MMR. MultiMedia und Recht 7/2011. MMR-Beilage. Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr THOMAS HOEREN / ARNE NEUBAUER (Hrsg.

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1 Zeitschrift für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht MMR MultiMedia und Recht IT-Vertragsrecht und ecommerce Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht Immaterialgüterrecht Telekommunikations- und Medienrecht Datenschutzrecht Verfahrensrecht THOMAS HOEREN / ARNE NEUBAUER (Hrsg.) Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 Herausgeber: Dietrich Beese Dorothee Belz Dr. Michael Bertrams Prof. Dr. Herbert Burkert Prof. Dr. Oliver Castendyk Jürgen Doetz Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle Prof. Dr. Reto M. Hilty Prof. Dr. Thomas Hoeren Prof. Dr. Bernd Holznagel Dr. Christine Kahlen Prof. Dr. Günter Knieps Wolfgang Kopf Christopher Kuner Matthias Kurth Prof. Dr. Wernhard Möschel Robert Queck Prof. Dr. Peter Raue Dr. Wolfgang von Reinersdorff Prof. Dr. Alexander Roßnagel Prof. Dr. Joachim Scherer Dr. Raimund Schütz Prof. Dr. Ulrich Sieber Dr. Axel Spies Prof. Dr. Gerald Spindler Prof. Dr. Eike Ullmann 2 I. IT-Vertragsrecht (MARTIN HECHELTJEN) 4 II. Verbraucherschutzrecht und ecommerce (CHRISTIAN MOMMERS) 6 III. Haftung im Internet (DANIEL WÖRHEIDE) 10 IV. Onlinewerbung und Lauterkeitsrecht (JULIA SEILER) 14 V. Domain- und Kennzeichenrecht (JOHANNES FRANCK) 16 VI. Urheberrecht (EVA-MARIA HERRING) 21 VII. Persönlichkeitsrechte und sonstige Immaterialgüterrechte (JULIA ARIELLA BILEK) 25 VIII. Telekommunikationsrecht (JENS STAMMER) 28 IX. Medienrecht (ARNE NEUBAUER) 31 X. Computer- und Internetstrafrecht (CLARISSA OTTO) 34 XI. Datenschutzrecht (VERENA STEIGERT) 40 XII. Verfahrensrechtliche Fragen (MATTHIAS FÖRSTERLING) 44 XIII. Internationale Aspekte (PATRICIA MARIA ROGOSCH) MMR-Beilage 7/2011 Seiten Jahrgang 8. Juli 2011 Verlag C.H.Beck München

2 Inhaltsverzeichnis I. Schwerpunkt 1: IT-Vertragsrecht (MARTINHECHELTJEN) Vertragstypologische Einordnung und Auslegung vonit-verträgen CloudComputing II. Schwerpunkt 2: Verbraucherschutzrecht und ecommerce (CHRISTIANMOMMERS) Widerrufs-undRückgaberecht Widerrufsbelehrungund-frist KostentragungundWertersatz VertragsschlussundLieferung III. Schwerpunkt 3: Haftung im Internet (DANIELWÖRHEIDE) HaftungvonPrivatpersonen Haftung von Betreibern von Internetportalen Haftung im Zusammenhang mit Suchmaschinen 7 4. Haftung im Zusammenhang mit Filesharing- Systemen IV. Schwerpunkt 4: Onlinewerbung und Lauterkeitsrecht (JULIASEILER) SpamundTelefonwerbung Mitbewerberbehinderung Notwendige(Preis-)Angaben Unterlassungsverträge und Abmahnungen V. Schwerpunkt 5: Domain- und Kennzeichenrecht (JOHANNESFRANCK) Kennzeichenrecht GoogleAdWords Namensrecht Standesrecht VI. Schwerpunkt 6: Urheberrecht (EVA-MARIAHERRING) Auskunftsanspruch Datenbanken Software Musik,Töne,Bilder,Videos,Fernsehen Geräteabgabe VIII. Schwerpunkt 8: Telekommunikationsrecht (JENSSTAMMER) Marktregulierung NetzneutralitätundKundenschutz FrequenzenundBreitbandausbau TKG-Novellierung IX. Schwerpunkt 9: Medienrecht (ARNE NEUBAUER) Rundfunkrecht Glücksspiel Jugendschutz X. Schwerpunkt 10: Computer- und Internetstrafrecht (CLARISSAOTTO) Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer DarstellungenimInternet AusspähenvonDaten Skimming Schwarzsurfen Strafprozessrecht XI. Schwerpunkt 11: Datenschutzrecht (VERENA STEIGERT) Vorratsdatenspeicherung Beschäftigtendatenschutz Geodaten/GoogleStreetView Sonstiges XII. Schwerpunkt 12: Verfahrensrechtliche Fragen (MATTHIAS FÖRSTERLING) Zuständigkeiten Formfragen Beweisfragen ProzesskostenundStreitwerte XIII. Schwerpunkt 13: Internationale Aspekte (PATRICIA MARIA ROGOSCH) Urheberrecht Patent-, Marken-, Domain- und Kennzeichenrecht Datenschutzrecht Medienrecht VII. Schwerpunkt 7: Persönlichkeitsrechte und sonstige Immaterialgüterrechte (JULIA ARIELLA BILEK) Bewertungsforen Onlinearchive und Verdachtsberichterstattung. 21

3 c Zeitschrift für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht MMR MultiMedia und Recht 7/2011 HERAUSGEBER Dietrich Beese, Rechtsanwalt, Hamburg Dorothee Belz, Director Legal & Corporate Affairs, Microsoft Deutschland GmbH, Unterschleißheim Dr. Michael Bertrams, Präsident VerfGH und OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster Prof. Dr. Herbert Burkert, Forschungsstelle für Informationsrecht, Universität St. Gallen RA Prof. Dr. Oliver Castendyk, Universität Potsdam/ Erich Pommer Institut, Potsdam Jürgen Doetz, Präsident Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.v. (VPRT), Berlin/Präsident der Fernsehakademie Mitteldeutschland, Leipzig Prof. Dr. Carl- Eugen Eberle, Justitiar ZDF, Mainz Prof. Dr. Reto M. Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München/Ordinarius an der Universität Zürich Prof. Dr. Thomas Hoeren,Direktor der Zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Universität Münster Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor der Öffentlichrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster Dr. Christine Kahlen, Ministerialrätin Medienrecht; Medienwirtschaft; Neue Dienste, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin Prof. Dr. Günter Knieps, Direktor des Instituts für Verkehrswissenschaft und Regionalpolitik, Universität Freiburg Wolfgang Kopf, Leiter des Zentralbereichs Politische Interessenvertretung und Regulierung, Deutsche Telekom AG, Bonn Christopher Kuner J.D., LL.M., Attorney at Law, Hunton & Williams, Brüssel Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn Prof. Dr. Wernhard Möschel, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWi/Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Universität Tübingen Robert Queck,Maître de Conférences, Centre de Recherches Informatique et Droit (CRID), Universität Namur, Belgien RA Prof. Dr. Peter Raue, Hogan & Hartson Raue L.L.P. Berlin RA Dr. Wolfgang von Reinersdorff, Justitiar Deutsche Netzmarketing GmbH, Köln/Heuking Kühn Lüer Wojtek, Hamburg Prof. Dr. Alexander Roßnagel, UniversitätGH Kassel/wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken RA Prof. Dr. Joachim Scherer, Baker & McKenzie, Frankfurt a.m. RA Dr. Raimund Schütz, Loschelder Rechtsanwälte, Köln Prof. Dr. Ulrich Sieber, Direktor und Leiter der strafrechtlichen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg / Honorarprofessor und Leiter des Rechtsinformatikzentrums an der Ludwig-Maximilians-Universität, München RA Dr. Axel Spies, Bingham McCutchen, Washington DC Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen Prof. Dr. Eike Ullmann, Vors. Richter des I. Zivilsenats am BGH a.d., Karlsruhe REDAKTION Anke Zimmer-Helfrich, Chefredakteurin RAin Ruth Schrödl,Redakteurin Marianne Gerstmeyr, Redaktionsassistentin Wilhelmstr. 9, München BEILAGE THOMAS HOEREN / ARNE NEUBAUER (Hrsg.) Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 Das Internet- und Multimediarecht mit seinen verschiedenen Facetten hat sich längst vom rechtswissenschaftlichen Nebengebiet zu einem zentralen Thema in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Die Entscheidungen und Beiträge im Jahr 2010 zeigen deutlich die enormen Veränderungen und Entwicklungen in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die Nachfrage nach Cloud-Computing ist deutlich gestiegen. Dennoch gibt es noch einige vertrags- und besonders datenschutzrechtliche Fragestellungen zu klären. Diese Themen fanden in der Literatur breite Berücksichtigung. Im Bereich des E-Commerce gestalten sich die Informationspflichten der Verbraucher im Fernabsatz zunehmend unübersichtlich. Bei der heftig diskutierten Frage der Kostentragungspflicht für die Hinsendung der Ware nach erfolgtem Widerruf entschied der EuGH zu Gunsten der Verbraucher. In Deutschland hatte sich der BGH in einem vielbeachteten Urteil mit der Haftung einer Privatperson als Inhaber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses auseinanderzusetzen. Zur Lösung des Falls zog das Gericht, wie auch in anderen Fällen mittelbarer Urheberrechtsverletzungen, die Grundsätze der Störerhaftung heran. Prägend im Domainund Kennzeichenrecht war die Beantwortung der Vorlagefrage des BGH durch den EuGH in Sachen bananabay. Der Markeninhaber darf einem Dritten die Nutzung eines mit seiner Marke identischen Schlüsselworts bei Google AdWords untersagen. Der Handel mit Gebrauchtsoftware war das zentrale Thema im Bereich des Urheberrechts. In der Half-Life 2-Entscheidung äußerte sich der BGH erstmals mit allgemeingültigen Aussagen zum urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz. Die Beantwortung der Vorlagefragen in Sachen Internet-Glücksspiel und staatliches Sportwettenmonopol durch den EuGH wardas bestimmende Thema im Medienrecht; die europäische Dienstleistungsfreiheit wurde durch diese Entscheidungen gestärkt. Datenschutzrechtlich stand die Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung im Mittelpunkt. Das Gericht erklärte die bisherigen Regelungen zwar für verfassungswidrig, erklärte die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten jedoch nicht für schlechthin unvereinbar mit dem GG. Nicht zuletzt fand eine Entscheidung des BGH zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte viel Beachtung. Diese sei dann gegeben, wenn eine Kollision der widerstreitenden Interessen im Inland eintreten könne. Die folgenden Seiten bieten zu diesen und vielen weiteren Themen ausführliche Informationen. In den dreizehn Schwerpunkten werden die jeweils wichtigsten Aspekte in einem Text kurz dargestellt. Anschließend folgt in einer Tabelle eine umfassende Zeitschriftenauswertung. Professor Dr. Thomas Hoeren ist Direktor der Zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster. Arne Neubauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM. Die Autoren der einzelnen Schwerpunkte sind ebenfalls Mitarbeiter des ITM.

