Stuttgarter Energiefonds
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- Jörg Flater
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1 Stuttgarter Energiefonds Anlagefonds luxemburgischen Rechts HALBJAHRESBERICHT zum 31. März 2015 Investmentfonds gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in der Rechtsform eines fonds commun de placement (FCP) VERWALTUNGSGESELLSCHAFT R.C.S. Luxembourg B 82183
2 Inhalt Bericht zum Geschäftsverlauf Seite 2 Geographische Länderaufteilung und wirtschaftliche Aufteilung des Stuttgarter Energiefonds Seite 3 Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens des Stuttgarter Energiefonds Seite 4 Vermögensaufstellung zum 31. März 2015 des Stuttgarter Energiefonds Seite 5 Zu- und Abgänge vom 1. Oktober 2014 bis 31. März 2015 Seite 7 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März 2015 Seite 8 Verwaltung, Vertrieb und Beratung Seite 10 Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden. 1
3 Bericht zum Geschäftsverlauf Der Anlageberater berichtet im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft: Der Stuttgarter Energiefonds ist ein breit gefasster Branchenfonds. Den Schwerpunkt der Anlagestrategie bilden Aktien aus der Energie- und der Rohstoffbranche. Ziel ist es, die Anleger an den Wertsteigerungen der Titel aus diesen Bereichen teilhaben zu lassen. Der Fokus des Anlageberaterteams der Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG um das Vorstandsmitglied Joachim Brandmaier liegt nicht auf der kurzfristigen Entwicklung der Energiepreise, sondern auf den langfristigen Aussichten von einzelnen Unternehmen. Zum Ende des Berichtszeitraums enthielt der Stuttgarter Energiefonds 33 Aktien. Verkauft haben wir die Anteile von Suncor Energy, da wir bei anderen Ölförderern bessere Perspektiven sehen. Sechs Aktienpositionen wurden neu aufgebaut: AGL, ein Gasversorger aus den USA, der Mischkonzern Atco aus Kanada, der unter anderem Stromnetze und Gaspipelines betreibt, der US-Versorger Duke Energy, Canadian National Railway, eine kanadische Eisenbahngesellschaft, die viel Öl und Gas transportiert, der Gasförderer EQT sowie UGI, eine Holding, zu deren Verbund unter anderem Gasversorger und Kohlekraftwerke gehören. Der Stuttgarter Energiefonds war über die gesamte Berichtsperiode hinweg zu einem hohen Anteil in Aktien investiert, zuletzt mit rund 93,7 Prozent. Den regionalen Schwerpunkt des Portfolios bildeten per Ende März 2015 US-amerikanische Aktien (38,6 Prozent des Fondsvermögens), gefolgt von deutschen (18,5 Prozent) und britischen (12,4 Prozent) Werten. Die Länderzusammensetzung ist das Ergebnis der Einzeltitelauswahl. General Electric, BASF und Fortum waren zum Ende des Halbjahres die größten Positionen. Ausblick: Insbesondere die Entwicklung des Ölpreises ist kurzfristig nie vorherzusehen. Zu viele Einfl ussfaktoren wirken hier ein. So hatte wohl kaum ein Experte den dramatischen Ölpreiseinbruch im Berichtszeitraum erwartet. Grundsätzlich geht das Anlageberaterteam aber davon aus, dass die Weltwirtschaft in den kommenden Jahren weiter wächst und dies einen steigenden Bedarf an Strom und Rohstoffen wie Öl und Gas nach sich zieht. Diese beiden Energieträger dürften bis auf Weiteres den größten Teil der weltweiten Energieversorgung abdecken. Davon sollten die im Fonds enthaltenen Aktien aus den Bereichen Energie und Rohstoffe profi tieren. Hinzu kommt, dass viele Aktien des Sektors nach Einschätzung des Anlageberaterteams nach wie vor attraktiv bewertet sind. Luxemburg, im April 2015 Der Anlageberater Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG berichtet im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft Die in diesem Bericht enthaltenen Angaben und Zahlen sind vergangenheitsbezogen und geben keinen Hinweis auf die zukünftige Entwicklung. 2
4 Stuttgarter Energiefonds Halbjahresbericht 1. Oktober März 2015 Die Gesellschaft ist berechtigt, Anteilklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Anteile zu bilden. Derzeit besteht die folgende Anteilklasse mit den Ausgestaltungsmerkmalen: WP-Kenn-Nr.: A0X82B ISIN-Code: LU Ausgabeaufschlag: bis zu 5,00 % Rücknahmeabschlag: keiner Verwaltungsvergütung: 0,07 % p.a. zzgl. 500 Euro p.m. Fixum Mindestfolgeanlage: keine Ertragsverwendung: thesaurierend Währung: EUR Geographische Länderaufteilung Vereinigte Staaten von Amerika 38,58 % Deutschland 18,51 % Großbritannien 12,38 % Australien 5,33 % Kanada 4,93 % Finnland 3,34 % Curacao 3,07 % Norwegen 3,00 % Frankreich 2,93 % Italien 1,58 % Wertpapiervermögen 93,65 % Bankguthaben 6,32 % Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 0,03 % 100,00 % Wirtschaftliche Aufteilung Energie 45,05 % Versorgungsbetriebe 25,73 % Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 10,02 % Investitionsgüter 6,99 % Lebensmittel, Getränke & Tabak 3,25 % Transportwesen 2,61 % Wertpapiervermögen 93,65 % Bankguthaben 6,32 % Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 0,03 % 100,00 % Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Halbjahresberichtes. 3
