Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ

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1 Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ LRH / MÜ

2 Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: ( ) Fax: ( ) Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im Juni 2015

3 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung... 1 Rechnungsabschluss Präambel Kassenabschluss Geldbestand per Haushaltsrechnung Haushaltsergebnis Maastricht-Ergebnis Vollständigkeit der Haushaltsrechnung Internes Kontrollsystem auf Budgetvollzug erweitern Voranschlag und Nachtragsvoranschlag Überblick Haushaltsrechtliche Bestimmungen im Voranschlag Darstellung der Kreditsperre im Nachtragsvoranschlag Abweichungsanalyse Budgetumschichtungen und Erläuterung im RA Einnahmen- und Ausgabenrückstände Abschreibung von Forderungen Haushaltsanalyse auf Basis der Rechnungsquerschnitte Überblick über Summen und Salden Laufende Gebarung mit Sparquote und Freier Finanzspitze Einnahmen- und Ausgabenarten im Jahresvergleich 2013/ Nachweise Personal Pensionen Nachtragsbudgets für Personal und Pensionen Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Rücklagen Stand an Rücklagen Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten Mittelübertragung aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen Schulden Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

4 Finanzschulden im Landeshaushalt Erweiterte Schuldenbetrachtung Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Gegebene Darlehen und noch nicht fällige Verwaltungsforderungen Haftungen Wertpapiere Beteiligungen Verwahrgelder und Vorschüsse Verwahrgelder Vorschüsse Summendifferenzen zu Verwahrgeldern und Vorschüssen Umsetzung von Empfehlungen aus der Prüfung des RA Gesicherte Mindereinnahmen in Nachtragsbudgets berücksichtigen Maßnahmen zur Haushaltsentlastung im Sozialbereich Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen Möglichkeiten eines Ankaufes des Landesdienstleistungszentrums ausloten Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

5 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Entwicklung des Geldbestandes per Tabelle 2: Haushaltseinnahmen und -ausgaben mit Haushaltsergebnis Tabelle 3: Soll-Darlehensaufnahme und sonstige einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich Tabelle 4: Vorläufige Finanzierungssalden lt. Überleitungstabelle 2013 und Tabelle 5: Vergleich der Voranschlagssummen 2013 und Tabelle 6: Vergleich Voranschlag mit Rechnungsabschluss Tabelle 7: Einnahmen- und Ausgabenrückstände 2013 und Tabelle 8: Forderungsabschreibungen 2013 und Tabelle 9: Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2011 bis Tabelle 10: Einnahmenentwicklung aus Bundesabgaben-Ertragsanteilen und öffentlichen Transfers Tabelle 11: Leistungen für Personal nach Bereichen Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten nach Bereichen Tabelle 13: Personalleistungen nach Ausgabenarten - Veränderungen 2013/ Tabelle 14: Leistungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge nach Bereichen Tabelle 15: Anzahl der Pensionsempfängerinnen und -empfänger nach Bereichen.. 44 Tabelle 16: Nachtragsvoranschläge für Personal und Pensionen 2008 bis Tabelle 17: Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Tabelle 18: Stand an Rücklagen Soll und Ist per und Tabelle 19: Entwicklung nicht ausbezahlter Gemeinde-BZ 2010 bis Tabelle 20: Vergleich der Finanzverpflichtungen 2012 bis Tabelle 21: Gesamtentwicklung der Finanzverpflichtungen seit Tabelle 22: Entwicklung Maastricht-Schulden Tabelle 23: Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Tabelle 24: Entwicklung der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden Tabelle 25: Haftungen Tabelle 26: Wertpapiere Tabelle 27: Beteiligungen Tabelle 28: Verwahrgelder (voranschlagsunwirksame Gebarung) Tabelle 29: Geldbestände aus Rückflüssen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen Tabelle 30: Offene Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBFA Tabelle 31: Vorschüsse (voranschlagsunwirksame Gebarung) Abbildung 1: Haushaltsentwicklung 2008 bis 2014 ohne einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich Abbildung 2: Öffentliche Sparquote 2008 bis Abbildung 3: Freie Finanzspitze im Zeitraum 2009 bis Abbildung 4: Entwicklung der Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten Abbildung 5: Entwicklung der gegebenen Darlehen und Forderungen Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR A Ausgliederung Auslagerung von Aufgaben (Tätigkeiten) der öffentlichen Hand auf Rechtsträger des Privatrechts, wobei der ausgegliederte Rechtsträger im Eigentum der ausgliedernden Körperschaft steht oder zumindest von dieser beherrscht wird. B Barvorlage BH, BHen BMF BMBF BZ Kurzfristiger Überbrückungskredit Bezirkshauptmannschaft(en) Bundesministerium für Finanzen Bundesministerium für Bildung und Frauen (früher: Unterricht, Kunst und Kultur siehe Bundesministeriengesetz-Novelle 2014) Bedarfszuweisung(en) werden laut FAG 2008 von den ungekürzten Ertragsanteilen der Gemeinden vorweg abgezogen und den Ländern überwiesen; die Länder gewähren diese Mittel an Gemeinden und Gemeindeverbände D DGB Dienstgeberbeiträge Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

7 E Ertragsanteile (an gemeinschaftlichen Bundesabgaben) ESVG 2010 Abgaben, die gemäß Finanzausgleichsgesetz zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilt werden (Bundesabgaben-Ertragsanteile) Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung aus 2010 F FAG FFG GmbH Finanzschulden FinD Freie Finanzspitze F-VG Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh Im Wesentlichen Geldverbindlichkeiten, die zur Verschaffung von Deckungsmitteln für den eigenen Haushalt aufgenommen werden oder außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen, bei denen die Zahlung um mehr als zehn Jahre hinausgeschoben wird. Direktion Finanzen des Amtes der Oö. Landesregierung Kenngröße aus dem laufenden Haushalt, die anzeigt, in welchem Ausmaß laufende Einnahmen für Investitionen und deren Folgelasten, Investitionsförderungen, Darlehensgewährungen oder Schuldenrückzahlungen bereit stehen. Finanzverfassungsgesetz (F-VG 1948, BGBl. Nr. 45/1948 idgf) Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

8 G gespag Ggr. Oö. Gesundheits- und Spitals-AG Gebarungsgruppe H Haushalt Hgr. HO HR Ausgaben und Einnahmen, die Gegenstand der Veranschlagung sind (voranschlagswirksame Gebarung) im Gegensatz zur durchlaufenden bzw. voranschlagsunwirksamen Gebarung Haushaltsgruppe Haushaltsordnung des Landes OÖ gemäß Beschluss der Oö. Landesregierung vom idgf Haushaltsrechnung I IKD Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der Oö. Landesregierung Ist (-Zahlenwerte) Kassenwirksame Einnahmen oder Ausgaben bzw. Geldbestände K Kapitaltransfer(-zahlung) Kassenabschluss KZ Zahlungen für Investitionszwecke von/an Gebietskörperschaften oder andere Dritte Bestandteil des Rechnungsabschlusses, der die Kassengebarung darstellt Kennziffer Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

9 L Laho LDZ LIG LRH OÖ Landesholding GmbH Landesdienstleistungszentrum (Bahnhofplatz 1, 4021 Linz) Landes-Immobilien GmbH Oö. Landesrechnungshof M Maastricht-Ergebnis MTG Zielgröße für die Verpflichtungen gemäß Europäischem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Diese volkswirtschaftliche Größe wird auf gesamtstaatlicher Ebene errechnet; die einzelnen Gebietskörperschaften leisten dazu einen Stabilitätsbeitrag. Musiktheater Linz GmbH N Nfg. & Co KG Noch nicht fällige Verwaltungsschulden NVA Nachfolgegesellschaft Verbindlichkeiten des Landes, deren Rechtsgültigkeit und Höhe zwar feststehen, deren Fälligkeit am Ende des Finanzjahres aber noch nicht eingetreten ist Nachtragsvoranschlag, -voranschläge O Oö. ChG Oö. KAG Landesgesetz betreffend Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen, LGBl. Nr. 41/2008 idgf Oö. Krankenanstaltengesetz, LGBl. Nr. 132/1997 idgf Oö. LRHG 2013 Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013, Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

10 LGBl. Nr. 62/2013 Oö. L-VG ÖBFA Öffentliches Sparen Österreichischer Stabilitätspakt Oö. Landes-Verfassungsgesetz 1991, LGBl. Nr. 122/1991 Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Ges.m.b.H Überschuss bzw. Ergebnis aus der Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsquerschnittes. Die Quote öffentliches Sparen (= öffentliche Sparquote) drückt dieses laufende Ergebnis im Verhältnis zu den laufenden Ausgaben des Rechnungsquerschnittes aus. Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Verstärkung der Stabilitätsorientierung ihrer Haushaltsführung R RA RL RQ Rechnungsabschluss, -abschlüsse Rücklage(n) sind Haushalts- und Finanzreserven: Ist-Rücklagen sind Geld- oder Wertpapierbestände; Soll- Rücklagen oder buchmäßige Rücklagen sind Beträge ohne kassenmäßige Bedeckung; solche Beträge dienen in späteren Jahren als Deckungsmittel im Haushalt und sind erst bei Bedarf mit liquiden Mitteln zu bedecken. Rechnungsquerschnitt ökonomische Gliederung aller Einnahmen und Ausgaben in zwei Bereiche (laufende Gebarung und Vermögensgebarung) Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

11 S SAP Sollstellung und Soll-Zahlenwerte Rechnungswesen-Software des Landes Sollstellung ist eine erfolgswirksame Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben ohne kassenmäßigen Vollzug; Sollwerte sind haushalts- und erfolgswirksame Größen bzw. stellen fällige Forderungen oder Verbindlichkeiten dar T TA TOG Transferzahlungen Teilabschnitt(e) laut 7 Abs. 2 VRV Oö. Theater und Orchester GmbH Einnahmen und Ausgaben für Leistungen der öffentlichen Hand, aber auch von Unternehmungen und Haushalten, ohne unmittelbare Gegenleistung U UA Ü-Mittel Unterabschnitt(e) laut 7 Abs. 1 VRV Kurzform für Übertragungsmittel; das sind vom Oö. Landtag bereitgestellte nicht verbrauchte Ausgabenkredite, die durch Rücklagenzuführung in das Folgejahr übertragen werden V VA Voranschlag; er ist Auftrag und Ermächtigung des Landtags, die Wirtschaft des Landes zu führen Verwahrgelder Vorschüsse Nicht haushaltswirksame Einnahmen mit Rückzahlungs- bzw. Weiterleitungsverpflichtung Nicht haushaltswirksame Ausgaben mit Rückforderungsanspruch Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

12 VRV VSt. VZÄ Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, BGBl. Nr. 787/1996 idgf; mit dieser Verordnung werden die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt. Voranschlagsstelle Vollzeitäquivalent(e) W WAG-Genussrechte WBF WP Genussrechte der Beteiligungs- und Wohnungsanlagen GmbH Wohnbauförderung Wertpapier(e) Allgemeiner Hinweis: Sonstige Abkürzungen wurden grundsätzlich entsprechend der ÖNORM A 1080, Anhang B, Ausgabe 2007, verwendet. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

13 Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ Geprüfte Stelle(n): Direktion Finanzen Prüfungszeitraum: 24. Februar bis 8. Mai 2015 Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit 2 Abs.1 Z. 1 des Oö. LRHG 2013, LGBl. Nr. 62/2013 Prüfungsgegenstand und -ziel: Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit - Analyse der Haushalts- und Finanzsituation des Landes OÖ - Voranschlag und Nachtragsvoranschlag, unterjährige Budgetumschichtungen und Budgetsteuerung - Stand der Umsetzung der vom Finanzausschuss am beschlossenen Empfehlungen aus der vorjährigen Prüfung des Rechnungsabschlusses 2013 Prüfungsteam: Martin Mühlbachler, MBA (Prüfungsleiter), Mag. Dr. Birgit Fuchshuber, Mag. Bernhard Mairleitner, Daniela Ratzenböck, MA Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde Vertreterinnen und Vertretern der Direktion Finanzen und dem für Finanzen zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung in den Schlussbesprechungen am 8. und 10. Juni 2015 zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence

14 KURZFASSUNG (1) Rechnungsabschluss 2014 im Wesentlichen nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften erstellt vereinzelt Abweichungen vom Fälligkeitsprinzip Der Rechnungsabschluss (RA) für die Gebietskörperschaft Land umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung (HR) und die haushaltsrechtlich geforderten Nachweise. Der LRH stellte fest, dass die Haushaltsrechnung 2014 korrekt und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet wurde. Einschränkungen ergaben sich unter anderem daraus, dass im RA 2014 fällige Ausgaben von ca. 37,8 Mio. Euro aus dem Sozialressort fehlen. Weiters enthält die Haushaltsrechnung 2014 einmalige Einnahmen von 15 Mio. Euro aus einer Rücklagenauflösung per (Hypo Hybridkapital), die erst zu Jahresbeginn 2015 fällig wurden. Bei den gegebenen Darlehen kam es zu einer Vermengung von erfolgswirksamen (Soll) und kassenwirksamen (Ist) Werten, was die Aussagekraft des betreffenden Nachweises beeinträchtigt. Ansonsten ergab die Prüfung des Kassenabschlusses, der Haushaltsrechnung und der wesentlichen Nachweise keine weiteren Hinweise auf Mängel, die die finanzielle Lage des Landes OÖ unrichtig darstellen würden. (Berichtspunkte 3, 5, 21 und 30) (2) Ergebnisse im Haushalt weiter verbessert Zum Ausgleich der Haushaltsrechnung 2014 wurden buchmäßige Darlehensaufnahmen von 55,6 Mio. Euro und sonstige einmalige Einnahmen von 28,6 Mio. Euro benötigt. Der LRH stellte den einmaligen Finanzbedarf zum Ausgleich der Haushaltsrechnung mit 84,2 Mio. Euro fest. Dieser Mittelbedarf war um 9,3 Mio. Euro höher als im Budget eingeplant. Dies vor allem deshalb, weil der Voranschlag (VA) Bundesabgaben-Ertragsanteile vorsah, die um 60,2 Mio. Euro (inkl. 4,7 Mio. Euro Bedarfszuweisungen der Gemeinden) über den tatsächlichen Einnahmen lagen. Der eingeschlagene Weg zur Haushaltskonsolidierung wurde aber fortgesetzt. Gegenüber dem RA 2013 verringerte sich der vergleichbare Finanzbedarf zum Ausgleich der Haushaltsrechnung um mindestens 52,3 Mio. Euro. Erstmals ist dieser einmalige Finanzbedarf auch deutlich geringer als in den Jahren vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Im Budgetvollzug 2014 hielt das Land die Vorgaben des Stabilitätspaktes ein. Das jährliche Maastricht-Defizit wurde gegenüber dem Vorjahr um 54 Mio. Euro verringert. Der RA 2014 weist für die Gebietskörperschaft Land einen negativen Stabilitätsbeitrag zum gesamtstaatlichen Maastricht- Ergebnis von 72,5 Mio. Euro aus, der sich inklusive der außerbudgetären Einrichtungen wie z.b. LIG und gespag auf 118,7 Mio. Euro erhöhte. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 1

15 Der LRH weist aber darauf hin, dass die zulässigen Defizitgrenzen jährlich geringer werden ist ein Maastricht-Überschuss gefordert. Der Haushalt soll dann grundsätzlich ohne Neuverschuldung ausgeglichen und die Verschuldung reduziert werden. (Berichtspunkte 3, 4 und 16) (3) Künftig höhere Überschüsse aus der laufenden Gebarung nötig In der laufenden Gebarung stiegen die Einnahmen stärker als die Ausgaben. Dadurch erhöhte sich der laufende Überschuss im Jahresvergleich 2013/2014 um 61,2 Mio. Euro auf 400,3 Mio. Euro. Vor allem der Anstieg bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen von 86,9 Mio. Euro bzw. 3,4 Prozent trug dazu bei. Auch wäre der laufende Überschuss höher ausgefallen, wenn das Land nicht hohe Darlehensabschreibungen (85,4 Mio. Euro) vorgenommen hätte. Die Ergebnisse und Kennzahlen aus der laufenden Gebarung zeigen eine deutliche Verbesserung der Haushaltssituation. Allerdings sind die im Jahr 2014 vor der Darlehensabschreibung erreichten Werte ein Überschuss von 485,7 Mio. Euro bzw. eine Sparquote von 11,4 Prozent und eine Freie Finanzspitze von 297,7 Mio. Euro bzw. 7,0 Prozent noch zu niedrig, um bei etwa gleichbleibendem Investitionsniveau eine Neuverschuldung auf Dauer zu vermeiden und bestehende Schulden abzubauen. Auch im Jahr 2014 wurden im Kernhaushalt keine Finanzschulden zurückbezahlt, mit Ausnahme der Tilgungen aus Bedarfszuweisungen der Gemeinden. Das Land soll die laufende Gebarung weiter entlasten. Ein möglichst hoher Einnahmenüberhang ist erforderlich, um bestehende Schulden abzubauen, bereits realisierte Investitionen mit Eigenmitteln auszufinanzieren und ein angemessenes Investitionsniveau mit vertretbarer Neuverschuldung halten zu können. Seit Jahren weist daher der LRH darauf hin, dass der laufende Überschuss deutlich erhöht werden sollte. Auf Basis der im Jahr 2014 erreichten Werte würden um mindestens 130 bis 150 Mio. Euro mehr frei verfügbare Mittel aus der laufenden Gebarung erforderlich sein. Diese Beträge wären notwendig gewesen, um den Haushaltsausgleich ohne Rücklagen und Schuldaufnahmen zu bewerkstelligen, die bestehende Finanzschuld im Kernhaushalt abzubauen und das Anwachsen der Finanzverpflichtungen bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen zu vermeiden. Um diesen notwendigen finanziellen Spielraum tatsächlich zu erreichen, sind die jährlichen Ausgabensteigerungen möglichst gering zu halten, das Einnahmenpotential auszuschöpfen und die Vorgaben des Stabilitätspaktes weiter einzuhalten. Entsprechende Reformen und das Überdenken des bestehenden Leistungsangebotes insbesondere im Förderbereich und in den ausgabendynamischen Bereichen sind unverzichtbar. Die bisherigen Sparanstrengungen werden nicht ausreichen, die gegenwärtig erkennbaren Herausforderungen der Zukunft, wie z.b. Einnahmenausfälle aus Steuerreform und gedämpftem Wirtschaftswachstum sowie die finanziellen Mehrerfordernisse bei Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 2

16 Ärztegehältern, Pflegepersonal, Med-Uni usw. ohne weitere strukturelle Reformen und Einsparungen aus eigener Kraft finanzieren zu können. Da aus gegenwärtiger Sicht kurz- bis mittelfristig nur mit einem mäßigen Einnahmenwachstum zu rechnen ist, können die Herausforderungen nur durch Reformen, größtmögliche Sparsamkeit bei laufenden Ausgaben und entsprechende Budgetdisziplin bewältigt werden. Dieser künftige Budgetpfad sollte unter Berücksichtigung der konjunkturell absehbaren Einnahmenentwicklung in der zu aktualisierenden Mittelfristplanung verankert werden. (Berichtspunkte 4 und 15) (4) Internes Kontrollsystem auf Budgetvollzug erweitern Im derzeitigen Buchhaltungssystem des Landes können fällige Ausgaben grundsätzlich nur dann erfolgswirksam verbucht (Soll) und in die Haushaltsrechnung aufgenommen werden, wenn sie durch entsprechende Ermächtigungen des Oö. Landtags im jährlichen VA bzw. Budget des zuständigen Referenten bzw. Mittelbewirtschafters gedeckt sind. Nach Art. 55 Abs. 5 L-VG 1991 bedürfen alle darüber hinausgehenden Mehrausgaben der vorherigen Genehmigung durch den Oö. Landtag in einem Nachtragsvoranschlag. Neben den budgetär nicht gedeckten Ausgaben im Sozialressort wurden bereits in der Vergangenheit auch in anderen Ressorts immer wieder größere Beträge, die als fällige Ausgaben in die Haushaltsrechnung des jeweiligen Finanzjahres aufzunehmen gewesen wären, auf künftige Budgets verschoben. In Umsetzung einer LRH-Empfehlung wurde in den Richtlinien zur Erstellung des RA festgelegt, dass fällige Ausgabenverpflichtungen ohne budgetmäßige Bedeckung ab einer Million Euro der Direktion Finanzen (FinD) zu melden sind. Dieser Verpflichtung kommen die Mittelbewirtschafter bislang unzureichend nach. Der LRH sieht einen Handlungsbedarf in der Überwachung des Budgetvollzugs zur periodengerechten und vollständigen Rechnungslegung. Dazu empfiehlt er, das in der Direktion Finanzen und bei den Buchhaltungen der Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter auszudehnen. Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Direktion Finanzen einen laufenden Überblick über die Entwicklung im Budget des laufenden Jahres und über die budgetären Erfordernisse in zukünftigen Finanzjahren durch Verpflichtungen, die derzeit in rechtlich unterschiedlicher Qualität eingegangen werden, erhält. Nach der Landesverfassung und dem geltenden Haushaltsrecht dürfen grundsätzlich keine Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden, die im laufenden Budget keine Deckung finden. Sollten sie dennoch getätigt werden, sind fällige Zahlungsverpflichtungen ohne budgetmäßige Bedeckung spätestens am Jahresende von den Bewirtschaftern lückenlos Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 3

17 zu melden. Um die Vollständigkeit des RA weiter abzusichern, sollte daher die Direktion Finanzen entsprechende Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen Finanzjahr abzubildenden Gebarungsfälle bzw. Leermeldungen einfordern. Diese Erklärungen sind von der verantwortlichen Leitung der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung zu unterfertigen. (Berichtspunkt 6 VERBESSERUNGSVORSCHLAG I) (5) Haushaltsrechtliche Bestimmungen im Voranschlag überarbeiten Dem jährlichen VA sind diverse haushaltsrechtliche Bestimmungen und Ermächtigungen der Oö. Landesregierung für den Budgetvollzug vorangestellt. Nach der Landesverfassung und nach Maßgabe dieser Voranschlagsbestimmungen bildet der vom Oö. Landtag beschlossene Voranschlag die Grundlage für die Gebarung des Landes. Im jährlichen VA legt der Oö. Landtag fest, dass in der Haushaltsführung des Landes die Haushaltsordnung (HO) der Oö. Landesregierung anzuwenden ist. Der LRH begrüßt den klaren Auftrag zur verbindlichen Anwendung der Haushaltsordnung sowie der diversen Ermächtigungen und Regelungen im jährlichen VA. Nach Ansicht des LRH sollten aber diese Festlegungen überarbeitet werden. Dazu gab er eine Reihe von Anregungen. Beispielsweise kann aufgrund der derzeitigen Regelung mit wenigen Ausnahmen der jeweils zuständige Referent in jedem Förderungsfall bis zwei Millionen Euro entscheiden und das Land damit finanziell verpflichten. Für jede tatsächliche Auszahlung über Euro ist aber ein eigener Beschluss der Oö. Landesregierung herbeizuführen. In ein und demselben Förderungsfall wird daher die Oö. Landesregierung mehrmals beschlussmäßig befasst, wenn derartige Förderungen in mehreren Teilbeträgen oder durch unterschiedliche Referate ausbezahlt werden. Ein Gesamtüberblick über einen solchen Förderungsfall ist dadurch nur beim jeweiligen Referenten gegeben. Der LRH hält die derzeitige Regelung für verwaltungsaufwändig und einem Gesamtüberblick nicht dienlich. Im Interesse des Bürokratieabbaus wäre es zweckmäßiger, bereits bei der Genehmigung bzw. Förderzusage ab einer neu zu definierenden Grenze einen gesamthaften Beschluss der Oö. Landesregierung herbeizuführen und auf die Beschlüsse im Zuge der Auszahlung zu verzichten. (Berichtspunkt 8 VERBESSERUNGS- VORSCHLAG II) (6) Ausgabeneinsparungen aus Kreditsperren sind keine Einnahmen Laut Darstellung im Nachtragsvoranschlag (NVA) 2014 sollten zusätzliche Ausgaben von 40,3 Mio. Euro mit Einnahmen von 22,4 Mio. Euro aus der Kreditsperre, 15,0 Mio. Euro Rücklagenauflösung (Hypo Hybridkapital) und 2,9 Mio. Euro EU-Solidaritätsfonds bedeckt werden. Dabei stellen nur die Einnahmen aus der Rücklagenauflösung und des EU-Solidaritätsfonds Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 4

