Organisationshandbuch GEVER Teil II: Aufgaben, Funktionen und Rollen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Organisationshandbuch GEVER Teil II: Aufgaben, Funktionen und Rollen"

Transkript

1 Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund Beat Siegrist, 19. Oktober 2012 Organisationshandbuch GEVER Teil II: Aufgaben, Funktionen und Rollen Klassifizierung * Status ** Projektname Projektabkürzung Projektleiter Auftraggeber Autoren Prüfende Genehmigende Verteiler Nicht klassifiziert Abgeschlossen Projekt Erschliessung und Aussonderung EA Beat Siegrist Delegierte des Bundesrats für das Programm GEVER Bund Beat Siegrist (PGB), Thomas Schärer (Rexult AG), Daniel Wittwer (IBM Schweiz AG) Fachgruppe GEVER: Programmausschuss GEVER Bund Generalsekretärenkonferenz (GSK) Fachgruppe GEVER * Nicht klassifiziert, Intern, Vertraulich ** In Arbeit, In Prüfung, Abgeschlossen Änderungskontrolle, Prüfung, Genehmigung Version Datum Beschreibung, Bemerkung Name oder Rolle Genehmigung Programmausschuss GEVER Bund Genehmigung Programmausschuss GEVER Bund

2 Definitionen, Akronyme und Abkürzungen Begriff/Abkürzung AD BAR BBL BIT BJ BK BPMN CD EA ech etc. GEVER GL GS GSK IGRM IKT inkl. ISB LE OCR OE PDF QSÄ SIP RM UG VSA VE z.b. Bedeutung Active Directory Schweizerisches Bundesarchiv Bundesamt für Bauten und Logistik Bundesamt für Information und Telekommunikation Bundesamt für Justiz Bundeskanzlei Business Process Model Notation Corporate Design Projekt Erschliessung und Aussonderung Verein ech, Plattform zur Förderung von egovernment-standards et cetera Elektronische Geschäftsverwaltung Geschäftsleitung Generalsekretariat Generalsekretärenkonferenz Interessengemeinschaft Records Management Informatik Kommunikation Technologie inklusive Informatiksteuerungsorgan des Bundes Leistungserbringer Optical Character Recognition Organisationseinheit Portable Document Format Querschnittsämter (ISB, BAR, BBL, BIT etc.) Submission Information Package Records Management User Group Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivaren Verwaltungseinheit zum Beispiel 2/42

3 Referenzen Erkennungszeichen [BGA] [BinfV] [BRB ] [BRB ] [A290] [P015] Titel, Quelle Bundesgesetz vom 26. Juni 1998 über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung) Bundesratsbeschluss vom : Bericht zum Umgang mit elektronischen Akten, Daten und Dokumenten und Umsetzung Bundesratsbeschluss vom : Programm GEVER Bund: Stand der Umsetzung und Nachfolgeorganisation GEVER Bund Standardeinsatzgebiet Geschäftsverwaltung (GEVER) Reglement User Group Fabasoft [S001] IKT-Teilstrategie GEVER ( ) 3/42

4 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Zweck des Dokuments Geltungsbereich Grundlage Organisation der GEVER in der Bundesverwaltung Steuerungsausschuss GEVER Bund Bundeskanzlei (BK) Schweizerisches Bundesarchiv (BAR) Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) Fachgruppe GEVER User Group (UG) GEVER-Anwendung Departement (BK und GS) Amt Leistungserbringer (LE) Diverse Gremien Geschäftsstelle egovernment ech Interessengemeinschaft Records Management (IGRM) Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivaren (VSA) Zusammenarbeit Bund Departemente Departemente Ämter Departemente Fachgruppe GEVER Fachgruppe GEVER User Group GEVER-Anwendungen Fachgruppe GEVER) Informatiksteuerungsorgan Bund (ISB) Schweizerisches Bundesarchiv (BAR) Departemente und Ämter Departemente/Ämter Leistungserbringer Rollenmodell Fachspezifische Rollen Organisationsspezifische Rollen Systemfunktionsspezifische Rollen Rollen in der Nutzung von GEVER Linie Adressverantwortlicher Anwendungsverantwortlicher Assistenz Controller Auditor Federführender Mitarbeiter GEVER-Administrator Integrationsmanager Mitarbeiter Prozessdesigner Registrator Scanning-Verantwortlicher Mitarbeiter Logistik Systemadministrator st Level Support nd Level Support rd-Level Support Gremien in der Nutzung von GEVER /42

5 5.1 Geschäftsleitung Arbeitsgruppe Change Board GEVER-Lösung Stellenbeschreibungen GEVER-Delegierter Departement GEVER-Delegierter Amt Registrator /42

6 1 Einleitung 1.1 Zweck des Dokuments Das OHb enthält Vorgaben bezüglich Grundsätzen, Definitionen, Aufbau- und Ablauforganisation einer elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER), die in der gesamten Bundesverwaltung anzuwenden sind. Es besteht aus drei separaten Dokumenten: Teil I: Grundlagen und Vorgaben; Teil II: Aufgaben, Funktionen und Rollen sowie Teil III: Das Verfahren. Teil II bezieht sich auf die Aufbauorganisation der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER). Es wird aufgezeigt, welche Aufgaben im Rahmen der Geschäftsabwicklung in der GEVER wahrzunehmen sind und wer (in welcher Rolle resp. Funktion) für deren Umsetzung zuständig ist. Somit bildet Teil II die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rollen resp. Funktionen. Geschlechtsneutrale Formulierung Damit die Lesbarkeit nicht unnötig beeinträchtigt wird, wurde im Dokument stets die männliche Form angewendet. Selbstverständlich sind damit beide Geschlechter angesprochen. Änderungen am Dokument Änderungen am Dokument können über den Departementsvertreter in die Fachgruppe GEVER eingebracht werden. Dieses Gremium entscheidet über die Änderungswünsche. Genehmigte Änderungen werden durch das Programm GEVER Bund eingearbeitet und der Fachgruppe zur Vernehmlassung vorgelegt. 1.2 Geltungsbereich Die Generalsekretärenkonferenz (GSK) hat an ihrer Sitzung vom den Geltungsbereich von GEVER auf die zentrale Bundesverwaltung festgelegt. Dieser Geltungsbereich wird definitiv im Rahmen der GEVER-Verordnung festgelegt, die Ende Jahr 2012 vom Bundesrat verabschiedet wird. 1.3 Grundlage Die Regeln des vorliegenden OHb basieren auf der künftigen Verordnung des Bundesrates zu GE- VER. Das OHb selbst enthält die für alle Dienststellen der Bundesverwaltung gültigen Ausführungsvorschriften. Die einschlägigen Vorschriften für die Informationssicherheit werden respektiert. 6/42

7 2 Organisation der GEVER in der Bundesverwaltung Um den Betrieb von GEVER in der Bundesverwaltung gemäss den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, sind verschiedene Instanzen mit unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen notwendig. Abbildung 1: Instanzen der GEVER in der Bundesverwaltung (gültig ab ) Die nachstehenden Unterkapitel beschreiben die einzelnen Instanzen mit ihren Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten aufgrund des Bundesratsbeschlusses Programm GEVER Bund: Stand der Umsetzung und Nachfolgeorganisation GEVER Bund vom ([BRB ]). 7/42

8 2.1 Steuerungsausschuss GEVER Bund Der Steuerungsausschuss GEVER Bund (SA GEVER) hat gemäss Bundesratsbeschluss vom [BRB ] folgende - - stellt die kontinuierliche Umsetzung der GEVER-Strategie Bund sicher; - - sorgt für die langfristige Planung im Rahmen der GEVER-Strategie Bund; - - entscheidet über die Weiterentwicklung der GEVER-Strategie Bund - - stellt der GSK Anträge zur Finanzierung der Umsetzung der GEVER-Strategie Bund; - - sorgt für die regelmässigen Auditierung der GEVER-Systeme der Departemente und der BK. 2.2 Bundeskanzlei (BK) Die Bundeskanzlei hat gemäss Bundesratsbeschluss vom [BRB ] folgende - organisiert und führt die Aufgabenerfüllung aller Organe; - führt die Geschäfte des Steuerungsausschusses und erstattet ihm regelmässig Bericht; - steuert die Umsetzung der strategischen Ziele; - leitet die Fachgruppe GEVER und die User Groups standardisierter GEVER-Lösungen; - pflegt das organisatorische und fachliche GEVER-Anforderungsmanagement und entwickelt dieses weiter; - koordiniert zusammen mit den Benutzergruppen die technische Umsetzung der GEVER- Anforderungen in die GEVER-Standardlösungen; - erstattet dem Bundesrat jährlich Bericht. 2.3 Schweizerisches Bundesarchiv (BAR) Das Schweiz. Bundesarchiv (BAR) hat gemäss Bundesratsbeschluss vom [BRB ] folgende - nimmt die im Bundesgesetz über die Archivierung ([BGA]) verankerten Kompetenzen wahr; - berät und unterstützt die Verwaltungseinheiten gemäss GEVER-Dokumentation; - sorgt in Absprache mit dem Ausbildungszentrum des Bundes (AZB/EPA) für die Ausbildung im Bereich GEVER gemäss GEVER-Dokumentation. 2.4 Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) hat gemäss Bundesratsbeschluss vom [BRB ] folgende - nimmt die in der [BinfV] verankerten Kompetenzen wahr. 2.5 Fachgruppe GEVER Beschreibung: Die Fachgruppe (FG) GEVER ist im Kontext des gesamten Anforderungsmanagements sowie der Standards im Bereich GEVER tätig. - Koordination der verschiedenen Anspruchsgruppen bezüglich der GEVER-Standards. - Weiterleiten der Changes an die Mitglieder der Fachgruppe GEVER zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den laufenden Arbeiten. - Sicherstellung der Kompatibilität der Anforderungen. - Bestimmung der federführenden Verwaltungseinheiten zwecks Umsetzung der Anforderungen. 8/42

