Niederschrift Nr. GR/005/2015

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1 40 Niederschrift Nr. GR/005/2015 über die am Dienstag, den im Sitzungssaal im TVB-Haus in Neustift stattgefundenen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Neustift im Stubaital. Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:15 Uhr Anwesende: "junges Neustift" Herr Bürgermeister Mag. Peter Schönherr Herr Bürgermeisterstellvertreter Hermann Stern Herr GV Alois Salchner Herr GR Manfred Schwab Herr GR DI (FH) Markus Müller Herr GR Benjamin Steirer Herr GR Tobias Kasper Herr EGR Florian Stern Vertr. für Vizebgm. Hermann Stern bis Uhr "Gemeinschaftsliste Neustift" Herr GV Josef Pfurtscheller Herr GV Andreas Gleirscher Herr GR Anton Schönherr Herr GR Karl Pfurtscheller "Gemeinsame Wirtschafts- und Zukunftsliste Neustift" Herr GV Friedrich Müller Herr GR DI Daniel Illmer "Für Neustift" Herr GR Martin Pfurtscheller "Zukunft Neustift" Herr GR Dr. Friedrich Siller "Lebensraum Neustift" Herr GR Christian Egger "Allgemeine Bürgerliste Neustift" Herr EGR Harald Danler Vertr. für GR Günter Margreiter Weiters anwesend: Herr DI Gerhard Wastian Frau Amtsleiterin Jasmin Schwarz Entschuldigt abwesend: "Allgemeine Bürgerliste Neustift" Herr GR Günter Margreiter

2 41 TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung der GR-Protokolle vom 25. und Bericht über den Stand der Umsetzung der Protokolle vom 25. und Bericht des Bürgermeisters 3. Green Media Holding GmbH, Schottenring 16,1010 Wien 3.1. Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich Gste 504/3, 514, 3624/5, 3624/7 - Sonderfläche mit Teilfestlegungen gem. 51 TROG für Beherbergungsgroßbetrieb mit 162 Betten und 100 Gästebeherbergungsräumen, Restaurant und Personalwohnhaus - neuerliche Beschlussfassung aufgrund der Einführung des Elektronischen Flächenwidmungsplanes 3.2. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gste 504/3 und 514 als Grundlage für die Errichtung eines Beherbergungsgroßbetriebes (Explorer Hotel) 4. Schulcampus Neustift i.st. mit Internat 4.1. Tausch der Gst. 753, 754 und 755 (KTLV) an die Gemeinde und der Gst. 729/3, 729/30 und 158/1 (Gemeinde Neustift) an den KTLV Information über das Gutachten des DI Gerhard Bloch vom zur Ermittlung der Verkehrswerte der Gst. 158/1, 729/3 und 729/30 (Gemeinde Neustift) und der Gst. 753, 754, 755 (KTLV) für die Berechnung der Steuer- und Gebührenbelastung Information über die mit dem Tauschvertrag verbundene Steuer- und Gebührenbelastung der Gemeinde nach Berechnung von Barenth und Partner, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbh vom Tauschvertrag KTLV und Gemeinde Neustift betreff. der Gst. 753, 754, 755 und Gst. 729/3, 729/30, 158/1 je GB 81123, Beratung und Genehmigung - entspr. Grundsatzbeschluss des GR vom Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des Baus des Schulcampus/Auftritt als Bauherren gemeinsam mit dem "Verein zur Förderung der Sportausbildung an der Skihauptschule Neustift" 4.3. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines unbefristeten Pacht- bzw. Mietvertrages mit dem KTLV zur Nutzung einer Teilfläche auf Gp. 729/3, KG Neustift von ca. 110m3 zur Nutzung als Parkfläche 4.4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit SPAR Österreichische Warenhandels-AG betreffend des Gst. 729/30, GB Neustift gemäß Baurechtsvertrag vom

3 Beratung und Beschlussfassung über die Direktvergabe folgender Fachplanungsleistungen: Vergabe der Architekturplanungen und -gestaltungen, Generalplanerleistungen etc. an "fasch&fuchs. ZT-Gesellschaft mbh, Wien" auf Grundlage des Architektenwettbewerbes Direktvergabe der Baustellenkoordination an "Malojer Baumanagement GesmbH. & Co.", Innsbruck Direktvergabe der Elektroplanung inkl. Örtlicher Bauaufsicht an "A3 JP-Haustechnik GmbH. & Co KG", Innsbruck Direktvergabe der Örtlichen Bauaufsicht - Haustechnik an "A3 JP-Haustechnik GmbH. & Co KG", Innsbruck Direktvergabe der Prüfstatik und Bewehrungsabnahme an "Baumann & Obholzer ZT. GesmbH", Innsbruck 4.6. Information zur Veranstaltung "Schulcampus Neustift i.st. mit Internat" am 4. Mai 2015 um 19 Uhr im FZZ 5. Anträge, Anfragen und Allfälliges BESCHLÜSSE: Bürgermeister Mag. Peter Schönherr begrüßt die anwesenden Mandatare und ZuhörerInnen sowie Mag. Denise Daum als Vertreterin der Presse und eröffnet die Sitzung. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Zu Punkt 1) der TO: Bereits zu Beginn der Sitzung setzt Bgm. Mag. Peter Schönherr die Punkt 3), 3.1) und 3.2) von der Tagesordnung. Eine Beschlussfassung mache bei dem derzeitigen Projektstand keinen Sinn. Punkt 4.5) wird wie folgt geändert: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Architekturplanungen und Generalplanerleistungen aufgrund des EU-weiten nicht offenen Realisierungswettbewerbes im Oberschwellenbereich und über die Direktvergabe der Fachplanungsleistungen Das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom wird mit folgender Ergänzung von GR Dr. Friedrich Siller einstimmig genehmigt: Zu Punkt 3.3): GR Dr. Friedrich Siller kritisiert den Anstieg der Personalkosten um Das Protokoll der Sitzung vom wird einstimmig genehmigt.