18 tatsächliche Bedeckungsmittel dar. Bei einer Kreditsperre handelt es sich um eine Kürzung von veranschlagten Ausgaben. Die Darstellung als Einnahme ist fiktiv. Für den LRH ist die Darstellung einer fiktiven Einnahme aus der Sperre eines Haushaltskredites schwer nachvollziehbar und nicht geeignet, zusätzliche Ausgaben eines Nachtragsvoranschlages zu bedecken. Solange zusätzliche Ausgaben durch Budgetumschichtungen bzw. Ausgabensperren im VA kompensiert werden können, sind sie mit den Einnahmen des Voranschlages bedeckt. Aus Gründen der Transparenz regt er an, Einsparungen aus Kreditsperren im Nachtragsvoranschlag als das was sie sind, nämlich als Ausgabenkürzung, zu zeigen. (Berichtspunkt 9 VERBESSERUNGSVORSCHLAG III) (7) Budgetumschichtungen transparenter machen Das Haushaltssystem des Landes ermöglicht einen flexiblen Einsatz von Budgetmitteln, insbesondere durch diverse Budgetumschichtungen, die von der Oö. Landesregierung oder vom Landesfinanzreferenten genehmigt und über die Direktion Finanzen gesteuert werden. Sämtliche Budgetumschichtungen führen zu Abweichungen gegenüber dem VA, die bei Überschreiten bestimmter Grenzen in den Erläuterungen zum RA zu begründen sind. Nach Ansicht des LRH sind die zahlreichen Budgetumschichtungen derzeit nicht transparent; sie sind im RA nicht gesondert nachgewiesen. Auch die derzeitigen Erläuterungen zum RA sind in ihrer inhaltlichen Aussagekraft eher beschränkt. Die Budgetumschichtungen sollten daher transparent im RA nachgewiesen werden. Nach Möglichkeit sollte dieser Nachweis in die Erläuterungen zum RA integriert und die Begründungen der Voranschlagsabweichungen darauf abgestimmt werden. (Berichtspunkt 11 VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV) (8) Buchmäßige Rücklagen sind rückläufig Entgegen dem haushaltsrechtlich geforderten Fälligkeitsprinzip wurde bereits im Jahr 2014 eine langjährig für Pensionen aus öffentlichrechtlichem Dienstverhältnis gewidmete Rücklage von 15 Mio. Euro (Hypo Hybridkapital) aufgelöst. Da diese erst per fällig war, wäre diese Einnahme im Finanzjahr 2015 darzustellen gewesen. Der LRH bemängelte die nicht periodengerechte Rücklagenauflösung. Die buchmäßige Rücklage aus der jährlichen Mittelübertragung wurde um 93,9 Mio. Euro auf 419,5 Mio. Euro reduziert. Dieser Rücklagenabbau machte es möglich, nicht veranschlagte Ausgaben insbesondere für Wohnbauförderungsdarlehen sowie für Hochwasserschäden und -schutzbauten ohne Haushaltsbelastung zu finanzieren. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 5

19 Die Mittelübertragung aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen ist seit 2010 von 0,8 Mio. Euro auf 46,8 Mio. Euro im Jahr 2014 angewachsen. In Relation zum Aufkommen an Bedarfszuweisungen 2014 (183,8 Mio. Euro) waren 25,5 Prozent der eingegangenen Gelder nicht an die Gemeinden und Gemeindeverbände ausbezahlt. Diese hohen Geldbestände, die in der Rücklage zur Übertragung von Ausgabenkrediten nur buchmäßig dargestellt sind, wirkten positiv auf die Liquiditätssituation, das Ist- Ergebnis und das Maastricht-Ergebnis des Landes. Die aufgebaute Mittelreserve sollte ehestens abgebaut werden, da die oö. Gemeinden diese benötigten Bedarfszuweisungen vielfach vorfinanzieren. (Berichtspunkt 23 VERBESSERUNGSVORSCHLAG V) (9) Finanzverpflichtungen weiter gestiegen Obwohl die Finanzschulden im Kernhaushalt im Jahr 2014 auf 410 Mio. Euro zurückgingen, stiegen die schuldrechtlichen Verpflichtungen des Landes an. Für den LRH sind schuldrechtliche Verpflichtungen den Finanzschulden ähnlich, wenn deren Rückzahlung im überwiegenden Ausmaß aus Steuereinnahmen erfolgen muss. Dies betrifft vor allem ausgelagerte Schulden der vom Land zu finanzierenden Beteiligungsunternehmen sowie Sonderfinanzierungen im Haushalt und in den vom Land zu finanzierenden Gesellschaften. Sie sind großteils aus der laufenden Gebarung der nächsten Jahre zu bedecken. Die langfristigen Finanzverpflichtungen stiegen seit 2011 von 1.890,6 Mio. Euro auf 2.113,5 Mio. Euro. Im Jahresvergleich 2013/2014 betrug die Erhöhung 53,5 Mio. Euro. Während sich die Finanzschulden im Kernhaushalt (-15 Mio. Euro) und die Sonderfinanzierungen in der gespag (-26,8 Mio. Euro) verminderten, erhöhten sich die Verpflichtungen aus ausgelagerten Schulden (+51,8 Mio. Euro) und Sonderfinanzierungen im Haushalt (+43,5 Mio. Euro). Dabei steht fest, dass bei einem in den letzten Jahren unveränderten Ausgabenniveau diese Finanzverpflichtungen etwa doppelt so hoch wären, hätte das Land nicht wiederholt einmalige Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen beschafft. Die Finanzverpflichtungen bilden sich im RA des Landes in den Finanzschulden und als ein Teil der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden ab. Die gesamten noch nicht fälligen Verwaltungsschulden sind allerdings noch wesentlich höher. Allein im Jahresvergleich 2013/2014 stiegen diese in Summe um 359,3 Mio. Euro, insbesondere durch rechtsverbindliche Zuschussverpflichtungen im öffentlichen Nahverkehr, Hochwasserschutz und Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes. Zum betrugen die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden bereits 3.798,4 Mio. Euro. Seit dem Jahr 2009 sind diese Belastungen künftiger Budgets um 1.176,6 Mio. Euro bzw. knapp 45 Prozent gestiegen. Die Entwicklung dieser Vorbelastungen sieht der LRH zunehmend kritisch. (Berichtspunkte 24 bis 29) Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 6

20 (10) Höhere Vorsorge für Zuschussverpflichtungen aus verkauften Wohnbauförderungsdarlehen erforderlich Um die Finanzverbindlichkeiten für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen abzubauen, empfahl der LRH in seiner Prüfung des RA 2013, jährliche Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das betreffende Verwahrgeldkonto zu transferieren. Im VA 2015 wurde erstmals ein Betrag von Euro eingestellt. Dieser Zuschussbetrag ist ein erster jedoch unzureichender Schritt, diese offenen Finanzverbindlichkeiten abzubauen. Sie betrugen Ende 2014 bereits 206,1 Mio. Euro und sind im Jahresvergleich 2013/2014 wieder um 19,5 Mio. Euro gestiegen. Bei den verkauften Darlehen ist das Land vertraglich verpflichtet, die ursprünglich vereinbarten Annuitäten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt auszugleichen, auch wenn es vom Förderungsnehmer geringere Zahlungen erhält. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus zahlen immer mehr Förderungsnehmer aushaftende Darlehen vorzeitig zurück. Dadurch entgehen dem Land die verkauften Zinszahlungen. Den Einnahmenausfall kann es aus den gegenwärtig verfügbaren Rückflüssen für verkaufte Darlehen (452 Mio. Euro per ) derzeit aufgrund des geringen Marktzinsniveaus und der niedrigen Inflationsrate nicht erwirtschaften. Von diesen Geldern profitiert zwar gegenwärtig die Liquiditätssituation des Landes; in ca. zehn Jahren müssen jedoch erhebliche Mittel eingesetzt werden, um die vertraglich vereinbarten Ansprüche der Forderungskäufer abzudecken. Der LRH sieht einen dringenden Handlungsbedarf, da die vorzeitigen Rückzahlungen laufend steigen (allein 2014 rd. 80,6 Mio. Euro, bis April 2015 weitere 66 Mio. Euro). Mit Hilfe von Experten sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, um das Anwachsen des Zuschussbedarfes möglichst gering zu halten. Damit nicht ständig finanzielle Lasten in die Zukunft verlagert werden, müsste bereits laufend aus dem Haushalt vorgesorgt werden. Um den bereits bestehenden Zuschussbedarf (206,1 Mio. Euro) in Jahresraten abzubauen, wären jährlich ca. 35 Mio. Euro aus dem Haushalt bereitzustellen. (Berichtspunkt 42) (11) Umsetzung der vorjährigen Empfehlungen Von den vier Empfehlungen aus der vorjährigen Prüfung des RA wurde die Empfehlung Möglichkeiten eines Ankaufes des Landesdienstleistungszentrums ausloten vollständig umgesetzt. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 7

21 Zur Umsetzung der Empfehlungen Gesicherte Mindereinnahmen in Nachtragsbudgets berücksichtigen, Maßnahmen zur Haushaltsentlastung im Sozialbereich und Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen wurden erste Schritte gesetzt. (12) Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die geprüfte(n) Stelle(n): a) Das in der Direktion Finanzen und bei den Buchhaltungen der Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem sollte in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter ausdehnt werden. Insbesondere sollte die Direktion Finanzen entsprechende Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen Finanzjahr abzubildenden Gebarungsfälle bzw. Leermeldungen einfordern. Diese Erklärungen sind von der verantwortlichen Leitung der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung zu unterfertigen. (Berichtspunkt 6; VERBESSERUNGSVORSCHLAG I) b) Die haushaltsrechtlichen Festlegungen im jährlichen Voranschlag sollten überarbeitet werden. (Berichtspunkt 8; VERBESSERUNGSVOR- SCHLAG II) c) Aus Gründen der Transparenz sollten Ausgabeneinsparungen aus Kreditsperren im Nachtragsvoranschlag nicht als Einnahme sondern als Ausgabenkürzung gezeigt werden. (Berichtspunkt 9; VERBESSERUNGS- VORSCHLAG III) d) Die Budgetumschichtungen im Steuerungsbereich der Direktion Finanzen sollten transparent im RA nachgewiesen werden. Nach Möglichkeit sollte dieser Nachweis in die Erläuterungen zum RA integriert und die Begründungen der Voranschlagsabweichungen darauf abgestimmt werden. (Berichtspunkt 11; VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV) e) Sobald eine aussagekräftige Prognose des Bundesministeriums für Finanzen über das absehbare Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vorliegt und damit die Auswirkungen auf die Bundesabgaben-Ertragsanteile absehbar sind, sollten die diesbezüglichen Annahmen im Budget 2015 und in der Mittelfristigen Budgetplanung aktualisiert werden. Dabei sind diese Einnahmen nach dem haushaltsrechtlich geforderten Vorsichtsprinzip so anzusetzen, dass sie als Mindesteinnahmen möglichst erreichbar sind. (Berichtspunkt 16) f) Die voraussichtlichen Ausgaben für Personal und Pensionen sollten in voller Höhe in den Voranschlag aufgenommen und Nachtragsbudgets in diesen Bereichen möglichst vermieden werden. (Berichtspunkt 19) Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 8

22 g) Die aufgebaute Mittelreserve aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen sollte ehestens abgebaut werden. (Berichtspunkt 22; VERBESSERUNGS- VORSCHLAG V) h) Um die Aussagekraft des Nachweises über die gegebenen Darlehen (RA-Beilage 7a) zu erhöhen, sollten die Soll- und Ist-Werte im Nachweis getrennt ausgewiesen werden. (Berichtspunkt 30) i) Um nicht ständig finanzielle Lasten in die Zukunft zu verlagern, sollte für den Zuschussbedarf bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen aus dem Haushalt vorgesorgt werden. (Berichtspunkt 42) Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 9

23 (13) Im Sinne des 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Finanzausschuss betreffend folgende Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen: I. Das in der Direktion Finanzen und bei den Buchhaltungen der Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem sollte in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter ausdehnt werden. Insbesondere sollte die Direktion Finanzen entsprechende Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen Finanzjahr abzubildenden Gebarungsfälle bzw. Leermeldungen einfordern. Diese Erklärungen sind von der verantwortlichen Leitung der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung zu unterfertigen. (Berichtspunkt 6; Umsetzung kurz- bis mittelfristig) II. III. IV. Die haushaltsrechtlichen Festlegungen im jährlichen Voranschlag sollten überarbeitet werden. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurz- bis mittelfristig) Aus Gründen der Transparenz sollten Ausgabeneinsparungen aus Kreditsperren im Nachtragsvoranschlag nicht als Einnahme sondern als Ausgabenkürzung gezeigt werden. (Berichtspunkt 9; Umsetzung kurzfristig) Die Budgetumschichtungen im Steuerungsbereich der Direktion Finanzen sollten transparent im RA nachgewiesen werden. Nach Möglichkeit sollte dieser Nachweis in die Erläuterungen zum RA integriert und die Begründungen der Voranschlagsabweichungen darauf abgestimmt werden. (Berichtspunkt 11; Umsetzung kurzfristig) V. Die aufgebaute Mittelreserve aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen sollte ehestens abgebaut werden. (Berichtspunkt 23; Umsetzung kurzfristig) Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 10

24 RECHNUNGSABSCHLUSS 2014 Präambel 1.1. Entsprechend der VRV und der HO des Landes umfasst der RA des Landes OÖ für das Verwaltungsjahr 2014 den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung und die vorgeschriebenen Nachweise. Der RA gliedert sich in drei Bände und Erläuterungen zu größeren Abweichungen gegenüber dem VA einschließlich NVA. Nach Kenntnisnahme durch den Oö. Landtag ist der RA im Internet abrufbar. 1 Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften hat der RA alle wirtschaftlichen Sachverhalte des Landes abzubilden, ausgenommen jene der rechtlich selbständigen Unternehmen. Diese sind nach eigenen Vorschriften rechnungslegungs- und prüfungspflichtig. Die Daten für den RA werden automationsunterstützt aus der seit 1999 mittels SAP geführten Buchhaltung abgeleitet. Bei diesem Buchhaltungsprogramm handelt es sich um eine Standardsoftware; jeder Geschäftsfall wird im SAP-Modul Finanzmanagement doppisch im Soll und Haben gebucht und die haushaltswirksamen Gebarungen zeitgleich im kameralen Systemmodul Haushaltsmanagement als Einnahme oder Ausgabe erfasst. Seit geraumer Zeit wird eine Haushaltsrechtsreform für Länder und Gemeinden angestrebt. Diesbezüglich liegt bereits ein Entwurf einer neuen VRV zur Begutachtung vor. Ziel ist, die Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Haushalte zu harmonisieren. Das Haushalts- und Verrechnungswesen der Länder und Gemeinden soll in Anlehnung an die Haushaltsrechtsreform des Bundes möglichst einheitlich Richtung Finanz-, Ergebnis- und Vermögensrechnung (Bilanz) weiter entwickelt werden. Nach Maßgabe einer neuen VRV wird die Rechnungslegung des Landes OÖ an die neuen Anforderungen und Maßstäbe auszurichten sein. KASSENABSCHLUSS Geldbestand per Der Kassenabschluss per zeigt einen buchmäßigen Geldbestand von 109,5 Mio. Euro, der sich aus Mitteln des Amtes der Landesregierung (87,0 Mio. Euro), der 15 Bezirkshauptmannschaften (4,9 Mio. Euro) und der 63 Nebenkassen (0,3 Mio. Euro) zusammensetzt. 1 www2.land-oberoesterreich.gv.at/varaweb/ Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 11

25 Darüber hinaus beinhaltet der Geldbestand 2014 weitere Kassenbestände von sonstigen Dienststellen (z.b. Gewässerbezirke, Bezirksbauämter) in Höhe von 17,3 Mio. Euro, welche zum Abschlussstichtag in der Kassenrechnung ausgewiesen wurden. Der gesamte Geldbestand resultiert aus den Kassenbeständen zu Jahresbeginn sowie den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus der Haushaltsgebarung und den Vorschüssen und Verwahrgeldern der voranschlagsunwirksamen Gebarung. Diese kassenwirksamen Ist- Beträge stellen sich wie folgt dar: Tabelle 1: Entwicklung des Geldbestandes per Bezeichnung in Mio. Euro Anfänglicher Kassenbestand 204,4 Haushaltsgebarung Einnahmen ,6 Ausgaben ,3 Vorschüsse und Verwahrgelder Einnahmen ,9 Ausgaben ,1 Schließlicher Kassenbestand 109,5 Quelle: LRH-eigene Darstellung aus Kassenabschluss 2014 Von den positiven Geldbeständen im Kassenbestand waren 115 Mio. Euro in Wertpapieren und Genussrechten kurz- bis mittelfristig veranlagt. Weiters enthielt der Geldbestand einen kurzfristigen Kredit (89 Mio. Euro Barvorlage), der den Kassenbestand um diesen Betrag auf 109,5 Mio. Euro verminderte. Dieser Kredit resultiert aus der Umschichtung eines Teiles der Finanzschulden und ist im Schuldennachweis ausgewiesen Der Geldbestand laut Kassenabschluss stimmte mit den Geldbestandsnachweisen per überein. Der Abgleich von Salden der Geldbestandsnachweise mit den Kassen-, Bank- und Sparguthabenbeständen ergab keine Differenzen. Auch die jährlich geforderten Vollständigkeitserklärungen der Kassenverantwortlichen der Landesbuchhaltung, der Bezirkshauptmannschaften, der Nebenkassen und sonstigen Dienststellen lagen vor. Im Zuge der Prüfung ergaben sich keine Hinweise, wonach der Kassenbestand von 109,5 Mio. Euro nicht korrekt dargestellt worden wäre. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 12

26 HAUSHALTSRECHNUNG Haushaltsergebnis 3.1. Im RA 2014 weist die Haushaltsrechnung des Landes in Summe folgende Einnahmen und Ausgaben aus, die im Soll erfolgswirksam und im Ist kassenwirksam sind: Tabelle 2: Haushaltseinnahmen und -ausgaben mit Haushaltsergebnis Bezeichnung Soll Ist in Mio. Euro Einnahmen 5.492, ,6 Ausgaben , ,3 Ergebnis 0,0-63,7 Quelle: LRH-eigene Darstellung Die erfolgswirksamen Ausgaben wurden durch buchmäßige Einnahmen ausgeglichen wie z.b. Soll-Darlehensaufnahme und Rücklagen. Diese einmaligen Einnahmen zum Haushaltsausgleich stellen sich im Vergleich zum VA inkl. NVA wie folgt dar: Tabelle 3: Soll-Darlehensaufnahme und sonstige einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich VA inkl. NVA RA Bezeichnung in Euro Soll-Darlehensaufnahme Abgang lt. VA Soll-Darlehensaufnahme aus VA-Vollzug ,47 Summe Soll-Darlehensaufnahme ,47 Sonstige einmalige Einnahmen Rücklagenentnahme (Hypo Hybridkapital) lt. NVA ,00 Abfallstellung von übertragenen Mitteln ,80 Summe sonstige einmalige Einnahmen ,80 GESAMT ,27 Quelle: LRH-eigene Darstellung Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 13

27 Der einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich 2014 setzt sich zusammen aus einer buchmäßigen Darlehensaufnahme von 55,6 Mio. Euro, einer erfolgswirksamen RL-Entnahme von 15,0 Mio. Euro per , die erst am fällig wurde und buchmäßigen Einnahmen von 13,6 Mio. Euro durch eingesparte bzw. zum Abfall gestellte Haushaltsmittel aus der Mittelübertragung des Vorjahres Der LRH stellte den einmaligen Finanzbedarf zum erfolgswirksamen Ausgleich der Haushaltsrechnung mit 84,2 Mio. Euro fest. Dieser Mittelbedarf war um 9,3 Mio. Euro höher als im VA inkl. NVA eingeplant. Dies vor allem deshalb, weil die tatsächlichen Einnahmen aus den Bundesabgaben-Ertragsanteilen um 60,2 Mio. Euro 2 unter dem budgetierten Niveau blieben. Diese hohen Mindereinnahmen wurden nicht gänzlich durch Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen in anderen Bereichen kompensiert. Im Vergleich zum RA 2013 wurde der einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich verringert und der eingeschlagene Weg zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt. Berücksichtigt man vom Finanzbedarf des Vorjahres (297,7 Mio. Euro 3 ) die außerplanmäßige Abschreibung von Lehrerkostenersätzen (42,7 Mio. Euro) und den darlehensbedeckten Teil der für Hochwasserschäden und -schutzbauten bereitgestellten Beträge (118,5 Mio. Euro), ergibt sich für 2013 ein errechneter Vergleichswert von 136,5 Mio. Euro. Der einmalige Finanzbedarf zum Ausgleich der Haushaltsrechnung 2014 war daher um mindestens 52,3 Mio. Euro niedriger als Erstmals ist dieser Finanzbedarf auch deutlich geringer als in den Jahren vor der Finanz- und Wirtschaftskrise, dessen günstigster Wert sich 2008 mit 133,3 Mio. Euro zeigte. Zieht man von den Jahreseinnahmen jeweils die einmaligen Einnahmen zum Haushaltsausgleich ab, ergibt die Haushaltsrechnung im Zeitraum 2008 bis 2014 folgende Entwicklung: 2 3 Inkl. 4,7 Mio. Euro Bedarfszuweisungen der Gemeinden Ohne Bereinigung eines langjährig offenen Betriebsmittelvorschusses von 73,8 Mio. Euro. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 14

28 Abbildung 1: Haushaltsentwicklung 2008 bis 2014 ohne einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis der Haushaltsrechnungen 2008 bis 2014 Hinsichtlich des Ist-Ergebnisses in der Haushaltsrechnung stellt der LRH fest, dass dieses seit Jahren negativ ist (2012: -30,5 Mio. Euro, 2013: -112,1 Mio. Euro, 2014: -63,7 Mio. Euro). Ein ausgeglichenes Ist-Ergebnis wäre nur durch eine Ist-Darlehensaufnahme darstellbar gewesen, die aber aus Liquiditätsgründen nicht erforderlich war. Hohe Einnahmen aus (vorzeitigen) Rückzahlungen bei den verkauften Wohnbaudarlehen in der voranschlagsunwirksamen Gebarung machten es möglich, im Jahr 2014 gänzlich auf Ist-Darlehensaufnahmen zu verzichten (siehe Punkte 36 und 42). Maastricht-Ergebnis 4.1. Nach den Vorgaben des Stabilitätspaktes 2012 durfte das Land OÖ lt. Angabe der FinD im Jahr 2014 einen negativen Maastricht-Saldo von höchstens 157,1 Mio. Euro erreichen. Der aus der Haushaltsrechnung 2014 abgeleitete Rechnungsquerschnitt (RA-Beilage 14) weist einen negativen Stabilitätsbeitrag (Finanzierungssaldo) zum gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnis von minus 69,4 Mio. Euro aus. In der Überleitungstabelle gemäß Art. 15 Abs. 2 des Stabilitätspaktes sind diesem Saldo gewisse Beträge vor allem von ausgegliederten Einheiten hinzuzurechnen, die im Verantwortungsbereich des Landes liegen und dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Dadurch ergibt sich der vorläufige Finanzierungssaldo des Landes laut ESVG 2010, der sich wie folgt darstellt: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 15

