Internet-Provider-Haftung ein Sonderfall?
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- Jörn Heintze
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1 3. Februar 2006 Internet-Provider-Haftung ein Sonderfall? David Rosenthal
2 1998 begann die Diskussion... 2
3 ... und sie hält bis heute an 3
4 Aus dem Schreiben der IFPI:... Im Hinblick hierauf weisen wir Sie darauf hin, dass die Mitwirkung an von einem Dritten begangenen Verletzungen von Urheber- und verwandten Schutzrechten als Gehilfenschaft ebenfalls strafbar und schadenersatzpflichtig ist, sobald Sie trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung... diese weiterhin durch fortgesetzte Zurverfügungstellung Ihrer technischen Infrastruktur ermöglichen.... 4
5 Verwaltet Domain-Namen (CH: Switch) Content- Provider Top-Level-Domain- Register-Provider Internet- Nutzer Vertrag Vertrag Vertrag Access- Provider Hosting- Provider Access- Provider Weg der Inhalte / Daten 5 Betreibt die Server z.b. für Websites, Online-Auktionen
6 Politischer Kontext 1 - Diskussion um Ohnmacht im Internet - Wer ist verantwortlich für das Netz? - Diskussion fokussierte sich bisher auf die Strafbarkeit der Provider, nicht Schadenersatz - Öffentlichkeitswirksame Taten wie Rassismus, Kinderpornographie, Gewaltaufrufe als Anlass - Urheber konnten nicht gefasst gehindert werden, da vom über das Ausland agierend 6
7 Politischer Kontext 2 - Provider wollen nicht Sündenböcke sein - Protest gegen Filterpflicht bei Access-Providern - Gute Kooperation von Hosting-Providern mit Behörden bei Straftaten durch eigene Kunden - EU beschränkt Verantwortlichkeit der Provider (E-Commerce-Richtlinie EG) - Motion führt zu Expertenbericht und StGB-Revisionsprojekt Netzwerkkriminalität 7
8 Politischer Kontext 3 - Früher: Viele abstrakte Gefährdungsdelikte - Strafrechtliche Delikte ohne zivilrechtliche Seite - Heute: Primär Angriffe auf private Rechtsgüter - Immaterialgüterrechte - Unlauteres Verhalten (inkl. Spamming) - Vermögensdelikte (Betrug, Störung, Hacking) - Persönlichkeitsrechte 8
9 Verantwortlichkeit im Strafrecht - Expertenstreit insb. um Access-Provider - Gutachten des BJ (VPB 2000 III 820 ff.) - Gutachten Niggli Riklin Stratenwert ( ) - Medienstrafrecht anwendbar? BGE 125 IV Strafbarkeit durch Tun oder Unterlassen? - Garantenstellung? Erlaubtes Risiko? - Kenntnis Eingriffsmöglickeit des Providers? - Territoriale Anwendbarkeit des Strafrechts? 9
10 Kaum Praxis (in der Schweiz) - BGE 121 IV 109 ( Telekiosk ) - OGer ZH, ( Mailbox ) - Strafgericht Basel-Landschaft, ( Computerviren ) - Tribunal d Accusation du Canton de Vaud, Arrêt du 2 avril 2003 ( appel-au-people ) - Praxis der Eidg. Spielbankenkommission - Strafgericht Basel-Stadt, 31. Januar 2003 ( Lyrics Server ) 10
11 Preisgabe nur von Straftätern - BÜPF (SR 780.1) regelt Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs - Art. 14 Abs. 4: Wird eine Straftat über das Internet begangen, so ist die Internet-Anbieterin verpflichtet, der zuständigen Behörde alle Angaben zu machen, die eine Identifikation des Urhebers oder der Urheberin ermöglichen. - Art. 15 Abs. 3: Daten 6 Monate aufbewahren - Gilt auch für dynamische IP-Adressen (REKO UVEK ) 11
12 Vorentwurf Providerstrafrecht 1 - Sonderregelung im AT StGB (neuer Art. 27) - Geltungsbereich: Strafbare Handlung mittels Übertragung, Bereitstellen oder Bereithalten von Informationen in einem elektronischen Kommunikationsnetz - Reine Access-Provider sind nicht strafbar - Folge: Filter- und Sperrpflicht ist vom Tisch - Gilt dies auch für Access-Provider des Täters? - EU: Bald Kooperationspflicht bei URG-Delikten? 12
13 Vorentwurf Providerstrafrecht 2 - Hosting-Provider nur nach Sondernorm für fremde strafbare Informationen strafbar - Gilt auch für Suchmaschinen (ebay & Co.?) - Verfolgung des wahren Täters unnötig - Nur im Falle automatisierter Bereithaltung - Sondernorm auch im Falle manueller Kontrollen verdächtiger Inhalte anwendbar? - Strafbarkeit nach Schweizer Recht beurteilt - Zählt der Provider- oder der Serverstandort? 13 - Auch Angebote ohne Schweizer Bezug erfasst
14 Vorentwurf Providerstrafrecht 3 - Nichtverhindern der Informationsnutzung bei sicherem Wissen des Providers strafbar - Sicheres Wissen: Direkter Vorsatz gemeint - Sorgfaltspflicht? Rechtsabteilung als Risiko? - Möglichkeit zur Sachverhaltsermittlung? - Sperrung ohne sicheres Wissen: Vertragsbruch? - Keine Pflicht, Kunden zu überwachen - Wiederholungstaten (BGH-Entscheid Rolex )? - Bei Antragsdelikten nur wenn Strafantrag aber Provider muss vorher entscheiden
15 Vorentwurf Providerstrafrecht 4 - Nichtweiterleiten von Hinweisen auf Straftaten eigener Hosting-Kunden strafbar - Weiterleitungspflicht für jede Art von Straftat - Idee: Sperrt ein Provider nicht, sollen zumindest die Strafverfolgungsbehörden informiert werden - Welche Hinweise? Wem wie weiterleiten? - Kontraproduktiv! Flut von Hinweisen absehbar - KOBIK-Meldeseite ( genügt - Provider müssten eigene Kunden denunzieren 15 - Auch konzern-interne Provider?
