Von der Erfindung zum Patent
|
|
- Benjamin Acker
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt
2 Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische Schutzrechte Patent / Gebrauchsmuster Kennzeichenschutz /Herkunftshinweis Marke Designschutz Geschmacksmuster 2
3 Welcher Schutz greift? Programm der µc-steuerung Gehäuseform Drehblockierung Dreieckschleifer Produktname 3
4 Schutzrechtsbeispiele: Computerprogramm: Urheberrecht, Patent Geschmacksmuster Patent Marke 4
5 Wofür gibt es Patentschutz? Patente werden für Erfindungen auf allen sofern sie auf einer und Gebieten der Technik erteilt, neu sind, erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sind. (Patentgesetz 1 Abs. 1) 5
6 Das kann ein Patent schützen: Technische Gegenstände Technische Verfahren Arbeits-/Herstellungsverfahren, Anwendungsverfahren Mikrobiologische Verfahren + Anwendungen Chemische Verfahren und Produkte 6
7 Was ist keine Erfindung und führt nicht zum Patent? 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden 2. ästhetische Formschöpfungen 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen 4. Wiedergabe von Informationen (Patentgesetz 1 Abs. 3) Keine Regel ohne Ausnahme: Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird. 7
8 Ferner kein Patentschutz für unter anderem Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen (Patentgesetz 2 Abs. 2, Ziff. 1) Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. (Patentgesetz 2a Abs. 1, Ziff. 1) weitere Ausnahmen: siehe Patentgesetz 8
9 Bedingungen für Patentschutz: Neuheit Patente werden für Erfindungen auf allen sofern sie auf einer und Gebieten der Technik erteilt, neu sind, erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sind. (Patentgesetz 1 Abs. 1) 9
10 Was ist Neuheit? neu kein Stand der Technik Nicht durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden (Patentgesetz 3 Abs. 1) 10
11 Neuheit und die Konsequenzen Neuheit weltweit Recherche nach Stand der Technik Datenbank des Deutschen Patent u. Markenamts Recherche im Landesgewerbeamt Geheimhaltung vereinbaren erst Patent anmelden, dann Erfindung veröffentlichen 11
12 Bedingungen für Patentschutz: erfinderische Tätigkeit Patente werden für Erfindungen auf allen sofern sie auf einer und Gebieten der Technik erteilt, neu sind, erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sind. (Patentgesetz 1 Abs. 1) 12
13 Was ist erfinderische Tätigkeit? Eine Erfindung ergibt sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik Ausgangspunkt der Erfindung Leicht kombinierbar mit Patentschrift A Patentschrift B Erfindung (A+ B)? 13
14 Aufbau der Patentanmeldung: Ausgangspunkt der Erfindung z.b. Patentschrift A erläutern Problemstellung / Aufgabe Was ist in A nicht optimal? Lösung der Aufgabe = Erfindung Ausführungsbeispiel Ansprüche Beschreibung der Erfindung Zeichnung und Beschreibung eines Ausführungsbeispiels definieren den Schutz 14
15 < Patentanmeldung, formaler Ablauf: Einreichung online / schriftlich beim Patentamt 40/60 ab Anspruch 11 je + 20/30 Formale Prüfung (z.b. Unterlagen lesbar und veröffentlichbar?) Recherche nach Stand der Technik 250 Prüfung (Neuheit + erfinderische Tätigkeit) inkl. Recherche 350 Laufzeit max. 20 Jahre, gegen Gebühren ggf. Patenterteilung Jahre 15
16 Gebrauchsmuster- statt Patentschutz? Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen Patent: erfinderische Tätigkeit und gewerblich anwendbar sind. (Gebrauchsmustergesetz 1 Abs. 1) 16
17 Das kann ein Gebrauchsmuster schützen: Technische Gegenstände Chemische Produkte = Erfindungen Kein Gebrauchsmusterschutz für Verfahren sowie Pflanzensorten oder Tierarten etc., vergleichbar mit Patent 17
