Von der Erfindung zum Patent

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1 Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt

2 Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische Schutzrechte Patent / Gebrauchsmuster Kennzeichenschutz /Herkunftshinweis Marke Designschutz Geschmacksmuster 2

3 Welcher Schutz greift? Programm der µc-steuerung Gehäuseform Drehblockierung Dreieckschleifer Produktname 3

4 Schutzrechtsbeispiele: Computerprogramm: Urheberrecht, Patent Geschmacksmuster Patent Marke 4

5 Wofür gibt es Patentschutz? Patente werden für Erfindungen auf allen sofern sie auf einer und Gebieten der Technik erteilt, neu sind, erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sind. (Patentgesetz 1 Abs. 1) 5

6 Das kann ein Patent schützen: Technische Gegenstände Technische Verfahren Arbeits-/Herstellungsverfahren, Anwendungsverfahren Mikrobiologische Verfahren + Anwendungen Chemische Verfahren und Produkte 6

7 Was ist keine Erfindung und führt nicht zum Patent? 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden 2. ästhetische Formschöpfungen 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen 4. Wiedergabe von Informationen (Patentgesetz 1 Abs. 3) Keine Regel ohne Ausnahme: Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird. 7

8 Ferner kein Patentschutz für unter anderem Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen (Patentgesetz 2 Abs. 2, Ziff. 1) Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. (Patentgesetz 2a Abs. 1, Ziff. 1) weitere Ausnahmen: siehe Patentgesetz 8

9 Bedingungen für Patentschutz: Neuheit Patente werden für Erfindungen auf allen sofern sie auf einer und Gebieten der Technik erteilt, neu sind, erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sind. (Patentgesetz 1 Abs. 1) 9

10 Was ist Neuheit? neu kein Stand der Technik Nicht durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden (Patentgesetz 3 Abs. 1) 10

11 Neuheit und die Konsequenzen Neuheit weltweit Recherche nach Stand der Technik Datenbank des Deutschen Patent u. Markenamts Recherche im Landesgewerbeamt Geheimhaltung vereinbaren erst Patent anmelden, dann Erfindung veröffentlichen 11

12 Bedingungen für Patentschutz: erfinderische Tätigkeit Patente werden für Erfindungen auf allen sofern sie auf einer und Gebieten der Technik erteilt, neu sind, erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sind. (Patentgesetz 1 Abs. 1) 12

13 Was ist erfinderische Tätigkeit? Eine Erfindung ergibt sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik Ausgangspunkt der Erfindung Leicht kombinierbar mit Patentschrift A Patentschrift B Erfindung (A+ B)? 13

14 Aufbau der Patentanmeldung: Ausgangspunkt der Erfindung z.b. Patentschrift A erläutern Problemstellung / Aufgabe Was ist in A nicht optimal? Lösung der Aufgabe = Erfindung Ausführungsbeispiel Ansprüche Beschreibung der Erfindung Zeichnung und Beschreibung eines Ausführungsbeispiels definieren den Schutz 14

15 < Patentanmeldung, formaler Ablauf: Einreichung online / schriftlich beim Patentamt 40/60 ab Anspruch 11 je + 20/30 Formale Prüfung (z.b. Unterlagen lesbar und veröffentlichbar?) Recherche nach Stand der Technik 250 Prüfung (Neuheit + erfinderische Tätigkeit) inkl. Recherche 350 Laufzeit max. 20 Jahre, gegen Gebühren ggf. Patenterteilung Jahre 15

16 Gebrauchsmuster- statt Patentschutz? Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen Patent: erfinderische Tätigkeit und gewerblich anwendbar sind. (Gebrauchsmustergesetz 1 Abs. 1) 16

17 Das kann ein Gebrauchsmuster schützen: Technische Gegenstände Chemische Produkte = Erfindungen Kein Gebrauchsmusterschutz für Verfahren sowie Pflanzensorten oder Tierarten etc., vergleichbar mit Patent 17

18 Spezialitäten des Neuheitsbegriffs bei Gebrauchsmustern Neuheit weltweit Vorbenutzung im Ausland kein Stand der Technik 6 Monate Neuheitsschonfrist für Anmelder 18

19 < Gebrauchsmuster, formaler Ablauf: Einreichung online oder schriftlich beim Patentamt 30/40 Formalprüfung / keine Prüfung Neuheit und erfinderischer Schritt Eintragung im Register optional: Recherche nach Stand der Technik 250 Laufzeit max. 10 Jahre, gegen Gebühren Jahre 19

20 Wie wirkt das Patent oder Gebrauchsmuster? Monopol auf Zeit = Verbot, die Erfindung ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers herzustellen anzubieten in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. (siehe u.a. Patentgesetz 9) 20

21 Wo wirkt das Patent oder Gebrauchsmuster NICHT? Beispiele: private Handlungen zu nichtgewerblichen Zwecken Handlungen zu Versuchszwecken unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken (siehe u.a. Patentgesetz 11) 21

22 Hinweise Eigenes Patent / Gebrauchsmuster berechtigt NICHT zur Nutzung/Verletzung von Schutzrechten Dritter Recht auf das Patent hat Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (z.b. Erbe) Arbeitnehmer muss Arbeitgeber Diensterfindung melden Diensterfindungen resultieren aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit oder beruhen maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes Diensterfindungen müssen nicht am Arbeitsplatz entstanden sein 22

23 < Deutsche Anmeldung als Basis für internationalen Schutz Priorität der Patent-/Gebrauchsmusteranmeldung 1 Jahr nach Eingang beim Patentamt nutzbar für z.b. Europäische Patentanmeldung Internationale Patentanmeldung Nationale Patentanmeldung im Ausland, z.b. USA 23

24 Viel Erfolg mit Ihrer Erfindung! Patentanwälte Magenbauer & Kollegen Plochinger Str Esslingen am Neckar Michael Bregenzer Patentanwalt Telefon: Telefax: mail(at)magenbauer.de 24

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