Pflege der Zukunft Vorsorge oder Sorgenkind? Welche Lehren können aus der deutschen Erfahrung gezogen werden?

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1 Pflege der Zukunft Vorsorge oder Sorgenkind? Welche Lehren können aus der deutschen Erfahrung gezogen werden? Vortrag im Rahmen der Initiative Zukunftsraum Oberösterreich Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik Universität Bremen

2 Übersicht I. Langzeitpflege als sozialpolitische Herausforderung II. III. IV. Grundsätzliche Optionen zur Finanzierung von Langzeitpflege und deren normative Grundlagen Pflege(ver)sicherung in Deutschland: ein Überblick Aktuelle Reformbedarfe und -debatten in Deutschland V. Lehren aus 20 Jahren Pflegeversicherung in Deutschland VI. Empfehlungen für Österreich Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 2

3 Übersicht I. Langzeitpflege als sozialpolitische Herausforderung 1. Bedeutung des Pflegerisikos 2. Demographischer Wandel und Pflege 3. Pflegesicherungssysteme in der EU II. III. IV. Grundsätzliche Optionen zur Finanzierung von Langzeitpflege und deren normative Grundlagen Pflege(ver)sicherung in Deutschland: ein Überblick Aktuelle Reformbedarfe und -debatten in Deutschland V. Lehren aus 20 Jahren Pflegeversicherung in Deutschland VI. Empfehlungen für Österreich Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 3

4 I.1 Bedeutung des Pflegerisikos Anerkennung von Langzeitpflege als soziales Risiko ist neu Einführung von (Ver)Sicherungssystemen 1968: Pflegeversicherung in den Niederlanden (AWBZ) 1991: Pflegegeldgesetz in Österreich 1994: Pflegeversicherung in Deutschland 1998: Pflegeversicherung in Luxemburg 2000: Pflegeversicherung in Japan 2008: Pflegeversicherung in Korea In der EU: Rechtssache Molenaar (1998): Pflegebedürftigkeit wird dem Krankheitsrisiko zugerechnet, weil die VO EWG 1408/71 das Pflegerisiko als solches nicht kennt Die 2010 in Kraft getretene Nachfolgeverordnung (EG) 993/2004 hingegen kennt Langzeitpflege als eigenes Risiko Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 4

5 I.1 Bedeutung des Pflegerisikos Nur 3% der Bevölkerung ist pflegebedürftig im Sinne des SGB XI Bei der Altenbevölkerung liegt das Risiko bei 10-15% Aber: Die Hälfte aller Verstorbenen 2001 hat im Laufe des Lebens Pflege erhalten Die Lebenszeitprävalenz ist hoch und nimmt zu (im Zeitraum ): von 41% auf 50% (Männer) von 65% auf 72% (Frauen) BARMER GEK Pflegereport 2011: 137 Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 5

6 I.1 Bedeutung des Pflegerisikos Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig! Nur 3% der Bevölkerung ist pflegebedürftig im Sinne des SGB XI Bei der Altenbevölkerung liegt das Risiko bei 10-15% Pflegebedürftigkeit ist kein Restrisiko, sondern ein allgemeines Lebensrisiko und muss dem entsprechend behandelt werden Aber: Die Hälfte aller Verstorbenen 2001 hat im Laufe des Lebens Pflege erhalten Die Lebenszeitprävalenz ist hoch und nimmt zu (im Zeitraum ): von 41% auf 50% (Männer) von 65% auf 72% (Frauen) BARMER GEK Pflegereport 2011: 137 Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 6

7 I.2 Demographischer Wandel und Langzeitpflege Der demographischer Wandel wird Europa stärker prägen als alle anderen Trends das ist immer noch nicht hinreichend ins Bewusstsein vorgedrungen. Der demographische Wandel wird nirgends stärkere Effekte haben als in Bezug auf Pflegebedürftigkeit In Deutschland wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten vier Dekaden um 80% steigen Da informelle Pflege zunehmend durch formelle Pflege ersetzt wird, werden sich die realen Ausgaben für Langzeitpflege verdoppeln Zwei zentralen Fragen resultieren: Wie sollen die steigenden Ausgaben finanziert werden? Wer soll uns pflegen, wenn wir alt sind? Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 7

