III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. Mitbestimmung gem BetrVG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG"

Transkript

1 III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung, Vorschläge Ebenso bei Frauenförderung ( 92 III) Stellenausschreibung ( 93) Recht auf interne Ausschreibungen Bei Verstoß: 99 II Nr. 5 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze ( 94) Echte Mitbestimmungsrechte Erzwingbare Einigungsstelle ( 94 I 2, 3) Auswahlrichtlinien ( 95) Mitbest. nur bzgl. des Wie ( 95 I 1) Bei Verstoß: 99 II Nr. 2, 102 III Nr. 2 Beschäftigungssicherung ( 92a) Vorschläge, Beratung Ergänzung zu 80 I Nr. 8 Förderung der Berufsbildung ( 96 I 2, 3): Beratung, Vorschläge Errichtung / Ausstattung betriebl. Bildungseinrichtungen ( 97 I): Beratung Einführung best. betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( 97 II): Echtes MBR ( 97 II 2, 3) Erzwingbare Einigungsstelle ( 97 II 2, 3) Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( 98): MBR, Mitsprache, Vorschläge Vorlesung Arbeitsrecht III 5: Betriebsverfassungsrecht

2 I. Allgemeine Angelegenheiten und Berufsbildung 1. Allgemeine personelle Angelegenheiten BetrVG a) Personalplanung, 92 ff. BetrVG: Definition: o Summe der Maßnahmen zur Ermittlung des Personalbedarfs in einem bestimmten Planungszeitraum entspr. Bedürfnissen des Unternehmens o Bereitstellung der benötigten Arbeitskräfte zur richtigen Zeit in der richtigen Qualifikation Dazu gehören systematische Planung, sowie ad-hoc-planung Folgen bei Verstoß: 23 III und 121 BetrVG b) Beschäftigungssicherung, 92a BetrVG Vorschlagsrecht, 92a I BetrVG Beratungs- und Begründungspflicht, 92a II BetrVG Folgen bei Verstoß: 23 III BetrVG c) Innerbetriebliche Stellenausschreibung, 93 BetrVG Auf Verlangen des BR o Beachte: nur innerhalb des Betriebes Unternehmen / Konzern: mögliche Zuständigkeit des GBR bzw. KBR Zweck: o Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarktes o Bestmögliche Verwertung der Fähigkeiten und Kenntnisse der AN im Betrieb Externe Ausschreibung gleichzeitig möglich Folgen bei Verstoß: 99 II Nr. 5 BetrVG d) Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze, 94 BetrVG Zustimmungserfordernis = echtes Mitbestimmungsrecht Bei Streit: Einigungsstelle, 76 BetrVG e) Auswahlrichtlinien, 95 BetrVG Zustimmungserfordernis = echtes Mitbestimmungsrecht Zweck: Objektivierung personeller Maßnahmen; vgl. auch 1 IV KSchG Folgen bei Verstoß: 23 III BetrVG; Einigungsstelle, 76 BetrVG, 99 II Nr. 2, 102 III Nr. 2 BetrVG Vorlesung Arbeitsrecht III 5: Betriebsverfassungsrecht Seite 1 von 2

3 2. Berufsbildung BetrVG a) Grundsatz: 96 I 1 BetrVG Allgemeine Pflicht von ArbGeb und BR Berufsbildung der AN zu fördern Allgemeines Beratungs- und Vorschlagsrecht des BR in betrieblichen Berufsbildungsangelegenheiten b) Besonderes Beratungsrecht, 97 I BetrVG: Bei Errichtung / Ausstattung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen Bei Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen Bei Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen c) Mitbestimmungsrecht, 97 II BetrVG Bei Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen, wenn ArbGeb Maßnahme plant, die dazu führt, dass sich Tätigkeit der betroffenen AN ändert und ihre Fähigkeiten zu Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreicht d) Erzwingbares Mitbestimmungsrecht, 98 BetrVG Bei Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen ( 95 IV, V BetrVG), nicht jedoch hinsichtlich der Frage, ob betrieblicher Berufsbildungs-maßnahme überhaupt durchgeführt wird. Ausnahme: 97 II BetrVG (s. o.) Rechtsprechung: LAG Frankfurt v TaBV 153/00, NZA-RR 2002, 200: Erhebung von Personalfragebögen durch oder Intranet BAG v AZR 724/98, NZA 2001, 107: Anfechtungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsvertrages bei fehlender Zustimmung des Betriebsrates zum Personalfragebogen. BAG v ABR 28/03, NZA 2005, 371: Mitbestimmungsrecht gem. 98 I BetrVG über Dauer betrieblicher Berufsausbildung BAG v ABR 17/05, NZA 2006, 1291: Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen Vorlesung Arbeitsrecht III 5: Betriebsverfassungsrecht Seite 2 von 2