5 Stuttgarter Energiefonds Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens zum 31. März 2015 EUR Wertpapiervermögen ,71 (Wertpapiereinstandskosten: EUR ,22) Bankguthaben ,83 Dividendenforderungen ,56 Forderungen aus Absatz von Anteilen 2.763,75 Sonstige Forderungen * , ,08 Verbindlichkeiten aus Rücknahmen von Anteilen ,29 Zinsverbindlichkeiten ,21 Sonstige Passiva ** , ,41 Netto-Fondsvermögen ,67 Umlaufende Anteile ,994 Anteilwert 37,14 EUR * Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Forderungen im Zusammenhang mit Quellensteuerrückerstattung. ** Diese Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Anlageberatergebühren und Prüfungskosten. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Halbjahresberichtes. 4
6 Stuttgarter Energiefonds Vermögensaufstellung zum 31. März 2015 ISIN Wertpapiere Zugänge im Berichtszeitraum Abgänge im Berichtszeitraum Bestand Kurs Kurswert EUR %-Anteil vom NFV * Aktien, Anrechte und Genussscheine Börsengehandelte Wertpapiere Australien AU000000ORG5 Origin Energy Ltd. AUD , ,64 2,77 AU000000WPL2 Woodside Petroleum Ltd. AUD , ,91 2,56 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Halbjahresberichtes ,55 5,33 Curacao AN Schlumberger Ltd. USD , ,40 3, ,40 3,07 Deutschland DE000BASF111 BASF SE EUR , ,00 3,74 DE BayWa AG EUR , ,10 3,25 DE000ENAG999 E.ON SE EUR , ,50 2,82 DE Fuchs Petrolub SE -VZ- EUR , ,00 3,08 DE RWE AG EUR , ,50 2,44 DE Siemens AG EUR , ,25 3, ,35 18,51 Finnland FI Fortum OYJ EUR , ,00 3, ,00 3,34 Frankreich FR Total S.A. EUR , ,00 2, ,00 2,93 Großbritannien GB BG Group Plc. GBP , ,98 2,94 GB BHP Billiton Plc. GBP , ,99 3,20 GB BP Plc. GBP , ,59 3,21 GB00B03MLX29 Royal Dutch Shell Plc. -A- EUR , ,50 3, ,06 12,38 Italien IT Saipem S.p.A. EUR , ,40 1, ,40 1,58 Kanada CA ATCO Ltd. CAD , ,47 2,32 CA Canadian National Railway Co. CAD , ,54 2, ,01 4,93 Norwegen NO Statoil ASA NOK , ,93 3,00 * NFV = Netto-Fondsvermögen ,93 3,00 5
7 Stuttgarter Energiefonds Vermögensaufstellung zum 31. März 2015 ISIN Wertpapiere Zugänge im Berichtszeitraum Abgänge im Berichtszeitraum Bestand Kurs Kurswert EUR %-Anteil vom NFV * Vereinigte Staaten von Amerika US AGL Resources Inc USD , ,70 2,35 US Apache Corporation USD , ,80 2,86 US Chevron Corporation USD , ,74 3,21 US DTE Energy Co. USD , ,69 2,58 US26441C2044 Duke Energy Corporation USD , ,04 2,25 US26884L1098 EQT Corporation USD , ,97 2,96 US30231G1022 Exxon Mobil Corporation USD , ,31 2,74 US General Electric Co. USD , ,43 3,81 US Halliburton Co. USD , ,67 2,91 US National Oilwell Varco Inc. USD , ,35 2,24 US65339F1012 NextEra Energy Inc. USD , ,31 2,78 US Occidental Petroleum Corporation USD , ,59 3,04 US UGI Corporation USD , ,83 2,28 US Wisconsin Energy Corporation USD , ,58 2, ,01 38,58 Börsengehandelte Wertpapiere ,71 93,65 Aktien, Anrechte und Genussscheine ,71 93,65 Wertpapiervermögen ,71 93,65 Bankguthaben - Kontokorrent ,83 6,32 Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 9.935,13 0,03 Netto-Fondsvermögen in EUR ,67 100,00 * NFV = Netto-Fondsvermögen Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Halbjahresberichtes. 6
8 Stuttgarter Energiefonds Zu- und Abgänge vom 1. Oktober 2014 bis 31. März 2015 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapiere Zugänge Abgänge Aktien, Anrechte und Genussscheine Börsengehandelte Wertpapiere Kanada CA Suncor Energy Inc. CAD Vereinigte Staaten von Amerika US13057Q1076 California Resources Corporation USD Devisenkurse Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 31. März 2015 in Euro umgerechnet. Australischer Dollar AUD 1 1,4172 Britisches Pfund GBP 1 0,7314 Kanadischer Dollar CAD 1 1,3745 Norwegische Krone NOK 1 8,6846 US-Dollar USD 1 1,0829 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Halbjahresberichtes. 7
9 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März ) ALLGEMEINES Der Investmentfonds Stuttgarter Energiefonds wurde auf Initiative der Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG aufgelegt und wird von der IPConcept (Luxemburg) S.A. entsprechend dem Verwaltungsreglement des Fonds verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 16. Juli 2009 in Kraft. Es wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und ein Hinweis auf diese Hinterlegung am 17. August 2009 im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg ( Mémorial ), veröffentlicht. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 1. Januar 2015 geändert und ein Hinweis auf die Hinterlegung beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg am 16. Februar 2015 im Mémorial veröffentlicht. Das Sondervermögen Stuttgarter Energiefonds ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement), der gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen ( Gesetz vom 17. Dezember 2010 ) in der Form eines Mono-Fonds auf unbestimmte Dauer errichtet wurde. Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die IPConcept (Luxemburg) S.A. ( Verwaltungsgesellschaft ), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 19. Juni 2001 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 14. November 2013 in Kraft und wurde am 11. Dezember 2013 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B eingetragen. 2.) WESENTLICHE BUCHFÜHRUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Dieser Bericht wird in der Verantwortung des Vorstandes der Verwaltungsgesellschaft in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Berichten erstellt. 1. Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro (EUR) ( Referenzwährung ). 2. Der Wert eines Anteils ( Anteilwert ) lautet auf die im Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung ( Fondswährung ), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Fondswährung abweichende Währung angegeben ist (Anteilklassenwährung). 3. Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Depotbank an jedem Tag, der Bankarbeitstag in Luxemburg ist, mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres ( Bewertungstag ) berechnet und bis auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Verwaltungsgesellschaft kann für den Fonds eine abweichende Regelung treffen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anteilwert mindestens zweimal im Monat zu berechnen ist. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch beschließen, den Anteilwert am 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satz 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Anleger keine Ausgabe, Rücknahme und/oder Umtausch von Anteilen auf Grundlage eines am 24. Dezember und/oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Anteilwertes verlangen. 4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem Fonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds ( Netto-Fondsvermögen ) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befi ndlichen Anteile des Fonds geteilt. 5. Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen dieses Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des Fonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, des dem Bewertungstag vorgehenden Börsentages bewertet. Soweit Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert sind, ist die Börse mit der höchsten Liquidität maßgeblich. b) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind (oder deren Börsenkurs z.b. aufgrund mangelnder Liquidität als nicht repräsentativ angesehen werden), die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Handelstages sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen verkauft werden können. c) OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Grundlage auf Tagesbasis bewertet. d) Anteile an OGAW bzw. OGA werden grundsätzlich zum letzten vor dem Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile 8
10 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März 2015 ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt. e) Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind und falls für andere als die unter Buchstaben a) bis d) genannten Finanzinstrumente keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Finanzinstrumente ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren Bewertungsregeln (z.b. geeignete Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten) festlegt. f) Die fl üssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. g) Forderungen, z.b. abgegrenzte Zinsansprüche und Verbindlichkeiten, werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. h) Der Marktwert von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) und sonstigen Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Fondswährung lauten, wird zu dem unter Zugrundelegung des WM/ Reuters-Fixing um Uhr (16.00 Uhr Londoner Zeit) ermittelten Devisenkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages in die entsprechende Fondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt. Das Netto-Fondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anleger des Fonds gezahlt wurden. 6. Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien. Soweit jedoch Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die in diesem Bericht veröffentlichten Tabellen können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/ einer Einheit (Währung, Prozent etc.) enthalten. 