9 - Überprüfung und Begleitung der Umsetzung von definierten Anforderungen. - Fachliche Prüfung von Standardisierungsanträgen zum Einsatzgebiet [A290] GEVER (z.b. 2. Standardlösung). - Fachliche Prüfung von Ausnahmeanträgen zum Einsatzgebiet [A290] GEVER. - Bereitstellung des Detailablaufs der Standardisierung gestützt auf die Vorgaben der [S001] - IKT- Teilstrategie GEVER ( ). - Ausarbeitung von Best Practices für das Anforderungsmanagement. - Vorbereitung der Anträge an den Steuerungsausschuss GEVER Bund. - Verantwortlich für die Kompatibilität der Anforderungen. - Bestimmung der federführenden Verwaltungseinheiten zwecks Umsetzung der Anforderungen. Mitglieder: - Delegierte GEVER Departement. - Vertreter Querschnittsämter (ISB, BAR, BBL, BIT etc.). Des Weitern nimmt die Fachgruppe GEVER auch die Rolle des Change Board GEVER Bund (Standards) dar. Dies umfasst folgende Elemente: Die Fachgruppe GEVER ist die Koordinationsstelle zur Prüfung von Änderungsanträgen aus den User Groups und den Mitgliedern der Fachgruppe GEVER. - Prüfen von Änderungsanträgen aus den User Groups und der Fachgruppe GEVER. - Weiterleiten der Changes an die Fachgruppe GEVER zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den laufenden Arbeiten. - Erarbeiten von Aufträgen für genehmigte Changes aus der Fachgruppe GEVER - Beantragen von Changes beim ISB, welche den GEVER-Standard betreffen. - Erarbeiten von Aufträgen aus den genehmigten Änderungsanträgen am GEVER-Standard. - Sicherstellung der Auftragserteilung und Umsetzung von genehmigten Änderungsanträgen. - Genehmigen und Ablehnen von Änderungsanträgen. Mitglieder: - Mitglieder der Fachgruppe GEVER. 9/42

10 2.6 User Group (UG) GEVER-Anwendung Beschreibung: Die User Group ist zuständig für die Pflege und Entwicklung der GEVER-Anwendung gemäss rechtlichen Vorgaben, Standards und den Anforderungen der Anwender in der Bundesverwaltung. Das Verfahren der Produktpflege erfolgt nach dem Informatikstandard [P015] für Fabasoft. Die User Group pflegt und entwickelt auf der Grundlage der Informatikprozesse Bundesverwaltung, der Standardisierungsweisung des ISB sowie den Weisungen über die Aktenführung das GEVER- Standardprodukt entsprechend den Bedürfnissen der Mehrheit der Anwender in der Bundesverwaltung. Die User Group übernimmt die Rolle des Anwendungsverantwortlichen für das GEVER- Standardprodukt auf Stufe Bund. Die Delegierten übernehmen die Rolle eines Anwendungsverantwortlichen auf Stufe Departement und/oder Amt. - Förderung und Koordination der Zusammenarbeit unter den Anwendern. - Prüfen und Genehmigen von Anträgen zur Implementierung neuer Anforderungen in das Standardprodukt. - Förderung des Standardprodukts. - Übernahme von Verbesserungen im Standardprodukt. - Einhaltung des Wartungsvertrags benutzerseitig prüfen. - Anträge bezüglich des Wartungsvertrags zuhanden des BBL erstellen. - Anträge zur Erweiterung der bestehenden GEVER-Standards erstellen. - Entwicklung und Beibehaltung einer einheitlichen Ausprägung des GEVER-Standardprodukts (Standardkonfiguration). - Rasche Übernahme von Verbesserungen im Standardprodukt. - Keine. Mitglieder: - Leiter User Group. - Vertreter Departemente und Querschnittsämter (ISB, BAR, BBL, BIT etc.). 10/42

11 2.7 Departement (BK und GS) Beschreibung: Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Das Departement schafft die Voraussetzungen für die gesetzes- und standardkonforme Umsetzung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) in den Ämtern. Das Generalsekretariat des Departements erstellt entsprechende Vorgaben zur Nutzung von GEVER zuhanden der dem Departement unterstellten Ämter. - Elektronische Geschäftsabwicklung mit den Ämtern. - Definieren von Anforderungen an das GEVER-System auf Stufe Departement. - Erstellen von Änderungsanträgen für GEVER-Systeme auf Stufe Departement. - Definieren von Vorgaben in der Nutzung von GEVER für die dem Departement unterstellten Ämter. - Überwachung der Umsetzung der GEVER-Vorgaben Departement. - Einsitznahme in Gremien. - Auswahl des Leistungserbringers. - Umsetzung und Anwendung von GEVER in den Ämtern gemäss den gesetzlichen Vorgaben. - Definition der Anforderungen an das GEVER-System auf Stufe Departement. - Stellen eines GEVER-Delegierten des Departements. - Einhaltung der Grundlagen und Vorgaben. - Weisungsbefugnis in der Nutzung von GEVER gegenüber den dem Departement unterstellten Ämtern. Benötigte Stellen/Rollen: - GEVER-Delegierter Departement. - Schulungsverantwortlicher GEVER. - Rollen, welche in der Nutzung von GEVER (siehe Kapitel 4) benötigt werden. 11/42

12 2.8 Amt Beschreibung: Das Amt betreibt GEVER gemäss den gesetzlichen Vorgaben sowie den Vorgaben GEVER Bund und Vorgaben Departement. - Abwicklung der Geschäfte mit GEVER. - Erstellen und Pflegen des Ordnungssystems. - Erstellen und Pflegen der Organisationsvorschriften im Amt (inkl. Negativliste etc.). - Mitarbeit in Fachgruppen und User Groups. - Definieren von Anforderungen an das GEVER-System auf Stufe Amt. - Erstellen von Änderungsanträgen. - Überwachung der Umsetzung der GEVER-Vorgaben Amt. - Umsetzung und Anwendung von GEVER gemäss den gesetzlichen Vorgaben. - Definition der Anforderung an das GEVER-System auf Stufe Amt. - Definition von Vorgaben in der Nutzung von GEVER im Amt. - Stellen eines GEVER-Delegierten des Amts zur Mitarbeit in Fachgruppen. - Einhaltung der Grundlagen und Vorgaben. - Weisungsbefugnis in der Nutzung von GEVER im Amt (Organisationsvorschriften). Benötigte Stellen/Rollen: - GEVER-Delegierter Amt. - Funktionen und Rollen, welche die Aufgaben in der Nutzung von GEVER wahrnehmen (siehe Kapitel 4). 12/42

13 2.9 Leistungserbringer (LE) Beschreibung: Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Die Rolle des Leistungserbringers ist durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) definiert. Er erbringt Informatikleistungen im Rahmen der eingesetzten GEVER-Systeme zuhanden des Leistungsbezügers. Die Informatik-Leistungserbringung beinhaltet insbesondere: - das Bereitstellen (allenfalls Entwickeln) der GEVER-Anwendung. - den Betrieb der Informatikinfrastruktur (Kommunikationsnetz, Arbeitsplatzinfrastruktur, Server, Dienst usw.). - den Betrieb und die Wartung der GEVER-Anwendung. - die Benutzerunterstützung. - zugehörige Tätigkeiten wie Finanzmanagement, Konfigurationsmanagement, Kapazitätsmanagement, Servicemanagement, Sicherheitsmanagement usw. - Einhalten der Service Level Agreements (SLA) mit dem Leistungsbezüger. - Sicherstellung von Betrieb und Wartung der GEVER-Anwendung gemäss SLA. - Sicherstellung der Benutzerunterstützung gemäss SLA. - Sicherstellung der Funktion der GEVER-Anwendung. - Sicherstellung des Zugriffs auf die GEVER-Anwendung. - Sicherstellung des Backup sowie der Restores und Recoveries etc. - Sicherstellung der Wartbarkeit und Lauffähigkeit der GEVER-Anwendung. - Definition von Wartungsfenster. Benötigte Stellen/Rollen: Funktionen und Rollen, welche die Aufgaben in der Nutzung von GEVER wahrnehmen (siehe Kapitel 4). 13/42

