II. Gesetzliche Krankenversicherung: Warten auf die nächste Reform

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1 Gesezliche Renenversicherung: Nachhaligkei deulich erhöh 197 Die Einkommenssiuaion vieler Selbssändiger, insbesondere die der Soloselbssändigen, is heue vielfach schlecher als diejenige von abhängig Beschäfigen (JG 2006 Ziffer 355) In seinem Jahresguachen 2006/07 (Ziffern 347 ff.) ha sich der Sachversändigenra ausführlich mi diesem Problem auseinandergesez und fesgesell, dass für die Selbssändigen namenlich mi geringem Einkommen Schuzbedürfigkei beseh. Deshalb wird für Selbssändige, die noch nich in einem obligaorischen Alerssicherungssysem abgesicher sind, eine Versicherungspflich als angebrach erache. Eine Versicherungspflich verbunden mi einem Wahlrech hinsichlich der Alersvorsorgeform Privavorsorge oder Gesezliche Renenversicherung is wegen der dami verbundenen Wahrscheinlichkei einer Risikoenmischung zu verwerfen (JG 2006 Ziffer 357). Die Versicherungspflich in der Gesezlichen Renenversicherung und in einer kapialgedecken Privaversicherung unerscheide sich insbesondere hinsichlich ihrer inerpersonellen und ineremporalen Vereilungswirkungen. Der Effizienzvergleich liefer hingegen keine Überlegenhei einer privaen Versicherungspflich in einem kapialgedecken Sysem, gegenüber einer Pflichmigliedschaf in der Gesezlichen Renenversicherung (Breyer und Buchholz, 2007). Die Enscheidung zwischen einer obligaorischen privaen Alersvorsorge und einer Erweierung des Pflichversicherenkreises der Gesezlichen Renenversicherung is demnach eine Werureilsenscheidung, die vor allem davon abhäng, welche Bedeuung dem Ziel einer Gleichbehandlung dieser Personengruppe mi den derzeiigen Versicheren in der Gesezlichen Renenversicherung und der emporären Enlasung der Beiragszahler beigemessen wird. Eine solche Werenscheidung is nich vom Sachversändigenra, sondern nur von der Poliik zu fällen, aber sie solle bald geroffen werden. II. Gesezliche Krankenversicherung: Waren auf die nächse Reform 288. In der Gesezlichen Krankenversicherung (GKV) ha sich im Jahr 2007 die Tendenz der kräfigen Ausgabenseigerung forgesez, jedoch konne im Zuge der Konsolidierungsbemühungen über Beiragssazerhöhungen und vor dem Hinergrund der guen Beschäfigungsenwicklung ein Überschuss von ewa 0,3 Mrd Euro im ersen Halbjahr erwirschafe werden. Für das Gesamjahr 2007 is mi einem Überschuss in ähnlicher Größenordnung wie im vergangenen Jahr, das heiß von ewa 1,6 Mrd Euro, zu rechnen, so dass die weiere Enschuldung der Krankenkassen erleicher wird, die nach poliischer Vorgabe in der Regel bis Ende 2007 und in Ausnahmefällen bis zum Jahresende 2008, also vor Beginn der Einführung des Gesundheisfonds, abgeschlossen sein muss. Zu Mehreinnahmen kam es durch die Anhebung des Beiragssazes um durchschnilich 0,6 Prozenpunke; insgesam siegen die Beiragseinnahmen von sozialversicherungspflichigen Migliedern um 5,2 vh im ersen Halbjahr Hinzu kamen insbesondere aufgrund der Anhebung des Pauschalbeirags zusäzliche Einnahmen bei den Beirägen aus geringfügiger Beschäfigung; diese nahmen um 10,5 vh zu. Mindereinnahmen resulieren aus der Senkung des Bundeszuschusses von 4,2 Mrd Euro im Jahr 2006 auf 1,5 Mrd Euro im Jahr Ausgabenseiig ha bei den Arzneimielausgaben das zum 1. Mai 2006 in Kraf gereene Gesez zur Verbesserung der

2 198 Sachvers-ra... gesamwirschafl. Enwicklung - GA 2007 / Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen Wirschaflichkei in der Arzneimielversorgung (AVWG) seine dämpfende Wirkung weigehend wieder verloren, und die seigende Tendenz ha sich, versärk durch die Mehrwerseuererhöhung zum Anfang des Jahres, im ersen Halbjahr 2007 weier forgesez; die Arzneimielausgaben siegen um 5,6 vh. Deuliche Zuwächse ergaben sich auch bei der ärzlichen Versorgung in Höhe von 3,8 vh, während die Seigerung beim größen Ausgabenposen, der Krankenhausbehandlung mi 1,4 vh unerdurchschnilich ausfiel. Diese Seigerungsrae is jedoch vor dem Hinergrund der hohen Zuwächse von 4,3 vh in diesem Ausgabenbereich im 1. Halbjahr 2006 zu relaivieren Dem am 26. März 2007 verabschiedeen GKV-Webewerbsärkungsgesez (GKV-WSG) war ein zäher und zeiweise repuaionsschädigender Einigungsprozess zwischen den Regierungspareien vorausgegangen. So vielfälig die Neuerungen dieses Gesezes sind, so schwer fäll es jenseis des poliischen Kompromissgebos eine dieses Maßnahmenbündel inegrierende Gesamkonzepion zu erkennen. Die ausgabenseiigen Maßnahmen sind ebenso wie die Neuordnung des Risikosrukurausgleichs und der ärzlichen Vergüung zu begrüßen. Auch die neuen Spielregeln für einen Verragswebewerb zwischen den Kassen sowie die allgemeine Pflich für alle Einwohner, enweder in der Gesezlichen Krankenversicherung oder der Privaen Krankenversicherung versicher zu sein, oder die neuen Rahmenbedingungen für den Wechsel zwischen der Gesezlichen und der Privaen Krankenversicherung sind richige Schrie (JG 2006 Ziffern 315 ff.). Unbefriedigend fallen dagegen die finanzierungsseiigen Maßnahmen aus. Hier seh im Zenrum die Einrichung eines Gesundheisfonds, über den Mielaufbringung und Mielzuweisung an die gesezlichen Kassen abgewickel werden sollen. Die bisherigen kassenindividuellen Beiräge werden durch einen GKV-einheilichen Beiragssaz ersez, und die dem Fonds zufließenden Einnahmen, die sich aus den Beiragszuschüssen der Arbeigeber, den Beirägen der Kassenmiglieder sowie dem sich perspekivisch bis auf 14 Mrd Euro im Jahr 2015 aufbauenden Seuerzuschuss des Bundes zusammensezen, sollen in Form von Kosenpauschalen je Versicheren an die Kassen überwiesen werden. Durch den einheilichen Beiragssaz enfäll der bisherige Webewerbsparameer der kassenindividuellen Beiragssäze. Ersez werden soll diese Sellgröße durch kassenspezifische Zusazbeiräge, die von den Kassen zu erheben sind, wenn die ihnen zugewiesenen Versicherenpauschalen den Ausgabenbedarf nich decken, oder durch Ersaungen an die Versicheren für den Fall einer Überdeckung der Ausgaben durch die Kosenpauschalen. Die den Zusazbeirägen und Ersaungen zugedache Webewerbsfunkion wird allerdings nach Lage der Dinge dadurch ausgehebel, dass der Zusazbeirag für das einzelne Kassenmiglied 1 vh des beiragspflichigen Einkommens oder 8 Euro nich überschreien darf und gleichzeiig die Quoe der aus den Mieln des Fonds gedecken Gesundheisausgaben von zunächs 100 vh auf 95 vh sinken soll. Eine uner Webewerbsaspeken widersinnige Konsequenz dieser Regelung is, dass der Zusazbeirag einer Kasse umso höher is, je mehr Miglieder dieser Kasse von dieser Überforderungsregel beroffen sind. Da somi die Höhe des Zusazbeirags von der Einkommenssrukur der Versicheren der einzelnen Kassen abhäng, beseh sofern es bei dieser Regelung bleib die Gefahr, dass es zu einem Webewerb um Versichere mi hohen Einkommen und nich zu dem gewünschen Leisungswebewerb komm, denn die aus der 1 vh- Überforderungsgrenze resulierenden Beiragsausfälle sollen zu Lasen der jeweiligen Krankenkasse gehen.