3.) BESTEUERUNG Besteuerung des Investmentfonds Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer, der sog. taxe d abonnement in Höhe von derzeit 0,05% p.a., die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar ist. Soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der taxe d abonnement unterliegen, entfällt diese Steuer für den Teil des Fondsvermögens, welcher in solche Luxemburger Investmentfonds angelegt ist. Die Einkünfte des Fonds aus der Anlage des Fondsvermögens werden im Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte in Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder die Depotbank noch die Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpfl ichtet. Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds beim Anleger Zum 1. Januar 2015 wurde die Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden, dass alle Zinszahlungen nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates besteuert werden sollen, im Rahmen der Richtlinie 2003/48/EG vom Großherzogtum Luxemburg umgesetzt. Damit wird die bisherige Regelung eine Besteuerung an der Quelle (35% der Zinszahlung) anstelle des Informationsaustauschs für die sich die luxemburgische Regierung als Übergangslösung entschieden hatte, hinfällig. Ab dem 1. Januar 2015 werden Informationen über die Zinsbeträge, die von den luxemburgischen Banken unmittelbar an natürliche Personen gezahlt werden, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, automatisch an die luxemburgische Steuerbehörde weitergeleitet. Diese informiert daraufhin die Steuerbehörde des Landes, in dem der Begünstigte seinen Wohnsitz hat. Der erste Informationsaustausch fi ndet im März 2016 statt und bezieht sich auf Zinszahlungen im Steuerjahr Infolge dessen wird das System der nicht erstattungsfähigen Quellensteuer von 35% auf Zinszahlungen am 1. Januar 2015 abgeschafft. Anleger, die nicht im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind, bzw. dort keine Betriebsstätte unterhalten, müssen auf ihre Anteile oder Erträge aus Anteilen im Großherzogtum Luxemburg darüber hinaus weder Einkommen-, Erbschaft-, noch Vermögensteuer entrichten. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Steuervorschriften. Natürliche Personen mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg, die nicht in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind, müssen seit dem 1. Januar 2006 unter Bezugnahme auf das Luxemburger Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf die dort genannten Zinserträge eine abgeltende Quellensteuer in Höhe von 10% zahlen. Diese Quellensteuer kann unter bestimmten Bedingungen auch Zinserträge eines Investmentfonds betreffen. Gleichzeitig wurde im Großherzogtum Luxemburg die Vermögenssteuer abgeschafft. Es wird den Anteilinhabern empfohlen, sich über Gesetze und Verordnungen, die auf den Kauf, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen Anwendung fi nden, zu informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen. 4.) VERWENDUNG DER ERTRÄGE Die Erträge des Fonds werden thesauriert. 5.) INFORMATIONEN ZU DEN GEBÜHREN BZW. AUFWENDUNGEN Angaben zu Management- und Depotbankgebühren können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden. 9
11 Verwaltung, Vertrieb und Beratung Verwaltungsgesellschaft: Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft: Aufsichtsratsvorsitzender: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: Aufsichtsratsmitglied: Vorstand der Verwaltungsgesellschaft: Depotbank: Zentralverwaltungsstelle, Register- und Transferstelle: Zahlstelle: Großherzogtum Luxemburg: Vertriebsstelle: Anlageberater: Abschlussprüfer des Fonds: Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft: IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Dr. Frank Müller Mitglied des Vorstandes DZ PRIVATBANK S.A. Ralf Bringmann Mitglied des Vorstandes DZ PRIVATBANK S.A. Julien Zimmer Generalbevollmächtigter Investmentfonds DZ PRIVATBANK S.A. Nikolaus Rummler Michael Borelbach DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG Fritz-Elsas-Str. 49 D Stuttgart Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG Fritz-Elsas-Str. 49 D Stuttgart KPMG Luxembourg, Société coopérative Cabinet de révision agréé 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxembourg Ernst & Young S.A. 7, rue Gabriel Lippmann Parc d Activité Syrdall 2 L-5365 Munsbach Zusätzliche Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Zahl- und Informationsstelle: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Frankfurt am Main Platz der Republik D Frankfurt am Main 10
12 Verwaltung, Vertrieb und Beratung Vertriebs- und Informationsstelle: Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG Fritz-Elsas-Str. 49 D Stuttgart 11
13 Production: KNEIP (
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