Mittelfristiger Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. für die Jahre 2015 bis 2019

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1 Mittelfristiger Finanzplan des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2015 bis 2019 Stand: Januar 2016 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Internet:

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Grundlagen und Funktionen der Finanzplanung 3 1. Gesetzliche Grundlagen 3 2. Aufgabe der Finanzplanung 3 3. Planungszeitraum und -daten 5 II. Wirtschaftliches und finanzpolitisches Umfeld der Finanzplanung 2015 bis Wirtschaftliche Rahmendaten der Finanzplanung 6 a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage 6 b) Mittelfristige Aussichten 8 2. Finanzpolitische Lage 10 a) Die Haushaltswirtschaft in Baden-Württemberg 10 b) Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Begrenzung der Neuverschuldung durch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung 13 c) Stabilitätsrat 15 III. Der baden-württembergische Landeshaushalt Allgemeines Einnahmen 20 a) Steuereinnahmen 21 b) Übrige Einnahmen 23 c) Einnahmen aus Krediten Ausgaben 24 a) Personalausgaben 25 b) Sachausgaben 31 c) Flüchtlingsausgaben 35 IV. Schlussbemerkung 38 Tabellenanhang 39

3 - 3 - I. Allgemeine Grundlagen und Funktionen der Finanzplanung 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Nach 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I Seite 582) in Verbindung mit 50 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom (BGBl. I Seite 1273) ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine mehrjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. In der Finanzplanung soll dargestellt werden, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum im Gesamtrahmen erwartet, welcher haushaltswirtschaftliche Handlungsbedarf sich daraus ergibt und wie sich die voraussichtliche Haushaltsentwicklung in die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einpasst. Jährliche Fortschreibung Der Mittelfristige Finanzplan, der gem. 31 der Landeshaushaltsordnung (LHO) von Baden-Württemberg durch den Minister für Finanzen und Wirtschaft aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen wird, ist jährlich fortzuschreiben und den veränderten finanz- und gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. 2. Aufgabe der Finanzplanung Funktionen der Finanzplanung Die Finanzplanung hat insbesondere eine politische Programmfunktion, eine wirtschaftspolitische Lenkungsfunktion, eine Koordinierungs- und Informationsfunktion und nicht zuletzt eine finanzpolitische Ordnungsfunktion. In der Praxis richtet sich der Fokus in erster Linie auf die finanzpolitische Ordnungsfunktion. Die finanzpolitische Ordnungsfunktion soll die mehrjährige Haushaltssicherung gewährleisten, d.h. aufzeigen, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen im mittelfristigen Planungszeitraum ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben stattfinden muss. Seit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist in diesem Rahmen auch der erforderliche Abbau eines strukturellen Haushaltsdefizits bis zum Inkrafttreten der grundgesetzlichen

4 - 4 - Schuldenbremse mit einzubeziehen. Im Übrigen sind in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020 auch die haushaltsrechtlichen Vorgaben für die Veranschlagung von Nettokreditaufnahmen zu beachten. Die aufgezeigten mittelfristigen Daten veranlassen ein Regierungshandeln, das bedarfsgerecht Schwerpunkte, Prioritäten und damit auch Posterioritäten setzt. Ungleichgewichten zwischen dem Wünschenswerten und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Möglichen muss zielgerichtet entgegen gewirkt werden. Angesichts der gesetzten haushaltsrechtlichen Rahmenvorgaben ist dies unumgänglich. Planungsinstrument ohne Umsetzungs- und Vollzugsverbindlichkeit Mit der Informationsfunktion des Finanzplans soll nicht nur das Parlament und die Öffentlichkeit, sondern auch die Verwaltung selbst über den finanzpolitischen Kurs der Regierung und über den mittelfristig erwarteten Ausgabenbedarf informiert werden. Die konkrete Umsetzung der Finanzplanungsdaten in die Haushaltswirklichkeit erfolgt in den künftigen Haushalten und in deren Vollzug. Dementsprechend wird die Mittelfristige Finanzplanung dem Landtag zur Kenntnis und nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Momentaufnahme der Finanzsituation Bei der Bewertung der Finanzplanung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich um eine Momentaufnahme der Finanzsituation des Landes handelt. Bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben kann nur von der gegenwärtigen überschaubaren Sach- und Rechtslage ausgegangen werden. Änderungen bei den getroffenen Annahmen in den Basisjahren wirken sich unmittelbar auf die Planjahre aus. Außerdem besteht das Risiko, dass die unterstellte konjunkturelle Entwicklung, das im Voraus geschätzte Steueraufkommen oder die allgemeine Preis- und Zinsentwicklung anders als angenommen verlaufen. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Finanzplanung - wie auch der Haushalt selbst - ein vernetztes System mit zahlreichen Wechselwirkungen darstellt. Beispielsweise wirken sich höhere Steuereinnahmen gleichzeitig auf die Ausgabenseite aus. Unmittelbar deutlich wird dies beim Länderfinanzausgleich