3 Gesezliche Krankenversicherung: Waren auf die nächse Reform Mi der Fonds-Lösung wurde der poliische Lagersrei zwischen den Unionspareien, die sich für ein Pauschalprämienmodell ausgesprochen haen, und der SPD, die ein Bürgerversicherungskonzep verfolge, nur scheinbar überwunden. Die von der Poliik lezlich verworfenen Reformmodelle, namenlich die Pauschalbeiragskonzepe, waren nich nur durch mehr konzepionelle Klarhei und Sringenz gekennzeichne, ewa hinsichlich der Abgrenzung des Versicherenkreises und der Beiragsgesalung. Diese Konzepe gaben auch deulich zielführendere Anworen auf die Fragen, wie die Finanzierung des Gesundheiswesens längerfrisig sabilisier und die Abgabenbelasung des Fakors Arbei verringer werden können. Dadurch, dass diese Reformmodelle, daruner die Bürgerpauschale des Sachversändigenraes, durchweg deaillier mi quaniaiven Schäzungen zu ihren Finanzierungs- und Vereilungseffeken unerleg waren, machen sie sich jedoch poliisch angreifbar. Die gefundene Fonds-Lösung is hingegen in vielerlei Hinsich unbesimm und inerpreaionsoffen, und genau darin besand vermulich ihr poliischer Charme. Denn mi dem Fonds lassen sich einige nur schwer umkehrbare konzepionelle Feslegungen vermeiden oder zeilich aufschieben. Zudem is ein eablierer Fonds eine gue Voraussezung, bei geänderen poliischen Mehrheien enweder sehr schnell durch den Einbezug der Privaen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung zu gelangen oder durch eine Umwandlung der einkommensabhängigen Migliederbeiräge in Arbeinehmerpauschalen das Konzep einer Gesundheisprämie umzusezen /**. Insofern gil gerade bei der Gesundheisreform 2007: Nach der Reform is vor der Reform. III. Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 1. Enwicklung der Einnahmen und Ausgaben 291. Die finanzielle Lage der Sozialen Pflegeversicherung ha sich im Jahr 2007 nach einer leichen Enspannung im Jahr 2006, die eine Folge des Vorziehens des Zahlungsermins der Beiragszahlungen war, wieder verschlecher. Zur Jahresmie ergab sich ein Defizi von rund 350 Mio Euro, das aber bis zum Jahresende uner anderem aufgrund der Beiragseffeke aus dem 13. Monasgehal nur noch leich anseigen dürfe. Dami seze sich die Enwicklung der Jahre 1999 bis 2005 for, in denen jährlich Finanzierungsdefizie von kumulier 2,47 Mrd Euro zu verzeichnen gewesen waren und die nur im Jahr 2006 durch den aus dem Sondereffek resulierenden Überschuss von 450 Mio Euro unerbrochen wurde. Insgesam führe dies dazu, dass die Reserven der Pflegeversicherung, das heiß der Mielbesand am Ende des Abrechnungszeiraums, weier auf 3,15 Mrd Euro zum Ende des ersen Halbjahres abgeschmolzen wurden; Ende des Jahres 2000 hae der Mielbesand noch 4,8 Mrd Euro beragen. Isolier berache haben sich die Einnahmen der Sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2007 durchaus posiiv enwickel. Nach einem Ansieg von rund 1,1 vh im Jahr 2006, uner Herausrechnung des Sondereffeks, is aufgrund der guen Beschäfigungsenwicklung und der höheren Tarifabschlüsse mi einem Ansieg der Beiragseinnahmen von ewa 2 vh zu rechnen. Im ersen Halbjahr beliefen sich die Gesameinnahmen auf 8,8 Mrd Euro. Parallel hierzu siegen aber auch die Ausgaben im Jahr 2007 särker als in den Jahren zuvor. Bereis im ersen Halbjahr 2007 war ein Ansieg der Gesamausgaben um 1,8 vh gegenüber dem Vorjahreszeiraum auf 9,1 Mrd Euro zu verzeichnen. Bei den Leisungsausgaben erhöhen sich die Ausgaben für Pflegesachleisungen überproporional um 2,2 vh auf 1,22 Mrd Euro. Als größer Ausgabenposen bei den Leisungen

4 200 Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen schlugen die Zahlungen für die vollsaionäre Pflege mi 4,38 Mrd Euro zu Buche, die um 1,7 vh gegenüber dem ersen Halbjahr 2006 wuchsen. Zudem ha sich der bisherige Trend sinkender Renenversicherungsbeiräge für Pflegepersonen nich forgesez Im kommenden Jahr wird sich die Einnahmesiuaion der Sozialen Pflegeversicherung auch durch die geplane Anhebung des Allgemeinen Beiragssazes auf 1,95 vh zum 1. Juli 2008 verbessern; in den nächsen Jahren wird sich die Finanzlage der Pflegeversicherung daher zunächs wieder posiiver darsellen. Angesichs des weieren Ansiegs der Zahl der Leisungsempfänger und aufgrund der schriweisen Einführung der Leisungsverbesserungen im Rahmen der für das nächse Jahr geplanen Pflegereform wird sich allerdings die Finanzsiuaion wieder verschlechern, und späer werden weiere Beiragssazerhöhungen oder ein Abschmelzen des Mielbesands nowendig werden. 2. Die geplanen Reformmaßnahmen: Leisungsausweiung und Dynamisierung 293. Die von der Bundesregierung am 17. Okober 2007 beschlossene Reform zur srukurellen Weierenwicklung der Pflegeversicherung (Enwurf zum Pflege-Weierenwicklungsgesez) ziel einerseis auf eine Ausweiung der solidarischen, über einkommensabhängige Beiräge finanzieren Teilabsicherung des Pflegerisikos, und andererseis auf eine kosendämpfende Umsrukurierung auf Seien der Leisungserbringer ab. Dem Ansaz ambulan vor saionär zufolge soll die kosengünsigere ambulane Versorgung von erheblich bis schwers Pflegebedürfigen (Pflegesufe I bis III) weier ausgebau werden (Tabelle 23). Das bedeue, dass die ambulanen Sachleisungsberäge und das Pflegegeld der Pflegesufen I bis III bis zum Jahr 2012 schriweise angehoben werden. Die finanziellen Anreize zugunsen der eureren saionären Pflege von erheblich und schwer Pflegebedürfigen (Pflegesufe I und II) sollen hingegen nich weier erhöh werden. Bei den Pauschalen der Pflegesufe III is dagegen sowohl in der saionären wie in der ambulanen Pflege eine deuliche Anhebung vorgesehen. Außerdem is geplan, die Höchspauschalen für Härefälle in der saionären Pflege der Pflegesufe III bis zum Jahr 2012 sufenweise an die gegenwärigen Höchspauschalen für ambulane Sachleisungen in Höhe von Euro anzugleichen. Nach den Berechnungen des Bundesgesundheisminiseriums führ die schriweise Anhebung der Leisungsberäge zu Mehrausgaben im zweien Halbjahr 2008 von rund 0,2 Mrd Euro und im Jahr 2009 von ewa 0,4 Mrd Euro. Mi Einsezen der zweien Sufe der Anhebung seigen die Mehrausgaben im Jahr 2010 auf circa 0,8 Mrd Euro und im Jahr 2012 nochmals auf 1,25 Mrd Euro an. Miel- und langfrisig sollen diese Mehrausgaben ewa 0,1 Beiragssazpunken ensprechen Darüber hinaus sollen Anreize zur Särkung der ambulanen Versorgung und Bereuung durch die Einführung von orsnahen Pflegesüzpunken, den Einsaz ansässiger Fallmanager und die Förderung von bereuem Wohnen und bereuen Wohngemeinschafen wie auch durch den versärken Einsaz von Einzelpflegekräfen gesez werden. Pflegekassen, Krankenkassen, Leisungserbringer und Kommunen sollen deshalb Verräge für Inegriere wohnorsnahe Versorgung und Bereuung abschließen können. Durch einen gepoolen Einsaz von Pflegekräfen sollen zusäzliche Wirschaflichkeisreserven erschlossen werden. Die Einrichung von sädischen Pflegesüzpunken zur Organisaion und Koordinaion von Pflegeangeboen wird durch die Pflegeversicherung in den ersen zwei Jahren der Ensehung finanzier.