4 Personelle Einzelmaßnahmen, 99 BetrVG 1. Anwendungsbereich des 99 BetrVG: Mehr als 20 wahlberechtigte AN im Unternehmen (oder gemeinsamer Betrieb) 2. Gegenstand der Mitbestimmung a) Einstellung setzt nach BAG die tatsächliche Beschäftigung voraus ( Eingliederung ) (a. A. in Lit: Einstellung kann sowohl Abschluss des ArbV als auch tatsächl. Beschäftigung sein) setzt auch weisungsgebundene Tätigkeit voraus Zusammenfassende Übersicht (nach Hromadka/Maschmann ArbR II S. 412): Zu beschäftigende Person ArbN des Beschäftigungsunternehmens - Neueinstellung - Verlängerung eines befristeten ArbV - Versetzung in einen anderen Betrieb Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Ja, 99 BetrVG - Ja, außer bei ProbearbVerh. 99 BetrVG - Ja ArbN eines anderen Unternehmens - LeihArbN - FremdfirmenAN ( Gäste ) - Ja, 14 III AÜG - Grds. nein, aber Anspruch auf Unterrichtung Kein ArbN - Freier Mitarbeiter - Tätigkeit aufgrund Vereinsrechts - Wie FremdfirmenArbN - Wenn das Beschäftigungsunternehmen einen Teil der ArbGeb- Stellung (=Weisungsrecht) übernimmt Vorlesung Arbeitsrecht III 5: Betriebsverfassungsrecht Seite 1 von 2

5 b) Eingruppierung Einstufung der AN in bestimmte Lohngruppen, z.b. tarifvertragl. System c) Umgruppierung Überführung in eine andere Lohngruppe d) Versetzung, 95 III BetrVG; vgl. instruktiv hierzu BAG NZA 2008, 188 ( workshop ) Anderer Arbeitsbereich länger als 1 Monat oder Anderer Arbeitsbereich mit erheblicher Änderung der Arbeitsumstände 3. Rechtsfolgen Im Hinblick auf das Individualarbeitsverhältnis ist bei fehlender und nicht ersetzter Zustimmung wie folgt zu differenzieren: Einstellung: Das Arbeitsverhältnis ist wirksam, aber der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht tatsächlich einsetzen. Tatsächliche Beschäftigung (-) Versetzung: Ist individualrechtlich wirksam, BR kann aber nach 101 BetrVG Rückversetzung erzwingen. Umgruppierung/Eingruppierung: Es kommt nur auf die zutreffende rechtliche Beurteilung der Lohngruppe an. Rechtsprechung: - BAG v ABR 25/00, DB 2002, 47 Beschäftigung von Zivildienstleistenden mitbestimmungspflichtige Einstellung i.s.v. 99 BetrVG. - BAG v AZR 580/99, NZA 2001, 893 Erneutes Mitbestimmungsrecht des BR bei Wiedereinstellungsanspruch - BAG v ABR 59/03, NZA 2005, 945: Mitbestimmungspflichtige Einstellung nach 99 I 1 BetrVG bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit. - BAG v ABR 70/06, NZA 2008, 188 Zum Versetzungsbebgriff isv 99 I, 95 III BetrVG - BAG ABR 81/07, NZA 2009, 112 = NJOZ 2009, 288 Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender bei Einsatz in anderen Betrieben Vorlesung Arbeitsrecht III 5: Betriebsverfassungsrecht Seite 2 von 2