18 Spezialitäten des Neuheitsbegriffs bei Gebrauchsmustern Neuheit weltweit Vorbenutzung im Ausland kein Stand der Technik 6 Monate Neuheitsschonfrist für Anmelder 18
19 < Gebrauchsmuster, formaler Ablauf: Einreichung online oder schriftlich beim Patentamt 30/40 Formalprüfung / keine Prüfung Neuheit und erfinderischer Schritt Eintragung im Register optional: Recherche nach Stand der Technik 250 Laufzeit max. 10 Jahre, gegen Gebühren Jahre 19
20 Wie wirkt das Patent oder Gebrauchsmuster? Monopol auf Zeit = Verbot, die Erfindung ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers herzustellen anzubieten in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. (siehe u.a. Patentgesetz 9) 20
21 Wo wirkt das Patent oder Gebrauchsmuster NICHT? Beispiele: private Handlungen zu nichtgewerblichen Zwecken Handlungen zu Versuchszwecken unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken (siehe u.a. Patentgesetz 11) 21
22 Hinweise Eigenes Patent / Gebrauchsmuster berechtigt NICHT zur Nutzung/Verletzung von Schutzrechten Dritter Recht auf das Patent hat Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (z.b. Erbe) Arbeitnehmer muss Arbeitgeber Diensterfindung melden Diensterfindungen resultieren aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit oder beruhen maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes Diensterfindungen müssen nicht am Arbeitsplatz entstanden sein 22
23 < Deutsche Anmeldung als Basis für internationalen Schutz Priorität der Patent-/Gebrauchsmusteranmeldung 1 Jahr nach Eingang beim Patentamt nutzbar für z.b. Europäische Patentanmeldung Internationale Patentanmeldung Nationale Patentanmeldung im Ausland, z.b. USA 23
24 Viel Erfolg mit Ihrer Erfindung! Patentanwälte Magenbauer & Kollegen Plochinger Str Esslingen am Neckar Michael Bregenzer Patentanwalt Telefon: Telefax: mail(at)magenbauer.de 24
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer
MehrGrundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen
Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Dr. Christof Friedrich 1. Allgemeines 2. Patentfähige Erfindungen 3. Patentprüfung 4. Biotechnologie 1 Was ist ein Patent? Vertrag
MehrDHBW Mosbach 2. April 2014
DHBW Mosbach 2. April 2014 Schutzrechte als strategisches Wettbewerbsinstrument richtig einsetzen Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Erste Anlaufstelle für alle Fragen zu gewerblichen
MehrIHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016
IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 Patentrecherche für Einsteiger Grundlagen der gewerblichen Schutzrechte Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum
MehrPatente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude
Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen
MehrMERKBLATT. Patent und Gebrauchsmuster: Was Erfinder wissen sollten
MERKBLATT Patent und Gebrauchsmuster: Was Erfinder wissen sollten Ansprechpartnerin: Freya Ruth, Tel.: 06031-6092505 (ruth@giessen-friedberg.ihk.de) Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg, Goetheplatz
MehrErfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden.
GEBRAUCHSMUSTER Gebrauchsmuster gehören wie Patente zu den technischen Schutzrechten, d. h. dass dem Schutzbegehren ein technischer Sachverhalt zugrunde liegen muss. Auch das Gebrauchsmustergesetz (GbrMG)
MehrEinheit 7.
Einheit 7 www.softwareurheberrecht.org/folien/folien.htm Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen ist gestattet. Alle anderen Handlungen bedürfen der Einwilligung des Autors.