4 I. Schwerpunkt 1: IT-Vertragsrecht Der Schwerpunkt IT-Vertragsrecht befasst sich neben allgemeinen Fragen zur Vertragsgestaltung auch mit den Problemen der vertragstypologischen Einordnung und Auslegung von IT-Verträgen. Auf Grund der sich ausweitenden Diskussion rund um die vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen des Cloud Computing werden zudem neue Entwicklungen aus dem Bereich der Datenwolke behandelt. 1. Vertragstypologische Einordnung und Auslegung von IT-Verträgen Mit seinem U. v zur Auslegung von 651 BGB hat der 7. Zivilsenat des BGH (3) der Diskussion rund um die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen neuen Schwung verliehen. Er entschied, dass auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen Kaufrecht anzuwenden ist undverträge, diealleindie Lieferung von herzustellendenbeweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, nach Maßgabe des 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen sind. Schweinoch (5) überträgt diese Entscheidung auf IT-Projekte. Maume/Wilser (1) hingegen sind nicht der Auffassung, dass der BGH auch die Erstellung von Software im Blick hatte. Müller-Hengstenberg (2) ist ebenfalls der Ansicht, dass die BGH-Entscheidung zwar einige Ansätze enthält, die von Bedeutung sind, diese aber nicht uneingeschränkt auf IT-Projekte angewendet werden können. Mit der Rechtsnatur eines Internet-System-Vertrags hatte sich der 3. Senat des BGH (1) zu befassen. Durch sein U. v bestätigte er die durch das LG Düsseldorf vorgenommene Qualifizierung eines Internet-System-Vertrags als Werkvertrag i.s.d. 631 BGB (MMR 2009, 867). Mit der Auslegung eines Internet- System-Vertrags und der Bestimmbarkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile befasste sich das OLG Koblenz (5). Hiernach kann der Antrag auf Abschluss eines atypischen Vertrags (hier: Zusatzvereinbarung zu einem Softwareüberlassungs- und Pflegevertrag) regelmäßig nur dann als hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar angesehen werden, wenn er eine den angestrebten Vertragszweck deutlich machende, in sich geschlossene und verständliche Regelung enthält. Die Schwierigkeiten einer vertragstypologischen Einordnung von modernen IT-Projekten wie V-Modell, Prototyping, Agile Programming, Xtrem Programming oder Rapid Development werden von Schneider (4) aufgegriffen. Der Beitrag von Witte (8) knüpft an diesen Überblick an und untersucht im Besonderen die Rechtsnatur eines Vertrags über agiles Programmieren. A. Rechtsprechung Lapp (31) beschreibt im Anschluss daran die Auswirkungen von Agile und Extrem Programming auf die Pflichten des Auftraggebers zu Mitwirkung und Kooperation sowie auf die Interaktion der Beteiligten im IT-Projekt. 2. Cloud Computing Bereits im Jahr 2009 war eine rege Diskussion über juristische Problemfelder im Bereich des Cloud Computing entstanden. Das zunehmende Interesse der IT-Branche und die immer umfangreicheren Cloud-Dienstleistungen führten auch im Jahr 2010 zu einer Vielzahl von Beiträgen, welche die Diskussion rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen des Cloud Computing vorantrieben. Wie Weichert (18) zutreffend feststellt, kommt der IT- Vertragsgestaltung in diesem Bereich eine zentrale Bedeutung zu, da eine Vielzahl der mit Cloud-Datenverarbeitung verbundenen rechtlichen Fragen bisher keiner gesetzlichen Regelung zugeführt wurde. Cloud Computing ist zwar ein neues IT-Konzept, es basiert jedoch auf IT-Systemen-Grundlagen wie etwa Grid-Computing, Application Service Provider oder Daten-Outsourcing und umfasst weitere bereits bekannte IT-Systeme. Um die rechtliche Seite zu verstehen, muss zunächst eine klare Abgrenzung zu diesen vergleichbaren, teilweise integrierten Systemen erfolgen. Schuster/Reichl (17) gehen diesen Abgrenzungsfragen nach und stellen heraus, welche Unterschiede zwischen herkömmlichem Outsourcing, ASP und Cloud Computing bestehen. Hierbei wird auch dargestellt, inwieweit bei den neuen Fragen zum Cloud Computing auf Erfahrungen aus den Bereichen ASP und Outsourcing zurückgegriffen werden kann. Heidrich/Wegener (12) gehen weiter auf die Frage nach der Sicherheit in der Datenwolke ein und kommen zu dem Schluss, dass erhebliche datenschutzrechtliche Risiken bei der Verlagerung von personenbezogenen Daten in die Cloud bestehen bleiben. Diese Risiken erfordern, so die Autoren, umfangreiche und detaillierte Verträge mit dem Cloud-Anbieter, die alle problematischen Punkte regeln. Chancen, Risiken und Modelle des Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung werden von Schulz (16) bewertet. Bierekoven (9) zeigt die wesentlichen Besonderheiten der bisher bekannt gewordenen Lizenzierungsmodelle beim Cloud Computing und die daraus resultierenden Folgen für die Vertragsgestaltung auf. Sie empfiehlt, bei der Gestaltung von Verträgen über IT-Services im Einzelnen zu prüfen, welche Leistungen zur Verfügung gestellt werden, und sich im Zweifelsfall vom Anbieter versichern zu lassen, dass er die zur Bereitstellung der konkreten Services erforderlichen Rechte ohne Einschränkung innehat. Zu datenschutzrechtlichen Aspekten s. Schwerpunkt 11. MARTIN HECHELTJEN Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle 1. Vertragstypologische Einordung und Auslegung von IT-Verträgen (1) BGH U.v III ZR 79/09 Rechtsnatur eines Internet-System-Vertrags MMR 2010, 398 = BB 2010, 1051 m. Anm. Schirmbacher = CR 2010, 327 m. Anm. Hilber/ Rabus = GRUR-Prax 2010, 186 m. Anm. Lindhorst = K&R 2010, 347 m. Anm. Pohle = LMK 2010, m. Anm. Hoeren = WuB 2010, 463 m. Anm. Spindler/Volkmann (2) BGH U.v X ZR 82/07 Abgrenzung zwischen Werkvertrag und CR 2010, 580 Werklieferungsvertrag (3) BGH U.v VII ZR 151/08 Anwendbarkeit von Kaufvertragsrecht auf MMR 2010, 23 Werklieferungsverträge (4) OLG Bamberg U.v U 51/10 Gerichtsstand bei Rücktritt von Serversoftware- CR 2010, 630 Wartungsvertrag (5) OLG Koblenz U.v U 1355/09 Auslegung eines Internet-System-Vertrags CR 2010, 706 = MMR-Aktuell 2011, (Ls.) 2. Sonstiges (6) BGH U.v VII ZR 224/08 Leistungsaufforderung bei Softwarevertrag MMR 2010, 533 (7) BGH U.v III ZR 93/09 Videoportal (Dienstvertrag/AGB) MMR 2010, 90 2 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

5 Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle (8) OLG Koblenz U.v U 1388/09 Webhosting-AGB MMR 2010, 815 (9) OLG Koblenz U.v U 1492/09 Pflichtverletzung bei PC-Virusbekämpfung CR 2010, 704 (10) OLG München U.v U 3515/09 Internationale Zuständigkeit bei Softwareentwicklungsverträgen (11) LG Köln U.v O 77/06 Schadensersatzpflicht bei fortgeführter Softwarenutzung nach Unternehmenskauf (12) LG Mannheim U.v O 27/09 Verbot der Aufspaltung von Softwarelizenzen in AGB MMR 2010, 649 m. Anm. Witte = ITRB 2010, 131 m. Anm. Elteste CR 2010, 576 m. Anm. Redeker MMR 2010, 323 (13) LG Düsseldorf U.v S 28/09 Vorleistungspflicht bei Internet-System-Vertrag MMR 2010, 243 (14) LG Düsseldorf U.v S 327/08 Arglistanfechtung bei Internet-System-Vertrag MMR 2010, 244 B. Literatur Verfasser Titel Fundstelle 1. Vertragstypologische Einordung und Auslegung von IT-Verträgen (1) Maume/Wilser Viel Lärm um nichts? Zur Anwendung von 651 BGB auf IT-Verträge CR 2010, 209 (2) Müller-Hengstenberg Ist das Kaufrecht auf alle IT-Projektverträge anwendbar? NJW 2010, 1181 (3) Schneider Bestimmung und Berücksichtigung der gewöhnlichen Verwendung bei IT-Verträgen ITRB 2010, 241 (4) Schneider Neue IT-Projektmethoden und altes Vertragsrecht. Herausforderungen für die Gestaltung von Erstellungs- und Anpassungsverträgen ITRB 2010, 18 (5) Schweinoch Geänderte Vertragstypen in Software-Projekten CR 2010, 1 (6) Söbbing Die rechtliche Betrachtung von IT-Projekten MMR 2010, 222 (7) Stiemerling Das IT-Projekt im Konflikt mit dem vertraglich definierten Regelwerk ITRB 2010, 289 (8) Witte Agiles Programmieren und 651 BGB ITRB 2010, Cloud Computing (9) Bierekoven Lizenzierung in der Cloud ITRB 2010, 42 (10) Birk/Wegener Über den Wolken: Cloud Computing im Überblick DuD 2010, 641 (11) Böhret Schönes Wetter in der Wolke. Kriterien für transparente und sichere Auslagerung von Daten in der Cloud IT-Grundschutz 2010, 23 (12) Heidrich/Wegener Sichere Datenwolken Cloud Computing und Datenschutz MMR 2010, 803 (13) Nägele/Jacobs Rechtsfragen des Cloud Computing ZUM 2010, 281 (14) Nordmeier Cloud Computing und Internationales Privatrecht. Anwendbares Recht bei der Schädigung von in Datenwolken gespeicherten Daten MMR 2010, 151 (15) Schneider Cloud Computing: Klare Sicht in der Wolke. Rechtliche Lösungsansätze für sicheres Cloud Computing IT-Grundschutz 2010, 10 (16) Schulz Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung. Chancen Risiken Modelle MMR 2010, 75 (17) Schuster/Reichl Cloud Computing & SaaS: Was sind die wirklich neuen Fragen? CR 2010, 38 (18) Weichert Cloud Computing und Datenschutz DuD 2010, 679 Zu datenschutzrechtlichen Aspekten des Cloud Computing s. die Tabelle in Schwerpunkt Outsourcing (19) Gabel/Steinhauer Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen für das Outsourcing durch Versicherungsunternehmen VersR 2010, 177 (20) Hörl Auswirkungen der InvMaRisk auf IT-Outsourcingverträge ITRB 2010, 217 (21)Hörl Klauselgestaltung bei IT-Outsourcingverträgen nach der InvMaRisk ITRB 2010, 264 (22) Klett/Hilberg Die neue DIN-Spezifikation für das Outsourcing Inhalt und praktische Anwendung CR 2010, Sonstiges (23) Auer-Reinsdorff Feststellung der versprochenen Leistungen beim Einsatz agiler Projektmethoden ITRB 2010, 92 (24) Bischof/Witzel Besonderheiten des US-Urheberrechts für die Gestaltung von IT-Verträgen ITRB 2010, 260 (25) Bischof/Witzel Grundzüge des US-Vertragsrechts für die Gestaltung von IT-Verträgen ITRB 2010, 168 (26) Intveen Vertragsrechtliche Details zu Softwarepflegeverträgen ITRB 2010, 90 (27) Intveen Einzelheiten zu Verträgen über die Erstellung von IT-Pflichtheften ITRB 2010, 238 (28) Keller-Stoltenhoff/ Müller/Spitzer Die neuen EVB-IT Systemlieferung CR 2010, 147 (29) Koch Agile Softwareentwicklung Dokumentation, Qualitätssicherung und Kundenmitwirkung ITRB 2010, 114 (30) Kremer Gestaltung von Verträgen für agile Softwareerstellung ITRB 2010, 283 (31) Lapp Interaktion und Kooperation bei IT-Projekten ITRB 2010, 68 (32) Lejeune Auswirkungen der ROM I-Verordnung auf internationale IT-Verträge ITRB 2010, 66 (33) Mankowski Internationale Zuständigkeit am Erfüllungsort bei Softwareentwicklungsverträgen CR 2010, 137 (34) Müller-Hengstenberg/Kirn Welche Bedeutung haben Prototyp und Pilot sowie Prototyping- und Pilotierungsphase bei IT-Projekten? CR 2010, 8 (35) Redeker Vertrag über die Lieferung, Anpassung und Installation von Software bei Verwendung der EVB-IT Systemlieferung ITRB 2010, 255 MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

6 Verfasser Titel Fundstelle (36) Söbbing Besonderheiten des IT-Leasings ITRB 2010, 236 (37) Söbbing Einführung in das Recht der Informations-Technologie (IT-Recht) Jura 2010, 915 (38) Stiemerling/ Hirschmeier Software as a Service in der Praxis ITRB 2010, 146 (39)v. Holleben/Probst IT-Verträge der öffentlichen Hand Änderung durch die Vergaberechtsreform CR 2010, 349 (40) Wäßle/Gatzweiler Die Mängelrüge bei Software K&R 2010, 18 II. Schwerpunkt 2: Verbraucherschutzrecht und ecommerce Das Jahr 2010 war geprägt durch die gesetzlichen Neuerungen im Fernabsatzrecht. Die faktische Gesetzeskraft der Musterwiderrufsbelehrung hat die Rechtslage vereinfacht. Trotzdem ergingen auch im Jahr 2010 wieder mehrere obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen zum Widerrufsrecht und zur Widerrufsbelehrung. Aufsehen erregt haben auch die Entscheidungen zur Versandkostentragung und zum Wertersatz i.r.d. Ausübung des Widerrufsrechts. 1. Widerrufs- und Rückgaberecht Mit seiner Entscheidung Rückgaberecht bei ebay hat der BGH (1) verschiedene offene Fragestellungen zur alten Rechtslage schlussendlich geklärt. Zunächst hat er wie erwartet die Formulierung Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung für nicht ausreichend erachtet. Föhlisch hinterfragt in seiner Anmerkung zu der Entscheidung, ob eine Aufzählung zahlreicher Paragrafen wie in der Musterwiderrufsbelehrung tatsächlich besser geeignet sei, den Verbraucher aufzuklären. Der BGH hat in seinem Urteil außerdem noch einmal ausgeführt, dass nur eine vollständige Verwendung des Musters die günstigen Rechtsfolgen des 14 Abs. 2 BGB-InfoV zur Anwendung bringt. In seiner Entscheidung zum Widerrufsrecht bei einem nichtigen Fernabsatzvertrag hat der BGH (2) festgestellt, dass dem Verbraucher auch bei sittenwidrigen Verträgen das Widerrufsrecht als schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag bzw. zur Abwicklung des Vertrags zusteht. Das OLG Hamm (5) hat ein Widerrufsrecht des Verbrauchers trotz Entfernung einer CD-Cellophanhülle bejaht. Der Cellophanhülle fehle es an der Prüf- und Besinnungsfunktion, sie werde vom Verbraucher daher nicht als Siegel i.s.d. 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB wahrgenommen. Das OLG Köln (3) hat sich mit einer weiteren Ausnahme des Widerrufsrechts befasst. Streitgegenständlich war die folgende Klausel: Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden. Das Gericht hat die Klausel für unzulässig erklärt. Die grundsätzliche Möglichkeit des Widerrufs sei zu trennen von der Frage, ob evtl. ein Wertersatz für angebrochene Kosmetikartikel zu leisten sei. Da es außerdem einen Markt für gebrauchte Gesichtscremes gebe, ähnlich dem Markt für Parfüm-Tester, sei auch unter diesem Gesichtspunkt die Ware zur Rücksendung geeignet und daher von der Ausnahme des 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht umfasst. 2. Widerrufsbelehrung und -frist Zum traten mehrere gesetzliche Neuerungen zur Widerrufsbelehrung in Kraft. Knuth (8) hinterfragt einige aktuelle Entwicklungen im Fernabsatzrecht und stellt die wichtigsten Änderungen dar. Ein Urteil des BGH (9) stellt klar, dass eine Belehrung auf einer Website dem Textformerfordernis nicht entspricht. Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen zu erteilenden Informationen müssten nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. 3. Kostentragung und Wertersatz Der EuGH (14) hat in seiner Entscheidung Heinrich Heine ausgeführt, dass die Kosten der Hinsendung der Ware bei ausgeübtemwiderrufvomunternehmerzutragensind.möglichsei aber eine Verpflichtung der Verbraucher, die Kosten der Rücksendung zu tragen. Mit den Konsequenzen und den offenen Fragen nach der Entscheidung befasst sich Ultsch in seiner Anmerkung. Der BGH (15) hatte in seiner Entscheidung, dem Urteil des EuGH folgend, die Kosten der Hinsendung dem Unternehmer auferlegt. Cichon befasst sich in ihrer Anmerkung zum Urteil ebenfalls mit den noch offenen Punkten, ungeklärt sei vor allem die Rechtslage bei der teilweisen Rücksendung von Bestellungen. Gleich mehrere obergerichtliche Entscheidungen befassten sich mit der wirksamen Vereinbarung der sog. 40-Euro- Klausel. Fraglich sei hierbei, ob neben der Erwähnung in der Widerrufsbelehrung eine weitere Vereinbarung in den AGB erfolgen müsse. Das OLG Stuttgart (19) hat das für einen Fall bejaht, in dem die Widerrufsbelehrung nicht Teil der AGB war. Eine weitere Vereinbarung fordern auch das OLG Hamburg (18), das OLG Hamm (17) und das OLG Koblenz (16). Die doppelte Aufführung sei keine bloße Förmelei, denn bei einer alleinigen Erwähnung in der Widerrufsbelehrung könne man den Text durchaus so verstehen, dass die Tragung der Kosten eine gesetzliche Folge des Widerrufs sei. Mit den praktischen Auswirkungen dieser Überlegungen und einer möglichen Dopplung des Textes direkt hintereinander setzt sich Föhlisch in seiner Anmerkung zur Entscheidung des OLG Hamburg (18) auseinander. 4. Vertragsschluss und Lieferung In seiner Entscheidung Gewährleistungsausschluss im Internet hat derbgh (22) hervorgehoben, dass die Ankündigung eines Gewährleistungsausschlusses ggü. Verbrauchern unzulässig ist und mit Unterlassungsansprüchen aus dem UWG angegriffen werden kann. Der unwirksame Haftungsausschluss stelle eine geschäftliche Handlung i.s.d. 2 Nr. 1 UWG dar, denn der Verwender erspare sich Kosten, wenn er Verbraucher von der Geltendmachung der Gewährleistungsrechte abhalte. Ohly stimmt inseiner Anmerkung der Entscheidung nur teilweise zu, er verweist außerdem auf das Risiko gerade für kleinere Unternehmen. Mit seiner Entscheidung Verbrauchereigenschaft bei Internetkäufen hat der BGH (23) einige neue Aspekte zur Verbrauchereigenschaft aufgezeigt. Das Urteil ist in sich jedoch nicht vollständig stimmig. Mit diesem Aspekt befasst sich auch Föhlisch in seiner Anmerkung. Das OLG Bremen (29) hat entschieden, dass eine Klausel, nach der die LieferzeitinderRegel1 2TagebeiDHL-Versand beträgt, unzulässig ist. Es sei für den Kunden nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmbar, wann er dem Verwender eine Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen könne. Eine solche Klausel ohne Benennung einer Endfrist für die Lieferung sei daher unwirksam. Das OLG Nürnberg (31) hat noch einmal klargestellt, dass eine Anpreisung von Produkten im Onlineshop nur eine invitatio ad offerendum darstellt. Selbst wenn auf Grund einer unklaren Bestellbestätigung eine Annahme des Angebots in Betracht käme, scheide diese nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus, wenn der Käufer den Verkäufer an einer offensichtlich falschen Preisangabe festhalten wolle. Für weitere Entscheidungen s. Schwerpunkt 4. CHRISTIAN MOMMERS 4 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

