Hinweise auf mögliche Ausschließungsgründe liegen bislang nicht vor.

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1 Vorlage für die Sitzung des Lenkungsausschusses Neubau Heinrich-Heine-Schule am Donnerstag, dem , um Uhr, im AWO-Haus, Eschenweg 1 a, in Büdelsdorf Zu 1. Beachtung der Ausschließungsgründe nach 22 GO Hinweise auf mögliche Ausschließungsgründe liegen bislang nicht vor. Zu 2. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am Zu der Niederschrift über die Sitzung am liegen folgende Einwendungen vor: Stadtvertreter Bredenbeck hat Einwendungen zu dieser Niederschrift und beantragt zu entscheiden, dass die oben genannte Niederschrift folgendermaßen zu ergänzen ist: 1. die Bestätigung seiner Teilnahme unter andere Anwesende 2. unter Tagesordnungspunkt 4: Stadtvertreter Bredenbeck richtet an Herrn Schultze-Rhonhof die Frage, wie die Firma DKC/Deka mit der ÖPP Deutschland AG und dem Sparkassen- und GiroVerband verbunden ist und ob sich aus dieser Verbundenheit ein Einfluss auf die von DKC erkannten Ergebnisse ergeben könnte. Herr Schultze-Rhonhof verneint eine Beeinflussung. 3. unter Tagesordnungspunkt 6: Stadtvertreter Bredenbeck verlässt ebenfalls vor Fortsetzung der Sitzung im öffentlichen Teil die Sitzung. Stadtvertreter Huep hat Einwendungen zu dieser Niederschrift und beantragt zu entscheiden, dass die oben genannte Niederschrift unter Tagesordnungspunkt 4 folgendermaßen zu ergänzen ist: Stadtvertreter Huep stellt zur Wirtschaftlichkeit nach Baufertigstellung die Frage, ob geplant sei, eine WU im laufenden Betrieb zu erstellen. Als Beispiel dazu erwähnt er das ÖPP2 (Schulsanierung Lose Ost und West) im Landkreis Offenbach. Herr Schultze-Rhonhof erläutert hierzu und Herr Hinrichs regt an, eine WU nach Erstellung des Schulneubaus zu erstellen. Bisher sei eine WU während des Betriebes nicht geplant. Bestandteil der Frage von Stadtvertreter Huep ist auch, ob mit einer möglichen Überschreitung der geplanten Kosten siehe Landkreis Offenbach im hiesigen Projekt gerechnet werden kann. Hierauf antwortet Herr Schultze-Rhonhof, dass dies vorstellbar sei unter bestimmten Voraussetzungen z.b. bei Nachforderungen oder Umplanungen. In der Betriebsphase finde eine Angleichung der Kosten gemäß der vereinbarten Preissteigerungsraten statt. Prof. Dr. Raabe ergänzt, dass Offenbach mit dem Projekt in Büdelsdorf auf Grund der abgelaufenen Zeit seit der Umsetzung des Projektes in Offenbach nicht unbedingt vergleichbar sei.

2 2 Zu 3. Anfragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnerinnen und Einwohnern zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht auf der Tagesordnung stehen Zu 4. Allgemeiner Bericht über den aktuellen Stand zum Neubau der Heinrich-Heine-Schule Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Stand der Bauarbeiten berichten. Zu 5. Ausrüstung des Neubaus der Heinrich-Heine-Schule mit einer BOS- Gebäudefunkanlage Seit November 2015 werden in Schleswig-Holstein schrittweise die nichtpolizeilichen Behörden mit Sicherheitsaufgaben - kurz BOS genannt -, wie zum Beispiel die Feuerwehren, vom analogen auf den digitalen Funk umgestellt. Die Umstellung der Freiwilligen Feuerwehr Büdelsdorf soll bekanntlich im Herbst dieses Jahres erfolgen. Die Verwaltung ist aufgrund fehlender DIN-Normen und gesetzlicher Vorschriften erst bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten des Neubaus der Heinrich-Heine-Schule bei einem Rettungseinsatz der Feuerwehr erhebliche Schwierigkeiten auftreten könnten. Denn aus physikalischen Gründen können in baulichen Anlagen durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z.b. Metallkonstruktionen, Stahlbeton, bedampfte Glasscheiben) massive Beeinträchtigungen der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen auftreten. Dies kann dazu führen, dass bei einem Notfalleinsatz der Funkverkehr zwischen den Einsatzkräften im Gebäude und der Einsatzleitung stark eingeschränkt wird oder nicht mehr möglich ist. Dabei kann im Notfall folgender Nachteil des Digitalfunks die Situation noch verschärfen: Dieser Funkverkehr bricht im Vergleich zum Analogfunk schlagartig und ohne Vorankündigung ab. Als technische Lösung kommt nur der Einbau einer BOS-Gebäudefunkanlage in Betracht. Um beurteilen zu können, ob der Einbau einer solchen Anlage im Neubau der Heinrich-Heine-Schule notwendig ist oder nicht, hat die Verwaltung eine sogenannte Funkfeldmessung in Auftrag gegeben. Die Messung wurde unter realistischen Bedingungen im Rohbaugebäude durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass nicht alle Teile der Heinrich-Heine-Schule ausreichend von außen mit digitaler Funktechnik erreicht werden können. Die Gutachter empfehlen daher die Installation einer BOS-Gebäudefunkanlage, um die unterversorgten Bereiche zu versorgen.