4 43 Zu Punkt 1.1) der TO: Amtsleiterin Jasmin Schwarz berichtet über den Stand der Umsetzung der Protokolle: Umsetzung der Beschlüsse des GR vom Punkt 2) Abstimmung Glasfaserabbau läuft noch bis Ende April. Ein erster Zwischenstand ergab über 800 Stimmen, wobei diese lt. A1 noch nicht auf ihre Korrektheit, doppelte Abstimmung etc. ausgewertet wurden. Punkt 19) Dienstbarkeiten: Löschungen sind vollzogen; Grundbuchsbeschlüsse sind teilweise noch ausständig, dürften aber in kürzester Zeit vorliegen. Punkt 22) Antrag von Dr. Siller auf Abschleifen des Dorfplatzes wurde in der gestrigen Sitzung des RIB-Ausschusses behandelt Umsetzung der Beschlüsse des GR vom Punkt 3-6) Bauangelegenheiten: Die Änderungen der Flächenwidmungspläne bzw. die Bebauungspläne liegen mangels Fristablauf derzeit noch zur Einsichtnahme auf. Punkt 6) Bzgl. der von GR Karl Pfurtscheller geäußerten Bedenken zur möglichen Vernässung der umliegenden Felder aufgrund der Kompensationsmaßnahmen für den Schwimmteich des Alpeiner wird noch auf Rückmeldung seitens der Abteilung Schutzwasserwirtschaft, Land Tirol gewartet. Punkt 9) Prekariumsverträge mit IVB bzw. Martin Schönherr sind unterfertigt. Punkt 10) Weggemeinschaft Schöchlengasse: Kundmachungsfrist der VO hat gestern geendet und wurde diese dem Land Tirol zur Genehmigung übermittelt. Anzumerken ist, dass der Stand des Sparbuchs exakt 1.817,64 ist. Punkt 11) Dienstbarkeitsvertrag für Gehweg zwischen Gasteig und Neugasteig ist derzeit in Ausarbeitung; Details sind noch mit Herrn Pfurtscheller zu klären Punkt 12) Allfälliges: Die Grundstücksverhältnisse bzgl. eines Buswartehäuschens in Krössbach werden gemeinsam mit denen in Neugasteig, Gasteig und Schaller geprüft. Zu Punkt 2) der TO: Bürgermeister Mag. Peter Schönherr berichtet über die mit Unterstützung von Mag. Peter Stockhauser, Geschäftsführer des Tiroler Gemeindeverbandes stattgefundenen Informationsveranstaltung zum Dienstrecht für die Bediensteten der Kinderbetreuung; dies insbesondere im Hinblick auf die Umstellung auf eine ganzjährige Öffnung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Er informiert über die heute erschienene neue Ausgabe der Gemeindezeitung, die im Anschluss an die Sitzung bereits an die Mandatare und ZuhörerInnen verteilt werde. Betreffend die im Budget 2015 vorgesehene Neugestaltung des Kirchenvor- und Brunnenplatzes erfolgte eine Begehung mit HR DI Hauser, Abteilungsleiter des Bundesdenkmalamtes Tirol, Vertretern der Pfarre und der ausführenden Firma Hussl. Details hiezu wurden bereits im gestrigen RIB-Ausschuss besprochen; die Umsetzung sei für Mai diesen Jahres geplant. Zu Punkt 3) der TO: Bereits zu Beginn der Sitzung wurde Punkt 3) mit 3.1) und 3.2) von der Tagesordnungen genommen.

5 44 Zu Punkt 4) der TO: Bgm. Mag. Peter Schönherr stellt Hochbau-Abteilungsstellvertreter DI Gerhard Wastian des Amtes der Tiroler Landesregierung vor, der das Neustifter Schulprojekt nun bereits schon seit zehn Jahren begleitet. Seine Abteilung habe bereits die Zahlen zu Sanierungsplänen der Schulen geliefert und übernimmt er mit seiner Abteilung auf Geheiß von LHStv. Josef Geisler nun auch die fachliche Kontrollbegleitung dieses Projekts für den Verein und auch für Gemeinde. Zu Punkt 4.1) der TO: Bgm. Mag. Peter Schönherr weist darauf hin, dass der Gemeinderat bereits in 2014 einen Grundsatzbeschluss betreffend diesen Tauschvertrag gefasst habe. Zu Punkt 4.1.1) der TO: Das Stabilitätsgesetz 2012 des Bundes habe neben dem Verlust des Vorsteuerabzugs auch die Immobilienertragssteuer gebracht, so Bgm. Mag. Peter Schönherr. Zur Berechnung der exakten Steuern- und Gebührenbelastung war hiezu eine Ermittlung der Verkehrswerte der Tauschgrundstücke erforderlich. Das von Gerichtssachverständigen Ing. Gerhard Bloch Immobilien GmbH erstellte Gutachten vom ergab folgende Werte, dass dem Gemeinderat anhand von Folien präsentiert wurde: KTLV: Gst-Nr.: 753 im Ausmaß von m2 Gst-Nr.: 754 im Ausmaß von 4.759m2 Gst-Nr.: 755 im Ausmaß von m2 GESAMTWERT bei UMWIDMUNG IN SONDERFLÄCHE: ,00 Gemeinde Neustift/Bauchrechtsliegenschaft Spar Österr. Warenhandels AG: Gst.-Nr.: 729/3 im Ausmaß von m ,00 Gst.-Nr.: 729/30 im Ausmaß von m ,00 GESAMTWERT: ,00 Gst.-Nr.: 158/1 im Ausmaß von m ,00 VERKEHRSWERT bei UMWIDMUNG IN BAULAND: ,00 Gegenüberstellung der Gesamtwerte: KTLV Gst. 753: m2 Gst. 754: m2 Gst. 755: m2 Gemeinde Neustift Gst. 729/3: m2 Gst. 729/30: m2 Gst. 158/1: m2 Gesamtfläche: m2 Gesamtfläche: m2 Gesamtwert: ,00 Gesamtwert: ,00