14 2.10 Diverse Gremien Die Gremien unterstützen GEVER in der Bundesverwaltung, indem sie richtungsweisende Empfehlungen erarbeiten sowie deren Mitgliedern eine Plattform für Informations- und Erfahrungsaustausch zu wichtigen Themen bieten. Abbildung 2: Gremien der GEVER Geschäftsstelle egovernment Beschreibung: Die Geschäftsstelle egovernment ist das Stabsorgan des Steuerungsausschusses und des Expertenrates. Die Geschäftsstelle wird durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) geführt und durch den Bund finanziert. Sie koordiniert die Umsetzung der egovernment-strategie Schweiz, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden entwickelt und am 24. Januar 2007 durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Sie kann in ihrer Funktion Empfehlungen, welche für die GEVER relevant sind, herausgeben. - Sie bereitet die Geschäfte des Steuerungsausschusses und des Expertenrates vor und führt das Protokoll der Sitzungen. Sie überwacht die Umsetzung der Entscheide des Steuerungsausschusses. - Sie ist Anlaufstelle für federführende Organisationen und zuständig für den Aufbau und die Pflege des Beziehungsnetzes mit den Kantonen und den involvierten Bundesstellen. - Sie unterstützt die federführenden Organisationen bei der Ausarbeitung von Sondervereinbarun- 14/42

15 gen und stellt in Zusammenarbeit mit der SIK insbesondere Finanzierungsmodelle und Musterverträge bereit. - Sie stellt durch geeignete Kommunikationsmassnahmen die notwendige Transparenz sicher, insbesondere pflegt und aktualisiert sie im Auftrag des Steuerungsausschusses die Umsetzungsinstrumente und veröffentlicht diese im Internet. - Sie arbeitet mit der Schweizerischen Staatschreiberkonferenz und der Geschäftsstelle der SIK als Kommunikations- und Koordinationsdrehscheibe zu den Kantonen und den Gemeinden zusammen. - Sie beobachtet die egovernment-aktivitäten in der Schweiz und im Ausland, erkennt Doppelspurigkeiten und mögliche Synergien ech Beschreibung: ech ist als Verein für die Förderung, Entwicklung und Verabschiedung der egovernment-standards in der Schweiz gemäss der egovernment-strategie zuständig und kann in seiner Funktion Empfehlungen, welche für die GEVER relevant sind, herausgeben. - Erarbeiten von Empfehlungen, welche die Umsetzung der egovernment-strategie Schweiz stützen Interessengemeinschaft Records Management (IGRM) Beschreibung: Die Interessengemeinschaft Records Management (IGRM) ist ein Verein, der im Bereich des Records Management Weiterentwicklungs- und Förderungsmassnahmen betreibt sowie interessierten Mitgliedern eine Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch bietet. - Aufbau und Unterhalt eines Kommunikations- und Informationsnetzwerks unter den Mitgliedern und die Pflege der Kollegialität. - Aufbau und Unterhalt eines Kommunikations- und Informationsnetzwerk zwischen den Mitgliedern, Archiven und anderen im RM beteiligten Stellen. - Mithilfe bei der Professionalisierung des RM, insbesondere durch Mitsprache bei Projekten und in Arbeitsgruppen, welche Arbeitsbedingungen, Entwicklungen und Hilfsmittel dieser Arbeitsbereiche zum Gegenstand haben. - Erweiterung und Förderung von Aus- und Weiterbildung der im RM Tätigen. Engagement beim Ausbau der Angebotspalette in quantitativer und qualitativer Hinsicht. - Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder durch das Ergreifen der möglichen Massnahmen für die Anerkennung der Berufe im RM (oder Information Management) durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie und für die Verbesserung des beruflichen Standes und der beruflichen Stellung. 15/42

16 Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivaren (VSA) Beschreibung: Der 1922 gegründete Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare VSA repräsentiert und vernetzt als nationaler Fach- und Berufsverband ArchivarInnen, Records Manager und InformationsspezialistInnen sowie die professionellen Archive der Schweiz. Der VSA engagiert sich für eine koordinierte Überlieferung von Informationen im öffentlichen und privaten Bereich und ist damit wesentlich mitverantwortlich für die Gestaltung der aktuellen und der zukünftigen Informationsgesellschaft in der Schweiz. - die Förderung der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung ihrer Mitglieder. - die Organisation von Tagungen zur Behandlung von Archivfragen. - die Verbreitung von Informationen über die Archivwissenschaft und über die Tätigkeit schweizerischer und ausländischer Archivarinnen und Archivare durch vereinseigene Publikationen. - die Anknüpfung und Pflege von Beziehungen zu in- und ausländischen Organisationen mit verwandter Zielsetzung. 16/42

17 2.11 Zusammenarbeit Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Nachfolgend werden die Schnittstellen und die Art der Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Organisationseinheiten innerhalb der GEVER in der Bundesverwaltung beschrieben Bund Departemente Die Zusammenarbeit zwischen Bund (GSK, SA GEVER, BK) und den Departementen erfolgt über den Steuerungsausschuss GEVER Bund (strategische Ebene), der Fachgruppe GEVER resp. der User Groups (taktische Ebene). Alle Departemente sowie Querschnittsämter sind in diesen Gremien vertreten Departemente Ämter Erstellung und Durchsetzung von departementalen GEVER- Vorgaben. Bereitstellung von übergreifenden Dienstleistungen zuhanden der Ämter. Einreichen von Änderungsanträgen. Die Departemente erstellen in Anlehnung an das Organisationshandbuch GEVER Bund notwendige Regelungen für die Nutzung der GEVER. Die Departemente haben die Möglichkeit, zentrale für alle Ämter nutzbare Schulungen und Dokumentationen zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Die in einer Verwaltungseinheit verabschiedeten Änderungsanträge werden durch den GEVER-Delegierten Amt dem Departement für die Weiterbearbeitung eingereicht. Die Organisation und Konsolidierung der Anträge eines Departements obliegt den Departementen Departemente Fachgruppe GEVER Einreichen von Änderungsanträgen. Abstimmung der Vorhaben und Austausch von Wissen. Die in einer Verwaltungseinheit verabschiedeten Änderungsanträge werden durch den GEVER-Delegierten Departement der Fachgruppe für die Weiterbearbeitung eingereicht. Die Entscheide über die behandelten Anträge werden zentral publiziert. Die Departemente stimmen die einzelnen Vorhaben/Projekte mit der Fachgruppe GEVER ab und tauschen das vorhandene Wissen und die gewonnen Erkenntnisse miteinander aus. Gemeinsam sind sie für das einheitliche Verständnis von GEVER in der Bundesverwaltung verantwortlich Fachgruppe GEVER User Group GEVER-Anwendungen Einreichung von Umsetzungsaufträgen. Die in der Fachgruppe GEVER eingegangenen und verabschiedeten sowie für die GEVER-Anwendungen relevanten Änderungsanträge werden in Form von Umsetzungsaufträgen durch den Leiter der Fachgruppe den User Groups GEVER-Anwendungen zur Umsetzung eingereicht. Die Aufträge enthalten den Umsetzungstermin und Lösungsansätze. Die User Group publiziert die eingegangen und behandelten Aufträge. 17/42

18 Fachgruppe GEVER) Informatiksteuerungsorgan Bund (ISB) Anpassungen von Standards. Anpassungen von Standards. Bewilligte Änderungen, die Anpassungen an den Standards erfordern, werden von der Fachgruppe GEVER dem ISB als Antrag vorgelegt. Das genaue Vorgehen ist in den geltenden Standardisierungsprozessen geregelt. Beschliesst das ISB Anpassungen an den Standards ist die Fachgruppe GEVER zu informieren Schweizerisches Bundesarchiv (BAR) Departemente und Ämter Das BAR verkehrt im Rahmen seiner Aufgaben (vgl. Ziffer 2.3) direkt mit den Departementen und Ämtern Departemente/Ämter Leistungserbringer Siehe Kapitel /42

19 3 Rollenmodell Eine Rolle definiert den aktuellen Arbeitskontext, in dem ein Benutzer arbeitet. Eine Rolle wird definiert als eine Funktion, die ein Benutzer in einer konkreten Gruppe in der GEVER-Anwendung innehat. Statt Benutzern Rechte direkt zuzuweisen, wird eine Benutzerrolle definiert, die dann mehreren Benutzern zugeordnet werden kann. Dieses Vorgehen erleichtert die Rechteverwaltung der Funktionen des Softwaresystems, da insbesondere bei Änderungen der Rechtestruktur nur die Rechte der Benutzerrolle angepasst werden müssen. Ein Benutzer kann mehrere Rollen haben und seine Rechte auf die Systemfunktionen ergeben sich dann durch die Vereinigung der Rechte aller Rollen. Das Rollenmodell unterscheidet drei Arten von Rollen: 3.1 Fachspezifische Rollen Die fachspezifischen Rollen legen fest, welche Funktionen einer Rolle zur Verfügung stehen und angewendet werden können. Folgende fachspezifische Rollen stehen in einer GEVER-Anwendung zur Verfügung: Tabelle 1: Fachspezifische Rollen Rolle: Adressverantwortlicher. Auditor. Gast. GEVER-Administrator. Prozessdesigner. Registrator. Sachbearbeiter. Systemadministrator. Beschreibung: Die Rolle Adressverantwortlicher ist für das Erstellen und Mutieren von Adressobjekten (Person, Organisation und Verteiler) zuständig. Mit der Rolle Auditor können laufende und abgeschlossene Geschäfte geprüft werden. Die Rolle wird temporär einem externen Auditor zugewiesen. Der Auditor hat Zugriff auf die für das Audit bereitgestellten Objekte und kann von diesen uneingeschränkt die Primär- und Sekundärdaten inkl. Logdateien einsehen. Die Rolle Gast kann einem Mitarbeiter zugewiesen werden, der nur befristet in einem Amt arbeitet. Der Gast verfügt über die gleichen Funktionen wie der Sachbearbeiter. Standardmässig ist die Rolle Gast keine Rechte. Administration der GEVER-Anwendung pflegt den Schlagwortkatalog, das Ordnungssystem, Vorlagen und hat die Möglichkeit, Stellvertretungen einzurichten. Die Rolle Prozessdesigner ist für die Erstellung und Pflege von standardisierten Prozessen verantwortlich. Die Rolle Registrator registriert die eingescannte Post und teilt diese den entsprechenden Rollen/Personen zu. Diese Rolle ist ebenfalls für das Eröffnen und Schliessen von Dossiers sowie für den Aussonderungsprozess zuständig. Die Rolle Sachbearbeiter ist die Standardrolle der Ausführungsstellen in einer GEVER. Die Rolle Systemadministrator ist für den Unterhalt des Systems und die Verwaltung der Stammdaten verantwortlich. 19/42