5 - 5 - und beim kommunalen Finanzausgleich. 3. Planungszeitraum und -daten Der vorliegende Finanzplan umfasst die Jahre 2015 bis Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 entspricht der Finanzplan den Soll-Ansätzen des Staatshaushaltsplans 2015/16 in der Fassung des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015 und Diese Werte bilden auch die Basis für die Fortschreibung der Jahre 2017 bis Die Landesregierung hat mit ihrer Beschlussfassung zur Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beauftragt, Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Landtags zum Zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 ergeben, einzuarbeiten. Die eigentlichen Finanzplanungsjahre sind die Jahre 2017 bis 2019.

6 - 6 - II. Wirtschaftliches und finanzpolitisches Umfeld der Finanzplanung 2015 bis Wirtschaftliche Rahmendaten der Finanzplanung a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage Stabiles Wachstum in Deutschland. Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Herbst 2015 in einer stabilen Verfassung. Die Entwicklung bleibt weiterhin leicht aufwärtsgerichtet. In ihrer Herbstprojektion vom Oktober 2015 erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2015 eine Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und für die Jahre 2016 und 2017 Zuwachsraten von 1,8 und 1,5 Prozent. Auch 2015 hohes Wirtschaftswachstum in Baden- Württemberg und im Bund. Nach einem Wachstum von 2,4 Prozent im Jahr 2014 (Bund: 1,6 %) hat sich der Aufwärtstrend in der badenwürttembergischen Wirtschaft fortgesetzt. Die reale Wirtschaftsleistung (BIP) stieg im ersten Halbjahr 2015 um 3,1 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 (Bund: 1,4 %). Die im Land stark vertretene Exportwirtschaft profitiert dabei stark vom niedrigen EURO-Wechselkurs sowie von niedrigen Rohstoffpreisen, so dass trotz des schleppenden Welthandels hohe Exporterfolge erzielt werden konnten. Des Weiteren trägt die binnenwirtschaftliche Entwicklung, die von einer guten Arbeitsmarktlage, hohen realen Einkommenszuwächsen und niedrigen Verbraucherpreisen begünstigt wird, zum Wachstum bei. In der zweiten Jahreshälfte wird sich das Wirtschaftswachstum solide fortsetzen, allerdings weisen die vorausschauenden Wirtschaftsindikatoren auf eine Tempoentschleunigung des wirtschaftlichen Aufschwungs hin. Für das Gesamtjahr 2015 kann von einem Wachstum im Land von ungefähr 2,3 Prozent ausgegangen werden (Bund: 1,7 %). 2016: Gute Wachstumsperspektiven, aber auch Risiken. Nach den Einschätzungen internationaler Organisationen dürfte sich der Welthandel im Laufe des Jahres 2016 leicht beschleunigen. Die Exportperspektiven in Deutschland und besonders in Baden-Württemberg fallen somit günstig aus. Von

7 - 7 - der Binnenwirtschaft, hier vor allem vom privaten Konsum, dürften wiederum kräftige Wachstumsimpulse ausgehen. Daher kann auch im Jahr 2016 mit einer stabilen Konjunktur gerechnet werden. Die Wachstumsraten für Deutschland und Baden-Württemberg dürften ähnlich hoch ausfallen wie im Jahr Jedoch muss auch auf Risiken hingewiesen werden, die im außenwirtschaftlichen Umfeld liegen. Dies sind die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und das Abflachen der wirtschaftlichen Entwicklung in den größeren Schwellenländern. Wenn diese Risiken sich vermindern, bieten sich mittelfristig günstige Entwicklungsperspektiven. Mittelfristig gute Wachstumsperspektiven bei leicht kräftigerem Wachstum der Weltwirtschaft In ihrer Mittelfristprognose vom Herbst 2015, die auch der Steuerschätzung vom November 2015 zugrunde lag, geht die Bundesregierung trotz bestehender Risiken von einem kräftiger werdenden Wachstum der Weltwirtschaft und einer aufwärtsgerichteten Entwicklung des Welthandelsvolumens aus. Trotz der etwas nach unten korrigierten Wachstumsperspektiven der Schwellenländer wird der Bedarf an deutschen hochwertigen Exportgütern groß und die mittelfristigen Exportchancen der deutschen Wirtschaft entsprechend günstig bleiben, wodurch sich auch Impulse für die Investitionstätigkeit der heimischen Wirtschaft ergeben. Auch die nach wie vor wichtigen Handelspartner im Eurogebiet sollen mittelfristig wieder einen etwas höheren Wachstumspfad erreichen. und robuster Binnennachfrage. Bei weiterhin leichter Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen und damit verbundenen guten Einkommensperspektiven kann außerdem auch in mittelfristiger Hinsicht von einer Zunahme des privaten Verbrauchs und damit einer Stützung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums durch die Binnennachfrage ausgegangen werden.