7 A. Rechtsprechung Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle 1. Widerrufs- und Rückgaberecht (1) BGH U.v VIII ZR 219/06 Rückgaberecht bei ebay MMR 2010, 166 m. Anm. Föhlisch = K&R 2010, 181 m. Anm. Buchmann = VuR 2010, 426 m. Anm. Ott = ITRB 2010, 50 m. Anm. Rössel (2) BGH U.v VIII ZR 318/08 Widerrufsrecht trotz Sittenwidrigkeit des Fernabsatzvertrags (3) OLG Köln B.v W 43/10 Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung in Fernabsatz-AGB Rücknahme von Kosmetika nur in unbenutztem Zustand (4) OLG Frankfurt/M. U.v U 49/09 Widerrufsrecht für im Internet angebotene Bahntickets (5) OLG Hamm U.v U 212/09 Widerrufsrecht trotz Öffnen der CD-Cellophanhülle (6) OLG Hamm U.v U 208/09 Widerrufsrecht und Kauf auf Probe Badeente MMR 2010, 618 (7) OLG Hamm U.v U 197/09 Kombination von Widerrufs- und Rückgaberecht MMR 2010, 698 im Onlinehandel (8) AG Köpenick U.v C 369/09 Widerruf eines Onlinekaufs über ein im Baukastensystem MMR 2010, 753 zusammengestelltes Notebook 2. Widerrufsbelehrung und -frist (9) BGH U.v I ZR 66/08 Keine Textform bei Widerrufsbelehrung auf Website Holzhocker (10) BGH U.v III ZR 73/09 Widerrufsbelehrung nach der Neufassung des 312d Abs. 3 BGB (11) OLG Hamburg U.v U 125/09 Anforderungen an eine Einleitung in einer Widerrufsbelehrung MMR 2010, 174 = ZGS 2010, 106 m. Anm. Skamel = BB 2010, 271 m. Anm. Schirmbacher = EWiR 2010, 413 m. Anm. Kulke = JR 2010, 297 m. Anm. Herbert = WuB 2010, 289 m. Anm. Lorenz = VuR 2010, 67 m. Anm. Szalai MMR 2010, 683 = VuR 2010, 430 m. Anm. Ott MMR 2010, 535 = VuR 2010, 428 m. Anm. Ott MMR 2010, 684 m. Anm. Föhlisch = K&R 2010, 411 m. Anm. Dehißelles (12) OLG Hamm U.v U 121/09 Belehrung über Fristbeginn GRUR-RR 2010, 214 (13) KG B.v W 105/09 Widerrufsbelehrung ohne Information über MMR 2010, 27 Rückzahlungsfrist des Unternehmers und Gefahrtragung bei Warenrücksendung 3. Kostentragung und Wertersatz (14) EuGH U.v Rs. C-511/08 Kosten der Zusendung einer Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts Heinrich Heine MMR 2011, 29 = K&R 2010, 813 m. Anm. Wäßle = BB 2010, 3111 m. Anm. Schirmbacher MMR 2010, 173 = K&R 2010, 110 m. Anm. Schöttle MMR 2011, 100 MMR 2010, 396 = K&R 2010, 394 m. Anm. Ultsch (15) BGH U.v VIII ZR 268/07 Hinsendekosten bei Widerruf MMR 2010, 676 = K&R 2010, 577 m. Anm. Cichon = BB 2010, 2197 m. Anm. Schirmbacher (16) OLG Koblenz B.v U 1283/09 Tragung von Rücksendekosten MMR 2010, 330 (Ls.) (17) OLG Hamm U.v U 180/09 Überwälzung der Rücksendekosten MMR 2010, 330 (Ls.) (18) OLG Hamburg B.v W 10/10 Doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel MMR 2010, 320 m. Anm. Föhlisch (19) OLG Stuttgart U.v U 51/09 40-Euro-Klausel außerhalb der Widerrufsbelehrung MMR 2010, 284 (20) OLG Koblenz U.v U 20/09 Übersendung einer bestellten Ware nach MMR 2010, 38 Eingang der Widerrufserklärung (21) LG Frankfurt/M. U.v O 123/09 Kosten der Rücksendung in Widerrufsbelehrung MMR 2010, Vertragsschluss und Lieferung (22) BGH U.v I ZR 34/08 Gewährleistungsausschluss im Internet MMR 2010, 821 = LMK 2011, m. Anm. Ohly (23) BGH U.v VIII ZR 7/09 Verbrauchereigenschaft bei Internetkäufen MMR 2010, 92 m. Anm. Föhlisch = K&R 2010, 37 m. Anm. Buchmann (24) OLG Hamburg B.v W 44/10 Korrekturmöglichkeiten bei Sofort-Kaufen - MMR 2010, 696 Angeboten auf ebay (25) OLG Köln U.v U 160/09 Unzulässige Schadensanzeigeklausel für MMR 2010, 619 Paketversand der Deutschen Post (26) OLG Hamm U.v I-4 U 205/09 Lieferfristklausel in AGB eines Onlinehändlers MMR 2010, 697 (27) OLG Hamm U.v U 177/09 Gewerbliches Handeln des ebay-verkäufers MMR 2010, 608 (28) OLG Hamburg U.v U 23/09 Garantie bei ebay-verkauf MMR 2010, 400 (29) OLG Bremen B.v W 55/09 Lieferzeit in der Regel 1 2 Tage bei DHL-Versand MMR 2010, 26 = ITRB 2010, 181 m. Anm. Stadler (30) OLG Hamm U.v I-4 U 71/09 Garantieerklärung in Internetangebot MMR 2010, 28 (31) OLG Nürnberg B.v U 622/09 Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Onlineshop MMR 2010, 31 (32) LG Leipzig U.v O 1799/09 Vertragsschluss im Versandhandel durch MMR 2010, 751 m. Anm. Wiese Auftragsbestätigung oder Warenversendung (33) LG Hamburg U.v O 637/08 Lieferfrist im Onlinehandel und Testkauf MMR 2010, 97 (Ls.) (34) AG München U.v C 27753/09 Bestellbestätigung eines Onlineshops MMR 2010, 687 MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

8 Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle 5. Abofallen (35) LG Mannheim U.v S 53/09 Abofalle im Internet; kostenpflichtiger Memberbereich (36) AG Marburg U.v C 981/09 (81) (37) AG Leipzig B.v C 10105/ 09 MMR 2010, 241 Täuschungshandlung bei Abofalle im Internet MMR 2010, 329 Abofalle: Unterlassungsanspruch gegen die Androhung eines Schufa-Eintrags nach Vertragsschluss im Internet MMR 2010, Sonstiges (38) OLG Dresden U.v U 1393/09 Energieverbrauchskennzeichnungspflicht im MMR 2010, 465 Onlinehandel (39) OLG Hamm U.v U 11/09 Impressum auf Mich -Seite eines ebay- MMR 2010, 29 Händlers (40) OLG Hamm U.v U 69/09 Kaufpreisrückerstattung bei Online-Eintrittskartenverkauf MMR 2010, 30 (41) OLG Köln B.v W 60/09 Internetwerbung für Neufahrzeug ohne Hinweis MMR 2010, 103 auf Leitfaden (42) LG Bremen U.v O 59/09 Werbung eines ebay-shops mit Ust.- MMR 2010, 97 (Ls.) Ausweisung (43) LG Köln U.v S 4/09 Löschung einer ebay-bewertung MMR 2010, 244 (Ls.) (44) AG Gummersbach B. Literatur U.v C 25/10 Schadensersatz bei Auktionsabbruch ITRB 2010, 229 m. Anm. Engels = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) Verfasser Titel Fundstelle (1) Bauerschmidt/ Fernabsatzhandel auf dem Prüfstand des Europarechts ZGS 2010, 202 Harnos (2) Blumenthal/Niclas Gesetzentwurf zum Wertersatz im Fernabsatz ITRB 2010, 149 (3) Buchmann/Majer Eine Button-Lösung für den elektronischen Geschäftsverkehr? Kritik am geplanten 312e Abs. 1a BGB K&R 2010, 635 (4) Föhlisch/Buchmann Globales Leihhaus Internet statt Onlinehandel? Wertersatz für Nutzungen nach fernabsatzrechtlichem MMR 2010, 3 Widerruf (5) Grohmann/ Kostentragung bei widerrufenen Fernabsatzgeschäften ZGS 2010, 250 Gruschinske (6) Härting/Schätzle Der Bundesgerichtshof zu den Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei ebay ZGS 2010, 168 (7) Hartmann Belehrung im elektronischen Fernabsatz. Zur aktuellen Halbwertszeit der Mustertexte CR 2010, 371 (8) Knuth Das neue Widerrufsrecht 2010 ein Weg zu mehr Rechtssicherheit? ZGS 2010, 253 (9) Ludwig Zum Widerrufsrecht bei unwirksamen Verbraucherverträgen ZGS 2010, 490 (10) Özfirat-Skubinn Der Fall Pia Messner Ein Entscheidungsvorschlag Zur Vereinbarkeit der deutschen Widerrufsfolgenregelung NJOZ 2010, 2006 in 357 BGB mit der Fernabsatzrichtlinie (11) Schröder Gesetz... zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht Rückblick und Ausblick NJW 2010, 1933 III. Schwerpunkt 3: Haftung im Internet Auch im letzten Jahr haben sich Rechtsprechung und Lit. wieder mit verschiedenen Haftungsfragen befasst, die sich im Zusammenhang mit der Internetnutzung ergaben. Viel Beachtung hat eine Entscheidung des BGH zur Haftung von Privatpersonen beim Betrieb eines ungesicherten WLAN-Anschlusses gefunden. Daneben sind in Bezug auf den Betrieb von Internetportalen und Suchmaschinen grundlegende Entscheidungen des BGH ergangen, durch welche die Haftung im Internet weiter ausdifferenziert worden ist. Weiterhin aktuell ist die Haftung der Betreiber von Filesharing-Systemen geblieben. 1. Haftung von Privatpersonen Erstmalig hattesich derbgh mit der Haftung einer Privatperson als Inhaber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses auseinanderzusetzen (63). Ausgangspunkt war der Umstand, dass ein Dritter, unter missbräuchlicher Verwendung des ungesicherten Netzzugangs, Urheberrechtsverletzungen begangen hatte. Das Gericht hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob auch der Anschlussinhaber hierfür haftet. Während das Gericht eine Schadensersatzpflicht ablehnte, zog es wie auch bei anderen Haftungsfragen im Zusammenhang mit mittelbaren Urheberrechtsverletzungen die Grundsätze der Störerhaftung zur Lösung des Falls heran: Den Inhaber eines WLAN-Anschlusses zum privaten Gebrauch treffe die Pflicht, die zum Erwerbszeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen anzuwenden, um Missbräuche zu vermeiden. Anderenfalls hafte er ggü. dem Rechteinhaber auf Beseitigung und Unterlassung. Daneben hattensichdiegerichteinbezugaufdiehaftungvonprivatpersonen insb. mit Haftungsfragen auf Grund von Bewertungen im Internet auseinanderzusetzen, die z.b. bei Online-Auktionsplattformen (70) oder auf eigenständigen Bewertungsportalen (66) abgegeben worden waren. 2. Haftung von Betreibern von Internetportalen Grundlegende Bedeutung hat die Entscheidung des BGH zur Haftung eines Portalbetreibers für Inhalte, die von Nutzern auf der Webplattform zur Verfügung gestellt worden sind (46). Das Gericht konkretisierte in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen, unter denen sich ein Portalbetreiber solche nutzergenerierten Inhalte zu eigen macht und damit für diese wie für eigenhändig geschaffene Inhalte einzustehen hat. Ein Zu-Eigen-Ma- 6 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