8 Übersicht I. Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit II. Grundsätzliche Optionen zur Finanzierung von Langzeitpflege und deren normative Grundlagen 1. Freiwillige private Fürsorge (Ersparnis, Privatversicherung) 2. Obligatorische private Pflegeversicherung 3. Sozialversicherung 4. Steuerfinanzierung 5. Zwischenfazit III. Pflegeversicherung in Deutschland: ein Überblick IV. Aktuelle Reformbedarfe und debatten in Deutschland V. Lehren aus 20 Jahren Pflegeversicherung in Deutschland VI. Empfehlungen für Österreich Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 8

9 II. Normative Grundlagen der Sozialstaatlichkeit Unbestrittene Grundnorm ist, dass Pflegebedürftige Anspruch auf eine die Menschenwürde wahrende Pflege haben. Fraglich ist, wird das finanzieren soll: Pflegebedürftiger und seine Familie Gemeinschaft aller Staatsbürger Versichertengemeinschaft Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 9

10 II. Normative Grundlagen der Sozialstaatlichkeit Liberale Wohlfahrtsstaaten übertragen das Risiko zunächst dem einzelnen und unterstützen ihn nur subsidiär, wenn er über keine entsprechenden Ressourcen verfügt Ziel ist allein die Verhinderung unzureichender Pflege Ergebnis: Sozialhilfelösungen mit vorrangigem Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens Konservative Wohlfahrtsstaaten übertragen das Risiko einer Versichertengemeinschaft Ziel ist die Lebensstandardsicherung, also der Schutz des erworbenen Einkommens und Vermögens Ergebnis: Pflichtversicherung, um die Ausbeutung der Steuerzahler durch Trittbrettfahrer zu verhindern Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 10

11 II.1 Freiwillige private Vorsorge: Ersparnisse Eine Quelle zur Finanzierung von Pflegeleistungen können Ersparnisse sein. Grundsätzlich herrscht aber Unsicherheit darüber, ob man pflegebedürftig wird, wie lange die eigene Pflegebedürftigkeit anhält und welche Kosten damit verbunden sind. Ein punktgenaues Ansparen ist damit nicht möglich. Ersparnisbildung ist kein geeignetes Vorsorgeinstrument im Hinblick auf Pflegebedürftigkeit eine Versicherung ist das typische Instrument zum Umgang mit der Unsicherheit Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 11

12 II.1 Freiwillige private Vorsorge: Private Pflegeversicherung In der OECD-Welt gibt es durchgängig zumindest bedarfsgeprüfte Fürsorgesysteme Bei Existenz von bedarfsgeprüften Fürsorgesystemen: Anreiz für private Vorsorge gering Beispiel Deutschland (vor Einführung der Pflegeversicherung) Nur private Versicherungsverträge 80% der Heimbewohner beziehen Sozialhilfe Freiwillige private Versicherung erreicht keine zufrieden stellende Versichertenquote. Es bleibt bei Dominanz von Fürsorgesystemen Entwertung der Lebensleistung Taschengeldempfänger 2-Klassen-Versorgung Unzureichende Infrastruktur Insgesamt: ungeeignetes Basissystem Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 12

13 II.2 Obligatorische private Pflegeversicherung Obligatorische Privatversicherung löst das Problem der unzureichenden Absicherung Im Vergleich zur Sozialversicherung gleichfalls effiziente Risikoallokation unterschiedliche Verteilungswirkungen Bei risikobezogenen Prämien: (zu) hohe Belastungen für schlechte Risiken / Einkommensschwache Notwendigkeit der Prämienbegrenzung Elemente des Umlageverfahrens oder von einkommensbezogenen Zuschüssen Insgesamt: Unterschied zur Sozialversicherung verschwindet Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 13

14 II.3 Sozialversicherung Typischerweise umlagefinanziert mit einkommensbezogenen Beiträgen Typische Probleme (Beispiel Deutschland) Umlagefinanzierung und demographischer Wandel Gefährdung der langfristigen finanziellen Stabilität Grundsätzlich besteht das Problem auch bei Kapitalfundierung bei Finanzierung nur über den Faktor Arbeit Negative Arbeitsmarkteffekte (disincentives to work, Lohnkosten) Strukturell schrumpfende Finanzierungsbasis Teilweise regressive Verteilungswirkungen bei Höchstgrenze für beitragspflichtige Einnahmen (wg. Äquivalenzprinzip) Mögliche Lösung: Annäherung an Einkommensteuertarif Verbreiterte Bemessungsgrundlage (alle Einkommensarten) Wegfall / Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Berücksichtigung von Kindererziehungsleistungen im Tarif Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 14

