1230 WIEN, AN DER AU 2 STRANDBAD RODAUN
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- Benedict Brinkerhoff
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1 BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG STAND: 20. JULI WIEN, AN DER AU 2 STRANDBAD RODAUN 1. Allgemeine Projektbeschreibung Grundsätzliches Auf der Liegenschaft An der Au 2, 1230 Wien, werden sechs Eigentumswohngebäude in Massivbauweise, mit insgesamt 50 Wohneinheiten errichtet. Die Wohnhäuser verfügen über eine gemeinsame Tiefgarage im Untergeschoß. Von der Garage aus sind alle Objekte über je eine Schleuse und die Stiegenhäuser erreichbar. Die Zufahrt zur Garage erfolgt über eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt. Die insgesamt 50 Wohneinheiten befinden sich in jeweils drei oberirdischen Geschossen. Jedes Haus ist vom Untergeschoss bis ins Dachgeschoß mit einem eigenen Lift erschlossen. Die sechs Wohngebäude werden als Niedrigenergie-Gebäude (Energieausweis Effizienzklasse B) errichtet. Erschließung / Infrastruktur Die Liegenschaft wird von der Straße erschlossen und durch einen öffentlichen Grünraum und dem Liesing Bach eingefasst. Der Zugang zu den Wohnhäusern erfolgt über Stichwege in der Gartenanlage bzw. über das Garagengeschoß. Im Erdgeschoß befinden sich jeweils der zentrale Haupteingang in das Gebäude; der Müllraum ist in unmittelbarer Nähe der Garagenabfahrt situiert. Im Kellergeschoß befinden sich die zu den Wohnungen zugeordneten Kellerabteile, die PKW-Stellplätze, Lagerräume, die Kinderwagen- und Fahrradabstellräume sowie verschiedene Technikräume. Den Wohnungen im Erdgeschoß werden Eigengärten zugeordnet. Energieversorgung Das Projekt wird zur energetischen Verbesserung mit einer Solaranlage ausgestattet. Dabei werden am Dach von Haus 4 und 5 Solarpaneele aufgestellt. Die Hauptversorgung mit Energie erfolgt über Gas wobei die Heizzentrale samt Pufferspeicher im Keller von Haus 4 situiert ist, die, ebenso wie die Solaranlage, durch einen Heizanlagenbetreiber gewartet und betrieben wird. Die Versorgung der Wohnungen mit Heizungsenergie und Warmwasser wird über Wohnungsstation sicher gestellt. Im Badezimmer wird ein Handtuchheizkörper ausgeführt. Die Medienversorgung (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) erfolgt über die öffentlichen Versorgungsträger bzw. über den Anlagenbetreiber, der Verbrauch je Wohnung wird über Zähler erfasst. 1 VON 10
2 Entsorgung Die Ableitung von Schmutzwasser erfolgt über ein Abwassersystem mit Anschluss an das öffentliche Straßenkanalsystem. Die Regenwässer werden gesondert zusammen gefasst und über 2 Stellen in die Liesing oder in den Regenwasserkanal eingeleitet. Ruhender Verkehr Die Tiefgarage bietet insgesamt 50 PKW- und 3 Motorradstellplätze; davon sind 5 PKW- Stellplätze behindertengerecht ausgeführt. Das Garagentor wird beim Einfahren mittels Handsender, beim Ausfahren mittels Handsender oder Seilzug bzw. Induktionsschleife bedient. Das Garagentor wird als Gitter- bzw. Sektionaltor ausgeführt. 