8 - 8 - Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg / Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie b) Mittelfristige Aussichten Mittelfristprojektion mit Risiken und Chancen. Die Bundesregierung bezeichnet ihre Mittelfristprojektion als aus heutiger Sicht wahrscheinlichsten Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung. Allerdings bleiben die Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld hoch. Eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte oder eine neue Verunsicherung über die Entwicklung in den Schwellenländern und insbesondere in China zählt zu den Hauptrisikofaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung. Auch ein abrupter deutlicher Anstieg des Ölpreises und des Wechselkurses könnte die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und Europa stören. Chancen für eine günstigere Entwicklung sieht die Bundesregierung eher auf der binnenwirtschaftlichen Seite. Ferner ergibt sich eine Chance aus den beabsichtigen Maßnahmen zur Stimulierung von Investitionen in Deutschland und Europa. Darüber hinaus könnten die derzeit expansiven Impulse - nicht zuletzt durch Rohölpreise und Wechselkurs - stärker wirken als unterstellt.

9 - 9 - Projektion der Bundesregierung für 2015 bis 2020: Anstieg des realen BIP um +1,6 % pro Jahr. Im Einzelnen erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2015 bis 2020 einen Anstieg des realen BIP um +1,6 % pro Jahr. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte und die Konsumausgaben des Staates sollen danach mit jeweils +1,5 % pro Jahr in etwa durchschnittlich zunehmen. Bei den Bruttoanlageinvestitionen wird dagegen ein Anstieg um +2,5 % pro Jahr angenommen, überdurchschnittlich stark für die Ausrüstungsinvestitionen mit jährlich +3,5 %, verhaltener dagegen für die Bauten mit +2,25 % pro Jahr. Hieraus errechnet sich ein jährlicher Anstieg der Binnennachfrage um +1,75 %. Die Außenwirtschaft wird dagegen keinen rechnerischen Wachstumsbeitrag leisten, weil annahmegemäß die Zunahme der Exporte im mittelfristigen Zeitraum mit +4,5 % pro Jahr zwar weiterhin sehr hoch bleibt, aber schwächer ausfällt als die Entwicklung der Importe mit jährlich +5,5 %. Bei den Verbraucherpreisen geht die Bundesregierung von einem mittelfristig moderaten Anstieg um jährlich +1,25 % aus. Bei der Zahl der Erwerbstätigen soll sich auch in mittlerer Sicht eine günstige Tendenz fortsetzen: Trotz steigender Erwerbstätigkeit infolge Zuwanderung und teilweiser Auflösung der stillen Reserven könnte allerdings die Zahl der Arbeitslosen angesichts der starken Migration bis zum Jahre 2020 auf rd. 3,2 Mio. Personen steigen. Die Arbeitslosenquote würde demnach, ausgehend von 6,4 % in 2015, auf 7,1 % in 2020 zunehmen. Bei mittelfristig relativ guter Entwicklung von Investitionen und Exporten eröffnen sich für Baden-Württemberg weiter überproportional hohe Wachstumsperspektiven. Unter den genannten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätte Baden-Württemberg auch in der mittelfristigen Sicht erneut überdurchschnittlich gute Wachstumschancen. Sie ergeben sich zum einen aus der starken Ausrichtung auf Exporte und die Herstellung von Investitionsgütern, die im gesamten Projektionszeitraum zu den wichtigsten Wachstumsträgern zählen. Überdies ist das Wachstumspotenzial des Landes aufgrund seiner zukunftsgerichteten Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie grundsätzlich sehr groß. Damit sind gute Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Land eine im Bundesvergleich weiterhin recht niedrige Arbeitslosenquote aufweisen wird.

10 Finanzpolitische Lage a) Die Haushaltswirtschaft in Baden-Württemberg Mio Entwicklung des Schuldenstandes aus Kreditmarktschulden Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Werte 2015 und 2016 Fortschreibung lt. ausgewiesener Nettokreditaufnahme im Zweiten Nachtrag StHPl. 2015/2016.

