1. Einleitung Übersicht Vorbild und Ziel Ein erster Überblick: MVZ i.s.d. 95 I 2 SGB V... 5

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1 MVZ Beratungshandbuch A. Recht 1. Einleitung Übersicht Vorbild und Ziel Ein erster Überblick: MVZ i.s.d. 95 I 2 SGB V Das so genannte Angestellten-MVZ Die Voraussetzungen der MVZ-Zulassung Zulassungsantrag ( 95 II 5 SGB V; 18 I 1 Ärzte-ZV) Berechtigter Personenkreis Keine Beschränkung auf Trägergesellschaften i.s.d. 95 I 3 1. Hs. SGB V Keine Beschränkung auf bestimmte Rechtsformen durch 1 II BÄO Keine Beschränkungen durch das ärztliche Berufsrecht der Länder Verbot der ärztlichen Tätigkeit für berufsmäßige Leistungserbringer Verbot von juristischen Personen des Privatrechts Leistungserbringer i.s.d. 95 I 3 2. Hs. SGB V Sinn und Zweck des 95 I 3 2. Hs. SGB V Übersicht über die Leistungserbringer Ergebnis Ärztliche Leitung Angestellte Ärzte Arztregistereintragung Fachübergreifende Kompetenz Fachübergreifende MVZ-Zulassung Einheitliche Trägerschaft Allgemeine Zahlungsvoraussetzungen Ungeeignetheit ( 20 Ärzte-ZV) Mindestzahl angestellter Ärzte/zeitlicher Mindestumfang der ärztlichen Tätigkeit ( 20 I Ärzte-ZV) Inkompatibilitäten ( 20 II Ärzte-ZV) Teilzeitbeschäftigungen von Vertragsärzten Nichteinigung ( 21 Ärzte-ZV) Residenzpflicht ( 24 II 2 Ärzte-ZV) Altersgrenze ( 95 VII 7 SGB V) Keine bedarfsplanerischen Hindernisse Fehlen von Zulassungsbeschränkungen nach 110 II, 103 I 2 SGB V Unbeachtlichkeit von Zulassungsbeschränkungen (Nr. 38c Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte) Zulassung trotz angeordneter Zulassungsbeschränkungen Übernahme des Vertragsarztsitzes nach 103 IVa 1 SGB V Übernahme des Vertragsarztsitzes nach 103 IVa 2 f. SGB V Einzelpraxis V

2 MVZ Beratungshandbuch Gemeinschaftspraxis Sonderbedarfszulassung nach 101 I Nr. 1 SGB V i.v.m. Nr. 38b i.v.m. Nr. 24 f. Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Sonderbedarfszulassung nach 103 VII SGB V Rechtsfolgen der MVZ-Zulassung Status des MVZ-Trägers Keine KV-Mitgliedschaft des MVZ-Trägers Das Leistungsspektrum Leistungsort Zweigpraxis und ausgelagerte Praxisräume Belegarzttätigkeit im Krankenhaus Anästhesisten Überörtliche Kooperationen und Mehrbesitz Gebot der persönlichen Leistungserbringung Das ärztliche Leistungsspektrum Das interdisziplinäre Leistungsspektrum Anspruch auf Teilhabe an der Honorarverteilung ( 85 IV 1, 72 I 1 SGB V) Übernahme der Haftung Teilnahme an neuen Versorgungsformen Der angestellte Arzt des MVZ Der öffentlich-rechtliche Status des angestellten Arztes Der zivilrechtliche Status des angestellten Arztes Der berufsrechtliche Status des angestellten Arztes Anspruch auf Zulassung als Vertragsarzt trotz angeordneter Zulassungsbeschränkungen ( 103 Iva 4 SGB V) (Rück-)Übertragung von Arztstellen eines MVZ Spätere Anstellungsgenehmigungen ( 95 II 5 ff. SBG V) Nachbesetzung von freien Arztstellen des MVZ nach 103 Iva 5 SGB V Jobsharing versus Teilzeit ( 101 I SGB V) Ruhen und Beendigung MVZ-Zulassung ( 95 V ff., 72 I 1 SGB V) Ruhen der MVZ-Zulassung ( 95 V, 72 I 1 SGB V, 26 I, 1 II Ärzte-ZV) Beendigung mit dem Wirksamwerden des Verzichts ( 95 VII 2 1. Var. SGB V, 28, 1 III Ärzte-ZV) Beendigung mit Auflösung des MVZ-Trägers ( 95 VII 2 2. Var. SGB V) Beendigung mit dem Wegzug des MVZ aus dem Vertragsarztsitzbezirk ( 95 VII 2 3. Var. SGB V) Beendigung mit der Nichtaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit im Fall der 19 III, 1 III Ärzte-ZV Die Bestimmung der 3-Monats-Frist Nichtaufnahme der Tätigkeit Entziehung der Zulassung ( 95 VI, 72 I 1 SGB V, 27, 1 III SGB V) Genehmigung Beendigung durch Tod, Verzicht und bei Erreichen der Altersgrenze ( 95 VII, IX 3 SGB V) Widerruf der Genehmigung ( 27, 1 III Ärzte-ZV) VI