3 3 Auf der Grundlage dieser Messergebnisse hat die Fa. Goldbeck ein Angebot für die Installation einer BOS-Gebäudefunkanlage vorgelegt. Danach belaufen sich die Mehrkosten auf rd ,00 EUR brutto. Diese Kosten können durch nachträgliche Auflagen der Landesstelle Digitalfunk geringfügig höher ausfallen. Eine exakte Kostenermittlung kann daher erst im Zuge der weiteren Detailplanung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau einer BOS- Gebäudefunkanlage nach wie vor nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird aber vermutet, dass in Zukunft eine gesetzliche Regelung hierzu erfolgen wird. Auch ohne rechtliche Verpflichtung hält die Verwaltung eine Ausstattung des Neubaus der Heinrich-Heine-Schule mit einer solchen Gebäudefunkanlage aus folgenden Gründen für zwingend notwendig: 1. Die Sicherheit der Schüler, Lehrkräfte, des Personals und der Gäste aber auch der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr muss absolute Priorität haben. Es wäre fatal, wenn der Einsatzleiter ausgerechnet bei einem Notfalleinsatz durch den Ausfall der Funkverbindung seiner Verpflichtung nachkommen müsste, die Rettungskräfte aus dem Schulgebäude abzuziehen. Eine ständige Kommunikation der eingesetzten Rettungskräfte mit der Einsatzleitung muss sichergestellt sein. 2. Eine Nachrüstung des Gebäudes zu einem späteren Zeitpunkt (z.b. dann, wenn sie zur gesetzlichen Pflicht geworden ist) würde aufgrund des damit verbundenen höheren Aufwands (Abbau von Decken- und Wandverkleidungen in weiten Teilen der Schule, nachträgliches Durchbohren von Wänden, Berücksichtigung brandschutztechnischer Auflagen usw.) doppelt bis dreifach so hohe Kosten verursachen. Außerdem würde sich die Installation der Anlage auch über die Ferien hinaus erstrecken, so dass erhebliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs (Lärm, Schmutz usw.) die Folge wären. Nach alledem empfiehlt die Verwaltung, folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussempfehlung: Der Lenkungsausschuss beauftragt den Bürgermeister, die Fa. GOLDBECK Public Partner mit der Ausstattung des Neubaus mit der für die Gefahrenabwehr erforderlichen BOS-Gebäudefunkanlage gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von rund ,00 EUR zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, die genaue Kostenhöhe zu ermitteln und in entsprechender Höhe im Haushalt 2017 einzuplanen. Zu 6. Bericht über den Stand der Finanzierungsplanung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule, den Umbau des Grundschulzentrums sowie den Neubau des Kindergarten Liliput Die bisherige Planung der Finanzierung basiert auf folgenden Überlegungen der Verwaltung:

