E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis

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1 E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis Integration des neuen Personalausweises in das Bürgerportal der Stadt Düren Fachkonzept Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Deshalb werden die jeweils Verantwortlichen im Impressum auf der letzten Seite der Dokumente genannt. Sie stehen Ihnen für inhaltliche Fragen zur Verfügung.

2 E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis Fachkonzept für die Integration des neuen Personalausweises im Bürgerportal der Stadt Düren Ausschöpfung der neuen Funktionalitäten 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 Management Summary Vorgehensweise und Aufbau Beschreibung des Vorgehens Vorgehensweise im Projekt Aufbau des Fachkonzeptes Behördenspezifika Rechtliche Anforderungen Technische Rahmenbedingungen Allgemeine Anforderungen (prozessübergreifend) Berechtigungszertifikate eid-server/eid-service Ausschreibung eid-service Organisatorische eid-nutzungsvoraussetzungen Soll- (Alternativ-)Prozesse (prozessspezifisch) Prozess Anmeldung an das Bürgerportal Voraussetzungen Graphik Prozessbeschreibung Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen Voraussetzungen Graphik Prozessbeschreibung Technische Realisierung (Verweis auf relevante Dokumente und Technische Richtlinien) Glossar Abkürzungsverzeichnis Quellen

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht Berechtigungszertifikate der Stadt Düren Tabelle 2: Prozessschritte zum groben Prozessablauf zur Registrierung am Bürgerportal. 16 Tabelle 3: Prozessschritte zum groben Prozessablauf für Login am Bürgerportal Tabelle 4: Grundsätzliche Anforderungen für den Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigung Tabelle 5: Verfahrensschritte zum groben Prozessablauf zu Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen Tabelle 6: Glossar Tabelle 7: Abkürzungsverzeichnis Tabelle 8: Quellenangaben Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 - Prozessablauf Registrierung am Bürgerportal mit npa/eat Abbildung 2 - Prozessablauf Login am Bürgerportal mit npa/eat Abbildung 3 - Prozessablauf Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen mit npa/eat

5 1 Management Summary Immer mehr Dienstleistungen werden von Unternehmen und Behörden über das Internet angeboten. Mit dem neuen Personalausweis (npa) werden bisherige Hürden in der Umsetzung von Geschäftsprozessen im Internet überwunden. Der npa vereinfacht bestehende Geschäftsprozesse, trägt zu effizienteren Abläufen bei und sorgt für eine sichere Kommunikation und Abwicklung von Dienstleistungen zwischen Nutzern und Anbietern von Dienstleistungen. 1 Die Stadt Düren hat mit der Einführung des Bürgerportals zum den Bürgerinnen/Bürgern bereits zwei Online-Anwendungen zur Verfügung gestellt. Durch die Teilnahme an der E-Government-Initiative des Bundesministerium des Innern (BMI), möchte die Stadt Düren ihre Prozesse insbesondere dort, wo die Überprüfung der Identität gesetzlich vorgeschrieben ist, um die eid-funktionalität erweitern. Das vorliegende Fachkonzept basiert auf der durch die Stadt Düren vorab durchgeführten Potenzialanalyse. Im Rahmen der weiteren Analysen und Workshops wurde entschieden, die eid- Funktionalität zunächst im Rahmen des Pilotprozesses Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen einzuführen. Gemeinsam mit der regio it, dem IT-Dienstleister der Stadt Düren, wird der Pilotprozess zum den Bürgerinnen/Bürgern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird bereits der Prozess Anmeldung am Bürgerportal entwickelt. 1 Der Personalausweis Anwenderhandbuch für Wirtschaft und Verwaltung ; Bundesministerium des Innern 4

6 2 Vorgehensweise und Aufbau 2.1 Beschreibung des Vorgehens Das Projekt zum neuen Personalausweis (npa) baut auf dem Bürgerportal der Stadt Düren auf, das zum mit zwei Online-Anwendungen eingeführt wurde (Antrag Bewohnerparken inkl. und Anmeldung Hund zur Hundesteuer). Bürgerinnen und Bürger können sich dort nach der Eingabe persönlicher Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht) mit einem Benutzernamen und Passwort anmelden. Eine Verifizierung des Nutzers findet per Double-Opt-In-Verfahren statt, so dass der Nutzer hierfür eine -Adresse eingeben muss. Nach der Anmeldung steht dem Nutzer ein persönliches Konto zur Verfügung, über das er auf die einzelnen Anwendungen zugreifen kann. Ruft der Nutzer eine Anwendung auf, werden die Daten aus der Anmeldung in entsprechende Angebote/Anträge/Meldungen übernommen. Die Anmeldung am Bürgerportal soll in Zukunft auch per neuem Personalausweis (npa) bzw. elektronischem Aufenthaltstitel (eat) möglich sein. Darüber hinaus soll das Bürgerportal mit dem Angebot weiterer Online-Dienstleistungen erweitert werden. Als Pilotprozess ist die Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen ausgewählt worden, da hier ein Identitätsnachweis erforderlich ist. 2.2 Vorgehensweise im Projekt Das Vorhaben verdeutlicht, dass die eid-funktion des npa in das bestehende Bürgerportal integriert werden kann und damit eine Vielzahl von elektronischen Dienstleistungen über das Internet erbracht werden können, die Anbindung des npa an bestehende Verfahren realisierbar ist, Verwaltungsdienstleistungen automatisierbar sind und beschleunigt werden können. Diese Maßnahmen sollen zu einer Steigerung der Anmeldungen am Bürgerportal der Stadt Düren sowie zu einer besseren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Hierfür hat die Stadt Düren eine Potenzialanalyse in zwei Organisationseinheiten durchgeführt. Neben dem übergreifenden Prozess Anmeldung am Bürgerportal wurde der Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen für die eid-befähigung ausgewählt. Ziel ist es, die eid-fähigkeit des Prozesses Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen zum sicherzustellen. Der Prozess Anmeldung am Bürgerportal wird voraussichtlich zum zur Verfügung stehen. 5