15 II.4 Steuerfinanzierung Unterscheidung: Einkommensgeprüfte Leistungen: Führen zu starker Umverteilung und Verlust von Vermögen im Pflegefall Nicht einkommensgeprüfte Leistungen: Können ebenso das Vermögen schützen wie Sozialversicherung Gemeinsamkeiten mit Sozialversicherung: ebenfalls umlagefinanziert mit gleichen Vor- und Nachteilen sofortige Leistungsgewährung möglich Einbezug der gesamten Bevölkerung Einkommensbezogene Finanzierung Nachhaltigkeitsprobleme bei demographischem Wandel Unterschiede zur Sozialversicherung Kein konkreter Anspruch auf Gegenleistung bei Steuer Weniger Schutz vor politisch motivierten Leistungskürzungen Verteilungswirkungen, abhängig davon in welchem Verhältnis direkte und indirekte Steuern verwendet werden Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 15

16 II.5 Zwischenfazit Die finanzielle Absicherung des Pflegerisikos kann nicht auf freiwilliger private Vorsorge beruhen Eine obligatorische Privatversicherung ist nur funktional, wenn sie sozial überformt ist (Tarifgestaltung, Prämienzuschüsse). Dann wird sie quasi zur Sozialversicherung Steuerfinanzierte System (ohne Einkommensprüfung) und Sozialversicherungen sind geeignete Finanzierungsmodi Sie können unmittelbar Leistungen gewähren (Umlageverfahren) Sie können sozialverträgliche Abgabentarife gewähren Eine Sozialversicherungslösung hat aber Vorteile Größerer Staatsferne höherer Sicherheit Geringere Abgabenwiderstände wg. Anspruch auf Gegenleistung Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 16

17 Übersicht I. Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit II. Grundsätzliche Optionen zur Finanzierung von Langzeitpflege und deren Bedeutung III. Pflegeversicherung in Deutschland: ein Überblick 1. Institutionelle Regelungen 2. Daten zur Finanzierung 3. Daten zur Leistungserbringung IV. Aktuelle Reformbedarfe und -debatten in Deutschland V. Lehren aus 20 Jahren Pflegeversicherung in Deutschland VI. Empfehlungen für Österreich Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 17

18 III.1 Die deutsche Pflegeversicherung: Institutionelles (1/7) Mit dem Pflege-Versicherungsgesetz wurden 1994 eingeführt Eine soziale Pflegeversicherung (für knapp 90% der Bevölkerung, die gesetzlich krankenversichert sind) Eine private Pflegepflichtversicherung (für gut 10% der Bevölkerung, die privat krankenversichert sind). Leistungsansprüche werden gewährt, wenn Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr in hinreichendem Umfang selbständig ausgeführt werden können: Pflegestufe I: täglicher Hilfebedarf von mind. 90 Minuten, dabei 45 Minuten bei mind. 2 basalen Aktivitäten des alltäglichen Lebens (ADLs) Pflegestufe 2: täglicher Hilfebedarf von mind. 180 Minuten, dabei mind. 120 Minuten bei ADLs Pflegestufe 3: täglicher Hilfebedarf rund um die Uhr von mind. 300 Minuten, dabei mind. 240 Minuten bei ADLs Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 18

19 III.1 Die deutsche Pflegeversicherung: Institutionelles (2/7) TABELLE 1: STUFEN DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Häufigkeit der benötigten Hilfen bei den badl Häufigkeit der benötigten Hilfen bei den iadl Wöchentlicher Zeitaufwand für Hilfen bei den badls und iadl Quelle: 15 SGB XI. Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige Mindestens einmal täglicher Hilfebedarf bei mindestens zwei badl Mehrfach in der Woche Mindestens 1,5 Stunden im Tagesdurchschnitt, davon mindesten 45 Minuten Pflege (badl) Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige Mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Mehrfach in der Woche Mindestens 3 Stunden im Tagesdurchschnitt, davon mindesten 2 Stunden Pflege (badl) Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige Der Hilfe- und Pflegebedarf ist so groß, dass jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muss Mehrfach in der Woche Mindestens 5 Stunden im Tagesdurchschnitt, davon mindestens 4 Stunden Pflege (badl) Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 19