20 3.2 Organisationsspezifische Rollen Die organisationsspezifischen Rollen sind je nach Verwaltungseinheit unterschiedlich und entstehen durch die spezifischen Arbeiten der Organisationseinheiten. Diese Rollen können für die explizite Berechtigung in einem Dossier/Subdossier oder in einem Geschäftsvorfall verwendet werden. Auch werden diese Rollen in der Gestaltung und Ausführung von Geschäftsabläufen anstelle von einzelnen Personen verwendet. Organisationsspezifische Rollen stehen standardmässig in einer GEVER nicht zur Verfügung, sondern sind durch die Prozessverantwortlichen der Verwaltungseinheit zu definieren und im System zu hinterlegen. Als Beispiele können folgende Rollen genannt werden: Tabelle 2: Organisationsspezifische Rollen Rolle Übersetzer französisch. - Jurist. - Controller. - Anwendungsverantwortlicher. - etc. - Beschreibung 3.3 Systemfunktionsspezifische Rollen Systemfunktionsspezifische Rollen werden durch das System dynamisch vergeben. Dies durch die Anwendung einer entsprechenden Funktion oder Zuteilung aufgrund der zugewiesenen Rolle. Diese Rollen dienen der Nachvollziehbarkeit von durchgeführten Funktionen und dem Auslösen von automatisch generierten Ereignissen. Als Beispiele können folgende Rollen genannt werden: Tabelle 3: Systemfunktionsspezifische Rollen Rolle Beschreibung Ersteller eines Dokuments. - Empfänger einer Aktivität. - Letzter Bearbeiter eines Dokuments. - Besteller eines Dossiers. - Auftraggeber. - Auftragnehmer. - etc. - 20/42

21 4 Rollen in der Nutzung von GEVER Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Die nachfolgenden Kapitel beschreiben die Rollen in der Organisation und der Nutzung von GEVER. Eine Person kann mehrere Rollen wahrnehmen. Die Rollenbeschreibungen beziehen sich ausschliesslich auf GEVER. Weitere Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Anforderungen ausserhalb von GEVER sind nicht Teil dieser Rollenbeschreibungen. 4.1 Linie Die Linie stellt in der Projektphase ausgewählte Mitarbeiter zur Verfügung. Sie überprüft und entscheidet über erarbeitete Ergebnisse. Im Betrieb stellt die Linie die rechtskonforme Aktenführung, die Geschäftsbearbeitung und -kontrolle, Ablage, Archivierung unter Einhaltung der Ordnungsvorschriften und GEVER-Weisung sicher. - Ordnungssystem erstellen: - Mitarbeiter für die Erstellung des Ordnungssystems bestimmen. - Vernehmlassung Ordnungssystem Ordnungsstufe durchführen. - Vernehmlassung fertig erstelltes Ordnungssystem (inkl. Metadaten) durchführen. - Prospektive Bewertung: - Wirkt bei der Durchführung der Bewertung nach rechtlichen und administrativen Kriterien mit. - Wirkt bei der Besprechung der Bewertungsergebnisse mit oder führt diese durch. - Rechtskonforme Aktenführung durchsetzen. - Geschäftsbearbeitung überwachen. - Geschäftskontrolle durchführen. - Einhaltung Ordnungsvorschriften und GEVER-Weisung sicherstellen. - Mitarbeit in der GEVER-Projektphase. - Rechtskonforme Aktenführung. - Korrekte Geschäftsbearbeitung. - Geschäftskontrolle. - Durchsetzung Einhaltung Organisationsvorschriften und GEVER-Weisung. - Definiert und setzt Massnahmen bei Abweichungen um. 21/42

22 4.2 Adressverantwortlicher Der Adressverantwortliche ist für das Erstellen und Mutieren von Adressobjekten zuständig. - Adressmutation bewerten. - Adressmutation entscheiden. - Adressen im System erfassen. - Adressmutationen vervollständigen. - Adressen im System mutieren. - Antragsteller informieren: Entscheid, Mutation ja oder nein. - Aktualität der Adressdatenbank. - Qualität der Adressdatenbank. - Korrekte und termingerechte Abwicklung der Mutation. - Entscheid Behandlung einer Adressmutation. - Entsprechende Administratorenrechte im GEVER-System. - Zugriff auf Adressdatenbank. - Einholen der für die Datenbank benötigten Informationen bei der Linie oder dem Personaldienst. Fähigkeiten: - Sehr gute Kenntnisse der Organisation. - Sehr gute Datenbankkenntnisse: Umgang und Anwendung. - Exaktes Arbeiten. 4.3 Anwendungsverantwortlicher Der Anwendungsverantwortliche unterhält die Anwendung von der Gestaltung über die Pflege bis hin zur Aktualisierung. Er ist verantwortlich für die Planung, Beantragung und Überwachung aller Aktivitäten, die notwendig sind, um das GEVER-System zu nutzen und den sich ändernden Bedürfnissen und Rahmenbedingungen anzupassen (sog. Application Life Cycle Management). - Antragssteller informieren. - Systemänderungen bewerten. - Systemänderungsvorgehen festlegen. - Systemänderungsantrag erstellen. - Unterstützung des 1st Level Supports im Amt. - Einsitz in Gremien (Change Board GEVER-Lösung und User Group). - Aktualität und Qualität der Applikation. - Aktualität Schlagwortkatalog. - Fristgerechte Umsetzung von Änderungen. - Fachliche Führung der Super-User im Amt. - Sicherstellung des 1st Level Supports. 22/42

23 - Entscheid von Änderungsvorschlägen aufgrund eines von der Geschäftsleitung genehmigten Kriterienkatalogs - Einsitz und Mitspracherecht bei Änderungsvorschlagen im Change Board GEVER-Lösung. Fähigkeiten: - Gute Analysefähigkeiten und Urteilsvermögen. - Sehr gute Kenntnisse über Bewilligungsverfahren. - Gute Kenntnisse der Informationswege und -kanäle. - Sehr gute Kenntnisse des Amts, seiner Kultur, seiner Aufgaben und ein gutes Verhältnis zu den Mitarbeitern. 4.4 Assistenz Die Assistenz dient als Annahmestelle von Geschäftseingängen und der Auslösung und Überwachung von Geschäftsvorfällen. - Geschäftseingänge annehmen. - Geschäftseingänge registrieren. - Geschäftsvorfälle an betroffene Person weiterleiten. - Geschäftsvorfälle terminlich überwachen. - Auftragnehmer vor Terminablauf informieren. - Auftraggeber bei Terminüberschreitung informieren. - Aktualität der offenen, monierten und abgeschlossenen Geschäftsvorfälle. - Keine. Fähigkeiten: - Gute Kenntnisse des GEVER-Systems. - Gute Kommunikationsfähigkeiten. - Zuverlässigkeit. 23/42

24 4.5 Controller Der Controller stellt die Qualität der einwandfreien Geschäftsführung sicher. - Dossiers ermitteln, die geschlossen werden müssen. - Noch nicht registrierte Dokumente ermitteln. - Analysieren von überfälligen Geschäftsfällen. - Eskalationsmeldung auslösen. - Benutzeraktualität prüfen (Ein-, Austritte, Federführung). - Einhaltung der Organisationsvorschriften und GEVER-Weisungen überprüfen. - Zugriffsschutz-/Zugriffsrechte sicherstellen und kontrollieren. - Controllingergebnisse an Linie rapportieren. - Aktenführung und Datenqualität (Metadaten) überprüfen. - Nutzung des GEVER-Systems überprüfen (Nutzungsstatistiken). - Die Umsetzung der Organisationsvorschriften vollziehen. - Erstellen von Auswertungen. - Rapportierung zuhanden der Geschäftsleitung. - Stichproben im GEVER-System vornehmen. - Massnahmen zur verbesserten Nutzung des GEVER-Systems vorzuschlagen. Fähigkeiten - Sehr gute Kenntnisse des GEVER-Systems. - Sehr gute Kenntnisse der Organisationsvorschriften. - Gute Kommunikationsfähigkeiten. - Gute Kenntnisse der Verwaltungseinheit. - Durchsetzungsvermögen. 24/42

