Insolvenzrecht und Unternehmenskrisen
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- Käthe Morgenstern
- vor 8 Jahren
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1 Insolvenzrecht und Unternehmenskrisen Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht 1/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung
2 Gliederung 1. Einführung (Definition, Zahlen, Krisenanzeichen) 2. Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens (insbes. Gläubigerstellung, Wirkung auf das Arbeitsverhältnis) 3. Pflichten des Geschäftsführers 4. Überblick: Das neue ESUG 2/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
3 1. Einführung Aktuelles (Stuttgarter Nachrichten, ) 3/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
4 1. Einführung 2009 Kurzarbeit :Juni 09: BW: 8 % d. Beschäftigten (83.000) (D: 5 %) Arbeitslosigkeit Region Stuttgart: + 38 % (BW: + 33 %, D + 9 %) Vergleich September 2008 September 2009 Insolvenzen In der Region Stuttgart im ersten Halbjahr 2009 Zunahme + 40 % gegenüber Vorjahr; in 2011: - 5,9 % (bundesweit) Fragen im CC- Recht/ Merkblätter 4/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
5 1. Einführung: Insolvenzstatistik in Deutschland 2011: Unternehmensinsolvenzen (5% weniger als im Vorjahr) Höchststand (2003) knapp Insgesamt gab es in Deutschland: Insolvenzen (2011) davon: Verbraucher ( ) ehemalige Selbständige ( ca ) Gründe: Arbeitslosigkeit, Krankheit, gescheiterte Selbständigkeit 5/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
6 1. Einführung Insolvenzantrag Anton Schlecker e.k. am / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
7 1. Einführung: Definition Insolvenz (von lat. "solvere" [auflösen]) = wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, alle Gläubiger zu befriedigen, dieser also zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es dient primär der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger durch Verwertung und Verteilung seit 1999 in Kraft antragsgebunden, 13 InsO 7/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
8 1. Einführung: Krisenanzeichen Signale: 1. Ausscheiden von leitenden Mitarbeitern 2. Dauerhafte Überschreitung der Zahlungsziele 3. Ungerechtfertigte Reklamationen/ Lastschriftenrückgabe 4. Stundungsansinnen 5. Abfallen der Produktqualität 8/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
9 1. Strategie zur Vermeidung von Zahlungsausfällen 1. Informationen über den Geschäftspartner (Handelsregister/ SCHUFA) 2. Vertragliche Kreditsicherungsmittel (Vorkasse, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung) 3. Kreditversicherungen 4. Durchsetzung von Forderungen/ Klageverfahren 9/ , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
10 2. Ablauf des Insolvenzverfahrens- Allgemein 10 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
11 2. Ablauf des Insolvenzverfahrens Wann liegt eine Insolvenz vor? 3 Gründe: 1. Zahlungsunfähigkeit 2. Drohende Zahlungsunfähigkeit 3. Überschuldung 11 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
12 2. Zahlungsunfähigkeit, 17 InsO = wer nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Prüfung in zwei Schritten: 1. Reichen die aktuellen Zahlungsmittel zur Tilgung der aktuell fälligen Verbindlichkeiten aus? 2. Abgrenzung Zahlungsstockung/ Liquiditätslücke von 10% Für die Leitung von Kapitalgesellschaften besteht eine Pflicht, innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis einen Insolvenzantrag zu stellen. 12 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
13 2. Drohende Zahlungsunfähigkeit, 18 InsO Im Moment besteht noch keine Zahlungsunfähigkeit Anhand der voraussichtlichen Zahlungsein- und Ausgänge ist aber bereits ersichtlich, dass in der Zukunft Zahlungsunfähigkeit eintreten wird (Liquiditätsprognose) Ein Insolvenzantrag kann freiwillig vom Schuldner gestellt werden (Sanierung) 13 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
14 2. Überschuldung, 19 InsO = wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. nur Eröffnungsgrund bei jur. Personen Reaktion auf die Krise (2009) Abschwächung des Überschuldungsbegriff Keine Überschuldung, wenn die Fortführung des Unternehmens ( ) nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Nachschusspflicht? Aufstellen einer sog. Überschuldungsbilanz 14 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
15 2. Maßnahmen des Gerichts Vorläufige Sicherungsmaßnahmen, 21 InsO Schließung des Geschäftsbetriebes Erlassung eines allg. Veräußerungsverbotes Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes Untersagung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (zwangsweise) Vorführung und Verhaftung 15 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