11 Strukturelle Vorbelastungen wirken noch nach Die bestehenden strukturellen Vorbelastungen des Landeshaushalts (einschließlich eines schrittweisen Abbaus der impliziten Verschuldung) machten in den Jahren 2013 und 2014 eine Nettokreditaufnahme erforderlich. Dennoch konnte Baden-Württemberg den zweiten Platz bei der Pro-Kopf-Verschuldung der westdeutschen Flächenländer am Kreditmarkt halten. Pro-Kopf-Verschuldung der westdeutschen Flächenländer am Kreditmarkt zum Bayern Baden-Württemberg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Quelle: Bundesministerium der Finanzen Anmerkung: In der Darstellung des Bundesministeriums der Finanzen sind die Schulden einzelner Länder bei der vom Bund gegründeten Bad Bank FMS Wertmanagement AöR nicht enthalten, da diese Schulden finanzstatistisch als bei den öffentlichen Haushalten bestehend auszuweisen sind. Diese Anstalt kauft im Wege der Zession (Abtretung) am Kreditmarkt aufgenommene Schuldscheindarlehen mehrerer Länder. Im Falle Baden-Württembergs belaufen sich die von der Bad Bank aufgekauften Schulden zum Stand auf 765 Mio. Euro. Ungeachtet der finanzstatistischen Abgrenzung wurde dieses Schuldscheindarlehen Baden-Württembergs jedoch ursprünglich am Kreditmarkt begeben. Bezieht man diese Schulden in den Schuldenstand am Kreditmarkt mit ein, so beläuft sich dieser auf 46,3 Mrd. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von Euro entspricht. Das Gesamtbild des Ländervergleichs der Kreditmarktschulden wird dadurch erschwert.

12 und 2016 ohne NKA Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 konnte die Nettokreditaufnahme auf Null reduziert werden. Konsolidierung schreitet voran Ein wesentlicher Grund hierfür sind die seit dem Regierungswechsel eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen, die sich in ihrer Wirkung Jahr für Jahr aufbauen und im Finanzplanungszeitraum mit einem Volumen von rund 1,6 Mrd. Euro berücksichtigt sind. Weitere Ursachen sind in der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen und in der Verwendung rechnungsmäßiger Überschüsse begründet. Für die Jahre 2017 ff. weist die Mittelfristige Finanzplanung bezüglich der Nettokreditaufnahme gerundete Werte gemäß der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme aus (vgl. 1 VO zu 18 LHO). Ursprüngliche Selbstverpflichtung bei Kreditaufnahmen wird erheblich unterschritten Mit Einführung der landesrechtlichen Schuldenbegrenzungsregel des 18 Landeshaushaltsordnung hatte sich die Landesregierung im Jahr 2012 basierend auf dem damaligen Planungsstand selbst verpflichtet, bis 2020 maximal 6,4 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen. Nach den derzeit in die Mifrifi aufgenommenen Werten (unter Einbeziehung des im Finanzplan 2015 bis 2020 ausgewiesenen Wertes für 2020) wird die Selbstverpflichtung erheblich unterschritten. Gegenläufige Ausgabenentwicklung machen den Konsolidierungspfad nicht einfacher Die Wirkung der umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen wird im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung durch die Ausgabenbedarfe gegenläufiger Entwicklungen wie z.b. des außergewöhnlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen oder aufgrund der geringer als ursprünglich erwartet ausfallenden Schülerzahlrückgänge nach der Schülerzahlprognose 2014 absorbiert. Beides sind exogene Ereignisse, die von der Landesregierung nicht unmittelbar beeinflusst werden können und erhebliche Finanzmittel binden. Dies erfordert auch künftig eine konsequente Konsolidierungspolitik, die alle Einnahme- und Ausgabepositionen auf den Prüfstand stellt.

13 b) Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Begrenzung der Neuverschuldung durch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung Schuldenbremse gem. Art. 109 GG Nach Art. 109 Grundgesetz (GG) sind ab 2016 der Haushalt des Bundes und ab 2020 die Haushalte der Länder grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen. Dabei gilt für die Länder ausdrücklich Null heißt Null. Für den Bund ist der Grundsatz der Null-Neuverschuldung dagegen nicht verletzt, wenn seine strukturelle Neuverschuldung den Wert von 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt. Ausnahmen für Konjunkturschwankungen und außergewöhnliche Notsituationen Ausnahmen sind nur für Konjunkturschwankungen (hier sind konjunkturell bedingte Schuldenaufnahmen zugelassen, sie sind jedoch in wirtschaftlich besseren Zeiten wieder zurück zu führen) und für außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorgesehen. Bei Schuldenaufnahme wegen einer Notsituation ist verbindlich ein Tilgungsplan zu erstellen. Einzelheiten, insbesondere konkrete Regelungen für den Bund und den Stabilitätsrat, sind in Begleitgesetzen verankert. Inkrafttreten zum 1. Januar Übergangsregelung bis zum Jahr 2015 bzw Diese Schuldenbremse ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Für den Bund gibt es eine Übergangsregelung bis Ende Seit dem Haushaltsjahr 2011 ist der Bund verpflichtet, einen linearen Abbaupfad hinsichtlich des strukturellen Defizits einzuhalten, um für das Haushaltsjahr 2016 die Einhaltung der für ihn geltenden Obergrenze zu gewährleisten. Bei den Ländern endet der Übergangszeitraum im Jahr 2019, wobei für einige Länder die Empfänger von Konsolidierungshilfen ein festgelegter Konsolidierungspfad gilt, der im Frühjahr 2011 mit dem Bund im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen zum Konsolidierungshilfengesetz festgelegt wurde. Geltende Rechtslage in Baden- Württemberg Nach Art. 84 Landesverfassung dürfen die Einnahmen aus Krediten - ähnlich der früheren Regelungen des GG - die Summe der Investitionen nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen

14 Gleichgewichts. Regelung zur Begrenzung der Neuverschuldung nach 18 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zum 1. Januar 2013 ist die Neuregelung des 18 LHO in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung des Regelungsgehalts der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht mit Übergangsregelung bis einschließlich Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Sicherung einer langfristigen Tragfähigkeit des Landeshaushalts zu schaffen. Nach 18 LHO ist der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bis einschließlich 2019 ist eine in gleichmäßigen Schritten sinkende Neuverschuldung zulässig. Ausgangswert für den Abbau ist der haushaltswirtschaftliche Handlungsbedarf des Jahres 2013 i. H. v. 2,53 Mrd. Euro nach der Mittelfristigen Finanzplanung Die Höhe der Abbauschritte wird modifiziert durch die Entwicklung der Netto- Steuereinnahmen des Landes und den Saldo der finanziellen Transaktionen. Im Ergebnis mindern überdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen und ein positiver Saldo der finanziellen Transaktionen die Möglichkeit der Neuverschuldung, während unterdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen und ein negativer Saldo der finanziellen Transaktionen diese erhöhen. In Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und dessen Finanzlage erheblich beeinträchtigen, dürfen zusätzliche Kredite aufgenommen werden. Diese sind in angemessener Zeit zurückzuführen, was in einem Tilgungsplan festgelegt wird. Sanieren und Investieren kommt nicht zu kurz Der Fokus der grundgesetzlichen Schuldenbremse richtet sich auf die Kreditmarktverschuldung. Daneben ist der Erhalt des Landesvermögens ein unabdingbares Element verantwortungsvoller Haushalts- und Finanzpolitik. Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes nicht aufschiebbar. Nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik muss die sogenannte indirekte Verschuldung des Landes im Blickfeld haben. Im nachfolgenden Diagramm werden die Ausgaben für den Abbau der impliziten Verschuldung, der Nettokreditaufnahme ge-

15 genübergestellt. Erfasst sind die Jahre Im Ergebnis wird erkennbar, dass der Nettokreditaufnahme deutlich höhere Ausgabenbewilligungen zum Abbau der impliziten Verschuldung gegenüberstehen. c) Stabilitätsrat Konsolidierungskurs zur Einhaltung der europäischen Vorgaben Nach Art. 126 Abs. 1 AEUV 1 vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. In Verbindung mit dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gelten als Referenzwerte zur Überprüfung der Haushaltsdisziplin ein (gesamtstaatliches) jährliches Haushaltsdefizit von nicht mehr als 3 % und ein öffentlicher Schuldenstand von nicht mehr als 60 %, jeweils im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Bei Verstößen tritt die "korrektive Komponente" des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts mit der Möglichkeit eines Defizitverfahrens in Kraft. 1 AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

16 Um übermäßigen Defiziten vorzubeugen, setzt sich jeder Mitgliedstaat im Rahmen des "präventiven Arms" des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ein mittelfristiges Ziel ("MTO") für einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt sowie den Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel. Das Ziel (gesamtstaatlich, strukturell) darf für Eurostaaten höchstens -1 % des BIP betragen. Aufgrund des "Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" (Fiskalvertrag) wurde mit dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013 für Deutschland eine Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungssaldos von höchstens -0,5 % des nominalen BIP in 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund steht die Konsolidierung öffentlicher Haushalte als der entscheidende Aspekt nachhaltiger und generationengerechter Finanzpolitik im haushaltspolitischen Mittelpunkt. Einrichtung des Stabilitätsrats durch FöKo II Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde neben der grundgesetzlichen Schuldenbremse mit der Einführung eines neuen Art. 109a GG und des Stabilitätsratsgesetzes (StabiRatG) der sog. Stabilitätsrat errichtet. Als Nachfolger des Finanzplanungsrats hat er dessen bisherige Aufgaben übernommen. Darüber hinaus wurden sowohl Aufgabenbereich, als auch Befugnisse erweitert. Mitglieder sind der Bundesfinanzminister, die Länderfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister. Beschlüsse werden nach dem Mehrheitsprinzip gefasst. Überwachung der Haushalte als zentrale Aufgabe Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um so drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. in drei Stufen Dies geschieht in einem dreistufigen Verfahren.