7 Die E-Government-Initiative hat die Stadt Düren bei der Erstellung der folgenden Ergebnisdokumente unterstützt: Fachkonzept Beschreibung des Vorgehens und prozessunabhängige Definition der notwendigen npa-anpassungen. Darüber hinaus Darstellung der neuen npa-abläufe fokussiert auf ausgewählte eid-fähige Prozesse. Einführungskonzept Definition des Vorgehens für die Einführung der neuen eid-fähigen Prozesse. Ziel ist eine Online-Stellung eines npa-pilotprozesses zum Aufbau des Fachkonzeptes Das vorliegende Fachkonzept wurde mit Unterstützung der E-Government-Initiative des Bundesministeriums des Innern erstellt. Die im Vorfeld durchgeführte Potenzialanalyse der Stadt Düren stellt die Basis für die Erstellung des vorliegenden Fachkonzeptes dar. Dieses wurde im Rahmen der folgenden Schritte erarbeitet. Evaluierung der Potenzialanalyse hinsichtlich identifizierter eid-fähiger Prozesse Definition der Pilot-Prozesse, die den Bürgerinnen und Bürgern zum zur Verfügung stehen sollen Entscheidung für die regio IT als eid-service-provider und Klärung der Beantragung der Berechtigungszertifikate Ermittlung der benötigten und erforderlichen Datenfelder je Prozess als Basis für die Beantragung der Berechtigungszertifikate Beantragung der Berechtigungszertifikate durch die Stadt Düren bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) Ziel des vorliegenden Fachkonzeptes ist es, eine Grundlage für das Einführungskonzept und für die spätere Realisierungsplanung zu schaffen. Die Anforderungen, speziell für die Stadt Düren, werden in Kapitel 3 betrachtet. Anschließend werden die allgemeinen Anforderungen prozessübergreifend definiert (Vgl. Kapitel 4). In Kapitel 5 wird der Soll-Ablauf für den Pilotprozess beschrieben, und die Besonderheiten werden hervorgehoben. 6

8 3 Behördenspezifika Im folgenden Kapitel werden die Rahmenbedingungen und Anforderungen beschrieben, die bei der Einführung der Nutzung der eid-funktionalität bei der Stadt Düren bzw. im Pilotprozess zu berücksichtigen sind. 3.1 Rechtliche Anforderungen Die Implementierung der eid-funktionalität in den Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen basiert im Wesentlichen auf dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG). Für die Anmeldung am Bürgerportal mit dem npa sind keine prozessspezifischen Gesetze zu benennen. Es handelt sich um einen übergreifenden Prozess, der den Zugang zu nachgelagerten Dienstleistungen über ein Portal ermöglicht. Zu den nachgelagerten Dienstleistungen zählt der Pilotprozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen. Für diesen Prozess sind das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) relevant. (Vgl. Kapitel 5.2) Im Rahmen der Kooperation mit der regio it wird die Stadt Düren den eid-service von bremen online services GmbH & Co. KG (bos KG) nutzen. Dementsprechend wird auf das Sicherheitskonzept der bos KG verwiesen. Das Sicherheitskonzept fokussiert sich auf das Informationssicherheits- Managementsystem (ISMS) des Dienstleisters bremen online services GmbH & Co. KG (bos KG), der den eid-server als eid-service-provider für Diensteanbieter betreibt. Der eid-server selber wird in einem Rechenzentrum betrieben, welches ein ISO Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz aufweist. Explizit nicht Gegenstand des Sicherheitskonzeptes sind die Systeme, (Netz-) Komponenten und Anwendungen des bürgerseitigen Clients sowie des Webportals auf Seiten des Diensteanbieters. Das Sicherheitskonzept für den Betrieb eines eid-servers als eid-service-provider zeigt, dass die Anforderungen der einschlägigen Technischen Richtlinien umgesetzt werden Technische Rahmenbedingungen Es muss sichergestellt sein, dass alle im vorliegenden Fachkonzept definierten fachlichen Anforderungen technisch umgesetzt werden. Voraussetzung für die technische Umsetzung ist dabei die Integration in das Bürgerportal der Stadt Düren. Die generelle Architektur basiert auf der Skizze aus der Technischen Richtlinie eid- Server (Vgl. Abbildung 1), die die Funktionseinheiten aufzeigt, die der eid-server nutzt. 2 Sicherheitskonzept zum Betrieb eines eid-servers beim eid-service-provider ; bremen online services, Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG; Bremen, 20. Oktober

9 Abbildung 1 Kontext und Schnittstellen des eid-servers (Quelle: BSI TR-03130) Der Anwendungsserver ist die wesentliche Funktionseinheit, die für die Umsetzung relevant ist und die vom Webbrowser des Anwenders aufgerufen wird. Das darüber angebotene Webformular wird durch die eid-funktion gefüllt. Wie sich eine eid-anfrage durch den Anwender darstellt, kann der Abbildung 2 (Vgl. BSI TR-03130) entnommen werden. Die Stadt Düren nutzt für den Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen das Berechtigungszertifikat temporäres Bürgerkonto (Vgl. Kapitel 4.1). Der hiermit verbundene Vorgang kann wie folgt zusammengefasst werden. Anforderung der Authentisierung durch die Anwendung https-get-request an temporäres Bürgerkonto Prüfung des Request durch eid-anbindung - Übernahme eid-service-kommunikation SAML - Aufruf der AutentApp bzw. AusweisApp Empfang der eid-daten durch die Anwendung https-post-response an Fachanwendung 8

10 Abbildung 2 Funktionaler Ablauf einer eid-anfrage Für die Stadt Düren wird das Hosting des Anwendungsservers von einem Drittanbieter übernommen, so dass die vorhandene Infrastruktur des Drittanbieters genutzt werden kann, um das Webformular und die generelle Anbindung an die Exportschnittstellen für Daten effizient aufzubauen. Notwendige Zertifikate können größtenteils analog aufgebaut werden. 9