6 Mitbestimmung bei Kündigungen, 102 ff. BetrVG I. Anwendungsbereich Alle AN mit Ausnahme der leitenden Angestellten ( 1, 5 II; arg. e: 31 II SprAuG) Mindestbeschäftigtenanzahl ist nicht erforderlich II. Gegenstand der Mitbestimmung Jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung III. Mitbestimmungsverfahren 1. Vorherige Anhörung des BR ( 102 I BetrVG) Vollständige, umfassende Unterrichtung erforderlich Grundsatz der subjektiven Determination Kein Nachschieben von Kündigungsgründen Fehlende oder unvollständige Unterrichtung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung ( 102 I 3 BetrVG) 2. Reaktionsmöglichkeiten des BR Zustimmung oder Zustimmungsfiktion ( 102 II 2 BetrVG) Bedenken gem. 102 II 1 BetrVG Form- und fristgerechter Widerspruch ( 102 II, III BetrVG) 3. Folgen eines Widerspruchs des BR Weiterbeschäftigungsanspruch ( 102 V 1 BetrVG) Entbindung nur durch einstweilige Verfügung möglich ( 102 V 2 BetrVG) Erhöhter Kündigungsschutz ( 1 II S. 2 Nr. 1, S. 3 KSchG) IV. Sonderfälle 1. Außerordentliche Kündigung oder Versetzung eines BR-Mitglieds ( 103 I BetrVG) 2. Initiativrecht des BR bei Kündigungen ( 104 BetrVG) 3. Mitwirkung bei Massenentlassung Vorlesung Arbeitsrecht II und III 5: Betriebsverfassungsrecht Folie 73

7 Beispielsfälle zu 99 ff. BetrVG Fall 1: S bewarb sich bei Arbeitgeber A um eine Anstellung als Sekretärin. Am wurde zum ein entsprechender Arbeitsvertrag geschlossen. Eine Beteiligung des Betriebsrates erfolgte nicht. Als S die Arbeit aufnehmen will, protestiert der Betriebsrat und meint, es bestünde kein wirksames Arbeitsverhältnis zwischen A und S. Zu Recht? Lösung: Voraussetzung für Beschäftigungsanspruch der S? Wirksam geschlossener Arbeitsvertrag nach 611 BGB P: Individualrechtliche Rechtsfolge bei Unterlassung einer Mitwirkung des BR nach 99 BetrVG ist gesetzlich nicht geregelt. BR kann nur nach 101 BetrVG vom ArbGeb verlangen, die vollzogene Einstellung wieder rückgängig zu machen. Wirksamkeit des Individualvertrages wird von der fehlenden Mitwirkung des BR nicht berührt Arg: Anderenfalls wäre Rückabwicklung nach 101 BetrVG nicht erforderlich. Auch ist nicht ersichtlich, warum AN aufgrund eines Fehlers in der ArbGeb-Sphäre mit Risiko eines fehlerhaften Arbeitsverhältnisses belastet werden sollte. Ergebnis: S hat einen Beschäftigungsanspruch gegenüber A. Vorlesung Arbeitsrecht III 5: Betriebsverfassungsrecht

8 Fall 2: Programmierer P war gerade drei Monate bei U beschäftigt, als U dem Betriebsrat mitteilt, er sehe für P im Betrieb keine Zukunft mehr und werde ihn deshalb entlassen. Nachdem der Betriebsrat sich hierzu zwei Wochen nicht äußert, kündigt U dem P. Ist die Kündigung wirksam? Lösung: BR könnte Zustimmung gem. 102 II 2 BetrVG erteilt haben. Dass auf P das KSchG noch nicht Anwendung findet, ändert an Erforderlichkeit der BR-Anhörung nichts. Wortlaut des 102 I BetrVG: vor jeder Kündigung Anhörung gem. 102 I 2 BetrVG setzt jedoch voraus, dass AG dem BR die Kündigungsgründe mitteilt. Dies ist hier nicht der Fall: o Die pauschale Äußerung des U ist nicht substantiell genug, um den BR Aufschluss über die Beweggründe zur Kündigung des P zu vermitteln. Subj. Determination: ArbGeb muss BR die Gründe mitteilen, die aus seiner Sicht die Kündigung rechtfertigen Ergebnis: Die Kündigung ist unwirksam, 102 I 3 BetrVG Vorlesung Arbeitsrecht III 5: Betriebsverfassungsrecht

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung,

Mehr

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN -5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2.1 Definition des Begriffs Planung 2.2 Definition des Begriffs Personalplanung 2.3 Unterteilung der