6 45 Zu Punkt 4.1.2) der TO: Die, bezugnehmend auf das Verkehrswertgutachten von DI Bloch von Barenth&Partner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbh erstelle Berechnung vom ergab folgende Steuer- und Gebührenbelastung, die mit Anzeige des Grundstücksgeschäfts beim Finanzamt fällig wird: KTLV Gemeinde Neustift ImmoESt: ,00 ImmoESt: ,00 GrdESt: ,00 GrdESt: ,65 Eintragung: ,00 Eintragung: ,52 Gesamtbelastung KTLV: Gesamtbelastung Gemeinde: , ,16 Gesamte Steuer und Gebührenbelastung: ,16 Dass die Gemeinde bei Vertragsschluss auch jene Steuern des KTLV zu übernehmen habe, war bereits im Vorfeld bekannt. Zur Finanzierung schlägt Bgm. Mag. Peter Schönherr vor, die ursprünglich angedachte Entnahme aus den Rücklagen der Gemeindegutsagrargemeinschaft von 1,5 Mio. auf 1, ,16 zu erhöhen, um damit auch die gesamte Steuer- und Gebührenbelastung tragen zu können. Für GV Andreas Gleirscher wirke die Erhöhung der Summe binnen eines halben Jahres von auf nun unheimlich und befürchtet er Erhöhungen auch in anderen Bereichen. Bgm. Mag. Peter Schönherr erklärt, dass sich die Erhöhung dieser Belastung daraus ergebe, dass bei der ursprünglichen Berechnung Grundstückspreise entsprechend denen für die Wohnbauprojekte von Frieden/Zima angesetzt wurden und sich weiters gravierende Änderungen aufgrund der Baurechtsliegenschaft von Spar ergeben haben. Die Summe sei zwar hoch, allerdings Voraussetzung, um die benötigten Grundstücke vom KTLV zu erhalten. Auf Nachfrage von DI Daniel Illmer begründet Bgm. Mag. Peter Schönherr den sich aus dem von DI Bloch errechnetem Grundstückspreis mit einem Mischpreis, als für die in der roten Zone gelegenen Flächen niedrigere Quadratmeterpreise angesetzt wurden. Auf Frage von GV Friedrich Müller, ob jene Kosten in den Berechnungen berücksichtigt waren, verweist Bgm. Mag. Peter Schönherr auf die deshalb zu erfolgende Entnahme aus den Agrarrücklagen. Zu Punkt 4.1.3) der TO: Bgm. Mag. Peter Schönherr informiert darüber, dass bis auf eine auf der nord-östlichen Grundstückfläche der Habichtswiese und damit den Bau nicht beeinträchtigende, bestehende Dienstbarkeit von Hr. Leo Dengg, alle weiteren gelöscht wurden. Der durch den Gemeinderat bereits am in seinen Grundsätzen genehmigte Tauschvertragsentwurf beinhaltet folgende Eckpunkte: Grundtausch; keine Option Baurecht Tauschgrundstücke sind einer Widmung zuzuführen. Gemeinde übernimmt bestehende Dienstbarkeiten. Nutzung auf Schule und Internat eingeschränkt (so wie in der Änderung des RO Konzeptes beschrieben) bei anderer Nutzung ist seitens der Gemeinde ein Aufpreis zu bezahlen. Vereinbarungsergänzung mit Spar: betreffend Belastungen des Grundstückes Aufgrund seitens der Gemeinde vorgenommener Bodenschürfungen wurden auf dem Schulgrundstück Materialablagerungen des alten Habichtshofs festgestellt die da-

7 46 für von der Gemeinde zu tragenden Kosten werden seitens des KTLV durch einen 1 ½ jährigen Verzicht auf den Baurechtszins (rd ,-) übernommen. Sämtliche Kosten ImmoSteuer, Grunderwerbssteuer (von Gemeinde und KTLV) sind von der Gemeinde zu übernehmen. Aufschiebende Wirkung bis Falls bis zum diesem Zeitpunkt keine Widmung erfolgt, ist ein Ausstieg aus dem Vertrag für beide Vertragspartner möglich. Im Rahmen der Grundtäusche erhält die Gemeinde vom KTLV folgende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von m2: Gp. 753 (EZ 1, KG 81123): m2 Gp. 754 (EZ 1, KG 81123): m2 Gp. 755 (EZ 1, KG 81123): m2 Der KTLV erhält von der Gemeinde eine Gesamtfläche von m2: Gp. 729/3 (EZ 719, KG 81123): m2 Gp. 158/1 (EZ 113, KG 81123): m2 Gp. 729/30 (EZ 719, KG 81123): m2 Hinsichtlich der im Vertragsentwurf beschriebenen Frist der aufschiebenden Wirkung bis müsste diese entsprechend geändert und die Möglichkeit der Zulässigkeit, dem Land Tirol für das Internat ein Baurecht einzuräumen, aufgenommen werden. Der Gemeinderat genehmigt daher mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen den Abschluss des Tauschvertrages zwischen Katholischer Tiroler Lehrerverein und Gemeinde Neustift laut Anlage A dieses Gemeinderatsprotokolls und ermächtigt Bgm. Mag. Peter Schönherr Vertragsanpassungen in Abstimmung mit RA Dr. Sallinger vornehmen zu können. Für GV Andreas Gleirscher sei nicht nachvollziehbar, dass in diesem Vertrag nicht die Nutzung einer Teilfläche zur Nutzung als Parkfläche reinreklamiert wurde. Er sehe keine Logik darin, dem KTLV diesen Grund erst zu geben und dann wieder zurückzupachten (Punkt 4.3). Bgm. Mag. Peter Schönherr erklärt, dass die Gemeinde vor zwei Jahren dort erforderliche öffentliche Parkplätze errichtet habe, in dem Wissen, dass sich diese nach Grundtausch auf fremden Grund befänden. GV Andreas Gleirscher möchte darauf hinweisen, dass die nun um ,- höher bestimmte ImmoESt. ausschließlich von der Gemeinde zu übernehmen sei und der KTLV zudem den Baurechtszins ihv jährlich erhalte. Für die Erschließung des Grundstückes in Kampl werde das Schulgrundstücks im Dorf im Ausmaß von m2 verkauft und wisse man noch nicht einmal genau, wie groß die tatsächlich bebaubare Fläche aufgrund der roten Zone in Kampl sei. Bgm. Mag. Peter Schönherr verweist auf die bestandene Alternative eines Baurechts zu einem jährlichen Zins von ,-, die allerdings kein Mandatar wünschte. Nun bekomme die Gemeinde eine in Neustift einmalig bestehende bebaubare zusammenhängende Fläche im Ausmaß von m2 und gebe dafür m2. Gst. 729/3 im Ausmaß von knapp m2 sei laut Raumordnungskonzept unbebaubar und bleibe bis zu einer Umwidmung durch den Gemeinderat auch weiterhin eine sog. Grüne Freihaltefläche. GV Josef Pfurtscheller schließt sich der Meinung von GV Gleirscher an und sieht in der Vorgehensweise einen Schildbürgerstreich. GV Friedrich Müller erkenne keine Gleichwertigkeit, als die Gemeinde für weniger Fläche, mehr zahlen müsse. GR Dr. Friedrich Siller erachtet die Tatsache, dass sich die Baukostenschätzung auf 2013, der Baubeginn aber erst in 2017 erfolge, als kostenmäßig bedenklich. EGR Harald Danler kann sich nicht vorstellen, dass eine Privatperson auch einen solchen schlechten Deal machen würde. Auch GR

