Handelsgesellschaften: Handelsgeschäfte 4 : Kaufmann / Nichtkaufmann 1 I HGB Kaufmann? Ist das betreffende Geschäft ein Gewerbe? Ist das Gewerbe ein Handelsgewerbe? Ist der Betreffende der Betreiber des Gewerbes? 5 a) Funktionen 1 HGB 13 / 14 BGB GewO 6 2
3 b) Fünf Merkmale Gewerbe Selbstständigkeit Ausrichtung nach außen Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit Gewinnerzielungsabsicht/Entgeltlichkeit Kein freier Beruf 7 A ist Gastwirt ohne Konzession B ist Powerseller bei Ebay C ist Heilpraktiker D ist Juraprofessor und schreibt Bücher E ist halbtags als Programmierer angestellt F ist selbständiger Webdesigner im Nebenberuf G ist selbständiger Schreiner H ist Handelsvertreter 8-2. Handelsgewerbe? ( Betreiber = Kaufmann oder Nichtkaufmann) Große automatisch Kaufmann ( 1 II HGB) (= Istkaufmann / Musskaufmann ) Eintragungspflicht ( 29 HGB) usw., HGB gilt. Kleine Kaufmann, wenn eingetragen ( 2 HGB) ( Kannkaufmann, Rückfahrkarte ) 9 3
4 2. Handelsgewerbe? Gewerbe großgewerblich, 1 II HGB (vermutet) kleingewerblich, 2 HGB Handelsgewerbe HR-Eintragung? (+) Handelsgewerbe (-) kein Handelsgewerbe Handelsgewerbe? Unterscheidung groß klein : Art (Komplexität) + Umfang (Umsatz usw.) = Gesamtzuschnitt kfm. Einrichtung erforderlich? Vermutungswirkung des 1 II HGB Handelsgewerbe? Gastwirt A: Jahresumsatz, 2 Gaststätten 8 feste Angestellte, 22 Aushilfen Powerseller B: Jahresumsatz, Keine Angestellten, Büro im Schlafzimmer, Lager in der Garage Heilpraktiker C: 12 Angestellte, Jahresumsatz Webdesigner F: 2 Angestellte, 4 Großkunden, Jahresumsatz Schreiner G G Schreinerei GmbH 12 4
5 3. Betreiber Unternehmerrisiko In wessen Namen werden Handelsgeschäfte geschlossen? A verpachtet Gaststätte für 12 Jahre an P. B (3 J.) erbt Opas Buchhandlung C ist Alleingesellschafter der C Buchhandels-GmbH D & E Buchhandels-OHG 13 IV. Personengesellschaften BGB-Gesellschaft oder OHG/KG? D und E betreiben als gleichberechtigte Mitunternehmer die D & E Buchhandlung. Rechtsform? 705 BGB 105 I HGB Großgewerblich: OHG Kleingewerblich: Kann-OHG Vermögensverwaltung: Kann-OHG 14 V. Land- und Forstwirtschaft ( 3 HGB) Groß Klein Nebenbetrieb VI. Fiktiv- und Scheinkaufmann Die seltsame Geschichte des 5 HGB Beispiel: Großhändler G hat sich nach 29 HGB eintragen lassen. Nun handelt er nur noch kleingewerblich. Scheinkaufmann, Schein-OHG, Schein-GmbH usw. 15 5
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