11 4 Allgemeine Anforderungen (prozessübergreifend) 4.1 Berechtigungszertifikate Die Stadt Düren wird zwei Berechtigungszertifikate beantragen. Das Berechtigungszertifikat Permanentes Bürgerkonto wird für die Registrierung am Bürgerportal beantragt. Die ausgelesenen Datenfelder werden gespeichert. Die Datenspeicherung wird durch den Nutzer bei der Anmeldung bestätigt. Im Rahmen der zukünftigen Logins wird nur noch das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen (sog. Pseudonym ) ausgelesen. Das Berechtigungszertifikat Temporäres Bürgerkonto wird genutzt, wenn der/die Bürger/innen während einer Sitzung im Bürgerportal Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bei denen ein Identitätsnachweis erforderlich ist. Die Daten werden nur temporär ausgelesen und nach Beendigung des Vorgangs gelöscht. Dieses Berechtigungszertifikat wird ab dem für den Prozess Ausstellung von Meldeund Aufenthaltsbescheinigungen zur Verfügung stehen. Der Prozess Anmeldung am Bürgerportal (sowohl Registrierung als auch Login) wird erst zum eid-fähig sein. Ab diesem Zeitpunkt können die Bürgerinnen und Büger die Leistung Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen auch im Rahmen des angelegten Bürgerkontos aufrufen. Beide Berechtigungszertifikate können Anwendung finden. Mit Unterstützung der regio it beantragt die Stadt Düren die Berechtigungszertifikate für das Auslesen der folgenden Datenfelder: Tabelle 1: Übersicht Berechtigungszertifikate der Stadt Düren Aufgabe/Geschäftszweck Felder Temporäres Bürgerkonto Registrierung und Login Bürgerkonto der Stadt Düren Die Berechtigung umfasst die Anfrage folgender Datenfelder: Familienname ( 18 Abs. 3 Nr. 1 PAuswG) Vorname ( 18 Abs. 3 Nr. 2 PAuswG) Tag der Geburt ( 18 Abs. 3 Nr. 4 PAuswG) Anschrift ( 18 Abs. 3 Nr. 6 PAuswG) Dokumentenart ( 18 Abs. 3 Nr. 7 PAuswG) Abkürzung D für Bundesrepublik Deutschland ( 18 Abs. 3 Nr. 9 PAuswG) Die Berechtigung umfasst die Anfrage folgender Datenfelder: Familienname ( 18 Abs. 3 Nr. 1 PAuswG) Vorname ( 18 Abs. 3 Nr. 2 PAuswG) Tag der Geburt ( 18 Abs. 3 Nr. 4 PAuswG) Anschrift ( 18 Abs. 3 Nr. 6 PAuswG) Dokumentenart ( 18 Abs. 3 Nr. 7 PAuswG) Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen ( 18 Abs. 3 Nr. 8 PAuswG) Abkürzung D für Bundesrepublik Deutschland ( 18 Abs. 3 Nr. 9 PAuswG) 10

12 Das Feld Staatsangehörigkeit, das im eat zur Verfügung steht, wird ebenfalls auslesbar sein. Die Stadt Düren plant, dieses auch mit dem Berechtigungszertifikat zu beantragen. 4.2 eid-server/eid-service Die Stadt Düren hat sich entschieden, den eid-service eines eid-service-providers über ihr Rechenzentrum, die regio it gesellschaft für informationstechnologie mbh, in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes wird die regio it beauftragt, einen eid-service- Provider auszuwählen. 4.3 Ausschreibung eid-service Da die Stadt Düren den eid-service-provider nicht selbst auswählt, muss kein Ausschreibungsprozess initiiert werden. Damit die Anforderungen der Stadt Düren durch den eid-service-provider erfüllt werden, ist ein regelmäßiger Austausch zwischen der Stadt Düren und der regio it erforderlich. 4.4 Organisatorische eid-nutzungsvoraussetzungen Die Implementierung der eid-funktionalität wird prozessspezifisch vorgenommen. Die Stadt Düren hat während der Analyse und der Spezifikation des Prozesses Antrag auf Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen mit npa/eat organisatorischen Anforderungen identifiziert, die bei der eid-befähigung weiterer Prozesse ebenfalls zu berücksichtigen sind. Die wesentlichen Anforderungen werden im Folgenden aufgeführt: Formulare/Dokumente Die Umstellung auf das elektronische Verfahren hat Auswirkungen auf die prozessrelevanten Formulare. Für den Antrag Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigung wird die Stadt Düren einen Online-Antrag zur Verfügung stellen. Dieses Formular muss die Daten aus dem npa (bzw. eat) in die entsprechenden Formularfelder einlesen und darstellen können. Zusätzlich müssen alle weiteren Felder online ausfüllbar sein. Analog hierzu werden auch Online-Formulare für zukünftige eid-fähige Dienstleistungen definiert werden. Basierend auf dem Berechtigungszertifikat werden für den Online-Antrag zum Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen die Felder Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Anschrift und das Länderkennzeichen aus dem neuen Personalausweis gelesen und in das Formular übertragen. Zudem wird das Feld Anrede entweder manuell durch den Nutzer eingetragen oder der Eintrag wird aus dem Portalprofil übernommen. Darüber hinaus ist der Versand der Formulare an die richtigen Postfächer der Behörden sicherzustellen. In Abhängigkeit davon, wie der Prozess gestaltet wird, können zwei Bearbeitungsverfahren unterschieden werden: Entweder werden die eingehenden Formulare direkt durch den/die Sachbearbeiter/in manuell weiterbearbeitet, oder die im Formular enthaltenen Daten werden über eine Schnittstelle in das relevante Fachverfahren geleitet und dem/der Sachbearbeiter/in dort für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt. 11