9 chen durch den Portalbetreiber könne sich z.b. daraus ergeben, dass der Betreiber die Inhalte vor der Freischaltung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfe und die Beiträge in sein eigenes Angebot integriere. I.E. begründete das Gericht auf diesem Wege die Haftung des Portalbetreibers. Die Entscheidung hat Auswirkungen über den konkreten Fall hinaus und ist z.b. für die Betreiber von Foto- und Videoportalen relevant: So hatte das KG bereits zuvor ein Zu-Eigen-Machen des Bildportalbetreibers u.a. deswegen bejaht, weil dieser die Nutzerinhalte zuvor kontrolliert hatte (57). Noch einen Schritt weiter ging das LG Hamburg, indem es ein Zu-Eigen-Machen der Inhalte durch eine Videoplattform auf Grund einer Gesamtabwägung bejahte, obwohl eine vorherige Kontrolle durch den Betreiber nicht stattgefunden hatte (58). 3. Haftung im Zusammenhang mit Suchmaschinen In 2010 entschied der BGH auchüberdieurheberrechtlichebewertung von Bildersuchmaschinen (30). Diese von Suchmaschinenbetreibern angebotene Funktion erlaubt es, sich die mit einem Suchbegriff verbundenen Bilder anzeigen zu lassen. In der Trefferliste finden sich Miniaturansichten (sog. Thumbnails) der gefundenen Bilder und ein Link zu der Webseite, auf der das Originalbild gefunden werden kann. Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einbeziehung eines urheberrechtlich geschützten Bilds durch den Suchmaschinenbetreiber eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Dies wurde im Ergebnis verneint, solange der Rechteinhaber das Bild auf einer Webseite ohne Einschränkung, d.h. insb. ohne Verwendung von Metatags, frei zugänglich gemacht hat. Zwar werde kein dingliches Nutzungsrecht eingeräumt bzw. schuldrechtlich in die Nutzung eingewilligt; es liege aber eine einfache, die Rechtsverletzung ausschließende Einwilligung in die Verwendung durch den Suchmaschinenbetreiber vor. Ein Widerruf dieser Einwilligung komme zwar in Betracht, könne aber nicht allein ggü. dem Suchmaschinenbetreiber erfolgen. Für Rechteinhaber folgt daraus, dass sie entsprechende Einschränkungen bei der Veröffentlichung des Bilds auf einer Webseite vornehmen müssen, wenn sie verhindern wollen, dass dieses durch Suchmaschinenbetreiber für die Bildersuchfunktion gespeichert und abgebildet wird. 4. Haftung im Zusammenhang mit Filesharing- Systemen Neue Entwicklungen ergaben sich auch für die Haftung der Anbieter von Filehosting-Diensten. Während insb. das OLG Hamburg (13) die Haftung eines entsprechenden Anbieters für Urheberrechtsverstöße nach den Grundsätzen der Störerhaftung bejahte, trat das OLG Düsseldorf dieser Auffassung in zwei Entscheidungen entgegen (10, 11): Beim Filehosting handele es sich um einen neutralen Dienst, sodass der Diensteanbieter weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen hafte, die Dritte unter Inanspruchnahme des Hosting-Angebots begingen. Auch die Voraussetzungen der Störerhaftung seien nicht erfüllt, da es an der Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten fehle. Insb. lehntedas Gericht die Durchführung einer Wortfilterung der gespeicherten Inhalte als unzumutbar ab: Diese sei in der Regel nicht geeignet, um Urheberrechtsverletzungen festzustellen. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung besteht somit in Anbetracht der divergierenden Auffassungen in der Rspr. Rechtsunsicherheit für Anbieter von Filehosting-Diensten. DANIEL WÖRHEIDE A. Rechtsprechung Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle 1. Haftung des Access-Providers (1) OLG Hamburg U.v U 60/09 Drittauskunft gegen Access-Provider MMR 2010, 338 (2) OLG Frankfurt/M. B.v W 53/09 u. 11 W 54/09 Kein Auskunftsanspruch auf Zuruf MMR 2010, 109 (3) OLG Frankfurt/M. B.v W 41/09 Keine Datenspeicherungspflicht des Access- Providers auf Zuruf (4) OLG Frankfurt/M. B.v W 45/09 Verfügungsgrund bei möglicher Internetsperre MMR 2010, 68 (5) LG Hamburg U.v O 604/08 Kein Anspruch auf zivilrechtliche Filter- und MMR 2010, 488 Sperrmaßnahmen gegen Access-Provider (6) LG München I U.v O 5535/09 Pflicht zur Verkehrsdatenspeicherung zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen 2. Haftung des Admin-C (7) OLG Stuttgart U.v U 16/09 Haftung des Admin-C für Markenrechtsverletzung MMR 2010, 62 m. Anm. Maaßen = K&R 2010, 201 m. Anm. Rößner MMR 2010, 111 m. Anm. von Petersdorff- Campen GRUR-RR 2010, 12 = MMR-Aktuell 2010, (8) OLG München U.v U 3008/08 Störerhaftung des Admin-C MMR 2010, Haftung im Zusammenhang mit Filesharing-Systemen (9) OLG Köln U.v U 31/10 Verwertbarkeit automatisiert ermittelter MMR 2010, 780 IP-Adresse in Filesharing-Verfahren (10) OLG Düsseldorf U.v I-20 U 8/10 Rapidshare II MMR 2010, 702 m. Anm. Schröder (11) OLG Düsseldorf U.v I-20 U 166/09 Rapidshare I MMR 2010, 483 m. Anm. Schröder = CR 2010, 473 m. Anm. Rössel = ZUM 2010, 600 m. Anm. Nordemann (12) OLG Köln U.v U 101/09 Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Tauschbörsenteilnahme MMR 2010, 281 m. Anm. Solmecke/Kalberg = CR 2010, 336 m. Anm. Kremer (13) OLG Hamburg U.v U 111/08 Sharehoster II MMR 2010, 51 m. Anm. Breyer (14) OLG Köln B.v W 95/09 Rechtsverletzung im Filesharing-Verfahren MMR 2010, 44 (15) LG Köln U.v O 596/09 Unterlassungsanspruch und Abmahnkosten bei Filesharing MMR 2010, 559 (16) LG Köln U.v O 241/09 Anspruch auf Filesharing-Abmahnkosten mangels substanziierten Bestreitens ZUM-RD 2010, 277 = K&R 2010, 280 m. Anm. Buchmann MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

10 Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle (17) LG Köln U.v O 889/08 Störerhaftung für Familienangehörige bei Filesharing (18) AG Frankfurt/M. U.v C 1078/ (19) AG Mainz U.v Js 16878/ ECs 4. Haftung im Zusammenhang mit Domains Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing MMR 2010, 262 Freispruch für Anschlussinhaber bei Tauschbörsennutzung (20) OLG Frankfurt/M. U.v U 239/09 Störerhaftung der DENIC nur bei rechtskräftigem Titel gegen Domaininhaber MMR 2010, 48 (Ls.) = BeckRS 2009, MMR 2010, 117 m. Anm. Müßig MMR 2010, 689 m. Anm. Welzel = K&R 2010, 602 m. Anm. Hilgert (21) OLG Hamburg U.v U 77/09 Störerhaftung beim Domain-Parking MMR 2010, 470 m. Anm. Stadler (22) OLG Köln U.v I-6 U 167/09 Haftung des Domain-Verpächters für Urheberrechtsverletzungen des Pächters GRUR-RR 2010, 274 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) (23) OLG Köln U.v I-6 U 180/09 Anspruch auf Domainverzicht dsds-news.de GRUR-RR 2010, 477 = CR 2010, 612 m. Anm. Hackbarth = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) (24) OLG München U.v U 5869/07 Keine Haftung des Betreibers einer Domain- Parking-Plattform für Kennzeichenverletzungen der Kunden MMR 2010, 100 = K&R 2010, 125 m. Anm. Terhaag (25) OLG Frankfurt/M. B.v U 29/09 Störerhaftung der DENIC bei Rechtsverstoß MMR 2010, 699 (26) LG Frankfurt/M. U.v O 139/ Haftung der DENIC bei offenkundig K&R 2010, missbräuchlich registrierter Domain (27) LG Aachen U.v S 226/08 Erwerberhaftung bei Domainverwendung MMR 2010, 258 (Ls.) = BeckRS 2009, (28) OVG NRW B.v B 760/09 Verantwortlichkeit des Registrars einer Domain MMR 2010, 349 (29) OVG NRW B.v B 725/09 Verbandskompetenz bei.de-domains MMR 2010, Haftung im Zusammenhang mit Suchmaschinen (30) BGH U.v I ZR 69/08 Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google (31) BGH U.v I ZR 51/08 Markenverletzung durch Suchmaschinenoptimierung von Website (32) OLG Köln U.v I-6 U 48/10 Gezielte Behinderung durch Markenbeschwerde bei Google Adwords MMR 2010, 475 m. Anm. Rössel = K&R 2010, 501 m. Anm. Niemann = ZUM2010, 580m. Anm. Conrad MMR 2010, 700 = CR 2010, 602 m. Anm. Dietrich/Zenker MMR 2010, 761 (33) OLG Hamburg B.v W 5/10 Internationale Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung MMR 2010, 432 von Google (34) OLG Köln U.v U 107/09 Haftung des Betreibers einer Personensuchmaschine MMR 2011, 323 = ZUM 2010, 706 für Bildwiedergabe (35) OLG Hamburg B.v W 125/09 Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers auf MMR 2010, 141 Persönlichkeitsrechtsverletzungen (36) KG B.v W 196/09 Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Snippet MMR 2010, 495 (37) OLG Hamm U.v U 53/09 Wettbewerbsverstoß durch Suchmaschinenmanipulation MMR 2010, 36 (38) LG Hamburg U.v O 448/09 Konkludente Einwilligung in Fotodarstellung in Personensuchmaschine (39) LG München I U.v S 15605/09 Kein Erstattungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber 6. Haftung des Betreibers einer Internetauktionsplattform (40) LG St. Pölten U.v Cg 144/08i Haftung von ebay bei Ignorierung von Warnungen 7. Haftung des Betreibers eines Internetportals (41) BVerfG B.v BvR 2477/08 Wörtliche Zitate aus Anwaltsschreiben auf Website (42) BGH U.v VI ZR 245/08 Keine Haftung eines Internetportals bei Bereithaltung von sog. Teasern im Online-Archiv (43) BGH U.v I ZR 123/08 Aktualitätserwartungen des Durchschnittsverbrauchers an Preisportal (44) BGH U.v VI ZR 243/08 u. VI ZR 244/08 Zulässigkeit täteridentifizierender Dossiers in Internetportal (45) BGH U.v VI ZR 227/08 Bereithaltung individualisierter Altmeldungen im Onlinearchiv (46) BGH U.v I ZR 166/07 Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet (47) BGH B.v VI ZR 217/08 Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichungen im Internet (48) BGH U.v VIII ZR 321/08 Handelsrechtliche Haftung bei Nutzung eines vergleichbaren Internetauftritts ZUM-RD 2010, 623 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 724 (Ls.) MMR 2010, 469 MMR 2010, 422 MMR 2010, 571 MMR 2010, 745 m. Anm. Leupold = K&R 2010, 648 m. Anm. Härting/Schätzle MMR 2010, 573 = K&R 2010, 332 m. Anm. Sauer MMR 2010, 438 = CR 2010, 184 m. Anm. Kaufmann = K&R 2010, 175 m. Anm. Nieland MMR 2010, 556 m. Anm. Engels = CR 2010, 471 m. Anm. Hoeren/Plattner = K&R 2010, 496 m. Anm. Roggenkamp MMR 2010, 211 MMR 2010, 32 (Ls.) 8 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

11 Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle (49) OLG Hamburg U.v U 90/09 Haftung eines Internetportals über Falschgutachten MMR 2010, 494 (50) KG U.v U 27/09 Haftung eines Online-Presseportals MMR 2010, 715 (51) LG Köln U.v O 612/09 Datenschutz in Online-Schuldtitelbörse MMR 2010, 369 (52) LG Köln U.v O 521/09 Wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers eines Webkatalogs MMR 2010, 336 (53) LG München I U.v HKO 5979/ Preisangaben bei Online-Reservierungsangebot MMR 2010, 187 (Ls.) 09 (54) LG München I U.v O 9639/09 Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende CR 2010, 270 Aussage auf Website (55) AG Marburg U.v C 981/09 (81) Täuschungshandlung bei Abofalle im Internet MMR 2010, 329 (56) OVG NRW B.v B 775/09 Anordnung von Geolocation bei Veranstaltung MMR 2010, 350 von Internet-Glücksspiel 8. Haftung des Betreibers von Video- und Bildportalen (57) KG B.v W 119/08 Haftung bei Austausch von Fotodateien MMR 2010, 203 (58) LG Hamburg U.v O 27/09 Haftung bei Zu-Eigen-Machen fremder Inhalte YouTube (59) LG Hamburg U.v O 197/10 Fehlende Eilbedürftigkeit für einstweilige Verfügung YouTube MMR 2010, 833 m. Anm. Christiansen = CR 2010, 818 m. Anm. Klinkbiel CR 2010, 828 (Ls.) = BeckRS 2010, (60) LG Hamburg U.v O 565/08 Flagging -System bei Videoportal MMR 2010, 433 (61) LG Köln U.v O 578/09 Zulässigkeit der Abbildung von Wohnhäusern MMR 2010, 278 m. Anm. Greve/Schärdel 9. Haftung des Betreibers von Internetforen (62) OLG Hamburg U.v U 70/09 Störerhaftung für ehrverletzende Äußerungen MMR 2010, 490 m. Anm. Kazemi 10. Haftung von Privatpersonen (63) BGH U.v I ZR 121/08 Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für ungesichertes WLAN (64) OLG Köln U.v U 31/10 Nachweis der urheberrechtswidrigen Nutzung von Software (65) OLG Naumburg U.v U 20/10 Haftung bei Blockade einer Internetadresse MMR 2010, 781 (66) OLG Nürnberg U.v U 2135/09 Unterlassung der Veröffentlichung eines Erfahrungsberichts K&R 2010, 522 in Bewertungsportal (67) OLG Zweibrücken U.v U 133/08 Haftung des Geldkuriers bei Phishing-Attacke MMR 2010, 346 (68) KG U.v U 26/09 Haftung des Geldkuriers bei Phishing-Attacke MMR 2010, 128 (69) OLG Köln U.v U 222/08 Vertraglicher Anspruch auf Beseitigung einer MMR 2010, 95 ebay-bewertung (70) LG Köln U.v S 4/09 Löschung einer ebay-bewertung MMR 2010, 244 (Ls.) (71) LG Stuttgart U.v O 341/09 Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch -Veröffentlichung (72) LG Berlin U.v O 4/09 Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Phishing-Attacke (73) AG Neukölln U.v C 58/09 Mitverschulden für Phishing-Attacke bei fahrlässiger Bekanntgabe von PIN und TAN (74) AG Frankfurt/M. U.v C 739/09 Darlegung des Anschluss-Missbrauchs bei Filesharing 11. Sonstige Haftungsfragen (75) OLG Köln U.v U 169/09 Keine Haftung sog. Affiliates für vertragliche Unterlassungspflichten von Anbietern (76) OLG Hamburg U.v U 68/07 Überwindung technischer Schutzmaßnahmen durch Linksetzung Session-ID MMR 2010, 565 m. Anm. Mantz = CR 2010, 461 m. Anm. Hornung = ZUM 2010, 696 m. Anm. Schäfer MMR 2010, 780 K&R 2010, 837 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 137 (Ls.) MMR 2010, 137 (Ls.) MMR 2010, 263 (Ls.) MMR 2010, 782 CR 2010, 125 (77) LG Berlin U.v O 190/10 Haftung für übernommenen RSS-Feed als Störer CR 2010, 614 (78) LG Berlin U.v O 734/09 Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mitteilung in geschlossenem Mitgliederbereich einer Homepage (79) LG Köln U.v O 478/08 Persönlichkeitsrechtsverletzung auf ausländischer Website (80) LG Hamburg U.v O 85/09 Störerhaftung des Host-Providers bei Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils (81) AG Menden U.v C 526/09 Recht am eigenen Bild von Kleinkindern in Social Networks K&R 2010, 140 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 512 (Ls.) MMR 2010, 60 (Ls.) NJW 2010, 1614 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