8 47 Anton Schönherr erachtet die Vorgehensweise als schlechte Idee. Auf Nachfrage erklärt Bgm. Mag. Peter Schönherr, dass die Gutachterkosten von StB Barenth und Ing. Bloch in einer nächsten GR-Sitzung zu genehmigen seien. Vizebgm. Hermann Stern weist darauf hin, dass es zum Zeitpunkt der früheren Berechnungen die ImmoESt. noch nicht gegeben haben. Auch wurden die Anliegen bzw. Forderungen ernst genommen, auf eigenem Grund zu bauen. Zu Punkt 4.2) der TO: DI Gerhard Wastian erläutert dem Gemeinderat die Vorteile einer gemeinsamen Abwicklung des Bauvorhabens mit dem Verein zur Förderung der Sportausbildung an der Skihauptschule Neustift unter Mitarbeit seiner Abteilung, deren Kernaufgabe die Projektsteuerung bei allen Landesobjekten sei. Die Hochbauabteilung habe auch schon zahlreiche Projekte für Gemeinden, unter anderem die NMS Sillian und NMS Zell am Ziller begleitet. Bei letzterem handelte es sich um eine EU-weite Ausschreibung mit einem Volumen von 11. Mio, wobei man 86% der Aufträge an Tiroler, 42% sogar an Zillertaler Firmen vergeben und konnte man mangels Abwicklung durch einen Bauträger sogar zusätzliche Leistungen ausführen. Entsprechend des Architektenwettbewerbs ist auch für die Projektverwirklichung eine gemeinsame Abwicklung von Gemeinde und Verein angedacht und zielführend. Aufgrund der errechneten Nutzflächen ergebe sich für die Kosten im Planungsbereich eine Aufteilung von 75% (Gemeinde Neustift) und 25% (Internat), entsprechend des Regierungsbeschlusses des Landes Tirol vom Die gemeinsame Bauausführung wurde vom Verein in seiner letzten Vorstandssitzung auch schon beschlossen. Mit 9 Ja-Stimmen und 8-Nein-Stimmen spricht sich der Gemeinderat dafür aus, den Bau des Schulcampus mit Internat gemeinsam mit dem Verein zur Förderung der der Sportausbildung an der Skihauptschule/Neuen Skimittelschule Neustift unter Kontrolle der Hochbauabteilung auf getrennte Rechnung durchzuführen. Die Planungsleistungen werden nach einem Schlüssel über die Nutzfläche abgerechnet. Zu Punkt 4.3) der TO: Bgm. Mag. Peter Schönherr stellt dem Gemeinderat den Pacht- bzw. Mietvertrag mit dem KTLV betreffend einer Teilfläche aus Gp. 729/3 im Ausmaß von ca. 110m2 (für 9 Stellplätze) zu einem wertzusichernden jährlichen Pauschalzins von 422,28 vor. Der Vertrag ist zeitlich unbefristet mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit. Ein einmaliger 5 jähriger Kündigungsverzicht könnte seitens KTLV zugesagt werden. Derzeit nutzen hauptsächlich Besucher der umliegenden Bewohner, sowie Gäste den öffentlichen und kostenfreien Parkplatz. Das Grundstück ist mit der derzeitigen Widmung zudem unbebaubar. GV Josef Pfurtscheller betont, nicht gegen die Stellplätze an sich zu sein, moniert allerdings die Nichteinbeziehung in den Tauschvertrag. GR Benjamin Steirer ist der Meinung, dass man diese Teilfläche nicht wieder in den Vertrag hineinrevidieren könne, nachdem man diese dem KTLV vorher zum Tausch angeboten habe. GR Dr. Friedrich Siller weist darauf hin, dass der KTLV den Pauschalzins auch erhöhen könnte. GR DI Markus Müller sieht die Gebühren für jene Stellplätze mit 46,92/Jahr, vergleichend mit den für die Stellplätze im Oberdorf für 255,-/Jahr als moderat an. Bgm. Mag. Peter Schönherr merkt an, dass eine andere Lösung trotz intensiver Verhandlungen mit DI Falch, dem Vertreter des KTLV nicht möglich war.

