Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Nienburg/Weser für das Haushaltsjahr 2016

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1 Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Nienburg/Weser für das Haushaltsjahr 2016 Gemäß 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplans unter Angabe der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionen und Finanzierungstätigkeit im Finanzhaushalt, der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen des Höchstbetrages der Liquiditätskredite, die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern. Der Stellenplan für die Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplans. Der Beteiligungsbericht ist Anlage zum Haushaltsplan. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt zu gliedern und wird nach der örtlichen Verwaltungsorganisation in Teilhaushalten und innerhalb der Teilhaushalte produktorientiert aufgestellt. Bei der Stadt Nienburg/Weser stellen die Produktbereiche, die den Aufgabengebieten der Fachbereiche entsprechen, jeweils Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) dar. Die Verantwortung für die Budgets tragen die zuständigen Fachbereichsleitungen. Im jeweiligen Ergebnis- und sind das Rechnungsergebnis des Vorvorjahres, der Ansatz des Vorjahres und des Planungsjahres sowie die voraussichtlichen Ansätze der folgenden drei Jahre auszuweisen. Damit ist die mittelfristige Ergebnis- und ung in den Haushaltsplan integriert. Nach 1 Abs. 2 Nr. 3 der GemHKVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen, der nach 6 GemHKVO einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft der jeweiligen Kommune zu geben hat. In konzentrierter Form wird in ihm die Entwicklung der städt. Haushaltswirtschaft in den Jahren dargestellt.

2 Entwicklung des Gesamtergebnisses in den Haushaltsjahren 2014 bis 2019 Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge , Ordentliche Aufwendungen , Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO 0, Ordentliches Ergebnis , Außerordentliche Erträge , Außerordentliche Aufwendungen , Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO 0, Außerordentliches Ergebnis , Jahresergebnis , kumulierte Jahresfehlbeträge (einschl. Vorjahre) , , , , , ,33 Finanzhaushalt Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit , Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , Auszahlungen für Investitionstätigkeit , Saldo aus Investitionstätigkeit , Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit , Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit , Saldo aus Finanzierungstätigkeit , Salden Einzahlungen/ Auszahlungen , voraussichtl. Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des HHjahres , voraussichtl. Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HHjahres ,

3 Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (s. vorherige Seite) zeigt die Entwicklung der Nettoneuverschuldung. Den Beständen an Zahlungsmitteln am Anfang und am Ende des Haushaltsjahres sind jeweils die Sockelbeträge der aufgenommenen Liquiditätskredite hinzuzurechnen (Liquide Mittel Anfang 2014 = ,50./. Sockelbetrag Liquiditätskredite = 8,0 Mio. EUR ergibt Fehlbestand = ,50 EUR). Bis zum Jahresende 2019 ergibt sich bei den Liquiden Mitteln ein rechnerischer Fehlbestand von rd. 4,3 Mio. EUR + Sockelbetrag der dann aufgenommenen Liquiditätskredite. Gemäß 110 Abs. 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Trotz der angespannten Finanzlage der Stadt Nienburg/Weser weist der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2016 einen geringen planerischen Überschuss von EUR aus, der gem. 15 Abs. 5 GemHKVO als Zuführung an die Überschussrücklage zu veranschlagen ist. Wichtiges Planungsinstrument für die Erreichung des Haushaltsausgleichs ist vor allem die Haushaltsplanaufstellung im Wege der Budgetierung. Ausgangspunkt ist hierbei die im Haushaltsjahr voraussichtlich zur Verfügung stehende Finanzmittelmasse, die nach der Ergebnis- und ung des Vorjahres ermittelt und auf die Budgets bzw. Teilhaushalte als Eckwertevorgabe verteilt wird. Diese finanziellen Rahmenvorgaben dürfen von den Budgetverantwortlichen bei der Anmeldung der benötigten Haushaltsmittel nicht überschritten werden. Nachdem dieses Verfahren bereits bei der Haushaltsplanung 2014 und 2015 erfolgreich eingesetzt wurde, konnte die Budgetierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016 weiter optimiert werden (u. a. Einbeziehung der Personalkosten in die Budgetierung). Da die Ergebnishaushalte 2016 und Folgejahre in der Planung ausgeglichen sind, entfällt das Erfordernis zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. 110 Abs. 6 NKomVG. Allerdings ist zu beachten, dass im Haushaltsjahr 2009 ein Fehlbetrag in Höhe von ,14 EUR entstanden ist; durch weitere negative Haushaltsergebnisse in den Folgejahren, war bis einschließlich 2013 sogar noch ein Anstieg der kumulierten Fehlbeträge auf ,30 EUR zu verzeichnen. Dieser Gesamtfehlbetrag muss aus Überschüssen der Folgejahre erwirtschaftet werden und ist bis zum vollständigen Ausgleich (zurzeit nicht absehbar) durch Kassenkredite zu finanzieren.