20 III.1 Die deutsche Pflegeversicherung: Institutionelles (3/7) Leistungsansprüche werden durch unabhängige Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen geprüft Leistungen umfassen insbesondere Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfe Pflegesachleistung durch zugelassene Pflegedienste Vollstationäre Pflege, aber auch: teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Verhinderungspflege (bei Urlaub der Pflegeperson) Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen, kleinere Umbaumaßnahme besondere Leistungen bei Demenz, etc. Häusliche Pflege hat Vorrang, doch die Entscheidung liegt letztlich beim Pflegebedürftigen selbst. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 20

21 III.1 Die deutsche Pflegeversicherung: Institutionelles (4/7) Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (ab ) in / Monat Häuslich teilstationär Stationär Pflegestufe Pflegegeld Sachleistung Sachleistung Sachleistung I II III Härtefälle max Quelle: 36ff. SGB XI. Leistungen der Pflegeversicherung sind betraglich begrenzt Pflegesachleistungen sind deutlich höher als Pflegegeld Leistungen sind nicht bedarfsdeckend (Teilkaskoprinzip) und wurden von 1993 bis 2008 nicht und seitdem nur unzureichend angepasst! Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 21

22 III.1 Die deutsche Pflegeversicherung: Institutionelles (5/7) Pflegeheime: Monatliche Kosten, Versicherungsleistungen und Eigenanteil in / Monat Pflegestufe (1) (2) (3) (4)=(1)+(2)(+3) (5) (6)=(1)-(5) (7)=(4)-(5) Unterkunft und Verpflegung Pflegekosten Investitionskosten Gesamtentgelt Versicherungsleistungen Eigenanteil Pflegekosten Eigenanteil insgesamt Stufe I Stufe II Stufe III Quellen: Pflegekosten, U+V: Pflegestatistik zum Dezember 2011; Investitionskosten: Infratest für 2010 In Pflegeheimen zahlt die Versicherung nur einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Der Pflegebedürftige muss Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten selbst tragen. In Pflegeheimen reichen die Versicherungsleistungen inzwi-schen nicht einmal aus, um die Pflegekosten zu finanzieren. Insgesamt liegt der Eigenanteil in allen Stufen deutlich höher als die Versicherungsleistungen. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 22

23 III.1 Die deutsche Pflegeversicherung: Institutionelles (6/7) Pflegesachleistungen werden von privaten Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und öffentlichen Einrichtungen angeboten. Alle Anbieter, die formale Mindestkriterien erfüllen, haben Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages. Pflegebedürftige haben freie Wahl zwischen allen Anbietern mit einem Versorgungsvertrag. Entgelte werden zwischen Kostenträgern (Pflegekasse und im stationären Bereich Sozialhilfeträge) und Anbieter verhandelt. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 23

24 III.1 Die deutsche Pflegeversicherung: Institutionelles (7/7) Die soziale Pflegeversicherung finanziert sich aus Beiträgen und Zinseinnahmen aus den Rücklagen Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt (Ausnahme: Sachsen). Für Rentner übernimmt Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil Für Arbeitslose wird der gesamte Beitrag von der Arbeitslosenversicherung aufgebracht Kinderlose zahlen einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozentpunkten Beiträge werden nur auf Arbeitentgelte (und Lohnersatzleistungen) gezahlt, nicht aber auf andere Einkommen. Der Beitragssatz ist derzeit 2,05 (bzw. 2,3) Beitragssatzpunkte. Bis 2017 wird der Beitragssatz um 0,5 Punkte erhöht Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 24

25 III.2 Daten zur Finanzierung (1/3) Geschätzte Gesamtausgaben für Langzeitpflege Quelle: Rothgang et al. 2008: 88 Anmerkungen: * Einschließlich Pflegegeld ** geschätzt *** Investitionskosten sollen von den Ländern finanziert werden. Die Investitionskostenförderung ist aber rückläufig. Da aktuelle Zahlen nicht vorliegen, sind diese Ausgaben in der Tabelle nicht enthalten. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 2527