2. Bau- und Ausstattungsbeschreibung 2.1 BAUSTOFFE UND KONSTRUKTION Fundamente Die Fundierung des Gebäudes erfolgt über eine entsprechend statisch-konstruktiv dimensionierte Stahlbetonplatte mit einer entsprechenden Außenabdichtung. Wandkonstruktion Die Kelleraußenwände werden in Stahlbeton, mit einer bituminösen Abdichtung gegen Feuchtigkeit ausgeführt. Die Durchführung des Kanals durch die Außenwände erfolgt mit Überschubrohren und Ringraumdichtungen zur Sicherstellung des wasserdichten Anschlusses (dies gilt auch für Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation etc.). Innenwände im Keller werden in Ziegel, Durisol bzw. ebenfalls in Stahlbeton hergestellt. Aufgehendes Mauerwerk: Die Außenwände werden aus qualitativ hochwertigem Durisol- Mauerwerk errichtet. Dabei werden die Wärme- und Schallschutzanforderungen für Energieklasse B erfüllt. Wo statisch erforderlich werden die Wände in Stahlbeton mit entsprechender Wärmeund Schallschutzeigenschaften ausgeführt. Auf der Innenseite wird ein Putz bzw. eine Spachtelung aufgebracht. Fassade: Wärmedämmverbundsystem mind. 16 cm stark bzw. hinterlüftete Fassadenplatten z.b. Eternit, MAX oder gleichwertiges mit 14 cm Mineralwolle nach Vorgaben der Bauphysik. Wohnungstrennwände werden einseitig mit einer Gipskartonvorsatzschale, Unterkonstruktion auf Schwingbügel mit dazwischen liegender Dämmung nach Vorgaben der Bauphysik ausgeführt. Zwischenwände werden als Gipsdielenwände mind. 10cm stark bzw. in Gipskarton, ausgeführt, im Bereich der Sanitärinstallationen werden, wenn technisch erforderlich, zusätzliche Vorsatzschalen vorgesehen. Decken und Dachflächen Alle Geschoßdecken werden als Stahlbetondecken nach statischer Erfordernis ausgeführt. Im Badezimmer kommen abgehängte Decken mit Einbauspots zur Ausführung. Wenn technisch erforderlich werden in weiteren Räumen abgehängte Gipskartonzwi- 2 VON 10
3 schendecken bzw. Poterien eingebaut. Stiegenlaufplatten werden aus Stahlbeton gefertigt und haben akustisch entkoppelte Auflager. Die Unterseiten sind entgratet, gespachtelt und gemalt. Die Flachdächer werden als Umkehrdach mit einer Dämmung gemäß den Angaben der Bauphysik und einer Begrünung gemäß Bebauungsvorschriften ausgeführt. Spenglerarbeiten Sämtliche Verblechungsarbeiten zur Ableitung von Niederschlagswässern, Abdeckungen, Entlüftungsköpfe, Einbindeflansche von Dachdurchdringungen sowie die Verkleidung von bituminösen Isolierhochzügen, inkl. aller Unterkonstruktionen werden aus Zink-Titanblech oder Gleichwertigem hergestellt. Die Bleche sind untereinander gem. ÖVE E-49 leitend verbunden. Die Rinnen- und Ablaufrohrquerschnitte sind entsprechend den jeweiligen Vorschriften berechnet und dimensioniert. Estrich In allen Wohnungen wird ein schwimmender Zementestrich als Heizestrich auf Wärmeund Trittschalldämmung ca. 6,0cm stark ausgeführt. In den Stiegenhäusern und in den Allgemeinräumen kommt ein ca. 5,0cm starker Zementestrich zur Ausführung. Schallschutz Durch den schweren Deckenaufbau (Stahlbetondecke, Trittschalldämmung und schwimmendem Estrich mit Randdämmstreifen zur Trennung von Estrich und Wand) werden die Bestimmungen betreffend Trittschallschutz lt. Wiener Bauordnung eingehalten. 2.2 FUSSBODEN- UND WANDBELÄGE Innerhalb der Wohnungen: Vorräume, Wohnzimmer, Wohnküchen, Küchen, Zimmer, Abstellraum: Boden: Fabrikat Weizer Parkett, WIP 450 Zweischicht-Fertigparkett mit werkseitiger Versiegelung, Nutzschicht mind. 3,6 mm, Eiche natur, vollflächig geklebt und für Fußbodenheizung geeignet, samt Holzsockelleisten. Wände: gemalt mit Halbdispersionsfarbe, weiß. Decken: gemalt mit Halbdispersionsfarbe, weiß. Bäder, WC: Boden: Feinsteinzeug bzw. keramischer Fliesenbelag Fa. RAK glasiert, großformatig (ca. 30x60cm) oder gleichwertiges, orthogonal verlegt. Anschlüsse an andere Konstruktionen, wie Zargen, Fugenprofile, Haustechnikanschlüsse, Einrichtungen usw. sowie sämtliche Übergänge von Wand zu Bodenfliesen und Raumecken werden mit einem dauerelastischen Fugenmaterial ausgebildet. Ebenso werden Dehnfugen elastisch geschlossen. Edelstahltrennschienen beim Übergang Fliesen zu Parkett wenn technisch erforderlich. Im Badezimmer wird eine Feuchtigkeitsisolierung auf Kunstharzdispersionsbasis am Bo- 3 VON 10
4 den mit einem Hochzug (ca. 15cm), sowie im Spritzwasserbereich (Duschen und Badewanne) an den Wänden vorgesehen. Bei Boden- / Wandübergängen wird ein Dichtband im System der Abdichtung eingebettet. Wände: Keramischer Fliesenbelag Fa. RAK oder gleichwertiges, im Badezimmer im Bereich der Dusche und der Badewanne zargenhoch ansonsten partiell gem. Badezimmerplan, im WC bis ca. 1,20m, großformatig (ca. 30x60cm) aus Qualitätskeramik lt. nachfolgender Bemusterung. Sämtliche Baukörperanschlüsse zu den angrenzenden Bauteilen werden mit dauerelastischen Fugen ausgeführt. Im Badezimmer oberhalb des Waschtisches wird ein großflächiger Spiegel angebracht. Terrassen und Balkone: Holzboden aus Western Red Ceder auf Unterkonstruktion im 1. Obergeschoss bzw. Betonplatten z.b. Fa. Friedl bei den Garten- und Dachgeschossterrassen Allgemeine Bereiche (Gänge, Stiegenhäuser): Boden, Tritt- und Setzstufen: Feinsteinzeug Fa. RAK im Format 60x60 cm oder gleichwertiges, Silikonverfugung zu den angrenzenden Wänden, Trennschiene Edelstahl im Türbereich. Wände und Decken: Sockelstreifen ca. 5 cm hoch, im Material der Bodenverfliesung; oberhalb gemalt mit Dispersionsfarbe, weiß. Die Nebenräume in den Untergeschoßen wie Parteienkeller, Lager, Technikräume, etc. erhalten einen Estrich mit einem staubbindenden Anstrich. 2.3 FENSTER UND FENSTERTÜREN Besonderes Augenmerk wird auf die bauphysikalischen Aspekte wie Dichtheit und Wärmeschutz gelegt. Die in der Wiener Bauordnung geforderten Werte für Schall- und Wärmeschutz werden erfüllt. Rahmen: Kunststofffenster mit Aludeckleiste außen sowie in Teilbereichen Pfosten- Riegelsystemkonstruktion Dichtungen: Rundumlaufende Falzdichtungen zwischen Rahmen und Flügel in den Eckbereichen verschweißt oder geklebt. Verglasung: mindestens 2-Scheiben-Isolierverglasung, Wärmeschutzglas nach bauphysikalischem Erfordernis mit zweistufigem Glasverbund. Bei Konstruktionen, welche bis zum Fußboden reichen, wird Sicherheitsglas eingebaut. Die Fenster werden teilweise als Hebe-Schiebetüren gemäß Verkaufsplan ausgeführt. Sonnenschutz: Alle Fenster und Fenstertüren erhalten elektrisch steuerbare außenliegende Lamellenjalousien in RAL-Farbe in Abstimmung mit dem Architekten. Die Bedienung erfolgt über Schalter oder Fernbedienung. Jede Wohnung erhält einen zentralen Jalousieschalter im Vorraum 2.4 TÜREN Sicherheits-Wohnungseingangstüren: Anforderungen: Mind. Klimaklasse b, EI 30, Schalldämmwert mind. 38 db, Einbruch hemmend, Widerstandsklasse 2. 4 VON 10