Mehr

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Aktuelles Aktuelle Ansatzpunkte: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mehr

Leiharbeit. Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG

Leiharbeit. Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG Workshop Leiharbeit Vorstand Leiharbeit Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verleiher

Mehr

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Dr. Andreas Priebe HBS - Fachgespräch Prekäre Arbeitsverhältnisse www.boeckler.de Ein paar Basics zum Einstieg 2003 =

Mehr

Arbeitspapier 9: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 9: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten III Arbeitspapier 9: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten III I. Kündigung ( 102-105 BetrVG) Grundsatz: 102 BetrVG statuiert ein Anhörungsrecht des BR bei Kündigungen, damit der BR auf den Kündigungsentschluss

Mehr

Situation I. Aufgabe 1

Situation I. Aufgabe 1 1 LF 7 Aufgabe 1 Personal Personal beschaffen Situation I Auf der Abteilungsleiterkonferenz der Telco AG, bei der das Thema Personalbeschaffung schwerpunktmäßig besprochen wird, beschwert sich der Vertriebsleiter

Mehr

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (zweiter Teil) 1. Begriff der Betriebsänderung ( 111 BetrVG) a) Grundsatzpositionen zur Betriebsänderung

Mehr

Arbeitspapier 8: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten II

Arbeitspapier 8: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten II Arbeitspapier 8: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten II I. Personelle Einzelmaßnahmen (ohne Kündigung) ( 99-101 BetrVG) 1. Überblick über die Struktur von 99 BetrVG: Wenn Regelung anwendbar ist

Mehr

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg 3., vollständig

Mehr

BetrVG Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG Betriebsverfassungsgesetz Wolfgang Däubler Michael Kittner Thomas Klebe (Hrsg.) BetrVG Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 121-128 InsO und EBR-Gesetz Kommentar für die Praxis 9., überarbeitete und aktualisierte Auflage

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Vorwort....................................................... Literaturverzeichnis........................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII XIX Erster

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG Gelbe Erläuterungsbücher Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG ommentar von Prof. Dr. Otfried Wlotzke, Prof. Dr. Ulrich Preis, Burghard reft, Dr. Wolfgang Bender, Dr. Sebastian Roloff 4. Auflage Betriebsverfassungsgesetz:

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Fachtagung Fremdfirmeneinsatz auf dem Werksgelände. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Juristische Fakultät, 1 Das BGB: Werkvertrag, Dienstvertrag (und Arbeitsvertrag ) 611

Mehr

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leih- Karl Michael Scheriau rbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit easingkräfte und Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge

Mehr

Telearbeit. Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz. von. Dr. Peter Wedde

Telearbeit. Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz. von. Dr. Peter Wedde Telearbeit Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz von Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt am Main Verlag C.H.Beck München

Mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 1 Kündigung 1. Trotz sorgfältiger Personenauswahl ist es manchmal unvermeidlich einem Mitarbeiter zu kündigen. Die möglichen Gründe für Kündigungen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet grundsätzlich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Teil I. Kurzarbeit

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Teil I. Kurzarbeit VII Abkürzungsverzeichnis... XIII Teil I. Kurzarbeit Abschnitt I. Einleitung... 1 1. Kurzarbeit... 1 I. Begriff... 1 II. Rechtsgrundlagen... 1 III. Einführung von Kurzarbeit mit Kurzarbeitergeld... 2 Abschnitt

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig. Mitbestimmungsrecht I. Materielles Betriebsverfassungsrecht.

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig. Mitbestimmungsrecht I. Materielles Betriebsverfassungsrecht. Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig Mitbestimmungsrecht I Materielles Betriebsverfassungsrecht Gliederung 1 Einleitung I. Gesetzliche Regelungen II. Grundgedanken der Betriebsverfassung

Mehr

Stoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht)

Stoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht) Stoffplan für die Arbeitsgemeinschaft des Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO (Teil Arbeitsrecht) 2 A. Betriebsverfassungsrecht I. Einführung und Grundbegriffe 1.) Mitbestimmung

Mehr

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats:

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: Überblick über die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: a) Gemäß 80 Abs. 2

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 2 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (8) Das Sozialauswahlerfordernis im Einzelnen

Mehr

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 33 Horst-Udo Niedenhoff Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung Ergebnisse einer Fallstudie aus dem Jahr

Mehr

6.3 Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern. 6.4 Kündigungsschutz von Initiatoren einer Betriebsratswahl, Wahlvorstand und Wahlbewerbern

6.3 Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern. 6.4 Kündigungsschutz von Initiatoren einer Betriebsratswahl, Wahlvorstand und Wahlbewerbern 6.3 Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben als solche keinen erhöhten Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG und 103 Abs.