13 Da die Schnittstelle zum Fachverfahren noch nicht zur Verfügung steht, wird im Prozess Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen zunächst die erste Variante, d.h. manuelle Weiterbearbeitung, in Betracht kommen. Schriftformerfordernis Prozesse, die potenziell für die eid-befähigung in Betracht kommen, müssen hinsichtlich des Schriftformerfordernisses analysiert und entsprechend gestaltet werden. Das Schriftformerfordernis ist für beide Seiten zu prüfen, d.h. einerseits für Bürgerinnen/Bürger und andererseits für die Behörde. Dokumente bzw. Formulare mit Schriftformerfordernis müssen eigenhändig unterschrieben sein; entsprechende elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden 3. Liegt keine Signaturtechnik vor, ist das Dokument auszudrucken, eigenhändig zu unterschreiben und in Papierform zu versenden. Da in der Bevölkerung aktuell noch eine geringe Nutzung der QES festzustellen ist, eignet sich besonders ein Prozess ohne Schriftformerfordernis für die Pilotierung der eid- Funktionalität. Die Analyse der für die Beantragung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen gesetzlichen Vorschriften (Vgl. Kapitel 5.2) zeigt, dass auf der Eingangsseite kein Schriftformerfordernis gegeben ist. Der Identitätsnachweis der/des Antragsstellers/in ist jedoch erforderlich. Das E-Government-Gesetz birgt durch neue Regelungen hinsichtlich des Schriftformerfordernisses großes Potenzial für die eid-befähigung weiterer Prozesse. Elektronischer Versand Der Pilotprozess Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen wird nicht durchgängig elektronisch abgewickelt. Auf der Ausgangsseite werden die bearbeiteten Anträge weiterhin postalisch versendet. Zukünftig bleibt zu evaluieren, ob durch die Umsetzung neuer Kommunikationskanäle wie z.b. D ein durchgängiger medienbruchfreier Prozess gestaltet werden kann. Gebühren-Berechnung Die Stadt Düren nutzt für Verwaltungsakte, bei denen eine Gebühr erhoben wird, das Lastschriftverfahren Elbe. Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Bürger/innen im Vorfeld auf die Gebühr hingewiesen werden. Bei der Prozessanpassung muss das entsprechende Bezahlverfahren Berücksichtigung finden. 3 Vgl. 3a VwVfG i.v.m. i.v.m. Skrobotz, Jan: Das elektronische Verwaltungsverfahren. Die elektronische Signatur im E-Government. Berlin

14 5 Soll- (Alternativ-)Prozesse (prozessspezifisch) Im Rahmen der Analyse wurde der Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen als Pilotprozess für die eid-befähigung identifiziert. Als vorgeschalteter Prozess ist die Anmeldung am Bürgerportal zu betrachten. 5.1 Prozess Anmeldung an das Bürgerportal Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Fachkonzeptes befinden sich die fachliche und die technische Entwicklung des Prozesses Anmeldung am Bürgerportal noch in der Design-Phase. Dementsprechend kann der Prozess im Folgenden nur grob beschrieben werden. Der Prozess wird den Bürgern/innen voraussichtlich zum zur Verfügung gestellt Voraussetzungen Die Anmeldung am Bürgerportal der Stadt Düren setzt eine vorherige Registrierung voraus, so dass die Gestaltung des Prozesses eine Unterteilung in Registrierung und Login erforderlich macht. Für beide Teilprozesse wird das permanente Berechtigungszertifikat Anmeldung am Bürgerportal verwendet. Bei der Registrierung werden alle Datenfelder ausgelesen und gespeichert. Bei zukünftigen Logins wird nur noch das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen zur Identifizierung benötigt. Im Rahmen des Anmeldeprozesses werden neben den npa-daten weitere Daten der/des Bürgerin/Bürgers abgefragt (z.b. Telefonnummer, - Adresse etc.). Da eine alternative Anmeldung im Rahmen von Benutzer/Passwortkennung weiterhin möglich ist, müssen die Bürger/innen bei der Registrierung mit npa/eat auch ein Passwort per erhalten. 13

15 5.1.2 Graphik Die folgenden Graphiken zeigen die Prozesse zu Registrierung und Login am Bürgerportal. Start Prozess Registrierung am Bürgerportal der Stadt Düren (vereinfachte Darstellung) Bürger/in besucht Bürgerportal Bürger/in ruft Registrierungs- Seite auf Registrierung per npa/eat ja Portal startet Registrierungsprozess Bisheriges Vorgehen nein Portal fordert Bürger/in auf, den npa/eat aufzulegen Daten werden an Portal übergeben ja Identitätsnachweis in Ordnung? Bürger/in bestätigt Berechtigungszerti fikat und Datenauslese Datenfelder werden vorausgefüllt (nicht änderbar) nein Hinzufügen weiterer Daten (z.b. etc.) und Bestätigung durch Bürger/in Bürger/in sendet Daten ab Portal nimmt Daten entgegen und legt Account an Portal zeigt Meldung für Bürger/in: Account angelegt Fehlermeldung Abbruch des Vorgangs Bürger/in erhält E- Mail mit Passwort Ende Abschluss der Registrierung Abbildung 3 - Prozessablauf Registrierung am Bürgerportal mit npa/eat 14

16 Start Prozess Login am Bürgerportal der Stadt Düren (vereinfachte Darstellung) Bürger/in besucht Bürgerportal Bürger/in ruft Login-Seite auf Login per npa/eat ja Portal startet Loginprozess nein Portal fordert Bürger/in auf, den npa/eat aufzulegen Bisheriges Vorgehen Daten werden an Portal übergeben ja Bürger/in bestätigt Berechtigungszertifikat und Datenauslese Ende Portalprüfung? Nicht Ok Fehlermeldung (Möglichkeit zum neuen Login) Identitätsnachweis in Ordnung? Ok Portal zeigt Erfolgsseite nein Abschluss der Anmeldung Bürger/in ist am Bürgerportal angemeldet Abbruch des Vorgangs Abbildung 4 - Prozessablauf Login am Bürgerportal mit npa/eat 15