4 Im Finanzhaushalt sollen gem. 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung decken. Da die Einzahlungsüberschüsse in 2016 lediglich EUR betragen, die ordentlichen Tilgungen für investive Kreditaufnahmen aber EUR ergeben, werden zur vollständigen Zahlung der Tilgungsverpflichtungen neue Liquiditätskredite in Höhe von EUR erforderlich. Auch im ungszeitraum bis 2019 ergibt sich planerisch keine Verbesserung der Liquiditätslage. Diese Entwicklung ist Ausdruck eines strukturellen Einnahmedefizits bei der Stadt Nienburg/Weser; die hierdurch entstehenden Finanzierungslücken werden auf unbestimmte Zeit mit weiteren Kassenkreditaufnahmen geschlossen werden müssen. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2014 Die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wurde vom Rat der Stadt Nienburg/Weser am beschlossen. Eine Nachtragshaushaltssatzung wurde im Haushaltsjahr 2014 nicht erforderlich. Die Ergebnisrechnung 2014 schließt mit einem Überschuss in Höhe von ,97 EUR ab (ordentliches Ergebnis: ,00 EUR u. außerordentliches Ergebnis: ,03 EUR). Zusammen mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren beläuft sich damit der Gesamtfehlbetrag auf nunmehr ,33 EUR, der in den Ergebnishaushalten der Folgejahre durch Überschüsse zu erwirtschaften ist. Die Kreditaufnahmen (Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit) betrugen ,00 EUR; Tilgungsleistungen (Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit) wurden in Höhe ,97 EUR geleistet. Damit konnte zum der Schuldenstand um ,97 EUR auf ,98 EUR gesenkt und eine Nettoneuverschuldung vermieden werden konnte. Insgesamt ist das Ergebnis der Finanzrechnung 2014 um ,81 EUR besser ausgefallen als in der Haushaltsplanung 2014 veranschlagt war. Wesentliche Ursachen waren insbesondere Mehrerträge bei den Gewerbesteuern und den Einkommensteueranteilen. Der im Rahmen der Kassenkreditvereinbarung mit der Sparkasse Nienburg vereinbarte Sockelbetrag (8,0 Mio. EUR per ) musste ab zunächst auf 10,0 Mio. EUR erhöht werden. Aufgrund der relativ hohen Gewerbesteuererträge in 2014 konnte der

5 Sockelbetrag am deutlich auf 7,0 Mio. EUR reduziert werden. Zum Jahresende 2014 betrug der Bestand an liquiden Mitteln ,13 EUR./. 7,0 Mio. EUR = ,87 EUR (Bestand zum : ,50 EUR./. 8,0 Mio. EUR = ,50 EUR). Wesentliche Abweichungen im Ergebnishaushalt 2014: Erträge Ansatz Ergebnis weniger/mehr Steuern und ähnliche Abgaben , , ,30 Öffentlich-rechtliche Entgelte , , ,60 Privatrechtliche Entgelte , , ,17 Zinsen und ähnliche Finanzerträge , , ,81 Sonstige ordentliche Erträge , , ,21 Aufwendungen Ansatz Ergebnis weniger/mehr Aufwendungen für aktives Personal , , ,57 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , ,33 Transferaufwendungen , , ,04 Die erheblichen Abweichungen werden ausführlich im Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 erläutert. Der Rat der Stadt Nienburg/Weser hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die Bilanzsumme ist in der Abrechnungsperiode vom bis zum von ,33 EUR um ,71 EUR (- 0,36 %) auf ,62 EUR gesunken, wobei sich die Nettoposition um ,27 EUR vermindert hat. Wesentliche Ursachen für die Vermögensverluste sind die planmäßigen Abschreibungen, denen keine Reinvestitionen in entsprechender Größenordnung gegenüberstehen, sowie die Zunahme der Rückstellungen, die bilanzsystematisch schuldenähnlichen Charakter haben.

6 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 Mit der am vom Rat der Stadt Nienburg/Weser beschlossenen Haushaltssatzung 2015 wurden im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen ausgeglichen auf EUR festgesetzt. Die Aufwandsseite beinhaltet einen geplanten Überschuss von EUR, die außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen ausgeglichen auf EUR festgesetzt. Die Aufwandsseite beinhaltet einen geplanten Überschuss von EUR. Mit der Haushaltssatzung 2015 wurden im Finanzhaushalt festgesetzt: die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf EUR die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf EUR die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf EUR die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf EUR Saldo aus Einzahlungen / Auszahlungen EUR Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge des Ergebnishaushalts und Finanzhaushalts enthält die Haushaltssatzung 2014 folgende Festsetzungen: des Gesamtbetrages der Kredite (Kreditermächtigung) auf EUR des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf EUR des Höchstbetrages der Liquiditätskredite auf EUR des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 330 v. H. des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 390 v. H. des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 390 v. H. der Befugnis des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungen gemäß 117 Abs. 1 bzw. 119 Abs. 5 NKomVG zuzustimmen auf EUR Mit der am vom Rat der Stadt Nienburg/Weser beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 wurden

7 die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge von erhöht um Euro vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf Ergebnishaushalt ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Nachrichtlich Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts Ferner wurde mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von Euro um Euro vermindert und damit auf EUR neu festgesetzt. (Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2015 blieben unverändert) Die Aufstellung dieses 1. Nachtragshaushalts 2015 der Stadt Nienburg/Weser wurde insbesondere durch die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Stellenplan und durch bisher nicht veranschlagte bzw. zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Kleinere von den bisherigen Festsetzungen abweichende Veränderungen sowie bisher nicht veranschlag-