26 Zahl der Leistungsempfänger in Mio. jährliche Wachstumsrate III.2 Daten zur Finanzierung (2/3) 2,6 2,5 2,4 2,3 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung am Jahresende Leistungsempfänger in Mio. jährliche Wachstumsrate ,0 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Quelle: eigene Berechnungen basierend auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums. Anmerkung: Wegen statistischer Umstellungen sind die Zahlen für 2007 und 2008 überschätzt (ebd.). Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 26

27 in Millionen III.2 Daten zur Finanzierung (3/3) Bilanz der Sozialen Pflegeversicherung Überschüsse Rücklagen Quelle: eigene Berechnung basierend auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 27

28 III.3 Daten zur Inanspruchnahme (1/2) Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2013: 114 Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 28

29 III.3 Daten zur Inanspruchnahme (2/2) Starker Rückgang des Pflegegeldbezugs Wachsender Anteil starionärer Pflege bis 2007 Durchgängig Zuwächse bei ambulanter formeller Pflege Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2013: 70 Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 29

30 Übersicht I. Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit II. Grundsätzliche Optionen zur Finanzierung von Langzeitpflege und deren Bedeutung III. Pflegeversicherung in Deutschland: ein Überblick IV. Aktuelle Reformbedarfe und debatten in Deutschland 1. Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Leistungsdynamisierung 3. Finanzierung 4. Arbeitskräftemangel in der Pflege V. Lehren aus 20 Jahren Pflegeversicherung in Deutschland VI. Empfehlungen für Österreich Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 30

31 IV.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Problem: Bei Einführung der Pflegeversicherung: Kostenbegrenzungsziele, daher enger Pflegebedürftigkeitsbegriff Geltender Pflegebedürftigkeitsbegriff ist somatisch ausgerichtet (ADLs) und berücksichtigt besondere Betreuungsbedarfe für dementiell Erkrankte nur unzureichend Minutenwerte richten sich nach unterstellter Dauer für Laienpflege problematisch, da auch etwa bei Heimpflege zugrunde gelegt Lösung: Zusätzliche Leistungen für Demente 2001: Einführung von Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz: bis zu 460 / Jahr geringe Akzeptanz 2008: Erhöhung auf bis zu / Jahr, auch für Personen ohne Pflegestufe und zusätzliche Betreuungskräfte in Heimen 2013: erstmals reguläre Pflegeversicherungsleistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auch ohne Pflegestufe Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 31

32 IV.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Lösung: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff : Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Vorschlag: neues umfassendes Begutachtungsassessment und zugehöriger Pflegebedürftigkeitsbegriff mit 5 Bedarfsgraden : Beirat zur konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: weitere Umsetzungsempfehlungen : Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017: geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffse Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 32

33 IV.2 Leistungsdynamisierung Jahr in Veränderung Sachleistungen in % des Ausgangswertes Stufe I ,2 3,2 0,8 Stufe II ,4 3,6 0,9 Stufe III ,2 1,6 0,4 Pflegegeld Stufe I ,6 2,8 0,7 Stufe II ,3 1,4 0,4 Stufe III ,3 1,0 0,3 vollstationär Durchschnittliche Wachstumsrate p.a. in % (geometrisches Mittel) Stufe I Stufe II Stufe III ,2 1,6 0,4 insgesamt 7,1 1,4 0, : erstmals Leistungsanpassung positiv Differenzierte Steigerungsraten positiv wegen Förderung der häuslichen Pflege negativ, wegen Beschränkung auf ausgabenschwache Bereiche Keine nachholende Anpassung, zu geringe Anpassung Ab 2015: alle 3 Jahre wird geprüft, ob angepasst wird. Anpassungshöhe maximal das Minimum von Inflation und Lohnsteigerung unzureichend Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 33

34 IV.2 Privat zu tragende Heimkosten Eigenanteil in der stationären Pflege: nur Pflegekosten Ziel der Pflegeversicherung: Pflegebedingte Kosten im Heim werden gedeckt 1996 wurde diese Ziel teilweise noch erreicht Bereits 1999: große Deckungslücken in allen Stufen 2009: Eigenbeteiligung von Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2012: 30, aktualisiert Bis 2015: Weiterer Anstieg der Eigenbeteiligung in Stufe I und II Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 34