17 5.1.3 Prozessbeschreibung Im Folgenden werden die Prozessschritte zum graphisch dargestellten Prozessablauf für die Registrierung am Bürgerportal (Vgl. Abbildung 1) beschrieben. Tabelle 2: Prozessschritte zum groben Prozessablauf zur Registrierung am Bürgerportal Nr. Aktivität Ausführende/r Handlung IT-Bezug Ergebnis Anmerkung 1 Bürger/in ruft Registrierungsseite auf 2 Bürger/in bestätigt Berechtigungszertifikat und Datenauslese 3 Hinzufügen weiterer Daten (z.b. E- Mail etc.) und Bestätigung durch Bürger/in Bürger/in Der/Die Bürger/in besucht das Bürgerportal und ruft die Registrierungsseite auf. Der/Die Bürger/in entscheidet sich für die Registrierung per npa/eat. Bürger/in Aufruf der Anwender- Software (z.b. AusweisApp), die das Berechtigungszertifikat der Stadt Düren anzeigt. Mit Eingabe der PIN bestätigt der/die Bürger/in das Berechtigungszertifikat und erlaubt die Datenauslese. Bürger/in Der/die Bürger/in füllt die zusätzlich für die Registrierung benötigten Daten aus und bestätigt die Angaben durch Absenden des Formulars. Der Zugang zum Bürgerportal ist über Internetzugang möglich Für die Nutzung des elektronischen Verfahrens benötigt der/die Bürger/in: - Personalausweis mit eingeschalteter Online- Ausweisfunktion (bzw. eat) - PC und Kartenlesegerät - Anwendungs-Software (z.b. AusweisApp) - PIN für die Online- Ausweisfunktion Portal nimmt die Daten entgegen und legt einen Account für den/die Bürger/in an. Die Portal- Dienstleistung fordert den/die Bürger/in auf, den npa/eat aufzulegen - Entweder Datenauslese und Authentifizierung erfolgreich - Oder, wenn nicht erfolgreich, Abbruch des Vorgangs im Rahmen einer Portal- Fehlermeldung Der/Die Bürger/in erhält online die Meldung, dass ein Account angelegt wurde Wenn der/die Bürger/in die Registrierung ohne npa/eat durchführen möchte, folgt der Ablauf dem bisherigen Prozess. - Bei Erfolg werden die Daten automatisch an das Portal übergeben und die Datenfelder automatisch ausgefüllt. Diese sind nicht mehr änderbar. - Bei Abbruch des Vorgangs wird eine Information über die benötigten Daten angezeigt. - 16

18 Nr. Aktivität Ausführende/r Handlung IT-Bezug Ergebnis Anmerkung 4 Bürger/in erhält E- Mail mit Passwort Bürger/in Der/Die Bürger/in erhält eine , die das Passwort für den Account enthält - Abschluss der Registrierung Im Rahmen des Berechtigungszertifikates wird das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen (Pseudonym) ausgelesen. Bei zukünftigen Login-Prozessen mit dem npa/eat wird nur noch das Pseudonym ausgelesen. Alternativ gibt es weiterhin eine Benutzer/Passwort- Kennung, so dass eine entsprechende mit Passwort an den/die Bürger/in versendet wird. 17

19 Im Folgenden werden die Prozessschritte zum graphisch dargestellten Prozessablauf für Login am Bürgerportal (Vgl. Abbildung 2) beschrieben. Tabelle 3: Prozessschritte zum groben Prozessablauf für Login am Bürgerportal Nr. Aktivität Ausführende/r Handlung IT-Bezug Ergebnis Anmerkung 1 Bürger/in ruft Login- Seite auf 2 Bürger/in bestätigt Berechtigungszertifikat und Datenauslese 3 Bürger/in ist am Bürgerportal angemeldet Bürger/in Der/Die Bürger/in besucht das Bürgerportal und ruft die Login-Seite auf. Der/Die Bürger/in entscheidet sich für den Login per npa/eat. Bürger/in Aufruf der Anwender- Software (z.b. AusweisApp), die das Berechtigungszertifikat der Stadt Düren anzeigt. Mit Eingabe der PIN bestätigt der/die Bürger/in das Berechtigungszertifikat und erlaubt die Datenauslese. Der Zugang zum Bürgerportal ist über Internetzugang möglich Für die Nutzung des elektronischen Verfahrens benötigt der/die Bürger/in: - Personalausweis mit eingeschalteter Online- Ausweisfunktion (bzw. eat) - PC und Kartenlesegerät - Anwendungs-Software (z.b. AusweisApp) - PIN für die Online- Ausweisfunktion Bürger/in - Die Prüfung des Portals hat ergeben, dass ein verbundener Account zum entsprechenden npa/eat existiert und die Anmeldung des/der Bürgers/in erlaubt. Die Portal- Dienstleistung fordert den/die Bürger/in auf, den npa/eat aufzulegen - Entweder Datenauslese und Authentifizierung erfolgreich - Oder, wenn nicht erfolgreich, Abbruch des Vorgangs Abschluss Anmeldung der Wenn der/die Bürger/in die Registrierung ohne npa/eat durchführen möchte, folgt der Ablauf dem bisherigen Prozess. - Bei Erfolg werden die Daten automatisch an das Portal übergeben. - Bei Abbruch des Vorgangs wird eine Information über die benötigten Daten angezeigt. Bei negativer Prüfung durch das Portal wird eine Fehlermeldung angezeigt und der Vorgang abgebrochen. Die Anmeldung ist in diesem Fall nicht möglich. Ein erneuter Login-Versuch kann gestartet werden. 18

20 5.2 Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen Der Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen wurde im Rahmen der Potenzialanalyse 4 analysiert, so dass die Ergebnisse im Folgenden beschrieben werden. Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen werden persönlich unter Vorlage des Personalausweises beantragt. Es können auch Dritte bevollmächtigt werden. Dann sind Vollmacht und Ausweis der Betroffenen und des Bevollmächtigten vorzulegen. Für Kinder unter 16 Jahren reicht die Beantragung durch einen Erziehungsberechtigten aus. Meldebescheinigungen enthalten Name, Vorname, akademischen Titel sowie die Meldeanschrift. Aufenthaltsbescheinigungen enthalten darüber hinaus den Familienstand, die Konfession und die Staatsangehörigkeit. Für den Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen gelten die folgenden gesetzlichen Grundlagen: 8 MRRG 9 MG NRW Der Meldepflichtige hat gem. 8 Nr. 1 MG NRW ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Die Auskunft kann gem. 9 Abs. 2a auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen werden, die insbesondere die Vertraulichkeit und die Unversehrtheit der im Melderegister gespeicherten und an den Betroffenen übermittelten Daten gewährleisten. Der Nachweis der Urheberschaft des Antrags auf Auskunftserteilung ist bei einem automatisierten Abruf durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu führen. Die Ausstellung von Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigungen ist für den Bürger/die Bürgerin die Realisierung des ihm/ihr zustehenden Auskunftsrechts. Sie stellen besondere Formen der Auskunft über Meldedaten dar und dienen der Bestätigung über bestimmte Daten des Einwohners zur Vorlage bei anderen Behörden oder amtlichen Stellen. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) vom nennt in 18 die Meldebescheinigung erweiterte Meldebescheinigung und legt fest, dass sie schriftlich auszustellen ist. Er verweist hinsichtlich der elektronischen Ausstellung der Meldebescheinigung/erweiterte Meldebescheinigung auf 10 Abs. 2 und 3 MeldFortG. Hiernach werden für die Beantragung einer Meldebescheinigung die Zugänge mittels elektronischen Identitätsnachweises (npa/eat), eines Identitätsbestätigungsdienstes nach dem D -Gesetz und alternativ mittels qualifizierter elektronischer Signatur eröffnet. Gesetzliche Formvorschriften Die Meldebescheinigung erwächst aus dem Auskunftsrecht des Einwohners (siehe obige Ausführungen). Auf der Eingangsseite ist zwar kein Schriftformerfordernis gegeben, es wird aber der Identitätsnachweis des Einwohners verlangt. Auf der Ausgangsseite gibt das MRRG keine Formvorschrift vor. Das MG NRW jedoch schon. 4 Potenzialanalyse der Stadt Düren,