17 Erste Stufe In einer ersten Stufe legen Bund und Länder im Rahmen des Frühwarnsystems jährlich Stabilitätsberichte über die aktuelle Haushaltslage, die Finanzplanung sowie über die Einhaltung der verfassungsgemäßen Kreditaufnahmegrenzen vor. mit Kennziffern Zur Beurteilung der Haushaltslage wurden vier Haushaltskennziffern festgelegt, mit denen das Vorliegen einer drohenden Notlage untersucht wird: Der strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner (d.h. der finanzstatistische Finanzierungssaldo wurde um den Saldo finanzieller Transaktionen und konjunktureller Einflüsse bereinigt), die Kreditfinanzierungsquote (d.h. das Verhältnis von Netto- Kreditaufnahme und bereinigten Ausgaben), der Schuldenstand je Einwohner und die Zins-Steuer-Quote (d.h. das Verhältnis von Zinsausgaben und Steuereinnahmen). im aktuellen Haushalts- und im Finanzplanungszeitraum Betrachtet werden jeweils zwei Zeiträume. Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage beinhaltet die Ist-Werte der zwei vorangegangenen Jahre und die Haushaltsplanungen des laufenden Jahres. Der Zeitraum der Finanzplanung umfasst die aktuellen Entwürfe für das folgende Jahr sowie die weiteren Ansätze der Finanzplanung. Somit wird ein Zeitraum von bis zu sieben Jahren betrachtet, der die Haushaltsentwicklung umfassend abbildet. im Vergleich zu Schwellenwerten Für jede der vier Kennziffern werden Schwellenwerte für jedes Jahr gebildet, deren Überschreitung auf eine Auffälligkeit hinweist. Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. und Projektion der mittelfristigen Entwicklung Zudem enthält jeder Stabilitätsbericht eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Grundlage einheitlicher Annahmen hinsichtlich der Kennziffer Schuldenstand. Diese beantwortet die Frage, welche jahresdurchschnittliche Ausgabelinie über einen Zeitraum von sieben Jahren an den Rand einer

18 Haushaltsnotlage führen würde, wenn die Schuldenstandsquote unverändert bliebe. Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage Wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist, oder bei der Projektion am Ende des Zeitraums voraussichtlich der Schwellenwert der Kennziffer Schuldenstand überschritten wird, gilt dies als Hinweis auf eine aktuell bzw. zukünftig drohende Haushaltsnotlage. Baden-Württemberg weist in dem im September 2015 vorgelegten Stabilitätsbericht des Landes folgende Kennziffern 2 auf: Kreditfinanzierungsquote % 1,9 2,1 0,3-1,7-0,8-0,6 k.a. nein Schwellenwert 4,0 4,0 3,8 7,8 7,8 7,8 7,8 Länderdurchschnitt 1,0 1,0 0,8 Zins-Steuer-Quote % 6,0 5,2 5,4 5,4 5,5 5,9 k.a. nein Schwellenwert 10,4 9,1 9,3 10,3 10,3 10,3 10,3 Länderdurchschnitt 7,4 6,5 6,7 je Schuldenstand Einw k.a. nein Schwellenwert Länderdurchschnitt nein nein nein nein Auffälligkeit im Zeitraum nein nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Quelle: Stabilitätsbericht 2015 des Landes Baden-Württemberg Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Überschreitung FPl FPl FPl FPl Struktureller je Finanzierungssaldo Einw ,3 47,6 42,4 k.a nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Überschreitung liegen in Baden- Württemberg nicht vor. Zweite Stufe Danach ergeben sich in keinem Bereich und in keinem Zeitraum Auffälligkeiten, die einen Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage im Land geben. In vier anderen Bundesländern dagegen hat der Stabilitätsrat in seiner 2. Sitzung am 15. Oktober 2010 Hinweise auf eine dro- 2 Datenstand: Siehe Stabilitätsbericht des Landes Baden-Württemberg 2015, Seite 3