5 Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 201 Tabelle 23 Die wichigsen finanziellen Leisungen in der Pflegeversicherung: Saus quo 2007 und geplane Verbesserungen bis ) bis zu... Euro, monalich Leisungen bei Pflegebedürfigkei Jahr Pflegesufe I (erheblich Pflegebedürfige) Pflegesufe II (schwer Pflegebedürfige) Pflegesufe III/Härefälle (schwers Pflegebedürfige) Sachleisungen bei häuslicher Pflege durch professionelle Pflegekräfe von Verragsdiensen Pflegegeld für selbsbeschaffe Pflegehilfen 2) Tages- und Nachpflege in eilsaionären Einrichungen Pflege in vollsaionären Einrichungen Häusliche Pflege / / / / Teil- oder vollsaionäre Pflege / / / / ) Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 17. Okober ) Zum Beispiel von geeigneen Pflegepersonen aus der Familie. Neu is die Einbeziehung von Personen mi erheblich eingeschränker Allagskompeenz, die noch keinen erheblichen Pflegebedarf nachweisen können, aber dennoch zusäzliche Bereuung benöigen (Demenzkranke). Der Leisungsberag für diesen Personenkreis wird auf einen Berag in Höhe von bis zu Euro jährlich erhöh Zudem wurde eine Reihe von Maßnahmen verabrede, von denen langfrisig eine Ausgabensenkung erware wird: Angehörige sollen für die Dauer einer Pflegezei von bis zu sechs Monaen ein Anrech auf eine unbezahle Freisellung von der Arbei erhalen, ohne den Anspruch auf ihren Arbeisplaz zu verlieren. Bei kurzfrisig aufreenden Pflegefällen in der Familie sollen Angehörige in Zukunf einmalig einen Freisellungsanspruch von bis zu zehn unbezahlen Tagen beanragen können. Die Pflegekassen sollen gemeinsam mi den Ländern und anderen Verragsparnern dazu verpfliche werden, bürgerschafliches generaionsübergreifendes Engagemen auf kommunaler Ebene besser in das Versorgungsangebo zu inegrieren.

6 202 Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen Saionäre Pflegeeinrichungen sollen durch finanzielle Gegenleisung animier werden, den Gesundheiszusand des Pflegebedürfigen mi akivierender Pflege und Rehabiliaion zu verbessern Nach der schriweisen Anpassung der Leisungen bis zum Jahr 2012 sollen dann ab dem Jahr 2015 alle drei Jahre die beragsmäßig fesgelegen Leisungen dynamisier werden. Sei der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 sind die Pauschalen unveränder geblieben. Der reale Versicherungswer der Leisungen ha sich somi seidem um ewa 15 vh verringer. Dami sieg die Gefahr, dass Pflegebedürfige zunehmend wieder auf eine Unersüzung durch die Sozialhilfe angewiesen waren. Die sufenweise Anhebung und Dynamisierung der Leisungen nach Maßgabe einer unersellen durchschnilichen Inflaionsrae von jährlich 1,5 vh soll dies nach den Vorsellungen des Bundesgesundheisminiseriums verhindern und gewährleisen, dass der reale Wer der Pflege auch langfrisig in ewa dem heuigen ensprich. Die Prüfung der Anpassungsrae der Beräge in Anlehnung an die Enwicklung der Verbraucherpreise soll alle drei Jahre vorgenommen werden. Die Leisungsangleichung soll jedoch so die inerpreaionsoffene Formulierung in den Eckpunken nich höher sein als die Bruolohnenwicklung im selben Zeiraum. 3. Ausgleichszahlungen der Privaen Pflegeversicherung 297. Im Koaliionsverrag vom 11. November 2005 haen die Regierungspareien eine Reform der Sozialen Pflegeversicherung vereinbar, die neben den beschriebenen Leisungsverbesserungen und einem Abbau von Fehlanreizen zugunsen der saionären Pflege auch die Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapialgedecke Elemene (Demografiereserve) sowie einen Finanzausgleich zwischen der Privaen und der Sozialen Pflegeversicherung zum Ausgleich der schlecheren Risikosrukuren der Sozialen Pflegeversicherung vorsah. Die Einführung kapialgedecker Elemene auf der Finanzierungsseie war das Anliegen der Unionspareien, der Finanzausgleich zugunsen der Sozialen Pflegeversicherung das der SPD. Während die SPD zum Ausgleich der Risikounerschiede in der Sozialen Pflegeversicherung kommen aufgrund der schlecheren Alerssrukur der dor Versicheren auf je 100 Versichere 2,8 Leisungsempfänger, in der Privaen Pflegeversicherung dagegen aufgrund des geringeren Durchschnialers der dor Versicheren nur 1,3 Leisungsempfänger regelmäßige Zahlungen von zunächs 1 Mrd Euro in den Jahren 2008 bis 2010 fordere, war die CDU/CSU in Teilen berei, eine einmalige, in der Höhe freilich nich fesgelege Ausgleichszahlung durch die Privae Pflegeversicherung zu akzepieren. Beide Opionen jährliche Zahlungen oder Einmalzahlung wurden dem Bundesinnenminiserium und dem Bundesjusizminiserium zur verfassungsrechlichen Prüfung des dami verbundenen übergreifenden Solidarausgleichs vorgeleg. Während das Bundesjusizminiserium einen jährlichen Solidarausgleich zugunsen der Sozialen Pflegekassen für verfassungsrechlich möglich, eine Einmalzahlung dagegen als bedenklich ansah, wurden vom Bundesinnenminiserium beide Alernaiven verworfen. Da die SPD ohne einen Finanzausgleich zwischen Privaer und Sozialer Pflegeversicherung einer Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapialgedecke Elemene nich zusimmen wolle,