25 4.6 Auditor 1 Der Auditor überprüft als unabhängige Instanz ausgewählte aktive und abgeschlossene Geschäfte in den Organisationseinheiten der Bundesverwaltung. In dieser Funktion kann er alle Objekte (Primärund Sekundärdaten, inkl. Log-Informationen) ohne Einschränkung lesen. - Keine. - Keine. - Keine. Fähigkeiten: - Gute Kenntnisse des GEVER-Systems. - Gute Kommunikationsfähigkeiten. - Gute Kenntnisse der Verwaltungseinheit. - Gute Kenntnisse der Vorschriften bezüglich Informationssicherheit 4.7 Federführender Mitarbeiter Der federführende Mitarbeiter bearbeitet und registriert den persönlich adressierten Posteingang. Er bestellt neue Dossiers und nimmt diese an. Er führt das Dossier und kontrolliert den Status der Geschäftsvorfälle (Geschäftskontrolle). Er plant die Geschäftsvorfälle und die Geschäftsbearbeitung. - Dokumente/Informationen entgegennehmen: - Persönliche Post öffnen. - Zuständigkeit (Federführung) prüfen. - Geschäftrelevanz kontrollieren. - Post an Mitarbeiter weiterleiten. - Information zur Kenntnis nehmen. - Information im System festhalten. - Information registrieren. - Mutation Klassifikation auslösen. - Geschäft annehmen und planen: - Dossierstruktur definieren. - Schutzniveau im Ordnungssystem prüfen. - Mutation Schutzniveau auslösen. - Korrektur prüfen. - Dossier bestellen. - Beteiligte am Geschäft definieren. - Zugriffsrechte einrichten. - Dossier annehmen und führen. - Vorhandene Informationen ablegen. - Geschäftsvorfälle kontrollieren: - Geschäftsvorfälle anzeigen. 1 Die Rolle Auditor wird nach Fertigstellung der Fachanforderungen an die Sicherheit von GEVER als System definiert. 25/42

26 - Offene Geschäftsvorfälle identifizieren. - Gefährdete Fristeinhaltung identifizieren. - Massnahmen planen. - Massnahmen umsetzen. - Nicht abgeschlossene Geschäftsfälle identifizieren. - Massnahmen kommunizieren. - Massnahmenumsetzung prüfen. - Geschäftsbearbeitung planen: - Abwicklung Geschäftsvorfall festlegen. - Geschäftsvorfälle überprüfen. - Fehlender Geschäftsvorfall erstellen. - Federführung annehmen/bestimmen. - Geschäft abschliessen: - Vollständigkeit prüfen. - Metadaten bereinigen. - Dokument konvertieren. - Analoge Dokumente suchen. - Dokumente bereinigen. - Korrekte Registrierung der persönlich adressierten Post im GEVER-System. - Korrekte Dossiereröffnung, -führung, -kontrolle sowie Übergabe. - Planung Geschäftsbearbeitung. - Entscheid Struktur innerhalb seines Dossiers (=Subdossierstruktur). - Definition und Umsetzung von Massnahmen bei offenen Geschäftsvorfällen, Terminverzug und nicht abgeschlossenen Geschäften. Fähigkeiten: - Sehr gute Kenntnisse der Ordnungsstruktur. - Sehr gute Kenntnisse des GEVER-Systems (Dossier). - Hohes Verantwortungsbewusstsein. - Hohes Qualitätsbewusstsein. - Zuverlässigkeit. 26/42

27 4.8 GEVER-Administrator Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Der GEVER-Administrator pflegt den Schlagwortkatalog, das Ordnungssystem, Vorlagen und hat die Möglichkeit, Stellvertretungen einzurichten. - Ordnungssystem pflegen. - Änderungsanträge für das Ordnungssystem verwalten und bewerten. - Schlagwortkatalog verwalten. - Schlagwort im System eintragen und mit GEVER-System verbinden. - Vorlagen verwalten. - Vorlagen prüfen. - Vorlagen umsetzen. - Vorlagen an Geschäftskategorie zuweisen. - Dokumenttypen verwalten. - Zusatzkomponentenlisten verwalten. - Schutzgruppen verwalten. - Antragssteller informieren. - Stellvertretung einrichten. - Aktualität Ordnungssystem, Schlagwortkatalog, Vorlagen. - Änderungen Ordnungssystem, Schlagwortkatalog und Vorlagen. - Entsprechende Administratorenrechte im GEVER-System. - Mitspracherecht bei Änderungsanträgen und Schlagwortkatalog. - Entscheid Vorlagen. Fähigkeiten: - Sehr gute GEVER-Kenntnisse. - Gute Fachkenntnisse für Schlagwortkatalog. - Gute Fach- und Microsoft Office-Kenntnisse für Vorlagen. - Gute Kenntnisse CD Bund. 27/42

28 4.9 Integrationsmanager Der Integrationsmanager stellt die Verbindung zwischen Amt und Leistungserbringer sicher und ist für das gesamte Change- und Releasemanagement verantwortlich. - Aufträge zwischen Amt und Leistungserbringer abwickeln. - Benutzermutationen vervollständigen. - Erstellen von Verträgen und Dienstleistungsvereinbarungen mit Leistungserbringern und externen Partnern. - Funktionierende Verbindung zwischen Fachbereich und Leistungserbringer. - Change- und Releasemanagement. - Durchsetzungsrecht bezüglich Auftragsabwicklung. Fähigkeiten: - Gute Kenntnisse des Fachbereichs (Prozesse). - Gute technische Kenntnisse des GEVER-Systems. - Hohe Sozialkompetenz. - Hohe Kommunikationsfähigkeiten. 28/42

29 4.10 Mitarbeiter In der Projektphase machen die Mitarbeiter gemäss ihrem Auftrag mit. Im Betrieb halten sie die Ordnungsvorschriften und GEVER-Weisung ein und benützen für die geschäftsrelevanten Dokumente das GEVER-System. - Organisationsvorschriften und GEVER-Weisung einhalten. - Manuelle Prüfung des Absenders durchführen, wenn das System den Absender nicht identifizieren konnte. - Zuständigkeit prüfen, wenn nicht zuständig, wird die elektronische Post weitergeleitet. - Aufträge gemäss Handlungsanweisungen bearbeiten. - Geschäfte entsprechend dem Geschäftsprozess bearbeiten. - Dokumente erstellen und bearbeiten sowie im Dossier ablegen. - Dokumente konvertieren. - Dokumente genehmigen lassen. - Dokumente prüfen. - Dokumente ablehnen oder genehmigen. - Geschäftskontrolle durchführen. - Adressverteiler erzeugen und bearbeiten. - Versand im System bestätigen. - Schlagworte beantragen. - Änderungsvorschlag formulieren. - Adressmutation formulieren. - Offene Aufgaben beim Austritt/Übertritt übergeben. - Korrekte Ausführung aller Aufgaben (Qualität und Zeit). - Betriebskonforme Umsetzung der GEVER im Zuständigkeitsbereich. - Entscheidkompetenz gemäss Geschäftsprozess. - Mitspracherecht gemäss Geschäftsprozess. Fähigkeiten: - Sehr gute fachliche Kenntnisse - Gute Kenntnisse der Organisationsvorschriften und GEVER-Weisung. - Hohes Verantwortungsbewusstsein (Qualität und Zeit). - Zuverlässigkeit. 29/42

30 4.11 Prozessdesigner Der Prozessdesigner ist für die Erstellung und Pflege von standardisierten Prozessen verantwortlich. - Prozesse standardkonform beschreiben. - Hinweise auf Prozessschwächen sammeln, analysieren und auswerten. - Prozesseigner informieren. - Prozess nach Freigabe durch Prozesseigner im Intranet publizieren. - Prozessbenutzer bei Änderungen informieren und unterstützen. - Prozesse im GEVER-System hinterlegen. - Korrekte fachliche Beschreibung der Prozesse. - Prozesseigner Verbesserungsvorschläge unterbreiten. - Aktualität der Prozesse. - Information der Prozessbenutzer. - Prozess nach innen und aussen vertreten. - Informationsrecht über alle prozessrelevanten Daten. Fähigkeiten: - Hohe Fachkompetenz im entsprechenden Prozessbereich. - Sehr gute Kenntnisse von BPMN. - Sehr gute Kenntnisse von Prozessdesign-Tools. - Gute Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. - Gute Kommunikationsfähigkeiten. - Sehr gute Kenntnisse der Prozess- und Workflow-Funktionalitäten des GEVER-Systems. 30/42