12 B. Literatur Verfasser Titel Fundstelle (1) Fahl Die Nutzung von Thumbnails in der Bildersuche K&R 2010, 437 (2) Gabriel/Albrecht Filesharing-Dienste, Grundrechte und (k)eine Lösung? ZUM 2010, 392 (3) Hüsch Thumbnails in Bildersuchmaschinen. CR 2010, 452 (4) Kaeding Haftung für Hot Spot Netze CR 2010, 164 (5) Leistner Störerhaftung und mittelbare Schutzrechtsverletzung GRUR 2010, Beil. zu Heft 1 (6) Nordemann Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen Welche konkreten Prüfpflichten haben Hostprovider (Contentprovider)? (7) Nümann/Mayer Rechtfertigung und Kritik von Massenabmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing- Netzwerken (8) Schwartmann/ Kocks CR 2010, 653 ZUM 2010, 321 Haftung für den Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse K&R 2010, 433 (9) Spindler Haftung für private WLAN im Delikts- und Urheberrecht CR 2010, 592 (10) Voigt Händler-Haftung für fehlerhafte Angaben in Preissuchmaschinen K&R 2010, 793 (11) Volkmann Aktuelle Entwicklungen in der Providerhaftung im Jahr 2009 K&R 2010, 368 Zu internationalen Aspekten der Haftung s. die Tabelle in Schwerpunkt 13. IV. Schwerpunkt 4: Onlinewerbung und Lauterkeitsrecht Das Jahr 2010 war in lauterkeitsrechtlicher Hinsicht vor allem durch eine Reihe von interessanten obergerichtlichen Urteilen geprägt. So beschäftigten Probleme aus dem Bereich der unzumutbaren Belästigung in Form von Telefonwerbung und Spam die Gerichte auch in diesem Jahr ausführlich. Daneben erging eine Reihe von wichtigen Urteilen im Zusammenhang mit eher prozessualen Fragen. Und auch auf dem Gebiet der Mitbewerberbehinderung und der notwendigen (Preis-)Angaben bei Onlineangeboten erließen die Gerichte eine Reihe interessanter Urteile, die z.t. auch breite Beachtung und Diskussion in der Lit. fanden. 1. Spam und Telefonwerbung Im Bereich der unverlangten Zusendung von Werbe- s legt der BGH (3) erstmals fest, dass auch schon die einmalige unverlangte Zusendung einer Werbe- ohne Einwilligung des Adressaten einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen könne. Leider kam es in diesem Urteil jedoch nicht auf eine wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Verhaltens an. Mehr im Bereich des Lauterkeitsrechts verwurzelt waren dagegen zwei Entscheidungen des BGH (1, 2), in denen er sich mit der Frage auseinandersetzte, wann eine entsprechende Einwilligung in die Zusendung von - bzw. Telefonwerbung vorliege, allerdings mit der Besonderheit, dass es beide Male um die mutmaßliche Einwilligung eines Gewerbetreibenden ging. Er entschied (1) zunächst, dass man bei einer Telefonwerbung von einer solchen mutmaßlichen Einwilligung immer dann ausgehen könne, wenn die konkreten Umstände auf ein sachliches Interesse des Adressaten an der Werbung schließen ließen. Andererseits hielt er aber daran fest, dass eine solche mutmaßliche Einwilligung bei einer Werbung per schon nach dem UWG 2004 keinesfalls ausreichend gewesen sei, um den Tatbestand des 7 Abs. 2 Nr. UWG zu verneinen (2). Mit der in ihrer Eindeutigkeit zwischen der ausdrücklichen und der mutmaßlichen Einwilligung liegenden konkludenten Einwilligung setzt sich z.b. Möller (6) ausführlicher auseinander, der dafür plädiert, trotz der UWG- Änderung von 2008 auch weiterhin eine konkludente Einwilligung für -Werbung als ausreichend anzusehen. 2. Mitbewerberbehinderung Bereits im Jahr 2009 hatte es sich abgezeichnet, dass sich auf dem Gebiet der Mitbewerberbehinderung Fälle häuften, in denen TK-Unternehmen i.r.v. Preselection-Angeboten ihre Mitbewerber wettbewerbswidrig behinderten. Diese Entwicklung setzte sich nun auch im letzten Jahr fort: Unter dem Begriff Preselection versteht man eine Voreinstellung des eigenen Telefonanschlusses derart, dass sich dieser dauerhaft automatisch über einen bestimmten Verbindungsnetzbetreiber (VNB) einwählt. Der BGH (10) entschied in der Sache Änderung der Voreinstellung II zunächst, dass ein Fall der wettbewerbswidrigen Mitbewerberbehinderung immer dann vorliege, wenn der Betreiber des Telefonanschlusses einen Preselection-Auftrag seines Kunden bewusst weisungswidrig ausführe. Diese Aussage wurde später durch das OLG Köln (12) noch derart erweitert, dass es annahm, dass ein Wettbewerbsverstoß sogar dann vorliege, wenn die mangelnde Durchführung (bzw. in diesem Fall Löschung) des Auftrags nicht durch bewusstes Handeln eines Mitarbeiters, sondern auf Grund eines Organisationsmangels des Anschlussanbieters erfolge. 3. Notwendige (Preis-)Angaben Im Bereich der notwendigen (Preis-)Angaben hat es im letzten Jahr ein Reihe von interessanten Entscheidungen gegeben, die sich mit der Frage beschäftigten, wie Versandkosten i.r.e. Angebots im Internet anzugeben sind. Zunächst erging die Entscheidung des BGH Kamerakauf im Internet (22). Hier hatte er sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es den Vorschriften der PAngV genügt, wenn der Verbraucher in einem Onlineshop erst in dem Moment erstmals über anfallende Versandkosten und deren Höhe belehrt wird, in dem er seinen virtuellen Warenkorb aufruft. Das Gericht verneinte dies, denn ein solches Vorgehen verstoße gegen den Grundsatz, dass der Verbraucher alle für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen haben müsse, bevor er seinen Bestellvorgang einleitet. Für den Bereich der Werbung mit Angeboten in Preissuchmaschinen forderte der BGH (23) dagegen, dass die genauen Versandkosten anzugeben seien. Nicht ausreichend sei es, wenn diese Versandkosten erst auf der eigentlichen Angebotsseite erscheinen, auf die man nach einem Klick auf den Link i.r.d. Preisvergleichsportals weitergeleitet wird. Er ergänzte diese Anmerkungen im Urteil Versandkosten bei Froogle II (18) noch um die Aussage, dass der Werbende sich auch dann eines Wettbewerbsverstoßes als Täter schuldig mache, wenn in der Preissuchmaschine kurzfristig falsche Preise für seine Waren aufgelistet werden (z.b. weil der Werbende die Preise für das Angebot auf seiner eigenen Homepage erhöhte), solange er dem Betreiber der Suchmaschine nur die alten Preisangaben mitgeteilt hat. 10 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

13 4. Unterlassungsverträge und Abmahnungen Im Bereich der Abmahnungen und Unterwerfungserklärungen standen in der obergerichtlichen Rspr. dieses Jahr weniger die missbräuchlichen Abmahnungen im Vordergrund, als vielmehr die prozessuale Frage, ob 174 Abs. 1 BGB auch auf eine (wettbewerbsrechtliche) Abmahnung Anwendung findet. Im Kern ging es in den dazu ergangenen Urteilen immer um die gleiche Sachverhaltskonstellation: Ein Rechtsanwalt mahnt einen Wettbewerber im Namen seines Mandanten ab und übersendet gleichzeitig mit der Abmahnung ein Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags. Der Abgemahnte weist die Abmahnung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde durch den Anwalt zurück, nimmt aber gleichzeitig das Angebot an und beseitigt somit die Wiederholungsgefahr für seinen Wettbewerbsverstoß. Der BGH (35) stellte sich nun auf den Standpunkt, dass in einer solchen Sachverhaltskonstellation Abmahnung und Unterlassungsvertragsangebot als einheitlicher Vorgang zu sehen seien. Mithin könne der nur auf einseitige Rechtsgeschäfte anwendbare 174 Abs. 1 BGB hier keine Geltung beanspruchen. Kritisiert wurde diese Entscheidung insb., weil der BGH mit dieser pragmatischen Begründung keine Hilfestellung für die Frage liefere, wie es sich mit einer Anwendbarkeit des 174 Abs. 1 BGB bei einer alleinstehenden Abmahnung verhalte; ein Problem, mit dem sich u.a. Teplitzky (26) ausführlicher auseinandersetzte. Zu den verfahrensrechtlichen Fragen bei Abmahnungen s. Schwerpunkt 12. JULIA SEILER A. Rechtsprechung Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle 1. Spam und Telefonwerbung (1) BGH U.v I ZR 27/08 Benachrichtigung von ehemaligen Kunden über Unternehmenswechsel (2) BGH B.v I ZR 201/07 Gewerbliches Kontaktangebot auf Internetseite kein Einverständnis in -Werbung (3) BGH B.v I ZR 218/07 Einmalig unverlangte Zusendung einer -Werbung II (4) OLG Düsseldorf U.v I-20 U 137/09 Verkehrspflichten des Geschäftsführers einer Firma zur Verhinderung unerlaubter Werbung (5) LG Berlin B.v T 7/09 Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung auf zuvor beworbene -Adresse (6) LG Heidelberg U.v S 15/09 Auskunftsanspruch des Geschädigten bei -Werbung auf über ihn gespeicherte Daten (7) LG Berlin B.v S 8/09 Onlineshop als Mitstörer bei Versand vorformulierter s per Tell-a-Friend -Funktion (8) AG München U.v C 6412/09 Keine Einwilligung nach nur einmaligem vorherigem Kontakt 2. Mitbewerberbehinderung (9) BGH U.v I ZR 150/07 Unzulässige Behinderung durch Angebot zum Schalten einer Rufumleitung (10) BGH U.v I ZR 119/06 Mitbewerberbehinderung durch bewusst auftragswidrige Ausführung einer Kundenorder Änderung der Voreinstellung II (11) OLG Köln U.v U 48/10 Unlautere Verhinderung von AdWord-Werbung durch Markenbeschwerde (12) OLG Köln U.v U 106/09 Löschung des Preselection-Auftrags auf Grund Organisationsmangels (13) OLG Hamm U.v U 53/09 Suchmaschinenmanipulation zum Abfangen von Kunden (14) OLG Hamburg U.v U 191/08 Schleichbezug durch Erwerb von Flugtickets zur kommerziellen Weitergabe 3. Notwendige (Preis-)Angaben (15) BGH B.v I ZR 72/08 Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts (16) BGH U.v I ZR 99/08 Angabe des Endpreises ohne Umsatzsteuer in Werbung für Gebrauchtfahrzeuge (17) BGH U.v I ZR 202/07 Kriterien für die Einordnung einer Medikamentenwerbung Erinnerungswerbung im Internet MMR 2010, 758 = JuS 2011, 270 m. Anm. Emmerich = K&R 2010, 652 m. Anm. Ruttig MMR 2010, 183 MMR 2010, 33 = ITRB 2010, 56 m. Anm. Wülfing = BB 2009, 2224 m. Anm. Terhaag MMR 2010, 99 = ITRB 2010, 104 m. Anm. Intveen MMR 2010, 38 m. Anm. Kazemi MMR 2010, 66 (Ls.) = ITRB 2010, 104 m Anm. Engels = GRUR-Prax 2009, 67 m. Anm. Schmidt- Hern GRUR-Prax 2010, 207 m. Anm. Schirmbacher = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 105 (Ls.) = K&R 2010, 71 MMR 2010, 403 = ITRB 2010, 179 m. Anm. Engels MMR 2010, 248 m. Anm. Schulze zur Wiesche = ITRB 2009, 247 m. Anm. Dieselhorst MMR 2010, 761 = GRUR-Prax 2010, 422 m. Anm. Musiol MMR 2010, 253 MMR 2010, 36 MMR 2010, 178 = ITRB 2009, 219 m. Anm. Fischl MMR 2011, 92 = NJW 2010, 3724 MMR 2011, 34 = ITRB 2011, 29 m. Anm. Unterbusch = GRUR-Prax 2010, 516 m. Anm. Möller MMR 2010, 545 (18) BGH U.v I ZR 16/08 Versandkosten bei Froogle II MMR 2010, 823 = GRUR-Prax 2010, 488 m. Anm. Reinholz = VuR 2010, 465 m. Anm. Ott (19) BGH U.v I ZR 123/08 Preisvergleich im Internet Espressomaschine MMR 2010, 745 m. Anm. Leupold = K&R 2010, 648 m. Anm. Härting/Schätzle = NJ 2010, 482 m. Anm. Gensmantel (20) BGH U.v I ZR 149/07 Preiswerbung per für Telefon/Internet bei Kabelanschluss-Zusatzkosten (21) BGH B.v I ZR 124/08 Werbung für Telefon-Flatrate ohne Preselection- Hinweis nicht irreführend (22) BGH U.v I ZR 50/07 Anforderungen an Versandkostenhinweis bei Internetangeboten Kamerakauf im Internet MMR 2010, 611 = GRUR-Prax 2010, 323 m. Anm. Schirmbacher MMR 2010, 184 MMR 2010, 237 = ITRB 2010, 158 m. Anm. Stadler MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