19 hende Haushaltsnotlage festgestellt. Evaluationsausschuss Der Stabilitätsrat hat daher in einer zweiten Stufe einen Evaluationsausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hatte, zu überprüfen, ob aufgrund der Hinweise tatsächlich eine Haushaltsnotlage in den betroffenen Gebietskörperschaften besteht. Dritte Stufe Aufgrund des Berichtes des Evaluationsausschusses hatte der Stabilitätsrat in seiner 3. Sitzung am 23. Mai 2011 den Beschluss gefasst, dass in diesen Gebietskörperschaften eine Haushaltsnotlage droht. Daher kommt es in einer dritten Stufe zur Durchführung eines Sanierungsverfahrens. Sanierungsverfahren Das von den betroffenen Gebietskörperschaften jeweils vorgeschlagene Sanierungsprogramm wurde vom Evaluationsausschuss überprüft. Auf Grundlage der Bewertung durch den Evaluationsausschuss hat der Stabilitätsrat in seiner 4. Sitzung am 1. Dezember 2011 entsprechende Vereinbarungen zu den jeweiligen Sanierungsprogrammen beschlossen, deren Einhaltung halbjährlich überwacht wird. Weitere Aufgaben Weitere Aufgaben des Stabilitätsrats sind die Erörterung und Beschlussfassung über die jährlichen Fortschrittsberichte Aufbau Ost, die Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes und der Länder und die Feststellung, ob Bundesländer, die Konsolidierungshilfen beziehen, die daran geknüpften Bedingungen eingehalten haben. Mit dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013 wurde dem Stabilitätsrat zudem die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz zugewiesen. Nähere Informationen und Details zu Aufbau, Organisation, Arbeitsweise und Aufgaben des Stabilitätsrats können dessen Homepage entnommen werden. Auf dieser werden auch sämtliche Beratungsunterlagen, alle Beschlüsse und die Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder veröffentlicht.

20 III. Der baden-württembergische Landeshaushalt 1. Allgemeines 2. Einnahmen Die Finanzplanung sieht ein formales Haushaltsvolumen von 44,4 Mrd. Euro im Jahr 2015 und 46,8 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf der Basis des Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 vor. Ursächlich für die Steigerung des Haushaltsvolumens sind in erster Linie zwangsläufige Mehrausgaben (u. a. Flüchtlingsausgaben - vgl. Nr. 3 c), die gegenfinanziert werden mussten. Hierzu wurden auf der Einnahmenseite auch Überschüsse aus Vorjahren veranschlagt. Die Struktur der gesamten Einnahmen des Landes auf der Basis der Plandaten stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Von 2015 bis 2019 liegt der Anteil der Steuereinnahmen zwischen rd. 73,7 % und rd. 78,9 % der in der Mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Gesamteinnahmen. Der Anteil der übrigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen schwankt im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung zwi-

21 schen 21,1% (2019) und 26,3% (2016). Die rechnerischen Werte der Einnahmen aus Krediten betragen ,6% und ,04%. Im Übrigen untergliedern sich die Einnahmen wie folgt: Einnahmen des Landes nach Arten im Jahr 2016 Angaben in Prozent Zuweisungen Bund 7,4 Verwaltungseinnahmen 3,4 Sonstige Einnahmen 6,1 Zuweisungen Kommunen / Dritter 9,4 Landesanteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 67,6 Landessteuern 6,1 Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg a) Steuereinnahmen Die Steuereinnahmen werden in den Jahren 2015 und 2016 auf der Basis der Soll-Ansätze des Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplans 2015/2016 und in den Jahren 2017 bis 2019 auf der Basis der November-Steuerschätzung 2015 ausgewiesen. Im Übrigen sind die Zuwachsraten in den Jahren ab 2017 nach dem Vorsichtsprinzip auf 3 v. H. begrenzt. Damit werden insbesondere auch internationale Risiken aufgefangen, die Deutschland und gerade auch Baden-Württemberg aufgrund seiner starken Auslandsverflechtungen besonders treffen würden. In den Steuereinnahmen sind die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur (Teil-)Finanzierung der Ausgaben im Flücht-

22 lingsbereich enthalten (vgl. Nr. 3 c Flüchtlingsausgaben). Zeitreihe Die Entwicklung der Steuereinnahmen in den Jahren 2015 bis 2019 ergibt sich aus folgender Datenreihe 3 : Mio Brutto , , , , ,0 Netto , , , , ,0 Steuerdeckungsquote Für die Realisierung der prognostizierten Steuereinnahmen ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung entscheidend. Die Steuerdeckungsquote (d.h. der Anteil der Steuereinnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben 4 ) beträgt ,0 %. In 2016 beträgt die Steuerdeckungsquote 74,3 % und steigt auf der Basis der zugrunde gelegten Planungswerte - bis zum Jahr 2019 kontinuierlich an auf 80,2 %. Sie liegt damit immer noch unter dem Referenzwert des Vorkrisenjahres 2008 mit 81,2 %. 3 Brutto-Steuereinnahmen: Steuereinnahmen vor Finanzausgleichssystemen und Bereinigungen (Kap Titel : Globale Mehr-/Mindereinnahmen aus Steuerrechtsänderungen). Netto-Steuereinnahmen: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich, kommunalem Finanzausgleich und Bereinigungen. 4 Bereinigte Gesamtausgaben: Formales Haushaltsvolumen abzüglich Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen und haushaltstechnische Verrechnungen

