Patent und Markenrecht

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1 Universität Basel Juristische Fakultät Patent und Markenrecht Herbstsemester 2011 Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard)

2 Biotechnologie und Patentrecht: Grundlagen EU Richtlinie 98/44 * Sonderregeln zur Erfindung Art. 1 5 * Sonderregeln zu Ausschlussgründen Art. 6 * Sonderregeln zum Schutzumfang Art * Zwangslizenz Art. 12 * Hinterlegung Art. 13 EPÜ AO Regel * Verweis auf RL 98/44 Regel 26 * Sonderregeln zur Erfindung Regel 27 * Sonderregeln zu Ausschlussgründen R. 28, 29 * Beschreibung, Hinterlegung Regel 30, 31

3 Biotechnologie und Patentrecht: Grundlagen PatG * Sonderregeln menschlicher Körper Art. 1a Menschlicher Körper nicht patentfähig Aber: technische Bereitstellung und Nutzeffekt, Abs. 2 * Sonderregel Gensequenzen Art. 1b * Ausschluss von biotechnologischen Erfindungen bei Verstoß gegen die guten Sitten Art. 2 I Keimbahntherapien ( ) somatische Gentherapien (+) Gendiagnostik (+) Tiere: EPA GRUR Int. 1993, 240 Krebsmaus/Harvard III * Ausschluss Verfahren der Chirurgie, Therapie, Diagnostik Art. 2 II a) * Ausschluss von Pflanzensorten, Tierrassen, Züchtungsverfahren Art. 2 II b)

4 * Sonderregel Schutzumfang Gentechnik Art. 8a Erzeugnis, das genetische Information enthält: Nur wenn Information Funktion (noch) erfüllt * Sonderregel Erschöpfung Art. 9a III * Landwirteprivileg Art. 35a

5 Sortenschutz: Grundlagen UPOV Übereinkommen 1961/1991 EU Verordnung 2100/94 SortenSchG 1975 * Definition Sorte Art. 2 * Schutzvoraussetzungen Art. 8b * Schutzumfang Art. 5 8a * Landwirteprivileg Art. 7 * Sortenbezeichnung Art. 12 * Schutzdauer Art. 14 * Anmeldung Art. 26 * Sanktionen Art. 37

6 Markenrecht: Quellen und Funktionen Regelungsebenen/Quellen: siehe Einleitung und... * MarkenschutzVO v * Nizza Abkommen von 1957 über die internationale Klassifikation von Marken Funktionen * Unterscheidungsfunktion * Herkunftsfunktion * Vertrauensfunktion * Werbefunktion Verschiedene Kennzeichenrechte im MarkenG * Marke Art. 1 * Geographische Herkunftsangabe Art. 47

7 Markenrecht: Voraussetzungen Schutzvoraussetzungen 3 MarkenG * Kennzeichen aller Art ("insbesondere"): Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein. * Kombinationen, insb. Wort Bild Marke * Unterscheidungseignung Art. 1 * Bestimmte Waren oder Dienstleistungen!

8 * BVGer, Sic! 2007, 625 Farbkombination Blau/Silber

9 Markenrecht: Ausschlussgründe Absolute Ausschlussgründe Art. 2 a): fehlende konkrete Unterscheidungskraft + Freihaltbedürfnis b): Form der Ware/technisch notwendige Form c): Irreführungsgefahr d): Rechtswidrigkeit/Sittenwidrigkeit Prüfung durch IGE, Zurückweisung Art. 30

10 Markenrecht: Ausschlussgründe Beispiele für Art. 2 lit. a) * Blau/Silber BVGer, Sic! 2007, 625 * soft BGer SMI 1994, 53, 56 * Duo BGE 118 II 181 Beispiel für Art. 2 lit. b) * EuGH , C 48/09 Lego * BGE 129 III 514 Lego III * EuGH , C 53/01 Linde Beispiel für Art. 2 lit. c) * Yukon BGE 128 III 454 Beispiel für Art. 2 lit. d) * Doppeladler BGer Sic! 2008, 52

11 * EuGH , C 48/09 Lego * BGE 129 III 514, 518 Lego III

12 * EuGH, Rs. 53/01 u.a., Slg I, 3161 Linde

13 Markenrecht: Ausschlussgründe Beispiele für Art. 2 lit. a) * Blau/Silber BVGer, Sic! 2007, 625 * soft BGer SMI 1994, 53, 56 * Duo BGE 118 II 181 Beispiel für Art. 2 lit. b) * EuGH , C 48/09 Lego * BGE 129 III 514 Lego III * EuGH , C 53/01 Linde Beispiel für Art. 2 lit. c) * Yukon BGE 128 III 454 Beispiel für Art. 2 lit. d) * Doppeladler BGer Sic! 2008, 52