3 MVZ Beratungshandbuch Beendigung bei Nichtaufnahme der Tätigkeit im Fall der 19 III, 1 III Ärzte-ZV Ruhen der Genehmigung ( 26 I, 1 III Ärzte-ZV) Unübertragbarkeit der MVZ-Zulassung Zulassungsübertragung beim Rechtsformwechsel kraft Gesetzes ( 95 I 3 1. Hs. SGB V) Der Übergang der MVZ-Zulassung beim so genannten share deal Die Übertragung des MVZ-Vertragsarztsitzes beim so genannten asset deal ( 103 IV, 72 I 2 SGB V) Die Übertragung von eiznelnen Arztstellen eines MVZ ( 103 IV, IVa 1, 72 I 1 SGB V) Das so genannte Angestellten- und Vertragsärzte-MVZ Organisationsgemeinschaft Berufsausübungsgemeinschaft Zulässigkeit des so genannten Angestellten- und Vertragsärzte-MVZ Teilnahmevoraussetzungen Modifikation der MVZ-Zulassungsvoraussetzungen Berechtigter Personenkreis Fachübergreifende Kompetenz Mindestanzahl von Ärzten Genehmigung nach 33 II Ärzte-ZV Kein Ausschluss durch 33 II 1 Ärzte-ZV Entgegenstehende landesrechtliche Vorschriften über die ärztliche Berufsausübung Beeinträchtigung der Versorgung der Versicherten versus zulässige Organisationsformen Zulassungs-/Genehmigungsfolgen Modifikation des Gebots der persönlichen Leistungserbringung Gesamtschuldnerische Haftung Gesamtgläubiger Modifikation des so genannten Nachbesetzungsverfahrens ( 103 VI SGB V) Das Vertragsärzte-MVZ Die Teilnahme von MVZ an der privatärztlichen Versorgung Zulässigkeit Mittelbare Beschränkung Vergütungsanspruch des MVZ-Trägers Zweckmäßigkeitserwägungen MVZ-Varianten Die optimale Rechtsform des MVZ-Trägers VII

4 MVZ Beratungshandbuch B. Steuern 1. Gründung Alternative: Angestellter Angestellter Arzt/Lohnsteuer Betriebliche Altersvorsorge Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Pensionszusage Behandlung beim Arbeitgeber Behandlung beim Arbeitnehmer Pauschaldotierte Unterstützungskasse Behandlung beim Arbeitgeber Behandlung beim Arbeitnehmer Pensionsfonds Arbeitsrechtliche Aspekte Beweggründe für eine Übertragung von Belegschaftszusagen Individuelle Ausgestaltung der Übertragung Steueroptimierte Gehaltsgestaltung Direktversicherung Barlohnkürzung Voraussetzungen der Pauschalierung Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer Pauschalierungsgrenze Fahrtkostenerstattung Firmen-/Dienstwagen Garagengeld für Dienstwagen Essenszuschuss Voraussetzungen für den Ansatz des Sachbezugswerts Höhe des zu versteuernden Sachbezugs Steuervorteile durch Barlohnumwandlung Internetnutzung Tantiemeregelung Warengutschein Fehl-/Mankogeld KV-Beitragszuschuss AN ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert AN ist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert AN ist privat krankenversichert Abfindung (bei Ausscheiden aus dem MVZ) Freibetrag ( 3 Nr. 9 EStG) Ermäßigte Besteuerung durch 1/5-Regelung ( 34 Abs. 1 EStG) Realisierung eines Veräußerugnsgewinns; Steuerbegünstigung möglich ( 16, 34 EStG) Die Behandlung des Veräußerungsgewinns Berechnungsschema Veräußerungsgewinn Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns Die Tatbestandsmerkmale (alternativ) im Überblick VIII