5 Stock: Stahldoppelfalzzarge werkseitig korrossionsgeschützt und lackiert mit zwei umlaufenden Gummidichtungen. Zargen für dreidimensionale Türbänder gerichtet. Türblatt: 90/210, gefalztes Türblatt, stabverleimte Hartholzkonstruktion, beidseitige Decklage weiß beschichtet oder nach Farbkonzept des Architekten. Beschlag: 5-fach Verriegelung nicht aushebbare, dreiteilige und dreidimensional verstellbare Objektbänder, Sicherheitszylinder (Zentralsperre für die gesamte Anlage). Sichtbarer Beschlag: Sicherheitsbeschlag Edelstahl satiniert, Langschild und Türspion. Innentüren: Stahlumfassungszargen, weiß beschichtet, mit 3-seitig umlaufender Gummidichtung, Zargen und Türen mit einer Durchgangslichte von ca. 80/210 cm Türblatt: Röhrenspan Holztürblatt mit Falz, beidseitige Decklage weiß beschichtet. Beschlag: Bad und WC erhalten Schlösser mit abstellbarer Falle und Notöffner, alle anderen Innentüren erhalten Fallenschlösser mit Riegel und Buntbartschlüssel. Sichtbarer Beschlag Edelstahl satiniert. Die Türe zwischen Wohnzimmer und Vorraum wird mit einer Glaslichte ausgeführt. Hauseingangstüre: Aluportale mit thermisch getrennten Profile, System Schüco oder gleichwertiges, pulverbeschichtet mit Isolierverglasung und umlaufender Gummidichtung Beschlag: Fa. FSB oder Gleichwertiges, Oberkopftürschließer Dorma mit Schließfolgeregelung oder Gleichwertiges. 2.5 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Heizung und Warmwasserversorgung Für die Heizung und Warmwasserbereitung wird eine zentrale Gasheizung im Keller von Haus 4 hergestellt die durch einen Heizanlagenbetreiber gewartet und betrieben wird. Die einzelnen Häuser werden über das durchgehende Kellergeschoß versorgt. Für die Unterstützung der Heizung bzw. des Warmwassers werden auf den Flachdächern von Haus 4 und 5 Solarpaneele installiert. Im Heizhaus werden zusätzliche Pufferspeicher aufgestellt. Von dort wird jede Wohnung über einen Steigstrang versorgt. In allen Räumen wird eine Fußbodenheizung, im Badezimmer zusätzlich ein Heizkörper als Handtuchwärmer, ausgeführt. Die Steuerung der Wärmemenge erfolgt über Zonenregelventile und ein Raumthermostat je Aufenthaltsraum, die Zählung erfolgt wohnungsweise. Sanitäreinrichtungsgegenstände WC: Wandhängemodell mit Unterputz-Spülkasten, Fabrikat Laufen Pro oder Gleichwertiges, samt Sitzbrett und Deckel in Farbe weiß. Handwaschbecken Fabrikat Laufen oder Gleichwertiges, Größe ca. 450 x 250 mm, Farbe weiß. Waschtisch Bad: Fabrikat Laufen Pro Einbauwaschbecken oder Gleichwertiges, Größe ca. 560 x 440 mm, Farbe weiß in Waschtischplatte gem. Badezimmerplan des Architekten eingebaut. Badewanne: Fabrikat Laufen Pro oder Gleichwertiges, rechteckige Einbauwanne mit zwei Rückenschrägen, mittigen Ein- und Ablauf, Größe ca x 800 mm Farbe weiß. 5 VON 10
6 Dusche: bodengleiche Duschen, Größe gemäß Wohnungsplan, mit den Bodenfliesen vom Badezimmer belegt und einer Bodenablaufrinne. Duschtrennwand mit Glasfüllung in ESG klar. Handwaschbeckenarmatur: Einhandmischer, Fabrikat Grohe Concetto oder Gleichwertiges, Farbe verchromt. Waschtischarmatur: Einhandmischer, Fabrikat Grohe Concetto oder Gleichwertiges, Farbe verchromt. Wannenarmatur: Thermostat-Unterputzarmatur samt Handbrause und Brauseschlauch, Fabrikat Grohe, Grohetherm 3000 C oder Gleichwertiges, Farbe verchromt. Duscharmatur: Thermostat-Unterputzarmatur Fabrikat Grohe, Grohetherm 3000 C samt Handbrause, Brauseschlauch und stange sowie einem Rain Shower mit einem Durchmesser von ca. 210 mm. Waschmaschine: In jeder Wohnung befindet sich ein Anschluss für eine Waschmaschine. Lüftung von Badezimmer und WC Mech. Entlüftung über Einzelventilatoren, schallentkoppelt montiert, Unterputzmontage, mit Nachlaufrelais über