29 Tabelle 4: Vorläufige Finanzierungssalden lt. Überleitungstabelle 2013 und 2014 Bezeichnung in Mio. Euro Finanzierungssaldo lt. RQ -136,0-69,4 Positionen, die zusätzliche Ausgaben oder keine Einnahmen lt. ESVG sind -1,3-3,1 Finanzierungssaldo lt. ESVG (Gebietskörperschaft) -137,3-72,5 Finanzierungssaldo lt. ESVG für LIG 2,5 2,6 außerbudgetäre Einheiten, soweit sie dem Sektor Staat und dem Verantwortungsbereich der Gebietskörperschaft -39,7-29,8 Land zurechenbar sind Veränderung des Schuldenstandes gespag (+ Verringerung / - Erhöhung) 1,8-19,0 Finanzierungssaldo lt. ESVG - Land -172,7-118,7 Quelle: LRH-eigene Darstellung Die Beträge in der Überleitungstabelle, insbesondere die Finanzierungssalden der außerbudgetären Einheiten, beruhen auf vorläufigen Zahlen. Das endgültige Defizit nach dem ESVG 2010 für das Land inklusive den Fonds und den ausgegliederten Einheiten stellt die Statistik Austria auf Basis einer gesonderten Datenerhebung fest. Das endgültige und geprüfte Ergebnis für 2014 wird voraussichtlich ab September 2015 veröffentlicht Im Budgetvollzug 2014 hielt das Land die Vorgaben des Stabilitätspaktes ein so wie in den Vorjahren wurde die erlaubte Defizitgrenze deutlich unterschritten. Der LRH weist aber darauf hin, dass der Stabilitätspakt 2012 ein umfassendes System von strengen Fiskalregeln wie z.b. zulässige Haushaltssalden, Ausgaben- und Schuldenbremse und Rückführung der Verschuldung vorsieht. Diese Vorgaben zur gesamtstaatlichen Haushaltskonsolidierung sind umzusetzen. Die zulässigen Defizitgrenzen werden jährlich geringer ist ein Maastricht-Überschuss gefordert. Der Haushalt soll dann grundsätzlich ohne Neuverschuldung ausgeglichen und die Verschuldung reduziert werden. Aus gegenwärtiger Sicht ist dieser Budgetpfad nur zu erreichen, wenn das Land weitere Reformen vor allem in den ausgabendynamischen Bereichen 4 setzt, den Haushalt ausgabenseitig entlastet und weniger finanzielle Verpflichtungen in die Zukunft verlagert. Die bisherigen Sparanstrengungen im Personalbereich und in diversen Reformprojekten werden nicht ausreichen, die gegenwärtig erkennbaren Herausforderungen der Zukunft, wie z.b. Einnahmenausfälle aus Steuerreform und gedämpftem Wirtschaftswachstum sowie die finanziellen Mehrerfordernisse bei Ärztegehältern, Pflegepersonal, Med-Uni usw. ohne weitere strukturelle Reformen und Einsparungen aus eigener Kraft finanzieren zu können. 4 Zu den ausgabendynamischen Bereichen zählt der LRH insbesondere die vorschulische Kinderbetreuung, Soziales und Gesundheit. Die mehrjährige Gebarungsentwicklung in diesen Bereichen ist in den Anlagen 4 bis 6 dargestellt. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 16

30 Vollständigkeit der Haushaltsrechnung 5.1. Im direkten Zugriff auf die Buchhaltungsdaten des Landes tätigte der LRH unter anderem verschiedene Summen- und Saldenabfragen im SAP- Buchhaltungssystem, um festzustellen, ob die Haushaltsrechnung 2014 ordnungsgemäß und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet wurde. Die systematische Abfrage nach Haushaltsgruppen führte im Ergebnis zu den Summen aller haushaltswirksamen Einnahmen und Ausgaben im Zusammensatz der Haushaltsrechnung (Band I des RA 2014). Auch die Abfrage nach finanzwirtschaftlichen Kriterien (Gebarungsgruppen) zeigte ein vollständiges Bild aller voranschlags- bzw. erfolgswirksam verrechneten Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsrechnung. Allerdings blieben im Sozialressort per fällige Ausgaben von ca. 37,8 Mio. Euro offen, die budgetmäßig nicht gedeckt waren und daher nicht verrechnet werden konnten. 5 Sie wurden im RA 2014 nicht abgebildet und auf künftige Budgets verschoben. In den letzten Jahren blieben immer wieder derartige rechtsverbindliche Verpflichtungen offen, ohne sie im RA als fällige Verpflichtung im Soll der Haushaltsrechnung oder zumindest im Nachweis über die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden zu zeigen. Entsprechend der finanzwirtschaftlichen Gliederung wurden alle Pflichtund Ermessensausgaben aus der Haushaltsrechnung der Jahre 2012 bis 2014 in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage gliedert zudem die Ausgaben des Jahres 2014 nach der zum Jahresende bestehenden Referatsverteilung (Erster Präsident des Oö. Landtags und Mitglieder der Oö. Landesregierung) Aus den Abfrageergebnissen schloss der LRH, dass die Haushaltsrechnung 2014 korrekt und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet wurde; alle im betreffenden Finanzjahr voranschlagswirksam verrechneten Einnahmen und Ausgaben wurden in die Haushaltsrechnung 2014 aufgenommen. Dies gilt nicht für jene Beträge, die fällige Verpflichtungen des Landes darstellen, wofür entgegen den Bestimmungen der Landesverfassung, der HO und des VA die erforderliche Ermächtigung des Oö. Landtags nicht eingeholt wurde. Aus budgetären Gründen wurde die Fälligkeit dieser Ausgabenverpflichtungen auf das Folgejahr bzw. künftige Budgets verschoben. Dies wäre im Zuge des RA 2014 durch Beschluss des Oö. Landtags formal zu bereinigen. Im Außenverhältnis sollten soweit noch erforderlich die Fälligkeiten angepasst werden. Für diese Verschiebung der Fälligkeit und Vorbelastung künftiger Budgets ist nach Ansicht des LRH zumindest 5 Lt. Angabe der Abteilung Soziales verteilen sich diese ungedeckten Ausgaben auf folgende Bereiche des Oö. ChG: Wohnen (22,5 Mio. Euro), Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität (13,0 Mio. Euro), Mobile Betreuung und Hilfen (0,9 Mio. Euro) und Sonstiges (1,4 Mio. Euro). Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 17

31 nachträglich eine beschlussmäßige Ermächtigung des Oö. Landtags herbeizuführen. Solange derartige rechtsverbindliche Verpflichtungen im RA des Landes gänzlich verschwiegen werden, ist dessen Aussagekraft beschränkt. Internes Kontrollsystem auf Budgetvollzug erweitern 6.1. Im derzeitigen Buchhaltungssystem des Landes können fällige Ausgaben grundsätzlich nur dann erfolgswirksam verbucht (Soll) und in die Haushaltsrechnung aufgenommen werden, wenn sie durch entsprechende Ermächtigungen des Oö. Landtags im jährlichen VA bzw. Budget des zuständigen Referenten bzw. Mittelbewirtschafters gedeckt sind. Nach Art. 55 Abs. 5 L-VG 1991 bedürfen alle darüber hinausgehenden Mehrausgaben der vorherigen Genehmigung durch den Oö. Landtag in einem NVA. Nur wenn solche Mehrausgaben vom Oö. Landtag genehmigt werden, können sie als fällige Ausgaben im Soll der Haushaltsrechnung abgebildet oder die Fälligkeit der Ausgabe rechtsverbindlich auf künftige Budgets verlagert werden, was in den noch nicht fälligen Verwaltungsschulden auszuweisen ist. Bereits in der Vergangenheit wurden immer wieder größere Beträge, die als fällige Ausgaben in die Haushaltsrechnung des jeweiligen Finanzjahres aufzunehmen gewesen wären, auf künftige Budgets verschoben. Deshalb wurde in Umsetzung einer LRH-Empfehlung aus der Überprüfung des RA 2009 mit Schwerpunkt Budgetvollzug im Verkehrsressort in den Richtlinien zur Erstellung des RA festgelegt, dass fällige Ausgabenverpflichtungen ohne budgetmäßige Bedeckung ab einer Million Euro der FinD zur Soll-Stellung in der Haushaltsrechnung zu melden sind. Diese werden dann im Zuge des RA dem Oö. Landtag gesondert vorgelegt. Nach den bisherigen Erfahrungen meldeten die Bewirtschafter im Zuge der Erstellung des RA im Regelfall keine offenen Zahlungsverpflichtungen. Leermeldungen wurden bislang nicht eingefordert. Diese würden bestätigen, dass tatsächlich keine fälligen Zahlungsverpflichtungen offen blieben, die budgetmäßig nicht gedeckt und im RA des betreffenden Jahres nicht abgebildet sind. Neben diesen fälligen Zahlungsverpflichtungen aus verbindlichen Rechtsgeschäften tätigen die Mittelbewirtschafter im Auftrag der zuständigen Mitglieder der Oö. Landesregierung mitunter auch mehrjährige Mittelzusagen gegenüber Dritten, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Oö. Landtag in künftigen Budgets. Unter bestimmten Voraussetzungen 6 ist es haushaltsrechtlich zulässig, in Förderungsverträgen eine über das laufende Jahr hinausgehende 6 Tatsächliche Mittelbereitstellung durch den Oö. Landtag in künftigen Budgets und klarer Hinweis im Vertrag, dass kein klagbarer Anspruch gegenüber dem Land OÖ erwächst Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 18

32 finanzielle Leistung des Landes unverbindlich in Aussicht zu stellen. Diese Förderpraxis wird häufig geübt. Solche rechtlich nicht bindenden Mittelzusagen halten die Fachabteilungen bzw. Mittelbewirtschafter in unterschiedlicher Form evident ein landesweit vollständiger Überblick ist derzeit nicht gegeben Der LRH sieht einen Handlungsbedarf in der Überwachung des Budgetvollzugs zur periodengerechten und vollständigen Rechnungslegung. Die periodengerechte Zuordnung der Gebarungsfälle richtet sich derzeit nach dem Fälligkeitsprinzip bzw. Rechts- und Entstehungsgrund, das ist im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht der Zahlung. Das derzeit in Diskussion stehende neue Haushaltsrecht wird darüber hinaus auch noch eine periodengerechte Abgrenzung aller Aufwände und Erträge einfordern. Im Interesse einer vollständigen und periodengerechten Rechnungslegung empfiehlt daher der LRH, die bisherige Budgetüberwachung und -steuerung zu stärken. Dazu soll das in der FinD und bei den Buchhaltungen der Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter ausgedehnt werden. Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die FinD einen laufenden Überblick über die Entwicklung im Budget des laufenden Jahres und über die budgetären Erfordernisse in zukünftigen Finanzjahren durch Verpflichtungen erhält, die in rechtlich unterschiedlicher Qualität eingegangen werden. Für einen ordnungsgemäßen Budgetvollzug und eine vollständige Darstellung der Gebarungsfälle im Rechnungsabschluss wird daher die Erweiterung des Kontrollsystems angeregt, um insbesondere folgende Punkte sicherzustellen: Alle im Außenverhältnis rechtlich bindenden Verpflichtungen und Forderungen, die zu fälligen Ausgaben oder Einnahmen im jeweiligen Finanzjahr führen, sollten die Bewirtschafter systematisch und zeitgerecht erfassen. Sie sind vollständig und periodengerecht in die Haushaltsrechnung des betreffenden Jahres aufzunehmen. Entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben dürfen keine Verpflichtungen eingegangen werden, deren Fälligkeit im Außenverhältnis gegeben ist, die budgetär aber nicht bedeckt werden können. Die Bewirtschafter und zuständigen Referenten haben die budgetären Grenzen einzuhalten und für etwaige Mehrerfordernisse rechtzeitig die budgetäre Vorsorge bzw. Ermächtigung des Oö. Landtags einzuholen. Die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Schranken ist von der Leitung der bewirtschaftenden Stelle zu überwachen und sollte von der FinD verstärkt überprüft werden. Fällige Zahlungsverpflichtungen ohne budgetmäßige Bedeckung sind nach geltendem Haushaltsrecht spätestens am Jahresende von den Bewirtschaftern zu melden. Dieser Meldepflicht ist künftig lückenlos nachzukommen. Daher sollte die FinD auch Leermeldungen einfordern. Um die Vollständigkeit des RA weiter abzusichern, sollte sie auf Basis der Daten aus der Landesbuchhaltung von allen Mittelbewirtschaftern Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 19

33 entsprechende Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen Finanzjahr abzubildenden Gebarungsfälle einfordern. Diese Erklärungen sollen die Haushaltsrechnung und Bestandsgrößen der Nachweise zum RA umfassen. Sie sind von der verantwortlichen Leitung der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung zu unterfertigen. Rechtsverbindliche Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben, die das Land über das laufende Verwaltungsjahr hinaus belasten, dürfen nach Art. 55 Abs. 5 L-VG 1991 bzw. 26 Abs. 8 HO grundsätzlich nur mit Genehmigung des Oö. Landtags eingegangen werden. Dies gilt mit wenigen Ausnahmen für den Abschluss sämtlicher Verträge, deren Erfüllung die veranschlagten Ausgaben übersteigen würde. Es ist Aufgabe der zuständigen Fachabteilung, diese Genehmigung herbeizuführen. Dabei hat sie bereits im Vorfeld die Zustimmung der FinD einzuholen. In Zukunft sollte verstärkt überwacht werden, dass die FinD in diesem Genehmigungsvorgang vollständige Informationen und Unterlagen über das (beabsichtigte) Eingehen von mehrjährigen Verpflichtungen erhält. Zur Abschätzung künftiger Budgetbedarfe und für Steuerungszwecke sollte landesintern auch ein vollständiger Überblick über jene offenen, rechtlich nicht verpflichtenden Mittelzusagen geschaffen werden, die aufgrund eines Beschlusses der Oö. Landesregierung oder durch Verfügung des zuständigen Referenten vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in künftigen Budgets getätigt werden. Voranschlag und Nachtragsvoranschlag Überblick 7.1. Der Oö. Landtag beschloss am den VA 2014 und stellte am zusätzliche Budgetmittel in einem NVA bereit. Im Vergleich zum Vorjahr veränderten sich die Budgetsummen und -salden wie folgt: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 20

34 Tabelle 5: Vergleich der Voranschlagssummen 2013 und 2014 Bezeichnung Veränderung in Mio. Euro Ausgaben - VA 4.745, ,0 +117,5 Ausgaben - 1. NVA 175,9 40,3-135,6 Ausgaben - 2. NVA 53,9 0,0-53,9 Gesamtausgaben 4.975, ,3-72,0 Einnahmen - VA 4.691, ,1 +111,4 Einnahmen - 1. NVA 57,4 40,3-17,1 Einnahmen - 2. NVA 28,9 0-28,9 Gesamteinnahmen 4.778, ,5 +65,4 Abgang -197,2-59,8 +137,4 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis des VA 2013 und 2014, 1. und 2. NVA 2013 sowie 1. NVA 2014 Im VA 2014 war ein negatives Ergebnis von 59,8 Mio. Euro vorgesehen, welches durch Fremdmittelaufnahme gedeckt werden sollte. Die zusätzlichen Ausgaben des NVA wurden mit Einnahmen in derselben Höhe ausgeglichen. Die Ausgaben laut VA 2014 (exkl. NVA) waren mit 4.863,0 Mio. Euro um 117,5 Mio. Euro höher als im VA 2013 (exkl. NVA). Die Mehrausgaben betrafen vor allem die Hgr. 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (+33,5 Mio. Euro), die Hgr. 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (+33,1 Mio. Euro), die Hgr. 9 Finanzwirtschaft (+17,9 Mio. Euro) und die Hgr. 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung (+16,4 Mio. Euro). Die zusätzlichen Mittel im NVA 2014 waren hingegen um 189,5 Mio. Euro geringer als im Vorjahr Im Interesse der Haushaltskonsolidierung ist es nach Ansicht des LRH wichtig, zusätzliche Mittel in einem Nachtragsbudget möglichst niedrig zu halten. Das im Jahr 2014 bereitgestellte Nachtragsbudget war zumindest um 13,6 Mio. Euro (ohne NVA für Hochwasserschäden und -schutzbauten) geringer als Haushaltsrechtliche Bestimmungen im Voranschlag 8.1. Dem jährlichen Voranschlag sind jeweils der Bericht des Finanzausschusses sowie diverse haushaltsrechtliche Bestimmungen und Ermächtigungen der Oö. Landesregierung für den Budgetvollzug vorangestellt. Nach der Landesverfassung und nach Maßgabe dieser Voranschlagsbestimmungen im Artikel I bis V bildet der vom Oö. Landtag beschlossene VA die Grundlage für die Gebarung des Landes. Im Artikel V des jährlichen VA legt der Oö. Landtag fest, dass in der Haushaltsführung des Landes die Haushaltsordnung der Oö. Landesregierung und das Postenverzeichnis des Landes anzuwenden sind. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 21

35 8.2. Aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Budgethoheit des Oö. Landtags ist es von besonderer Bedeutung, dass der Oö. Landtag auch die maßgeblichen Regelungen für den Budgetvollzug verbindlich festlegt. Der LRH begrüßt daher den klaren Auftrag zur verbindlichen Anwendung der HO sowie der diversen Ermächtigungen und Regelungen im Artikel I bis V des jährlichen VA. Nach Ansicht des LRH sollten aber diese Festlegungen (Artikel I bis V) im jährlichen VA überarbeitet werden. Dabei könnten haushaltsrechtliche Bestimmungen entfallen, die bereits in der VRV oder in der HO enthalten sind. Voraussetzung dafür ist, dass die HO weiterhin vom Oö. Landtag für verbindlich erklärt wird, was bis zum Inkrafttreten eines neuen Haushaltsrechtes zweckmäßig ist. Auf Basis des VA 2015 gibt der LRH für die empfohlene Überarbeitung der Artikel I bis V folgende Anregungen: Der unterjährige Kreditrahmen von 800 Mio. Euro wurde in den letzten Jahren nie in dieser Höhe benötigt und könnte verringert werden (Art. I Z. 3). Die Pilotprojekte Flexiklausel nach Art. I Z. 5 gibt es seit über zehn Jahren. Inzwischen haben diese Projekte ihren Pilotcharakter verloren und brauchen eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise. Artikel II Z. 7 ermächtigt die Mitglieder der Oö. Landesregierung, in ihrem Zuständigkeitsbereich über Förderungen bis zwei Millionen Euro ohne Vorlage an die Oö. Landesregierung zu entscheiden. Erst ab einer darüber hinausgehenden Fördersumme ist die vorherige Beschlussfassung durch die Landesregierung erforderlich. Weiters ermächtigt Art. IV Z. 8 die Mitglieder der Oö. Landesregierung, über Förderungen bis Euro jährlich für ein und denselben Zweck ohne Vorlage an die Oö. Landesregierung zu verfügen. Derzeit wird daher mit wenigen Ausnahmen in jedem Förderungsfall bis zwei Millionen Euro vom jeweils zuständigen Referenten entschieden und für jede Auszahlung eines Förderbetrages von über Euro mittels Amtsvortrag ein eigener Beschluss der Oö. Landesregierung herbeigeführt. In ein und demselben Förderungsfall wird daher die Oö. Landesregierung mehrmals beschlussmäßig befasst, sobald derartige Förderungen in mehreren Teilbeträgen oder durch unterschiedliche Referate ausbezahlt werden. Der LRH hält dies für verwaltungsaufwändig. Im Interesse des Bürokratieabbaus wäre diese Vorgangsweise zu überdenken. Aus Sicht des LRH wäre es zweckmäßiger, bereits bei der Genehmigung bzw. Förderzusage ab einer neu zu definierenden Grenze einen Beschluss der Oö. Landesregierung herbeizuführen und auf die Beschlüsse im Zuge der Auszahlung zu verzichten. Derartige Beschlüsse für das Zusagen oder in Aussicht stellen von Förderungen wären von den zuständigen Referenten und Mittelbewirtschaftern evident zu halten, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu vollziehen und durch die finanzielle Oberleitung und Aufsicht des Landes zu überwachen. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 22

36 Nach Art. III Z. 5 können budgetierte Verstärkungsmittel gegen nachträgliche Genehmigung des Oö. Landtags auf andere Voranschlagsstellen für über- oder außerplanmäßige Ausgaben umgeschichtet werden, was dem Sinn und Zweck von Verstärkungsmitteln entspricht. Diese Möglichkeit wurde aber auch auf Ausgaben ausgedehnt, die aus verrechnungstechnischen Gründen haushaltsmäßig darzustellen sind, und zwar ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag. Diese zusätzliche Ermächtigung ohne Anrechnung, die bisher primär zur Mittelumschichtung von Pflicht- in Ermessensausgaben genutzt wurde, ist entbehrlich. Derartige Mittelumschichtungen sollten im regulären Nachtragsbudget abgebildet werden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. IV Z. 2 können gegen nachträgliche Genehmigung des Oö. Landtags bei erforderlichen Anpassungen an die Notwendigkeiten des Geschäftsbetriebes formale Änderungen der Bestimmungen in den Artikeln II bis IV zwischenzeitig vorgenommen werden. Die Notwendigkeit und Tragweite dieser Bestimmungen sind unklar und sollten hinterfragt werden. Darstellung der Kreditsperre im Nachtragsvoranschlag 9.1. Der NVA 2014 zeigt zusätzliche Ausgaben von 40,3 Mio. Euro mit folgender Bedeckung: 22,4 Mio. Euro Einnahmen aus der Kreditsperre 15,0 Mio. Euro RL-Auflösung (Hypo Hybridkapital) 2,9 Mio. Euro EU-Solidaritätsfonds Nur die Einnahmen aus der RL-Auflösung und dem EU-Solidaritätsfonds stellen tatsächliche Bedeckungsmittel dar. Bei einer Kreditsperre handelt es sich ausschließlich um eine Kürzung von veranschlagten Ausgaben in der Weise, dass über einen Teil eines Voranschlagsbetrages nicht verfügt werden kann. Die Darstellung als Einnahme im NVA 7 ist fiktiv. Sie wurde in der Haushaltsrechnung auch nicht abgebildet. In der Folge musste die Abweichung vom fiktiven Einnahmenbetrag des NVA in den Erläuterungen zum RA begründet werden. Von den zusätzlichen 40,3 Mio. Euro des NVA 2014 waren aufgrund der Beibehaltung eines Teiles der Kreditsperre nur 17,9 Mio. Euro nicht mit den Einnahmen aus dem VA 2014 abgedeckt. Sie waren im NVA neu zu finanzieren bzw. zu bedecken Für den LRH ist die Darstellung einer fiktiven Einnahme aus der Sperre eines Haushaltskredites nicht geeignet, zusätzliche Ausgaben eines NVA zu bedecken. Solange zusätzliche Ausgaben durch Budgetumschichtungen bzw. Ausgabensperren im VA kompensiert werden können, 7 VSt. 2/900305/8299/001 Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 23

37 sind sie mit den Einnahmen des Voranschlages bedeckt. Die bisherige Darstellungsform hält der LRH für schwer nachvollziehbar. Aus Gründen der Transparenz empfiehlt er, in einem NVA Ausgabeneinsparungen aus Kreditsperren durch Kürzung des Voranschlagsbetrages (= Minusausgabe) zu zeigen. Abweichungsanalyse Der Vergleich des VA inkl. NVA mit dem RA (ohne Soll-Darlehensaufnahme und Ü-Mittel 8 ) zeigte saldiert folgende Abweichungen: Tabelle 6: Vergleich Voranschlag mit Rechnungsabschluss 2014 VA inkl. Bezeichnung NVA RA Abweichung in Mio. Euro Gesamtausgaben 4.903, ,8 +169,6 Gesamteinnahmen 4.843, ,4 +79,9 Ergebnis -59,8-149,4-89,6 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2014 Die Abweichungen bei den Ausgaben und Einnahmen verteilen sich auf eine Vielzahl von Voranschlagsstellen. Sie werden im Bericht der Landesbuchhaltung über die Haushalts- und Finanzlage sowie in den Erläuterungen zum RA 2014 näher ausgeführt bzw. begründet. Die Ergebnisabweichung zeigt, dass der budgetierte Abgang überschritten worden wäre, wenn nicht übertragbare Mittel aus dem Vorjahr als Bedeckung im RA 2014 herangezogen worden wären. Die Einnahmen aus der Mittelübertragung waren im RA 2014 um 93,8 Mio. Euro höher als die Ausgaben. Dadurch war es möglich, die Soll-Schuldaufnahme für die Abgangsdeckung auf 55,6 Mio. Euro zu begrenzen bzw. den VA-Wert um 4,2 Mio. Euro zu unterschreiten In der Anlage 2 des Berichtes stellt der LRH die Abweichungen über einer Million Euro auf Unterabschnittsebene mit einer kurzen Begründung dar. Die wesentlichsten Abweichungen fasst er wie folgt zusammen: Mehreinnahmen ergaben sich vorwiegend aus buchmäßigen Darstellungen wie z.b. im Zusammenhang mit Darlehensabschreibungen (+85,4 Mio. Euro), Soll-Darlehensaufnahme zur 8 9 Ü-Mittel: 1/912008/2980/001 bzw. 2/912008/2980/001 und 2/912008/2980/002 Soll- Darlehensaufnahme: 2/982009/3500/000 RA-Zahlen ohne übertragene Mittel und ohne Soll-Darlehensaufnahme Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 24