Mehr

Löffler Steigelmann Krieger & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Löffler Steigelmann Krieger & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Für Betriebsräte Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei einer Versetzung Nach 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat unter Angaben von Gründen innerhalb einer Woche nach der Unterrichtung

Mehr

Löffler Steigelmann Krieger & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Löffler Steigelmann Krieger & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Für Betriebsräte Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats Führt der Arbeitgeber eine vorläufige personelle Maßnahme durch, ist der Betriebsrat nicht

Mehr

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Eine Fortbildung an 3 Tagen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie

Mehr

Vertragliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in tarifgebundenen Untenehmen mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern abweichend vom Tarifvertrag

Vertragliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in tarifgebundenen Untenehmen mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern abweichend vom Tarifvertrag Vertragliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in tarifgebundenen Untenehmen mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern abweichend vom Tarifvertrag Das Bundesarbeitsgericht hat am 15. Mai 2007 (1 ABR

Mehr

Konflikt um eine Eingruppierung

Konflikt um eine Eingruppierung Konflikt um eine Eingruppierung 1 HANDLUNGS- MÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATES Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. 22.10.2014 Gründe für Ein- oder Umgruppierung 2 Neueinstellung

Mehr

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 1 Entgrenzte Arbeitszeiten! Wieviel Flexibilität braucht ein Betrieb? Dokumentation von Arbeitszeiten der Arbeitgeber

Mehr

Alles im Blick. Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

Alles im Blick. Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen Alles im Blick Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen 1. Begriff Akte des Arbeitsgebers das Arbeitsverhältnis betreffend im Einzelfall den Beteiligungsrechten des Betriebsrats unterliegend

Mehr

Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG

Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Carsten Gebel, Jean-Martin Jünger, Gero Schneider Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG Ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte

Mehr

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern 14. April 2011, Dortmund Kurzer Überblick die Akteure... Leiharbeit und Betriebsverfassung Handlungsmöglichkeiten der

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Inhaltsübersicht. Mitbestimmung - Betrieb

Inhaltsübersicht. Mitbestimmung - Betrieb Mitbestimmung - Betrieb Inhaltsübersicht 1. Soziale Mitbestimmung 1.1 Ordnung des Betriebes gem. 87 Abs. 1 BetrVG 1.2 Tägliche Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1.3 Veränderung der betriebsüblichen

Mehr

Auslandsbeschäftigung und Betriebsverfassung

Auslandsbeschäftigung und Betriebsverfassung VORTRAGSREIHE Donnerstag, 26. Januar 2006 17 Uhr Professor Dr. Martin Franzen Ludwig-Maximilians-Universität München Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht Auslandsbeschäftigung und Betriebsverfassung

Mehr

Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen

Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen Rechtsanwälte Kasper Knacke Partnerschaftsgesellschaft mbb Werfmershalde 22 D-70190 Stuttgart Referent: Dr. Wolfram Sitzenfrei Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehr

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Dirk Bartels Rechtsfolgen betriebsverfassungswidriger Versetzungen auf die Wirksamkeit der arbeitsvertraglichen Gestaltungsform unter besonderer Berücksichtigung der Änderungskündigung PETER LANG Europäischer

Mehr

Arbeitsrecht WS 2015/16

Arbeitsrecht WS 2015/16 Klausurenkurs zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht WS 2015/16 Klausur 5 - Lösung - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht 26.10.15 / Folie 1 Aufgabenteil A A. Beantworten Sie nachstehende

Mehr

20+1=20 Leiharbeitnehmer und betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte

20+1=20 Leiharbeitnehmer und betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte 20+1=20 Leiharbeitnehmer und betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte 29.02.2012 Ausgangslage (1) Das Arbeitsrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet von Schwellenwerten geprägt, an deren Erreichen,

Mehr

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht?