7 Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 203 zog der aufgrund des Guachens des Bundesinnenminiseriums von den Unionspareien gefordere Verzich auf den im Koaliionsverrag vereinbaren Finanzausgleich im Gegenzug den Verzich auf die Demografiereserve nach sich Das Bundesinnenminiserium argumenier, dass durch die unüberbrückbare Srukurenscheidung der parallelen Eablierung einer Sozialen und einer Privaen Pflegeversicherung kein Raum für Ausgleichszahlungen aufgrund unerschiedlicher Risikomerkmale beider Versicherungsypen besehe. Die Privae und die Soziale Pflegeversicherung würden sich in ihren rechlichen Srukuren grundsäzlich unerscheiden. Denn während die Privae Pflegeversicherung auf der Grundlage und nach Maßgabe des Privarechs organisier sei, verdanke die Soziale Pflegeversicherung Exisenz, Organisaion und Inhal allein dem saalichen Organisaionsak. Die Privae Pflegeversicherung orieniere sich am Prinzip der Individualäquivalenz, während die Soziale Pflegeversicherung durch die Prinzipien der Sozialversicherung, insbesondere dem der sozialen Umvereilung nach Maßgabe der individuellen Leisungsfähigkei gepräg sei. Die Privae Pflegeversicherung müsse dem Saa als privaes Eigenum vorausliegende Rücksellungen aufbauen, die Soziale Pflegeversicherung dagegen eröffne durch das saalich vermiele Umlageverfahren nur solidarisch gebundene Teilhabeansprüche am jeweiligen Beiragsaufkommen. Im Ergebnis sei daher nur die soziale Pflegeversicherung als eine am Solidarprinzip orieniere Sozial - Versicherung zu qualifizieren, während der privaen Pflich-Pflegeversicherung prinzipiell sowohl eine inerne wie ers rech eine exerne soziale Umvereilungskomponene fremd is (BMI, 2007). Dieses sehr dezidiere Voum muss insofern überraschen, als sich jenseis der Tasache, dass die Leisungen der Sozialen und Privaen Pflegeversicherung idenisch sind und bei Sreiigkeien auch im Bereich der Privaen Pflegeversicherung der Sozialrechsweg zu beschreien is die Privae Pflegeversicherung eben nich am Prinzip der Individualäquivalenz orienier, sondern im Gegensaz zur Privaen Krankenversicherung durch Unisex-Tarife sowie eine beiragsfreie Miversicherung der Kinder gekennzeichne is. Zudem is ein voller Risikosrukurausgleich zwischen den privaen Versicherern eablier, und 110 SGB XI schreib vor, dass die Prämienhöhe in der Privaen Pflegeversicherung den Höchsbeirag in der Sozialen Pflegeversicherung nur in besimmen Ausnahmen überseigen darf. Richig is, dass im Gegensaz zu einer umlagefinanzieren Sozialversicherung in einer kapialgedecken Versicherung unerschiedliche Alerssrukuren und dami auch unerschiedliche Pflegewahrscheinlichkeien prinzipiell irrelevan sind. Denn während in einer umlagefinanzieren Pflegeversicherung in der Alerssrukur begründee unerschiedliche Pflegewahrscheinlichkeien der einzelnen Kassen durch den Risikosrukurausgleich kompensier werden, geschieh dies in einem kapialgedecken Sysem durch die versicherungsindividuellen Alerungsrücksellungen. Vor einem ewaigen Ausgleich zugunsen der Sozialen Pflegeversicherung müsse daher die günsigere Risikosrukur der Privaen Pflegeversicherung um die unerschiedlichen Alerssrukuren der Versicheren bereinig werden. Dieses der Sache nach zureffende Argumen blende freilich aus, dass die schlechere Risikosrukur der Sozialen Pflegeversicherung nich zulez eine Folge des Prinzips Pflege folg Krankhei und der dami verbundenen Risikoenmischung zu Lasen der gesezlichen Kranken- und Pflegekassen is.

8 204 Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen 299. Der größe Teil der günsigeren Risikosrukur der privaen Kassen is das Ergebnis der Srukurenscheidung, dass es eine Versicherungspflichgrenze und dami neben der Gesezlichen Krankenversicherung eine subsiuive Privae Krankenversicherung gib. Wenn man das Argumen akzepier, dass die aus dieser Sysemenscheidung erwachsenden Unerschiede in den Risikosrukuren der gesezlichen und privaen Pflegekassen keine Ausgleichszahlungen zugunsen der Sozialen Pflegeversicherung begründen, so berücksichig diese Sichweise dennoch nich, dass die Risikoenmischung zu Lasen der Sozialen Pflegeversicherung nich nur das Ergebnis dieser Sysemenscheidung is. Zu den unerschiedlichen Alers- und dami Risikosrukuren haben auch die im Jahr 1998 ausgelaufenen Möglichkeien beigeragen, als priva Versicherer beim Reneneinri in die gesezlichen Kassen zurückzukehren, während die noch nich verzehren, bei den privaen Versicherern gebildeen Alerungsrücksellungen dieser Wechsler aber in den privaen Sysemen verblieben. Nich die aus der Sysemenscheidung, und der aus dieser Enscheidung erwachsenden Versicherungspflichgrenze, wohl aber die sich aus diesen Rückkehrmöglichkeien ergebenden Unerschiede in den Risikosrukuren legiimieren vom Prinzip her Ausgleichszahlungen zugunsen der Sozialen Pflegeversicherung. Dieser Ausgleich wäre allerdings vom Volumen her deulich geringer als die von der SPD gefordere Summe von 1 Mrd Euro pro Jahr, und auf jeden Fall ein zeilich befriseer Transfer, da nach dem Auslaufen dieser Rückkehrmöglichkeien die daraus resulierenden Effeke auf die Pflegewahrscheinlichkei späesens in 20 bis 30 Jahren verschwunden sind. 4. Deerminanen der Beiragssazenwicklung 300. Sieh man von emporären Defizien oder Überschüssen ab, muss da die Soziale Pflegeversicherung keine seuerlichen Zuschüsse erhäl in jeder Periode das Beiragsaufkommen dem Ausgabenvolumen ensprechen. Der durchschniliche Beiragssaz ergib sich deshalb als Quoien aus dem Ausgabenvolumen und der Summe der beiragspflichigen Einkommen. Dieser so ermiele durchschniliche Beiragssaz ensprich aber nich dem allgemeinen Beiragssaz, der niedriger is, da kinderlose Versichere einen Zusazbeirag von derzei 0,25 Prozenpunken zu enrichen haben Die Deerminanen des Beiragssazes lassen sich formal anhand einer Bilanzgleichung der Sozialen Pflegeversicherung besimmen. Diese Bilanzgleichung besag, dass in jeder Periode die laufenden Einnahmen ( E ) den laufenden Ausgaben ( A ) ensprechen müssen, E = A, (1) wobei E Kl Kl E Kl KI KI ( R + BR ) + b ( R BR ) E = b L + b L + b + und (2) + m, f i m, f i m, f i A = X a λ K. (3)