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche
MehrTipps zum Schutz vor Nachahmung Ihrer Ideen
Tipps zum Schutz vor Nachahmung Ihrer Ideen BeraterPool Ingolstadt e.v. - Auftaktveranstaltung PA Dipl.-Ing. Werner Bergmeier 30.06.2007 2 Gewerbliche Schutzrechte zur Absicherung einer Idee Gewerbliche
MehrVon der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente
MehrDie Auswahl des richtigen Schutzrechts
Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Rosenheim, den 19. Oktober 2005 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München und Mehring Dr. Freiesleben Folie 1 Gliederung Einleitung
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster
MehrWiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken
WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrWerdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten
Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart, 7. November 2017 Patentanwalt Patrick Ell Tel: 0711 24 89 380 ell@dreiss.de - www.dreiss.de Überblick Schutzrechtsarten Schutzvoraussetzungen
MehrPatent- und Markenrecht im Überblick. Dipl.-Ing. Helmut Jahnke
Patent- und Markenrecht im Überblick Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Themenübersicht Patent- und Markenzentrum Namensschutz Erfindungsschutz Designschutz Empfehlungen Recherche Grundlegendes zu Schutzrechten
MehrNachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I
Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Schutz des Namens, der Firma, von Unternehmensbezeichnungen (Etablissementbezeichnungen), Titel von Drucken Schutz von Marken: zivilrechtliche Ansprüche im
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Gebrauchsmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST EIN GEBRAUCHSMUSTER? 3 2. PRÜFUNG DURCH DAS DPMA? 3 3. WELCHE KOSTEN
MehrKapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung
MehrHochschule Emden/ Leer
Hochschule Emden/ Leer Ein einfacher Überblick über das Arbeitnehmererfindungsgesetz und Patente Matthias Schoof 1 Arbeitnehmererfindungsgesetz Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) besagt,
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2018/2019 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrWelche Erfindungen können patentiert werden?
Welche Erfindungen können patentiert werden? Ein Vortrag von: Dr. Daniel Alge Sonn & Partner (AT) office@sonn.at www.sonn.at Im Rahmen der MUW-Veranstaltung Erfindungen an der MUW- Erste Erfahrungen und
Mehr8. Marken- und Patentforum Oberberg IHK Köln Zweigstelle Oberberg, Meine Marke, mein Patent, meine Erfindung
8. Marken- und Patentforum Oberberg IHK Köln Zweigstelle Oberberg, 04.07.2013 Meine Marke, mein Patent, meine Erfindung Patent oder Gebrauchsmuster was ist das Richtige für meine technische Erfindung?
MehrPatenrecht. 1. Allgemeines. 1.1 Geschichte. 1.2 Schutzräume. Referat Patentrecht
Patenrecht Eine Erfindung ist eine auf einer individuellen Leistung beruhende Anwendung einer technischen Idee zur Verbesserung der menschlichen Bedürfnisbefriedigung. ([1]) 1. Allgemeines 1.1 Geschichte
MehrPatent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren. Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl
Patent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl Abkürungsverzeichnis AT Ländercode einer österreichischen Patentschrift (z.b.: AT 405109 B) EStG Einkommensteuergesetz
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2018/2019 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrErfolgsfaktoren Marken & Co.
Erfolgsfaktoren Marken & Co. Dipl.-Infwirtin Birgit Reeg-Lumma 20.04.2016 Tag der Gründung Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek www.main-piz.de Offizieller Kooperationspartner
MehrPATENTRECHT: EIN BLICK AUS DER PRAXIS DR. GEORGIOS KARAKATSANIS
PATENTRECHT: EIN BLICK AUS DER PRAXIS DR. GEORGIOS KARAKATSANIS Zu meiner Person Dr. Georgios Karakatsanis Managing Partner der Patentanwaltskanzlei HAFT KARAKATSANIS, München Patentanwalt seit 2000 Ausbildung:
MehrPatentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /
Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend
MehrPatente, Geschmacksmuster. und Marken. Deutsches Patent- und Markenamt. Anmeldungen 2011 beim DPMA. Handwerk und Innovation DPMA.