31 4.12 Registrator Der Registrator initiiert die Erstellung des Ordnungssystems (Struktur) und reicht dieses zur Abnahme und Bewertung beim BAR ein. Er registriert die eingescannte und eventuell vorregistrierte Post. Er teilt die Post den entsprechenden Rollen/Personen zu und eröffnet/schliesst Dossiers. Er führt den Aussonderungsprozess. - Ordnungssystem erstellen (Struktur): - Linie/BAR informieren. - Arbeitsgruppen bilden. - Kick-off Ordnungssystem durchführen. - Ordnungssystem an BAR zur Abnahme einreichen. - Stellungnahme BAR zu Ordnungssystem (Struktur) prüfen. - Besuch Einführung Bewertung organisieren. - Bewertung nach rechtlichen und administrativen Kriterien durchführen. - Besprechung der Bewertung mit dem BAR. - Anpassungen zur Bewertung vornehmen. - Stellungnahme vornehmen. - Metadaten vervollständigen und einreichen. - Dateien im GEVER-System vorregistrieren. - Physische Dokumente weiterleiten/ablegen Originaldokumente (sofern Voraussetzungen gegeben sind) an die zuständige Registrierungsstelle weiterleiten. - Tagesmappen führen und pflegen. - Schutzniveau anpassen. - Dossier-Bestellung prüfen. - Geschäft überprüfen, ob es bestehend ist. - Dossier eröffnen, übergeben, schliessen. - Verweise auf Vor- und Folgedossiers erfassen. - Dossier auf Archivwürdigkeit prüfen. - Dokumente zusammenstellen. - Ablieferungsverzeichnis aufbewahren. - SIP mit Aufbewahrungsfrist erstellen. - Dokumente zur Übernahme anmelden. - Aufbewahrungsfrist einhalten. - Primärdaten vernichten und dokumentieren - Korrekte und vollständige Registrierung von Dokumenten und Post gemäss Organisationsvorschriften. - Korrekte Dossieröffnung, -übergabe, -abschluss und -abgabe. - Übersicht und Korrektheit Abgabeverzeichnis. - Überwachung und Einhaltung Aufbewahrungsfristen. - Verantwortlich für die physische Ablage. - Initiierung des Ordnungssystems. - Prospektive Bewertung. - Verantwortlich für die fristgerechte Aussonderung. - Entscheid Initiierung Ordnungssystem. 31/42

32 - Entscheidungsrecht über Dossiereröffnung, -abschluss und -abgabe (inkl. Dokumente). - Durchsetzungsrecht der vorher festgelegten Aufbewahrungsfristen. - Vernichtung und Dokumentierung von Primärdaten (Löschprotokoll). Fähigkeiten: - Kennt Umgang mit anderen Datenträgern als Papier. - Kennt die Negativliste. - Kennt Schlagwortkatalog. - Gute Kenntnisse der Organisationsvorschriften und GEVER-Weisungen. - Gute Kenntnisse der VE und des Registraturplans. - Gute Kenntnisse des GEVER-Systems. - Gute Sprachkenntnisse. - Kenntnisse, um die Vollständigkeit eines Geschäfts zu erkennen. - Gute Kenntnisse, welche Dokumente zu welchen Geschäften gehören. - Hohes Qualitätsbewusstsein. 32/42

33 4.13 Scanning-Verantwortlicher Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Der Scanning-Verantwortliche scannt die eingehende Post ein und übergibt die elektronische Datei dem GEVER-System. - Post triagieren. - Post vorbereiten und scannen. - OCR-Erkennung durchführen. - Datei in PDF/A konvertieren. - Qualität Scan-Bild und Vollständigkeit des Dokuments prüfen. - Leerseiten aus Dokument entfernen, wo dies nicht automatisch passiert ist. - Übergabe der gescannten Datei an das GEVER-System. - Physische Dokumente an Registrator weiterleiten. - Vollständigkeit und Qualität der Umwandlung der Papierform in eine elektronische Version. - Massnahmen ergreifen, wenn Scanner technisch nicht funktioniert. Fähigkeiten: - Beherrscht Umgang mit Scanner technisch. - Beherrscht Scangutvorbereitung. - Beherrscht Klassierung von Scangut. - Gute Kenntnisse der Organisationsvorschriften und GEVER-Weisungen. 33/42

34 4.14 Mitarbeiter Logistik Die zentral angelieferte Post wird durch die verantwortlichen Personen entgegengenommen. Eingeschriebene Post wird quittiert, Nachnahme beglichen. Eingeschriebene Post und Nachnahmen werden für die spätere Dokumentation in den Metadaten von der übrigen Post getrennt. - Papierpost nach geltenden spezifischen Anweisungen der Verwaltungseinheit prüfen. - Zuständigkeit prüfen evt. abklären. - Falsch zugestellte Sendungen retournieren und dokumentieren. - Persönlich adressierte Post direkt an den Empfänger weiterleiten. - Unpersönlich und/oder unklassifizierte Post öffnen. - Post auf Geschäftsrelevanz prüfen. - Nicht geschäftsrelevante Post wird direkt an den Empfänger weitergeleitet. - Geschäftsrelevante und geöffnete Post wird dem Scanning-Verantwortlichen übergeben. - Postausgang sicherstellen. - Prüfungen der Postsendungen durchführen. - Triage von relevanter und nicht relevanter Geschäftspost. - Entscheidkompetenz Geschäftsrelevanz. - Entscheidkompetenz beim Eingang von potentiell gefährlichen Postsendungen. Fähigkeiten: - Gute Kenntnisse der Negativliste. - Interpretationsfähigkeit bei der Beurteilung von Zweifelsfällen bez. Geschäftsrelevanz. - Hohes Qualitätsbewusstsein. - Zuverlässigkeit. 34/42

35 4.15 Systemadministrator Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Der Systemadministrator pflegt die Stammdaten (Benutzer). Er betreibt die Plattform und spielt die Releases ein. - Stammdaten im GEVER-System pflegen. - Plattform betreiben. - Release einspielen. - 2nd Level Support: - Probleme lösen. - Mitarbeitererfassung: - AD-Account erstellen lassen. - GEVER-Account erstellen. - Rolle und OE im GEVER-System zuweisen. - Antragsteller informieren. - Mitarbeitermutation: - AD-Account mutieren lassen. - GEVER-Account mutieren. - Rolle und OE im GEVER-System mutieren. - AD-Account löschen. - GEVER-Account deaktivieren. - Rolle im GEVER-System deaktivieren. - Probleme an 3rd Level Support zuweisen. - 2nd Level Support. - Aktualität Benutzerinformationen im GEVER-System. - Entscheidkompetenz Problemlösung. - Mitspracherecht Benutzerabbildung im GEVER-System. Fähigkeiten: - Sehr gute technische Fähigkeiten. - Sehr gute Kenntnisse des GEVER-Systems. - Hohes Qualitätsbewusstsein. - Zuverlässigkeit. 35/42

36 4.16 1st Level Support Der 1st Level Support hilft den Mitarbeitern beim Lösen von Problemen (User Help Desk). - Probleme analysieren. - Problemlösung suchen. - Problem lösen. - Lösung kommunizieren. - 2nd Level Support initialisieren. - Schnelle kompetente Problemlösung. - Entsprechende Rechte im GEVER-System. - Entscheidungsrecht Problem an 2nd Level Support weiterzuleiten. Fähigkeiten: - Sehr gute Kenntnisse des GEVER-Systems. - Gutes Verständnis der Geschäftsprozesse. - Gute Analysefähigkeiten. - Hartnäckigkeit in der Problemfindung. - Zuverlässigkeit. - Gute Kommunikations- und Sozialkompetenz. - Gute Akzeptanz innerhalb der eigenen Verwaltungseinheit nd Level Support Der 2nd Level Support hilft bei Problemen, die vom 1st Level Support nicht gelöst werden konnten. - Problem analysieren. - Problemlösung suchen. - Problem lösen. - Lösung kommunizieren. - 3rd Level Support initialisieren. - Schnelle kompetente Problemlösung. - Entsprechende Rechte im GEVER-System. - Entscheidungsrecht Problem an 3rd-Level Support weiterzuleiten. Fähigkeiten: - Sehr gute technische Kenntnisse des GEVER-Systems. - Gute Analysefähigkeiten. - Hartnäckigkeit in der Problemfindung. - Zuverlässigkeit. 36/42

37 4.18 3rd-Level Support Organisationshandbuch GEVER, Teil II, Aufgaben, Funktionen und Rollen Übersteigt ein Problem die Kompetenz des 1st und 2nd Level Supports, werden die Spezialisten (z.b. Hersteller) des 3rd Level Supports einbezogen. - Problem analysieren. - Problemlösung suchen. - Problem lösen. - Lösung kommunizieren. - Schnelle kompetente Problemlösung. - Mitentscheidungsrecht bezüglich Änderungsantragsstellung. Fähigkeiten: - Sehr gute technische Kenntnisse des GEVER-Systems. - Gute Analysefähigkeiten. - Hartnäckigkeit in der Problemfindung. 37/42

38 5 Gremien in der Nutzung von GEVER 5.1 Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung ist für die GEVER-Einführung verantwortlich und entscheidet über alle damit verbundenen Aktivitäten. Die Geschäftsleitung stellt den Betrieb des GEVER-Systems sicher und ordnet die dazu notwendigen Massnahmen an. - Auftrag Erstellung Ordnungssystem genehmigen. - Ordnungssystem Stufe 1+2 genehmigen. - Fertigerstelltes Ordnungssystem (inkl. Metadaten) genehmigen. - Organisationsvorschriften und GEVER-Weisungen in Auftrag geben. - Organisationsvorschriften und GEVER-Weisungen genehmigen. - Geschäftsprozesse, die in GEVER abgebildet werden, genehmigen. - Konzepte und Umsetzung (Einführung/Migration, Test, Schulung) genehmigen. - GEVER-Organisation für Betrieb ernennen. - Weiterentwicklung des GEVER-Systems (Release) genehmigen. - GEVER-Einführung. - GEVER-Betrieb. - Sicherstellung Einhaltung GEVER-Weisung und GEVER-Organisationsvorschriften. - Entscheidungsrecht über Ergebnisse (Meilensteine) bei der GEVER-Einführung. - Umsetzungsrecht bei Abweichungen. - Entscheidungsrecht bezüglich Weiterentwicklung des GEVER-Systems. - Weitere Ausführungsbestimmungen erlassen. - Entscheidungsrecht bezüglich Ordnungssystem. Fähigkeiten: - Ausgezeichnete Kenntnisse des Verantwortungsbereichs. - Hohe analytische Fähigkeiten. - Hohes Urteilsvermögen. - Hohe Zielorientierung (Qualität, Termin, Kosten). - Umsetzungswille. - Hohes Durchsetzungsvermögen. - Hohe Sozialkompetenz. 38/42