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht? Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? 8 Wer ist der Arbeitgeber? 9 Vertragsarbeitgeber 9 Betriebsarbeitgeber 9 Wer ist Arbeitgeber im Gemeinschaftsbetrieb? 9 Darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Weisungen geben?

Mehr

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht

Mehr

Gegenstand und Voraussetzungen

Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe

Mehr

Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg

Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg Begriffliches: Formen der Flexibilisierung Mittel und Wege der Entgeltflexibiliserung Individualarbeitsvertrag

Mehr

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Eine Fortbildung an 3 Tagen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie

Mehr

3. Organisation der Betriebsverfassung

3. Organisation der Betriebsverfassung 1. Betriebsversammlung 2. Europäischer Betriebsrat 3. Wirtschaftsausschuss 4. Jugend- und Auszubildendenvertretung 5. Weitere Organe der Betriebsverfassung a) Schwerbehindertenvertretung b) Sprecherausschuss

Mehr

DIE BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHTLICHE STELLUNG GEWERBSMÄSSIG ÜBERLASSENER ARBEITNEHMER

DIE BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHTLICHE STELLUNG GEWERBSMÄSSIG ÜBERLASSENER ARBEITNEHMER MICHAEL ERDLENBRUCH DIE BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHTLICHE STELLUNG GEWERBSMÄSSIG ÜBERLASSENER ARBEITNEHMER PETER LANG FrankfurtamMain Berlin Bern New York Paris Wien Inhaltsverzeichnis Einführung 1 Erster

Mehr

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)

Mehr

Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) 26.02.2007 1

Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) 26.02.2007 1 Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) 1 Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) Was bringt uns der TV Q? Formen der Qualifizierung Regelungen zu Kosten und Arbeitszeit Konfliktregelung Umsetzungsprozess 2 Qualifizierungsprozess

Mehr

1. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung gem. 87 BetrVG. Allgemeine Grundsätze

1. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung gem. 87 BetrVG. Allgemeine Grundsätze 1. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung gem. 87 BetrVG Allgemeine Grundsätze Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung Echtes Mitbestimmungsrecht Betrifft grds. nur Maßnahmen mit kollektiver

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte 3. Betriebliche Einigung Betriebsvereinbarung versus Regelungsabrede 4. Tarifvorrang

Mehr

Handlungsmöglichkeiten von Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb Spagat zwischen Wunsch und Möglichkeiten

Handlungsmöglichkeiten von Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb Spagat zwischen Wunsch und Möglichkeiten Handlungsmöglichkeiten von Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb Spagat zwischen Wunsch und Möglichkeiten IG Metall Baden-Württemberg Konferenz der Schwerbehindertenvertretungen am 22.04.2015 in Reutlingen

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Über den Einsatz von Leiharbeitnehmern und sonstigen betriebsfremden Beschäftigten zwischen Firma (Name, Anschrift) und dem Betriebsrat (Firma, Anschrift) Präambel Gegenstand der BV

Mehr

1. Betriebsverfassung/Betriebsräte: BetrVG Geltungsbereich des BetrVG Leitgedanken des BetrVG ( 2, 74 f. BetrVG) 17

1. Betriebsverfassung/Betriebsräte: BetrVG Geltungsbereich des BetrVG Leitgedanken des BetrVG ( 2, 74 f. BetrVG) 17 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 9 Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung 12 Arbeitnehmergruppen und Mitbestimmung 13 Betrieb, Unternehmen, Konzern, Holding 14 1. Betriebsverfassung/Betriebsräte:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Erster Teil: Einleitung 1

Inhaltsverzeichnis. Erster Teil: Einleitung 1 Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einleitung 1 A. Bestandsschutz im Arbeitsverhältnis in Osteuropa 1 I. Entwicklung von Wirtschaft und Recht in Osteuropa seit 1989 1 II. Kündigungsschutz und Abfindungsregelungen

Mehr

Fall 13: Lösungshinweise (1)

Fall 13: Lösungshinweise (1) Fall 13: Lösungshinweise (1) I. Mitbestimmung bei der Freibier-Bestellung? BR ist zur Mitwirkung / Mitbestimmung je nach Vorliegen einer Kompetenznorm des BetrVG berechtigt und verpflichtet. Ungeschriebene

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien

Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] werden für Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung folgende Auswahlrichtlinien gemäß

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung

Mehr

Dezember 2014. Liebe Leserinnen und Leser,

Dezember 2014. Liebe Leserinnen und Leser, Dezember 2014 Liebe Leserinnen und Leser, in vielen Unternehmen hat der Einsatz von Fremdpersonal erheblich zugenommen. Vor diesem Hintergrund plant die große Koalition, die Rahmenbedingungen für den Einsatz

Mehr

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und Betriebsführung GmbH 9. Symposium Krankenhaus und Recht München, 20. November 2014 Aktuelle

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................

