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1 - Gescheiterte Akquisitionsfinanzierung und deren Folgen - Zwei Praxisbeispiele erfolgreicher Verwertung von Anteilen an Zielgesellschaften im Rahmen einer Insolvenz Dr. Thorsten Bieg Rechtsanwalt, Steuerberater, Betriebswirt (BA) 20. Juni 2011

2 Überblick Teil 1: Grundstrukturen Übliches Strukturdiagramm einer Akquisitionsfinanzierung Wie kann eine Akquisitionsfinanzierung scheitern? Teil 2: Beispiel P Ausgangssituation Rechtliche Konstellation im Insolvenzverfahren Rechtliches und wirtschaftliches Ergebnis Besonderheiten Teil 3: Beispiel C Ausgangssituation Rechtliche Konstellation im Insolvenzverfahren Rechtliches und wirtschaftliches Ergebnis Besonderheiten Teil 4: Fazit

3 Übliches Strukturdiagramm einer Akquisitionsfinanzierung bzw. Muttergesellschaft der Zielgesellschaften

4 Wie kann eine Akquisitionsfinanzierung scheitern? Da die Akquisitionsfinanzierung in der Regel ausschließlich aus den von der Zielgesellschaft erwirtschafteten Cash-Flows bedient wird, scheitert diese, sobald die zugrunde gelegte Planung nicht eintritt. Zins- und/oder Tilgungszahlungen können nicht mehr bedient werden. Seltener scheitert eine Akquisitionsfinanzierung bereits bei bloßen Covenants-Verstößen (z.b. Eigenkapitalquoten oder Debt Service Cover Ratios). Dies ist allerdings oft das erste Warnsignal. Die mögliche höhere Zinslast/Gebührenstruktur/Covenant-Anpassung aufgrund des Covenants- Verstoßes beschleunigt die Abwärtsspirale. Je größer die Fremdkapitalquote, desto höher das Risiko des Scheiterns der Akquisitionsfinanzierung.

5 Beispiel P : Ausgangssituation Verwertungsmaßnahme nach 1273, 1235 BGB (Fälligstellung/kein ernsthaftes Einfordern)

6 Beispiel P : Rechtliche Konstellation im Insolvenzverfahren

7 Beispiel P : Rechtliches und wirtschaftliches Ergebnis Weitreichende und schnelle Befriedigung des Konsortiums Fortführung des operativen Geschäfts der OpCo durch schnellen Abschluss mit Käufer Massemehrung bei Holding P AG i.i. Hohe Gläubigerbefriedigung Von Insolvenzantrag bis Abschluss des Verwertungsvertrages :3 Wochen

8 Beispiel P : Besonderheiten Verwertungsvereinbarung Das durch den Agenten vertretene Konsortium und der Insolvenzverwalter sind darüber einig, dass der Insolvenzverwalter zur Veräußerung und Übertragung der gepfändeten Geschäftsanteile berechtigt ist. Feste Massebeteiligung Kaufpreis direkt an absonderungsberechtigte Gläubiger Agent garantiert u.a., dass in Verwertungsvereinbarung aufgeführte Forderungen und Sicherungsrechte vollständig bzw. abschließend sind.

9 Beispiel C : Ausgangssituation

10 Beispiel C : Rechtliche Konstellation im Insolvenzverfahren

11 Beispiel C : Rechtliches und wirtschaftliches Ergebnis Hoher Kaufpreis durch Bieterverfahren Vollständige Ablösung der Absonderungsrechte Zusätzlich: Überschuss für Insolvenzgläubiger und für Gesellschafter Sogar Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes möglich

12 C: Besonderheiten Bieterverfahren Durch offenes Bieterverfahren hoher Kaufpreis Sicherheitenfreigabe und Verwertungsvereinbarung dadurch leichter möglich Entschuldung der C-TopCo und Wegfall der Garantien der C-HoldCo

13 Fazit Ein Insolvenzverfahren einer HoldCo ist für gesicherte Fremdkapitalgeber mit Absonderungsrechten an den Anteilen der OpCo u.u. ein geeignetes Mittel ohne großen eigenen Schaden die Krise eines Schuldners zu überstehen. Dabei kann es irrelevant sein, ob der Schuldner der Akquisitionsfinanzierung die Zielgesellschaft oder die HoldCo ist, sofern im Insolvenzverfahren die Anteile an der Zielgesellschaft verwertet werden. Seite 13

14 Über Brinkmann & Partner Brinkmann & Partner ist eine der führenden überregionalen Kanzleien in Deutschland, die vor allem für Sanierungen, Umstrukturierungen und Insolvenzen bekannt ist. Derzeit ist B&P mit 34 Niederlassungen in allen deutschen Wirtschaftszentren, sowie in London, mit ca. 125 Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern (insgesamt 450 Mitarbeiter) tätig. Brinkmann & Partner bietet für Unternehmen in Krisensituationen sowie deren Kunden, Banken, Investoren und Gesellschafter eine speziell abgestimmte Leistung in dem Schwerpunktbereich Corporate Restructuring.

15 Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: Brinkmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Dr. Thorsten Bieg Rechtsanwalt/Steuerberater Sechslingspforte Hamburg Telefon: 040 / Telefax: 040 / hamburg@brinkmann-partner.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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