Lichtschalter im WC bzw. über einen eigenen Schalter im Bad geschalten. In jeder Küche wird ein Abluftrohr für den Anschluss einer Dunstabzugshaube (ausgelegt auf 250m³/h) vorgesehen. Elektroinstallationen Die Anspeisung erfolgt aus dem Ortsnetz; wobei jede Wohnung über einen eigenen Zähler versorgt und abgerechnet wird. Die Anzahl der Lichtauslässe, Schalter, Steckdosen und Anschlussdosen für Telefon und Radio / TV sind nachstehend angeführt. Provisorische Beleuchtungen mittels Glühbirnen und Fassungen sind vorgesehen. Wohnzimmer: Zimmer: Küche: 2 Deckenauslässe 1 Aus-, Wechsel-, Kreuz- oder Tastschalter nach Erfordernis (jeder Auslass getrennt schaltbar) 5 2-fach Steckdosen 1 Multimedia-Leerdose 1 TV Anschlussdose 2 Leerrohre für Lautsprechersystem 1 Deckenauslass 1 Ausschalter 3 2-fach Steckdosen 1 1-fach Steckdose 1 TV Anschlussdose 1 Multimedia-Leerdosen 1 Deckenauslass 1 Wandauslass über Arbeitsfläche für Lichtblende 6 VON 10
7 1-2 Ausschalter (je nach Wohnungsgröße) 2 2-fach Steckdosen bei Arbeitsfläche (je nach Wohnungsgröße) 1 Steckdose für Mikrowellenherd (in Oberkasten) 1 Steckdose für Kühl- und Gefrierkombination 1 Steckdose für Dunstabzugshaube 1 Steckdose für Geschirrspüler 1 Anschlussdose E-Herd / 400V Gang: Vorräume: Bäder: WC's: Abstellräume: 1-2 Deckenauslässe wo erforderlich Kreuzschalter (je nach Wohnungsgröße) 1-2 Schukosteckdose(n) (je nach Wohnungsgröße) 1-2 Deckenauslässe wo erforderlich Kreuzschalter (je nach Wohnungsgröße) 1 Wandapparat Innensprechstelle inkl. Farbvideobildschirm (Kamera Haupteingangstüre) und Türöffnertaste. 1 Wohnungsverteiler Unterputz bzw. im AR Zentraler Jalousieschalter 2 6 Deckenspots (je nach Wohnungsgröße) 1 Wandauslass (bei Spiegel) 2 Ausschalter 1-2 Steckdosen mit Klappdeckel (je nach Wohnungsgröße) 1 Ventilatoranschluss (mit Nachlaufrelais) 1 Steckdose für Waschmaschine (bzw. im AR) 1 Deckenauslass 1 Ventilatoranschluss (mit Nachlaufrelais) 1 Ausschalter (mit Kontrolllicht wenn außenliegend) 1 Deckenauslass 1 2-fach Steckdose 1 Ausschalter 1 Multimedia-UP-Verteiler inkl. eingebauter Steckdose Terrassen / Balkone: 1-2 Wandauslässe mit Außenbeleuchtung z.b. Farbrikat Bega oder Gleichwertiges (je nach Wohnungsgröße) 1-2 Steckdosen (je nach Wohnungsgröße) Wohnungseingangstür: UP Klingeltaster, Schalterprogramm: Hochwertiges Schalter- und Steckdosenprogramm Fa. Merten, M-Smart, Oberfläche in polarweiß edelmatt oder Gleichwertiges Multimediainstallation: Für die multimediale Anbindung der Wohnung (Telefon, Internet und TV) sind vom Kellergeschoss über den Steigstrang zum UP-Verteiler 2 Leerrohren verlegt. Von diesem UP-Verteiler werden die Aufenthaltsräume sternförmig mit 2 Leerrohren verbunden. TV-Anlage: Die Anlage wird über das Kabel-TV-Netz von UPC Telekabel versorgt. Dabei werden alle TV- Anschlussdosen fertig verkabelt und sind für den Empfang von ORF 1, ORF 2, ATV sowie die österreichischen Radioprogramme frei geschalten. 7 VON 10