Mehr

KARSTADT SPEZIAL SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE 2. HALBJAHR 2015 ÜBERSICHT. Einführung ins Betriebsverfassungsgesetz, Teil 1

KARSTADT SPEZIAL SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE 2. HALBJAHR 2015 ÜBERSICHT. Einführung ins Betriebsverfassungsgesetz, Teil 1 KARSTADT SPEZIAL SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE 2. HALBJAHR 2015 ÜBERSICHT Einführung ins Betriebsverfassungsgesetz, Teil 1 19. - 21.08.2015 Timmendorfer Strand Wirtschaft aktuell für Betriebsräte, Aufbau 2

Mehr

Mitbestimmungsrechte JAV und Betriebsrat

Mitbestimmungsrechte JAV und Betriebsrat Mitbestimmungsrechte JAV und Betriebsrat Grundlagen Zwar stehen der JAV nach 70 BetrVG Überwachungspflichten und -rechte (f Allgemeine Aufgaben) zu, die sich insbesondere auf das Berufsbildungsgesetz und

Mehr

akalogoeinf_2 akaclose

akalogoeinf_2 akaclose akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt

Mehr

Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten

Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Unter besonderer Berücksichtigung des Betriebsarztes von Dr. Christian Ehrich CFM C.F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Mehr

ab 1340 ** Betriebsverfassungsrecht Teil III Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten INHALTE

ab 1340 ** Betriebsverfassungsrecht Teil III Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten INHALTE Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsverfassungsrecht Teil III Einstellungen, Versetzungen und leider auch Kündigungen sind zentrale Themen der Betriebsratsarbeit. Gut

Mehr

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (dritter Teil) 1. Inhalte und Grenzen des freiwilligen Sozialplans BAG vom 08.12.1976, AP

Mehr

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Inaugural-Dissertation Zur Erlangung des Grades der Doktorin des Rechts am Fachbereich Rechtswissenschaft

Mehr

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit Planung: AG stellt erste Überlegungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb an Entscheidung: AG entscheidet sich für den Vollzug der Maßnahme (geplanter Einsatz) Wahrnehmung der Beteiligungsrechte

Mehr

Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat

Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat 12. IG Metall Tagung für Personal in der beruflichen Bildung Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat Was bringt uns ein Bildungsausschuss des BR? Kompetenz

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Vorwort zur 5. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 19 Literaturverzeichnis... 35 Betriebsverfassungsgesetz Einleitung - Einführung in das System der Betriebsverfassung... 77

Mehr

Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG

Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG 1. Dezember 2010 Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 19, 20095 Tel: 040 30 96 51 14,

Mehr

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Jean-Martin Jünger, Carsten Gebel Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten Verlag Dashöfer Jean-Martin Jünger, Carsten

Mehr

Seite Vorwort zur 10. Auflage... V. Betriebsverfassungsgesetz Einleitung BetrVG Erster Teil Allgemeine Vorschriften...

Seite Vorwort zur 10. Auflage... V. Betriebsverfassungsgesetz Einleitung BetrVG Erster Teil Allgemeine Vorschriften... Inhaltsübersicht Seite Vorwort zur 10. Auflage... V Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXVII Betriebsverfassungsgesetz... 1

Mehr

Befristete Beschäftigung

Befristete Beschäftigung Befristete Beschäftigung Dr. Nadine Zeibig, Leiterin Referat Arbeits- und Sozialrecht, WSI Hans-Böckler-Stiftung HBS-Fachgespräch Prekäre Arbeitsverhältnisse 19.04.2012 www.boeckler.de Gesetzliche Regelungen

Mehr

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16 Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar begründet von Prof. Karl Fittingt Ministerialdirektor a. D. 21., neubearbeitete Auflage Heinrich Kaiser >. Dr. jur. Friedrich Heither Ministerialdirigent Vorsitzender