8 te Erträge und Einzahlungen wurden der Vollständigkeit halber ebenfalls im 1. Nachtrag 2015 angepasst. Da der Ergebnishaushalt 2015 in der Planung ausgeglichen war, entfiel das Erfordernis zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. 110 Abs. 6 NKomVG. Der Jahresabschluss 2015 ist gemäß 128 Abs. 1 und 129 Abs. 1 NKomVG bis zum aufzustellen. Zurzeit steht das vollständige Ergebnis der städtischen Haushaltswirtschaft 2015 noch nicht fest. Schuldenstand am Zugänge (ohne Umschuldungen) = ,00 EUR Abgänge (ohne Umschuldungen) = ,97 EUR Schuldenstand am ,98 EUR ,01 EUR Liquiditätskredite wurden im Haushaltsjahr 2014 im Rahmen der mit der Sparkasse Nienburg und der Deutschen Bank abgeschlossenen Kassenkreditvereinbarungen in Anspruch genommen, wobei der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag von 18,0 Mio. EUR nicht überschritten wurde. Der Sockelbetrag (8,0 Mio. EUR per ) wurde bei der ab geltenden Vereinbarung auf 10,0 Mio. EUR festgesetzt. Anzumerken ist, dass der aus den Ergebnisrechnungen der Vorjahre verbliebene Restfehlbetrag in Höhe von ,33 EUR (Stand ) bis zu seinem Ausgleich den Bedarf an Liquiditätskrediten entscheidend mitbestimmen wird. Ausblick auf das Haushaltsjahr 2016 und Folgejahre Rahmendaten zum Haushaltsentwurf 2016 Überschuss Ergebnisplan: Euro Investitionen: 10,2 Mio Euro Kreditbedarf für Investitionen: 6,5 Mio Euro Nettoneuverschuldung: 3,2 Mio Euro Bestand an Investitionskredite am : 29,8 Mio Euro Kassenbestand am : -4,5 Mio Euro

9 Ergebnishaushalt 2016 Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Finanzhaushalt 2016 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Salden Einzahlungen / Auszahlungen Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge des Ergebnishaushalts und Finanzhaushalts enthält die am vom Rat der Stadt Nienburg/Weser beschlossene Haushaltssatzung 2016 folgende Festsetzungen: des Gesamtbetrages der Kredite (Kreditermächtigung) auf EUR des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf EUR des Höchstbetrages der Liquiditätskredite auf EUR des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 330 v. H. des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 390 v. H. des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 390 v. H. der Befugnis des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen auf EUR

10 Entwicklung der ordentlichen Erträge Bezeichnung Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Auflösungserträge von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen , sonstige Transfererträge , Öffentlich-rechtliche Entgelte , Privatrechtliche Entgelte , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Zinsen und ähnliche Finanzerträge , aktivierte Eigenleistungen , sonstige ordentliche Erträge , Gesamt ,

11 Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen Bezeichnung Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Aufwendungen für aktives Personal , Aufwendungen für Versorgung Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen , Abschreibungen , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen , Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO Gesamt ,

12 Entwicklung der Steuern und ähnlichen Abgaben Bezeichnung Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Grundsteuer A , Grundsteuer B , Gewerbesteuer , Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer , Vergnügungssteuer Spielgeräte , Vergnügungssteuer Tanzveranstaltungen 4.088, Hundesteuer , Gesamt ,

13 Entwicklung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen Bezeichnung Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Schlüsselzuweisungen , Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises , Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke , Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen , Gesamt , Entwicklung der Aufwendungen aus einzelnen Steuerbeteiligungen und allgemeinen Umlagen Bezeichnung Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Gewerbesteuerumlage , Entschuldungsumlage , Kreisumlage , Gesamtaufwendungen ,

14 zum Vergleich: Realsteuern , Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern , Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich , Gesamterträge zum Vergleich: Die Steuern einschließlich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bilden mit rd. drei Viertel der Gesamterträge die wichtigste kommunale Einnahmequelle, um die konsumtiven Aufwendungen im Haushaltsjahr zu decken.