8 Rauchmelder: Die Wohnungen werden gemäß OIB-Richtlinien mit Rauchmelder ausgestattet. Gegensprechanlage: Jede Wohnung erhält eine Farbvideo-Türsprechstelle mit elektrischen Türöffner zur Haustüre; Fabrikat Dialog oder Gleichwertiges. Allgemeine Bereiche (Gänge, Stiegenhäuser): Deckenleuchten (Fabrikat RZB oder Gleichwertiges), in den Kellerräumen und in der Tiefgarage werden Feuchtraumwannenleuchten in Aufputzinstallation ausgeführt. Die Lichtschaltung erfolgt über Bewegungsmelder mit Zeitschalter oder Taster. Blitzschutz: Fangleitung aus Rundstahl (Durchmesser 8mm), Ableitung lt. Plan mit leicht erreichbaren Prüfklemmen im Mauerkasten. Die Ableitungen sind am Fundamenterder angeschlossen. Aufzug Jedes Wohnhaus erhält einen rollstuhlgerechten Aufzug welcher vom Kellergeschoß bis in das Dachgeschoß führt. Die Ausführung dieser erfolgt gemäß Ö-Norm. Dabei handelt es sich um einen Aufzug mit elektronischer Steuerung. Die Kabine ist mit einem Spiegel und einer Haltestange versehen; die Innenverkleidung wird in Edelstahl ausgeführt, die Außenseite der Teleskoptüren in einer Farbe beschichtet. Der Bodenbelag entspricht dem Stiegenhausbelag. Die Türen der Kabine sind als Teleskopschiebetüren ausgeführt, welche sämtliche erforderlichen Sicherheitseinrichtungen gegen Einklemmen erfüllen. Im Haus 5 wird die Rückwand sowie die Teleskoptüre mit Glasfüllungen ausgeführt. Wohnungsfahrten erfolgen über einen Schlüsselschalter. 2.6 TERRASSEN, BALKONE, DACHGÄRTEN Geländer: Außengeländer als verzinkte und pulverbeschichtete bzw. Edelstahl Rahmenkonstruktion mit seitlich gehaltenen Füllungen aus Sicherheitsglas. Wasseranschlüsse: Alle Terrassen und Balkone werden mit einem selbstentleerenden Kaltwasseranschluss ausgestattet. 2.7 KELLERABTEILE Für jede Wohnung ist ein Kellerabteil vorhanden. Die Räume für die Kellerabteile sind natürlich belüftet. Die Kellerabteilwände inkl. der Türen sind aus Metall z.b. System EMSA, TROAX oder Gleichwertiges. Die Türschlösser sind in das Zentralschließsystem eingebunden. Jedes Kellerabteil erhält eine Leuchte inkl. raumseitiger Schalter sowie eine FR- Schukosteckdose. Die Anspeisung erfolgt über den Wohnungsverteiler. 2.8 ALLGEMEINE BEREICHE Im Foyer jedes Wohnhauses wird eine Briefkastenanlage mit Taschenablage vorgesehen. Die Sperrung erfolgt über den Wohnungsschlüssel. 8 VON 10
9 Kinderwagen- und Fahrradabstellraum Im Kellergeschoß befinden sich die Kinderwagen- und der Fahrradabstellräume. Der Boden ist mit einem Staub bindenden Anstrich versehen. Beleuchtungskörper werden in ausreichender Anzahl montiert (Aufputzinstallation). Das Schloss der Türe ist in die Zentralsperranlage eingebunden. Müllabstellplatz Im Erdgeschoß von Haus 4 befindet sich der Müllsammelraum. Die Wände erhalten in erforderlicher Höhe eine umlaufende Rammleiste. Garage Wände, Decke, Boden: Die Decken und Wände der Garage erhalten einen deckenden Anstrich in weiß. Vom Boden bis zu einer Höhe von ca. 60 cm wird in der Garage ein abgesetzter Anstrich hergestellt. Der Boden besteht aus Bodenbeschichtung aus Asphalt, und wird im Gefälle ausgeführt. Die Markierung der Fahrbahn sowie der Stellplatzbegrenzungen erfolgen am Boden, die Stellplatz-Nummerierung wird an der Wand oder am Boden angebracht. Anfahrschutz zum Schutz der Tore, von Leitungen, Lüftungskanälen und sonst. haustechnischen Einrichtungen nach Erfordernis aus entsprechend dimensionierte Stahlkonstruktion aus Rundrohr, Oberfläche verzinkt od. gestrichen. Alle erforderlichen Metallteile (z.b. Brandschutztore, Brandschutztüren u.