4 4 Die Realisierung des Neubaus der Heinrich Heine Schule erfolgt z.zt. durch die Firma Goldbeck im optimierten Mischmodell. Hinsichtlich der Finanzierung obliegt der Firma Goldbeck die gesamte Bauzwischenfinanzierung bis zur Übergabe an die Stadt Büdelsdorf. Die Langfristfinanzierung erfolgt durch die Stadt, voraussichtlich ab dem Die zu finanzierende Investitionssumme beträgt (ohne Berücksichtigung der unter TOP 5 aufgeführten Maßnahme) rd ,00. Die Basis für alle Finanzierungsüberlegungen bildet ein Kommunalkredit mit 30- jähriger Laufzeit mit einer annuitätischen Tilgungsstruktur und einer Zinssicherung. Aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll das Programm 217 eingebunden werden. Die Förderung soll zur bestmöglichen Ausschöpfung des Tilgungszuschusses in Höhe von EUR führen, was eine Darlehensaufnahme bei der KfW in Höhe von mind. 10. Mio. EUR voraussetzt. Allerdings ist eine Zinsfestschreibung dieses Darlehens nur für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich. Deshalb ist über diesen Zeitraum hinaus eine Zinsfestschreibung in Betracht zu ziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, ab welchem zukünftigen Zinssatz sich eine Finanzierung über die KfW nicht mehr positiv auswirkt bzw. der Tilgungszuschuss verbraucht ist. Die Beteiligung der Stadt Büdelsdorf an der Sparkasse Mittelholstein soll zum mit einem Wert von geschätzt dann 5 Mio. Euro als Sondertilgung über ein endfälliges Darlehen in die Finanzierung eingebracht werden. Für dieses endfällige Darlehen sowie den noch offenen Restbetrag, ca. 6,5 Mio. Euro, ist eine optimale, ergänzende Finanzierungsmöglichkeit zu finden. Weiter ist auch der Finanzierungsbedarf für den Umbau der Grundschule sowie den Neubau des Kindergartens Liliput langfristig mit einzuplanen. Im Jahr 2017 / 2018 erfolgt der Umbau der Grundschule und wird der Neubau des Kindergartens begonnen. Insgesamt ist hierfür mit Investitionen von rund 4 Mio. Euro zu rechnen. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über den Haushalt der Stadt. Die Verwaltung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die wirtschaftlichste Finanzierungsmöglichkeit mit dem geringsten Risiko zu ermitteln. Herr Schultze- Rhonhof von der Firma DKC-Kommunalberatung steht hierzu der Verwaltung beratend zur Seite. In der Sitzung des Lenkungsausschusses werden die Ergebnisse, die die Verwaltung mit Unterstützung der DKC-Kommunalberatung bis dahin erarbeitet hat, anhand einer Präsentation dargestellt. Insbesondere werden verschiedene Varianten vorgestellt, bei der in wechselnden Kombinationen die KfW-Programme 217 und 208, die Sondertilgung des endfälligen Darlehens aus der Sparkassenbeteiligung und verschiedene Zinskonditionen für unterschiedliche Laufzeiten erläutert werden. Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage der Präsentation die Eckpunkte der zukünftigen Finanzierung zu beraten.

5 5 Zu 7. Stand zu Umfang, Planung und Finanzierungsbedarf Umbau Liegenschaft Akazienstr. 17 zum Grundschulzentrum und Ergänzung um den Neubau des Kindergarten Liliput Das Gebäudeensemble der ehemaligen Bertolt-Brecht-Schule und Klaus-Groth- Schule nebst Erweiterungen und Sporthallen soll zu einem Grundschulzentrum umgebaut werden, ergänzt durch den Neubau des Kindergarten Liliput. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie und Freizeit am wurde beschlossen, dass die Bücherei an ihrem bisherigen Standort verbleibt, da dieses als Bücherei geplante und genutzte Gebäude sich hierfür nach wie vor sehr gut eignet und mit seiner jetzigen Lage in Büdelsdorf gut angenommen wird. Derzeit ist die Astrid-Lindgren-Schule ALS - noch räumlich getrennt in zwei Schulgebäuden untergebracht (ehemalige Emil-Nolde-Schule (ENS), Neue Dorfstr., und ehemalige Friedrich-Ebert-Schule (FES), Sportallee). In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie und Freizeit am wurde ebenfalls beschlossen: Die Grundschule einschließlich der Bedarfe des Familienzentrums ist in den Trakten A, C, D und E der Heinrich-Heine-Schule unterzubringen. Die Turnhallen G (mit Verbindung über F) und I sind für die schulische Nutzung und die Nutzung durch den Kindergarten zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Bildung, Familie und Freizeit beschließt bei den weiteren Planungen für das neue Grundschulzentrum den Abbruch für den Nawi-Trakt (Trakt J) vorzusehen. Der als Ersatz für den bisherigen Standort des Kindergartens Liliput und für die in den vergangenen Jahren eingerichteten provisorischen Kindergartengruppen in das Grundschulzentrum einzubindende Kindergarten ist bis zu 6-gruppig auszulegen und als Neubau zu planen. Bei der Planung ist auf eine flexible Bauweise zu achten und die in der HHS bereits vorhandenen Gemeinschaftsräume (Mensa, OGS, Turnhallen) sind im Hinblick auf eine multifunktionale Nutzung in die Planung einzubeziehen.... Hierbei sind auch die angedachten Leistungen im Sinne eines Familienzentrums zu berücksichtigen. Standort für den Neubau ist der Trakt B der Heinrich-Heine-Schule, der abzubrechen und zu entsorgen ist. Die Verwaltung hat für die Umsetzung dieser Beschlüsse folgende Zeitabschnitte geplant und im Ausschusses für Bildung, Familie und Freizeit am und in der Sitzung des Lenkungsausschuss am vorgestellt: Ab dem Schuljahr 2018/ 2019 sollen beide Grundschulstandorte in der Akazienstr. 17 in den jetzigen Gebäuden der Heinrich-Heine-Schule zusammengeführt werden.