5 MVZ Beratungshandbuch Tatbestand der Betriebsveräußerung Betriebsveräußerung und Entnahme Ermittlung und Versteuerung des Veräußerungsgewinns Besonderheiten Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teilbereichs einer Arztpraxis Keine begünstigte Teilpraxisveräußerung bei Zurückbehaltung eines Mandantenstamms Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teilbereichs einer Arztpraxis Berechnung des zu gewährenden Freibetrags Betriebsaufgabe Verhältnis Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe/ allmähliche Liquidation Unentgeltliche Betriebsübertragung Praxisveräußerung/-übertragung bei Begründung des MVZ Gegenüber dem MVZ MVZ wird in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt MVZ wird in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt Alternative: Vertragsarzt Einbringung der Praxis unter Zurückbehaltung der Zulassung ( 24 UmwStG) Sachgründung; Problem: Praxiswert Bargründung mit anschließendem Praxiskauf; Problem verschleierte Sachgründung Verkauf der Praxis unter Zurückbehaltung der Zulassung mit Realisierung eines Veräußerungsgewinns; Steuerbegünstigung möglich ( 16, 34 EStG) Laufende Besteuerung Einkommensteuer Alternative: Angestellter Alternative: Vertragsarzt Umsatzsteuer Grundsätzlich zu beachtende Vorschriften über Umsatzsteuerbefreiungen Grundsätzlich nicht umsatzsteuerbefreite Umsätze Rechtsform MVZ in der Rechtsform als Kapitalgesellschaft Mit Vertragsärzten (durch Abschluss eines Kooperationsvertrags) Mit angestellten Ärzten Mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten MVZ in der Rechtsform als Personengesellschaft Arzt ist Gesellschafter der MVZ-Gesellschaft Der Arzt erbringt ärztliche Leistungen i.s.d. 4 Nr. 14 UStG Geschäftsführungsleistungen durch den Gesellschafterarzt Arzt ist nicht Gesellschafter der MVZ-Gesellschaft MVZ mit Vertragsarzt als Kooperationspartner MVZ mit angestellten Ärzten IX

6 MVZ Beratungshandbuch MVZ mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten Gewerbesteuer Kapitalgesellschaft: Gewerbesteuerpflichtig kraft Rechtsform Gewerbesteuer für ambulante Behandlungen Personengesellschaft Vervielfältigungstheorie Grundsatz Ausnahme Ergebnis Begründung eines MVZ unter Einbindung bestehender Praxen aus steuerlicher Sicht Aus Einzelpraxis in AG Ausgliederung Einbringung Verkauf Unentgeltliche Übertragung GbR (GMP) Übertragung auf bestehende GbR Zusammenschluss von Einzelpraxen GmbH Zivilrecht Ausgliederung Veräußerung Verdeckte Einlage Sachgründung Sachkapitalerhöhung Nachgründung Bargründung und anschließende Kapitalerhöhung Steuerrecht Veräußerung Verdeckte Einlage Einbringung ( UmwStG) GmbH & Co KG Ausgliederung auf bestehende GmbH & Co KG Ausgliederung zur Neugründung ausgeschlossen Nicht möglich durch Verschmelzung oder gleichzeitige Ausgliederung von Einzelunternehmen Einbringung Verkauf Unentgeltliche Übertragung Teilentgeltliche Übertragung Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Entgelt Verkauf über Wert KG Ausgliederung auf bestehende KG/oHG Aufnahme eines Gesellschafters Übertragung auf bestehende KG Spaltung X