16 2. Entscheidung über den Eröffnungsantrag 1. Zurückweisung des Antrags Fehlen formeller Voraussetzungen 2. Abweisung mangels Masse Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis; Löschung der Gesellschaft 3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens öffentliche Bekanntmachung, Zustellung an die Beteiligten, Eintragung ins (Handels-) Register Konsequenz: Beschlagnahme des Vermögens! 16 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
17 2. Das eröffnete Insolvenzverfahren 1. Bestellung des Insolvenzverwalters und Aufgaben 2. Umgang mit noch nicht vollständig erfüllten Verträgen 3. Gläubiger mit Sicherungsrechten a. Aussonderung b. Absonderung 4. Anmeldung von Forderungen und Tabellenführung 5. Insolvenzplanverfahren 17 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
18 2. Bestellung des Insolvenzverwalters und Aufgaben Bestellung durch das Gericht Verwertungs- und Verfügungsbefugnis, insbesondere Anfechtung Verteilung des Erlöses/ Schlussrechnung Haftung auf Schadensersatz bei Verletzung insolvenzspez. Pflichten Anspruch auf Vergütung (Masseforderung) 18 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
19 2. Umgang mit noch nicht erfüllten Verträgen Wahlrecht des Insolvenzverwalters Beispiel: Die U-GmbH schließt mit der W-GmbH einen Werkvertrag. W soll ein Einfamilienhaus schlüsselfertig erstellen. Nachdem ca. 75% des EFH fertig gestellt sind, wird über das Vermögen der U das Insolvenzverfahren eröffnet. 1. Erfüllung 2. Ablehnung der Erfüllung 19 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
20 2. Die Insolvenzmasse Das gesamte vollstreckbare Vermögen des Schuldners (Grundstücke, Waren, Eigentumsrechte, das gesamte Unternehmen) Ausnahmen: insbesondere unpfändbare Sachen und Rechte 20 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
21 2. Die Gläubiger im Insolvenzverfahren 1. Aussonderungsberechtigte 2. Absonderungsberechtigte 3. Massegläubiger 4. Insolvenzgläubiger 5. Nachrangige Gläubiger 21 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
22 2. Einfluss der Insolvenz auf das Arbeitsverhältnis Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, 108 InsO - Insolvenzverwalter als Arbeitgeber - Fortbestand der wechselseitigen Verpflichtungen (Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund Insolvenzgeld!) Arbeitslohnanspruch - Insolvenzgeld (letzte drei Monate vor Insolvenz des Arbeitgebers) - Masseforderung nach Eröffnung (ordentliche )Kündigung durch den Insolvenzverwalter möglich! - Frist: i.d.r. drei Monate 22 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
23 2. Insolvenzanfechtung Zweck: Verhinderung der Schmälerung der Insolvenzmasse 129 ff. InsO: Unbillige Benachteiligung der Masse rückgangig machen Anfechtungsgründe, insbesondere 1. Kongruente oder inkongruente Deckung 2. Vorsatzanfechtung 3. Schenkungsanfechtung 23 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
24 2. Anmeldung, Prüfung und Feststellung der Forderungen Anmeldung beim Insolvenzverwalter Beweisstücke beifügen Eintragung in eine Insolvenztabelle Sodann: Prüfung durch die Gläubigerversammlung/ Quotenzuteilung 24 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
25 3. Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO Ziel: Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch Gestaltungsfreiheit gliedert sich in einen darstellenden und gestaltenden Teil 1. Darstellung: Sanierungskonzept, Gründe für Insolvenz, Analyse der Krise 2. Gestaltung: Maßnahmen im Einzelnen (Eingriff nur in Rechte der Insolvenzgläubiger) Entscheidung obliegt Gläubigerversammlung Ergebnis: höhere Quote (idr: 15-20%/ Regelverfahren: 5%) 25 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
26 3. Pflichten der Geschäftsführung Umfassende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags: Persönliche Haftung des Geschäftsführers Insolvenzverschleppung, 84 GmbHG Straftatbestände, insbesondere 263, 266a, 283 StGB 26 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
27 4. Das neue ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Wesentliche Änderungen: 1. Stärkere Beteiligung der Gläubiger 2. Regelfall der Eigenverwaltung 3. Schutzschirmverfahren 4. Verbesserung des Insolvenzplans (Debt- Equity- Swap) 27 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder
28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 28 / , Insolvenzrecht/ Sebastian Schieder Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung
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