38 Abgangsdeckung (+55,6 Mio. Euro) und Abfallstellung von übertragenen Mitteln (+13,6 Mio. Euro). Weiters trugen insbesondere Zuschüsse des Bundes für den Pensionsaufwand der Landeslehrer (+16,6 Mio. Euro), für Katastrophenschäden (+11,5 Mio. Euro) und für Kindergärten (+11,1 Mio. Euro) dazu bei. Mindereinnahmen waren vor allem auf die Ertragsanteile (-55,5 Mio. Euro ohne anteilige BZ der Gemeinden) und die dargestellte, jedoch im RA in dieser Form nicht abgebildete Einnahme aus der Kreditsperre (-22,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Weiters waren die Beiträge der Gemeinden für Gemeinde- und Ordensspitäler (-12,1 Mio. Euro) sowie jene des Bundes für Allgemeinbildende Pflichtschulen (-11,6 Mio. Euro) geringer als budgetiert. Minderausgaben waren für die allgemeinbildenden Pflichtschulen (-19,5 Mio. Euro), bei den Verstärkungsmitteln (-17,0 Mio. Euro) 10, den Bedarfszuweisungen (-16,3 Mio. Euro) und in der freien Wohlfahrt (-10,9 Mio. Euro) zu verzeichnen. Mehrausgaben fielen insbesondere für die Abschreibung der Gemeindedarlehen (+85,4 Mio. Euro), die Wohnbauförderung (+60,2 Mio. Euro), die Eisenbahnen (+19,2 Mio. Euro) und Pensionen der Landeslehrer (+17,0 Mio. Euro) an. Die Mehrausgaben gegenüber dem VA inkl. NVA wurden durch Kreditaufnahmen, übertragene Mittel aus Vorjahren, Mehreinnahmen oder Ausgabeneinsparungen in anderen Bereichen (Budgetumschichtungen) finanziell bedeckt. Budgetumschichtungen und Erläuterung im RA Das Haushaltssystem des Landes ermöglicht einen flexiblen Einsatz von Budgetmitteln. In haushaltsrechtlichen Vorgaben und im jeweiligen VA ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte VA-Beträge im Budgetvollzug verstärkt bzw. verändert werden dürfen. Neben den Budgetumschichtungen zwischen Voranschlagsstellen eines Deckungsringes des Bewirtschafters handelt es sich bei den größeren Budgetverzweigungen primär um Folgende: Finanzielle Ausgleiche nach Artikel III/5, III/6 und IV/1a der Bestimmungen im VA, Übertragung von Ausgabekrediten, deren Behebung und Verzweigung, Mehreinnahmen für Mehrausgaben. 10 Gemäß Art. III Z. 5 zum VA 2014 wurden diese Mittel durch finanziellen Ausgleich für über- und außerplanmäßige Ausgaben bei anderen Voranschlagsstellen verwendet. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 25

39 Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften und Ermächtigungen des Oö. Landtags bedürfen diese Budgetumschichtungen der Genehmigung der Oö. Landesregierung oder des Landesfinanzreferenten. Solche genehmigte Mittelverzweigungen werden zentral durch die FinD bzw. Landesbuchhaltung durchgeführt. Sie sind im RA derzeit nicht gesondert nachgewiesen. Lediglich die Mittelverzweigung nach Art. III/5 (Verstärkungsmittel) ist im NVA ersichtlich. Sämtliche Budgetumschichtungen führen zu Abweichungen gegenüber dem VA, die bei Überschreiten bestimmter Grenzen von den Bewirtschaftern je Voranschlagsstelle in den Erläuterungen zum RA zu begründen sind Nach Ansicht des LRH sind die zahlreichen Budgetumschichtungen derzeit nicht transparent. Im Gegensatz zu einzelnen anderen Bundesländern werden sie im RA nicht gesondert nachgewiesen. Auch die derzeitigen Erläuterungen zum RA sind in ihrer inhaltlichen Aussagekraft eher beschränkt und auf Ebene einzelner Voranschlagsstellen sehr detailliert. Um die größeren Budgetumschichtungen im Steuerungsbereich der FinD transparenter zu machen, empfiehlt der LRH, diese Mittelverzweigungen im RA möglichst in verdichteter Form (z.b. auf Ebene von Teilabschnitten, Haushaltsgruppen und Referaten) nachzuweisen. Dieser Nachweis sollte möglichst in die Erläuterungen zum RA integriert und die Begründungen der Voranschlagsabweichungen darauf abgestimmt werden. Einnahmen- und Ausgabenrückstände Die schließlichen Zahlungsrückstände betrugen per einnahmenseitig 995,3 Mio. Euro und ausgabenseitig 632,1 Mio. Euro. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Rückstände im Vergleich zum Vorjahr ersichtlich: Tabelle 7: Einnahmen- und Ausgabenrückstände 2013 und 2014 Veränderung Rückstandsart 2013/2014 in Mio. Euro in % Einnahmenrückstände 984,5 995,3 +10,8 1,1 offene SOLL-Stellungen für Darlehensaufnahmen zur Abgangsdeckung 806,7 862,3 +55,6 6,9 Restlicher Haushalt 177,7 132,9-44,8 25,2 Ausgabenrückstände 685,0 632,1-52,9 7,7 davon übertragene Mittel auf das Folgejahr, IST-mäßig unbedeckte RL 513,4 419,5-93,8 18,3 Restlicher Haushalt 171,7 212,6 +40,9 23,8 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014 Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 26

40 In Summe erhöhten sich die Einnahmenrückstände im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Mio. Euro. Die Steigerung ist auf die Sollstellung einer Darlehensaufnahme zur Abgangsdeckung im Jahr 2014 zurückzuführen. Im restlichen Haushalt reduzierten sich die Einnahmenrückstände um 44,8 Mio. Euro auf 132,9 Mio. Euro. Ein im Vorjahr offener Kostenersatz des Bundes für Pensionen der Landeslehrer (51,8 Mio. Euro) wurde 2014 gezahlt und reduzierte die Einnahmenrückstände wesentlich. Die Ausgabenrückstände sanken im Jahresvergleich 2013/2014 in Summe um 52,9 Mio. Euro auf 632,1 Mio. Euro. Davon entfielen 419,5 Mio. Euro (66,4 Prozent) auf die im Rücklagenwege übertragenen Mittel, die 2014 um 93,8 Mio. Euro niedriger waren als im Vorjahr. Die Rückstände im restlichen Haushalt erhöhten sich um 40,9 Mio. Euro und waren insbesondere auf noch nicht ausbezahlte Wohnbauförderungsdarlehen (43,6 Mio. Euro) 11 zurückzuführen Der LRH wertete den Rückgang der offenen Einnahmenrückstände positiv. Die Analyse der Einnahmen- und Ausgabenrückstände führte zu plausiblen Ergebnissen. Von einer vertieften Prüfung der Rückstände wurde daher in der diesjährigen RA-Prüfung Abstand genommen. Abschreibung von Forderungen Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung der Forderungsabschreibungen im Jahresvergleich 2013/2014: Tabelle 8: Forderungsabschreibungen 2013 und 2014 Bereich Veränderung in Tsd. Euro Berufsbildende Pflichtschulen Sonstige betriebsähnliche Einrichtungen Gemeindebeiträge für regionale Verkehrskonzepte Landesstraßen Wohnbeihilfe Lehrerkostenersätze/div. Beitragsrückstände Darlehensabschreibungen GESAMT Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis der Haushaltsrechnung 2013 und 2014 Die Abschreibungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 36,9 Mio. Euro. Der Rückgang ist auf die 2013 vorgenommene Abschreibung offener Forderungen gegenüber dem Bund betreffend die Refundierung des Personalaufwandes von Lehrerinnen und Lehrern (42,7 Mio. Euro) 11 Davon entfielen 40,8 Mio. Euro auf Investitionsdarlehen an gemeinnützige Bauvereinigungen (VSt. 1/482406/2471/001) Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 27

41 zurückzuführen. So wie im Vorjahr wurden wieder offene Darlehen an Gemeinden für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung entsprechend dem Gemeindeentlastungspaket in maastricht-verträglichen Schritten abgeschrieben. Die übrigen Forderungsabschreibungen lagen im Einzelfall deutlich unter einer Million Euro Für den LRH waren die Forderungsabschreibungen nachvollziehbar. Haushaltsanalyse auf Basis der Rechnungsquerschnitte Überblick über Summen und Salden Der Rechnungsquerschnitt (RA-Beilage 14) gliedert die Einnahmen und Ausgaben des Landes nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend dem Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG 2010). Nachstehende Tabelle zeigt die Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2011 bis Die aufsummierten Einnahmenund Ausgabenarten sind aus der Anlage 3 ersichtlich. Unter Punkt 16 des Berichtes werden deren Veränderungen im Jahresvergleich 2013/2014 erläutert. Tabelle 9: Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2011 bis 2014 Veränderung /2014 Bezeichnung in Mio. Euro in % Laufende Gebarung Einnahmen 4.334, , , ,4 +116,1 2,5 Ausgaben 4.125, , , ,1 +54,9 1,3 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung 208,7 298,1 339,1 400,3 +61,2 18,1 Vermögensgebarung Einnahmen 31,3 28,8 29,8 37,3 +7,5 25,2 Ausgaben 513,5 476,6 504,8 507,0 +2,2 0,4 Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen -482,2-447,9-475,0-469,7 +5,3 1,1 Saldo 1 und Saldo 2-273,5-149,8-136,0-69,4 +66,6 49,0 Finanztransaktionen Einnahmen 689,8 641,0 907,1 710,6-196,4 21,7 Ausgaben 416,3 491,2 771,1 641,2-129,9 16,8 Saldo 3: Ergebnis der Finanztransaktionen 273,5 149,8 136,0 69,4-66,6 49,0 Saldo 4: Jahresüberschuss/ -fehlbetrag +/- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Quelle: LRH-eigene Darstellung Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 28

42 14.2. Die Summen und Salden des jeweiligen RQ zeigen im Zeitablauf vor allem Folgendes: Seit 2011 steigen in der laufenden Gebarung die jährlichen Einnahmen stärker als die Ausgaben, was eine positive Entwicklung darstellt. Von einem niedrigen Niveau ausgehend, erhöhte sich dadurch der zum Investieren und zur Schuldenrückzahlung notwendige Überschuss aus der laufenden Gebarung (Saldo 1). Trotz jährlich hoher Abschreibungen von Darlehen an Gemeinden verbesserte sich im Zeitraum 2011 bis 2014 das laufende Ergebnis von 208,7 Mio. Euro auf 400,3 Mio. Euro. Ohne solche Darlehensabschreibungen wäre der laufende Überschuss 2014 um ca. 85,4 Mio. Euro höher ausgefallen. Im Interesse der Haushaltskonsolidierung ist es unverzichtbar, den laufenden Überschuss im Kernhaushalt weiter zu erhöhen. Die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen umfasst die Investitionstätigkeit des Landes ohne ausgegliederte Unternehmen. Sie ist geprägt von niedrigen Einnahmen, geringen Direktinvestitionen im Kernhaushalt und hohen Investitionsförderungen an Dritte (Kapitaltransfers an öffentliche und private Rechtsträger). Die geringe Schwankungsbreite der jährlichen Ausgaben von 476,6 Mio. Euro bis 513,5 Mio. Euro lässt bei einer leicht fallenden Tendenz doch eine gewisse Kontinuität bei Direktinvestitionen und Investitionsförderungen erkennen. Der negative Saldo der Vermögensgebarung (Saldo 2) ist ein Indiz für die noch immer relativ hohen investiven Maßnahmen, insbesondere Investitionsförderungen. Allerdings sollte ein negativer Saldo möglichst aus der Eigenfinanzierungskraft des Landes das ist im Wesentlichen der Überschuss aus der laufenden Gebarung abgedeckt werden. Derzeit werden dazu aber (buchmäßige) Schuldaufnahmen benötigt. Die Finanztransaktionen als Teil der Vermögensgebarung betreffen ausschließlich Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Beteiligungen, Rücklagen und Darlehen. Durch RL-Entnahmen und/oder Darlehensaufnahmen sind in diesem Bereich seit Jahren die Einnahmen höher als die Ausgaben. Der im Jahresvergleich 2013/2014 markante Einnahmenrückgang resultiert aus geringeren Darlehensaufnahmen für den Haushaltsausgleich die rückläufigen Ausgaben zeigen sich primär bei der jährlichen RL-Zuführung zur Mittelübertragung auf das Folgejahr. Das gemeinsame Ergebnis der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (Saldo 1 und 2) entspricht in etwa dem Maastricht-Ergebnis der Gebietskörperschaft Land ohne außerbudgetäre Einheiten. Es wird jährlich durch entsprechende Finanztransaktionen abgedeckt. Diese maastrichtneutralen Einnahmen beschaffte das Land hauptsächlich aus Darlehensaufnahmen, Forderungsverkäufen oder Rücklagen. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 29

43 Neben einem negativen Maastricht-Ergebnis sind auch die Ausgaben für Finanztransaktionen (z.b. gewährte Darlehen oder RL-Zuführungen) abzudecken. Deshalb ist der einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich (Punkt 3 des Berichtes) meist höher als das jeweilige Maastricht-Defizit. Laufende Gebarung mit Sparquote und Freier Finanzspitze Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise stagnierten in den Jahren 2009 und 2010 die Einnahmen des Landes gleichzeitig wuchsen die laufenden Ausgaben stark an. Seither stiegen die laufenden Einnahmen in Summe um 657,8 Mio. Euro bzw. 16,1 Prozent und die Ausgaben um 328,8 Mio. Euro bzw. 8,2 Prozent. 12 Im 4-jährigen Durchschnitt entspricht dies pro Jahr etwa vier Prozent Mehreinnahmen und zwei Prozent Mehrausgaben. Allerdings hat sich der jährliche Einnahmenzuwachs 2014 mit 2,5 Prozent deutlich abgeschwächt. Dennoch machten es die konjunkturell begünstigte Entwicklung der Einnahmen und das Einbremsen des jährlichen Ausgabenwachstums möglich, das Ergebnis der laufenden Gebarung zu verbessern während 2010 aus der laufenden Gebarung nur mehr ein Überschuss von 71,3 Mio. Euro verblieb, erwirtschaftete das Land 2014 ein positives Ergebnis von 400,3 Mio. Euro. Öffentliche Sparquote Der Überschuss aus der laufenden Gebarung (= öffentliches Sparen) lag 2002 noch bei über 20 Prozent der laufenden Ausgaben. In den Folgejahren fiel dieser Wert tendenziell stark ab. Der bislang niedrigste Wert von 1,8 Prozent war im Jahr 2010 zu verzeichnen. Inzwischen stieg diese Quote wieder kontinuierlich an. Im Jahr 2014 erreichte sie 9,2 Prozent bzw. 11,4 Prozent ohne Abschreibung der Gemeindedarlehen, wie nachstehende Grafik zeigt: 12 Im Jahr 2010 beliefen sich die laufenden Einnahmen auf 4.086,6 Mio. Euro, die laufenden Ausgaben auf 4.015,3 Mio. Euro. Somit ergab sich ein laufender Überschuss von 71,3 Mio. Euro. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 30

44 Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ Juni 2015 Abbildung 2: Öffentlichee Sparquote 2008 bis 2014 Quelle: LRH-eigene Darstellung - Saldo 1 des RQ in Relation zuu den laufendenn Ausgaben Freie Finanzspitze Aus dem laufenden Ergebnis errechnet sich die Freie Finanzspitze; das ist jener Betrag, der auss laufendenn Einnahmen des jeweiligen Jahres für Investitionen, Investitionsförderungen, Darlehensgewährungen, Schulden- rückzahlungen oder Rücklagenbildungen erwirtschafte tet wird. Ohne die zweckgebundenen Bedarfszuweisungsmittel der Gemeinden und nach Abzug derr Zahlungsverpflichtungen gegenüber derr gespag (Träger selbstbehalt) verblieben aus den laufenden Überschüssen der Jahre bis 2014 folgende Freie Finanzspitzen: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 31

45 Abbildung 3: Freie Finanzspitze im Zeitraum 2009 bis 2014 Quelle: LRH-eigene Darstellung - Werte errechnet aus Saldo 1 des RQ Die Ergebnisse und Kennzahlen aus der laufenden Gebarung zeigen eine deutliche Verbesserung der Haushaltssituation auf dem eingeschlagenen Weg zur Konsolidierung des Landeshaushaltes. Allerdings sind die im Jahr 2014 vor der Darlehensabschreibung erreichten Werte eine Sparquote von 11,4 Prozent und eine Freie Finanzspitze von 297,7 Mio. Euro bzw. 7,0 Prozent noch zu niedrig, um bei etwa gleichbleibendem Investitionsniveau eine Neuverschulung auf Dauer zu vermeiden und bestehende Schulden abzubauen. Auch im Jahr 2014 wurden im Kernhaushalt, mit Ausnahme der Tilgungen aus Bedarfszuweisungen der Gemeinden, keine Finanzschulden zurückbezahlt. Das Land soll die laufende Gebarung weiter entlasten. Ein möglichst hoher Einnahmenüberhang aus der laufenden Gebarung ist erforderlich, um bestehende Schulden abzubauen, bereits realisierte Investitionen mit Eigenmitteln auszufinanzieren und ein angemessenes Investitionsniveau mit vertretbarer Neuverschuldung halten zu können. Seit Jahren weist daher der LRH in Anlehnung an Referenzwerte von Biwald/Wachter aus empirischen Studien zu kommunalen Haushalten darauf hin, dass der laufende Überschuss im Landeshaushalt (Sparquote) möglichst auf etwa 15 bis 20 Prozent und die Freie Finanzspitze auf über 10 Prozent erhöht werden sollte. Auf Basis der im Jahr 2014 erreichten Werte würde dies um mindestens 130 bis 150 Mio. Euro mehr frei verfügbare Mittel aus der laufenden Gebarung erfordern. Diese Beträge wären 2014 auch notwendig gewesen, um den Haushaltsausgleich ohne RL-Entnahmen und Schuldaufnahmen zu bewerkstelligen, die bestehende Finanzschuld im Kernhaushalt abzubauen und das Anwachsen der Finanzverpflichtungen bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen zu vermeiden. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 32

46 Um diesen notwendigen finanziellen Spielraum tatsächlich zu erreichen, sind die jährlichen Ausgabensteigerungen möglichst gering zu halten, das Einnahmenpotential auszuschöpfen und die Vorgaben des Stabilitätspaktes einzuhalten. Entsprechende Reformen und das Überdenken des bestehenden Leistungsangebotes insbesondere im Förderbereich und in den ausgabendynamischen Bereichen sind unverzichtbar. Da aus gegenwärtiger Sicht kurz- bis mittelfristig nur mit einem mäßigen Einnahmenwachstum zu rechnen ist, können die gegenwärtigen Herausforderungen nur durch Reformen, größtmögliche Sparsamkeit bei laufenden Ausgaben und entsprechende Budgetdisziplin bewältigt werden. Dieser künftige Budgetpfad sollte unter Berücksichtigung der konjunkturell absehbaren Einnahmenentwicklung in der zu aktualisierenden Mittelfristplanung verankert werden. Einnahmen- und Ausgabenarten im Jahresvergleich 2013/ Die Anlage 3 gibt die Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsrechnung in der Systematik des Rechnungsquerschnittes für die Jahre 2012 bis 2014 und deren Veränderung im Jahresvergleich 2013/2014 wieder. Die Veränderungen in den Vorjahren analysierte der LRH jeweils in den früheren RA-Prüfungen Im Jahresvergleich 2013/2014 stellte der LRH folgende wesentliche Veränderungen der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung fest: Laufende Gebarung Einnahmen Die landeseigenen Steuern (KZ 10) erhöhten sich 2014 auf 20,8 Mio. Euro. Die gegenüber dem Vorjahr erzielten Mehreinnahmen von insgesamt 1,5 Mio. Euro verteilen sich auf nahezu alle Steuer- und Abgabenarten des Landes; der größte Zuwachs zeigt sich bei der Glücksspielautomatenabgabe (+0,5 Mio. Euro). Trotz gestiegener Einnahmen ist das Aufkommen an landeseigenen Steuern in OÖ im Bundesländervergleich weiterhin sehr niedrig. Die Ertragsanteile (KZ 11) und die laufenden Transferzahlungen von öffentlichen Rechtsträgern (KZ 14) sind die Haupteinnahmen des Landes. Zusammen erreichten sie 2013 eine Höhe von 4.236,4 Mio. Euro und 2014 von 4.343,5 Mio. Euro bzw. jeweils 91,5 Prozent der laufenden Jahreseinnahmen. Im Zeitraum 2008 bis 2014 stiegen diese beiden Einnahmenarten um 621,7 Mio. Euro; das entspricht im Durchschnitt einer nominellen Steigerungsrate von jährlich 2,8 Prozent. Die Entwicklung ist im Detail aus folgender Tabelle ersichtlich: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 33

47 Tabelle 10: Einnahmenentwicklung aus Bundesabgaben-Ertragsanteilen und öffentlichen Transfers RA Veränderung Lfd. Transfers v. öffentlichen Rechtsträgern Veränderung Summe Veränderung in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % , , , ,4 +361,9 19, ,9-441,4 23, ,3-79,5 2, ,1-14,3 0, ,1 +61,2 4, ,2 +46,9 1, ,9 +200,8 9, ,2 +47,1 3, ,1 +247,9 6, ,5 +70,6 3, ,7 +47,5 3, ,2 +118,1 3, ,8 +113,3 4, ,6 +67,9 4, ,4 +181,2 4,5 Ertragsanteile ,7 +86,9 3, ,9 +20,3 1, ,5 +107,1 2,5 Lfd. Transfers Ertragsanteile VA/RA VA/RA VA/RA Abweichung Abweichung Abweichung v. öffentlichen Summe VA Rechtsträgern in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % ,4-12,6 0, ,7 +1,9 0, ,1-10,7 0, ,9-60,2 2, ,3 +50,6 3, ,2-9,7 0, , , , Quelle: LRH-eigene Darstellung Allein die Ertragsanteile stiegen im Jahresvergleich 2013/2014 um 86,9 Mio. Euro bzw. 3,4 Prozent. Dennoch wurde der Zielwert des Voranschlages um 60,2 Mio. Euro bzw. 2,2 Prozent unterschritten: 55,5 Mio. Euro bei den Ertragsanteilen des Landes und 4,7 Mio. Euro bei den Bedarfszuweisungen der Gemeinden, die in der Summe der Ertragsanteile (KZ 11) enthalten sind. Der jährliche Zuwachs bei den Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben hat sich aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums 2014 vermindert. Nach Einschätzung des WIFO werden auch mittelfristig Konsum und Investitionen verhalten wachsen, die Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau weiter steigen. Eine nachhaltige Besserung der konjunkturellen Lage kann daher das Land kurzfristig nicht erwarten. Aus gegenwärtiger Sicht werden die im VA 2015 und in der Mehrjahresplanung angenommenen Einnahmen aus Ertragsanteilen nicht zu erreichen sein. Im Vergleich zu einer vom BMF bereits im September 2014 nach unten revidierten Prognose liegen die Planwerte für die Ertragsanteile (ohne BZ) im VA 2015 um 10 Mio. Euro und in der Mehrjahresplanung um jährlich mindestens 16,5 Mio. Euro über den Prognosewerten des BMF. Die beabsichtige Steuerreform lässt ab 2016 weitere Rückgänge bei den Einnahmen aus den Bundesabgaben- Ertragsanteilen erwarten. Aus Sicht des LRH erschwert die ungünstige Einnahmenentwicklung die gebotene Haushaltskonsolidierung. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 34