39 5.2 Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe (aus Fachbereichen) erstellt das Ordnungssystem, ergänzt die Metadaten und erstellt die Geschäftsprozesse, die im GEVER-System abgebildet werden Stufe Ordnungssystem ausarbeiten. - Ordnungssystem fertigstellen. - Metadaten vervollständigen. - Anpassung am Ordnungssystem besprechen. - Geschäftsprozesse erstellen. - Keine. - Keine. Fähigkeiten: - Sehr gute Kenntnisse der VE. - Sehr gute Kenntnisse der Organisationsvorschriften. - Sehr gute Kenntnisse der Geschäftsabläufe. - Gute GEVER-Kenntnisse. - Hohes Qualitäts- und Terminbewusstsein. - Gute Kommunikationsfähigkeiten. 5.3 Change Board GEVER-Lösung Das Change Board GEVER-Lösung ist für das Änderungsmanagement verantwortlich. - Änderungsantrag beurteilen und behandeln. - Antragsteller informieren. - Änderungsantrag eingeben. - Änderungsanträge zeitgerecht beurteilen und entscheiden. - Entscheid Änderungen. Fähigkeiten: - Gute Kenntnisse des GEVER-Systems. - Hohes Urteilsvermögen. - Gute Kommunikationsfähigkeiten. 39/42

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund. als Basis für GEVER. 29. November 2012

Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund. als Basis für GEVER. 29. November 2012 Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund Geschäftsprozesse als Basis für GEVER 29. November 2012 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Entwicklung von GEVER als Geschäftsverwaltungssystem

Mehr

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Delegierte des BR für Programm GEVER Bund GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Kontext 1. Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (1998, Anpassung 2006) 2.

Mehr

Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung?

Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung? Bundeskanzlei BK Delegierte des Bundesrates für das Programm GEVER Bund Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung? Swiss egovernment Forum vom Dienstag, 3. März 2009 Programm

Mehr

Rollen in der Nutzung von GEVER. Neue Gruppe erfassen B x. Metadaten neue Gruppe erfassen B x. Zu ändernde Gruppe selektieren B x

Rollen in der Nutzung von GEVER. Neue Gruppe erfassen B x. Metadaten neue Gruppe erfassen B x. Zu ändernde Gruppe selektieren B x Legende: = enutzeraktivität = ervice R = Regel Tabelle: Zuordnung der Rechte zu fachspezifischen Rollen. Rollen in der Nutzung von GEVER Übergeordnete Gruppe selektieren Neue Gruppe erfassen Metadaten

Mehr

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A585 Mailserver Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-04 Version: 2.03 Status: Genehmigt

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Kanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),

Kanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1), Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung

Mehr

Zertifikate Swiss Government SSL CA 01

Zertifikate Swiss Government SSL CA 01 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT Kommunikation BIT Daniel Stich, 01. Mai 2014 Zertifikate Swiss Government SSL CA 01 Antrag erstellen Projektname:

Mehr

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung (GEVER-Verordnung) 172.010.441 vom 30. November 2012 (Stand am 1. Juli 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel

Mehr

Überblick organisieren, Durchblick schaffen

Überblick organisieren, Durchblick schaffen Überblick organisieren, Durchblick schaffen Rechtliche Grundlagen und Standards rund um ein GEVER- Einführungsprojekt Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun

Mehr

White Paper. Fabasoft Folio Zugriffsdefinitionen. 2013 Winter Release

White Paper. Fabasoft Folio Zugriffsdefinitionen. 2013 Winter Release White Paper Fabasoft Folio Zugriffsdefinitionen 2013 Winter Release Copyright Fabasoft R&D GmbH, A-4020 Linz, 2012. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Hard- und Softwarenamen sind Handelsnamen und/oder

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Wir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen.

Wir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen. GEVER Grundlagen 1 Wir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen. 9. Juli 2010 2 GEVER Geschäftsverwaltung (GEVER) als System 9. Juli 2010

Mehr

A023 DNS Services. IKT-Architekturvorgabe. Ausgabedatum: 2015-01-20. Version: 1.02. Ersetzt: 1.01

A023 DNS Services. IKT-Architekturvorgabe. Ausgabedatum: 2015-01-20. Version: 1.02. Ersetzt: 1.01 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A023 DNS Services Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Architekturvorgabe Ausgabedatum: 2015-01-20 Version: 1.02

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

E-Government-Projekt «GEVER Luzern; Erstellen einer Vorstudie zur Erarbeitung eines Vorgehensplans» Workshop Auswertung vom 21.3.

E-Government-Projekt «GEVER Luzern; Erstellen einer Vorstudie zur Erarbeitung eines Vorgehensplans» Workshop Auswertung vom 21.3. E-Government-Projekt «GEVER Luzern; Erstellen einer Vorstudie zur Erarbeitung eines Vorgehensplans» Workshop Auswertung vom 21.3.2012 Inhalt 1. Auftrag und Ausgangslage 2. Ergebnisse Workshop vom 21.3.2012

Mehr

A361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-27. Version: 1.03. Ersetzt: 1.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2004-09-07

A361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-27. Version: 1.03. Ersetzt: 1.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2004-09-07 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A361 Web-Server Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.03 Status: Genehmigt

Mehr

P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung

P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung Klassifizierung:

Mehr

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit

Mehr

Reglement Generalsekretariat SDM

Reglement Generalsekretariat SDM Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben

Mehr

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des

Mehr

Arbeiten mit Workflows Installationsleitfaden Zur Installation des d3 Workflows

Arbeiten mit Workflows Installationsleitfaden Zur Installation des d3 Workflows Arbeiten mit Workflows Installationsleitfaden Zur Installation des d3 Workflows Sage ist bei der Erstellung dieses Dokuments mit großer Sorgfalt vorgegangen. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren.

Mehr

A007 Web Content Management Systeme (CMS)

A007 Web Content Management Systeme (CMS) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A007 Web Content Management Systeme (CMS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 27.1.2015 Version:

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Pflichtenheft Responsive Design

Pflichtenheft Responsive Design Pflichtenheft Responsive Design Klassifizierung * Nicht klassifiziert Status ** In Arbeit Projektname Projektnummer MJP 00-62-01 Arbeitspaket AP CMS Projektleiter Rolf Duffner Auftraggeber Direktion BFS

Mehr

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4

Mehr

Erstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen

Erstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen Seite 1 von 9 PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen 1 Ziel und Zweck Durch Prozessbeschreibungen werden die einzelnen Prozesse des Qualitätshandbuchs detaillierter beschrieben. Sie werden für

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

zur Übersetzung in der Kantonsverwaltung

zur Übersetzung in der Kantonsverwaltung Richtlinie vom. November 0 zur Übersetzung in der Kantonsverwaltung Die Staatskanzlei des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 6 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 6. Mai 004; gestützt auf Artikel

Mehr

Muster- Reglement über Records Management und Archivierung

Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

A702 Mobile-PC. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-05-19. Version: 2.16. Status: Ersetzt: 2.13

A702 Mobile-PC. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-05-19. Version: 2.16. Status: Ersetzt: 2.13 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A702 Mobile-PC Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-05-19 Version: 2.16 Status: Ersetzt:

Mehr

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden? Connext GmbH Balhorner Feld 11 D-33106 Paderborn FON +49 5251 771-150 FAX +49 5251 771-350 hotline@connext.de www.connext.de Pflegeberichtseintrag erfassen Produkt(e): Vivendi Mobil Kategorie: Allgemein

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711

Mehr

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Dokumentation Black- und Whitelists Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Inhalt INHALT 1 Kategorie Black- und Whitelists... 2 1.1 Was sind Black- und Whitelists?...

Mehr

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 172.102 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Änderung vom 27. Mai 2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten - ungeachtet der

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Aufbau schulischer edu-ict-teams

Aufbau schulischer edu-ict-teams Bildungsdirektion Kanton Zürich Aufbau schulischer edu-ict-teams Version vom November 2012 Fachstelle Bildung und ICT 2 / 5 Einleitung Wie in Unternehmen oder an (Fach-) Hochschulen sind heute auch an

Mehr

Neue Anforderungen an die Geschäftsverwaltung

Neue Anforderungen an die Geschäftsverwaltung Neue Anforderungen an die Geschäftsverwaltung Öffentlichkeitsprinzip: Worum geht es? Freier Zugang zu behördlichen Informationen Weg vom Grundsatz der Geheimhaltung, hin zum Grundsatz der Informationsfreiheit

Mehr

Aufgaben und Informationsbestände des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV

Aufgaben und Informationsbestände des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV Aufgaben und Informationsbestände des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV August 2010. Überarbeitet: 10.2013 Aufgaben und Organisation Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV nimmt als Management-Holding die strategische

Mehr

f Link Datenbank installieren und einrichten

f Link Datenbank installieren und einrichten f Link Datenbank installieren und einrichten Dokument-Version 1.1 20.08.2011 Programm-Version 1.0 und höher Autor Dipl.-Ing. Thomas Hogrebe, tommic GmbH Inhalt Versionshistorie... 1 Über dieses Dokument...