16 Vorentwurf Providerstrafrecht 5 - Starke Resonanz: Schritt in richtige Richtung - Kritik: Hosting-Strafnorm unpraktikabel, zu weit - Besser: Sperrpflicht nur bei klarer Einschätzung durch Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall; keine Weiterleitungspflicht; limitierter Tatkatalog - Kritik: Zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt - Access-Providing als erlaubtes Risiko? - Sorgfaltspflichten des Hosting-Providers? - Wie geht es weiter? Bundesrat 1 HJ/
17 Zivilrechtliche Haftung? - Expertenbericht bestätigt Handlungsbedarf - Bundesrat will Provider nicht entschuldigen doch wo liegt die Schuld der Provider? - Beispiel einer Regelung: Art. 14f Abs. 2 AEFV - Keine Prüfung einer Markenverletzung bei der Registrierung von.ch -Domain-Namen - Zivilrechtliche Haftung: Primär ein Druckmittel - Sperr- Unterlassungsansprüche dominieren - Strittig: Welche Massnahmen sind zumutbar? 17
18 Haftungsvoraussetzungen 1 - Widerrechtlichkeit - Z.B. URG, MSchG, Art. 3 UWG, Art. 146 StGB - Unterlassungstat unwahrscheinlich (alleine der Gefahrensatz genügt nicht; BGE 124 III 300) - Täter Teilnehmer durch Bereitstellen der für unerlaubte Handlung nötigen Infrastruktur - Provider ist sich seines Zusammenwirkens mit dem Täter bewusst Solidarität (Art. 50 OR) 18
19 Haftungsvoraussetzungen 2 - Verschulden - Trotz Wissen werden zumutbare Massnahmen zur Verhinderung nicht getroffen ( Vorsatz) - Sorgfaltspflichtverletzung ( Fahrlässigkeit) - War die Schädigung bei branchenüblicher Sorgfalt vorherzusehen und zu verhindern? - Gefahrensatz: Access- und Hosting-Provider als Erzeuger einer relevanten Gefahrenquelle? - Generelle Kontrollpflicht wird abgelehnt; handeln auf externe Hinweise ( notice-and-take-down ) 19
20 Erforderliche Sorgfalt? - Bewusstes Wegschauen nutzt (hier) nichts - Hinweis einer berechtigten Person Behörde - Hinweis ist substanziiert und glaubhaft - Hinweis muss sich auf den Einzelfall beziehen - Rechtsverletzung muss offenkundig sein - Wahrung des Fernmeldegeheimnisses - Verhinderung nur aktueller Rechtsverletzungen - Gefährdungs- bzw. Schädigungspotenzial - Klärende Praxis fehlt! 20
21 Verantwortlichkeit der Provider Providertyp OR 41 StGB VE-StGB Access (für Nutzer)?? Access (für Verletzer)?? Hosting (für Verletzer) 21
22 Fazit - Provider wurde zum Sonderfall gemacht - Sündenbock und Richter wider Willen? - Sonderregelungen auch im Ausland - Rechtsunsicherheit ebenso im Zivilrecht - Provider-Haftung birgt Missbrauchspotenzial - Es geht nicht nur um Enthaftung - Mechanismen zur effizienteren Streitbeilegung - Provider als neutraler Beteiligter 22
23 Q&A David Rosenthal Rechtsanwälte Weinbergstr , CH-8035 Zürich Tel Fax
24 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. 24
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