14 Markenrecht: Ausschlussgründe Relative Ausschlussgründe Art. 3 a) Identität mit älterer Marke und gleiche Wa ren/dienstleistungen b) Identität mit älterer Marke und gleichartige Waren/Dienstleistungen Verwechslungsgefahr c) Ähnlichkeit mit älterer Marke und gleiche/gleichartige Waren/Dienstleistungen Verwechslungsgefahr Keine Prüfung durch IGE, Geltendmachung erst im Widerspruchsverfahren (Art. 31) oder im Verletzungsprozess

15 Markenrecht: Darstellbarkeit Art. 28 MSchG ivm Art. 10 MSchV: Problematisch bei neuen Markenformen * Geruchsmarken: EuGH , C 273/00 Sieckmann * Geräuschmarken: HABM, GRUR 2003, 1054 Roar of a Lion * Tastmarke: BGH GRUR 2007, 148 Tastmarke Keine materielle Anforderung, sondern Registrierungserfordernis

16 Quelle: Luc Viatour, * EuGH, , C 273/00 Sieckmann

17 Gebrauchserfordernis Gebrauchserfordernis Art. 11, 12 MSchG * Markenmäßiger Gebrauch * Zusammenhang mit Waren/Dienstleistungen, für die Marke beansprucht wird * Gebrauch im Inland Art. 11 II: Exportgebrauch Staatsvertrag mit Deutschland von 1892 * Stellvertretender Gebrauch Art. 11 III * Frist: 5 Jahre nach Widerspruchsfrist/ verfahren * Rechtsfolge Einrede im Verletzungsverfahren Nichtgebrauchsklage

18 Entstehung des Markenrechts (1) Eingetragene Marke Art. 28 ff. MSchG * Anmeldung beim IGE Art. 28 Antrag Darstellung Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen entspr. Nizza Abkommen über int. Klassifikation v Gebühr * Prüfung der formellen Voraussetzungen und der absolut. Schutzhindernisse Art. 30 * Schutz beginnt mit Eintragung Art. 5 * Widerspruch Art. 31 innerhalb von 3 Monaten, nur Inhaber älterer Marke

19 Entstehung des Markenrechts (2) Notorisch bekannte Marke Art. 6bis PVÜ * Relatives Schutzhindernis Art. 3 II b) MSchG * Verbotsrecht? Beendigung der Marke * Widerruf Art. 33 * Löschung nach Nichtigkeitsklage Art. 35, 52

20 Markenrecht: Schutzumfang Schutzumfang Art. 13 und 3 II MSchG * Identitätsschutz * Verwechslungsschutz, 3 Fälle Bekanntheitsschutz Art. 15 Gemeinsame Voraussetzungen: * gewerbsmäßiger Gebrauch * kennzeichenmäßiger Gebrauch (beeinträchtigt Nutzung Funktion der Marke für Inhaber?) * Maßstab: durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher (bzw. Abnehmer)

21 * BGE 128 III 146 VW/Audi

22 * EuGH , C 236/08 Louis Vuitton/Google

23 Markenrecht: Schutzumfang (2) Unzulässige Benutzungshandlungen Art. 13 MSchG ( insbesondere ) * Zeichen auf Waren anbringen * Waren unter dem Zeichen anbieten, in Verkehr bringen, zu den genannten Zwecken besitzen, ein/durch/ausführen * Dienstleistungen unter dem Zeichen anbieten/erbringen * Zeichen auf Geschäftspapieren/in Werbung benutzen Weitgehend: Ein/Aus/Durchfuhr für private Zwecke

24 Markenrecht: Schranken Weiterbenützungsrecht Art. 14: Einzige gesetzlich normierte Schranke (anders GMVO!) Erschöpfung: * Verbreitungsrecht erschöpft sich nach erstmaligem Inverkehrbringen mit Zustimmung des Rechtsinhabers * Internationale Erschöpfung * Nur bei Waren, nicht bei Dienstleistungen * Nachträgliche Veränderung der Ware Gleichnamigenrecht: BGE 116 II 614 Gucci Markenparodien

25 * BGE 122 III 469 Chanel (intern. Erschöpfung) * BGer sic! 2000, 310, 312 Chanel IV (Werbung)

26 * EuGH , C 348/04 Boeringer (Umverpackung)

27 Sanktionen bei M'verletzung Verletzung: Vornahme von Benutzungshandlun gen, die gemäß Art. 13 verboten sind. Leistungsklagen Art. 55 * Unterlassungsklage Abs. 1 lit. a/b * Auskunftsanspruch Abs. 1 lit. c * Schadensersatzanspruch Abs. 2 ivm 41 OR * Herausgabe Verletzergewinn Abs. 2 ivm 423 OR * Ungerechtf. Bereicherung Abs. 2 ivm 62 OR * Inhaber ausschließlicher Lizenz kann Klagen Abs. 4 Einziehung Art. 57 Vorsorgliche Maßnahmen Art. 59

28 Universität Basel Juristische Fakultät Patent und Markenrecht Herbstsemester 2011 Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard)

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