9 Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 205 In diesen Gleichungen sehen jeweils für das Jahr E: die Gesameinnahmen; A: die Gesamausgaben; b: der allgemeine Beiragssaz; Kl b : der Sonderbeirag der Kinderlosen; L : die beiragspflichigen Einkommen der Erwerbsäigen; E Kl E L : die beiragspflichigen Einkommen der kinderlosen Erwerbsäigen; R: die beiragspflichigen Renen aus der Gesezlichen Renenversicherung; BR: die beiragspflichigen Beriebsrenen; L : die beiragspflichigen Einkommen der Renner (= R + BR ); R Kl R KI KI L : die beiragspflichigen Einkommen der kinderlosen Renner (= R + BR ); X: der Fakor, mi dem Ausgaben zum Erhal der realen Leisungen dynamisier werden; f : die durchschnilichen kohorenspezifischen Pflegeausgaben für Frauen und Männer; m a, i λ m, f i m f K, i N : : die kohorenspezifischen Pflegewahrscheinlichkeien von Frauen und Männern; : die geschlechs- und kohorenspezifischen Besezungszahlen; die maximale Lebenserwarung. Aus Gleichung (2) läss sich der durchschniliche Beiragssaz b ableien, der in jeder Periode das finanzwirschafliche Gleichgewich gewährleise. b Kl Kl Kl E b ( LE + LR ) = ; (4) L + L E R oder b = X + a m, i f λ m, f i L K E m, f i + L b R Kl Kl Kl ( L + L ) E R. (5) Der erse Summand des Zählers des Bruchs in (5) seh für die ausgabenseiigen Deerminanen, während der zweie Summand und der Nenner die einnahmeseiigen Einflussfakoren erfassen Von zenraler, wenn auch nich alleiniger Bedeuung für die Enwicklung des Beiragssazes sind die demografischen Deerminanen, nämlich die Änderung der Bevölkerungszahl, die Änderung der Alerssrukur sowie die Enwicklung der kohorenspezifischen Pflegewahrscheinlichkeien. Dieser demografische Einfluss auf den Beiragssaz läss sich in einen Ausgabeneffek und einen Einnahmeeffek zerlegen. Der Ausgabeneffek resulier aus den alersabhängigen Pflegewahrscheinlichkeien in Kombinaion mi der Zunahme der Anzahl der Pflegebedürfigen als Folge des seigenden Aneils der Äleren an der Gesambevölkerung. Der Einnahmeeffek erwächs daraus, dass mi einer Zunahme der Anzahl der Renner an der Gesamzahl der Versicheren das durchschniliche Beiragsaufkommen je Versicheren sink, da Renner im Durchschni und roz der

10 206 Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen Beiragspflich von Beriebsrenen regelmäßig ein geringeres beiragspflichiges Einkommen beziehen als Erwerbsäige. Da aber die Soziale Pflegeversicherung wie die Gesezliche Krankenversicherung, jedoch anders als die Gesezliche Renenversicherung, auf einem Drei-Generaionen- Verrag basier und die Kinder aller Versicheren beiragsfrei miversicher sind, ha eine niedrige Geburenzahl für sich genommen einen posiiven Effek auf das durchschniliche Beiragsaufkommen je Versicheren. Versärk wird dieser das durchschniliche Beiragsaufkommen erhöhende Effek rückläufiger Geburenzahlen dadurch, dass ein dann wachsender Aneil von kinderlosen Versicheren den Zusazbeirag enrichen muss. Die den durchschnilichen Beiragssaz im Zeiverlauf reibenden demografischen Parameer werden allerdings in ihrer Wirkmächigkei eilweise deulich modifizier durch poliische Fakoren wie die Höhe des Zusazbeirags für die kinderlosen Versicheren und insbesondere die Rae, mi der die Leisungen dynamisier werden, um den maeriellen Versicherungswer der Sozialen Pflegeversicherung zu erhalen, sowie durch die Enwicklung der beiragspflichigen Einkommen, konkre der Löhne, der Renen aus der Gesezlichen Renenversicherung und der Leisungen aus der Berieblichen Alersversorgung. Bei konsanen Pflegewahrscheinlichkeien führen seigende Besezungszahlen der äleren Kohoren zu einem Ansieg der Gesamausgaben und ceeris paribus zu einem seigenden durchschnilichen Beiragssaz In den folgenden Simulaionsrechnungen hinsichlich der langfrisigen Enwicklung des Beiragssazes soll ausgehend von einem Basisszenario, welches auf den Eckpunken der geplanen Reform basier, die Sensiiviä abweichender Annahmen der wichigsen poliischen und ökonomischen Fakoren für den Beiragssaz besimm werden. Denn die Nowendigkei weierer einnahmeseiiger Reformmaßnahmen wird lezlich von der als wahrscheinlich eracheen Enwicklung des Beiragssazes besimm. Die wichigse Deerminane der Pflegeausgaben is die Anzahl der Pflegefälle. Diese Größe wird mi Hilfe der projizieren demografischen Enwicklung ermiel. Hinsichlich der demografischen Enwicklung wird die milere Variane der 11. koordinieren Bevölkerungsvorausberechnung des Saisischen Bundesames (Variane 1 - W2) als Rechengrundlage verwende. Die Annahmen dieser Variane sind eine annähernd konsane Geburenhäufigkei von 1,4 Kindern pro Frau, ein Ansieg der Lebenserwarung neugeborener Jungen bis zum Jahr 2050 auf 83,5 Jahre und neugeborener Mädchen auf 88,0 Jahre sowie ein jährlicher Wanderungssaldo von Personen. Das Pflegerisiko errechne sich aus den alers- und geschlechsspezifischen Pflegewahrscheinlichkeien des Jahres Die Pflegewahrscheinlichkeien werden gerenn nach ambulaner und saionärer Versorgung berechne und für die Zukunf konsan gesez. Aus diesen Annahmen folg, dass die Anzahl der Pflegefälle in der Sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahr 2050 auf über 3,9 Millionen Personen anseigen wird.

11 Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 207 Für die Ausgabenenwicklung sind zudem der Leisungsumfang und die Dynamisierung der Leisungspauschalen von großer Bedeuung. Die skizzieren Eckpunke der Pflegereform 2008, namenlich die Leisungsausweiungen und die Erhöhung der Pauschalen im ambulanen Bereich bis zum Jahr 2012, wurden bei der Modellierung der Ausgabenseie berücksichig und in Pro-Kopf- Ausgaben ransformier. Die Leisungsdynamisierung ab dem Jahr 2013 wurde mi einer Rae von jährlich 1,5 vh fesgeschrieben und wird ersmals im Jahr 2015 umgesez. Die Einkommensenwicklung, die der Simulaion zugrunde lieg, folg den Annahmen des Renenversicherungsberichs 2006, die sich in der mileren und längeren Fris mi den Annahmen der Rürup-Kommission decken (JG 2003 Ziffer 358). Die Zahlen für die Jahre 2007 und 2008 wurden akualisier. So wird für das Jahr 2007 eine Zuwachsrae der beiragspflichigen Einkommen je Versicheren in der Alersklasse der 20- bis 65-Jährigen von 2 vh unersell, für das Jahr 2008 nur ein Zuwachs von 1,5 vh. Bis zum Jahr 2020 seig die unerselle Zunahme der beiragspflichigen Arbeisengele auf 3 vh und bleib bis zum Jahr 2050 auf diesem Niveau. Für Renner wird eine um durchschnilich ewa 0,6 Prozenpunke geringere Zuwachsrae der beiragspflichigen Engele angenommen. Dabei wurde berücksichig, dass die Renenenwicklung nach Maßgabe der Renenanpassungsformel hiner der Lohnenwicklung zurückbleib, aber auch, dass die beiragspflichigen Beriebsrenen an Bedeuung gewinnen und über die Jahre in einer Erhöhung der Alerseinkommen resulieren Die Alernaivszenarien basieren gegenüber dem Basisszenario auf modifizieren Annahmen hinsichlich der Einkommensenwicklung, Leisungsdynamisierung, Bevölkerungsalerung und der Pflegewahrscheinlichkeien. So werden im Szenario Särkere Leisungsdynamisierung Dynamisierungsraen von 2 vh oder 2,5 vh unersell, während im Szenario Schwächere Einkommensenwicklung die aus dem Renenversicherungsberich ennommenen Annahmen für die Enwicklung der Einkommen um einen halben beziehungsweise einen Prozenpunk reduzier wurden. Das Szenario Särkere Alerung basier zwar auf den Basisannahmen bezüglich der ökonomischen und poliischen Fakoren, allerdings wird die Variane 6 - W1 der 11. koordinieren Bevölkerungsvorausberechnung als Rechengrundlage für die Simulaion genuz. Die dieser Variane zugrunde liegenden Annahmen sind ein Rückgang der Geburenhäufigkei bis zum Jahr 2050 auf 1,2 Kinder pro Frau, ein Ansieg der Lebenserwarung neugeborener Jungen auf 85,4 Jahre im Jahr 2050 und neugeborener Mädchen auf 89,8 Jahre sowie ein jährlicher Wanderungssaldo von Personen. Im Szenario Sinkende Pflegewahrscheinlichkei wurde von verminderen Pflegewahrscheinlichkeien ausgegangen, die beispielsweise durch medizinischen Forschri erreich werden können, das heiß, die fesgeschriebenen konsanen Pflegewahrscheinlichkeien des Jahres 2006 wurden für die 70- bis 90-Jährigen bis zum Jahr 2030 um 10 vh herunergesez Das vom Sachversändigenra als realisisch erachee Referenzszenario basier ebenfalls in Ermangelung validerer Annahmen auf der unersellen Engelenwicklung des Renenversicherungsberichs 2006 der Bundesregierung. Wenn das Ziel der Dynamisierung eine weigehende Konsanz der realen Versicherungsleisung sein soll, is eine Anpassung der Leisungen nur nach Maßgabe der Inflaionsrae unzureichend, da dies im personalinensiven Pflegebereich den Ansieg der Realeinkommen der dor Erwerbsäigen ausschließen würde. Daher erschein dem Sachversändigenra eine über der Inflaionsrae von 1,5 vh liegende Leisungsdynamisierung angebrach.