14 Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle (23) BGH U.v I ZR 140/07 Angabe bereits bei Werbung in Preissuchmaschine Versandkosten bei Froogle (24) BGH U.v I ZR 64/07 Teilnahmebedingungen i.r.e. Fernsehwerbung FIFA-WM-Gewinnspiel (25) OLG Celle U.v U 173/09 Irreführende Internetwerbung einer gesetzlichen Krankenkasse (26) OLG München U.v U 1589/10 Kein Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und Preselection bei Flatrate notwendig (27) OLG Hamm U.v I-4 U 225/09 Informationspflichten im Fernabsatz über Smartphones (28) OLG Hamburg B.v W 44/10 Korrekturmöglichkeiten bei Sofort-Kaufen - Angeboten auf ebay (29) OLG Hamm B.v W 48/10 Bagatellverstoß durch Größenangaben von digitalen Bilderrahmen nur in Zoll MMR 2010, 245 m. Anm. Föhlisch = ITRB 2010, 98 m. Anm. Rössel MMR 2010, 406 = GRUR-Prax 2010, 16 m. Anm. Reinholz MMR 2010, 38 = GRUR-Prax 2010, 468 m. Anm. Kazemi MMR 2011, 93 = ITRB 2011, 6 m. Anm. Unterbusch MMR 2010, 693 = K&R 2010, 591 m. Anm. Dittrich MMR 2010, 696 MMR 2010, 548 (30) OLG Hamm U.v U 32/10 Lieferung frei Haus in Onlineshop-Werbung MMR 2010, 763 (31) OLG Köln U.v U 194/09 Preisvergleich bei TK-Dienstleistungen MMR 2010, 617 = GRUR-Prax 2010, 325 m. Anm. Stögmüller = ITRB 2010, 254 m. Anm. Ellmann (32) KG B.v W 62/10 Angaben zu Versandkosten ins Ausland bei MMR 2010, 549 ebay-angebot (33) OLG Hamburg U.v U 108/09 Preisangaben in Online-Buchungssystem MMR 2010, 408 (34) OLG Köln U.v U 49/09 Versteckte Pflichtangaben in Heilmittelwerbung im Internet 4. Unterlassungsverträge und Abmahnungen (35) BGH U.v I ZR 140/08 Notwendigkeit der Vorlage einer Originalvollmacht bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung Vollmachtsnachweis (36) BGH U.v I ZR 37/07 Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung auch bei nur unwesentlicher Wettbewerbsbeeinträchtigung (37) OLG Celle U.v U 34/10 Treuwidrige Zurückweisung einer Abmahnung mangels Vollmacht (38) KG B.v U 82/08 Geltendmachen von Unterlassungsansprüchen unter Einsatz eines Prozessfinanzierers (39) KG B.v W 65/10 Missbräuchliche Aufteilung der Rechtsverfolgung bei einem Gegenangriff (40) OLG Köln U.v U 169/09 Keine Haftung des Schuldners für Verletzungen eines Unterlassungsvertrags durch Affiliates MMR 2010, 409 = ITRB 2010, 159 m. Anm. Engels MMR 2011, 138 m. Anm. Buchmann = PU 2011, 44 m. Anm. Arens = K&R 2010, 809 m. Anm. Ludwig = GRUR-Prax 2010, 517 m. Anm. Koch = RVGreport 2010, 456 m. Anm. Hansens =RVG prof. 2010, 206 m. Anm. Onderka = IP kompakt 2010, 17 m. Anm. Schmitt MMR 2010, 98 = EWiR 2010, 231 (Ls.) m. Anm. Gaugenrieder = GRUR-Prax 2009, 64 m. Anm. Hölk MMR 2011, 95 = GRUR-Prax 2010, 449 m. Anm. Nowak-Over MMR 2010, 688 = GRUR-Prax 2010, 420 m. Anm. Dönch WRP 2010, 1273 MMR 2010, 782 = GRUR-Prax 2010, 221 m. Anm. Dombrowski (41) LG Hamburg U.v O 142/09 Zugang einer Abmahnung per MMR 2010, 654 m Anm. Hoppe = ITRB 2010, 130 m. Anm. Engels 5. Allgemeines Wettbewerbsrecht (42) EuGH U.v Rs. C-304/08 Unvereinbarkeit des 4 Nr. 6 UWG mit Europarecht Ihre Millionenchance von Plus (43) BGH U.v I ZR 193/07 Apotheken-Bonussysteme nur beschränkt zulässig Unser Dankeschön für Sie (44) BGH U.v I ZR 42/08 Irreführende Verwendung eines Zeitschriftentitels in Softwarebezeichnung Praxis Aktuell (45) BGH U.v I ZR 58/07 Kein missbräuchliches Verhalten wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in getrennten Verfahren (46) OLG Frankfurt/M. U.v U 33/09 Gewinnabschöpfungsanspruch bei Internet- Kostenfalle (47) OLG Hamm U.v U 157/09 Herabsetzender Testbericht im Internet MMR 2010, 330 (48) OLG Köln U.v U 48/09 Herabsetzung eines Mitbewerbers durch Link in -Newsletter mit redaktionellem Inhalt (49) OLG Düsseldorf U.v I-20 U 89/09 Zulässige Meinungsäußerungen über Software- Urheberrecht bei Vertragsverhandlungen (50) LG Hamburg U.v O 159/09 Ausschluss des Handels von Bundesligatickets über Online-Verkaufsportale MMR 2010, 181 = JuS 2011, 77 m. Anm. Emmerich = EuZW 2010, 183 m. Anm. Leible = GRUR-Prax 2010, 61 m. Anm. Eck/Dönch MMR 2011, 239 = GRUR 2010, 1136 m. Anm. Leible = GRUR-Prax 2010, 485 m. Anm. Sökeland MMR 2011, 93 = GRUR-Prax 2010, 561 m Anm. Menebröcker MMR 2010, 402 = GRUR-Prax 2010, 187 m. Anm. Fiebig MMR 2010, 614 = GRUR-Prax 2010, 400 m. Anm. Goldmann GRUR-Prax 2010, 18 m. Anm. Robak = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 57 = CR 2010, 14 m. Anm. Ammann MMR 2010, 410 m. Anm. Neuhöfer/Schmidt 12 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

15 B. Literatur Verfasser Titel Fundstelle 1. Spam und Telefonwerbung (1) Engels/Brunn Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von telefonischen Kundenzufriedenheitsbefragungen WRP 2010, 687 (2) Ernst Headhunting per GRUR 2010, 963 (3) Fezer Telefonmarketing im b2c und b2b-geschäftsverkehr WRP 2010, 1075 (4) Haug Stellen Anrufe zu Zwecken der Kundenzufriedenheitsermittlung oder der Werbezustellungskontrolle Telefonwerbung dar? K&R 2010, 767 (5) Jankowski Nichts ist unmöglich! Möglichkeiten der formularmäßigen Einwilligung in die Telefonwerbung GRUR 2010, 495 (6) Möller Die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Direktmarketings WRP 2010, 321 (7) Wahl Die Einwilligung des Verbrauchers in Telefonwerbung durch AGB WRP 2010, 599 (8) Weber Werbung im geschäftlichen Verkehr WRP 2010, Mitbewerberbehinderung (9) Forst Unterlassungsanspruch bei versehentlicher Nichtportierung von Telekommunikationsanschlüssen? WRP 2010, 1231 (10) Isele Update: Bearbeitungsfehler im Massengeschäft Änderung der Voreinstellung II GRUR 2010, Notwendige (Preis-)Angaben (11) Blasek Kostenfallen im Internet ein Dauerbrenner GRUR 2010, 396 (12) Ebert-Weidenfeller AGB-Inhaltskontrolle im Wettbewerbsprozess GRUR-Prax 2010, 521 (13) Günther Fernsehwerbung im Konflikt. Mediale Aufmerksamkeit vs. Unlauterkeit MMR 2010, 393 (14) Köhler Die Verwendung unwirksamer Vertragsklauseln: ein Fall für das UWG. Zugleich Besprechung der BGH-Entscheidungen Gewährleistungsausschluss im Internet und Vollmachtsnachweis GRUR 2010, 1047 (15) Lorenz Die Wettbewerbswidrigkeit einer mangelhaften Anbieterkennzeichnung WRP 2010, 1224 (16) Meyer Preiswerbung ohne Umsatzsteuer bei B2B-Geschäften im Internet K&R 2011, 27 (17) Molle Werbung für Telefontarife und notwendige Angaben: Sondernewsletter K&R 2010, 545 (18) Smid Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Teilnahmebedingungen. Zugleich Anmerkung zu BGH, U. v I ZR 64/07 FIFA-WM-Gewinnspiel (19) Stallberg Die Zugänglichmachung der Gebrauchsinformation verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Internet Verstoß gegen das Publikumswerbeverbot? K&R 2010, 145 WRP 2010, 56 (20) Voigt Händler-Haftung für fehlerhafte Angaben in Preissuchmaschinen. K&R 2010, Unterlassungsverträge und Abmahnungen (21) Cichon Abmahnung ohne ordnungsgemäße Vollmacht analog 174 BGB zurückweisbar? GRUR Prax 2010, 121 (22) Dehißhelles/Elgert Abmahnung nur mit Originalvollmacht? K&R 2010, 77 (23) Ernst Die Abmahnung per Ein echtes Problem MarkenR 2010, 273 (24) Goldmann BGH beendet ein Ärgernis. Keine Zurückweisung einer Abmahnungohne Vollmachtsnachweisanalog 174 Satz 1 BGB GRUR-Prax 2010, 524 (25) Jackowski Der Missbrauchseinwand nach 8 Abs. 4 UWG ggü. einer Abmahnung WRP 2010, 38 (26) Teplitzky Abmahnung und Vollmachtsvorlage: Zum noch relevanten Rest des Meinungsstreits WRP 2010, Allgemeines Wettbewerbsrecht (27) Bleichner Bestandsschutz eines Internetportals nach einem Relaunch ITRB 2010, 215 (28) Brixius Grenzen für geldwerte Zuwendungen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel nach den Bonus-Taler - Entscheidungen des BGH GRUR-Prax 2010, 497 (29) Engels/Brunn Ist 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG europarechtswidrig? GRUR 2010, 886 (30) Glockzin Product Placement im Fernsehen. Der Abschied vom strikten Trennungsgebot zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung (31) Haberkamm/ Kühne MMR 2010, 161 Ist Glück (im Spiel) nun käuflich? Zur Zulässigkeit der Koppelung von Warenabsatz und Gewinnspiel, Plus EWS 2010, 417 (32) Jänich Das Ende abstrakter Gefährdungstatbestände im Lauterkeitsrecht? GPR 2010, 149 (33) Köhler Kopplungsangebote neu bewertet. Zugleich Besprechung der Plus Warenhandelsgesellschaft - Entscheidung des EuGH (34) Krieg/ Roggenkamp GRUR 2010, 177 Astroturfing rechtliche Probleme bei gefälschten Kundenbewertungen im Internet K&R 2010, 689 (35) Ohly Hartplatzhelden.de oder: Wohin mit dem unmittelbaren Leistungsschutz? GRUR 2010, 487 (36) Peukert Hartplatzhelden.de Eine Nagelprobe für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz WRP 2010, 316 (37) Scherer Erdrutsch im deutschen Lauterkeitsrecht. Europarechtswidrigkeit des 4 Nr. 6 UWG NJW 2010, 1849 (38) Sosnitza Fake-Werbung GRUR 2010, 106 (39) Weber Aus für Kopplungsverbot. EuGH sieht in UWG-Regelung einen Verstoß gegen europäisches Recht AnwaltSpiegel 2010, 14 MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

