Einladung. Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2005, h im Mehrzweckraum des Alters- und Pflegeheims Ergolz

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1 Einwohnergemeinde Ormalingen Ormalingen, im November 2005 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2005, h im Mehrzweckraum des Alters- und Pflegeheims Ergolz Vorgängig der eigentlichen Versammlung wird der Elternverein Spielgruppe mit verschiedenen Kindern einen zweckgebundenen Cheque für den Spiel- und Begegnungsplatz Bodenmatt überreichen. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 22. Juni Traktanden 1. Voranschlag Finanzplan Bericht der Geschäftsprüfungskommission 4. GGA-Betriebsreglement mit Anhang (Tarifordnung) 5. Ersatz Wasserleitung Rebgasse: Projekt / Kredit 6. Erschliessung ob. Eggrainweg: Projekt a) Wasserleitung b) Kanalisation 7. Speicher Thal: Projekt / Kredit 8. Wasserreglement mit Tarifordnung 9. Verschiedenes a) Anfragen Stimmberechtigte b) Mitteilungen des Gemeinderates Wir laden Sie freundlich zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung ein und danken Ihnen bestens für Ihr Interesse. Anschliessend an die Versammlung wird ein kleiner Apéro serviert. Gemeinderat Ormalingen - 1 -

2 Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 22. Juni 2005 Protokoll ://: Das Beschluss- und das detaillierte Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. März 2005 werden diskussionslos genehmigt. Traktandum 1: Rechnung 2004 ://: Die Rechnung 2004, die mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 213' abschliesst, wird einstimmig genehmigt. Traktandum 2: Verlängerung Wasserleitung Rebgasse: Projekt / Kredit ://: Das Projekt Verlängerung Wasserleitung Rebgasse sowie der notwendige Investitionskredit von Fr. 30' werden einstimmig bewilligt. Traktandum 3: Verlängerung Kanalisation Wolhusen: Projekt / Kredit ://: Der Antrag von Peter Küng, dass die Erstellungskosten nicht durch die Bauherrschaft vorzufinanzieren sind, unterlag mit 13 zu 6 Stimmen dem gemeinderätlichen Antrag um Vorfinanzierung. ://: Das Projekt Verlängerung Kanalisation Wolhusen, Schacht B 21 A bis B 21 B, sowie der notwendige Investitionskredit von Fr. 80' werden einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt

3 Anträge und Erläuterungen des Gemeinderates Traktandum 1: Voranschlag 2006 Ein Zusammenzug des Voranschlages 2006 wird nebst entsprechenden Erläuterungen und dem Bericht der Rechnungsprüfungskommission in alle Haushaltungen zugestellt. Die Detailunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2006 sowie die folgenden Steueransätzen zu genehmigen: Gemeindesteuern natürliche Personen: Kapitalsteuern juristische Personen: Ertragssteuern juristische Personen: Feuerwehrpflichtersatz: 61 % der Staatssteuer 0,55 % des Kapitals 5 % des Ertrages 0,75 % des steuerbaren Einkommens Traktandum 2: Finanzplan Der Finanzplan für die Zeitspanne kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Er wird auch an der Versammlung aufgelegt. Der Finanzplan dient lediglich als Planungsinstrument und enthält keine rechtsverbindlichen Aussagen. Der Finanzplan muss daher nicht durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden. Traktandum 3: Bericht der Geschäftsprüfungskommission Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes führt die Geschäftsprüfungskommission für die Gemeindeversammlung die Oberaufsicht über alle Gemeindebehörden und Verwaltungszweige durch. Sie prüft, ob die Rechtsnormen generell richtig angewendet und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen worden sind. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission liegt dieser Einladung zur Kenntnisnahme bei. Traktandum 4: GGA-Betriebsreglement mit Anhang (Tarifordnung) Das bestehende Reglement über die Erstellung und den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage für Fernsehen und UKW-Radioempfang, kurz GGA- Reglement genannt, stammt aus dem Jahre Es wurde im Jahre 1983 einer Teilrevision unterzogen. Eine Überarbeitung des Reglements hat sich aufgedrängt. Das neue Reglement trägt den veränderten Gegebenheiten Rechnung. Die Tarifordnung wurde ebenfalls angepasst. Die Anschlussbeiträge sowie die Betriebsgebühren mussten aufgrund der namhaften Investitionen in den Leitungsausbau entsprechend erhöht werden. Der Reglementsentwurf mit der dazugehörigen Tarifordnung kann bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten bezogen oder in Internet unter heruntergeladen werden