Deutsches Patent- und amt, und Bedeutung und Anmeldeverfahren beim Erfindungen schützen Erfindungen nutzen Mühldorf, 24. Oktober 2012 Gewerbliche Schutzrechte beim Dr. Axel Born 1 2 Anmeldungen 2011 beim
MehrGewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über
Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über gewerbliche Schutzrechte Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster
MehrSchutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis
Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz
MehrIngenia. Ein Tag voller Ideen 9. Juli Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz
1 Ingenia Ein Tag voller Ideen 9. Juli 2003 Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz Referent: Dr.-Ing. Werner Lorenz, Patentanwalt Alte Ulmer Straße 89522 Heidenheim
MehrIm Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung, Reproduktion und Vermehrung von Pflanzen und Tieren
Erfindungen Das mexikanische Gesetz über gewerbliches Eigentum definiert Erfindungen als sämtliche menschliche Kreationen, die die in der Natur vorhandene Materie oder Energie zwecks Nutzung durch den
MehrBernhard Neumayer: "Gewerbliche Schutzrechte: Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren" DPMA DPMA DPMA
1. Die Wirkung des Schutzrechts Bernhard Neumayer: Gewerbliche Schutzrechte Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren Eine Veranstaltung der Handwerkskammer München und Oberbayern am 5. Oktober 2004 in Mühldorf
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrPatentschutz für Life Sciences Produkte. Markus Rieck LL.M.
Patentschutz für Life Sciences Produkte Markus Rieck LL.M. Markus Rieck LL.M. Patentanwalt Apotheker Schwerpunkte: Therapie- & Diagnoseverfahren Small Molecules Biologicals Markenrecht Designrecht 266
MehrIHK Karlsruhe 24. Juli 2018
IHK Karlsruhe 24. Juli 2018 Patentrecherche leicht gemacht Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum Patente Gewerbliche Schutzrechte im Überblick Schutzrechtsstrategien
MehrVon der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften
Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften Dr. Dipl.-Biol. Christian Keller Patentanwalt European Patent & Trademark Attorney Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger
MehrPatentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling Michael Sonntag ARTEN VON SCHUTZRECHTEN Schutzrechte: Immaterialgüterecht Ausschlussrecht Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Markenrecht (Bewerbung/Verkauf)
MehrHandwerkskammer Reutlingen 27. März 2012. Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart
Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012 Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum Patente Schutzrechte
MehrPatentrecht und Gebrauchsmusterrecht
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht September 2016 Roman A. Rauter Gliederung auf Grundlage von Wiebe (Hrsg), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in
MehrBernhard Neumayer: "Gewerbliche Schutzrechte: Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren" Bernhard Neumayer:
Bernhard Neumayer: Gewerbliche Schutzrechte Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren Eine Veranstaltung der Handwerkskammer München und Oberbayern am 27. Juli 2004 in Weilheim 27. Juli 2004 Deutsches Patent-
MehrScience4Life Online-Seminar
Science4Life Online-Seminar Patente Chancen und Fallstricke 22. November 2012 Dr. Georg J. Hoppe Patentanwalt DARANi Anwaltskanzlei 1 Der Investment-Prozess 1. Vorauswahl in Frage kommender Gründungsvorhaben
MehrExistenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht
Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung
MehrWissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 4: Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz Von Dipl.-Ing. Stefan Brinkmann, Düsseldorf Patentanwalt und Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft
MehrPatent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin
Patent- und Urheberrecht Vorlesungstermin 7. 7. 2014 Inhalt Teil 1 Patentrecht und Urheberrecht im Vergleich (Überblick) Rechte des Patentinhabers/ Grenzen des Patentschutzes Patent als Gegenstand des
MehrIdeen brauchen Schutz. PATENTE GEBRAUCHSMUSTER MARKEN GESCHMACKSMUSTER
Ideen brauchen Schutz. PATENTE GEBRAUCHSMUSTER MARKEN GESCHMACKSMUSTER Unsere Kanzlei Unsere Patentanwaltskanzlei geht bis auf das Jahr 1935 zurück. Wir beraten und vertreten in- und ausländische Unternehmen,