15 Die Grundsteuern A und B stellen mit insgesamt rd. 5,6 Mio. EUR verhältnismäßig stabile Ertragsarten im städt. Haushalt 2016 dar. Bei der mittelfristigen ung wurden aufgrund der Orientierungsdaten des MI jährliche Steigerungen von 1,0 bis 1,5 % vorgegeben. Nachdem die Gewerbesteuererträge in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 mit Jahresergebnissen von rd. 11,5 Mio. EUR und rd. 10,2 Mio. EUR stark rückläufig waren, betrug das Gewerbesteueraufkommen in den Jahren 2014 rd. 14,0 Mio. EUR und 2015 rd. 13,5 Mio. EUR, so dass diese Jahresergebnisse nahezu an die Ergebnisse 2010 und 2011 anknüpfen konnten. In 2016 kann nach dem Orientierungsdatenerlass des Nieders. MI mit Gewerbesteuererträgen von rd.13,7 Mio. EUR gerechnet werden, so dass dieser Wert in die Haushaltsplanung 2016 eingestellt wurde. Die Gewerbesteuerumlage korrespondiert mit den jeweiligen Gewerbesteuererträgen, da die Berechnungsgrundlage die Messzahl aus dem Gewerbesteueraufkommen sowie der sog. Vervielfältiger ist, der im 6 Gemeindefinanzreformgesetz und im Orientierungsdatenerlass des MI geregelt ist, und der im ungszeitraumes einheitlich 69 % und 2019 noch 68 % beträgt. Das relativ günstige wirtschaftliche Klima schlägt sich in der Einnahmeerwartung für den Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer nieder, der nach der Gewerbesteuer die zweitgrößte städt. Einnahmequelle darstellt. Während die Einkommen- und Umsatzsteueranteile in 2015 insgesamt rd. 12,1 Mio. EUR betrugen, werden in 2016 rd. 12,75 Mio. EUR erwartet. Die Schlüsselzuweisungen werden in 2016 mit rd. 5,75 Mio. EUR (Jahresergebnis 2015: rd. 6,5 Mio. EUR) relativ gering ausfallen. Hauptursache ist die angestiegene Steuerkraft der Stadt Nienburg/Weser, die insbesondere aus den relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2014 und 2015 resultiert. Aus demselben Grund wird in 2016 auch die Kreisumlage auf rd. 16,1 Mio. EUR (Jahresergebnis 2015: rd. 15,25 Mio. EUR) ansteigen. Zum teilweisen Ausgleich der durch die höhere Steuerkraft verursachten negativen Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich wurden in 2014 Rückstellungen für die Jahre 2015 und 2016 in Höhe von insgesamt rd EUR gebildet. Diese Rückstellungen kommen dem Ergebnishaushalt 2016 mit einem Restbetrag von EUR zugute. Berechnungsgrundlage für die an den Landkreis Nienburg/Weser abzuführende Kreisumlage sind jeweils die Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen im IV. Quartal des Vorvorjahres und den ersten drei Quartalen des Vorjahres. Für diese Umlagegrundlagen setzt der Land-

16 kreis nach 15 Abs. 3 des Nieders. Finanzausgleichsgesetzes je einen Umlagesatz in seiner Haushaltssatzung fest. Diese Umlagesätze für 2016 betragen (wie bereits in 2015) 53 v.h. der Steuerkraftmesszahl und 47 v.h. von 90 v.h. der Schlüsselzuweisung. Seitens der kreisangehörigen Städte- und Gemeinden im Landkreis Nienburg/Weser wird seit einigen Jahren eine Absenkung dieser Umlagesätze gefordert, was vom Landkreis mit dem Hinweis auf hohe Kassenkredite bisher abgelehnt wurde. In 2016 wird allein die von der Stadt an den Landkreis zu zahlende Kreisumlage rd. 16,1 Mio. EUR betragen; bis 2019 muss nach der mittelfristigen ung bei unveränderten Umlagesätzen mit einem weiteren Anstieg auf rd. 17,9 EUR gerechnet werden. Die größten Positionen bei den für 2016 veranschlagten Zuweisungen für laufende Zwecke stellen die Zuweisung des Landkreises gem. 118 Nds. Schulgesetz (NSchG) mit EUR sowie die Zuweisungen des Bundes, des Landes und des Landkreises für den Bereich der Kindertagesbetreuung in Höhe von insgesamt EUR dar. Seit 2014 zahlt der Landkreis Nienburg/Weser eine Betriebs- und Folgekostenförderung in der Kindertagesbetreuung an die kreisangehörigen Gemeinden. In 2016 beträgt das gesamte Förderungskontingent 1,5 Mio. EUR; daran partizipiert die Stadt mit einem Anteil von EUR. Verteilungsmaßstab ist die Anzahl der Betreuungsstunden, die die Gemeinden in ihren Zuständigkeitsbereichen anbieten. Entwicklung der weiteren wichtigen Erträge Bezeichnung Rechnungsergebnis Ansatz Ansatz Verwaltungsgebühren , Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte , Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte , Mieten und Pachten , Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Konzessionsabgaben , Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ,

17 Ergebnishaushalt Erträge- und Aufwendungen Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ordentliche Erträge -Euro- -Euro- -Euro Abweichungen 2015 gegenüber Vorjahr 1. Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , GewSt ESt VergSt USt GrdSt Schlüsselzuweisungen Zuw. Bund, Land, Gem.Verb. (insbes. für Schulen, Kitas u. Soz.Stadt) 3. Auflösungserträge aus Sonderposten , sonstige Transfererträge , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , Abwassergebühren 6. Privatrechtliche Leistungsentgelte , Mieten, Nebenkosten u. dgl. Erstattungen aus versch. Bereichen 7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , (Bund, Land, Gem.Verb.,Verb.Unterneh.) 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge , Dividende Holding 9. aktivierte Eigenleistungen , Bestandsveränderungen 0, sonstige ordentliche Erträge , Auflösung Rückstellung FAG 12. = Summe ordentliche Erträge , ( )