9 48 Mit 9 Ja-Stimmen und 8-Nein-Stimmen ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister Mag. Peter Schönherr auf Abschluss eines Pacht- bzw. Mietvertrages mit dem KTLV betreffend der mit neun Kfz-Stellplätzen genutzten Teilfläche aus Gp. 729/3, KG Neustift im Ausmaß von ca. 110 m2 nach Eigentumsübergang auf den KTLV zu einem wertzusichernden jährlichen Pauschalzins von 422,28. Der Vertrag ist zeitlich unbefristet mit einer beiderseitigen jährlichen Kündigungsmöglichkeit. Zu Punkt 4.4) der TO: Im Tauschvertrag mit dem KTLV wird Bezug genommen auf eine Vereinbarung, die in Verbindung mit dem Baurechtsgrundstück abgeschlossen werden soll: Nach dieser soll sich SPAR dazu verpflichten, auf Belastungen der Baurechtseinlage zu verzichten, die nicht unmittelbar oder mittelbar mit dem Betrieb in Neustift zu tun haben; im Gegenzug soll das bestehende Baurecht um 15 Jahre und sohin auf 60 Jahre verlängert werden. Der Gemeinderat genehmigt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen den Abschluss einer Vereinbarung als Nachtrag zum Baurechtsvertrag vom , zwischen Gemeinde Neustift, SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft und Katholischer Tiroler Lehrerverein laut Vereinbarungsentwurf Anlage B dieses Gemeinderatsprotokolls und ermächtigt Bgm. Mag. Peter Schönherr Vertragsänderungen in Abstimmung mit RA Dr. Sallinger vornehmen zu können. Zu Punkt 4.5) der TO: Bereits zu Beginn der Sitzung wurde dieser Punkt geändert wie folgt: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Architekturplanungen und Generalplanerleistungen aufgrund des EU-weiten nicht offenen Realisierungswettbewerbes im Oberschwellenbereich und über die Direktvergabe der Fachplanungsleistungen Aus dem ursprünglichen Angebot der Architektur- und Generalplanungsleistungen wurden diejenigen der Fachplanungen zum dem Zweck herausgenommen, diese an Firmen vor Ort vergeben zu können. Renommierte Tiroler Büros wurden zu einem Hearing eingeladen, um sich für die Vergabe der betreffenden Leistung zu präsentieren und um ein Angebot legen zu können. Die Beurteilung der Präsentationen und die Prüfung der Preisangemessenheit der Angebote wurde durch eine Kommission vorgenommen, die sich aus Bgm. Mag. Peter Schönherr, Vizebgm. Hermann Stern, Ing. Hannes Steindl, Abt. Sport, Amt der Tiroler Landesregierung, Arch. Hemma Fuchs und Arch. Jakob Fuchs als (vor.) Generalplaner und DI Gerhard Wastian, Abt. Hochbau, Amt der Tiroler Landesregierung zusammensetzte. Wie aus der dem Gemeinderat präsentierter Übersicht ersichtlich, konnte man bei den Planern teilweise erhebliche Nachlässe, im Verhältnis zu den seitens der Architekten veranschlagten Kosten der Planungsleistungen erreichen:

10 49 ursprgl. F&F: neu: Differenz: 3.1 Architektur , , , Innenraumgestaltung , , , Brandschutz , , ,34 statisch konstruktive Bearbeitung , , , Planung Haustechnik , , , Planung Elektro , , , bauphysikalische Bearbeitung , , , BauKG Planungskoordinator , , , Freianlagengestaltung , , , Generalplanerleistung , , , , , , BauKG Baustellenkoordinator , , , ÖBA Hochbau , , ,85 ÖBA Einrichtung , ,27 ÖBA HKLS , , ,47 ÖBA Elektro , , , , , , Prüfstatik 0, , ,00 Bewehrungsabnahme 0, , ,00 0, , ,00 SUMME ohne MWST Vergabe durch Gemeinde Neustift/Skimittelschule Neu (SHS): Direktbeauftragung Zu Punkt 4.5.1) der TO: Da der Architektenwettbewerb als EU-weiter nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren im Oberschwellenbereich gem. Bundevergabegesetz für die Vergabe von Planungsleistungen oder Generalplanungsleistungen durchgeführt wurde, wird auch seitens DI Wastian empfohlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Generalplanerleistungen an die Siegerarchitekten Fasch & Fuchs zu vergeben. Diese verfügen neben der Tatsache, dass sie auch den Ausschreibungswettbewerb der NMS Hall gewonnen haben, über sehr gute Referenzen und viel Erfahrung, insbesondere im Schulbau. Mit BauManagement Oswald GmbH, 6068 Mils entschieden sich die Architekten für ein Generalplanungsbüro vor Ort aus, dass sich insbesondere auch wegen ihrer hohen Kapazitäten bei einem allfälligen Personalausfall im Hinblick auf die Dauer des Baus gegen BERNARD Ingenieure ZT GmbH, 6060 Hall durchsetzte. Die Baustellenkoordination wurde aus den Planungsleistungen der Architekten herausgenommen, um diese an ein Unternehmen vor Ort für eine wöchentlich erforderliche Baustellenbesichtigung mit dokumentation vergeben zu können.