48 Ohne entsprechend hohe zusätzliche Ausgabeneinsparungen wird 2016 ein Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung nicht möglich sein, zumal der Haushalt in den verschiedensten Bereichen mit zusätzlichen Finanzierungserfordernissen konfrontiert ist. Sobald eine aussagekräftige Prognose des BMF über das absehbare Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vorliegt und damit die Auswirkungen auf die Bundesabgaben-Ertragsanteile absehbar sind, sollte das Land OÖ die diesbezüglichen Annahmen im Budget 2015 und in der Mittelfristigen Budgetplanung aktualisieren. Dabei sind die Einnahmen aus Bundesabgaben-Ertragsanteilen nach dem haushaltsrechtlich geforderten Vorsichtsprinzip so anzusetzen, dass sie als Mindesteinnahmen möglichst erreichbar sind. Während das jährliche Ausmaß der Ertragsanteile maßgeblich von der konjunkturellen Lage und vom vorherrschenden Steuersystem bestimmt wird, richtet sich jenes der Transfereinnahmen vielfach nach der tatsächlichen Kostenentwicklung in den unterschiedlichsten Bereichen wie z.b. Krankenanstalten und Pflichtschullehrer. Lediglich die Transfereinnahmen aus der Landesumlage (2014: 103,0 Mio. Euro) resultieren aus der Finanzkraftentwicklung der Gemeinden, die maßgeblich auch konjunkturabhängig ist. In Summe sind die Transfereinnahmen 2014 nur moderat (+1,2 Prozent) gestiegen. Dies deshalb, weil der jährliche Bundeszuschuss für Katastrophenschäden um 27,3 Mio. Euro zurückging, während andere Bundeszuschüsse wie z.b. für Personalkosten und Pensionen der Landeslehrer (+27,1 Mio. Euro), Pflegefonds (+5,8 Mio. Euro) und Flüchtlingshilfe (+3,5 Mio. Euro) anstiegen. Auch bei einzelnen Beiträgen der Gemeinden wie z.b. der Landesumlage (+6,1 Mio. Euro) gab es Zuwächse. Die jährlich hohen Transfers der Gemeinden zur Finanzierung der Krankenanstalten blieben mit 265,6 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Leistungseinnahmen (KZ 12) bzw. Kostenbeiträge aus diversen Verwaltungs- und Dienstleistungen (z.b. Musikschulen, Ausstellungen, usw.) erhöhten sich 2014 um eine Million Euro auf insgesamt 78,7 Mio. Euro. Der Einnahmenzuwachs wurde vor allem durch Kostenbeiträge von Selbstzahlern bei Heilbehandlungen im Rahmen des Oö. ChG und durch Bundesbeiträge für die Oberflächengewässerwirtschaft erzielt. Die Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit (KZ 13) beliefen sich 2013 auf 44,8 Mio. Euro und 2014 auf 53,1 Mio. Euro. Die Mehreinnahmen von 8,3 Mio. Euro stammen hauptsächlich aus Dividenden (+5,2 Mio. Euro), Zinserträgnissen nicht verkaufter Wohnbauförderungsdarlehen (+1,1 Mio. Euro) und der Auflösung eines Agios (1,7 Mio. Euro). Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 35

49 Die sonstigen laufenden Transfereinnahmen (KZ 15) gingen im Jahresvergleich 2013/2014 um 0,9 Prozent auf 210,3 Mio. Euro zurück; Einnahmenzuwächsen bei Pensionsbeiträgen der Gemeindebediensteten und Geldstrafen stehen höhere Mindereinnahmen bei Pensionsbeiträgen der Landeslehrer und der Landesbediensteten gegenüber. Aus Veräußerungen und sonstigen Einnahmen (KZ 16) erwirtschaftete das Land in den letzten zwei abgeschlossenen Finanzjahren 38,0 Mio. Euro bzw. 37,9 Mio. Euro. Diese übrigen Einnahmen der laufenden Gebarung umfassen beispielsweise Kostenersätze für die Überlassung von Bediensteten bzw. Rückersätze diverser Ausgaben. Laufende Gebarung - Ausgaben Die Leistungen für das Personal (KZ 20) betrugen 1.218,2 Mio. Euro im Jahr 2013 und 1.226,6 Mio. Euro im Jahr Diese Summe in der jeweiligen Haushaltsrechnung des Landes beinhaltet keine Personalaufwendungen der wirtschaftlichen Unternehmungen (Landespflegeund -betreuungszentren, Landeskinderheime, Landesgüter) und der ausgegliederten Rechtsträger wie z.b. gespag. Die im Landeshaushalt verrechneten Personalausgaben erhöhten sich 2013/2014 um 8,4 Mio. Euro bzw. 0,7 Prozent. Im Vergleich dazu stiegen die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge (KZ 21) um 27,1 Mio. Euro bzw. fünf Prozent auf 570,3 Mio. Euro. Seit Jahren sind die jährlichen Steigerungsraten beim Personal deutlich niedriger als bei den Pensionen. Auf diese strukturell bedingte Entwicklung wird unter den Punkten 17 und 18 des Berichtes näher eingegangen. Die Bezüge gewählter Organe (KZ 22) gingen von 14,4 Mio. Euro auf 14,2 Mio. Euro zurück; langjährig liegen sie auf etwa gleichbleibendem Niveau. Auf Ge- und Verbrauchsgüter (KZ 23) sowie Verwaltungs- und Betriebsaufwand (KZ 24) entfielen 2013 Ausgaben von zusammen 754,1 Mio. Euro, 2014 von 740,2 Mio. Euro. Diese Ausgabensummen beinhalten einmalige Aufwendungen für Abschreibungen (2013: 122,7 Mio. Euro 80 Mio. Euro Gemeindedarlehen und 42,7 Mio. Euro uneinbringliche Lehrerkostenersätze; 2014: 85,6 Mio. Euro davon 85,4 Mio. Euro Gemeindedarlehen). Ohne diese Einmaleffekte berechnen sich die Aufwendungen 2013 mit 631,4 Mio. Euro, 2014 mit 654,6 Mio. Euro. Vor allem im Sozialberich sind die laufenden Ausgaben für diverse Leistungen nach dem Oö. ChG von 356,1 Mio. Euro auf 379,4 Mio. Euro gestiegen, das sind 23,3 Mio. Euro bzw. 6,5 Prozent. Erhebliche Mehrausgaben zeigten sich auch bei der Straßeninstandhaltung (+8,8 Mio. Euro). Rückläufig waren hingegen Aufwendungen für Maßnahmen der Kulturpflege (-4,2 Mio. Euro), Darlehensberichtigungen der LIG (-4,1 Mio. Euro), Katastrophenschutz (-1,7 Mio. Euro) sowie für Miet- und Pachtzinse inkl. LDZ (-1,2 Mio. Euro). Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 36

50 An Zinsen (KZ 25) weist die Haushaltsrechnung 2013 rd. 13,9 Mio. Euro und 2014 rd.12,4 Mio. Euro aus. Vom Zinsaufwand des Jahres 2014 resultieren 77,5 Prozent aus der Finanzschuld und 22,5 Prozent aus Sonderfinanzierungen oder sonstigen Finanzverbindlichkeiten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die in der Haushaltsrechnung unter KZ 25 abgebildeten Zinsen bei weitem nicht den gesamten Zinsaufwand des Landes widerspiegeln. Vielfach sind erhebliche Zinsaufwendungen in anderen Ausgabenarten insbesondere in diversen Transfers wie z.b. Zinsen- und Annuitätenzuschüsse im Rahmen diverser Förderungen, Gesellschafterzuschüsse oder Investitionsförderungen enthalten. Auch wenn das tatsächliche Ausmaß der Zinsenlast des Landes für den LRH nicht abschätzbar ist, weist er darauf hin, dass das seit Jahren anhaltende extrem niedrige Marktzinsniveau den Landeshaushalt entlastet; ein Ansteigen der Marktzinsen würde den Handlungsspielraum im Haushalt stark einschränken. Die laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts (KZ 26) wuchsen 2014 um 19,5 Mio. Euro auf 357,9 Mio. Euro an. Hauptverantwortlich dafür waren Beiträge an Wegeerhaltungsverbände von 10,6 Mio. Euro, die bis 2013 als Kapitaltransfers (KZ 44) in der Vermögensgebarung verbucht wurden. Tatsächliche Mehrausgaben fielen aber im Sozialbereich für mobile Dienste (+6,2 Mio. Euro) und Gruppenförderungen von Gemeindekindergärten (+3,9 Mio. Euro) an. Die sonstigen laufenden Transferzahlungen (KZ 27) sind die größte Ausgabenposition der laufenden Gebarung (2013: 1.407,1 Mio. Euro, 2014: 1.422,7 Mio. Euro). Sie beinhalten hauptsächlich Sachausgaben und Förderungen im Pflicht- und Ermessensbereich (z.b. Betriebsabgangsdeckung Krankenanstalten, Annuitätenzuschüsse Ordenskrankenhäuser, Wohnbeihilfe u.a.m.). Durch die kostendämpfende Wirkung der Spitalsreform ist es gelungen, dass, entgegen dem früheren Trend, seit 2012 die Ausgaben für die Betriebsabgangsdeckung der Krankenhäuser nicht mehr steigen, sondern rückläufig sind. 13 Rückläufige Ausgaben zeigten sich auch bei diversen Förderungen wie z.b. Wohnbeilhilfen (-4,7 Mio. Euro), Milchhygienezuschuss (-3,8 Mio. Euro), Zuschüsse an die TOG (-3,3 Mio. Euro), an wirtschaftsfördernde Bildungsstätten und -maßnahmen (-3,3 Mio. Euro) sowie Annuitätenzuschüsse an Ordenskrankenhäuser (-3,3 Mio. Euro). In Summe stiegen die laufenden Transfers an private Rechtsträger im Jahresvergleich aber dennoch um 15,6 Mio. Euro bzw. 1,1 Prozent. Verantwortlich dafür waren Mehrausgaben bei einzelnen EU-relevanten 13 Die gesamten Ausgaben zur Abgangsdeckung gem. Oö. KAG waren 2012 mit 605,2 Mio. Euro am höchsten; 2013 betrugen sie 564,6 Mio. Euro, ,4 Mio. Euro. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 37

51 Förderungsmaßnahmen zur ländlichen Entwicklung (+6,2 Mio. Euro), Beiträgen an den Oö. Verkehrsverbund für die Bestellung von Verkehrsdiensten (+5,6 Mio. Euro), Zuschüssen an die LIG für Instandhaltungen (+4,9 Mio. Euro), Flüchtlingshilfe (+2,7 Mio. Euro), Beiträgen an die Fachhochschulen (+1,7 Mio. Euro) und vieles andere mehr. Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen) Die Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen setzen sich aus Veräußerungserlösen (KZ 30, 32) und Kapitaltransfers (KZ 34, 35) zusammen. Die Erlöse aus Veräußerungen sind seit Jahren gering (2013: 2,3 Mio. Euro, 2014: 3,2 Mio. Euro). Wesentlich höher sind die gestiegenen Kapitaltransfereinnahmen von öffentlichen Rechtsträgern (2013: 27,4 Mio. Euro, 2014: 34,0 Mio. Euro). Die erzielten Mehreinnahmen von 6,6 Mio. Euro resultieren im Wesentlichen aus höheren Zahlungen des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen umfassen den Erwerb von Vermögen (KZ 40 bis 42) und Kapitaltransfers (KZ 44, 45). Für den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen inklusive aktivierungsfähiger Rechte fielen 67,8 Mio. Euro im Jahr 2013 und 71,1 Mio. Euro im Jahr 2014 an. Diese vermögenserhöhenden Ausgaben im Haushalt sind seit Jahren auf niedrigem Niveau, da vermögenserhöhende Investitionen vielfach in ausgegliederten Gesellschaften getätigt werden. Im Landeshaushaushalt beschränken sich diese hauptsächlich auf den Straßenbau und damit zusammenhängende Liegenschaftsankäufe (2013: 50,7 Mio. Euro, 2014: 51,1 Mio. Euro) sowie auf Ersatzbeschaffungen insbesondere im Bereich der Straßenerhaltung. Die Kapitaltransfers an öffentliche und private Rechtsträger spiegeln vor allem die hohen Investitionsförderungen wider. Immerhin fielen dafür 2013 Ausgaben von 437,1 Mio. Euro und 2014 von 435,9 Mio. Euro an. Die leicht rückläufige Tendenz entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, da die Zuschüsse an die Wegeerhaltungsverbände 2014 erstmals in der laufenden Gebarung (siehe KZ 26) abgebildet wurden, während 2013 noch 11,3 Mio. Euro in den Kapitaltransfers aufschienen. Knapp über 50 Prozent der Investitionsförderungen zahlte das Land an öffentliche Rechtsträger (2013: 225,7 Mio. Euro, 2014: 228,8 Mio. Euro). Davon entfielen mehr als die Hälfte auf Förderungen aus zweckgebundenen Bedarfszuweisungen der Gemeinden (2013: 124,0 Mio. Euro, 2014: 128,1 Mio. Euro), die das Land den oö. Gemeinden und Gemeindeverbänden für diverse Investitionszwecke zubilligte. Nach dem F-VG und FAG sind diese Mittel ein Teil (12,7 Prozent) der Ertragsanteile der Gemeinden, die vom Land zu Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 38

52 verwalten und zweckgebunden zu verwenden sind. Wie unter Punkt 23 näher ausgeführt, war zum Ende des Finanzjahres 2014 ein relativ hoher Anteil der eingegangenen BZ-Mittel noch nicht zweckentsprechend verwendet und daher in der buchmäßigen Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten reserviert. Die übrigen aus Landesmitteln (z.b. Landesumlage) finanzierten Kapitaltransfers an öffentliche Träger kamen größtenteils auch den Gemeinden für deren Infrastruktur zugute. Die Kapitaltransfers an private Rechtsträger sind auf hohem Niveau tendenziell leicht rückläufig. Im Jahresvergleich 2013/2014 fielen sie um zwei Prozent auf 207,1 Mio. Euro. Sie umfassen Zuschüsse an landeseigene Gesellschaften und zahlreiche andere Förderungsempfänger. Die kostenintensivsten Förderungsschwerpunkte mit einem im Jahr 2014 deutlich gestiegenen Mitteleinsatz zeigten sich im Schienen- und Nahverkehr (+20,4 Mio. Euro) und vorbeugendem Hochwasserschutz (+9,3 Mio. Euro). Finanztransaktionen Für Beteiligungen (KZ 50, 60) fielen 2014 weder Einnahmen noch Ausgaben an. In früheren Jahren wurde der Landeshaushalt primär durch finanzierte Rücklagen aus Vermögensveräußerungen ausgeglichen. Seit 2012 beeinflussten hauptsächlich buchmäßige RL-Transaktionen die Haushaltssituation; 2014 spielte auch die Auflösung einer geldmäßig gedeckten Rücklage, die zwischenzeitig für Pensionen gewidmet war, eine Rolle (siehe Punkt 21). Die Entnahmen aus Rücklagen (KZ 52) beliefen sich 2013 auf 434,6 Mio. Euro und 2014 auf 569,7 Mio. Euro. Der Großteil entfiel auf Verrechnungseinnahmen aus der Mittelübertragung (2013: 413,1 Mio. Euro, 2014: 499,8 Mio. Euro). Solche RL-Beträge dürfen zusätzlich zu bestimmten Ausgaben des VA ausgegeben, oder falls sie nicht benötigt werden, am Jahresende wieder der buchmäßigen RL zur Mittelübertragung zugeführt werden. Werden solche buchmäßigen RL eingespart (= Abfallstellung von übertragbaren Mitteln), verbessern sie als einmalige Einnahmen das jeweilige Haushaltsergebnis. Aus derartigen Abfallstellungen zeigt die Haushaltsrechnung 2013 Einnahmen von 3,2 Mio. Euro, 2014 von 13,6 Mio. Euro. Die übrigen Einnahmen aus RL verteilen sich auf RL-Behebungen im Bereich der Wohnbauförderung (2014: 3,0 Mio. Euro) und der Pensionen für Gemeindebedienstete (2013: 18,2 Mio. Euro, 2014: 15,1 Mio. Euro). Die Ausgaben für Zuführungen zu Rücklagen lagen 2013 bei 531,0 Mio. Euro und 2014 bei 439,4 Mio. Euro. Vor allem die buchmäßige RL-Zuführung zur Mittelübertragung war 2014 um 93,8 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr. Näheres dazu siehe Punkt 22 des Berichtes. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 39

53 Zu den Darlehen ist Folgendes festzustellen: In den letzten Jahren waren die jährlichen Einnahmen aus Schuldaufnahmen, Darlehensverkäufen und -rückflüssen stets höher als die Ausgaben für gewährte Landesdarlehen. Dieser strukturell nachteilige Trend im Landeshaushalt wurde 2014 gebrochen. Erstmals wurden wieder mehr Darlehen gewährt, als aufgenommen aus den Rückflüssen gewährter Darlehen kann die Haushaltssituation künftiger Jahre profitieren. Die Einnahmen im Zusammenhang mit Darlehen betreffen: Rückzahlungen gewährter Darlehen (KZ 53, 54): Die Werte 2013 (142,5 Mio. Euro) und 2014 (108,5 Mio. Euro) beinhalten jeweils buchmäßige Größen aus der dargestellten Abschreibung von Gemeindedarlehen (80 Mio. Euro 2013 bzw. 85,4 Mio. Euro 2014). Einnahmenerhöhend wirkten im Jahr 2013 außerdem Forderungsverkäufe an die Laho (38,2 Mio. Euro). Aufnahmen von Finanzschulden (KZ 55, 56): Diese Soll- Schuldaufnahmen beliefen sich 2013 auf 330 Mio. Euro und 2014 auf 55,6 Mio. Euro. Die Ausgaben für Darlehen umfassen Darlehensgewährungen und -rückzahlungen. Die Rückzahlung von Darlehen (KZ 65) betrug in den letzten beiden Jahren jeweils 15 Mio. Euro und erfolgte aus Bedarfszuweisungen der Gemeinden. Die Beträge für gewährte Darlehen (KZ 63, 64) erhöhten sich von 151,3 Mio. Euro auf 186,9 Mio. Euro. Der um 35,6 Mio. Euro höhere Mitteleinsatz resultiert hauptsächlich aus Wohnbauförderungsdarlehen (+33,9 Mio. Euro) und Darlehen an die LIG (+3,8 Mio. Euro). Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 40

54 NACHWEISE Personal Die Personalausgaben des Landes (ohne ausgegliederte Unternehmen) entwickelten sich im Jahresvergleich 2013/2014 wie folgt: 14 Tabelle 11: Leistungen für Personal nach Bereichen Bereich RA 2013 RA 2014 Veränderung in Mio. Euro in % Verwaltung 448,1 451,4 +3,3 0,7 Unterricht 770,1 775,2 +5,1 0,7 Zwischensumme (vgl. RA-Anlage 1, Ggr. 0) 1.218, ,6 +8,4 0,7 Wirtschaftliche Unternehmen 23,5 25,0 +1,5 6,2 GESAMT 1.241, ,6 +9,8 0,7 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 2a Der Stand der Beschäftigten veränderte sich im Jahresabstand folgendermaßen (Stichtagswerte): Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten nach Bereichen Bereich Veränderung Vollzeitäquivalente in % Verwaltung 7.994, ,0 +11,7 0,1 Unterricht , ,2 +90,1 0,7 Wirtschaftliche Unternehmen 506,6 533,2 +26,6 5,3 GESAMT , ,4 +128,4 0,6 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 11a Die gesamten Personalausgaben erhöhten sich von 2013 auf 2014 um 9,8 Mio. Euro (0,7 Prozent) auf 1.251,6 Mio. Euro. Darin ist die allgemeine Bezugserhöhung von durchschnittlich 1,88 Prozent ab 1. März 2014 enthalten; ebenso die strukturell bedingten Aufwendungen für Vorrückungen, Beförderungen und individuelle Verbesserungen von ca. einem Prozent. 14 Die Ausgaben im Bereich Unterricht werden nach dem FAG großteils vom Bund refundiert. Für das Jahr 2014 mit Personalausgaben von 775,2 Mio. Euro beträgt die Nettobelastung des Landes für alle drei Schultypen allgemeinbildende Pflichtschulen, berufsbildende Pflichtschulen sowie landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen 52,1 Mio. Euro, da für zwei Schultypen 50 Prozent von konkret definierten Ausgaben ersetzt werden. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 41

55 Insgesamt erhöhte sich der Personalstand per um 128 VBÄ auf VBÄ. Im Verwaltungsbereich stieg der Personalstand seit Ende 2013 um 12 VBÄ auf VBÄ an. Die Personalkosten erhöhten sich um 0,7 Prozent auf 451,4 Mio. Euro im Jahr Kostenzuwächse gab es vor allem beim Oö. Landesmusikschulwerk und beim Oö. Landesverwaltungsgericht, bedingt durch Personalaufstockungen. Mit der Errichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz wurden Verfahren nach verschiedenen Rechtsmaterien zum Oö. Landesverwaltungsgericht verlagert. Im Unterrichtsbereich kam es zu einer Erhöhung des Personalstandes um 90 VBÄ auf VBÄ. Dies deshalb, weil vor allem für die Neue Mittelschule zusätzliche Posten benötigt wurden. Die Personalkosten für den Unterrichtsbereich stiegen um 0,7 Prozent auf 775,2 Mio. Euro im Jahr Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen erhöhte sich der Personalstand um 27 VBÄ auf 533 VBÄ. Sowohl in den Landespflegeund Betreuungszentren als auch in den Landeskinder- und Sozialpädagogischen Jugendwohnheimen kam es zu Personalaufstockungen. Dies erhöhte die Personalausgaben im Jahresvergleich 2013/2014 um 6,2 Prozent auf insgesamt 25 Mio. Euro. Eine Analyse der Ausgabenveränderungen 2013/2014 in den Bereichen Verwaltung und Unterricht, gegliedert nach Ausgabenarten, zeigt folgendes Bild: Tabelle 13: Personalleistungen nach Ausgabenarten - Veränderungen 2013/2014 Ausgabenart Verwaltung Unterricht Gesamt Tsd. Euro in % Tsd. Euro in % Tsd. Euro in % Geldbezüge ,1 0, ,6 0, ,7 0,6 Dienstgeberbeiträge (DGB) ,6 1, ,2 1, ,8 1,5 Entgelte f. Leist. pers. Dienste +342,9 8,2-7,2 8,7 +335,7 7,8 Freiwillige Sozialleistungen -98,7 4,4-10,3 7,8-109,0 4,6 Belohnungen u. Geldaushilfen +1,7 0,2-275,2 20,0-273,6 13,1 Jubiläumszuwendungen +44,5 2,8 +783,0 13,0 +827,5 10,9 Mehrleistungsvergütungen -509,8 7,2-801,3 3, ,1 4,7 Pensionskassen DGB +55,1 1,1 +0, ,1 1,1 Reisegebühren -53,3 0,6-73,2 2,1-126,5 1,0 Sonst. Aufwandsentschädigungen +24,4 1,0 +173,7 11,1 +198,2 5,0 Sonstige Nebengebühren -274,3 4,5 +0,0 0,1-274,3 4,4 Vergütungen f. Nebentätigkeiten -72,3 5,9 +0, ,3 5,9 Gesamtergebnis ,8 0, ,3 0, ,1 0,7 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014 Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 42

56 Dazu wird Folgendes angemerkt: Die Minderausgaben bei Belohnungen und Geldaushilfen im Unterrichtsbereich sind auf eine restriktive Vergabe infolge von Einsparungsnotwendigkeiten zurückzuführen. Die Zahlungen von Entgelten für Leistung persönlicher Dienste im Verwaltungsbereich stiegen hauptsächlich wegen der vermehrten Beauftragung von privaten Fahrprüfern für Fahrprüfungen nach dem Führerscheingesetz. Darüber hinaus nahmen auch die Zahlungen im Bereich des Schulgesundheitsdienstes zu. Die gestiegene Anzahl der Pensionierungen von allgemeinbildenden und berufsbildenden Lehrern, die das 40-jährige Dienstjubiläum erreichten, führte zu einer Erhöhung der Jubiläumszuwendungen im Bereich Unterricht. Der Rückgang bei den Mehrdienstleistungen in der Verwaltung ist auf die geringen Aufwendungen für den Winterdienst 2013/2014 zurück zu führen. Dies war möglich durch milde Witterungsverhältnisse und verstärkte Steuerung des Winterdienstes durch Koordinatoren, welche die Aufträge für den Streudienst an interne und auch an externe Winterdienst-Fahrer vergeben konnten. Im Bereich Unterricht reduzierten sich die Mehrdienstleistungen vor allem für allgemeinbildende Pflichtschullehrer. Die gestiegenen Aufwandsentschädigungen sind darin begründet, dass sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Lehrerdienstposten für die Fahrtkostenzuschüsse erhöhten Der LRH stellte fest, dass 2014 die Personalausgaben im Verwaltungsund Unterrichtsbereich nur geringfügig stiegen. Nach Angaben des Bewirtschafters konnten im Bereich der Verwaltung die allgemeine Bezugserhöhung, die notwendigen Personalaufstockungen und die Struktureffekte durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Oö. Reformprojekt und vor allem durch die rigide Personalbewirtschaftung bei anstehenden Nachbesetzungen aufgefangen werden. Im Unterrichtsbereich begründete der zuständige Bewirtschafter die geringen Ausgabensteigerungen damit, dass die in Folge von Pensionierungen frei werdenden pragmatisierten Planstellen vermehrt mit jungen Vertragslehrern mit niedrigeren Bezügen nachbesetzt bzw. durch Vertragslehrer- Planstellen ersetzt wurden. Zur Nettobelastung des Landes bei den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (14 Mio. Euro) hält der LRH fest, dass sich diese auch 2014 weiter verschlechterte. Der Kostenersatz des Bundes betrug 2014 nur mehr 40,5 Prozent der refundierbaren Ausgabenbasis. Nach Ansicht des LRH sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass dieser Kostenersatz wieder auf 50 Prozent der refundierbaren Ausgaben steigt. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 43