MehrPatente, Gebrauchsmuster und Marken
Patente, Gebrauchsmuster und Marken Bedeutung und Anmeldeverfahren 1 Dr. Axel Born Deutsches Patent- und Markenamt axel.born@dpma.de DPMA Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken Patente 2 1 Bedeutung der
MehrPatentrecht - Allgemeines
Patentrecht - Allgemeines Zweck: Innovationsförderung Rechtsquellen Nationales Patentgesetz Internationale Übereinkommen PCT (Patent Cooperation Treaty, Washingtoner Vertrag) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen,
MehrHerzlich Willkommen. Die Defensiv-Publikation als Alternative zum Patent
Herzlich Willkommen Die Defensiv-Publikation als Alternative zum Patent Dipl. rer. com. Ramona Riesterer PR hoch drei GmbH Hohewartstraße 162 70469 Stuttgart Tel: 0711 / 820 866 68 riesterer@pr-hoch-drei.de
MehrPatentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Linda Wildling
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling 21.10.2009 EINLEITUNG WARUM (BIOTECHNOLOGIE)-PATENTE: offener Informationsaustausch und Förderung des technologischen Fortschrittes Erfindungen
MehrForschen - Patentieren - Verwerten
Kirstin Schilling Forschen - Patentieren - Verwerten Ein Praxisbuch für Naturwissenschaftler mit Schwerpunkt Life Sciences Springer Spektrum XI Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 1 1.1 Mehrwert aus Forschung
MehrHerzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent
Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG
MehrErfolgsfaktoren Marke, Patent, Design
Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
MehrVon der Erfindung zum Patent
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner mbb European Patent, Design and Trademark Attorneys Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart, 14. März 2017 Patentanwältin
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrDie Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit
Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Mühldorf, den 5. Oktober 2004 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München Zu erreichen
MehrVorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV
Vorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV I. Das europäische Patentsystem Hintergrund und Grundzüge.. 1 1.1 Hintergrund und Grundzüge... 1 1.2 Historische Perspektive....
MehrEinführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG)
Einführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG) Praxisseminar Patente in der Forschung 20.11.2007, Universität Duisburg-Essen Dipl. Phys.-Ing. Rolf Klingelberger Patentanmeldungen in Deutschland
MehrSchutzrechte. Eine kurze Übersicht für Gründungsinteressierte
Schutzrechte Eine kurze Übersicht für Gründungsinteressierte Gliederung 1. Schutzrecht Patent 2. Schutzrecht Marke 3. Erfindung 4. Erfindungsmeldung 5. Patentanmeldung 6. Verwertung 7. Weitere Schutzrechte
MehrDPMA Info. Das Deutsche Patent- und Markenamt
DPMA Info Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA.pdf Von der Idee zum Patent Neuheiten Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Anwendbarkeit Zeichnungen, Patentansprüche- Zusammenfassung einreichen Die Prüfung
MehrWettbewerbsvorsprung durch Patente und andere Schutzrechte
Wettbewerbsvorsprung durch Patente und andere Schutzrechte 1 Inhalt Intro: Wettbewerbsvorteile durch gewerbliche Schutzrechte Teil 1: Das Patent und andere Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster Marken
MehrEuropäisches Patentrecht
Europäisches Patentrecht Von Lise Dybdahl-Müller vormals Direktorin, Leiterin der Rechtsabteilung, EPA 3. Auflage Carl Heymanns Verlag 2009 Vorwort Abkürzungen Neuere Literatur über das europäische Patent
MehrAC²-Innovationstag Donnerstag, 17. Dezember 2015, TZA Aachen
AC²-Innovationstag Donnerstag, 17. Dezember 2015, TZA Aachen Innovationen schützen Wettbewerbsvorteile sichern Praxis-Tipps zu gewerblichen Schutzrechten für Gründer Dr. Andrea Zehetner Deutsche und Europäische
MehrBedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen
MehrDie gewerblichen Schutzrechte
Die gewerblichen Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke und eingetragenes Design Baden-Württemberg REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Nutzen Sie das Potential gewerblicher Schutzrechte Sie haben eine Idee!
MehrRuhr Universität Bochum. Vorlesung Patentwesen in den Ingenieurwissenschaften. Gewerblicher Rechtsschutz und Innovationsmanagement.