11 50 Auf Nachfrage von GR Dr. Friedrich Siller erläutert DI Gerhard Wastian, dass sich die Baukosten zwar auf Juni 2013 beziehen, eine jährliche Indexsteigerung von etwa 2% allerdings mit den kostengünstiger ausfallenden Vergaben abgefedert werden konnte. Eine Abwicklung innerhalb der geschätzten Baukosten wird nun im Geschick der Architekten und Fachplaner liegen. DI Gerhard Wastian erklärt GV Friedrich Müller, dass sich die Planungsleistungen prozentual auf den Errichtungskosten beziehen, so dass eine Erhöhung der Errichtungskosten auch eine Erhöhung der Planerleistungen bedeuten würde. GR DI (FH) Markus Müller wertet die Erfahrung von DI Wastian und seiner Abteilung als äußerst hilfreich und erkundigt sich nach der Art der Zusammenarbeit zwischen Architekten, Fachplanern und den Bauherren. DI Gerhard Wastian erläutert, dass für die Gemeinde ausschließlich die Architekten Ansprechpartner sind und diese zu einer Koordination unter den Fachplanern verpflichtet sind. GV Andreas Gleirscher erkundigt sich über die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Land Tirol. DI Gerhard Wastian weist darauf hin, dass die Fachplaner hierüber den Überblick haben und die Ausschreibung anhand von Obergruppen (Internat Schule) erfolge, so dass zahlreiche Punkte ganz klar trennbar sind; bei den Baumeisterkosten wird man einen Schlüssel finden müssen, der sich wohl auf die Nutzfläche beziehen werde. Auf Frage von GV Josef Pfurtscheller, ob es üblich sei, derartige Planerverträge bereits vor den Widmungsverfahren/Bauverhandlungen abzuschließen entgegnet Bgm. Mag. Peter Schönherr, dass die Stellungnahmen gegen die Änderung von der Raumordnungsbehörde abgewiesen wurden und die Änderungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes bereits rechtskräftig sind. Um Bauverhandlungen abzuhalten, benötige man vorher Pläne, die von Planern zu erstellen sind. Die erforderlichen Widmungen werden bereits in den nächsten Sitzungen zu beschließen sein. Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, Fasch & Fuchs ZT-GmbH, Stumpergasse 14/25, 1060 Wien mit der Architektur-Bauwerksplanung, -Innenraumgestaltung, - Freianlagengestaltung, Tragwerksplanung-Statik, Brandschutzplanung, Planung Haustechnik HKLS MSR, Bauphysik, Generalplanerleistungen, Leistungen laut BauKG-Planungskoordination und der Örtlichen Bauaufsicht Bau- und Innenraumgestaltung für den Neubau Schulcampus mit Internat zum Nettopreis von ,- gemeinsam mit dem Verein der Förderung der Sportausbildung an der Neuen Skimittelschule Neustift lt. Angebot vom , Anlage C dieses Gemeinderatsprotokolls zu beauftragen; die Abrechnung für den erfolgt getrennt auf Basis des festgelegten Aufteilungsschlüssels 75% (Gemeinde Neustift) 25% (Verein). Weiters wird Bgm. Mag. Peter Schönherr ermächtigt, ggf. notwendige Adaptionen nach Vertragsprüfung durch RA Dr. Michael Sallinger vorzunehmen. Bgm. Mag. Peter Schönherr erachtet es als sehr Schade, dass nicht der gesamte Gemeinderat hinter diesem Jahrhundertprojekt steht, was die Umsetzung einfacher machen würde. Ohne die tolle Unterstützung seitens des Landes Tirol könnte Neustift diesen hochmodernen Schulcampus in Kampl nicht realisieren, mit dem viele NeustifterInnen nach dessen Fertigstellung sehr zufrieden sein werden. Er hoffe, dass alle so viel Demokraten sind, das Projekt bestmöglich umzusetzen, auch wenn alle im positiven oder negativen von ihrem Weg überzeugt sind. Zu Punkt 4.5.2) der TO: In dem am 12. März 2015 stattgefundenen Hearing für die Leistungen der Baustellenkoordination präsentierten sich Die Bauleiter Gelmini und Baumgartner, Kaufmannstraße 17, 6020 Innsbruck, Bernard ZT GmbH, Bahnhofstraße 19, 6060 Hall, Baumanagement Oswald GmbH, Gewerbepark Süd 26, 6068 Mils sowie Malojer Baumanagement GesmbH & Co, Grabenweg 67, 6020 Innsbruck und legten ihre Angebote. Bei allen Unternehmen handelt es sich um befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer gemäß 41 Abs 4 BVergG In der kommissionelle Beurteilung und Prüfung der Preisangemessenheit wurde das Büro Malojer Baumanagement GesmbH & Co mit einem Angebotspreis von netto ,00 als Bestbieter ermittelt, so dass man sich vergaberechtlich im Bereich der Direktvergabe (Auftragswert unter netto) befindet, 41 Abs 3 BVergG.