57 Pensionen Die Ausgaben für Pensionen entwickelten sich 2014 gemäß RA-Nachweis 2b im Vergleich zum Vorjahr in den einzelnen Bereichen wie folgt: 15 Tabelle 14: Leistungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge nach Bereichen Bereich RA 2013 RA 2014 Veränderung in Mio. Euro in % Verwaltung 231,8 239,0 +7,1 3,1 Vertretungskörper 2,9 3,1 +0,1 4,1 Unterricht 308,4 328,2 +19,9 6,4 Gesamtergebnis 543,1 570,2 +27,1 5,0 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 2b Von den 570,2 Mio. Euro wurden 486,3 Mio. Euro (+5,8 Prozent zu 2013) für Ruhebezüge und 65,3 Mio. Euro (-0,3 Prozent zu 2013) für Versorgungsbezüge ausgegeben. Der Rest entfiel auf Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung (18,1 Mio. Euro), ao. Versorgungsbezüge (0,4 Mio. Euro) und auf Geldaushilfen (0,1 Mio. Euro). Die nachstehende Tabelle zeigt die jeweilige Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Ruhe- und Versorgungsbezügen zu den Abschlussstichtagen: Tabelle 15: Anzahl der Pensionsempfängerinnen und -empfänger nach Bereichen Bereich Veränderung Personen in % Verwaltung ,5 Unterricht ,7 Vertretungskörper ,9 GESAMT ,1 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 11b 15 Gemäß 4 Abs. 5 FAG ersetzt der Bund den Ländern den Pensionsaufwand für die Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen sowie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Bereich Unterricht) in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Personalaufwand und den für die genannte Berufsgruppe von den Ländern vereinnahmten Pensionsbeiträgen, besonderen Pensionsbeiträgen und Überweisungsbeträgen. Zum Pensionsaufwand zählen alle Geldleistungen, die aufgrund der für die Lehrerinnen und Lehrer, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen geltenden dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu erbringen sind. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 44

58 Per betrug die Anzahl der Pensionsempfängerinnen und -empfänger im Unterrichtsbereich Die Anzahl der Pensionisten stieg um 53 Personen von 2013 auf Diese Steigerungsrate von +0,7 Prozent fiel im Vergleich zu den Vorjahren von 2012 auf ,8 Prozent bzw. von 2011 auf ,6 Prozent geringer aus. Trotz dieser Entwicklung wuchsen die Pensionsausgaben im Unterrichtsbereich gegenüber dem Vorjahr um +6,4 Prozent an. Im Verwaltungsbereich erhöhte sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Ruhebezügen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Land, Gemeinden) gegenüber dem Vorjahresstichtag um 58 Personen. Die rückläufige Zahl an Pensionisten nach der Dienst- und Provisionsordnung und an Versorgungsbezugsempfängern aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Land, Gemeinden) wirkte sich dahingehend aus, dass der Gesamtstand der Pensionsempfängerinnen und -empfänger im Verwaltungsbereich Personen per betrug. Das sind um 31 Personen weniger als zum Vorjahresstichtag. Die Ausgaben für den Verwaltungsbereich stiegen von 2013 auf 2014 um 7,1 Mio. Euro bzw. 3,1 Prozent auf 239,0 Mio. Euro an. Die Erhöhung ist vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für Ruhebezüge aus öffentlichrechtlichen Dienstverhältnissen (+6,5 Mio. Euro) zurückzuführen Der LRH stellte fest, dass die beiden Nachweise die von der VRV verpflichtend darzustellenden Angaben enthielten. Nach Angaben des Bewirtschafters ist die hohe Steigerungsrate bei den Pensionsausgaben im Unterrichtsbereich zu einem Teil durch die Erhöhung der Pensionen, hauptsächlich aber dadurch begründet, dass die neu pensionierten Lehrkräfte der letzten Jahre fast zur Gänze in die bis 2013 geltende Hacklerregelung fielen und daher keine Abschläge hinnehmen mussten. Hinsichtlich der Ausgabenerhöhung im Verwaltungsbereich gab der Bewirtschafter an, dass von den Neupensionierungen vermehrt Bedienstete mit höherem Gehalt betroffen sind, während es sich bei den Sterbefällen oftmals um Pensionsempfängerinnen und -empfänger mit einem niedrigeren Einkommen handelt. Nachtragsbudgets für Personal und Pensionen Wie auch in den letzten Jahren waren unter anderem im Personal- und teilweise im Pensionsbereich Nachtragsmittel notwendig, weil zu gering budgetiert wurde. Diese Problematik wurde bereits in der Prüfung des RA 2010 thematisiert. Seit 2008 betrugen diese zusätzlich benötigten Mittel pro Jahr zwischen 4,5 Mio. Euro und 10,3 Mio. Euro. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 45

59 Tabelle 16: Nachtragsvoranschläge für Personal und Pensionen 2008 bis 2014 Bereiche in Mio. Euro Personal 7,0 7,0 7,2 5,0 5,4 10,3 4,5 Pensionen 1,0 1,7 2,8 2, Gesamt 8,0 8,7 10,0 7,0 5,4 10,3 4,5 Quelle: LRH-eigene Darstellung basierend auf den Nachtragsvoranschlägen 2008 bis Die Ausgabenentwicklung bei Personalleistungen und Pensionen ist im Regelfall exakt prognostizierbar. Dabei gibt es nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten im Vollzug. Der LRH empfiehlt daher, in Hinkunft die voraussichtlichen Ausgaben für Personal und Pensionen in voller Höhe in den Voranschlag aufzunehmen und Nachtragsbudgets in diesen Bereichen möglichst zu vermeiden. Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Die Transfers Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts stellen sich laut RA-Beilagen 3a und 3b in verdichteter Form wie folgt dar: Tabelle 17: Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Rechtsträger Transfer- RA 2013 RA 2014 Veränderung in Mio. Euro in % Einnahmen 1.139, ,8 +15,4 1,3 Bund Ausgaben 3,5 2,9-0,6 18,0 Saldo 1.135, ,9 +16,0 1,4 Einnahmen 0,8 0,9 +0,2 20,8 Länder Ausgaben 1,6 0,5-1,1 71,1 Saldo -0,8 0,5 +1,3 159,1 Einnahmen 536,4 544,6 +8,2 1,5 Gemeinden und Ausgaben 434,2 469,2 +35,0 8,1 Gemeindeverbände Saldo 102,1 75,4-26,8 26,2 Sonstige öffentliche Träger (z.b. SV-Träger, Fonds, Kammern, EU) GESAMT Einnahmen 37,4 40,6 +3,2 8,4 Ausgaben 124,7 114,2-10,5 8,4 Saldo -87,2-73,6 +13,7 15,7 Einnahmen 1.714, ,9 +26,9 1,6 Ausgaben 564,0 586,7 +22,7 4,0 Saldo 1.150, ,2 +4,2 0,4 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 3a und 3b Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 46

60 Im Jahr 2014 betrugen die gesamten Transfereinnahmen des Landes 1.740,9 Mio. Euro, die Transferausgaben 586,7 Mio. Euro. Daraus errechnete sich ein Transfersaldo von insgesamt 1.154,2 Mio. Euro. Dieser erhöhte sich gegenüber 2013 um 0,4 Prozent, da die Transfereinnahmen um 26,9 Mio. Euro und die Transferausgaben um 22,7 Mio. Euro stiegen. Für die Steigerung der Transfereinnahmen waren hauptsächlich höhere Kostenersätze des Bundes für die Pensionen des Lehrpersonals an allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen (+23,3 Mio. Euro) sowie höhere Zahlungen des Bundes für Kinderbetreuungsplätze (+7,4 Mio. Euro) verantwortlich. Bei den Transferausgaben trugen vor allem Beiträge an Gemeinden für Investitionen im allgemeinbildenden Pflichtschulbereich (+11,8 Mio. Euro) zur Erhöhung bei. In den Transferausgaben an sonstige Träger des öffentlichen Rechts waren 2013 Zahlungen an Wegeerhaltungsverbände von 11,3 Mio. Euro enthalten. 16 Landesintern wurde abgeklärt, dass es sich dabei um Gemeindeverbände handelt. Ab 2014 waren die Ausgaben an diese Körperschaften unter den Gemeindeverbänden darzustellen. Im Vergleich zu 2013 führte dies 2014 zu einer Reduktion der Transferausgaben bei den sonstigen öffentlichen Trägern um 11,3 Mio. Euro und zu einer Erhöhung der Transferausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände um 10,7 Mio. Euro. Der Ländersaldo erhöhte sich von 2013 auf 2014 um 1,3 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der Rückgang der Beiträge an die Länder für die Flüchtlingshilfe Der LRH stellte keine Sachverhalte fest, wonach die RA-Beilagen 3a und 3b nicht den Anforderungen laut VRV entsprechen würden. Die Summen bzw. Salden konnten anhand von SAP-Abfragen nachvollzogen werden. Ein Abgleich mit der RA-Beilage 14 Rechnungsquerschnitt, Kennziffern 14, 26, 34 und 44, zeigte übereinstimmende Werte. 16 VSt. 1/616305/7390/000 Investitionsbeiträge an sonstige Träger öffentlichen Rechts, Ländliche Zufahrtsstraßen (Güterwege), Erhaltung Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 47

61 Rücklagen Stand an Rücklagen Die buchmäßigen Soll-Rücklagen verringerten sich im Jahresvergleich 2013/2014 um 107,3 Mio. Euro; sie beliefen sich per auf 457,0 Mio. Euro. Soll-RL sind meist nicht finanziert. Ohne geldmäßige Deckung (Ist) stellen sie rein buchmäßige Haushaltsreserven dar, deren Entnahmen und Zuführungen erfolgswirksame Einnahmen und Ausgaben in der Haushaltsrechnung sind. Reine Soll-RL betreffen vor allem die RL zur Übertragung von Haushaltskrediten (Ü-Mittel), welche erst bei Bedarf mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten ist (siehe Punkt 22). Die mit Kassenmitteln oder Wertpapieren gedeckten Ist-Rücklagen erhöhten sich 2013/2014 um 1,6 Mio. Euro auf insgesamt 52,5 Mio. Euro. Da eine frei verfügbare Haushalts-RL bereits 2011 aufgelöst wurde, ergibt der RL-Stand zum Jahresende 2013 und 2014 folgendes Bild: Tabelle 18: Stand an Rücklagen Soll und Ist per und Rücklagenart Soll - Rücklagen (haushalts- bzw. erfolgswirksam) Veränderung Ist - Rücklagen (geld- bzw. kassenwirksam) Veränderung in Mio. Euro Gebundene RL 50,2 36,8-13,4 50,2 51,8 +1,6 RL für Pilotprojekte Flexi-Klausel 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 RL zur Übertragung von Ausgabekrediten 513,4 419,5-93,9 0,0 0,0 0,0 GESAMT 564,3 457,0-107,3 50,9 52,5 +1,6 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 5a Per waren die Ist-RL (52,5 Mio. Euro) mit Wertpapieren (37,5 Mio. Euro) und allgemeinen Geldbeständen der Landeskasse (15,0 Mio. Euro) gedeckt. Die für bestimmte Zwecke gebundenen RL verringerten sich 2013/2014 im Soll um 13,4 Mio. Euro und erhöhten sich im Ist um 1,6 Mio. Euro. Die gegenläufige Entwicklung des Soll- und Ist-Wertes resultiert daraus, dass im Jahr 2014 eine langjährig für Pensionen aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis gewidmete RL erfolgswirksam (Soll) aufgelöst wurde. Dabei handelt es sich um 15 Mio. Euro Hypo Hybridkapital, das von der Bank schriftlich per gekündigt und vom Land zur Bedeckung des Nachtragsvoranschlages 2014 eingesetzt wurde. Die Fälligkeit war aber Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 48

62 erst im Finanzjahr 2015 gegeben. Da die 15 Mio. Euro zu Jahresbeginn 2015 auch in der Landeskasse eingingen, wird sich der Ist-Wert 2015 um diesen Betrag vermindern. Der Anstieg der gebundenen Ist-RL begründet sich damit, dass im Bereich der Wohnbauförderung die Bürgschaftssicherungs-RL (3 Mio. Euro) aufgelöst und eine neue RL zur Absicherung des Zinsrisikos mit insgesamt 5,6 Mio. Euro dotiert wurde Der LRH stellte fest, dass der RL-Nachweis (RA-Beilage 5a) korrekt erstellt wurde; der Stand an Ist-RL im Nachweis zum deckt sich mit dem Bestandskonto (9390) der voranschlagsunwirksamen Gebarung (52,5 Mio. Euro) und ist durch Wertpapiere und entsprechend hohe Geldbestände gedeckt. Im Hinblick auf eine periodengerechte Zuordnung fälliger Einnahmen sah der LRH die erfolgswirksame RL-Auflösung des Hypo Hybridkapitals im Finanzjahr 2014 kritisch, auch wenn diese in den NVA 2014 als Bedeckung eingestellt wurde. Da sich die ab Sommer 2014 avisierte Kündigung verzögerte und die schriftliche Kündigung (= Rechts- und Entstehungsgrund) die Fälligkeit mit fixierte, hätten die 15 Mio. Euro unter Beachtung des Fälligkeitsprinzips der VRV zur periodengerechten Verrechnung der Gebarung erst im Finanzjahr 2015 erfolgswirksam eingenommen werden dürfen. Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten Die Haushaltsreserve aus der buchmäßigen RL zur Übertragung von Ausgabekrediten wurde in den letzten Jahren erhöht. Während diese RL in den Jahren 2005 bis 2010 jährlich zwischen 262 Mio. Euro und 282 Mio. Euro schwankte, stieg sie 2011 bis 2013 kontinuierlich an. Im Jahr 2014 ging sie von ihrem langjährig höchsten Stand von 513,4 Mio. Euro auf 419,5 Mio. Euro zurück. Dies ist aus folgender Grafik ersichtlich: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 49

63 Abbildung 4: Entwicklung der Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2005 bis 2014, Beilage 5b Der massive Aufbau der RL im Jahr 2013 ist vor allem auf die vom Oö. Landtag im 1. NVA 2013 für Hochwasserschäden und -schutzbauten bereitgestellten Mittel (175,9 Mio. Euro) zurückzuführen. Davon wurden bis Ende 2013 ca. 118 Mio. Euro und 2014 ca. 86 Mio. Euro nicht verbraucht - sie wurden daher im RL-Wege jeweils auf das Folgejahr übertragen. Für den Abbau der RL im Jahr 2014 von in Summe 93,8 Mio. Euro sah der LRH vor allem folgende Gründe: 63,3 Mio. Euro RL-Einsatz im Wohnbaubudget insbesondere zur Gewährung von Landesdarlehen 30,0 Mio. Euro RL-Einsatz für Hochwasserschäden und -schutzbauten 13,6 Mio. Euro RL-Einsparung durch Abfallstellung 17 Neben einer Reihe anderer Bereiche, in denen Ü-Mittel abgebaut wurden, gab es auch etliche Bereiche, in denen die Haushaltsreserven erhöht wurden. Solche RL-Dotierungen waren beispielsweise aufgrund der Zweckwidmung von Bedarfszuweisungen der Gemeinden und bestimmter Bundesbeiträge notwendig. 17 Bei der Abfallstellung von Ü-Mitteln werden nicht mehr benötigte Beträge aus der RL zur Übertragung von Ausgabekrediten als einmalige Einnahme in die Haushaltsrechnung eingestellt und nicht mehr auf das Folgejahr übertragen. Dadurch verbessern sie das jeweilige Haushaltsergebnis. Die größten Abfallstellungen 2014 betrafen EU-kofinanzierte Maßnahmen in der Raumordnung (5,2 Mio. Euro), langjährig reservierte Mittel für den nicht realisierten Neubau einer KFZ-Überprüfungsstelle (3,6 Mio. Euro) und die mehrjährige Mittelreserve für Hochwasserschäden (2 Mio. Euro). Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 50

64 Mittelübertragung aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen Die nach dem F-VG und FAG aus den Ertragsanteilen der Gemeinden dem Land zufließenden Mittel für Bedarfszuweisungen sind vom Land zu verwalten und ihrem Zweck entsprechend an Gemeinden und Gemeindeverbände weiterzuleiten. Sofern diese zweckgebundenen Mittel nicht im selben Finanzjahr ausbezahlt werden, sind sie jeweils am Jahresende im Rücklagenwege auf das Folgejahr zu übertragen. Die Entwicklung dieser übertragenen Mittel stellt sich wie folgt dar: Tabelle 19: Entwicklung nicht ausbezahlter Gemeinde-BZ 2010 bis Bereich in Mio. Euro Ü-Mittel aus BZ 0,8 2,8 20,2 32,7 46,8 Quelle: LRH-eigene Darstellung Allein im Jahresvergleich 2013/2014 hat sich diese Mittelreserve um 14,1 Mio. Euro bzw. 43,2 Prozent erhöht. In Relation zum BZ-Aufkommen des Jahres 2014 (183,8 Mio. Euro) waren 25,5 Prozent der eingegangenen Gelder nicht ausbezahlt. Laut Angabe der Direktion Inneres und Kommunales gibt es eine Reihe von Gründen (z.b. geringerer Mitteleinsatz für Abgangsgemeinden und fehlende Projektabrechnungen), die die Auszahlung von zugesicherten BZ verzögerte. Die hohen Geldbestände aus den BZ der Gemeinden (46,8 Mio. Euro) wirken positiv auf die Liquiditätssituation des Landes. Im Jahr 2014 wurden das Ist-Ergebnis und das Maastricht-Ergebnis in der Haushaltsrechnung des Landes um diesen Betrag verbessert. Der Abbau wird das Maastricht-Ergebnis in den Folgejahren belasten Der LRH sieht das Anwachsen und insbesondere den hohen Stand an nicht ausbezahlten Gemeinde-BZ zum Jahresende 2014 kritisch. Aus der Prüfung von Gemeinden ist ihm bekannt, dass Gemeinden zugesicherte BZ-Förderungen häufig mittels Kredit über einen längeren Zeitraum vorfinanzieren müssen oder überhaupt mit entsprechenden Finanzierungslücken konfrontiert sind. Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt er daher dem Land, die aufgebaute Mittelreserve aus Gemeinde-BZ ehestens abzubauen und die BZ-Mittel bedarfsgerecht und zeitnah an die Gemeinden und Gemeindeverbände weiterzuleiten. In dieser Hinsicht sollte die IKD ihre Möglichkeiten in der Mittelbewirtschaftung nutzen. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 51

65 23.3. In einer schriftlichen Stellungnahme (siehe Beilage) teilte die IKD im Wesentlichen Folgendes mit: BZ-Mittel sind übertragbar. Sie werden aufgrund einer Entscheidung der beiden Gemeindereferenten nur bei nachgewiesenem Bedarf an die Gemeinden ausbezahlt. Solange der Bedarf für zugesicherte BZ nicht nachgewiesen ist, werden diese Mittel gebunden bzw. in der RL reserviert. Außerdem forderten zahlreiche Gemeinden zugesicherte BZ gegen Jahresende 2014 an. Diese wurden aber erst zu Beginn des Folgejahres ausbezahlt. Aus Sicht der IKD deuten die hohen Übertragungsmittel auch auf erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen des Gemeinderessorts und der Gemeinden hin. Das Argument des LRH, dass Gemeinden Förderungsmittel vorfinanzieren, hält sie im Zusammenhang mit der Übertragung von BZ-Mitteln kaum für zulässig, da das Gemeinderessort seit Längerem bereits versucht, Realisierungs- und Finanzierungszeiträume enger aneinander zu binden. Die IKD merkt an, dass sie bereits zugesagte Mittel nicht im Rahmen einer Vorziehung an andere Gemeinden vergeben kann. Zugesagte Mittel könnten bei Nachweis des Bedarfes von der betreffenden Gemeinde jederzeit (im jeweiligen Jahr oder danach) angefordert werden und müssen dann auch zur Verfügung stehen Im Rahmen der Aufsicht und Förderungsverwaltung hat die IKD durchaus Möglichkeiten, zugesicherte BZ-Mittel in der internen Planung und Mittelvormerkung gezielt zu steuern und vorhandene liquide BZ-Mittel flexibel und zeitnah einzusetzen. Beispielsweise könnten zugesicherte Jahresraten für ein und dasselbe Gemeindeprojekt vorgezogen, Finanzierungslücken bei einzelnen Projekten vermindert oder offene Kredite der Gemeinden zur Vorfinanzierung von BZ abgebaut werden. Der Bedarf ist in solchen Fällen der IKD oft langjährig aus den Genehmigungsverfahren und insbesondere aus Rechnungsabschlüssen der Gemeinden bekannt, die im Rahmen der Gemeindeaufsicht vom Land geprüft werden. Bei einer effektiven und effizienten Mittelbewirtschaftung ist es daher aus Sicht des LRH sehr wohl möglich, zugesicherte BZ-Mittel bedarfsgerecht und zeitnah an Gemeinden weiterzuleiten. Dies zeigten auch die vergangenen Jahre, in denen der Stand an liquiden BZ-Mitteln wesentlich niedriger gehalten werden konnte. Schulden Nach der VRV sind Schulden in Finanzschulden (RA-Beilage 6) und noch nicht fällige Verwaltungsschulden (RA-Beilage 8) zu gliedern. Der Finanzschuldenbegriff ist in der VRV nicht näher definiert. Auch verlangt die VRV derzeit keine Gesamtübersicht über Maastricht-Schulden, die sich nur zum Teil in den Finanzschulden abbilden und von der Statisitik Austria gesondert erhoben werden. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 52

66 Finanzschulden sind in Anlehnung an das Bundeshaushaltsgesetz Geldverbindlichkeiten aus Darlehen, Krediten oder Anleihen, die zur Verschaffung von Deckungsmitteln für den eigenen Haushalt aufgenommen werden oder außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen, bei denen die Zahlungen um mehr als zehn Jahre nach Empfang der Leistung hinausgeschoben werden. Noch nicht fällige Verwaltungsschulden stellen zukünftige finanzielle Verpflichtungen dar, deren Rechtsgültigkeit und Höhe zwar feststehen, die aber bis zum jeweiligen Abschlussstichtag noch nicht fällig wurden. Eine darüber hinausgehende Begriffsdefinition dieser in wirtschaftlicher Hinsicht sehr unterschiedlichen Verbindlichkeiten ist der VRV nicht zu entnehmen. Finanzschulden im Landeshaushalt Bei den Finanzschulden des Landes ist zwischen Soll- und Ist-Schulden zu unterscheiden. Die Soll-Schulden sind buchmäßige Größen aus dem erfolgswirksamen Ausgleich der jährlichen Haushaltsrechnung. Sie stellen eine Ermächtigung für Fremdmittelaufnahmen dar. Die tatsächlichen Fremdmittelaufnahmen sind Ist-Schulden, die in diversen Statistiken erfasst werden. Ist-Schuldaufnahmen erfolgen meist wesentlich später als Soll-Schuldaufnahmen und richten sich nach den Liquiditätserfordernissen des Landes. Solange Ist-Schulden nicht zurückbezahlt sind, fallen dafür die vereinbarten Zinsen an. Die Ist-Schulden betrugen Ende 2014 exakt 410 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr waren sie rückläufig, weil 15 Mio. Euro aus Bedarfszuweisungen der Gemeinden getilgt und im Haushalt keine neuen Finanzschulden aufgenommen wurden. Von den offenen Schulden resultieren 299 Mio. Euro aus Schuldaufnahmen zur Abgangsdeckung und 111 Mio. Euro aus der Verstärkung von Gemeinde-BZ. Letztere sind bis 2024 aus den BZ zu tilgen. Finanziert waren die 410 Mio. Euro Fremdmittel kurz- bis mittelfristig zu 78,3 Prozent über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) und zu 21,7 Prozent mittels Barvorlage der Oö. Landesbank. Die Soll-Schulden stiegen so wie in den Vorjahren auch 2014 wieder an, und zwar von 1.240,7 Mio. Euro auf 1.281,3 Mio. Euro. Vom Stand 2014 entfielen 410 Mio. Euro auf bereits aufgenommene Fremdmittel und 871,3 Mio. Euro auf offene Darlehensaufnahmen aus dem buchmäßigen Ausgleich der Haushaltsrechnung. Die hohe Differenz zwischen Soll- und Ist-Schulden hat im Wesentlichen zwei Ursachen: eine vorherrschend hohe Liquidität aus Rückflüssen für verkaufte WBF- Darlehen (452 Mio. Euro) in der voranschlagsunwirksamen Gebarung und geldmäßig nicht gedeckte Ü-Mittel in der RL zur Übertragung von Ausgabekrediten (419,5 Mio. Euro). Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 53