Ruhr Universität Bochum Vorlesung Patentwesen in den Ingenieurwissenschaften Gewerblicher Rechtsschutz und Innovationsmanagement Merkeseiten Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz und Dipl.-Ing. Torben Wißgott Patentanwälte
MehrIP-Check Mittelstand. Eine Studie für norddeutsche Unternehmen
Eine Studie für norddeutsche Unternehmen Selbsteinschätzung der eigenen und Erfahrungen Im Ergebnisbericht enthalten Der Schutz des geistigen Eigentums wird in Zukunft allgemein an Bedeutung gewinnen.
MehrDIE HOCHSCHULE WIRD DIE EINGEREICHTEN
Erfindungsmeldung An den Patent- und Lizenzservice der Freien Universität Berlin Abteilung VI Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin PULS DER FU Berlin Patent- und Lizenzservice WIRD VON DER HOCHSCHULE
MehrPatentrecht. Einführung für Studium und Praxis. Dr. Christian Osterrieth. Von. Rechtsanwalt in Düsseldorf Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz
Patentrecht Einführung für Studium und Praxis Von Dr. Christian Osterrieth Rechtsanwalt in Düsseldorf Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz Verlag C.H. Beck München 2000 Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrPatente und Gebrauchsmuster materiellrechtlich
Patente und Gebrauchsmuster materiellrechtlich Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf Anmeldung nicht möglich Anmeldung erforderlich Gewerblicher Rechtsschutz
MehrKapitel 3 Seite 1
Kapitel 3 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 3. Kapitel Gegenstand des dritten Kapitels sollen folgende Fragen sein: Wer ist Erfinder? Wer hat ein Recht auf ein Patent? Welche Rechte gibt ein Patent
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrGezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013
Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Begriff: Innovationen Technologieorientierte Unternehmen besitzen regelmäßig Wissen, wissenschaftliches
MehrSoftwarepatente. von: Markus Henn. Klasse: IT04b der BBS 1 - Technik - Kaiserslautern Stand: 2007-02-15
Softwarepatente von: Klasse: IT04b der BBS 1 - Technik - Kaiserslautern Stand: 2007-02-15 Inhaltsverzeichnis 1 Problemstellung... 1 2 Möglichkeiten des Software-Schutzes... 1 2.1 Geheimhaltung... 1 2.2
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrMarken & Innovationen richtig schützen
Marken & Innovationen richtig schützen Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 09.05.2014 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
MehrWie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?
02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee
MehrDesignschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
schutz G v. 1.1.2014 (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer und andere Immaterialgüterrechte Ästhetische Leistung => Nähe
MehrPatent / GM - nationales Verfahren Europäisches Patent / PCT (Patent Cooperation Treaty)
Patent / GM - nationales Verfahren Europäisches Patent / PCT (Patent Cooperation Treaty) Dipl.-Ing. Christian Kögl Österreichisches Patentamt Geistiges Eigentum - Schutzmöglichkeiten Technische Lösungen
MehrUrheberrecht. Rechtsquellen
Urheberrecht Rechtsquellen Urheberrechtsgesetz 1936 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 Seite 106 1 Schutzgegenstand Werk 1 UrhG (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen
MehrHaben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?
Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.
MehrGeschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen
1/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII - 2013-07-04 Geschmacksmuster Erkennen - Erlangen - Durchsetzen drfs Patentanwaltskanzlei PA Dr. Frank Schneider 2/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII -
MehrPatentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer
Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische
MehrEine schutzfähige Erfindung muss vor allem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/2018 2 Technische Schutzrechte: Grundbegriffe I. Erfindung Nach 1 Patentgesetz bzw. 1 Gebrauchsmustergesetz werden
MehrRecherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte
Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung
MehrUrheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte
Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen
MehrSchutzrechte anmelden: wieso, wo, wie
Hinkelmann & Huebner PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT ATTORNEYS Erfindungen schützen - Erfindungen nutzen HWK für München und Oberbayern Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie Dr. Stefan Rolf Huebner Oktober
MehrPatent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015
Verwaltungshandbuch Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015 Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 3. November 2015 (Mitt. TUC 2015, Seite 453).
Mehr