12 51 Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, Malojer Baumanagement GesmbH & Co, Grabenweg 67, 6020 Innsbruck mit der Baustellenkoordination für den Neubau Schulcampus mit Internat zum Nettopreis von ,00 gemeinsam mit dem Verein der Förderung der Sportausbildung an der Neuen Skimittelschule Neustift zu beauftragen; die Abrechnung erfolgt getrennt auf Basis des festgelegten Aufteilungsschlüssels 75% (Gemeinde Neustift) 25% (Verein) Zu Punkt 4.5.3) der TO: In dem am 12. März 2015 stattgefundenen Hearing für die Leistungen der Elektroplanung und der Örtlichen Bauaufsicht präsentierten sich das technische Büro Moser & Partner, Ingenieurbüro GmbH, Salzbergstraße 13, 6067 Absam, A3 JP Haustechnik GmbH. & Co KG Amthornstraße 59, 6020 Innsbruck, Neutral Techn. Büro Ing. Obwieser GesmbH, Im Tal 1a, 6067 Absam sowie Haslinger & Gstrein GmbH & Co KG HG Engineering, Valiergasse 61, 6020 Innsbruck und legten ihre Angebote. Bei allen Unternehmen handelt es sich um befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer gemäß 41 Abs 4 BVergG In der kommissionelle Beurteilung und Prüfung der Preisangemessenheit wurde das Büro A 3 JP-Haustechnik GmbH & Co KG mit einem Angebotspreis von netto ,66 für die Elektroplanung und von netto ,04 für die Örtliche Bauaufsicht jeweils als Bestbieter ermittelt, so dass man sich vergaberechtlich im Bereich der Direktvergabe (Auftragswert unter netto) befindet, 41 Abs 3 BVergG. Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, A 3 JP-Haustechnik GmbH & Co KG, Amthornstraße 59, 6020 Innsbruck mit der Elektroplanung für den Neubau Schulcampus mit Internat zum Nettopreis von ,66, gemeinsam mit dem Verein der Förderung der Sportausbildung an der Neuen Skimittelschule Neustift zu beauftragen; die Abrechnung erfolgt getrennt auf Basis des festgelegten Aufteilungsschlüssels 75% (Gemeinde Neustift) 25% (Verein). Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, A 3 JP-Haustechnik GmbH & Co KG, Amthornstraße 59, 6020 Innsbruck mit der Örtlichen Bauaufsicht für den Neubau Schulcampus mit Internat zum Nettopreis von ,04, gemeinsam mit dem Verein der Förderung der Sportausbildung an der Neuen Skimittelschule Neustift zu beauftragen; die Abrechnung erfolgt getrennt auf Basis des festgelegten Aufteilungsschlüssels 75% (Gemeinde Neustift) 25% (Verein). Zu Punkt 4.5.4) der TO: In dem am 12. März 2015 stattgefundenen Hearing für die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht HKLS Haustechnik präsentierten sich das technische Büro Moser & Partner, Ingenieurbüro GmbH, Salzbergstraße 13, 6067 Absam sowie A3 JP Haustechnik GmbH. & Co KG Amthornstraße 59, 6020 Innsbruck und legten ihre Angebote. Bei beiden Unternehmen handelt es sich um befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer gemäß 41 Abs 4 BVergG In der kommissionelle Beurteilung und Prüfung der Preisangemessenheit wurde das Büro A 3 JP- Haustechnik GmbH & Co KG mit einem Angebotspreis von netto ,50 als Bestbieter ermittelt, so dass man sich vergaberechtlich im Bereich der Direktvergabe (Auftragswert unter netto) befindet, 41 Abs 3 BVergG. Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, A 3 JP-Haustechnik GmbH & Co KG, Amthornstraße 59, 6020 Innsbruck mit der örtlichen Bauaufsicht Haustechnik für den Neubau Schulcampus mit Internat zum Nettopreis von ,50, gemeinsam mit dem Verein der Förderung der Sportausbildung an der Neuen Skimittelschule Neustift zu beauftragen; die Abrechnung erfolgt getrennt auf Basis des festgelegten Aufteilungsschlüssels 75% (Gemeinde Neustift) 25% (Verein).

13 52 Zu Punkt 4.5.5) der TO: In dem am 12. März 2015 stattgefundenen Hearing für die Leistungen der Prüfstatik und der Bewehrungsabnahme präsentierten sich das technische Büro Moser & Partner, Ingenieurbüro GmbH, Salzbergstraße 13, 6067 Absam und Baumann & Obholzer ZT-Gesellschaft mbh, Technikerstraße 32, 6020 Innsbruck und legten ihre Angebote. Bei beiden Unternehmen handelt es sich um befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer gemäß 41 Abs 4 BVergG In der kommissionelle Beurteilung und Prüfung der Preisangemessenheit wurde das Büro Baumann & Obholzer ZT-Gesellschaft mbh mit einem Angebotspreis von netto für die Prüfstatik und von netto für die Bewehrungsabnahme jeweils als Bestbieter ermittelt, so dass man sich vergaberechtlich im Bereich der Direktvergabe (Auftragswert unter netto) befindet, 41 Abs 3 BVergG. Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, Baumann & Obholzer ZT- Gesellschaft mbh, Technikerstraße 32, 6020 Innsbruck mit der Prüfstatik für den Neubau Schulcampus mit Internat zum Nettopreis von ,- gemeinsam mit dem Verein der Förderung der Sportausbildung an der Neuen Skimittelschule Neustift zu beauftragen; die Abrechnung erfolgt getrennt auf Basis des festgelegten Aufteilungsschlüssels 75% (Gemeinde Neustift) 25% (Verein). Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, Baumann & Obholzer ZT- Gesellschaft mbh, Technikerstraße 32, 6020 Innsbruck mit der Bewehrungabnahme für den Neubau Schulcampus mit Internat zum Nettopreis von ,-, gemeinsam mit dem Verein der Förderung der Sportausbildung an der Neuen Skimittelschule Neustift zu beauftragen; die Abrechnung erfolgt getrennt auf Basis des festgelegten Aufteilungsschlüssels 75% (Gemeinde Neustift) 25% (Verein). Zu Punkt 4.6) der TO: Bgm. Mag. Peter Schönherr informiert über die am Montag, den 4. Mai um 19 Uhr im Freizeitzentrum stattfindende Informationsveranstaltung zum Schulcampus mit den Architekten Fasch und Fuchs, DI Ursula Spannberger, Begleitung Beteiligungsprozess, DI Juen, Abteilung Dorferneuern, Ing. Steindl als Vertreter des Internats und DI Wastian. Den NeustifterInnen soll damit Gelegenheit auf ungefilterte Informationen seitens der Experten zum Schulcampus mit Möglichkeit zur Diskussion gegeben werden. Zu Punkt 5) der TO: Auf Nachfrage von GV Josef Pfurtscheller, wie es mit dem Freizeitzentrum weiterlaufe, erwidert Bgm. Mag. Peter Schönherr, dass sich neben den Gemeinderäten Friedrich Müller, Hermann Stern und ihm auch drei Vertreter des TVB Stubai den Kopf zerbrechen, wie es weitergehen soll. Seit Öffnung des Stubay sei ein zunehmender Frequenznachlass zu spüren. Von einer Schließung des Hallenbades war nie die Rede; es laufe solange weiter, solange keine größeren Investitionen notwendig werden. Über die Zukunft des im TVB-Eigentum stehenden Freibades habe er keine Kenntnis. Derzeit werde der Franz-Senn-Saal etwas renoviert. GV Josef Pfurtscheller stellt den Antrag, auf Aufnahme des Ankaufs des ehemal. Raika- Lagerhauses in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung und Teilnahme eines Mitgliedes der Opposition bei Verhandlungsgesprächen mit der Raiffeisenbank. Er meint, dass es ein Fehler wäre, würde man diese Liegenschaft als Gemeinde nicht erwerben. Bgm. Mag. Peter Schönherr informiert, dass bereits Gespräche mit Raiba-GF Thomas Maier geführt und sämtliche Unterlagen (Pläne, Gutachten etc.) angefordert wurden; eine Be-