7 MVZ Beratungshandbuch Realteilung Gesellschaft ohne Betriebsvermögen Gesellschaft mit Betriebsvermögen Zusammenschluss von Einzelpraxen Partnerschaft Ausgliederung Einbringung Stiftung Umwandlung Übertragung einer Einzelpraxis auf eine Stiftung Steuerlich Unentgeltiche Übertragung an eine steuerpflichtige Stiftung Unentgeltliche Übertragung auf eine steuerfreie inländische Stiftung Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Aus GbR (GMP) in AG Umwandlung Einbringung Bargründung mit anschließendem Kauf Unentgeltliche Übertragung Einzelpraxis GbR (GMP) Realteilung Spaltung Steuerlich Verschmelzung GmbH Umwandlung Einbringung aller GbR-Beteiligungen möglich Einbringung des Vermögens der GbR möglich Bargründung mit anschließendem Kauf des GbR-Vermögens möglich GmbH & Co KG Umwandlung Einbringung in bestehende KG KG Umwandlung Einbringung in bestehende KG Partnerschaft Umwandlung Einbringung der bisherigen Beteiligung in neu zu gründende oder bestehende Partnerschaft Stiftung Umwandlung Übertragung Stille Gesellschaft Weitere Person beteiligt sich als stiller Gesellschafter Gesellschafter tritt in die Stellung eines stillen Gesellschafters zurück XI

8 MVZ Beratungshandbuch 3.3 Aus Partnerschaft in AG Einzelpraxis GbR (GMP) GmbH Durch Formwechsel in bzw. Verschmelzung mit Formwechsel durch Spaltung auf eine bzw. mehrere GmbH s GmbH & Co KG KG Partnerschaft Stiftung C. Betriebswirtschaft 1. Planung MVZ-Gründung im Vorübergehen? Sensible Daten der einzelnen potentiellen Gesellschafter an wen zur Prüfung? Welche Unterlagen sind seitens eines potenziellen Gesellschafters für eine Gründung eines MVZ beizubringen? Wer macht die alltägliche Arbeit? Was hat der Standort einer Arztpraxis mit dem Gründungszeitfenster eines MVZ zu tun? Was wird in den Fällen erfolgen, in denen der Arzt einen Mietvertrag hat, der noch längere Zeit läuft? Wo werden Versorgungszentren entstehen? Schlechte Punktwerte, teure Geräte, niedrige Fallzahlen sind an sich Argumente für zukünftige Kooperationen Wer mit wem und welchem Leistungsspektrum? Eine wesentliche Frage eines MVZ wird die Honorarfrage sein Ein Teil der Einnahmen entsteht aus den GKV-Honoraren Grundsatz der Vergütung Ermittlung des Regelleistungsvolumens Fallpunktzahl (FPZ) Ermittlung der GKV-Fallzahl Fallzahlobergrenze (GKV) Fallzuwachsbegrenzung (GKV) Fallzahlobergrenzen und Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelungen bei Neuzulassungen und Umwandlung der Kooperationsform Ist-Analyse GKV-Fallzahlen GKV-Honorarplanung für ein MVZ Um in Kostenfragen als MVZ aussagefähig zu sein, wird eine Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung erforderlich Neue Chancen für Vertragsärzte?! Agieren statt reagieren Was unterscheidet ein MVZ von einer Gemeinschaftspraxis? XII

9 MVZ Beratungshandbuch Umsatzplan Kostenplan Investitionsplan Finanzplan Plan-GuV Planbilanz Liquiditätsplan Kennzahlen Controlling Berichtswesen Vitamine fürs Ergebnis Kosten senkt man nicht durchs Sparen Logisch geplant ist voll gespart Komfortabler arbeiten, präziser kalkulieren Umsatz macht Arbeit und Gewinn mach Spaß Honorarmöglichkeiten außerhalb des Kollektiv-Budgets vertragsärztliche Leistungen und der Fallzuwachsbegrenzung Individualverträge mit den Kostenträgern ( 140a e) Integrierte Versorgung Neuland für alle Beteiligten Faktoren bei der Leistungskalkulation Fazit Fehlerquellen Was erhält der Arzt im MVZ für seine Praxis? Praxisbewertung Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen (A S A) Unterschiedliche Bewertungsmethoden und deren Eignung für die Bewertung von Arztpraxen Ertragswertmethode Ärztekammer-Methode Wahl der Bewertungsmethode Verkehrsgesichtspunkte Die Berücksichtigung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Steuern D. Organisation 1. Die Praxisorganisation im Allgemeinen MVZ und Organisation Begriffsbestimmung Praxisziele Planung Organisation Theoretische Grundlagen Aufbauorganisation Ablauforganisation Entwicklung einer Organisationsstruktur Stellen XIII

10 MVZ Beratungshandbuch Delegation Partizipation Personalführung Beteiligung der Mitarbeiter Praxisaufbau, Praxisabläufe Stellenbildung Stellenbesetzung Qualitätsmanagement Umsetzung Personalführung Kontrolle XIV

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