betrieblichen Social Media
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- Claus Langenberg
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Mit Recht Ihr Partner Rechtliche Fragen zum betrieblichen Social Media Sascha John Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
2 Übersicht I. Nutzung von Social Media im Unternehmen II. III. IV. Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Urheberrecht V. Datenschutzrecht VI. VII. Markenrecht Folgen von Verstößen
3 I. Nutzung in Unternehmen Anmeldung von Firmenaccounts auch wichtig um Account- Grabbing zu verhindern!
4 II. Arbeitsrecht Generelles Problem der privaten Internetnutzung im Büro: Grundsatz: Der Arbeitgeber entscheidet ob und wann privat gesurft werden darf. Problem bei Erlaubnis ggf. keine Zugriffsrechte mehr auf Benutzerkonto
5 II. Arbeitsrecht Social Media Nutzung durch Mitarbeiter Mitarbeiter als Werbebotschafter des Unternehmens Sinnvoll: Klare Regelungen durch Social Media Richtlinien
6 II. Arbeitsrecht Problem: Betreuung des Social Media Accounts durch Mitarbeiter bei Facebook
7 II. Arbeitsrecht Problem: negative Äußerungen über die Konkurrenz Dies kann unter Umständen dem Arbeitgeber zugerechnet werden. Dann Wettbewerbsverstoß!
8 II. Arbeitsrecht Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates?! Bei Einführung geschäftlicher Facebookseite wohl (-) (LAG Düsseldorf, , 9 TA BV 51/14 nicht rechtskräftig) Bei Einführung von Social Media Guidelines i.d.r. (+) (BAG, , 1 ABR 22/01)
9 II. Arbeitsrecht Recht am eigenen Bild der Mitarbeiter Einwilligung zur Nutzung immer schriftlich geben lassen! Wenn richtig formuliert, kann die Einwilligung auch über Bestand des Arbeitsverhältnisses hinaus gehen! (BAG, , 8 AZR 1011/13)
10 III. Wettbewerbsrecht Grundsätzliches: Grundlage bildet Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen: z.b. Telemediengesetz, Textilkennzeichnungsgesetz, Preisangabenverordnung, Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung,
11 III. Wettbewerbsrecht Virales Marketing Marketingform, die soziale Netzwerke und Medien nutzt, um mit einer meist ungewöhnlichen oder hintergründigen Nachricht auf eine Marke, ein Produkt oder eine Kampagne aufmerksam zu machen. Quelle: Wikipedia
12 III. Wettbewerbsrecht virales Marketing
13 III. Wettbewerbsrecht Virales Marketing Problem: 6 Abs. 1 TMG und 4 Nr. 3, 11 UWG Verschleierung des Werbecharakters einer Handlung = Wettbewerbsverstoß und ggf. Ordnungswidrigkeit! Auch Agentur haftet ggf. (OLG Düsseldorf, Urteil vom , 5 U 39/02)!
14 III. Wettbewerbsrecht Impressumspflicht gilt auch auf geschäftlichen Social Media Seiten (LG Regensburg, , 1 HKO 1884/12)! Impressumspflicht gilt auch bei mobilen Anwendungen (OLG Hamm, , I-4 U 225/09)! Impressum muss leicht als solches erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
15 III. Wettbewerbsrecht Impressum Pflichtangaben Identität ausgeschriebenen Vor- und Nachnahmen bzw. Firma samt Anschrift und ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten. Kontaktinformationen Angaben bei zulassungspflichtiger Tätigkeit Nur wenn vorhanden: Registereinträge wie der Eintrag in das Handelsregister Ggf. Angaben zu reglementierten Berufen wie zum Beispiel Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, Apotheker etc.) Umsatzsteueridentifikationsnummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer falls vorhanden
16 III. Wettbewerbsrecht
17 III. Wettbewerbsrecht Impressum Aktuelles Problem XINGGATE LG Stuttgart Urteil vom , 11 O 51/15 Alle XING-Seiten rechtswidrig???
18 III. Wettbewerbsrecht
19 III. Wettbewerbsrecht Bewertungen im Social Media Bewertungsfunktionen sind wichtiges Marketinginstrument mit zunehmender Tendenz im Social Media Bereich Trotzdem: Nicht frisieren (LG Duisburg, , 25 O 24/11) Nicht belohnen (OLG Hamm, , I-4 U 136/10)
20 III. Wettbewerbsrecht Vorgehen gegen Negativbewertungen: Wenn vom Wettbewerber gesteuert: Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch! Von Kunden: eher wenig Chancen außer bei Schmähkritik. Manchmal helfen Anschreiben an Anbieter.
21 III. Wettbewerbsrecht Like-Button in Facebook-Gewinnspielen = Empfehlung = Irreführung??? OLG Hamburg ( , 327 O 438/11): NEIN Das Anklicken des Like-Buttons bedeutet nach Ansicht des verständigen Verbrauchers, nicht, dass tatsächlich Empfehlung ausgesprochen wird.