21 8 Nr. 1 und 9 Abs. 1 MG NRW besagen, dass jeder Einwohner ein Recht auf kostenlose, schriftliche Auskunft über die zu einer Person gespeicherten Daten hat und die Meldebehörde die Pflicht hat, die Auskunft schriftlich zu erteilen. Gem. 9 Abs. 2 MG NRW bestimmt die speichernde Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung Voraussetzungen Zunächst werden die Anforderungen der Praxis tabellarisch dargestellt. Anschließend werden die npa-bezogenen Voraussetzungen definiert. Tabelle 4: Grundsätzliche Anforderungen für den Prozess Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigung Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen Eingangsseite Verarbeitungsphase Der Gesetzgeber verlangt den Identitätsnachweis. Dieser ist über die Einbindung des npa/eat, des Dienstes De- Ident oder die qualifizierte elektronische Signatur möglich. Wird die Meldebescheinigung via Internet mit npa/eat angefordert, sollte eine Eingabemaske hinterlegt sein, die automatisch die elektronischen Daten des Identitätsnachweises einliest, der Abgleich mit OK.EWO automatisiert durchgeführt werden und bei Übereinstimmung der Daten die Meldebescheinigung automatisiert erstellt werden, entweder eine Bezahlfunktion hinterlegt oder die Bankdateneingabe für eine Abbuchung zur Verfügung gestellt werden. Ausgangsseite Die Meldebestätigung kann schriftlich oder elektronisch zugestellt werden ( 17 Abs. 5 MG NRW). Diese Regelung gilt in Ermangelung spezieller für die Meldebescheinigung geltenden Vorschriften analog für die Melde-, Aufenthaltsbescheinigung. Die Meldebehörde der Stadt Düren erstellt die Meldebescheinigungen auf Kopfbogen. Der Sachbearbeiter unterschreibt und siegelt sie. Da der Auskunftssuchende im Antrag auf Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen seine Identität nachweisen muss, ist die Voraussetzung für die Einbindung des npa/eat in den Prozess gegeben Graphik Die folgende Graphik zeigt den Prozessablauf für Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen. Der Prozess wurde um die Prozessschritte für den npa/eat erweitert. 20

22 Start Prozess Melde-, Aufenthaltsbescheinigung (vereinfachte Darstellung) Antrag auf Ausstellung Melde-/Aufenthaltsbescheinigung Persönlich Persönliches Erscheinen in der Behörde Bisheriges Vorgehen Bürgerportal oder persönliche Vorsprache? Bürgerportal Bürger/in meldet sich am Bürgerportal an (per Registrierung oder Login) Portal zeigt verfügbare Dienstleistungen an Auswahl Online- Dienst Meldebescheinigung durch Bürger/in Portal-Dienstl. fordert Bürger auf, den npa/eat aufzulegen Bestätigung Berechtigungszertifikat und Datenauslese ja Nutzung npa/eat? nein Portal- Fehlermeldung Abbruch des Vorgangs Authentifizierung durch npa/ eat gesetzlich vorgeschrieben (pers. Beantragung) Identitätsnachweis in Ordnung? nein Information über benötigte Daten ja Datenübertrag aus npa/eat in Antragsformular Portal Fehlermeldung Bürger/in vervollständigt Formular Eintrag durch Bürger/in, ob Historie benötigt wird bzw. bei Aufenthaltsbescheinigung den Familienstand Nicht ok Payment System Prüfung? Bürger/in sendet vollständiges Formular ab Anzeige Formular Bezahldaten Bürger/in gibt Bezahldaten ein und sendet Formular ab Übergabe Bezahldaten an Payment System Ok Entgegennahme Daten durch Portal (Auftragsmngt.) Manuelle Auftragsbearbeitung durch Sachbearbeiter/in mit OK.EWO Aufruf neuer Auftrag durch Sachbearbeiter/in (Status: Auftrag in Bearbeitung ) Sachbearbeiter/in erhält Nachricht über neuen Auftragseingang Bürger/in erhält Eingangsbestätigung (Portalmeldung) Ende Daten-Prüfung durch Sachbearbeiter/in Erstellung / Druck Meldebescheinigung durch Sachbearbeiter/in Versand Meldebesch. durch Sachbearbeiter/in per Post Sachbearbeiter/in setzt Auftrag im Bürgerportal auf Status Auftrag erledigt Bürger/in erhält Meldebescheinigung Abbildung 5 - Prozessablauf Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen mit npa/eat 21