67 25.2. Positiv wertete der LRH, dass im Jahr 2014 die Soll-Schuldaufnahme deutlich geringer war als im Vorjahr und keine neuen Ist-Finanzschulden aufgenommen wurden. Durch eine gezielte Steuerung der Liquidität und hohe verfügbare Mittel aus Rückzahlungen für verkaufte WBF-Darlehen konnte im Finanzjahr 2014 auf Schuldaufnahmen verzichtet werden. Allerdings ist diese hohe Liquidität nicht unproblematisch, wie unter Punkt 42 des Berichtes näher ausgeführt wird. Der moderate Anstieg der Soll-Schulden deutet für den LRH darauf hin, dass sich die Ausgaben im Haushalt zunehmend den Einnahmen annähern. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass immer mehr Verpflichtungen auf künftige Budgets verschoben werden, wie aus den Punkten 5, 26, 28, 29 und 42 des Berichtes klar hervorgeht. Erweiterte Schuldenbetrachtung Weitere sonstige schuldrechtliche Verpflichtungen sind den Finanzschulden ähnlich, wenn deren Rückzahlung im überwiegenden Ausmaß aus Steuereinnahmen erfolgen muss. Dies betrifft vor allem ausgelagerte Schulden der vom Land zu finanzierenden Beteiligungsunternehmen sowie Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt und in den vom Land zu finanzierenden Gesellschaften. Solche schuldrechtlichen Verpflichtungen fasst der LRH begrifflich als Finanzverpflichtungen zusammen. Sie sind großteils aus der laufenden Gebarung der nächsten Jahre zu bedecken und stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 54

68 Tabelle 20: Vergleich der Finanzverpflichtungen 2012 bis 2014 Veränderung Verpflichtungsarten 2013/2014 in Mio. Euro Summe Finanzschulden 321,0 425,0 410,0-15,0 Ausgelagerte Schulden gespag 299,8 297,9 315,7 +17,8 LIG 175,1 174,4 185,2 +10,8 Thermenholding 18,7 16,5 16,6 +0,1 MTG 110,8 134,8 132,2-2,6 Anton Bruckner Privatuniversität 10,5 18,0 30,2 +12,2 Fachhochschulen 40,1 37,9 35,7-2,2 Schiene OÖ GmbH 0,0 0,0 9,6 +9,6 Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG 0,0 0,0 6,1 +6,1 Summe ausgelagerte Schulden 655,0 679,5 731,3 +51,8 Sonderfinanzierungen Ordenskrankenhäuser 385,6 385,2 377,5-7,7 Private Vorfinanzierungen Straßenbau 75,2 58,0 52,5-5,5 Landesdienstleistungszentrum 88,0 82,4 64,3-18,1 Zuschussverpflichtungen WBF-Darlehen 179,1 186,6 206,1 +19,5 Investitionsprojekte Oö. ChG 0,0 0,0 55,3 +55,3 Summe Sonderfinanzierungen im Haushalt 727,9 712,2 755,7 +43,5 Sonderfinanzierungen in der gespag 302,9 243,3 216,5-26,8 Summe Finanzverpflichtungen 2.006, , ,5 +53,5 Quelle: LRH-eigene Darstellung Die Verbindlichkeiten der Laho aus der Einlösung von WBF-Darlehen (2013: 847,7 Mio. Euro, 2014: 822,4 Mio. Euro) sind in diesen Beträgen nicht enthalten, da diese großteils aus den eingelösten Darlehensrückflüssen und nicht aus künftigen Steuereinnahmen zurückbezahlt werden sollen. Weiters sind die Verpflichtungen aus der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Leonding (109,3 Mio. Euro) nicht enthalten, da diese unter der Federführung eines Unternehmens der Stadt Linz errichtet und vorfinanziert wurde. Im Gegensatz dazu schlägt 2014 erstmals die weitere Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 von Leonding nach Traun mit 9,6 Mio. Euro in einem Unternehmen des Landes (Schiene OÖ GmbH) zu Buche. Ebenso erhöhen im Jahr 2014 die erstmals erfassten Fremdfinanzierungen von Investitionen im Rahmen des Oö. ChG die Finanzverpflichtungen des Landes um weitere 55,3 Mio. Euro. Ein Teil dieses Betrages (ca. 20 Mio. Euro) war auch im Nachweis über die Haftungen zu erfassen. Für den restlichen Teilbetrag waren bis zum noch keine Haftungserklärungen seitens des Landes abgegeben. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 55

69 26.2. Der jährliche Zuwachs der in der Tabelle dargestellten Finanzverpflichtungen stagnierte in etwa auf Höhe des Werts des Vorjahres. Auch 2014 war der Anstieg um 53,5 Mio. Euro zwar moderat, stellt aber doch eine weitere Erhöhung der Verpflichtungen dar. Im Jahresvergleich 2013/2014 fällt auf, dass sich Verpflichtungen aus Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt (+43,5 Mio. Euro) und ausgelagerten Schulden (+51,8 Mio. Euro) erhöhten, während sich die Finanzschulden im Landeshaushalt (-15,0 Mio. Euro) und die Sonderfinanzierungen in der gespag (-26,8 Mio. Euro) reduzierten. Für den LRH steht fest, dass diese schuldrechtlichen Verpflichtungen bei einem unveränderten Ausgabenniveau mehr als doppelt so hoch wären, wenn das Land seit dem Jahr 2000 nicht wiederholt einmalige Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen erzielt hätte. Diese Möglichkeit ist weitgehend erschöpft. Die weitere Entwicklung der Finanzverpflichtungen hängt nach Einschätzung des LRH vor allem von der Umsetzung und Finanzierung großer Infrastrukturprojekte ab. Steigen die Finanzverpflichtungen an, so wird das den zukünftigen Haushaltsausgleich erschweren und mit dem gesamtstaatlich geforderten Schuldenabbau nicht im Einklang stehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein möglicher Anstieg des Marktzinsniveaus zu einer weiteren Haushaltsbelastung führen würde. Will das Land bestehende Finanzverpflichtungen tatsächlich abbauen und nicht bloß durch neue Schuldaufnahmen ersetzen, so müssen in Zukunft mehr Budgetmittel für die Rückzahlung von Finanzschulden und für Tilgungszuschüsse an die vom Land zu finanzierenden Gesellschaften eingesetzt werden. Dazu braucht es jährlich hohe Überschüsse aus der laufenden Gebarung, die vorrangig zur Tilgung bestehender Finanzschulden und -verpflichtungen zu verwenden sind. Zu den Verpflichtungen aus Investitionen im Rahmen des Oö. ChG hält der LRH fest, dass diese teilweise schon länger bestehen. Sie sind auf außerbudgetäre Lösungen zurückzuführen, die bislang im RA des Landes nicht gezeigt wurden. Die Verpflichtungen resultieren aus Finanzierungszusagen (inkl. etwaiger Zinsen für Fremdkapitalaufnahmen) des Landes für Investitions-, Sanierungs- und Umbauprojekte von verschiedenen Trägerorganisationen. Diese errichten und betreiben Wohneinrichtungen, Werkstätten, Tagesheimstätten und Therapieeinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Mehrjahresverpflichtung wurde durch Beschluss des Oö. Landtags vom nachträglich genehmigt. Selbst der laufende Betrieb dieser neu geschaffenen Einrichtungen wurde aus dem verfügbaren Sozialbudget nicht zeitgerecht finanziert. Wie bereits unter Punkt 5 bemängelt, blieben im Jahr 2014 Zahlungen in Höhe von ca. 37,8 Mio. Euro offen; sie wurden im RA 2014 nicht dargestellt und auf künftige Budgets verschoben. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 56

70 27.1. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtentwicklung der vom LRH erhobenen Finanzverpflichtungen seit dem Jahr 2011: Tabelle 21: Gesamtentwicklung der Finanzverpflichtungen seit 2011 Bezeichnung Gesamtstand in Mio. Euro 1.890, , , ,5 Veränderung in Mio. Euro +116,2 +53,2 +53,5 Veränderung in % 6,1 2,7 2,6 Quelle: LRH-eigene Darstellung Im Gegensatz zur erweiterten Schuldenbetrachtung des LRH erhebt die Statistik Austria die Maastricht relevanten Schulden gemäß den Kriterien des ESVG Dabei beschränkt sie sich auf jene Schulden, die dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Sie stellen sich für die Jahre 2011 bis wie folgt dar: Tabelle 22: Entwicklung Maastricht-Schulden Bezeichnung Gesamtstand in Mio. Euro Veränderung in Mio. Euro Veränderung in % 13,4 5,2 0,9 Quelle: Statistik Austria und Direktion für Finanzen Der LRH hält fest, dass der Stand der Maastricht-Schulden eine (auf den Erkenntnissen aus vorangegangenen Jahren basierende) Einschätzung der FinD darstellt und noch Änderungen unterworfen sein kann. Außerdem weist er darauf hin, dass das ESVG 2010 derzeit in der Begriffsdefinition zwischen Sektor Staat und öffentlichem Bereich unterscheidet. Für den LRH ist offen, ob sich der Maastricht- Schuldenstand weiterhin auf den Sektor Staat beschränkt oder auf den öffentlichen Bereich ausgeweitet wird, was den Maastricht-Schuldenstand deutlich erhöhen würde. Nach derzeitigem Informationsstand können Veränderungen in der Zuordnung zu den Maastricht-Schulden ab dem Jahr 2016 nicht ausgeschlossen werden. 18 Die Werte für das Jahr 2014 wurden von der FinD auf Basis der Erkenntnisse der Vorjahre geschätzt. Die Statistik Austria stellt den Maastricht-Schuldenstand voraussichtlich mit September des Folgejahres fest. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Wert für das Jahr 2014 nur vorläufig ist und noch Änderungen unterliegen kann. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 57

71 Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden beinhalten grundsätzlich Mehrjahresverpflichtungen, die vom Oö. Landtag beschlossen wurden. Sie betreffen vertragliche Zusicherungen für bereits realisierte oder künftige Investitionen sowie der Höhe nach bestimmbare Zuschüsse für private und öffentliche Rechtsträger. Festzuhalten ist, dass nicht jede Mehrjahresverpflichtung zwangsläufig zu einer tatsächlichen Ausgabe führen wird (z.b. nicht benötigte Mittel bei Investitionsvorhaben), was bei der Aussagekraft des Gesamtstandes zu berücksichtigen ist. Ende 2014 beliefen sich die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden auf 3,8 Mrd. Euro und waren somit um 359,3 Mio. Euro höher als im Vorjahr Die wesentlichen Veränderungen im Jahresvergleich 2013/2014 stellen sich wie folgt dar: Tabelle 23: Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Haushaltsgruppen Veränderung in Mio. Euro Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 82,5 64,5-18,0 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 92,9 86,6-6,3 Kunst, Kultur und Kultus 239,6 100,0-139,6 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 1.394, ,4 +8,9 Gesundheit 388,6 380,7-7,9 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 667, ,6 +387,2 Wirtschaftsförderung 67,6 60,2-7,4 Dienstleistungen 175,5 175,3-0,2 Finanzwirtschaft 330,5 473,1 +142,6 GESAMT 3.439, ,4 +359,3 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 8 Der Anstieg geht im Wesentlichen auf neu abgeschlossene Verkehrsdienstverträge (z.b. Straßenbahnlinie 3 von Leonding Traun 113,8 Mio. Euro, StadtRegioTram Gmunden Vorchdorf 72,3 Mio. Euro), Unterstützungen beim Betrieb von verschiedenen regionalen Buslinien z.b. diverse Buslinienbündel im Raum Gmunden/Vöcklabruck (99,3 Mio. Euro) und im Raum Unteres Mühlviertel/Donauraum/ Strudengau (67,3 Mio. Euro), geplante Hochwasserschutzmaßnahmen z.b. Eferdinger Becken (75,0 Mio. Euro) und Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 58

72 Fremdfinanzierungen von Investitionen im Rahmen des Oö. ChG (55,3 Mio. Euro) zurück. Neben den laufenden Tilgungen bzw. Berichtigungen 19 gab es eine Veränderung bei Kunst, Kultur und Kultus und Finanzwirtschaft. Sie resultiert im Wesentlichen aus einer Umgliederung der Finanzierungsverpflichtungen der Musiktheater Linz GmbH (134,8 Mio. Euro) aus dem Bereich Kultur in die Finanzwirtschaft Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtentwicklung der in der RA-Beilage 8 ausgewiesenen noch nicht fälligen Verwaltungsschulden seit dem Jahr 2009: Tabelle 24: Entwicklung der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden Bezeichnung 2009 *) 2010 *) 2011 *) Gesamtstand in Mio. Euro 2.621, , , , , ,4 Veränderung in Mio. Euro -158,8 +731,9 +86,1 +158,1 +359,3 Veränderung in % 6,1 29,7 2,7 4,8 10,4 *) Im Jahr 2012 wurde eine Bereinigung in Höhe von 471,7 Mio. Euro betreffend eines Verrechnungsdarlehens zur Verlustabdeckung bei der gespag durchgeführt; diese Korrektur wurde für die obige Darstellung für die Vorjahre nachgezogen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Zahlen zu erreichen. Quelle: LRH-eigene Darstellung Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Summe der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden seit dem Jahr 2009 um 1,2 Mrd. Euro (bzw. knapp 45 Prozent) gestiegen ist. Dadurch ist ein erheblicher zusätzlicher Finanzierungsbedarf in künftigen Budgets gegeben. Der LRH sieht die zunehmende Belastung künftiger Budgets durch derartige Vorbelastungen kritisch. Gegebene Darlehen und noch nicht fällige Verwaltungsforderungen Die gegebenen Darlehen und noch nicht fälligen Verwaltungsforderungen (RA-Beilagen 7a und 7b) beliefen sich 2014 auf 1.290,4 Mio. Euro (Vorjahr 1.196,0 Mio. Euro). Die Entwicklung im Zeitverlauf stellt sich wie folgt dar: 19 z.b. Umstellung bei der WBF von Annuitätenzuschüssen auf Landesdarlehen 59,0 Mio. Euro, Reduktion von Förderungen von Wohnhaussanierungen durch Sondertilgungen 15,9 Mio. Euro, Reduktion der Mietzahlungen für das LDZ 10,7 Mio. Euro Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 59

73 Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ Juni 2015 Abbildung 5: Entwicklung der gegebenen Darlehen und Forderungen Quelle: LRH-eigene Darstellung basierend auf a den Rechnungsabschlüssen seit 2001, Beilagee 7a und 7b Die noch nicht fälligen Verwaltungsforderungen stiegen seit 2013 um 10,2 Mio. Euro auf 132,4 Mio. Euro. Forderungszugänge gab es haupt- in sächlich bei den Rückersätzen aus bezahlten Annuitätenzuschüssen der Wohnbauförderungg (18,0 Mio. Euro). Die gegebenen Darlehen betrugen imm Jahr 2014 lt. Nachweis 1.158,0 Mio. Euro, dass sind um 84,2 Mio. Euro E mehr als im Vorjahr. Der Grund für diese Erhöhung liegt bei den Wohnbauförderungsdarlehen, die im Soll der Haushaltsrechnung einen Zugang Z von 172,7 Mio. Euro verzeichneten. Reduzierend wirkten sich diee Ist-Darlehensabschreibungen von 80,0 Mio. Euro im Bereich Wasserversorgungs- und Abwasser- beseitigungsanlagen aus. Diesee Abschreibung wurdee vom Oö. Landtag am im Zuge des RA 2013 beschlossen. Sie war im Ist der Haushaltsrechnung 2014 und im Nachweis abzubilden. Die in die Haushaltsrechnung 2014 eingestellte Soll-Darlehensabschreibung von 85,4 Mio. Euro war im Nachweis noch nicht darzustellen. Sie wird dem Oö. Landtag im Zugee des RA 2014 vorgelegt und erst nach entspre- chender Beschlussfassung rechtswirksam. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 60

74 30.2. Der LRH stellt in Bezug auf den Nachweis zu den gegebenen Darlehen (RA-Beilage 7a) fest, dass es zu einer Vermengung von Soll- und Ist- Werten im Nachweis kam. Während bei den Darlehensabschreibungen im Bereich Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen der Ist- Wert ausgewiesen wurde, bildet der Nachweis bei den Zugängen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen den Sollwert (172,7 Mio. Euro) ab. Ein Teil dieser Darlehensbeträge (43,6 Mio. Euro) wurde erst zu Beginn 2015 ausbezahlt. Um die Aussagekraft des Nachweises über die gegebenen Darlehen zu erhöhen, empfiehlt der LRH, die Soll- und Ist- Werte im Nachweis getrennt auszuweisen. Haftungen Haftungen werden in der VRV als Einstehen für gesetzlich oder vertraglich begründete Verpflichtungen definiert. Aufgrund der Vorgaben aus dem Stabilitätspakt 2012 sind die Länder verpflichtet, die Haftungsverpflichtungen hinsichtlich Haftungsrahmen und Ausnützungsstand auszuweisen, Haftungsobergrenzen für die Landesebene rechtlich verbindlich festzulegen und diese risikoorientiert zu bewerten. Die vom Oö. Landtag genehmigte Obergrenze von 14 Mrd. Euro für Landeshaftungen blieb im VA 2014 und VA 2015 unverändert. Im RA 2014 waren Haftungsrahmen des Landes mit insgesamt 10,9 Mrd. Euro ausgewiesen, wovon 9,0 Mrd. Euro tatsächlich ausgenutzt wurden. Die tatsächlich ausgenutzten Haftungen gingen im Jahresvergleich 2013/2014 um 355,9 Mio. Euro zurück. Eine Gegenüberstellung der Haftungskategorien zeigt folgendes Bild: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 61

75 Tabelle 25: Haftungen Haftungsbereiche Veränderung in Mio. Euro Wohnbauförderung 3.614, ,2-137,2 Ordenskrankenanstalten 385,2 377,5-7,7 OÖ Haftungsmodell 66,6 64,7-1,9 Investitionsprojekte im Bereich des Oö. ChG 0,0 20,3 +20,3 Sonstige Haftungen (Detail siehe unten) 5.296, ,9-229,4 Summe Haftungen 9.362, ,6-355,9 Sonstige Haftungen Oö. Landesbank AG 2.662, ,4-220,4 Landesholding 1.713, ,5-26,3 gespag 297,9 315,7 +17,8 LIG 173,7 173,7 +0,0 MTG 134,8 132,3-2,5 Machland Damm GmbH 88,3 71,0-17,3 FFG GmbH 53,6 42,8-10,8 Fachhochschulen OÖ Immobilien GmbH 37,9 35,8-2,1 Übrige 133,5 165,7 +32,2 Summe Sonstige Haftungen 5.296, ,9-229,4 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage Der LRH stellte fest, dass die Haftungen des Landes im Jahr 2014 deutlich unter der festgelegten Haftungsobergrenze lagen. Kann eine Inanspruchnahme der Haftungen zumindest nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, ist nach derzeitigen Vorgaben des Oö. Landtags eine jährliche budgetäre Vorsorge von fünf Prozent des Haftungsbetrages vorzusehen. Der RA 2014 enthält keine derartigen Vorsorgen Die Solidarhaftung für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle beträgt 5,5 Mrd. Euro zum Wie auch in den vergangenen Jahren ist diese Solidarhaftung im Haftungsnachweis aufgenommen, betraglich jedoch nicht beziffert. Im Nachweis wird auf den oben erwähnten Gesamtstand der Haftungen mittels Anmerkung hingewiesen. Aus den Rechnungsabschlüssen anderer Bundesländer geht hervor, dass diese Haftung in den Nachweisen unterschiedlich gezeigt wird Die Darstellung der Solidarhaftung für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle ist für den LRH grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings wäre eine länderübergreifende vereinheitlichte Darstellung der Solidarhaftung begrüßenswert. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 62

76 33.1. Mit hat die Finanzmarktaufsicht einen Bescheid erlassen, wonach die Fälligkeit von Verbindlichkeiten und Zinsen betreffend der HETA 20 bis zum aufgeschoben wird. Davon betroffen sind unter anderem Verbindlichkeiten der HETA gegenüber der Pfandbriefstelle in Höhe von ca. 1,2 Mrd. Euro. Die genannte Summe stellt einen Teil jener Verpflichtungen dar, die von der Solidarhaftung umfasst sind. Um zu verhindern, dass die gesamte Haftungssumme von 5,5 Mrd. Euro sofort fällig wird (im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefstelle), wurde am im Rahmen einer außerordentlichen Finanzreferentenkonferenz beschlossen, dass die Gewährträger die Zahlungsverpflichtungen der HETA gegenüber der Pfandbriefstelle übernehmen. Für die oberösterreichischen Vertreter ergibt sich daraus eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung von ca. 150 Mio. Euro (wovon ca. 83 Mio. Euro 2015 fällig werden). Gemäß Beantwortung der Anfrage an den Oö. Landtag durch den Finanzreferenten wird diese Zahlungsverpflichtung vorerst durch die Oö. Landesbank als Mitgliedsinstitut der Pfandbriefstelle getragen. Die Höhe des endgültigen Beitrages wird erst nach Abschluss einer etwaigen Abwicklung der HETA genannt werden können Dem LRH liegen keine Hinweise vor, wonach die Oö. Landesbank den genannten Verpflichtungen nicht nachkommen könnte. Die Darstellung des vorliegenden Sachverhalts im Nachweis zum RA des Landes ist für den LRH daher nachvollziehbar. Die Höhe eines endgültigen Beitrages des Landes und die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Ereignisses sind für den LRH aus derzeitiger Sicht und nach derzeitigem Informationsstand nicht beurteilbar. Wertpapiere Der Kurswert der gehaltenen Wertpapiere belief sich zum auf 153,2 Mio. Euro. Das Nominale der Wertpapiere lag zu Jahresende 2014 bei 152,5 Mio. Euro und veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: HETA Heta Asset Resolution AG, das ist die Abbaugesellschaft für die Hypo Alpe Adria Den Zahlungen, die jetzt geleistet werden, um die Liquidität der Pfandbriefstelle aufrecht zu erhalten, werden die Erlöse aus der Verwertung der Vermögenswerte der HETA gegenübergestellt. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 63

77 Tabelle 26: Wertpapiere WP-Gruppe Veränderung in Mio. Euro (Nominale) in % WP zu RL für Pensionen aus öffentlich-rechtlichem 15,0 15,0 0,0 0,0 Dienstverhältnis WP zu RL für Pensionen der Gemeindebediensteten 21,5 22,5 +1,0 4,7 WP der allgemeinen Geldbestände 165,0 115,0-50,0 30,3 GESAMT 201,5 152,5-49,0 24,3 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 9a Im Zuge der Prüfung ergaben sich keine Hinweise, wonach die Wertpapiere im Nachweis nicht korrekt und vollständig dargestellt worden wären. Die Wertpapiere für die RL für Pensionen aus öffentlichrechtlichem Dienstverhältnis blieben unverändert. In der Gruppe der Wertpapiere der allgemeinen Geldbestände 22 wurden Hypothekenpfandbriefe der Oö. Landesbank in Höhe von 50 Mio. Euro wegen Zeitablauf aufgelöst. Bei den Wertpapieren für die RL zur Sicherung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der oö. Gemeindebediensteten war ein Wertpapier mit einem Nominale von 5 Mio. Euro ausgelaufen. Als Ersatz für dieses wurde der Bestand durch Wertpapier-Zukäufe über 6 Mio. Euro Nominale auf 22,5 Mio. Euro aufgestockt. Beteiligungen Wie die nachstehende Tabelle zeigt, gab es bei den direkten Beteiligungen des Landes OÖ im Jahr 2014 keine Veränderungen: Tabelle 27: Beteiligungen Unternehmen Veränderung in Euro (Nominale) in % Energie AG OÖ ,0 OÖ Landesholding GmbH ,0 Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH ,0 GESAMT ,0 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 9b 22 Die WP der allgemeinen Geldbestände setzen sich aus 50 Mio. Euro Teilschuldverschreibungen der Energie AG und 65 Mio. Euro WAG-Genussrechten zusammen. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 64