22 III. Wettbewerbsrecht Gewinnspiele Wettbewerbsrecht Facebookregeln 4 Nr. 5 UWG (nicht abmahnfähig)
23 III. Wettbewerbsrecht Gewinnspielregularien nach 4 Nr. 5 und Nr. 6 UWG Unlauter handelt, wer bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt; die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht( ).
24 III. Wettbewerbsrecht Teilnahmebedingen / Pflichtangaben Bezeichnung/Name des Veranstalters (s.u.) Teilnahmeberechtigung (falls Einschränkungen) Beginn und Ende des Gewinnspiels genaue Beschreibung des Gewinns (inkl. Etwaiger Zusatzkosten) Datum der Preisauslosung Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden (Zufall, Jury) Art und Weise der Gewinnausschüttung (Abholung, Versand, etc.) Datenschutzhinweise (s.u.)
25 III. Wettbewerbsrecht Regeln für Gewinnspiele bei Facebook Aufforderungen wie teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen oder erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deiner Freunde und markiere deine Freunde in diesem Beitrag, um teilzunehmen sind nicht erlaubt Quelle:
26 III. Wettbewerbsrecht Problem: Direct Mailing bei Twitter Gem. 7 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist Zusendung von Werbung Gem. 7 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist Zusendung von Werbung ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten. In der Regel (-)
27 III. Wettbewerbsrecht Keine Werbung mit Sonderangeboten, die es im Shop nicht wirklich auch gibt! Ansonsten Irreführung des Verbrauchers ( 8 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 UWG) (LG Leipzig, Beschluss v , 05 O 2484/14)
28 III. Wettbewerbsrecht Pflichtangaben sind auch bei Produktdarstellungen im Social Media zu beachten! z.b. Grundpreis nach 2 PangV oder Energieverbrauch nach z.b. Grundpreis nach 2 PangV oder Energieverbrauch nach EnKV
29 IV. Urheberrecht Gesetzesgrundlage: Urheberrechtsgesetz (UrhG) Urheberrecht ist höchstpersönlich und nicht veräußerbar. Es können nur Rechte an Dritte abgetreten werden. Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, welche persönliche geistige Schöpfungen sind.
30 IV. Urheberrecht Merke: Nur weil etwas im Internet frei zugänglich ist, darf es noch lange nicht von Dritten benutzt werden!!!
31 IV. Urheberrecht Problematik Embedded Videos Wegweisende Rechtsprechung des EuGH: Einbindung eines Videos mit Framing Technik keine unzulässige Wiedergabe, wenn das Werk keinem neuen Publikum eröffnet wird! EuGH , C-348/13
32 IV. Urheberrecht Problematik Facebook Vorschaubilder bei Links Grundsätzlich ist das Teilen von Bildern eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts. Fraglich ist ob Einwilligung zum Teilen vorliegt. Im Zweifel muss Einwilligung eingeholt werden
33 V. Datenschutzrecht Über jede Art der Nutzung personenbezogener Daten muss der Verwender aufgeklärt werden!
34 V. Datenschutzrecht Problem: Einbetten von Like-Buttons auf der Internetseite. Wettbewerbsverstoß wenn keine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung? 1. Meinung ja: OLG Hamburg, , 3 U 26/12 2. Meinung nein: LG FFM, , 2-03 O 27/14 weil 13 TMG nicht wettbewerbsbezogen. Aber: ggf. Bußgeld!
35 VI. Markenrecht Nutzung von Zeichen Dritter bei Facebook und Co. kann markenmäßige Verwendung sein! Beispiel: Bewerbung von Produkten IPhone Ladegerät Benennung der eigenen Facebookseite
36 VI. Markenrecht Vorsicht bei Symbolen der Social Media Anbieter (z.b. Facebook- Daumen) Diese sind in der Regel markenrechtlich geschützt und dürfen nur in engen Grenzen benutzt werden!
37 VII. Folgen von Verstößen Ansprüche des Verletzten: - Unterlassungsanspruch - Auskunftsanspruch - Schadensersatzanspruch (Lizenzschaden, Markenverwirrungsschaden, Anwaltskosten)
38 VII. Folgen von Verstößen Reihenfolge der Ahndung (i.d.r.): Abmahnung mit Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben Einstweilige Verfügung Hauptsacheklage
39 VII. Folgen von Verstößen Reaktionsmöglichkeiten auf Abmahnung: 1. Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung 2. Abgabe modifizierte Unterlassungserklärung 3. keine Reaktion 4. Zurückweisung der Abmahnung (ggf. negative Feststellungsklage
40 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Sascha John Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Telefonische Erreichbarkeit: Mo Fr Uhr unter
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