23 5.2.3 Prozessbeschreibung Im Folgenden werden die Verfahrensschritte zum graphisch dargestellten Prozessablauf für Melde- und Aufenthaltsbescheinigung mit npa/eat (Vgl. Abbildung 3) beschrieben. Tabelle 5: Verfahrensschritte zum groben Prozessablauf zu Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen Nr. Aktivität Ausführende/r Handlung IT-Bezug Ergebnis Anmerkung 1 Antrag auf Ausstellung Melde- /Aufenthaltsbeschei nigung Bürger/in Bürger/in benötigt eine Mel- de- /Aufenthaltsbescheinigung Bürgerportal oder persönliche Vorsprache Bürger/in Bürger/in entscheidet sich, die Beantragung der Melde- /Aufenthaltsbescheinigung persönlich durchzuführen oder das Bürgerportal der Stadt Düren zu nutzen Der Zugang zum Bürgerportal ist über Internetzugang möglich Bei persönlicher Vorsprache findet der bisherige Prozess statt EU-Bürger (nicht DE) besitzen weder einen npa noch einen eat. Für diese Bürger/innen ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. 3 Bürger/in meldet sich am Bürgerportal an (per Registrierung oder Login) Bürger/in Bei einer Neuanmeldung gibt der/die Bürger/in manuell Name, Vorname, Geb.- Datum, Anschrift und - Adresse ein. Besteht bereits ein Zugang, kann sich der/die Bürger/in mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Online-Eingabe über Internetzugang Der/Die Bürger/in hat sich erfolgreich im Bürgerportal angemeldet Ab dem wird die Anmeldung am Bürgerportal über den npa/eat möglich sein. Der Prozess befindet sich aktuell in der Entwicklung. 22

24 Nr. Aktivität Ausführende/r Handlung IT-Bezug Ergebnis Anmerkung 4 Auswahl Online- Dienst Meldebescheinigung durch Bürger/in Bürger/in Das Bürgerportal bietet diverse Online-Dienste. Der/Die Bürger/in wählt den Dienst Melde-/Aufenthaltsbescheinigung aus. Online-Auswahl über Internetzugang Die Portal-Dienstleistung fordert den/die Bürger/in auf, den npa/eat aufzulegen. Legt der/die Bürger/in den npa/eat nicht auf, erscheint eine Portal- Fehlermeldung und der Vorgang wird abgebrochen. Im Rahmen der Pilotphase wird nur der Dienst Melde-/Aufenthaltsbescheinigung zur Verfügung stehen 5 Bestätigung Berechtigungszertifika t und Datenauslese Bürger/in Der/Die Bürger/in legt den npa auf und ruft die Anwender-Software (z.b. AusweisApp) auf, die das Berechtigungszertifikat der Stadt Düren anzeigt. Mit Eingabe der PIN erlaubt der/die Bürger/in die Datenauslese. Für die Nutzung des elektronischen Verfahrens benötigt der/die Bürger/in: - Personalausweis mit eingeschalteter Online- Ausweisfunktion (bzw. eat) - PC und Kartenlesegerät - Entweder Datenauslese und Authentifizierung erfolgreich - Oder, wenn nicht erfolgreich, Abbruch des Vorgangs im Rahmen einer Portal- Fehlermeldung Bei Abbruch des Vorgangs wird eine Information über die benötigten Daten angezeigt. Darüber hinaus wird auf die gesetzliche Anforderung der Authentifizierung hingewiesen. - Anwendungs-Software (z.b. AusweisApp) - PIN für die Online- Ausweisfunktion 23

25 Nr. Aktivität Ausführende/r Handlung IT-Bezug Ergebnis Anmerkung 6 Bürger/in vervollständigt Formular. Bürger/in Nachdem die Daten automatisch aus dem npa/eat in das Antragsformular übertragen wurden, kann der/die Bürger/in die verbleibenden Felder manuell vervollständigen. Die Daten werden automatisch in das Formular übertragen und sind nicht mehr änderbar. Vollständig ausgefülltes Antragsformular Im Formular kann der/die Bürger/in manuell folgende Informationen hinzufügen: - Historie erforderlich - Angabe Familienstand bei Aufenthaltsbescheinigung 7 Bürger/in sendet vollständiges Formular ab. Bürger/in Der/Die Bürger/in sendet das vollständige Formular durch die Nutzung der entsprechenden Schaltfläche elektronisch ab. Elektronischer Versand des Antragsformulars. Anzeige Formular Bezahldaten. - 8 Bürger/in gibt Bezahldaten ein und sendet Formular ab. Bürger/in Der/Die Bürger/in vervollständigt das Formular mit den eigenen Bezahldaten und sendet das Formular durch die Nutzung der entsprechenden Schaltfläche elektronisch ab. Bezahldaten werden automatisch an das Payment-System übergeben. - Bei erfolgreicher Prüfung durch Payment- System: Daten- Entgegennahme durch Portal (Auftragsmngt.) - Wenn nicht erfolgreich, Abbruch des Vorgangs im Rahmen einer Portal- Fehlermeldung. - 9 Bürger/in erhält Eingangsbestätigung (Portalmeldung). Bürger/in Portalinterner Versand einer Nachricht. Sachbearbeiter/in erhält Nachricht über neuen Auftragseingang. Der/Die Bürger/in erhält eine Nachricht in seinem Portalpostfach mit der Eingangsbestätigung. Bürger/in hat einen Nachweis zum Antrag der Meldebescheinigung. 24

26 Nr. Aktivität Ausführende/r Handlung IT-Bezug Ergebnis Anmerkung 10 Manuelle Auftragsbearbeitung durch Sachbearbeiter/in mit OK.EWO. 11 Daten-Prüfung durch Sachbearbeiter/in. 12 Erstellung/Druck Meldebescheinigung durch Sachbearbeiter/in. 13 Versand Meldebescheinigung durch Sachbearbeiter/in per Post. 14 Bürger/in erhält Meldebescheinigung. Sachbearbeiter/in Der/Die Sachbearbeiter/in ruft den Auftrag auf und setzt den Status im Portal auf Auftrag in Bearbeitung. Der/Die Sachbearbeiter/in bearbeitet den Auftrag des/der Bürger/in manuell mit OK.EWO. Sachbearbeiter/in Der/Die Sachbearbeiter/in prüft die Daten des Auftrags manuell. Sachbearbeiter/in Der/Die Sachbearbeiter/in erstellt die Meldebescheinigung elektronisch, druckt sie aus, siegelt und unterschreibt sie. Sachbearbeiter/in Bürger/in Die gesiegelte und unterschriebene Meldebescheinigung wird vom/von der Sachbearbeiter/in per Post an den/die Bürger/in versendet. Der/Die Bürger/in erhält die Meldebescheinigung per Post. Statusänderung Auftrags im Portal. des Bei erfolgreicher Prüfung, folgt Schritt 12 - Wenn nicht erfolgreich, kontaktiert der Sachbearbeiter den/die Bürger/in zur Klärung Erstellung der Meldebescheinigung über OK.EWO. Manuelle Statusänderung des Auftrags im Portal durch Sachbearbeiter/in (Status Auftrag erledigt ). - - Meldebe- Versendete scheinigung. - Meldebescheinigung liegt vor