78 Neben den direkten Beteiligungen sind in der RA-Beilage 9b auch indirekte Beteiligungen des Landes aufgelistet, soweit es sich um direkte Beteiligungen der OÖ Landesholding GmbH bzw. der darunter liegenden Branchenholdings handelt. Entsprechend der Forderung des Rechnungshofes wurden zusätzlich zu den bereits bestehenden Angaben die Tochter- und Enkelgesellschaften der jeweiligen unmittelbaren Beteiligungen in der Beilage zum Nachweis angeführt Gemäß VRV ( 17 Abs. 2 Z. 7) zeigt der Nachweis den Stand an Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des Finanzjahres (Zu- und Abgänge) und den Stand am Ende des Finanzjahres. Die Gründung der OÖ Landesholding GmbH im Jahr 2005 führte dazu, dass die Zahl der unmittelbaren Beteiligungen des Landes stark zurückging. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anzeichen, wonach der Nachweis zu Beteiligungen nicht den Forderungen der VRV entsprechen würde. Verwahrgelder und Vorschüsse Verwahrgelder Der Stand an Verwahrgeldern (RA-Beilage 12a) verringerte sich 2014 um 40,7 Mio. Euro auf knapp 964 Mio. Euro. Folgende Tabelle zeigt deren Entwicklung: Tabelle 28: Verwahrgelder (voranschlagsunwirksame Gebarung) Gebarungsbereich Stand Einnahmen 2014 Ausgaben 2014 Stand Umgliederung Veränderung in Mio. Euro Umsatzsteuer (inkl. BHen) 0,0 0,0 7,0 7,0 0,0 0,0 Abzugsgebarung 38,9 0,0 959,9 958,8 40,0 +1,1 Konkurrenzgebarung 0,7 9,4 8,6 1,2 17,5 +16,8 Nebengebarung 388,6-388,6 0,0 0,0 0,0-388,6 Sonderrechnungen 9,8 0,0 0,1 0,1 9,8 0,0 Verwahrgelder der BHen 3,5 0,0 965,8 965,7 3,6 +0,1 Verwahrgelder der Nebenkassen 1,4 0,0 3,8 3,8 1,4 0,0 Übrige Verwahrgelder 561,7 379, , ,9 891,6 +329,9 GESAMT 1.004,6 0, , ,5 963,9-40,7 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 12a Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 65

79 Die Nebengebarungen wurden im Jahr 2014 umgegliedert und auf die Übrigen Verwahrgelder aufgeteilt. Von den Übrigen Verwahrgeldern wurden diverse Konten dem Gebarungsbereich Konkurrenzgebarung zugeordnet. Folgende Einzelkonten wurden näher analysiert: Verkaufte WBF-Darlehen: Dieses Bestandskonto in den Übrigen Verwahrgeldern zeigt zum jeweiligen Abschlussstichtag den Saldo aus den vereinnahmten Darlehensrückzahlungen der Förderungsnehmer und den Landeszahlungen an die Forderungskäufer. Folgende Tabelle bildet die Entwicklung der Geldbestände aus den Rückflüssen für verkaufte WBF-Darlehen seit 2009 ab: Tabelle 29: Geldbestände aus Rückflüssen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen Bezeichnung Gesamtstand per in Mio. Euro 247,0 268,7 301,8 341,0 387,8 452,0 Veränderung in Mio. Euro +21,7 +33,1 +39,2 +46,8 +64,2 Veränderung in % 8,8 12,3 13,0 13,7 16,6 Quelle: LRH-eigene Darstellung Die Erhöhungen gehen nach Angaben der Landesbuchhaltung auf die vorzeitigen (außerordentlichen) Tilgungen von Förderungsdarlehen vor allem betreffend Eigentumswohnungen und Reihenhäuser zurück. Aufgrund der ao. Tilgungen fallen beim Land künftig Darlehenszinserträge, die für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Forderungskäufern notwendig sind, weg (siehe dazu Punkt 42 des Berichtes). Geldausleihungen von der ÖBFA: Der Stand dieser Verbindlichkeiten verringerte sich 2014 um 104 Mio. Euro auf 321 Mio. Euro. Seit 2010 zeigt sich folgende Entwicklung: Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 66

80 Tabelle 30: Offene Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBFA Bezeichnung in Mio. Euro Stand per ,4 122,0 321,0 425,0 321,0 Veränderung zum Vorjahr -43,4 +199,0 +104,0-104,0 Zusammensetzung des Endsaldos: Kurzfristige Barvorlagen 165,4 122,0 71,0 104,0 0,0 Darlehen ,0 250,0 250,0 Darlehen ,0 71,0 Quelle: LRH-eigene Darstellung Der zum Jahresende 2012 kurzfristig finanzierte Mittelbedarf von 71 Mio. Euro wurde ab Februar 2013 durch ein Darlehen mit 4-jähriger Laufzeit abgedeckt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte zu einem höheren Betrag als dem Nominalwert (Kurswert 78 Mio. Euro). Dieses Agio wurde wie auch bei dem Darlehen in Höhe von 250 Mio. Euro in der durchlaufenden Gebarung (Offene Abwicklung Geldverkehr) vereinnahmt, um es während der Laufzeit ab der ersten Zinsenfälligkeit mit Februar 2014 haushaltswirksam 23 als Kursgewinn darzustellen. Unter Berücksichtigung der in voller Höhe verbuchten Sollzinsen ergibt sich dadurch per Saldo die effektive Zinsbelastung in den jeweiligen Jahren. Die Veränderung der Übrigen Verwahrgelder betrifft einerseits die Erhöhung der verkauften WBF-Darlehen (+64,4 Mio. Euro), den Anstieg der passiven Rechnungsabgrenzungsposten 24 (+4,3 Mio. Euro) und den Anstieg beim Rücklagenkonto (+1,7 Mio. Euro). Demgegenüber stehen Reduktionen bei den ÖBFA-Mitteln (-104 Mio. Euro). Im Wesentlichen sind zum folgende Stände in den Übrigen Verwahrgeldern enthalten: Verkaufte WBF-Darlehen 452 Mio. Euro (2013: 388,6 Mio. Euro) ÖBFA-Mittel 321 Mio. Euro (2013: 425 Mio. Euro) Rücklagen 52,5 Mio. Euro (2013: 50,9 Mio. Euro) passive Rechnungsabgrenzung 46,3 Mio. Euro (2013: 42 Mio. Euro) Siehe dazu Voranschlagsstelle 2/910005/8292/000. Damit werden fremde Vorauszahlungen, die im Abschlussjahr vereinnahmt wurden, in das Folgejahr transferiert bzw. geldunwirksame Fehlzuordnungen zu den Verwaltungsjahren umgebucht. Betroffene Geldflüsse sind v. a. jene vom BMBF und vom BMF für die Landeslehrer-Aktivgehälter und - Pensionen. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 67

81 36.2. Zu den positiven Effekten der ao. Tilgungen durch Fördernehmer bei bereits verkauften Wohnbauförderungsdarlehen zählt beim Darlehensgeber Land ohne Zweifel die gestärkte Liquidität, die wiederum eine geringere Ist-Verschuldung bewirkt. Hinsichtlich des Zuschussbedarfes, der sich aufgrund der wegfallenden Zinserträge ergibt, ist aus künftigen Budgets vorzusorgen (siehe Punkt 42 des Berichtes). Vorschüsse Die in der RA-Beilage 12b ausgewiesenen Vorschüsse verminderten sich um 11,5 Mio. Euro auf 476,6 Mio. Euro. In der nachstehenden Tabelle werden die Veränderungen nach Gebarungsbereichen gegliedert dargestellt: Tabelle 31: Vorschüsse (voranschlagsunwirksame Gebarung) Gebarungsbereich Stand Ausgaben 2014 Einnahmen 2014 Stand Veränderung in Mio. Euro Abrechnungskonten der BHen 0,7 24,6 24,6 0,7 0,0 Abrechnungskonten der Nebenkassen 0,9 26,3 26,5 0,7-0,2 Bevorschusste Bezüge bei Sonderkassen u. 0,0 760,2 760,1 0,1 +0,1 sonst. Einrichtungen Umsatzsteuer (inkl. BHen) 0,0 5,6 5,6 0,0 0,0 Übrige Vorschüsse 486, , ,6 475,1-11,4 GESAMT 488, , ,4 476,6-11,5 Quelle: LRH-eigene Darstellung Die Veränderung der Übrigen Vorschüsse betrifft hauptsächlich die Reduktion der Fremdmittel für Bedarfszuweisungen (-15 Mio. Euro). Im Wesentlichen sind zum folgende Stände in den Übrigen Vorschüssen enthalten: Fremdmittel Land 299 Mio. Euro (unverändert zum Vorjahr) Fremdmittel Bedarfszuweisungen 111 Mio. Euro (2013: 126 Mio. Euro) Aktive Rechnungsabgrenzung 62,3 Mio. Euro (2013: 59,2 Mio. Euro) Hinsichtlich der ausgewiesenen Fremdmittel verweist der LRH auf seine Ausführungen unter Punkt 25 des Berichtes. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 68

82 Summendifferenzen zu Verwahrgeldern und Vorschüssen In der Prüfung des RA hat der LRH über Differenzen 26 zwischen Kassenabschluss und Nachweis bei Einnahmen und Ausgaben für Vorschüsse und Verwahrgelder berichtet und dabei die Empfehlung ausgesprochen, dass das derzeitige Buchhaltungssystem im Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung verbessert werden sollte. Im abgelaufenen Jahr 2014 wurde dazu ein Projekt zur Neuprogrammierung des Kassenabschlusses in Angriff genommen. Dieses war zum Zeitpunkt der Prüfung des RA 2014 noch nicht abgeschlossen. Bisherige Rückmeldungen aus dem Projekt lassen erwarten, dass durch die Neuprogrammierung die Differenzen zwischen Kassenabschluss und voranschlagsunwirksamer Gebarung auf Belegebene exakt nachvollziehbar werden Der LRH begrüßt diese Entwicklung und geht davon aus, dass die Arbeiten bis zum RA 2015 vollständig abgeschlossen werden und damit seine Empfehlung vollständig umgesetzt wird. UMSETZUNG VON EMPFEHLUNGEN AUS DER PRÜFUNG DES RA Der Ausschuss für Finanzen des Oö. Landtags behandelte in seiner Sitzung am den Bericht des LRH über die Initiativprüfung "Rechnungsabschluss 2013 des Landes OÖ" (Zl. LRH / MÜ). Dabei stellte er fest, dass nachstehende Punkte als Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge im Sinne des 9 Abs. 2 des Oö. LRHG zu betrachten sind. In den Punkten 40 bis 43 setzte sich der LRH mit der Umsetzung dieser Empfehlungen auseinander. Unter Kennzeichnung 1 der genannten Punkte ist der Inhalt der jeweiligen Empfehlung entsprechend dem beschlussmäßigen Auftrag des Finanzausschusses wiedergegeben. Unter Kennzeichnung 2 beurteilt der LRH den Stand der Umsetzung der Empfehlung. Gesicherte Mindereinnahmen in Nachtragsbudgets berücksichtigen Falls in Hinkunft im Oö. Landtag zusätzliche Ausgaben in einem Nachtragsbudget beantragt werden, sollten in den Nachtragsvoranschlag auch bereits gesicherte Mindereinnahmen aufgenommen werden, wenn sich diese maßgeblich auf das Haushaltsergebnis auswirken. (Umsetzung kurzfristig) Siehe dazu auch Bericht zu Prüfung LRH / Mü. Im Jahr 2014 beliefen sich diese Differenzen auf 2,5 Mio. Euro (2013: 31,3 Mio. Euro) bei den Verwahrgeldern und auf 0,4 Mio. Euro (2013: 15,3 Mio. Euro) bei den Vorschüssen. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 69

83 40.2. Aus dem Budgetvollzug 2014 wurden in das Zahlenwerk des Nachtragsvoranschlages 2014 keine gesicherten Mindereinnahmen eingestellt. Allerdings wurde im Vorbericht zum NVA darauf hingewiesen, dass das Land zum damaligen Zeitpunkt Mindereinnahmen von 35 Mio. Euro bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen erwartete. Dieser Betrag erhöhte sich im Dezember sogar auf 55,5 Mio. Euro. Der zum Zeitpunkt des NVA erwartete Einnahmenausfall von 35 Mio. Euro wurde durch die Beibehaltung eines Teiles der Kreditsperre mit Einsparungen im Budgetvollzug und bei den übertragbaren Mitteln kompensiert. Dadurch war es für das Haushaltsergebnis nicht zwingend notwendig, die gesicherten Mindereinnahmen in das Zahlenwerk des NVA 2014 einzustellen. Aus Gründen der Transparenz wäre es allerdings zweckmäßig gewesen, die Mindereinnahmen, die Ausgabeneinsparungen und die geplante Abfallstellung von Ü-Mitteln im Zahlenwerk des NVA 2014 auszuweisen. Seit dem Zeitpunkt der Empfehlung wurde erst ein NVA erstellt. Dabei wurden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt. In Hinkunft sollten aber gesicherte Mindereinnahmen betraglich direkt in das Zahlenwerk des NVA aufgenommen werden. Erste Schritte wurden gesetzt Maßnahmen zur Haushaltsentlastung im Sozialbereich Insbesondere der Sozialbereich stellt aufgrund der Größenordnung, des steigenden Bedarfes und der vielfältigen Problemstellungen eine besondere finanzielle Herausforderung für die Zukunft dar. In diesem Bereich sollten daher die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der Kosten und Leistungen noch verstärkt sowie zusätzliche Einnahmemöglichkeiten ausgelotet werden. (Umsetzung kurz- bis mittelfristig) Die Abteilung Soziales gab bekannt, dass sie vor allem im Bereich der Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen Optimierungsmaßnahmen tätigte. Immerhin entfallen über 70 Prozent des jährlichen Sozialbudgets auf Maßnahmen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes. Bei den gesetzten Maßnahmen handelt es sich lt. Angabe der Abteilung um Folgende: Im Bereich der Fähigkeitsorientierten Aktivität der psychiatrischen Vor- und Nachsorge wird eine höhere Anwesenheitsauslastung bei etwa gleichbleibender Anzahl an Nutzern angestrebt. Die dadurch frei gewordenen Ressourcen wurden zugunsten der Mobilen Dienste in diesem Bereich umgeschichtet. Dabei handelt es sich um Stunden, die bis Juli 2015 zusätzlich der psychiatrischen Vorund Nachsorge zur Verfügung stehen. Im Bereich der Fähigkeitsorientierten Aktivität der Behindertenhilfe wurden beginnend mit 2014 in den nächsten drei Jahren jeweils zusätzlich 40 Plätze für Schulabgänger und Personen mit hoher Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 70

84 Dringlichkeit geschaffen diese 120 Plätze sollen ohne zusätzliche Mittel im regulären Budget finanziert werden. Durch die rechtliche Verankerung eines Auftraggebermodells in der Persönlichen Assistenz können kostengünstiger Stunden in Anspruch genommen werden. Nach diesem Modell kostet die Stunde 22 Euro, nach dem Dienstgebermodell 39,47 Euro. Die Normkosten nach dem Dienstgebermodell wurden überprüft und es wird ein Zielpreis von ca. 34 Euro angestrebt. Im Wohnen wurde bei den vollbetreuten Wohngruppen je Tag 15 Minuten Betreuungszeit in Abzug gebracht. Die dadurch frei werdenden Ressourcen wurden mit Jänner 2015 zugunsten der Mobilen Hilfe und Betreuung verschoben, das sind 13 Personaleinheiten bzw Stunden, die zusätzlich angeboten werden. Es werden die Auslastung der bestehenden Kurzzeitwohnplätze auf 50 Prozent erhöht und 26 Kurzzeitwohnplätze per zu Dauerwohnplätzen umgewandelt. Ab 2015 werden zwei Trägerorganisationen zusätzlich 15 Personen mit hohem Unterstützungsbedarf betreuen. Zur Finanzierung bereits getätigter Investitionen übernahm das Land nachträglich Haftungen um günstige Darlehenskonditionen und niedrigere Zwischenfinanzierungskosten zu erlangen. Bei der Abrechnung von geförderten Investitionen werden keine rückwirkenden Indexanpassungen und keine Mehrkosten anerkannt ausgenommen nachgewiesene Bodenerschwernisse. Verringerung des Zuschussanteils bei Therapien und Optimierung bei Fahrdienstleistungen. Nach Ansicht des LRH handelt es sich bei den gesetzten Maßnahmen um erste wichtige Schritte zur Optimierung im Bereich der Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Damit der ausgabendynamische Sozialbereich als Ganzes die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes nicht überschreitet und bei der ohnehin hohen gesamtstaatlichen Abgabenquote auf Dauer finanzierbar bleibt, sollte das jährliche Ausgabenwachstum aller sozialen Leistungen nicht allzu stark von der Einnahmenentwicklung abweichen. Aus gegenwärtiger Sicht kann das Land kurz- bis mittelfristig nur mit einem mäßigen Einnahmenzuwachs rechnen. Die Herausforderung ist, das Leistungsangebot, die steigenden Bedarfe und die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den finanziell eingeschränkten Möglichkeiten des Landes in Einklang zu bringen. Mit dieser Thematik setzt sich der LRH in der aktuellen Prüfung Oö. Chancengleichheitsgesetz Wohnen auseinander. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem gesonderten Bericht vorgelegt und veröffentlicht. Erste Schritte wurden gesetzt Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 71

85 Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen Um die offenen Finanzverbindlichkeiten bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen abzubauen, sollten ab 2015 jährliche Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das Verwahrgeldkonto "verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen" transferiert werden. (Umsetzung kurzfristig) In den VA 2015 wurde unter VSt. 1/900308/7297 Zuschussverpflichtung für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen erstmals ein Betrag von Euro eingestellt. Dieser Zuschussbetrag aus dem Haushalt ist ein erster jedoch unzureichender Schritt, die offenen Finanzverbindlichkeiten in diesem Bereich abzubauen. Wie in der Tabelle unter Punkt 26 des Berichtes dargestellt, ist der offene Zuschussbedarf aus dem Landeshaushalt für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen im Jahresvergleich 2013/2014 wieder um 19,5 Mio. Euro gestiegen. Er betrug Ende 2014 bereits 206,1 Mio. Euro (davon 13,7 Mio. Euro für Heime). Bei den verkauften Darlehen ist das Land vertraglich verpflichtet, die ursprünglich vereinbarten Annuitäten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt auszugleichen, auch wenn es vom Förderungsnehmer geringere Zahlungen erhält. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus zahlen immer mehr Förderungsnehmer aushaftende Darlehen zum Nominalwert vorzeitig zurück. Dadurch entgehen dem Land die verkauften Zinszahlungen des Förderungsnehmers, die es an die Forderungskäufer weiterzuleiten hat. Es bauen sich daher immer höhere Differenzbeträge zu den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Forderungskäufern auf. Die wegfallenden Zinsen von meist einem Prozent des Nominales muss das Land ausgleichen. Diesen Einnahmenausfall kann es aus den gegenwärtig verfügbaren Rückflüssen für verkaufte Darlehen (per Ende 2014 insgesamt ca. 452 Mio. Euro in der voranschlagsunwirksamen Gebarung) aufgrund des geringen Marktzinsniveaus und der niedrigen Inflationsrate nicht erwirtschaften weder als Substitut für Fremdmittelaufnahmen noch im Wege von Veranlagungen. Diese Rückflüsse werden bislang in den allgemeinen Geldbeständen der Landeskasse eingesetzt und verringern die Ist-Verschuldung. Auch die Erträge daraus kommen dem Haushalt zu Gute. Auch wenn sich derzeit weiter Guthaben aufbauen, werden sie in einigen Jahren an die Forderungskäufer weiterzuleiten sein die Ist-Verschuldung wird steigen. In ca. zehn Jahren müssen dann erhebliche Mittel aus dem Haushalt zugeschossen werden, um die vertraglich vereinbarten Ansprüche der Forderungskäufer abzudecken. Der LRH sieht einen dringenden Handlungsbedarf, da bei den verkauften Darlehen die vorzeitigen Rückzahlungen durch die Förderungsnehmer laufend steigen, was den Zuschussbedarf weiter erhöht. So wurden allein 2014 rd. 80,6 Mio. Euro vorzeitig zurückbezahlt und bis 27. April 2015 weitere 66 Mio. Euro. Das Land sollte daher mit Hilfe von Experten alle Möglichkeiten prüfen, um das Anwachsen der Differenzbeträge bzw. des Zuschussbedarfes aus dem Haushalt möglichst gering zu halten. Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 72

86 Damit nicht ständig finanzielle Lasten in die Zukunft verlagert werden, empfiehlt der LRH aus dem Haushalt vorzusorgen. Die jährliche Veränderung dieses Zuschussbedarfes wäre durch eine periodengerechte Ausgabe in der Haushaltsrechnung und eine gleich hohe Einnahme auf dem Verwahrgeldkonto auszugleichen. Bezogen auf das Jahr 2014 wären dafür 19,5 Mio. Euro erforderlich gewesen. Um auch für den bereits bestehenden Zuschussbedarf (206,1 Mio. Euro) in Jahresraten vorzusorgen, müssten aus dem Haushalt jährlich ca. 35 Mio. Euro bereitgestellt werden. Erste Schritte wurden gesetzt weitere Maßnahmen dringend erforderlich Möglichkeiten eines Ankaufes des Landesdienstleistungszentrums ausloten Das Land soll die Möglichkeit eines Ankaufes des betriebsnotwendigen LDZ unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Finanzierbarkeit im Landeshaushalt prüfen. (Umsetzung kurzfristig) Entsprechend der Empfehlung des LRH wurde im August 2014 seitens des Landes mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (kurz RLB OÖ ; als Eigentümerin der LDZ Landesdienstleistungszentrum Vermietungs GmbH) Kontakt zwecks Verhandlungen über einen Ankauf des LDZ durch das Land OÖ aufgenommen. Ende Oktober erhielt das Land ein Angebot seitens der RLB OÖ, wonach man mit dem Land gerne auf Basis eines Kaufpreises von 150,6 Mio. Euro (exkl. Umsatzsteuer) die sonstigen Punkte zum Erwerb des LDZ verhandeln würde. Der Finanzreferent teilte dem LRH im November 2014 mit, dass eine Übernahme des LDZ auf Basis der von der RLB OÖ genannten Konditionen derzeit nicht möglich sei und das Angebot abgelehnt wurde. Das Pachtverhältnis werde daher unter den gegebenen Konditionen beibehalten. Der LRH weist darauf hin, dass im Rahmen der restlichen Mindestlaufzeit von zehn Jahren innerhalb des 20-jährigen Kündigungsverzichts noch mindestens etwa 71 Mio. Euro (nicht indexiert, auf Basis der Mietzahlungen im Jahr 2014) an Mietzahlungen erfolgen müssen. Insgesamt ergeben sich daraus (inklusive der bereits geleisteten Mietzahlungen seit Bestehen des LDZ Mietverhältnisses) Zahlungen in Höhe von rund 130 Mio. Euro. Dazu ist anzumerken, dass damit das Land OÖ immer noch nicht Eigentümerin des Verwaltungsgebäudes ist. Da dieses Verwaltungsgebäude betriebsnotwendig ist, wird daher über die Möglichkeiten eines Ankaufes zu wirtschaftlich günstigeren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein. Allerdings weist der LRH darauf hin, dass sich dabei etwaige Wertsteigerungen am Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 73

87 Immobilienmarkt aufgrund der vorliegenden Vertragslage nachteilig für das Land auswirken. Aufgrund der oben dargestellten Gesamtmietbelastung hält es der LRH daher für notwendig, bei zukünftigen Investitionsentscheidungen dieser Art, den kurzfristigen Entlastungseffekten im Haushalt auch die langfristige finanzielle Gesamtbelastung, die aus solchen Investitionen erwachsen kann, gegenüberzustellen und stärker zu berücksichtigen. Vollständig umgesetzt 3 Beilagen 6 Anlagen Linz, am 15. Juni 2015 Friedrich Pammer Direktor des Oö. Landesrechnungshofes Vorbild durch Qualität zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 74

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