Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

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1 Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 1

2 Informationsveranstaltung Ortsgruppe Zug Mandatszentrum Zug (MaZ) Organisation und Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und der Mandatsführung im Kanton Zug Dienstag, 5. November Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 2

3 Inhalt ZGB-Revision Organisation Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Organisation der professionellen Mandatsführung im Kanton Zug Vorstellen des Mandatszentrums Apéro und freier Austausch / Besichtigung der Räumlichkeiten

4 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR Ein paar Daten: 1993 Einsetzung Expertengruppe durch BR 19. Dezember 2008 Verabschiedung ZGB-Revision durch die eidgenössischen Räte 10. Januar 2012 Verabschiedung EG ZGB durch Kantonsrat Zug 1. Januar 2013 Inkraftsetzung des KESR

5 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR Auswirkungen auf den Kanton Zug: Kantonalisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes = eine KESB für den ganzen Kanton Zug Kantonalisierung der professionellen Mandatsführung in einem kantonalen Amt (KES) (p

6 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR Weitere Daten: Frühjahr 2012 Wahl der KESB-Mitglieder und Abteilungsleitungen Mai/Juni 2012 Einstellung der ersten Mitarbeitenden 1. Juni 2012 Bezug der Büroräumlichkeiten durch die ersten 4 Mitarbeitenden 3. September 2012 Arbeitsbeginn von weiteren 13 Mitarbeitenden Aktuell arbeiten rund 40 Personen im KES

7 KES Zug Organigramm (Stand ) Gabriella Zlauwinen Amtsleiterin / Präsident KESB (SA / 100%) Jörg Halter Vizepräsident KESB (Jur. / 80%) Julia Gysler Mitglied KESB (Jur. / 80%) Henrietta Mustovic Mitglied KESB (Psych. 80 %) Urs Berger Mitglied KESB (SA / 100%) Roger Sennhauser Mitglied KESB (Päd. / 70%) Renate Forster Leitung Unterstützende Dienste (Jur. und SA / 100%) Reto Strebel Leitung Revisorat / Kanzlei (KV / 100%) Marianne Basler Scherer Leitung Mandatszentrum (SA / 100%) Iris Binzegger Sozialarbeiterin (70%) Daniela Keller Juristin (80%) Iris Waser MA Kanzlei (100%) Roger Britschgi MA Revisorat (100%) Isabelle Schmidli (SA / 80%) M.-G. Caruso (SB / 100%) Enver Candan Sozialarbeiter (bis ) (50%) M. Diener-Hess Sozialarbeiterin (60%) Martin Ruta Sozialarbeiter (bis ) (60%) Petra Brand Sozialarbeiterin (90%) Denise Portmann Sachbearbeiterin (90%) Ines Gareus Juristin (65%) Patrick Lindauer Jurist (80%) Ines Alther Juristin (80%) (befristet bis Ende 2015) Cornelia Hauser Juristin (50%) (befristet bis Ende 2015) Anita Lüönd MA Kanzlei (100%) Sandra Treyer MA Kanzlei (80%) Susanne Schlumpf MA Kanzlei (100%) Jolanda Beugger MA Revisorat (100%) Corine Hürlimann MA Kanzlei (befristet bis ) (100%) Livia Schifferle MA Kanzlei (20%) Annemarie Mächler (SA / 80%) Regula Rohrer (SA / 80%) Andreas Carlin (SA / 80%) Christian Siegwart (SA / 85%) Sandra Mischler (SA / 90%) Margrit Fuchs (SB / 80%) Hedy Bünter (SB / 80%) Renata Truttmann (SB / 80%) Hannah Imboden (SB / 50%) Pia Langenegger (SB / 100%)

8 Bahnhofstrasse 12, Haupteingang Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 8

9 Bahnhofstrasse 10, Haupteingang Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 9

10 Die neue Behördenorganisation: Bundesrecht Art. 440 ZGB 1 Die Erwachsenenschutzbehörde ist eine Fachbehörde. Sie wird von den Kantonen bestimmt. 2 Sie fällt ihre Entscheide mit mindestens drei Mitgliedern. Die Kantone können für bestimmte Geschäfte Ausnahmen vorsehen. 3 Sie hat auch die Aufgaben der Kindesschutzbehörde. Zitat Botschaft: «die Mitglieder der Behörde sind nach dem Sachverstand, den sie für ihre Aufgabe mitbringen müssen, auszuwählen» Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 10

11 Die neue Behördenorganisation: Kantonsrecht 5a EG ZGB Kanton Zug: 1 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist eine interdisziplinäre Fachbehörde. 2 Sie erfüllt alle Aufgaben, welche ihr das Bundesrecht oder das kantonale Recht zuweisen Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 11

12 Die neue Behördenorganisation Interdisziplinäre Fachbehörde KESB Zug: Recht (Jörg Halter, Julia Gysler) Sozialarbeit (Gabriella Zlauwinen, Urs Berger) Pädagogik (Roger Sennhauser) Psychologie (Henrietta Mustovic) Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 12

13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Präsidium: Gabriella Zlauwinen Amtsleiterin + KESB-Präsidentin Jörg Halter KESB-Vize Präsident

14 Instrumente des KESR Eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) Instrumente von Gesetztes wegen (Vertretung durch den Ehegatten, Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Regelung für Wohn- und Pflegeeinrichtungen) Behördliche Massnahmen

15 Die neuen massgeschneiderten Beistandschaften Begleitbeistandschaft Vertretungsbeistandschaft mit oder ohne Beschränkung der Handlungsfähigkeit Mitwirkungsbeistandschaft mit gesetzlicher Einschränkung der Handlungsfähigkeit Kombination dieser Formen Umfassende Beistandschaft mit Verlust der Handlungsfähigkeit

16 Standbeine der Mandatsführung im Kanton Zug Private Mandatspersonen (primas) Professionelle Mandatsführung Mandatszentrum Zug (MaZ): KS + ES Fachstellen: o Pro Senectute: ES o Fachstelle Punkto Jugend und Kind: KS o Kinder- und Jugendberatung Zug: KS

17 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR Im MaZ arbeiten 7 BerufsbeiständInnen 6 Sachbearbeiterinnen (davon 1 Buchhalterin) 1 Auszubildende

18 Aufgaben der BerufsbeiständInnen Erwachsenenschutz Personensorge (persönliche Begleitung und Beratung in allen Lebensbereichen wie Beziehungen, Gesundheit, Wohnen, Tagesstruktur etc.) Vermögenssorge (Einkommens- und Vermögensverwaltung, Schuldensanierung) Vertretung (zb Sozialversicherungsansprüchen) Spezialaufgaben gemäss Beschluss der KESB

19 Aufgaben der BerufsbeiständInnen Kindesschutz Begleitung und Beratung der Eltern Begleitung und Beratung der Kinder, v.a. Jugendlichen Platzierung Vermittlung bei Besuchsrechtsstreitigkeiten Vormundschaft bei Waisen und wenn die elterliche Sorge der Eltern entzogen werden musste. Kindesvertretung

20 So kann's gehen! Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 20

21 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) 21

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