18 Erträge- und Aufwendungen Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Euro- -Euro- -Euro Abweichungen 2015 gegenüber Vorjahr Ordentliche Aufwendungen 13. Aufwendungen für aktives Personal , Aufwendungen für Versorgung 0, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , Abschreibungen , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen , viele Kleinbeträge 20. Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO 0, Aufwend.f.Dienstleistungen (Soz.Stadt, Bäder usw.) Strom- Verbrauch EDV Betreuung Asylbewerber Kreisumlage Gew.St Umlage Träger KiTas 21. = Summe ordentliche Aufwendungen , ( )

19 Entwicklung der Personalausgaben Bezeichnung Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Gesamt , davon: Dienstaufwendungen , Beiträge zu Versorgungskassen , Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung , Beihilfen, Unter- stützungsleistungen für Beamte und Arbeitnehmer , Zuführungen zu Rückstellungen (Pension, Altersteilzeit, Beihilfe , Die Personalkostenansätze in Höhe von insgesamt EUR sind gegenüber dem Vorjahr ( EUR) planerisch um EUR angestiegen. Diese Mehrkosten werden im Wesentlichen durch die Einrichtung neuer Stellen in verschiedenen Verwaltungsbereichen sowie durch tarifvertraglich bedingte Personalmehrausgaben verursacht. Der Stellenplan beinhaltet insgesamt 384,18 Stellen (Vorjahr: 373,27). Im Einzelnen verändern sich

20 die im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen gegenüber dem Vorjahr wie folgt: Beamte und Beamtinnen , ,00 Tarifliche Beschäftigte , ,18 Dienstkräfte in der Ausbildung , ,00 Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden bzw. in 2016 in diese Freizeitphase eintreten, wurden beim Produkt 1123 Einrichtung für Bedienstete wie bereits in den Vorjahren Altersteilzeitstellen eingerichtet (2016 insgesamt 10,80 Stellen). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von EUR sind gegenüber dem Vorjahr ( EUR) um EUR angestiegen. Hauptursachen sind höhere Veranschlagungen ( EUR) zur Erbringung erstattungsfähiger Dienstleistungen an Dritte (z. B. Bäder und Soziale Stadt) und ebenfalls erstattungsfähige Mehrkosten (+ rd. 270 Tsd. EUR) für die Betreuung von Flüchtlingen sowie allgemeine Kostensteigerungen in vielen Bereichen. Für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen - sog. Sondermaßnahmen - wurden im Ergebnishaushalt 2016 keine Haushaltsmittel (Vorjahr EUR) veranschlagt, um den aus Vorjahren vorhandenen Durchführungsstau bei Sanierungsund Instandsetzungsmaßnahmen abzubauen bzw. bereits begonnene Arbeiten vor der Veranschlagung neuer Sondermaßnahmen zunächst abzuschließen. Bei den Transferaufwendungen stellen neben der bereits erläuterten Gewerbesteuer- und Kreisumlage die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke einen bedeutenden Kostenblock dar. Hier stellen den größten Posten die Zuschüsse für den Betrieb der Kindertagesstätten in Höhe von insgesamt EUR dar (Vorjahr: EUR). Die neuen landesgesetzlichen Vorgaben (2. Vertretungsfachkraft und 3. Betreuungskraft für Krippengruppen), die Ausweitung der Betreuungsangebote und tarifliche Personalkostensteigerungen werden zukünftig für weiter steigende Ausgaben verursachen, so dass eine angemessene Kostenbeteiligung der Eltern mehr denn je notwendig ist. Zuweisungen und Zuschüsse 2016 ab EUR Ansatz 2014 Ansatz 2015 Abweichung Umlage an die Landesbühne Hannover , ,00 0,00 Anteilige Betriebskosten der WiFö-GmbH , , ,00

21 Zuweisungen und Zuschüsse 2016 ab EUR Ansatz 2014 Ansatz 2015 Abweichung Zuschuss an die Musikschule , , ,00 Zuschuss an die Musikschule (Mietkosten) , ,00 0,00 Zuschuss an das Nienburger Kulturwerk , ,00 0,00 Zuschuss an das Nienburger Kulturwerk (Mietkosten) , ,00 0,00 Zuschuss für die Gemeinwesen-/ Quartiersarbeit in der Lehmwandlung , ,00 0,00 Zuschüsse an die kirchlichen Träger von Kindertagesstätten , , ,00 Zuschuss an die Lebenshilfe , , ,00 Zuschuss zu den Betriebskosten des KG Villa Kunterbunt , , ,00 Zuschuss zu den Mietkosten des Waldorf- Kindergartens , , ,00 Zuschuss zu den Betriebskosten des Waldorf-Kindergartens , , ,00 Zuschuss zu den Betriebskosten der CJD Kindertagesstätte , , ,00 Zuschuss zur Unterhaltung städtischer Einrichtungen , , ,00 Zuschuss an den Förderverein Freibad Dobben , , ,00 Zuschuss an den Verein Frauen lernen gemeinsam , ,00 0,00 Kostenbeitrag zum Klimaschutz des Landkreises Nienburg/Weser , ,00 0,00 Anteilige Betriebskosten Mittelweser Touristik GmbH , , ,00 Zuschuss an den Sprotteverein für die Jugendarbeit , ,00 0,00 Zuschüsse für Partnerschaften , , ,00 Zuschuss an den Tierschutzverein Drakenburger Heide , ,00 0,00 Zuschuss an die SVE , ,00 0,00 Zuschuss an den Trägerverein Vogelers Haus , ,00 0,00