35 IV.3 Finanzierung Derzeit liegt der Eigenanteil an den Pflegekosten bei 50% (im Lebenszyklus) und bei mehr als 50% im Querschnitt in stationärer Pflege Zur Vermeidung von moral hazard könnte dieser Anteil viel niedriger sein. Jede Erhöhung des Eigenanteils führt zu steigender Soziahilfeabhängigkeit und prekärer Pflege Handlungsbedarfe: Sicherstellung eines zumindest konstanten öffentlichen Finanzierungsanteils regelgebundene, ausreichende Leistungsdynamisierung in der Pflegeversicherung Verdopplung des (realen) Finanzvolumens über die nächsten vier Dekaden Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 35

36 IV.3 Finanzierung Eigenanteil Hilfe zur Pflege Leistungen der Pflegeversicherung Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen ambulant stationär gesamt Die gesamten Lebenszeitausgaben belaufen sich auf rd. 42 Tsd. Euro für Männer und 84 Tsd. Euro für Frauen Rund die Hälfte dieser Ausgaben wird von der SPV übernommen Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2012: Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 36

37 IV.3 Finanzierung Handlungsoptionen: Privatisierung: Pflege-Bahr als geförderte Privatversicherung betrifft nur kleine Minderheit (derzeit: 1% der Beschäftigten) Leistungsniveau ist minimal Es ist kaum möglich, 50 Jahre im voraus den individuellen Bedarf abzuschätzen Temporäre kollektive Kapitalbildung: Pflegevorsorgefonds 20 Jahre ansparen, 20 Jahre ausgeben, leer wenn größte Zahl der Pflegebedürftigen erreicht wird Entlastungseffekt minimal (0,1 von dann 4 Beitragssatzpunkten) Übersieht, dass Beitragssatz auch in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts hoch bleiben wird ( Plateau statt Berg ) Ausbau der umlagefinanzierten Sozialversicherung Einzige sinnvolle Lösung Beitragssatzsteigerungen unvermeidlich Breitere Bemessungsgrundlage (Einbeziehung der ganzen Bevölkerung und aller Einkommensarten) kann Anstieg abmildern Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 37

38 IV.4 Steigende Zahl Pflegebedürftiger Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Bevölkerungsvorausberechnung der Bertelsmann- Stiftung (wegweiserkommune.de) ,4% konstante altersund geschlechtsspezifische Pflegeprävalenzen (Pflegestatistik 2009) Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 38

39 IV.4 Arbeitskräftemangel in der Pflege (in VZÄ) Personalbedarf ambulant Personalbedarf stationär Personalangebot ambulant Personalangebot stationär Tsd Tsd. Versorgungslücke insgesamt: 490 Tsd Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 39

40 IV.4 Arbeitskräftemangel in der Pflege 2030 Szenario 1 Szenario 2 Szenario Tsd. 491 Tsd. 262 Tsd. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 40

41 Übersicht I. Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit II. Grundsätzliche Optionen zur Finanzierung von Langzeitpflege und deren Bedeutung III. Pflegeversicherung in Deutschland: ein Überblick IV. Aktuelle Reformbedarfe und -debatten in Deutschland V. Lehren aus 20 Jahren Pflegeversicherung in Deutschland 1. Potentiale einer Versicherungslösung 2. Probleme einer Versicherungslösung 3. Wichtige Fragen der Ausgestaltung VI. Empfehlungen für Österreich Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 41

42 V.1 Potentiale einer Versicherungslösung Die Einführung der Pflegesozialversicherung in Deutschland führte zu umfassender Absicherung der gesamten Bevölkerung ermöglichte sofortige Leistungsgewährung und erhöhte das öffentliche Ausgabenvolumen um den Faktor 2,5 entlastete die Sozialhilfeträger führte zu einem quantitativem Ausbau der Versorgungsstrukturen und zur Verbesserung der Pflegequalität durch deren Thematisierung Es ist gelungen die Pflegeversicherung über 1,5 Dekaden mit konstantem Beitragssatz zu führen Die gesamte Bevölkerung ist an der Finanzierung beteiligt - gemäß der ökonomischen Leistungsfähigkeit Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 42