16 V. Schwerpunkt 5: Domain- und Kennzeichenrecht Das Domain- und Kennzeichenrecht wurde 2010 geprägt durch mehrere Grundsatzurteile des EuGH unddes BGH.Auch in diesem Jahr gab es wieder zahlreiche Urteile zu der Materie Google Ad- Words. Ein weiterer Dauerbrenner war das Thema Domain-Parking. Darüber hinaus gab es diverse OLG-Urteile, die sich mit der Haftung des Admin-C und der DENIC befassten. Durch die Änderung der Domainvergaberichtlinien der DENIC im September 2009 wurden einige Vorgaben der Rspr. der letzten Jahre umgesetzt. Diese werden bei der Vergabepraxis mittlerweile angewendet. 1. Kennzeichenrecht Im Fokus der kennzeichenrechtlichen Rspr. von Domains standen vor allem Urteile zur Verwechslungsgefahr: Im Powerball- Urteil entschied der BGH (2) in diesem Zusammenhang wie folgt: Wenn ein Unternehmen auf seiner Internetseite zusammen mit seiner Produktbezeichnung eine Bezeichnung angibt, die mit der Marke eines Dritten verwechselbar ist und damit dazu nutzt, dass externe Suchmaschinen auf die dort angegebenen Wörter zugreifen, um so besser gefunden zu werden, ist es für die damit einhergehende Markenrechtsverletzung als Täter (und damit nicht nur als Störer) verantwortlich. Die Kennzeichen AidaundAIDUsindnachdemUrteildesBGH (3) trotz der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Dienstleistungen (Reiseveranstaltungen) markenrechtlich nicht verwechslungsfähig. Der Verkehr assoziiere mit dem Zeichen Aida die Verdi-Oper. Das OLG Köln (7) verneinte eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen den Wortbildmarken von zwei Reiseveranstaltern weg.de und mcweg.de. Im Streit um die Domain tests.de unterlag die Stiftung Warentest vor dem OLG Braunschweig (8) gegen den Inhaber dieser Domain. Der Wortbestandteil test sei rein beschreibend und daher schutzunfähig. Der Betreiber des sozialen Netzwerks studivz obsiegte vor dem LG Hamburg (10) im Streit um die Domain boerse-vz.de. Das Gericht bejahte eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, da Zeichen in einem Bestandteil (VZ) übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht. Der Schutz eines Werktitels gem. 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt nach einem Urteil des BGH (4) einen befugten Gebrauch voraus. In der Verwendung eines Domainnamens könne eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht. Das OLG Frankfurt/M. (5) entschied, dass der Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens nicht mit dessen Registrierung, sondern erst mit der tatsächlichen Benutzungsaufnahme des Domainnamens beginne. Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (6) stellt die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens in der URL einer Website eine kennzeichenmäßige Nutzung dar. Aus diesen Gründen untersagte es das Gericht dem Betreiber einer Website, den Firmennamen des Kl. innerhalb dieser URL zu nutzen. In Abgrenzung zu seiner Entscheidung hufeland.de (MMR 2006, 159) entschied der BGH (1) nun, dass eine Markenrechtsverletzung darin liegen kann, dass eines von zwei Unternehmen, die an verschiedenen Standorten den gleichen Namen führen, eine gleichnamige Internetadresse nutzt, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt. Zu internationalen Aspekten s. Schwerpunkt Google AdWords Das Thema Google AdWords beschäftigte auch 2010 wieder die Gerichte. Auf das Vorabentscheidungsersuchen des BGH in Sachen bananabay (MMR 2009,326 m.anm.hoeren) antwortete der EuGH (12) nunmehr wie folgt: Der Inhaber einer Marke darf es einem werbenden Dritten untersagen, auf ein mit seiner Marke identisches Schlüsselwort, das dieser Werbende ohne seine Zustimmung i.r.v. Google AdWords ausgewählt hat, für Waren oder Dienstleistungen zu werben, die mit den von der Marke erfassten identisch sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn aus dieser Werbung für einen durchschnittlichen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen. Darüber hinaus stellte der EuGH klar, dass die Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort i.r.d. Keyword Advertising eine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr darstellt, die geeignet sein kann, deren Herkunftsfunktion zu beeinträchtigen. Nun steht noch die endgültige Entscheidung des BGH aus. Die kurz davor ergangenen Entscheidungen Bergspechte (13) und Google France (14) befassten sich mit beinahe identischen Vorlagefragen. 3. Namensrecht Nach Auffassung des OLG Frankfurt/M. (18) haftet die DENIC als Störer, wenn sich ein rechtskräftiger Titel gegen den Domaininhaber und nicht lediglich gegen den Admin-C richtet. Ohne einen derartigen Titel sei die DENIC nur dann zur Löschung einer Domain verpflichtet, wenn diese eine ganz eindeutige, sich aufdrängende Rechtsverletzung darstelle. Eine derartige Namensrechtsverletzung sei offenkundig, wenn die Domain das Wort Regierung sowie eine allgemein bekannte geografische Bezeichnung enthalte. Die Domain und der verletzte Name müssen i.ü. nicht identisch sein, denn der Namensschutz erstreckt sich auch auf Ab- und Verkürzungen. Nach einer Entscheidung des OLG Köln (20) scheiden namensrechtliche Ansprüche von vornherein aus, wenn der Berechtigte den Namen bereits vorher als Domain registriert hat und die angegriffene Domain den Namen nur in einem Kombinationszeichen (als Teil einer Abkürzung) enthält. In einem weiteren Urteil entschied das OLG Köln (19), dass die Abkürzung FC Bayern für die vollständige Unternehmensbezeichnung FC Bayern München AG den Schutz des 12 BGB genieße und eine Registrierung der Domain unter einer spanischen TLD dieses Namensrecht verletze. 4. Standesrecht Der BGH (29) erklärt es für zulässig, dass ein Notar seine Internetseite unter der Domain eines Städtenamens zum Abruf bereithält. Der BGH folgte der Auffassung der klagenden Notarkammer nicht, dass dadurch der Eindruck entstünde, dieser Notar sei der einzige Berufsträger in diesem Ort. Das OLG Karlsruhe entschied im Rechtsstreit um die Domain porta-patent.de (30), dass Waren oder Dienstleistungen, die unter einem bestimmten Domainnamen im Internet angeboten oder vertrieben werden, im Regelfall durch den Domainnamen zumindest mittelbar ihrer betrieblichen Herkunft nach gekennzeichnet werden, sodass jener markenmäßig genutzt wird. JOHANNES FRANCK 14 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

17 A. Rechtsprechung Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle 1. Kennzeichenrecht (1) BGH U.v I ZR 174/07 Störung bei gleichnamigen Handelsunternehmen an verschiedenen Standorten Peek & Cloppenburg (2) BGH U.v I ZR 51/08 Verantwortlichkeit des Betreiber eines Onlineshops für Markenverletzung nach Suchmaschinenoptimierung Powerball (3) BGH U.v I ZR 102/07 Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit aidu.de (4) BGH U.v I ZR 47/07 Unbefugter Gebrauch eines Werktitels Eifel-Zeitung (5) OLG Frankfurt/M. U.v U 89/09 Beginn des Schutzes eines Unternehmenskennzeichens (6) OLG Hamburg B.v W 17/10 Unternehmenskennzeichen als Titel einer Website (7) OLG Köln U.v U 141/09 Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken weg.de und mcweg (8) OLG Braunschweig U.v U 164/09 Kein Unterlassungsanspruch aus Zeitschriften- Werktitel bei schutzunfähigem Wortbestandteil tests.de (9) LG Hamburg U.v O 70/10 Nicht markenmäßige Verwendung eines Veranstaltungstitels Dildoparty (10) LG Hamburg U.v O 556/08 Verwechslungsgefahr bei Serienmarken boerse-vz.de 2. Google AdWords (11) EuGH U.v Rs. C-558/08 Markenverletzung durch Keywords bei AdWord-Werbung Portakabin/Primakabin (12) EuGH B.v Rs. C-91/09 Reichweite und Grenzen zulässiger AdWord- Werbung Bananabay (13) EuGH U.v Rs. C-278/08 Markeninhaber darf AdWords-Werbung bei Verwechslungsgefahr verbieten Bergspechte (14) EuGH U.v Rs. C / AdWord-Werbung bei Google Google France 08 (15) OLG Braunschweig U.v U 113/08 Markenrechtsverletzung durch AdWord- Anzeigen GRUR 2010, 738 = MMR-Aktuell 2011, (Ls.) MMR 2010, 700 GRUR 2010, 235 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) GRUR 2010, 156 = MMR-Aktuell 2011, (Ls.) MMR 2010, 831 GRUR-RR 2010, 476 MMR 2010, 473 GRUR-RR 2010, 287 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) NJOZ 2010, 2109 MMR 2010, 258 (Ls.) (16) OLG Köln U.v U 48/10 Unlautere Verhinderung von AdWord-Werbung MMR 2010, 761 (17) LG Berlin U.v O 55/10 Anforderungen an Ausgestaltung einer AdWords-Anzeige Zu den EuGH-Urteilen s.a. Schwerpunkt Namensrecht (18) OLG Frankfurt/M. U.v U 239/09 Störerhaftung der DENIC wegen offenkundiger Namensrechtsverletzung regierung-mittelfranken.de (19) OLG Köln U.v U 208/09 Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer spanischen Domain fcbayern.es GRUR 2010, 841 = ITRB 2010, 270 m. Anm. Kunczik = MMR-Aktuell 2011, (Ls.) MMR 2010, 609 = K&R 2010, 397 m. Anm. Ott MMR 2010, 313 = ITRB 2010, 151 m. Anm. Kunczik MMR 2010, 315 = CR 2010, 604 m. Anm. Dietrich/Zenker MMR 2011, 253 = MarkenR 2010, 43 K&R 2010, 842 = MMR-Aktuell 2011, (Ls.) MMR 2010, 689 m. Anm. Welzel MMR 2010, 616 (20) OLG Köln U.v U 180/09 Anspruch auf Domainverzicht dsds-news.de ZUM-RD 2010, 325 = CR 2010, 612 Anm. Hackbarth = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) 4. Domain-Parking (21) OLG Hamburg U.v U 77/09 Störerhaftung beim Domain-Parking MMR 2010, 470 m. Anm. Stadler (22) OLG Köln U.v U 167/09 Haftung des Domaininhabers für Urheberrechtsverletzungen des Domainpächters (23) OLG Frankfurt/M. U.v U 70/09 Haftung des Domain-Parking-Inhabers für Kennzeichenverletzungen seiner Kunden (24) OLG Hamburg U.v U 43/09 Registrierung einer Vorratsdomain kann rechtsmissbräuchlich sein stadtwerke-uetersen.de (25) OLG München U.v U 5869/07 Keine Haftung des Betreibers einer Domain- Parking-Plattform für Kennzeichenverletzungen der Kunden (26) LG Düsseldorf U.v a O 290/09 Markenrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Domain-Parking-Programms harry-z.de (27) LG Hamburg U.v O 274/08 Markenrechtsverletzung bei Domain-Parking wachs.de 5. Standesrecht GRUR-RR 2010, 274 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 417 (28) BGH U.v StbSt (R) 2/10 steuerberater-suedniedersachsen.de MMR 2010, 820 GRUR-RR 2010, 208 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 100 = K&R 2010, 125 m. Anm. Terhaag GRUR-RR 2010, 477 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2009, 218 (Ls.) = K&R 2009, 61 MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

18 Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle (29) BGH B.v NotZ 17/08 Domainzusätze bei Notaren Stadt.de (30) OLG Karlsruhe U.v U 90/09 Domainnamen einer Patentanwaltskanzlei porta-patent.de MMR 2010, 34 (31) LG Hamburg B.v O 249/09 AdWord-Anzeige einer Anwaltskanzlei NJOZ 2010, Rechtsdurchsetzung (32) BGH U.v I ZR 197/08 Übertragungsanspruch bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens braunkohle-nein.de (33) OLG Brandenburg U.v U 164/09 Kein quasi-negatorischer Berichtigungsanspruch gegen DENIC gewinn.de GRUR-RR 2010, 437 (Ls.) = BeckRS 2010, MMR 2010, 757 = GRURPrax 2010, 434 m. Anm. Reinholz MMR 2011, 94 = GRUR-RR 2010, 485 (34) LG Zwickau U.v T 228/09 Drittschuldnereigenschaft der DENIC MMR 2010, 72 Zu den verfahrensrechtlichen Fragen vgl. auch Schwerpunkt Sonstiges (35) EuGH U.v Rs. C-569/08 Bösgläubige Domainregistrierung bei MMR 2010, 538 m. Anm. Wendt.eu-Domains reifen.eu (36) OLG Naumburg U.v U 20/10 Blockade einer Internetadresse MMR 2010, 781 (37) OLG Frankfurt/M. U.v U 36/09 Registrierung einer einstelligen Domain x.de MMR 2010, 694 = ITRB 2010, 227 m. Anm. Intveen (38) OLG Dresden U.v U 46/10 Irreführende Werbung durch Domainbestandteil K&R 2010, 828 -international (39) LG Frankfurt/M. B.v O 38/09 DENIC darf Domains nach Prioritätsprinzip MMR 2010, 254 m. Anm. Welzel vergeben tv.de (40) LG Aachen U.v S 226/08 Keine handelsrechtliche Erwerberhaftung bei MMR 2010, 258 (Ls.) = K&R 2009, 816 Verwendung des Domainnamens (41) OVG NRW B.v B 760/09 Verantwortlichkeit des Registrars einer Domain MMR 2010, 349 (42) FG Köln U.v K 3038/08 Verkauf einer Internetdomain ist steuerfrei DStRE 2010, 1237 B. Literatur Verfasser Titel Fundstelle (1) Becker Das Domainrecht als subjektives Recht GRURInt 2010, 940 (2) Becker Positive und negative Zeichenberechtigung im Internet WRP 2010, 467 (3) Becker Verteilungsgerechtigkeit und gebotene Benutzung im Domainrecht GRURInt 2010, 202 (4) Bunnenberg Internetdomains zwischen Markenrecht und Namensrecht MarkenR 2010, 69 (5) Engels Markenrechtliche Reichweite und wettbewerbsrechtliche Grenzen von Keyword Advertising. Zugleich MarkenR 2010, 233 Anmerkung zum Bananabay-Beschluss des EuGH (6) Fahl Die Nutzung von Thumbnails in der Bildersuche. Zugleich Anmerkung zu BGH, U. v I ZR 69/08 K&R 2010, 437 (Vorschaubilder) (7) Heidinger Keyword-Advertising: Nutzung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter. Gleichzeitig eine Besprechung der MR 2010, 119 EuGH-Entscheidungen Google France und Bergspechte sowie Bananabay (8) Hoeren/Gräbig Wer haftet wann? Verantwortlichkeit im Domainrecht MittdtPatA 2010, 501 (9) Hüsch Thumbnails in Bildersuchmaschinen. Zur rechtfertigenden Einwilligung in die Nutzung von Thumbnails. CR 2010, 452 Zugleich Anmerkung zu BGH, U. v I ZR 69/08 (10) Ott Keyword Advertising mit fremden Marken. Zugleich Kommentar zu EuGH, C-91/09 K&R 2010, 448 (11) Ott/Schubert Fremde Marken als Keywörter Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen MarkenR 2010, 160 (12) Röse Die Afilias.de-Entscheidung des BGH. Die Domain-Inhaberschaft zwischen eigentumsrechtlichem Schutz und Namensrecht. Zugleich Anmerkung zu BGH, U. v I ZR 159/05 MarkenR 2010, 245 VI. Schwerpunkt 6: Urheberrecht Auch im Jahr 2010 war die rechtliche Bewertung des Handels mit Gebrauchtsoftware ein zentrales Thema des Urheberrechts. Hierbei ist vor allem auf die Half-Life 2-Entscheidung des BGH hinzuweisen, in welcher erstmals allgemeingültige Aussagen zum urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz gemacht wurden. Daneben stand die Reichweite des Auskunftsanspruchs nach 101 UrhG weiterhin im Fokus der gerichtlichen Überprüfung. Viel diskutiert wurde des Weiteren die Frage nach einer angemessenen Vergütung für Übersetzer. 1. Auskunftsanspruch Nach wie vor war der erweiterte Auskunftsanspruch nach 101 UrhG Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Im Mittelpunkt stand dabei regelmäßig die Frage, wie das Merkmal des gewerblichen Ausmaßes zu verstehen ist. Während bisher ein einmaliger Down- oder Upload allgemein als nicht ausreichend betrachtet wurde, tendiert die Rspr. nunmehr dazu, bei der Beurteilung stärker auf qualitative und nicht auf quantitative Gesichtspunkte abzustellen. So kann nach Auffassung des OLG Schleswig (4) durchaus auch das einmalige Herauf- und Herunterladen eines Musikalbums in der verkaufsrelevanten Phase eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß darstellen. Dem OLG Zweibrücken (6) zufolge wiege eine Rechtsverletzung umso schwerer, je näher sie zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung bzw. Markteinführung des Werks erfolge. Ein gewerbliches Ausmaß setze dagegen nicht voraus, dass das Werk kommerziell besonders erfolgreich ist, OLG Köln (8). Anderer Meinung ist das LG Kiel (13), welches ein Handeln im gewerblichen Ausmaß direkt mit wirtschaftlichen bzw. kommerziellen Vorteilen verknüpft. Vor dem 16 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