ä.) erhalten einen werkseitigen Metallanstrich. Die behördlich notwendigen Beschilderungen werden hergestellt. Entwässerung: Anfallende Oberflächenwässer werden in Verdunstungsrinnen mit Sammelgruben (Pumpensumpf) im Boden aufgefangen. Erschließung: Die Garage wird von der Strasse über eine zweispurige Rampe erschlossen. Die Bedienung des Garageneinfahrtstores erfolgt automatisch mittels Fernbedienung bzw. Schlüsselschalter beim Einfahren bzw. über Zugschaltung oder Induktionsschleife beim Ausfahren. Nach dem Passieren schließt das Tor automatisch. Türen und Tore: Alle Türen, welche verschiedene Brandabschnitte, Schleusen, Technikräume usw. trennen, sind als EI² 30C Stahlblechtüren ausgeführt. Technische Ausrüstung: Die Beleuchtung der Garage wird über Bewegungsmelder gesteuert. Die vorgeschriebene Notbeleuchtung wird gemäß den gültigen Vorschriften hergestellt. Alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen werden gemäß Behördenauflage ausgeführt. AUSSENANLAGEN Die allgemeinen Außenflächen werden begrünt. Die Abgrenzung zu den Eigengärten erfolgt an der West- und Nordseitigen Grundstücksgrenze mittels Doppelstabgitterzaun, als Abgrenzung zwischen den Eigengärten wird ein Maschendrahtzaun hergestellt. Die erforderlichen Zugangs- und Verbindungswege werden mit einem Plattenbelag ausgeführt und erhalten eine Beleuchtung. 9 VON 10
10 Eine Spielfläche für Kinder ist im Konzept der Außenanlagen vorgesehen. 2.9 ALLGEMEINE HINWEISE Die Bestimmungen über Wärme- und Schallschutz gemäß Bauordnung bzw. ÖNORMEN sowie etwaige gesetzliche Bestimmungen oder Bauvorschriften welche zum Zeitpunkt der Einreichung gültig sind werden eingehalten. Die vorstehende Baubeschreibung ist maßgebend für die Bauausführung des Objektes. Sie bestimmt den Leistungs- und Lieferumfang des Bauträgers und ist Grundlage jeder Kaufvereinbarung. Das Bauvorhaben wird vorbehaltlich behördlicher Änderungsauflagen oder etwaiger sonstiger notwendiger Änderungen bei der Ausarbeitung der Werk- oder Detailzeichnungen erstellt. Änderungen in der Plangestaltung sowie in der Bauausführung bleiben daher vorbehalten. Die Gestaltung der Außenanlagen wird vom Bauträger bestimmt. Hierzu gehören insbesondere die Farb- und Formgebung aller außen sichtbaren Bauteile und Ausstattungen. Eine eventuelle in den Verkaufsunterlagen inklusive Plänen und Grundrissen dargestellte Möblierung ist im Kaufpreis nicht enthalten. Sonderwünsche hinsichtlich Ausstattung werden gerne berücksichtigt, soweit diese technisch möglich sind, rechtzeitig beantragt werden und nicht gegen behördliche Vorschriften verstoßen. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten sind im Voraus zu begleichen. Geringfügige Abweichungen von dieser Baubeschreibung sowie in den Flächenangaben stellen keine Wertminderung dar. Die Gewährleistung für die Bauleistungen richtet sich nach den Vorschriften der einschlägigen Ö-NORMEN. Sollten sich gegenüber der Bau- und Ausstattungsbeschreibung und den unterfertigten Plänen Abweichungen bzw. Widersprüche ergeben, so gilt die Baubeschreibung. Bei sämtlich benamten Produkten steht es dem Bauträger frei ein qualitativ gleichwertiges Produkt zu wählen auch wenn dies nicht explizit (..oder gleichwertiges) angeführt ist. Es gilt als vereinbart, dass der Bauträger die Herstellkosten, Baukostenzuschüsse, Zähleranmeldegebühren und Anschlussgebühren der Versorgungsträger (Wasser, Kanal, Strom, Heizung) übernimmt, die Anmeldegebühren von Telefon, Telekabel oder ähnlichen Anbietern sind durch den Eigentümer bzw. Mieter zu tragen. 10 VON 10
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