22 Infolge des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus stellt sich die Entwicklung der Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite (sog. Kassenkredite) wie folgt dar: Rechnungsergebnis 2014/EUR Ansatz 2015/EUR Ansatz 2016/EUR 2017/EUR 2018/EUR 2019/EUR Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite , Produkt 9001/ Allgemeine Finanzwirtschaft - Das Produkt 9001/ Allgemeine Finanzwirtschaft weist für das Planungsjahr 2016 per Saldo einen Überschuss von rd. 22,6 Mio. EUR im ordentlichen Ergebnis aus. Diese allgemeinen Deckungsmittel dienen der Finanzierung der anderen 55 städt. Produkte, die bis auf wenige Ausnahmen nicht kostendeckend betrieben werden können. Zu den allgemeinen Deckungsmitteln gehören insbesondere die Steuern und Finanzzuweisungen mit einem Gesamtertragsvolumen von rd. 39,4 Mio. EUR. Dem gegenüber stehen Transferaufwendungen von rd. 18,6 Mio. EUR, die insbesondere die Kreisumlage (rd. 16,1 Mio. EUR) und die Gewerbesteuerumlage (rd. 2,4 Mio. EUR) betreffen. Von den rechtlich und wirtschaftlich aus der Kernverwaltung der Stadt Nienburg/Weser ausgegliederten und in privater Rechtsform betriebenen städt. Aufgabenträger sind in 2016 folgende Dividendenzahlungen an die Kernverwaltung zu erwarten: GBN Wohnungsunternehmen Nienburg/Weser GmbH = EUR (Vorjahr EUR) Holding Stadt Nienburg/Weser GmbH = 0 EUR (Vorjahr 0 EUR) Avacon AG = EUR (Vorjahr EUR) Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag zwischen Holding und Bäder GmbH sieht u. a. eine Verlustübernahmeverpflichtung durch die Holding vor. Die Prognose des wirtschaftlichen Erfolgs des Wesavi ist für die Anfangsphase des Badbetriebes zu positiv ausgefallen. Um die Verluste des Bäderbetriebes für die Holding langfristig tragbar zu halten, kommen zurzeit eine Vielzahl von Marketingmaßnahmen zum Einsatz, um die Besucherzahlen und damit die Einnahmen des Bades zu steigern. Eine Dividendenzahlung der Holding an die Kernverwaltung war wegen der negativen Ertragssituation der Bäder GmbH bereits im Haushaltsjahr 2015 nicht mehr möglich und wird auch in den kommenden Jahren vorerst nicht mehr geleistet werden können, was in der mittelfristigen Ergebnis- und ung

23 bis 2019 berücksichtigt worden ist. Zur teilweisen Kompensation dieser Einnahmeausfälle strebt die Verwaltung höhere Dividendenzahlungen der GBN in den Jahren 2017 und 2018 von jeweils 500 Tsd. EUR an. Die zum Produkt 9001/9002 gehörenden Erträge und Aufwendungen sowie die investiven Einzahlungen und Auszahlungen werden mit den Ergebnissen für das Haushaltsjahr 2014 und den Ansätzen für 2015 und 2016 auf einem Anlageblatt zum Produkt 9001/9002 im Einzelnen dargestellt. ERTRÄGE DES ERGEBNISPLANES 2016 Kostenerstattungen u. - umlagen % Privatrechtl. Leistungsentgelte % sonstige Transfererträge % Auflösungserträge aus Sonderposten % Öffentl.-recht. Leistungsentgelte % Zuwendungen u. allg. Umlagen % davon: - Schlüsselzuweisungen 5,7 Mio. - Zuweisung Schulen 2,2 Mio. Zinsen und ähnl. Finanzerträge % akt. Eigenleistungen % sonstige ordentliche Erträge % Steuern und ähnliche Abgaben % davon: -Gewerbesteuer 13,7 Mio. -Einkommensteuer 11,0 Mio -Grundsteuer A+B 5,6 Mio. -Umsatzsteuer 1,7 Mio.