12 208 Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen Deshalb wird im Referenzszenario von einer Anhebung der Leisungspauschalen ab dem Jahr 2013 um 2,25 vh pro Jahr ausgegangen, der Hälfe der Summe aus angenommener Inflaionsrae von 1,5 vh und dem langfrisig unersellen nominalen Lohnwachsum von 3 vh. Diese unerhalb der erwareen Lohnseigerung liegende Dynamisierungsrae bedeue nich, dass die Löhne der im Pflegebereich Beschäfigen nich auch um jährlich 3 vh seigen, sondern dass die Anbieer von Pflegediensleisungen bei Lohnseigerungen von 3 vh ihre Preise für die gleichen Leisungen nur um 2,25 vh anheben müssen, da auch im Pflegebereich vorhandene Raionalisierungspoenziale erschlossen werden. Erfolge hingegen eine Dynamisierung parallel zur Lohnenwicklung, so ließen die Leisungsanbieer enweder mögliche Raionalisierungsgewinne ungenuz oder gäben diese nich an die Versicherengemeinschaf weier (Rürup-Kommission, 2003). Um bei der Prognose des Beiragssazes auf einer sicheren Seie zu sein, wird roz der regelmäßig mi einem Gewinn an gesunden Jahren verbundenen Zunahme der Lebenserwarung in einer konservaiven Annahme bis zum Jahr 2050 von einer Konsanz der kohorenspezifischen Pflegewahrscheinlichkeien ausgegangen. 5. Die Beiragssazenwicklung und Ergebnisse 306. Der durchschniliche Beiragssaz, das heiß das gewogene arihmeische Miel aus dem allgemeinen Beiragssaz und dem Zusazbeirag für Kinderlose, berug 1,76 vh im Jahr In der für das nächse Jahr vorgesehenen Pflegereform soll der allgemeine Beiragssaz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Beiragssazpunke erhöh werden. Dies würde zu einem Durchschnisbeiragssaz von 1,89 vh im nächsen Jahr und von 2,01 vh im Jahr 2009 führen Ab dem Jahr 2017 kann im Basisszenario der Beiragssaz von 2,01 vh nich mehr gehalen werden. Der erforderliche Saz seig bis auf 2,48 vh im Jahr 2050 an (Tabelle 24). Diese vergleichsweise moderae Beiragssazenwicklung is zum einen auf die unerselle Enwicklung der versicherungspflichigen Engele zurückzuführen und zum anderen auf eine nur die Inflaionsrae von 1,5 vh pro Jahr kompensierende Leisungsdynamisierung. Unersell man ein um einen Prozenpunk geringeres Wachsum der Einkommen ab dem Jahr 2011, läge der Beiragssaz im Jahr 2050 bei 3,64 vh. Eine Leisungsdynamisierung von 2 vh beziehungsweise 2,5 vh, die eine reale Einkommensseigerung der im Pflegesekor Beschäfigen implizier, würde zu einem Beiragssaz von 2,93 vh beziehungsweise 3,45 vh im Jahr 2050 führen. Die bei der Variane särkere Alerung um rund Personen größere Anzahl an Pflegefällen schläg mi einem um 0,5 Beiragssazpunke höheren Beiragssaz im Jahr 2050 zu Buche. Die hohe Sensiiviä der Sozialen Pflegeversicherung gegenüber der Bevölkerungsalerung, der isoliere Demografieeffek, läss sich abschäzen, wenn man unersell, dass bereis heue die Bevölkerungssrukur des Jahres 2050 gegeben wäre. In diesem Fall läge nämlich der das finanzwirschafliche Gleichgewich garanierende durchschniliche Beiragssaz bei 4,5 vh. Sinkende Pflegewahrscheinlichkeien in den vom Pflegerisiko besonders beroffenen Alersklassen wirken sich signifikan auf den Beiragssaz aus, da mi einem sinkenden Pflegerisiko die Anzahl der Pflegefälle nich so sark seig. Die angenommene Redukion des Pflegerisikos um 10 vh bis zum Jahr 2030 in den Alersklassen 70 Jahre und äler implizier knapp 3,6 Millionen Pflegefälle