43 V.2 Probleme einer Versicherungslösung Angesichts des demographischen Wandels führt die Finanzierung im Umlageverfahren zu steigenden Beitragssätzen. Eine Beitragssatzstabilisierung wurde in Deutschland nur durch nominal konstante Leistungen erreicht. Dies führt zu sinkender Kaufkraft und ist nicht zukunftsfähig. Eine Finanzierung nur über den Faktor Arbeit führt zu negativen Arbeitsanreizen. Bei Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze resultieren regressive Verteilungswirkungen. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 43

44 V.3 Ausgestaltungsfragen einer Versicherungslösung Das deutschen Beispiel zeigt, dass eine Begrenzung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung auf einen Teil der Bevölkerung nicht sinnvoll ist, eine Begrenzung der Beitragspflicht ausschließlich auf Arbeitseinkommen nicht sinnvoll ist, angesichts des demographischen Wandels mit steigender Beitragsbelastung zu rechnen ist, eine Begrenzung der Leistungen (Teilkostenübernahme) möglich ist, die Dynamisierung der Leistungen aber geregelt werden muss, die Schnittstellen zur gesundheitlichen Versorgung zu berücksichtigen sind und eine wettbewerbliche Pflegeversicherung notwendig ist, wenn die Krankenversicherung wettbewerblich organisiert ist, individuelle Beratung und Case Management zu verankern sind, individuelle Wahlrechte der Betroffenen sinnvoll sind, es wichtig ist, einen umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde zu legen. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 44

45 Übersicht I. Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit II. Grundsätzliche Optionen zur Finanzierung von Langzeitpflege und deren Bedeutung III. Pflegeversicherung in Deutschland: ein Überblick IV. Aktuelle Reformbedarfe und -debatten in Deutschland V. Lehren aus 20 Jahren Pflegeversicherung in Deutschland VI. Empfehlungen für Österreich 1. Leistungserbringung 2. Finanzierung 3. Der Vorschlag der Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 45

46 VI.1 Empfehlungen für Österreich Leistungserbringung Pflegegeld ist geeignet, familiale Pflege zu fördern. Wichtig sind aber Beratungs- und Begleitungsinstitutionen, die dazu führen, dass entlastende Leistungen angenommen werden Nachbarschaften sind eine wichtige Ressource, die gestärkt werden muss Es muss geklärt werden, welche Rolle (ausländische) Pflegekräfte spielen können, die im Haushalt wohnen Arbeitsverhältnisse sind in der Regel illegal Europaweit gehen wir einer Pflegekräfteknappheit entgegen. Der Pflegeberuf muss aufgewertet werden, damit auch in Zukunft genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Das wird kosten! Häusliche Pflege erfordert weniger Pflege(fach)kräfte und ist für die öffentliche Hand günstiger Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 46

47 VI.2 Empfehlungen für Österreich Finanzierung Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird zunehmen und damit auch die Finanzierungslasten. Daran geht kein Weg vorbei. Individuelle Vorsorge ist ungeeignet, öffentliche Mittel werden benötigt. Soll das Ziel der Lebensstandardsicherung verfolgt werden, sollten Sozialhilfeleistungen in Pflegeversicherungsleistungen umgewandelt werden. Im Ergebnis werden die Erbschaften und unterhaltspflichtige Kinder geschont Jeder ist gezwungen für sich selbst vorzusorgen, keine Trittbrettfahrer Stehen Umverteilungsziele im Vordergrund ist eine Sozialhilfelösung bestens geeignet. Die Einkommens- und Vermögensprüfung fungiert dann als verdeckte Erbschaftssteuer Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 47

48 VI.2 Empfehlungen für Österreich Das ÖAAB Pflegemodell beinhaltet Eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten Die Einführung einer Pflegeversicherung ( Pflegesicherungsbeitrag im Pflegefonds ) Begrenzte Eigenbeteiligung ohne Rückgriff auf Vermögen und Kinder Anmerkungen zum Modell Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern ist Frage der föderalen Finanzverteilung und nicht genuin pflegebezogen Einführung einer Pflegeversicherung ist sinnvoll insbesondere wenn die Ziele eines konservativen Wohlfahrtsstaates verfolgt werden Getrennte Finanzierungszuständigkeit für Pflegegeld und Pflegeeinrichtungen ist problematisch, da hier Substitution möglich ist. Besser wäre die Finanzierung aus einem Fonds, der aus verschiedenen Quellen gespeist wird. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 48

49 Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 49

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