27 6 Technische Realisierung (Verweis auf relevante Dokumente und Technische Richtlinien) Das vorliegende Kapitel führt die wesentlichen Dokumente auf, die für die technische Realisierung relevant sind. (Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) Technische Richtlinie: eid-server (BSI TR-03130) Technische Richtlinie: Architektur elektronischer Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel (BSI TR-03127) BSI Anforderungen an Dienstanbieter für die Online-Authentisierung mit dem elektronischen Personalausweis Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) 26

28 7 Glossar Tabelle 6: Glossar 5 AusweisApp Authentisierungszertifikat Berechtigungszertifikateanbieter Diensteanbieter ecard-api Online- Ausweisfunktion Sperrliste Technische Richtlinie Zertifizierungsdiensteanbieter Die AusweisApp ist eine Software, die die Kommunikation zwischen dem Personalausweis und dem Diensteanbieter (bzw. dessen eid-service) übernimmt. Die AusweisApp wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate erstellt Bescheide, die einen Diensteanbieter berechtigen, die Dienste der DVCA (Berechtigungs-CA) zu nutzen. Diese Bescheide bilden die rechtliche Grundlage für die Vergabe von Authentisierungszertifikaten, mit denen Diensteanbieter ihre Terminal- Berechtigungszertifikate bei der DVCA abholen können. Ein Berechtigungszertifikateanbieter stellt die Berechtigungszertifikate für einen Diensteanbieter bereit. Der Diensteanbieter schließt hierfür einen Vertrag mit dem Berechtigungszertifikateanbieter ab. Voraussetzung ist, dass dem Diensteanbieter eine entsprechende Berechtigung von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate erteilt worden ist. Berechtigungszertifikateanbieter werden auch als Zertifiziere oder BerCA bezeichnet. Der Diensteanbieter ist der Betreiber der Web-Anwendung und hat in der Regel ein vertragliches Verhältnis mit dem Betreiber des eid-servers über die Nutzung der Dienste des eid-servers. Das Ziel des ecard-api-frameworks ist das Bereitstellen einer einfachen und homogenen Schnittstelle, um in verschiedenen Anwendungen eine einheitliche Nutzung von unterschiedlichen Chipkarten (ecards) zu ermöglichen. Eine dieser Chipkarten ist der neue Personalausweis. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es dem Personalausweisinhaber, sich gegenüber einem Anbieter eines Dienstes auszuweisen. Gleichzeitig weist der Diensteanbieter über sein Berechtigungszertifikat gegenüber dem Personalausweisinhaber nach, dass er eine staatliche Berechtigung hat, auf die Daten des neuen Personalausweises zuzugreifen. Wird der Personalausweis gesperrt, erfolgt ein Eintrag in eine Sperrliste. Jeder Diensteanbieter verfügt über eine aktuelle Sperrliste. Auf dieser Sperrliste eingetragene Sperrmerkmale werden erkannt und der Einsatz der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht mehr möglich. Technische Richtlinien werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgegeben und enthalten technische und organisatorische Vorgaben für die Verbreitung eines angemessenen IT- Sicherheitsstandards. Zertifizierungsdiensteanbieter, die nach dem Signaturgesetz zugelassen sind, stellen sowohl Signaturzertifikate als auch Berechtigungszertifikate aus. Die Zertifizierungsdiensteanbieter, die Signaturzertifikate ausstellen, werden auch Signaturanbieter genannt. 5 Der Personalausweis Anwenderhandbuch für Wirtschaft und Verwaltung (Bundesministerium des Innern) und Technische Richtlinie eid-server (BSI TR-03130) 27

29 8 Abkürzungsverzeichnis Tabelle 7: Abkürzungsverzeichnis Abkürzung BerCA BMI bos KG BSI eat eid ISMS ISO IT MeldFortG MG NRW MRRG npa PAuswG PC PKI QES regio it SAML SSL TR VfB WSDL Bedeutung Berechtigungszertifikateanbieter Bundesministerium des Innern bremen online services, Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Elektronischer Aufenthaltstitel Electronic Identification Informationssicherheits-Managementsystem International Organization for Standardization Informationstechnologie Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Melderechtsrahmengesetz Neuer Personalausweis Personalausweisgesetz Personal Computer Public Key Infrastructure Qualifizierte elektronische Signatur regio it gesellschaft für informationstechnologie mbh Security Assertions Markup Language System Specification Language Technische Richtlinie Vergabestelle für Berechtigungszertifikate Web Services Description Language 28

30 9 Quellen Tabelle 8: Quellenangaben Titel Der Personalausweis Anwenderhandbuch für Wirtschaft und Verwaltung, Bundesministerium des Innern Vitako_Positivliste elektronische Prozesse.pdf ; Bundearbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.v.; Christine Siegfried; Stand Juni a VwVfG i.v.m. i.v.m. Skrobotz, Jan: Das elektronische Verwaltungsverfahren. Die elektronische Signatur im E-Government. Berlin 2005 Sicherheitskonzept zum Betrieb eines eid-servers beim eid-service-provider ; bremen online services, Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG; Bremen, 20. Oktober

31 Herausgeber Bundesministerium des Innern IT-Stab, Referat IT4 Alt-Moabit 101 D, Berlin Bezugsquelle Bundesministerium des Innern Internet: und Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Veröffentlicht Juni 2013 HINWEIS Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die hier genannten Ansprechpartner. Verantwortlich für den Inhalt dieses Ergebnisdokumentes Stadt Düren. Der Bürgermeister. Hauptamt. Sachgebiet Organisation und IT Herr Thomas König Amt 10, Düren Tel.: Internet: Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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