13 Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 209 im Jahr 2050 und würde fakisch Beiragssazsabiliä zur Folge haben, wenn die Einkommen wie im Basis- und Referenzszenario unersell zunehmen. Annahmen/Ergebnisse Tabelle 24 Beiragssazenwicklung in der Sozialen Pflegeversicherung bis 2050 bei unerschiedlichen Annahmen Basisszenario Särkere Leisungsdynamisierung Alernaivszenarien zum Basisszenario a) b) a) b) Särkere Alerung Szenarien Annahmen 1) Schwächere Einkommensenwicklung Sinkende Pflegewahrscheinlichkei Referenzszenario Demografie... Gemäß Variane... der 11. koordinieren Bevölkerungsvorausberechnung 1-W2 6-W1 1-W2 Pflegewahrscheinlichkei... Gemäß der im Jahr 2006 bis um 10 vh Leisungen an Versichere... Einkommen der Versicheren... Bis 2012 gemäß Saus quo einschließlich der geplanen Leisungsverbesserungen in der Pflegereform 2008 ab 2013 jährliche Anpassung um... vh + 1,5 + 2,0 + 2,5 + 1,5 + 1,0 + 1,5 + 1,5 + 2,25 Ab 2009 gemäß der Annahmen im Renenversicherungsberich 2006 der Bundesregierung 2), schwächerer Ansieg um jeweils 0,5/1,0 Prozenpunke bei den Szenarien 4/5 Ergebnisse für den Zeiraum 2006 bis 2050 (vh) 3) Beiragspflichige Einkommen: - Insgesam... 2,35 2,35 2,35 1,91 1,47 2,35 2,35 2,35 - Je Versicheren... 2,58 2,58 2,58 2,13 1,69 2,58 2,58 2,58 Leisungsausgaben: - Insgesam... 3,05 3,56 3,81 3,05 3,05 3,34 2,88 3,62 - Je Versicheren... 3,28 3,65 4,04 3,28 3,28 3,72 3,11 3,84 Beiragssaz im Jahr ,48 2,93 3,45 3,00 3,64 3,00 2,31 3,18 1) Zu den weieren Einzelheien siehe Ziffern ff. 2) Milere Variane. 3) Jahresdurchschniliche Veränderungsraen Die Ergebnisse zeigen, dass die demografische Enwicklung zusammen mi den Leisungsausweiungen bei der geplanen Pflegereform 2008 durchschniliche Ausgabenseigerungen von jährlich 1,85 vh bis zum Jahr 2050 beding. Pro Versicheren bedeue dies einen jährlichen Ausgabenzuwachs von 2,08 vh. Die Einkommen je Versicheren müssen mi der gleichen Rae wachsen, nur um den Demografieeffek zu kompensieren. Komm eine Leisungsdynamisierung in Höhe von jährlich 1,5 vh hinzu, seigen die Gesamausgaben um über 3 vh jährlich. Dami dies ohne Auswirkungen auf den Beiragssaz bleib, müssen die beiragspflichigen Einkommen um jährlich 3,1 vh je Versicheren zunehmen.

14 210 Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen Im Referenzszenario des Sachversändigenraes seig durch die höhere Dynamisierungsrae gegenüber dem Basisszenario der Beiragssaz auf 3,18 vh im Jahr 2050 (Schaubild 62). Der Beiragssaz von nur 2,48 vh im Jahr 2050, wie er sich im Basisszenario nach Maßgabe der Annahmen der Bundesregierung ergib, resulier im Wesenlichen aus den niedrigeren Wachsumsraen der Ausgaben je Versicheren. Schaubild 62 Beiragssazpfade für Alernaivszenarien in der Sozialen Pflegeversicherung 1) (1) Basisszenario (8) Referenzszenario Särkere Leisungsdynamisierung: (2) (3) vh 3,7 Schwächere Einkommensenwicklung: (4) (5) Särkere Alerung: Sinkende Pflegewahrscheinlichkei: (6) (7) vh 3,7 3,5 3,5 3,3 3,3 3,1 3,1 2,9 2,9 2,7 2,7 2,5 2,5 2,3 2,3 2,1 2,1 1,9 1,9 1,7 1, ) Zu den weieren Einzelheien der Szenarien (1 bis 8) siehe Tabelle und Ziffern ff. Sachversändigenra Der regelmäßig vom Freiburger Forschungszenrum für Generaionenverräge errechnee markane Ansieg des Beiragssazes auf über 7 vh im Jahr 2050 resulier zum einen aus einem auch langfrisig als sehr flach unersellen Pfad der beiragspflichigen Engele und zum anderen aus der

15 Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 211 Annahme sehr hoher Dynamisierungsfakoren bei den Leisungen in der Größenordnung von 3 vh bis 4,25 vh. Abgeleie sind diese hohen Dynamisierungsfakoren aus den Seigerungen der Pro- Kopf-Ausgaben für Pflegeleisungen in den Jahren 1970 bis Dies war aber ein Zeiraum mi deulichen Verbesserungen der Pflegeleisungen. Daher können diese Seigerungsraen der Vergangenhei, denen Leisungsausweiungen zugrunde liegen, nich als relevane Dynamisierungsparameer dienen, wenn nur der reale Versicherungswer der Sozialen Pflegeversicherung erhalen werden soll. Bei einer langfrisigen Inflaionsrae von jährlich 1,5 vh würde eine Dynamisierung der Pro-Kopf-Ausgaben von deulich über 3 vh pro Jahr selbs uner der Annahme des Fehlens jeglicher Raionalisierungspoenziale eine reale Leisungsausweiung, aber eben keine Sabilisierung des derzeiigen realen Leisungsniveaus der Sozialen Pflegeversicherung implizieren (Häcker, 2007; Schölkopf, 2007). 6. Nachhalige finanzierungsseiige Absicherung: Nur noch begrenze Möglichkeien 309. Geh man von der langfrisigen Enwicklung des Beiragssazes in der Sozialen Pflegeversicherung nach Maßgabe des Referenzszenarios aus, dann is ein Ansieg des durchschnilichen Beiragssazes von derzei 1,7 vh auf 1,95 vh ab dem Jahr 2008 bis auf 3,2 vh im Jahr 2050 zu erwaren. Die Nowendigkei eines Umbaus des Finanzierungssysems der Sozialen Pflegeversicherung erwächs deshalb weniger aus einem besonders sarken Aufspreizen des beschäfigungsfeindlichen Abgabenkeils als Folge des Zusammenwirkens von lohnabhängiger Beiragsbemessung und Bevölkerungsalerung, sondern mehr aus der zunehmenden, die nachwachsenden Generaionen belasenden inergeneraiven Umvereilung und der Risikoenmischung zwischen Sozialer Pflegeversicherung und Privaer Pflegeversicherung als Folge einer Segmenierung der Märke der Kranken- und der Pflegeversicherung durch die ökonomisch nich zu begründende Versicherungspflichgrenze. Der Sachversändigenra ha im Jahresguachen 2004/05 zwei Reformopionen enwickel (JG 2004 Ziffern 510 ff.), die Bürgerpauschale und das Kohorenmodell mi einem Übergang zu einem voll kapialgedecken Sysem, um im Ineresse eines einheilichen Versicherungsmarks die effizienzfeindliche Versicherungspflichgrenze zu überwinden, die in der Zukunf seigenden Pflegekosen von den Arbeiskosen zu enkoppeln und die inergeneraive Umvereilung zu Lasen der Jüngeren zu beseiigen oder zumindes deulich zu reduzieren. Im vollen Umfang werden alle drei Ziele lediglich vom Kohorenmodell erreich Das Konzep der Bürgerpauschale häl am Umlageverfahren fes, sieh aber eine Versicherungspflich für die gesame Wohnbevölkerung mi einem einheilichen Pauschalbeirag von derzei gu 25 Euro pro Mona vor, der mi einem seuerfinanzieren sozialen Ausgleich verknüpf werden muss, um eine Überforderung Einzelner durch die einkommensunabhängigen Beiräge zu verhindern.