24 AUFWENDUNGEN DES ERGEBNISPLANES 2016 Transferaufwendungen % davon: - Kreisumlage 16,1 Mio. - Gewerbesteuerumlage 2,4 Mio. - Zuweisungen a. KiTa- Träger 4,0 Mio. sonstige ordentliche Aufwendungen % Zinsen und ähnliche Aufwendungen % Abschreibungen % Aufwendungen für aktives Personal % Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen % Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres Er stellt in seinem I. Teil die Zahlungsströme der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts dar. In seinem II. Teil enthält er die Ermächtigung für die Finanzbewegungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeit und bildet die entsprechenden Zahlungsströme ab. Im Haushaltsjahr 2016 beträgt der positive Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR. Dieser Betrag reicht nicht aus, um die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von EUR im Haushaltsjahr 2016 zu decken ( 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO), so dass ein Defizit von EUR verbleibt, das bis zur Deckung durch zu erwirtschaftende Überschüsse aus Liquiditätskrediten zu finanzieren ist. Gemäß 118 NKomVG haben die Gemeinden ihrer Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und ung für fünf Jahre zugrunde zu legen, in der Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen und Auszahlungen und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind.

25 Als Grundlage für die mittelfristige Ergebnis- und ung, die in den doppischen Produkthaushalt integriert ist, wird ein Investitionsprogramm aufgestellt, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die gesamten Auszahlungen für Investitionen im Planungszeitraum 2016 bis 2019 betragen insgesamt EUR und verteilen sich auf die einzelnen Planungsjahre wie folgt: Auszahlungen für Investitionstätigkeit Bezeichnung Rechnungsergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , Baumaßnahmen , Erwerb von beweglichem Sachvermögen , Erwerb von Finanzvermögensanlagen , Aktivierbare Zuwendungen , Gesamt , Im Haushaltsjahr 2016 sind Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von EUR geplant. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit bilden hier die Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten ( EUR) und die Stadtentwicklung einschl. Straßenbau ( EUR), wobei allein EUR auf den Neubau der Südringverbindung entfallen.

26 Investive Maßnahmen 2015 (ab EUR) Haushaltsplanung für Investitionsübersicht zum Finanzhaushalt (Investitionsprogramm ) Auszug: Maßnahmen mit Ansatz 2016 > (Stand: ) Auszahlungen Einzahlungen Prod.- Nr. INr Produkt-Bez. Bezeichnung Stadtarchiv und -bibliothek Alpheideschule Erwerb Gebäude Lange Straße (VE: ) Errichten v. 2 Fluchttreppen mit Verbind.Türen u.a. Brandschutzmaßnahmen (WV Vj.) Gymnasium ASS Altbaubereich: Herstellung von Fahrstuhlsowie Fluchttreppenanlagen, Erneuerung Treppenhaus Kreisschulbaukasse Beiträge an die KSchBK Soziale Stadt NORDERTOR Soziale Stadt NORDERTOR Flüchtlingsunterkünfte Meerbachhalle Investive Projektkosten soziale Stadt Nordertor (Fördermaßnahme) Projekte im Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" Kosten f. Erwerb, Planung und (Um-)Bau von Flüchtlingsunterkünften (VE 2017: ) Energetische Erneuerung Hallendecke; Deckenplattenheizung und kompl. Beleuchtung Stadtentwicklungsplanung; Soziale Stadt Investitionszuschüsse an den Sanierungsträger

27 SÜDRING Gesamtmaßnahme Straßenbeleuchtung (Infrastrukturgesellschaft) Klärwerk Marschstraße Neubau der Südring-Verbindung; Auftragsvolumen 2015 rd. 6,5 Mio. (5 Mio. HRest 2015, 1,5 Mio. VE 2016) Zuschuss für Investitionsmaßnahmen (Erneuerung von Beleuchtungsanlagen i. div. Straßen) Austausch v. Gas betriebenen Blockheizkraftwerken Klärwerk Marschstraße Erwerb und Einbau der maschinellen Neuausstattung des Faulturms Allgem. Grundvermögen Grunderwerb (VE2017: ) Allgem. Grundvermögen Herstellung einer Parkplatzanlage an der Kita Corvinus, Wölper Straße, Ehg.-W Summe der o. a. Maßnahmen > Summe d. Maßnahmen < Gesamtsummen Investitionsplanung

28 Die vollständigen für die Planungsjahre 2016 bis 2019 veranschlagten investiven Vorhaben sowie die dazu erwarteten Finanzeinzahlungen sind soweit zurzeit planbar - im Investitionsprogramm dargestellt, das im Produkthaushalt 2016 enthalten ist. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2016 betragen in der Summe EUR; sie liegen damit um EUR hinter den mit EUR veranschlagten investiven Gesamtauszahlungen zurück. Mangels eigener Deckungsmittel muss diese Finanzierungslücke in voller Höhe fremdfinanziert werden, so dass der investive Kreditbedarf EUR beträgt. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von EUR ergibt sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von EUR. Bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit werden im Zeitraum von mangels anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten voraussichtlich Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt EUR erforderlich werden, die sich auf die einzelnen Planungsjahre wie folgt verteilen: Nettoneuverschuldung Bezeichnung Ansatz EUR EUR EUR EUR Kreditaufnahmen für Investitionen Tilgung von Investitionskrediten Nettoneuverschuldung Bei den im gleichen Zeitraum anstehenden Tilgungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt EUR ergibt sich rechnerisch bis 2018 eine Nettoneuverschuldung in Höhe von EUR.