4 Die GGA-Betriebskommission und der Gemeinderat beantragen, das neue GGA- Betriebsreglement und die dazugehörige Tarifordnung zu genehmigen und auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen. Traktandum 5: Ersatz Wasserleitung Rebgasse: Projekt / Kredit Mehrere Leitungsbrüche in den letzten Jahren erfordern eine Sanierung dieser Wasserleitung. Das Projekt sieht den Ersatz der bestehenden Wasserleitung mit Trinkwasserrohren PE 100, S5, de 125 mm / di mm vor. Dies entspricht dem geforderten Leitungsdurchmesser gemäss GWP. Aufgrund der schwierigen topografischen Lage (Abrutschgefahr entlang südlichem Strassenrand) sieht das Projekt eine Ausführung im Berstverfahren (hydraulisches Ziehverfahren) vor. Gleichzeitig erfolgt der Einzug eines Schutzrohres PE 160 mm. In diesem Schutzrohr wird anschliessend die neue Wasserleitung eingezogen. Der grosse Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass entlang der Leitung kein offener Graben erstellt werden muss. Zur löschtechnischen Versorgung soll der bestehende Hydrant ersetzt werden. Bei den Liegenschaften Nr. 114, 122b und 117 wird der vollständige Ersatz des Hausanschlusses vorgeschlagen. Bei den Liegenschaften Nr. 115, 116, 118, 119, 120 und 121 kann der bestehende Hausanschluss an die neue Leitung umgehängt werden. Die Kosten betragen gem. Kostenvoranschlag Fr In der Investitionsrechnung wurde für den Ersatz der Wasserleitung Rebgasse ursprünglich Ausgaben von Fr. 140' berücksichtigt. Wasserbaukommission und Gemeinderat beantragen, das Projekt Ersatz Wasserleitung Rebgasse mit dem dazugehörigen Kredit von Fr. 150' zu genehmigen. Traktandum 6: Erschliessung ob. Eggrainweg, Projekte Infolge von Bauvorhaben am Ob. Eggrainweg sollen die Wasser- und die Kanalisationsleitung verlängert werden. Die verkehrstechnische Erschliessung erfolgt vorerst auf privater Basis. a) Wasserleitung Die Wasserleitung wird gemäss den Vorgaben des GWP ausgeführt. Die entsprechenden Investitionskosten sind im Voranschlag 2006 enthalten. Die Projektunterlagen können vorgängig bei der Gemeindeverwaltung während den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Kosten betragen gem. Kostenvoranschlag Der entsprechende Kredit ist im Investitionsbudget 2006 bereits enthalten. Fr. 8' Der Gemeinderat beantragt, das Projekt Verlängerung Wasserleitung ob. Eggrainweg gutzuheissen. b) Kanalisation Die Verlängerung der Kanalisation ob. Eggrainweg soll aufgrund der Bauvorhaben gemäss GEP ausgeführt werden