Mehr

Integration und Mitbestimmung

Integration und Mitbestimmung Integration und Mitbestimmung Handlungsansätze des Betriebsrats gegen Diskriminierung - Schwerpunkt: Bildung A. Integration B. Mitbestimmung C. Qualifizierung D. Personalplanung A. Integration Eine gängige

Mehr

Einstellung von Mitarbeitern

Einstellung von Mitarbeitern Arbeitshilfen für Betriebsräte Lerch Weinbrenner Antworten für die Praxis Einstellung von Mitarbeitern Begriff Verfahren Zustimmungsverweigerung 2. Auflage Verlag Vahlen Einleitung Einstellung von Mitarbeitern

Mehr

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:

Mehr

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Ariane Loof Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht RHOMBOS-VERLAG BERLIN 1 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche

Mehr

Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz ( 74 105)

Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz ( 74 105) Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz ( 74 105) Kedua GmbH Wallenr Straße 1 13435 Berlin BetrVG Ausfertigungsdatum: 15.01.1972 Vollzitat: "Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar begründet von Prof. Karl Fitting f Ministerialdirektor a.d. 22., neubearbeitete Auflage [ХЭН1ЧЭ1:. Dr. jur. Gerd Engels V 0АЙЗМ Ingrid Schmidt Ministerialdirigent

Mehr

Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE

Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.

Mehr

Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht

Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 Kollektives Arbeitsrecht Dr. Reinhard Richardi Herausgegeben von Dr. Otfried Wlotzke Professor an der Universität Ministerialdirektor a. D. Regensburg Honorarprofessor

Mehr

DirektionsR / WeisungsR des Arbeitgebers Was ist das?

DirektionsR / WeisungsR des Arbeitgebers Was ist das? DirektionsR / WeisungsR des Arbeitgebers Was ist das? Arbeitgeber Arbeitsvertrag umschreibt rahmenmäßig die Leistungspflicht des AN s Arbeitnehmer Weisungsrecht: Konkretisierung der Leistungspflicht Direktionsrecht

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Sinn der Arbeitnehmerüberlassung: Überbrückung von Personalengpässen Flexibilisierung der Belegschaft Wegfall des Kündigungsschutzes bzgl. der Leiharbeitnehmer Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos

Mehr

HAUFE RECHT KOMMENTAR BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ. Kommentar zum BetrVG mit Gestaltimgshinweisen und Beispielen für die Praxis

HAUFE RECHT KOMMENTAR BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ. Kommentar zum BetrVG mit Gestaltimgshinweisen und Beispielen für die Praxis HAUFE RECHT KOMMENTAR BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ Kommentar zum BetrVG mit Gestaltimgshinweisen und Beispielen für die Praxis Dietmar Heise Dr. Mark Lembke Dr. Robert v. Stemau-Stemruck u. a. :(o.'1 ist

Mehr

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 1

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 1 Kollektives Arbeitsrecht 25. Teil: Betriebsverfassungsrecht XV Die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II: Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich I. Sozialplan ( 112) 1.Begriff

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates HSI-Tagung 26. Januar 2016 Frankfurt/Main Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht Themenüberblick Ordnung und Verhalten im Betrieb

Mehr

Inhaltsübersicht. Kündigung - verhaltensbedingt: Mitbestimmung

Inhaltsübersicht. Kündigung - verhaltensbedingt: Mitbestimmung Kündigung - verhaltensbedingt: Mitbestimmung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Spezielle Anhörungsfragen bei einer verhaltensbedingten Kündigung 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Anhörungsfehler

Mehr

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner. Akademie

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner.  Akademie RWGA Raiffeisenstraße10-16 51503 Rösrath-Forsbach Rundschreiben A207/2016 An die Kreditgenossenschaften Ansprechpartner: K. Egbert/M. Köhler Durchwahl: 0251 7186-8003 Direktfax: 0251 7186-8199 E-Mail:

Mehr

Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing

Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing Kapitel 4 Mitbestimmungen im Unternehmen 1 Mitbestimmung im Unternehmen Arten Betriebsrat Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 2 Die personelle Ausstattung des Betriebsrates Betriebsgröße (Mitarbeiter)

Mehr