29 Voraussichtliche Entwicklung der Schulden, des Vermögens und des Bestandes an liquiden Mitteln Haushalts Schuldenstand am Neuverschuldung Schuldenstand am Zinsen f.kredite jahr des Jahres EUR des Jahres v. Kredmarkt EUR EUR EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Das Aktiv-Vermögen der Stadt Nienburg/Weser betrug zum Bilanzstichtag ,33 EUR und zum noch ,62 EUR, so dass ein Vermögensrückgang von ,71 EUR eingetreten ist. Hauptursache für diese Vermögensabnahme sind die planmäßigen Abschreibungen, denen keine den Vermögensverlust vollständig kompensierende Investitionen gegenüberstanden. Dieser Abwärtstrend hat sich im Haushaltsjahr 2015 fortgesetzt, da mit der Realisierung des Großprojektes Südring erst 2016 begonnen werden kann. Das städt. Vermögen wird sich bis zum Jahr 2018 voraussichtlich entsprechend den im Investitionsprogramm geplanten Investitionssummen abzüglich der im Ergebnishaushalt für die betreffenden Jahre dargestellten Abschreibungen entwickeln. Insbesondere durch den Bau des Südringes wird das städt. Infrastrukturvermögen im ungszeitraum wieder deutlich anwachsen. Aufgrund der drastischen Einbrüche bei der Gewerbesteuer mussten seit 2009 in erheblichem Umfang Kassenkredite aufgenommen werden, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum betrug der Sockelbetrag der Liquiditätskredite 10 Mio. EUR; zusätzlich bestand ein Kontokorrentrahmen von 8,0 Mio. EUR der bei Liquiditätsbedarf der Stadtkasse in dem erforderlichen Umfang in Anspruch genommen wurde. Zum wies die Bilanz liquide Mittel in Höhe von ,35 EUR bei aufgenommenen Liquiditätskrediten von 10,0 Mio. EUR aus, so dass der Zahlungsmittelbestand ,65 EUR (Vorjahr: ,87 EUR) betrug. Auch in den kommenden Haushaltsjahren sind nach der mittelfristigen ung Finanzierungslücken zu erwarten, die

30 keine durchgreifende Verbesserung der städt. Liquiditätslage erwarten lassen und die voraussichtlich weiterhin mit Liquiditätskrediten geschlossen werden müssen. Kennzahlen Im Folgenden wird die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Stadt Nienburg/Weser anhand von ausgewählten Finanzkennzahlen analysiert. Obwohl die Bilanz nicht Gegenstand der Haushaltsplanung ist, werden auch einige bilanzbezogenen Kennzahlen dargestellt, weil der Vorbericht ohne Betrachtung der städt. Vermögenslage unvollständig wäre. Für die Kennzahlen, die den Ergebnishaushalt betreffen, wurden für 2012 bis 2014 die Rechnungsergebnisse und für 2015 und 2016 die Planwerte zu Grunde gelegt. Für die bilanzbezogen Kennzahlen wurden jeweils die Bilanzwerte zum der Jahre 2010 bis 2014 berücksichtigt. Aufwandsdeckungsquote in % Ordentliche Erträge x 100 / Ordentliche Aufwendungen Die Aufwandsdeckungsquote gibt an, in welchem Umfang die entstandenen ordentlichen Aufwendungen durch die erzielten ordentlichen Erträge gedeckt werden. Eine hohe Aufwandsdeckungsquote dient dem strategischen Ziel der Haushaltskonsolidierung.

31 Steuerquote in % Anteil der Steuerträge x 100 / Ordentliche Erträge Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde im Haushaltsjahr selbst finanzieren kann. Die Kennzahl gibt dabei eine Tendenz an, inwieweit die Kommune zukünftig in der Lage ist, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen. Personalintensität in % Aufwendungen für aktives Personal x 100 / Ordentliche Aufwendungen

32 Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Mittel jetzt und voraussichtlich auch in der Zukunft für Personalausgaben gebunden sind und anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Sach- und Dienstleistungintensität in % Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Die Sach- und Dienstleistungsintensität verdeutlicht den Sachmittelaufwand zur Leistungserbringung bzw. den Aufwand für den Leistungsbezug von Dritten im Verhältnis zum ordentlichen Aufwand. Sie sollte aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs mit der Personalintensität betrachtet werden.

33 Transferaufwandsquote in % Transferaufwendungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Die Transferaufwandsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Kreisumlage + Gewerbesteuerumlage + Entschuldungsumlage an den ordentlichen Aufwendungen hat. Obwohl diese Umlagen den größten Anteil an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen, sind sie von der Stadt kaum beeinflussbar. Zinslastquote in % Zinsen und ähnliche Aufwendungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen

34 Die Kennzahl Zinslastquote gibt den Anteil der Zinsaufwendungen an den städt. Gesamtausgaben an. Hohe Zinslastquoten haben eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde im Haushaltsjahr und voraussichtlich auch in der Zukunft zur Folge. Abschreibungsintensität in % Jahresabschreibungen auf immaterielles und Sachvermögen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang der Ergebnishaushalt durch die Nutzung des Vermögens belastet wird. Reinvestitionsquote in % Investitionen x 100 / Jahresabschreibungen auf immaterielles und Sachvermögen

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