14 53 ratung über die weitere Vorgehensweise und über eine Nachnutzung des Gebäudes, werde in einer Gemeindevorstandssitzung kommenden Mittwoch stattfinden. In der Angelegenheit Agrarweg auf die Falbesoner Nockalm gibt Bgm. Mag. Peter Schönherr Auskunft als Substanzverwalter der Gemeindegutsagrargemeinschaft Neustift. Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren der Behörde ist die noch ausstehende Unterfertigung des von Dr. Brugger erstellten umfassenden Vertragsentwurfes aller Liegenschaftseigentümer der Interessentschaft Ranalt, als ein Teil des Weges über deren Grundstücke gehe. Deshalb wurde seitens der Gemeindegutsagrargemeinschaft auch ein Schranken auf Agrargrund errichtet, um eine Zufahrt mit Ausnahme für Gleinser Franz, Falbesoner Nockalm und Pfurtscheller Hubert, Bänkenalm zu unterbinden. Grund der teilweisen Nicht-Genehmigung des Weges resultiert aus einstigen Fehlern der Behörde sowie der (ehem.) Agrargemeinschaft. GR Dr. Friedrich Siller schließt daraus dass Substanzverwalter Mag. Peter Schönherr mit dieser Schlüsselausgabe daher wissentlich einen nicht genehmigten Weg befahren lasse, ihn mit dieser Feststellung aber niemand antippen wolle. GR Dr. Friedrich Siller stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: Der Gemeinderat wolle den Kauf des Gst. 807 im Ausmaß von 635 m2 (ehem. Raiba- Lagerhaus) beschließen, um dort eine zeitgemäße Totenkapelle zu errichten. Die Dringlichkeit begründet Dr. Siller damit, dass bereits konkrete Angebote vorliegen. Bgm. Mag. Peter Schönherr informiert über ein Angebotsfristende mit Ende Mai und weist darauf hin, dass man ohne entsprechende Vorbereitung, wie den Wert des Grundstückes etc. keinen fundierten Beschluss fassen könne. Abstimmung zur Dringlichkeit: 7 Ja- Stimmen, 10 Nein-Stimmen. Auf Anfrage bezüglich der Hochstubai Liftanlagen GmbH verweist Bgm. Mag. Peter Schönherr auf die Sitzungen der Gesellschaft. Der neue Geschäftsführer Mag. Stefan Klammer wird sich den Gemeinderäten in einer der nächsten Sitzungen vorstellen. Hinsichtlich des Vorbringens der erhöhten Personalkosten verweist Bgm. Mag. Peter Schönherr darauf, dass sämtliche Personalentscheidungen seitens des Gemeinderates/-vorstandes meist einstimmig erfolgten und man durch den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen mehr Personal aufnehmen musste; dessen Kosten werden teilweise über Förderungen seitens des Landes Tirol abgefedert. Bgm. Mag. Peter Schönherr ist der Ansicht, dass es sich bei der Totenkapelle um ein viel zu sensibles Thema handele, dass nicht zum Wahlkampfthema gemacht werden dürfe. Er informiert darüber, dass Neustift im Zeitraum Jan bis April Todesfälle zu verzeichnet hatte, davon 80% (30) Hausaufbahrungen inkl. Vinzenzheim und 20% (10) in der Kapelle. GV Alois Salchner erachtet eine Totenkapelle als wichtig, weist aber darauf hin, dass die Gemeinde hiefür schon vor etwa 7 Jahren einen Grund angekauft habe. Vizebgm. Hermann Stern berichtet von einem Gespräch mit Pfarrer Scheiring, der dieses Thema im Pfarrgemeinderat aufbereiten lassen möchte. GR Martin Pfurtscheller ist auch dafür, das ehem. Raiba-Lagerhaus anzukaufen, spricht sich aber gegen eine dortige Errichtung einer Totenkapelle aus. Weiters lädt er alle Gemeinderäte an der Teilnahme der Flurreinigung am Samstag, 25. April ab 08:30 Uhr ein. GV Andreas Gleirscher beschäftigt die Nachnutzung des Schuldgrundstückes im Dorf im Ausmaß von m2 und befürchtet, dass man entweder zu einem Verkauf gezwungen sei, als die damit zu lukrierenden Gelder für den Schulneubau einberechnet wurden oder man

15 54 womöglich eine Ruine im Dorf habe. Bgm. Mag. Peter Schönherr verweist auf die zweijährige Bauzeit der neuen Schule, in der der Gemeinderat Zeit für diesbezügliche Überlegungen habe. Zudem gäbe es bereits Interessensbekundungen auch seitens Privater. Auf Nachfrage von GV Friedrich Müller, gibt Bgm. Mag. Peter Schönherr an, dass seitens des Landes Tirol noch keine Tourismusfördergelder ausbezahlt wurden, wie es Landeshauptmann Günther Platter aufgrund der Absage des Projekts Brückenschlag für das Stubaital in Aussicht stellt. g.g.g. (Schriftführer)

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