19 Hintergrund der rechtlichen Unsicherheit über Bedeutung und Auslegung des Merkmals beschäftigt sich Bohne (1) in seinem Aufsatz mit der Frage, ob es überhaupt eines gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung bedarf. 2. Datenbanken Nach dem BGH (16) muss der Begriff der öffentlichen Wiedergabe bei der Verwertung von Datenbankteilen mit Blick auf das von der Datenbankrichtlinie verfolgte Ziel des Investitionsschutzes für Datenbankhersteller weit ausgelegt werden. Bei Datenbanken, deren typische Verwertung darin besteht, den Nutzern nur die jeweils sie selbst betreffenden Datensätze zugänglich zu machen, gilt auch das Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer als öffentliche Wiedergabe, sofern diese Nutzer in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden. Für die Frage, ob ein wesentlicher Teil der Datenbank entnommen wurde, ist das Verhältnis zwischen dem entnommenen bzw. dem weiterverwendeten Datenvolumen und dem Datenvolumen der gesamten Datenbank maßgeblich, LG Hamburg (18). Nach dem BGH (17) ist die Wesentlichkeitsschwelle jedenfalls dann erreicht, wenn etwa 75% der Titel einer Gedichttitelliste fast unverändert übernommen werden. 3. Software Nach wie vor ist der Handel mit Gebrauchtsoftware Gegenstand zahlreicher Entscheidungen. Zum urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz hat der BGH (20) sich erstmals in der Half-Life 2- Entscheidung geäußert. Dieser werde jedenfalls nicht berührt, wenn die Nutzung einer Spielesoftware von der Einrichtung eines Online-Spieler-Kontos abhängt, welches nicht übertragbar ist. Abzuwarten bleibt, ob es sich auf Grund des speziellen Sachverhalts nur um eine Einzelfallentscheidung handelt oder das Urteil richtungsweisende Auswirkungen haben wird. Endgültige Rechtsklarheit besteht also immer noch nicht, auch wenn mit der Entscheidung des OLG Frankfurt/M. (24) ein weiteres OLG die Sichtweise stärkt, dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht für unkörperliche Verbreitungsformen gilt. Abseits dieser Erschöpfungsdebatte hat sich daslg Mannheim (32) mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Softwarehersteller die Aufspaltung der Lizenzen für seine Software untersagen kann. Ferner ist auf ein Urteil des LG Frankfurt/M. (31) hinzuweisen, in dem erstmals wesentliche Bestandteile eines bislang populären Geschäftsmodells im Gebrauchtsoftwaremarkt untersagt wurden. 4. Musik, Töne, Bilder, Videos, Fernsehen Die Rechtsstellung der Tonträgerhersteller wurde vom BGH (38) weiter gestärkt. Dem Schutz aus 85 UrhG unterfallen über den Wortlaut von 137f Abs. 2 UrhG hinaus auch solche Tonträger, für die im Inland zu keinem Zeitpunkt Schutz bestanden hat. Ausreichend sei es, wenn die Tonträger nach dem Gesetz irgendeines anderen Mitgliedstaats der EU zum geschützt waren. Dass der Hersteller der Tonträger Angehöriger eines Drittstaats ist, stehe dem Schutz nicht entgegen. Der BGH (37) hat in seinem Urteil allgemeine Ausführungen zu dem Begriff des Sendenden gemacht. Ein solcher ist im Falle einer Kabelweitersendung allein derjenige, der darüber entscheidet, welche Funksendungen in das Kabel eingespeist und an eine Öffentlichkeit weitergeleitet werden, nicht dagegen derjenige, der lediglich die hierfür erforderlichen technischen Vorrichtungen bereitstellt und betreibt. Die Frage, ob die Nutzung von On-Demand-Streaming-Angeboten im Internet unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, gibt immer noch Anlass zu zahlreichen Diskussionen. Fangerow/Schulz (12) sehen bereits in dem bloßen rezeptiven Genuss urheberrechtlich geschützter Werke einen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht; dieser sei aber über die Schrankenbestimmungen der 53 Abs. 1 Satz 1, 44a Nr. 2 UrhG gerechtfertigt. Radmann (16) hält dagegen die Schranken für nicht anwendbar. 5. Geräteabgabe Wofür und in welchem Rahmen eine Geräteabgabe zu zahlen ist, wird kontrovers diskutiert. Eine vom BGH im Jahr 2007 getroffene Entscheidung, in der dieser urteilte, es gebe bei Druckern und Plottern keine urheberrechtliche Vergütungspflicht, wurde unlängst vom BVerfG (58) aufgehoben und zurückverwiesen. Das Urteil verletze die VG Wort in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, da der BGH nicht eine eventuelle Vorlagepflicht an den EuGH in Betrachtgezogen hat. Inzwischen hat auch der EuGH (57) zur Abgabe von Privatkopien Stellung genommen. Eine unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, die eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Kopien zum privaten Gebrauch vorbehalten sind, sei unzulässig. Für gewerblich genutzte Kopierer und Drucker bleibt unklar, ob nach Maßgabe des EuGH-Urteils überhaupt eine Geräteabgabe erwogen werden kann. EVA-MARIA HERRING A. Rechtsprechung Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle 1. Auskunftsanspruch nach 101 UrhG (1) BGH U.v I ZR 122/08 Umfang des Auskunftsanspruchs zur Berechnung des Schadensersatzes (1a) BGH U.v I ZR 130/08 Urhebergesetzlicher Auskunftsanspruch bei mittelbar kausalem Verletzergewinn MMR 2011, 42 = ZUM 2010, 969 = K&R; 2010, 805 m. Anm. Härting MMR 2011, 45 m. Anm. Bagh (2) OLG Hamburg U.v U 60/09 Urheberrechtlicher Anspruch auf Drittauskunft MMR 2010, 338 (3) OLG Köln B.v W 13/10 Aktivlegitimation im Anordnungsverfahren gem. MMR 2010, Abs.9UrhG (4) OLG Schleswig B.v W 26/09 Gewerbliches Ausmaß der Urheberrechtsverletzung MMR 2011, 111 (Ls.) = GRUR-RR 2010, 239 (5) OLG Frankfurt/M. B.v W 53/09 u. Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auf MMR 2010, W 54/09 Zuruf (6) OLG Zweibrücken B.v W 45/09 Umfang der Amtsermittlung im urheberrechtlichen MMR 2010, 214 Auskunftsverfahren (7) OLG Köln B.v W 95/09 Rechtsverletzung im Filesharing-Verfahren MMR 2010, 44 (8) OLG Köln B.v W 46/09 Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung MMR 2010, 421 (9) OLG Zweibrücken B.v W 23/09, 28/09 Einstweilige Anordnung und urheberrechtliche Auskunftsgestattung MMR 2010, 45 MMR Beilage 7/2011 Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr

20 Gericht Datum/Aktenzeichen Thema Fundstelle (10) LG Köln B.v O 238/10 Auskunftspflicht gem. 101 UrhG ZUM-RD 2010, 698 (Ls.) (11) LG Köln B.v O 148/10 Auskunftsanspruch gem. 101 Abs. 9 UrhG ZUM-RD 2010, 643 (12) LG Köln B.v OH 2035/09 Anspruch auf Gestattung der Auskunftserteilung gem. 101 UrhG ZUM-RD 2010, 425 (13) LG Kiel B.v O 221/09 Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß MMR 2010, 118 (14) LG Bielefeld B.v OH 385/09 Gewerbliches Ausmaß im Auskunftsverfahren MMR-Aktuell 2010, (Ls.) (15) LG München I U.v O 5535/09 Verkehrsdatenspeicherung durch Access- Provider zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzern Zum Auskunftsanspruch s.a. Schwerpunkte 11 u Datenbanken (16) BGH U.v I ZR 47/08 Öffentliche Wiedergabe durch Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer MMR 2010, 111 m. Anm. von Petersdorff- Campen MMR 2011, 188 = NJW-RR 2010, 1633 = GRUR-Prax 2010, 511 m. Anm. Karger (17) BGH U.v I ZR 130/04 Gedichttitelliste III MMR 2010, 41 (18) LG Hamburg U.v O 162/09 Zulässigkeit von Screen-Scraping-Software CR 2010, 747= MMR-Aktuell 2011, (Ls.) (19) LG Bielefeld U.v O 292/06 Keine Verletzung des Herausgeberurheberrechts durch Einstellen in Online-Datenbank 3. Software (20) BGH U.v I ZR 178/08 Verbot der Weitergabe eines zur Softwarenutzung erforderlichen Benutzerkontos Half-Life 2 (21) BGH U.v I ZR 239/06 Sorgfaltspflichten bei öffentlicher Zugänglichmachung fremder Software (22) OLG Köln U.v U 31/10 Nachweis der urheberrechtswidrigen Nutzung von Computerprogrammen Kfz-Diagnose- Software GRUR-RR 2010, 324 = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) MMR 2010, 771 m. Anm. Heydn = CR 2010, 565 m. Anm. Menz/Neubauer MMR 2009, 756 = ITRB 2010, 6 m. Anm. Wolff MMR 2010, 780 = ITRB 2010, 252 m. Anm. Engels (23) OLG Frankfurt/M. U.v U 13/10 Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen MMR 2010, 681 (24) OLG Frankfurt/M. U.v U 69/09 Erschöpfung des Verbreitungsrechts von MMR 2010, 621 Computerprogrammen (25) OLG Karlsruhe U.v U 46/09 Urheberrechtsfähigkeit einer Bildschirmmaske MMR 2010, 66 = GRUR-RR 2010, 234 m. Anm. Hoeren (26) KG U.v U 117/08 Darlegungslast bei Verletzung von Urheberrechten an Computerprogrammen CR 2010, 424 m. Anm. Redeker = MMR-Aktuell 2010, (Ls.) (27) OLG Celle U.v U 38/09 Hackersoftware auf Dienst-PC MMR 2010, 347 (28) OLG Düsseldorf U.v I-20 U 89/09 Rechtliche Vorgabe für Weitergabe gebrauchter MMR 2010, 57 = CR 2010, 14 m. Anm. Ammann Software (29) OLG Köln U.v U 183/08 Urheberrechtsschutz bei Computergrafiken CR 2010, 223 = MMR-Aktuell 2011, (Ls.) (30) LG Köln U.v O 77/06 Unzulässige Weitergabe mietvertraglich überlassener CR 2010, 576 m. Anm. Redeker Software (31) LG Frankfurt/M. U.v O 556/09 Vertrieb gebrannter Datenträger mit selbst MMR 2010, 465 m. Anm. Wolff-Rojczyk/Hansen erstellten Lizenzurkunden und Notartestaten (32) LG Mannheim U.v O 37/09 Verbot der Aufspaltung von Softwarelizenzen MMR 2010, 323 m. Anm. Heydn 4. Musik, Töne, Bilder, Videos, Fernsehen (33) BVerfG B.v BvR 213/08 Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten (34) BGH U.v I ZR 18/08 Bedingte Lizenzierung von Ruftönen Klingeltöne für Mobiltelefone II (35) BGH U.v I ZR 176/07 Auslegung und Ausübung einer Optionsklausel eines Filmlizenzvertrags (36) BGH U.v I ZR 128/07 Keine filmische Verwertung bei Nutzung von Lichtbildern (37) BGH U.v I ZR 160/07 Keine Verletzung des Weitersenderechts durch Bereitstellung der technischen Vorrichtungen Regio-Vertrag MMR 2010, 188 = GRUR 2010, 332 = ZUM 2010, 235 m. Anm. Wille MMR 2010, 769 ZUM 2010, 427 GRUR 2010, 620 = MMR-Aktuell 2011, (Ls.) MMR 2010, 777 = GRUR 2010, 530 = ZUM 2010, 588 m. Anm. Nolte (38) BGH U.v I ZR 80/04 Tonträger aus Drittstaaten II MMR 2010, 416 (39) BGH B.v I ZR 144/08 Mangel des von der GEMA eingeräumten ZUM-RD 2010, 269 Nutzungsrechts (40) BGH U.v I ZR 43/07 Doppelte Schriftformklausel bei Urheberrechtsübertragung MMR 2010, 336 Der Name der Rose (41) BGH U.v I ZR 226/06 Nutzung von Musik für Werbezwecke MMR 2010, 106 m. Anm. Ventroni (42) OLG Hamburg U.v U 18/08 Dokumentarische Zusammenstellung von MMR 2010, 778 Konzerten als Filmwerk (43) OLG Hamburg U.v U 221/08 Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Ergebnislisten einer von Suchmaschinen betriebenen Bildersuche ZUM 2010, Hoeren/Neubauer: Entwicklung des Internet- und Multimediarechts im Jahr 2010 MMR Beilage 7/2011

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