5 Die entsprechenden Investitionskosten sind im Voranschlag 2006 enthalten. Die Projektunterlagen können vorgängig bei der Gemeindeverwaltung während den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Kosten betragen gem. Kostenvoranschlag Der entsprechende Kredit ist im Investitionsbudget 2006 bereits enthalten. Fr. 37' Der Gemeinderat beantragt, das Projekt Verlängerung Kanalisation ob. Eggrainweg gutzuheissen. Traktandum 7: Speicher Thal: Projekt / Kredit Ausgangslage Der Speicher Thal, Baujahr 1888, entspricht in vielen Punkten nicht mehr den aktuellen Qualitätsvorschriften. Aus diesem Grunde ist geplant, den Speicher und die Sammelbrunnstube neu zu erstellen. Projekt Nachdem verschiedene Varianten geprüft wurden, hat sich die nachfolgend beschriebene als die vorteilhafteste erwiesen: Der über 100 Jahre alte Speicher wird abgerissen. Das Volumen wird von 100m 3 auf 30 m 3 verkleinert. Durch die Verkleinerung kann der Speicher inkl. Schieberkammer als Fertigbauwerk aus PE-HD- Wickelrohr (Durchmesser 2.4 m, Länge 10.5 m) kostengünstig vorfabriziert werden. Die Funktion der bestehenden Brunnstube wird in die Schieberkammer des Speichers integriert. Zur Bedienung der Armaturen und zur Sicherstellung der Qualitätssicherung wird dem Speicher eine Schieberkammer angebaut. In dieser Schieberkammer sind die notwendigen Installationen für die Quellwassermessung, den Überlauf, die Trübungsmessung mit Verwurf, die Niveaumessung im Speicher und die Entleerung untergebracht. Der Zugang zur Schieberkammer erfolgt durch Schachteinstieg. Die bestehende Steuerung wird soweit wie nötig angepasst. Durch diese Anpassung kann auch eine Verlängerung der Lebensdauer der Steuerung um ca. 5 8 Jahre erreicht werden. Kosten Erneuerung Speicher Thal Fr Anpassung der bestehenden Steuerung (mittelfristige Erneuerung in 5 8 Jahren notwendig!) Fr Gesamttotal exkl. MWSt Fr Gesamttotal inkl. MWSt Fr Der Gemeinderat und die Wasserbaukommissionen beantragen, das Projekt Ersatz Speicher Thal sowie den dafür notwendigen Investitionskredit von Fr. 400' zu genehmigen

6 Traktandum 8: Wasserreglement mit Tarifordnung Das Wasserreglement stammt aus dem Jahre 1990 und wurde nun überarbeitet. Die Vorprüfung bei der kantonalen Fachstelle fand bereits statt. Die wichtigsten Änderungen zum neuen Wasserreglement Allgemeine Bemerkungen: Übersichtlicheres Inhaltsverzeichnis. Wesentliche Vereinfachung der Tarifordnung Tarifordnung, Techn. Richtlinien SVGW, Hausanschlussplan sind Anhänge zum Wasserreglement. Zum Wasserreglement: 1.4 Neu: Hausanschlussleitungen sind im Eigentum der Liegenschaftsbesitzer. 3.2 Neu: Die Wasserqualität wird jährlich publiziert. 8.4 Neu: Hausanschlussleitung zusätzlich mit Hausanschluss-Schieber Neu: Spezialinstallationen müssen durch eine neutrale Kontrollinstanz geprüft werden Neu: Anschlussbeiträge werden ohne Grundbeitrag berechnet Neu: Kosten für Abwasservermeidung, Wasser- oder Energieeinsparungen können abgezogen werden Neu: Wasserbezugsgebühren werden ohne Grundgebühr berechnet. Zur Tarifordnung: 1.1 Neu: Mengenpreis einheitlich für Wohnbauten, öffentliche Bauten/Anlagen, Gewerbe/Industrie 2.1 Neu: Anschlussbewilligungen/Bauwassergebühren. einheitlich für Wohnbauten, öffentliche Bauten/Anlagen, Gewerbe/Industrie 3.1, Neu: Anschlussbeiträge einheitlich für Wohnbauten, öffentliche Bauten/Anlagen, Gewerbe/Industrie 3.2 Neu: Anschlussbeiträge einheitlich für Wohnbauten, öffentliche Bauten/Anlagen, Gewerbe/Industrie in % des aktuellen BGV-Wertes. 3.3 Neu: Anschlussbeiträge einheitlich für Wohnbauten, öffentliche Bauten/Anlagen, Gewerbe/Industrie in % des aktuellen BGV-Wertes. Neu: beitragsfreier Mehrwert Fr Neu: Kosten für Abwasservermeidung, Wasser- oder Energieeinsparungen können abgezogen werden. Folgende Pos. In der heutigen Tarifordnung entfallen: 4.1.3, 4.1.4, 6., 8.. Der Reglementsentwurf mit der dazugehörigen Tarifordnung kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten bezogen oder in Internet unter heruntergeladen werden. Der Gemeinderat und die Wasserbaukommission beantragen, das neue Wasserreglement mit der dazugehörigen Tarifordnung zu genehmigen. Traktandum 8: Verschiedenes a) Anfragen Stimmberechtigte: keine Erläuterungen b) Mitteilungen des Gemeinderates: keine Erläuterungen - 6 -

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