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Hochschule Ravensburg-Weingarten. Technik Wirtschaft Sozialwesen. Projektarbeit

Hochschule Ravensburg-Weingarten. Technik Wirtschaft Sozialwesen. Projektarbeit Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen Projektarbeit Entwicklung eines Reitmoduls mit Reitstundenverwaltung für eine existierende Homepage eines Reitvereins vorgelegt von: Tobias

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Bearbeitungsreglement. Extern

Bearbeitungsreglement. Extern Bearbeitungsreglement Extern Ausgabe 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1 1.1. Rechtliche Grundlage 1 1.2. Ziel des Bearbeitungsreglementes 1 2. Kurzbeschreibung Krankenkasse Birchmeier 1 3. Organisation

Mehr

Outsourcing Ihrer Verwaltungsprozeduren. @Qualitrack. Ein Angebot von. in Zusammenarbeit mit

Outsourcing Ihrer Verwaltungsprozeduren. @Qualitrack. Ein Angebot von. in Zusammenarbeit mit Outsourcing Ihrer Verwaltungsprozeduren Ein Angebot von Angebot im Partenariat SERENDI SERENDI ermöglicht Ihnen, Ihre Prozeduren im spezialisierten Softwarepaket @Qualitrack zu beherbergen SERENDI stellt

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen...

Inhaltsverzeichnis. Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen... Inhaltsverzeichnis Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen...6 Pflege der Visitenkarte der Organisationseinheit...8 Bearbeiten

Mehr

Scanning- Reservationslösung Gemeinden Benutzerhandbuch

Scanning- Reservationslösung Gemeinden Benutzerhandbuch Scanning- Reservationslösung Gemeinden Benutzerhandbuch Scan Center Version 1.1-02.02.2009 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung der Applikation...3 1.1 Benutzerverwaltung...3 1.2 Importmodul...3

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb 7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat

Mehr

Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung

Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 Der Schweizerische Bundesrat erlässt folgende Weisungen: 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Gegenstand Diese Weisungen

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Workflows verwalten. Tipps & Tricks

Workflows verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2. Workflows / Genehmigungsprofile verwalten 2.1 Erstes Genehmigungsprofil einrichten 5 2.2 Zweites Genehmigungsprofil einrichten 11 2.3 Workflow

Mehr

Kooperatives ecrm Zermatt

Kooperatives ecrm Zermatt Kooperatives ecrm Zermatt Ausgangslage E- Mail- Marke+ng (bzw. Newsle6er- Marke+ng) ist aufgrund der hohen Reichweite und Akzeptanz bei den Kunden sowie der geringen Kosten ein sehr nützliches Marke+nginstrument

Mehr

ecall sms & fax-portal

ecall sms & fax-portal ecall sms & fax-portal Beschreibung des Imports und Exports von Adressen Dateiname Beschreibung_-_eCall_Import_und_Export_von_Adressen_2015.10.20 Version 1.1 Datum 20.10.2015 Dolphin Systems AG Informieren

Mehr

Herstellung eines SIP Einsatz Package Handler

Herstellung eines SIP Einsatz Package Handler Herstellung eines SIP Einsatz Package Handler Marguérite Bos VSA Zyklus 2014 3/10/2014 Digitale Archivierung und Regelwerke zum Umgang mit digitalen Dokumenten Übersicht Grundlagen Wie sieht das SIP aus?

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Erweiterungen Webportal

Erweiterungen Webportal Erweiterungen Webportal Adress-Suche Inaktive Merkmale und gelöschte Adresse Die Suche im Webportal wurde so erweitert, dass inaktive Adresse (gelöscht) und inaktive Merkmale bei der Suche standardmässig

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Leitlinie-Qualitätszirkel

Leitlinie-Qualitätszirkel Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation

Mehr

Gemeindemitarbeiter und Bürgermeister. Aktenvermerk. Arno Abler, René Lorber

Gemeindemitarbeiter und Bürgermeister. Aktenvermerk. Arno Abler, René Lorber 1 Prozesskurzbezeichnung Eingangskommunikation Dokument p_avpopl_eingang Version 1.00 Dokumentstatus Empfehlung Leistungskürzel AV-PO-PL Prozesskurzbeschreibung Die Sammlung, Digitalisierung und Einbringung

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung

9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung Teil III Organisation und Infrastruktur Kapitel 9: Qualitätsmanagementsystem Inhalt 9.1 Grundlagen 9.2 Qualitätspolitik 9.3 Qualitätsorganisation 9.4 Maßnahmen 9.5 Qualitätsaufzeichnungen 9.6 Korrekturmaßnahmen,

Mehr

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

GEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung

GEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung Bundeskanzlei BK GEVER Bund GEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung 15. März 2013 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Entwicklung

Mehr

GEZIELT MEHR SICHERHEIT MIT 4I ACCESS SERVER & 4I CONNECT CLIENT

GEZIELT MEHR SICHERHEIT MIT 4I ACCESS SERVER & 4I CONNECT CLIENT Seite 1/7 GEZIELT MEHR SICHERHEIT MIT 4I ACCESS SERVER & 4I CONNECT CLIENT ZENTRAL LOKALE MANAGEMENT-PLATTFORM FÜR EINE W ELTWEIT SICHERE INDUSTRIELLE KOMMUNIKATION. Seite 2/7 Auf den folgenden Seiten

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Professional webmail

Häufig gestellte Fragen zu Professional webmail Häufig gestellte Fragen zu Professional webmail Wo finde ich meine persönlichen Daten und Einstellungen? Sie können folgende persönliche Daten und Einstellungen anpassen: Wie Sie Ihre persönlichen Daten

Mehr

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen auf der Grundlage des Anforderungs- und Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz älterer

Mehr

UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS

UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 1986. 1 Seite 1/5 Diese Anleitung soll Ihnen dabei helfen, eine bestehende DBSWIN-Anbindung über den Patientendatenexport

Mehr

über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden

über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden .90. Beschluss vom 0. Juli 00 über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel

Mehr

Umgang mit Veröffentlichungsfehlern

Umgang mit Veröffentlichungsfehlern Umgang mit Veröffentlichungsfehlern Der vorliegende Überblick befasst sich mit der Einstufung und Behandlung nachträglich festgestellter in Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes

Mehr

Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016 2019

Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016 2019 Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016 2019 Vom Bundesrat am 2015 verabschiedet. Durch die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

lobonav ist die intelligente Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen und besteht aus drei Teilen:

lobonav ist die intelligente Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen und besteht aus drei Teilen: lobonav Die Verarbeitung papiergebundener Dokumente, das Ablegen, Katalogisieren, Suchen und Wiederfinden verursacht einen nicht unerheblichen Teil täglicher Arbeit. Digitale Archivierung und elektronisches

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

DIRECTINFO 5.7 SICHERHEITSKONZEPTE FÜR BENUTZER, INFORMATIONEN UND FUNKTIONEN

DIRECTINFO 5.7 SICHERHEITSKONZEPTE FÜR BENUTZER, INFORMATIONEN UND FUNKTIONEN DIRECTINFO 5.7 SICHERHEITSKONZEPTE FÜR BENUTZER, INFORMATIONEN UND FUNKTIONEN - Whitepaper 1 Autor: Peter Kopecki Version: 1.2 Stand: Mai 2006 DIRECTINFO 5.7... 1 SICHERHEITSKONZEPTE FÜR BENUTZER, INFORMATIONEN

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Kurzanleitung RACE APP

Kurzanleitung RACE APP Kurzanleitung RACE APP Inhalt Leistungsumfang... 1 Erst Registrierung... 2 Benutzung als Fahrer... 2 Benutzung als Veranstalter... 3 Benutzung als Administrator... 5 Leistungsumfang Bei dem RACE APP handelt

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

-Fachgruppe Geschäftsprozesse. ech-bpm-workshop. 26. Februar von 11.00 bis 12.15 Uhr. Ein Gespräch mit

-Fachgruppe Geschäftsprozesse. ech-bpm-workshop. 26. Februar von 11.00 bis 12.15 Uhr. Ein Gespräch mit -Fachgruppe Geschäftsprozesse ech-bpm-workshop 26. Februar von 11.00 bis 12.15 Uhr Ein Gespräch mit Mike Brotschi, Stadt Grenchen Hermann Kühn, Stadt Luzern Sie berichten von ihren Erfahrungen beim Aufbau

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

07. November, Zürich-Oerlikon

07. November, Zürich-Oerlikon 07. November, Zürich-Oerlikon Individuelles Vorgehensmodell mit dem TFS als Schlüssel zum Erfolg Arpagaus Patrick Bereichsleiter AKROS AG Stricker Mark Software Architekt AKROS AG Agenda Einleitung AKROS

Mehr

Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung

Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung Personal und Organisationsentwicklung Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung 1. Einleitung Der folgende Prozessbeschrieb ist

Mehr