16 212 Soziale Sicherung mehr Lich als Schaen Durch einen gleienden Umsieg vom Umlageverfahren zu einer voll kapialgedecken Pflegeversicherung, wie es das deaillier durchgerechnee Kohorenmodell (JG 2004 Ziffern 546 ff.) vorsieh, würde in der langen Fris die inergeneraive Umvereilung der derzeiigen Umlagefinanzierung eliminier, der Seuercharaker der Beiräge noch särker reduzier als bei der Bürgerpauschale und im Zuge des Auslaufens sowohl der derzeiigen Sozialen Pflegeversicherung als auch der Privaen Pflegeversicherung ein einheilicher Versicherungsmark eablier. Wäre dieser Sysemwechsel im Jahr 2005 eingeleie worden, wären damals dami bei einem Eigenaneilssaz von einheilich 2 vh fiskalische Belasungen in der Größenordnung von 10,5 Mrd Euro pro Jahr verbunden gewesen Da die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insiuionell eng verbunden sind, häng ein konzepioneller Umbau des Finanzierungssysems der Pflegeversicherung davon ab, dass eine gleichgerichee Reform der Finanzierungsseie der Krankenversicherung geling. Eine umlagefinanziere Bürgerpauschale mi einem inegrieren seuerfinanzieren Sozialausgleich nur für die Soziale Pflegeversicherung, nich aber für die Gesezliche Krankenversicherung zu eablieren, is wenig sinnvoll. Ein gleiender Übergang von der derzeiigen umlagefinanzieren Sozialen Pflegeversicherung nach Maßgabe des Kohorenmodells zu einer perspekivisch kapialgedecken Pflegeversicherung, der derzei allerdings mi beachlichen fiskalischen Umsiegskosen noch möglich wäre, würde im Ineresse einer Überwindung der Segmenierung dieses Versicherungsmarks das Auslaufen der Privaen Pflegeversicherung in ihrer derzeiigen Ausgesalung nahelegen. Die Poliik finde nach Lage der Dinge nich die Kraf zu einkommensunabhängigen Beirägen in der Gesezlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung, deren Voreilhafigkei uner Effizienzgesichspunken kaum zu besreien is. Noch is sie berei, auch unabhängig von der Ar der Beiragsbemessung die versicherungsökonomisch nich zu begründende Versicherungspflichgrenze zu beseiigen. Wenn die verabredee Reform umgesez is, sind die Chancen den Fehler des Jahres 1995 die Einrichung einer über lohn- und renenabhängige Beiräge finanzieren Sozialen Pflegeversicherung zu korrigieren, deulich geschwunden. Das Zeifenser eines Umsiegs zum Kapialdeckungsverfahren is mi der Umsezung der verabredeen Reform fakisch geschlossen. Denn mi zunehmender Reife dieses Umlagesysems und den dor erworbenen Ansprüchen seigen die Kosen eines Sysemwechsels markan an. Als vermeinlicher Königsweg, um bei der Sozialen Pflegeversicherung im Umlageverfahren zu bleiben, aber dennoch zu einer Gläung der Beiragsbelasungen zu gelangen und die inergeneraive Umvereilung zu Lasen der nachwachsenden Generaionen zu reduzieren, wird von vielen so auch von der Herzog-Kommission (2003) der Aufbau einer kollekiven Reserve in der Sozialen Pflegeversicherung geforder, solange die geburensarken Jahrgänge noch im Erwerbsleben sehen. Dahiner seh die Idee, über einen Zusazbeirag einen Kapialsock aufzubauen und diese Demografiereserve ab einem besimmen Zeipunk aufzulösen, um so einen Ansieg des Beiragssazes zu verhindern (Fiedler e al., 2007). Gegen die Bildung eines solchen emporären Kapialsocks in der Sozialen Pflegeversicherung sprechen neben einer Reihe ordnungspoliischer Argumene (JG 2004 Ziffern 506 f.) insbesondere die dami verbundenen Vereilungswirkungen, denen man beim besen Willen nich das Prädika vereilungsgerech verleihen kann. Denn es muss

17 Die geplane Pflegereform 2008: Kein weier Wurf 213 enschieden werden, welche Jahrgänge mi dem Zusazbeirag zum Aufbau dieser Demografiereserve belase werden, für welche Jahrgänge der Beiragssaz durch ein Abschmelzen sabilisier werden soll und von welchem Jahr an mi dem Abschmelzen des Kapialsocks der Beiragssaz wieder die Höhe erreichen soll, die er ohne diesen befriseen Teilaussieg aus dem Umlageverfahren erreich häe. Eine emporäre Demografiereserve, das heiß die Auflösung eines zuvor gebildeen Kapialsocks, läss sich nur bei einem zeilich befriseen demografischen Problem rechferigen, nich aber wie bei der Pflegeversicherung bei einem anseigenden und in der langen Fris auf dem höchsen Niveau verharrenden Alenquoienen. Verziche man dagegen auf das Abschmelzen, dann erschöpf sich die ineremporale Wirkung dieser Reserve in den deulichen Belasungen der ersen Generaionen beim Aufbau des Kapialsocks und den geringfügigen Enlasungen zukünfiger Generaionen durch die Verwendung der Zinserräge. Deshalb rä der Sachversändigenra über zahlreiche ordnungspoliische Bedenken hinaus davon ab, eine kollekive Demografiereserve anzulegen Häl man an der einkommensabhängigen Beiragsbemessung im Rahmen der Umlagefinanzierung fes, bleib als einzige Möglichkei ein Beiragsspliing, um die inergeneraive Umvereilung zu Lasen der nachwachsenden Generaionen zu reduzieren. Dami is gemein, dass bei einer nowendigen Erhöhung des durchschnilichen Beiragssazes der Beiragssaz für die Renner zumindes särker als der der Arbeinehmer angehoben wird. Dies würde ein Durchwirken der seigenden Pflegekosen auf die Arbeiskosen verhindern und häe einen höheren Finanzierungsaneil der Renner an den ganz überwiegend auf sie enfallenden Pflegeausgaben zur Folge. Mi der Enscheidung, den Zuschuss der Gesezlichen Renenversicherung zum Pflegeversicherungsbeirag der Renner zu sreichen und den Rennern den vollen Beirag anzulasen, ha die Poliik den Weg des Beiragsspliings bereis eingeschlagen. Geh man vom Referenzszenario des Sachversändigenraes mi der Dynamisierungsrae von 2,25 vh pro Jahr aus und häl den durchschnilichen Beiragssaz für Arbeinehmer bei 2,01 vh konsan, dann ergäbe sich im Jahr 2050 ein fikiver Beiragssaz der Renner von 6,4 vh beziehungsweise im Basisszenario mi einer Dynamisierungsrae von 1,5 vh pro Jahr ein Beiragssaz von 3,8 vh. Bei diesen Beiragssäzen würden die in der Bevölkerungsalerung angelegen Seigerungen der Pflegeausgaben nich auf die Arbeiskosen durchschlagen und die inergeneraive Umvereilung zu Lasen der jüngeren Kohoren deulich reduzier, freilich um den Preis sehr hoher Zusazbelasungen der Renner. Zusazbelasungen der zukünfigen Renner in dieser Größenordnung wären nur dann zu akzepieren, wenn sie durch ein höheres verfügbares Alerseinkommen kompensier werden können. Wenn ein abhängig beschäfiger Durchschnisverdiener mi einem Arbeisengel von Euro pro Mona 15 Jahre lang monalich 100 Euro und dami Euro pro Jahr besehend aus eigenen Mieln plus Zulagen, also 4 vh seines Jahreseinkommens im Rahmen eines über das Alersvermögensgesez geförderen privaen Alersvorsorgeverrags spar und mi 65 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheide, könne er bei einer angenommenen Verzinsung seines Alersvorsorgesparens von 4 Prozen abzüglich der Verwalungskosen in Höhe von 10 vh des Sparbeirags mi einer lebenslangen monalichen Zusazrene in Höhe von gu 130 Euro rechnen. Bei einem um 0,5 vh auf 4,5 vh erhöhen Alersvorsorgesparen würde sich diese Rene auf 150 Euro erhöhen. Häe diese Person 30 (45) Jahre 4 vh ihres Lohns angespar, beliefe sich in Weren von heue

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