6 6 Die erforderlichen räumlichen Veränderungen des Übergangs und die baulichen Maßnahmen bis zum gemeinsamen Einzug sehen im Großen folgende Schritte vor: 0. als Vorraussetzung: Umzug der Heinrich-Heine-Schule (HHS) in den Neubau im Sommer 2017 Liegenschaft ehemalige HHS Akazienstraße wird frei 1. Umzug Astrid-Lindgren-Schule Standort Neue Dorfstr. in den Sommerferien 2017 in den Trakt B ehemalige Klaus-Groth-Schule für einen Übergangszeitraum von 1 Jahr. Liegenschaft Neue Dorfstraße wird frei 2. Umbau, Sanierung und bauliche Anpassung der Gebäudeteile Trakt A, C, D, E (ehem. Bertolt-Brecht-Schule) im Zeitraum 08/ /2018. Abbruch/ Rückbau des Traktes E Naturwissenschaften 3. Übernahme der Grundstücke entlang der Ulmenstraße von der Baugenossenschaft Mittelholstein BGM, um die Erschließung des neuen Grundschulzentrums über die Ulmenstraße neu gestalten zu können Entlastung Akazienstraße Beginn der Umbauarbeiten für die neue Erschließung/ Außenanlagen (Verkehr, Parkplatz, Zugänge, Freiflächen) 4. Umzug der gesamten Astrid-Lindgren-Schule (aus dem Trakt B und aus der Sportallee) in das neue Grundschulzentrum = Trakte A, C, D, E + der beide Sporthallen/ Außenanlagen in den Sommerferien Abbruch des Traktes B ehem. KGS ab 08/ Neubau des Kindergarten Liliput im Bereich des Traktes B und weiterer Freiflächen/ Außenanlagen 08/ / 2019 Fertigstellung der gesamten Außenanlagen und Erschließung Der im Lenkungsausschuss am erläuterte Kostenrahmen von damals ca. 3,9 Mio. Euro hat weiterhin (unter Berücksichtung allg. jährlicher Kostensteigerung / Baukosten-Index) Bestand. Die Verwaltung weist daraufhin, dass es sich hierbei um eine erste Kostenschätzung handelt. Kostenabweichungen können durch eine Veränderung der räumlichen und baulichen Anforderungen und Bedarfe im Zuge der Planungsfortführung nicht ausgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit Vertretern der beiden Grundschulen sind die räumlichen Bedarfe, auf Basis der Schülerzahlprognosen bis 2029, formuliert worden. Dies betrifft zum einen den grundlegenden Bereich für den Regelunterricht und die Hauptfunktionen der Grundschule (Klassenräume, Fachräume, Verwaltung, Lehrerzimmer, etc.). Zum anderen betrifft es den ergänzenden Bereich, der sich aus dem steigenden Bedarf an Schulung und Betreuung über den Regelunterricht hinaus ergibt. Dies sind sowohl Anforderungen an besondere Förderung (Sonder- und

7 7 Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache, u.ä.), als auch die Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Aus diesem auch in Zukunft weiter wachsenden Bedarf leiten sich erhebliche räumliche Anforderungen ab, die im Gebäude zu berücksichtigen sind. Diese gesamte Bedarfsermittlung dient als Grundlage für die inzwischen erarbeitete Vorentwurfsplanung, d.h. die funktionale Gliederung und räumliche Organisation des umzubauenden Gebäudes. Der Planungsstand wird in der Sitzung vorgestellt werden. Zur baulichen Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist die Beteiligung von Fachingenieuren teilweise vorgeschrieben (Abbruch etc.), und zur fachlichen Planung des gebäudetechnischen Ausbaus erforderlich. Des weiteren ist für sämtliche bauliche Eingriffe in das statische System des Gebäudes die Standsicherheit durch den entsprechenden Fachingenieur (Statiker) zu begleiten. Die neue Erschließung des Areals sollte, zumindest den Tiefbau betreffend, an einen Fachplaner vergeben werden. Im einzelnen werden dies sein: a) Architekt (Teilleistungen) b) Statik/ Standsicherheitsnachweise Abbruch und Umbau c) Fachplanung Brandschutz d) Fachplanung HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) e) Fachplanung ELT (Elektro) f) Fachplanung Tiefbau/ Erschließung Für die oben genannten Fachplaner werden aufgrund fortschreitender Planung ca bereits im 4.Quartal 2016 benötigt. Diese können aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Verwaltung empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussempfehlung: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Planung dieses Projekt weiterzuentwickeln. Büdelsdorf, den Hein

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