23 v.h Steuerdeckungsquote im Finanzplanungszeitraum 79,5 80,2 78,3 76,0 74, Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg b) Übrige Einnahmen Die übrigen Einnahmen stellen eine Sammelposition sämtlicher Einnahmen des Landes außer den Steuer- und Krediteinnahmen dar. In 2015/2016 sind auch Überschüsse aus Vorjahren enthalten. Im Übrigen handelt sich dabei insbesondere um Zuweisungen und Zuschüsse anderer Gebietskörperschaften, insbesondere des Bundes sowie um Gebühren und sonstige Entgelte. Ein großer Teil der übrigen Einnahmen hängt direkt oder indirekt mit entsprechenden Ausgaben (zum Beispiel Wohnungsbau, Gemeinschaftsaufgaben, Ausbildungsförderung, Wohngeld, regionalisierter öffentlicher Personennahverkehr usw.) zusammen. Den Plandaten liegen die Vorausschätzungen der Ressorts zugrunde. c) Einnahmen aus Krediten Die Absenkung der Nettokreditermächtigung im Zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 zur Erreichung der Nettonull in 2015 und 2016 bestätigen den nachhaltigen, generationsgerechten haushaltspolitischen Kurs der Landesregierung. Auch für die Jahre 2017 und 2018 wird angestrebt, keine neuen Schulden aufzunehmen. Unabhängig davon enthält der Finanzplan ab 2017 die gem. 1 der VO zu 18 LHO berechneten Werte der zulässigen Kreditaufnahme bzw. der sich rechnerisch ergebenden Tilgungsverpflichtungen für die jeweili-

24 gen Haushaltsjahre bis Jahr Nettokreditaufnahme in Mio. 0,0 0,0 280,0 20,0-320,0 v.h. Kreditfinanzierungsquote (Anteil der Nettokreditaufnahme an den Bereinigten Gesamtausgaben) 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0-1,0-2, Werte 2004 bis 2014: Ist; 2015 und 2016: StHPl. 2. Nachtrag; 2017 bis 2019: Mifrifi Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg 3. Ausgaben Die Schulden des Landes Baden-Württemberg aus Kreditmarktmitteln belaufen sich zum Stand auf rd. 46,3 Mrd.. Die der Mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegten bereinigten Gesamtausgaben entwickeln sich voraussichtlich wie nachfolgend dargestellt: Jahr Mio , , , , ,7

25 Ausgaben des Landes nach Arten im Jahr 2016 Angaben in Prozent Schuldendienst 3,9 sonstige Investitionen / sonstige Ausgaben 8,5 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke 0,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 4,0 Personalausgaben: 36,0 Zuweisungen und Zuschüsse 46,8 Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg a) Personalausgaben Die Personalausgaben entwickeln sich wie folgt: Jahr Mio , , , , ,6 Personalausgabenquote 37,7 36,3 38,9 38,6 39,0 Die für die Jahre 2015 und 2016 dargestellten Werte entsprechen den Haushaltsansätzen des Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2015/16. Für die Planjahre 2017 bis 2019 wurden die Personalausgaben mit einer linearen und strukturellen Steigerung von insgesamt 1,8 % fortgeschrieben. Der Anstieg der Personalausgaben in 2015/16 ergibt sich aus dem Nachholeffekt der zeitlich geschobenen Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2015/16 und der erwarteten Zunahme der Versorgungsempfänger entsprechend den Werten des Landesamts für Besoldung und Versorgung. Der Anstieg von 5 Personalausgabenquote = Anteil der Personalausgaben an den Bereinigten Gesamtausgaben

26 nach 2016 fällt geringfügiger aus, weil rd. 100 Mio. Euro aufgrund eines neugegründeten Landesbetriebes im Hochschulbereich von den Personalausgaben ab 2016 zu den Sachausgaben umgeschichtet wurden. In 2018 wird die Zunahme der Personalausgaben nahezu durch den Wegfall der Zuführung an die Versorgungsrücklage kompensiert. Entsprechend der Aufgabenstellung des Landes verteilen sich die Personalausgaben sehr unterschiedlich auf die Aufgabenbereiche des Landes. Aufteilung der Personalausgaben des Jahres 2016 nach Aufgabenbereichen (Funktionskennziffern) Finanzwirtschaft (Rücklagen, Globale Personalausgaben); 8% Sonstige; 12% Hochschulen; 9% Allgemeinbildende und berufliche Schulen; 51% Rechtsschutz; 7% Finanzverwaltung; 5% Polizei; 8% Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Einsparungen im Personalbereich Das 2011 begonnene Stellenabbauprogramm, das Stelleneinsparprogramm zur Kompensation der Neustellen zur Regierungsneubildung sowie der Stellenabbau im Zusammenhang mit dem Dienstreisemanagement sind in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Im Übrigen lassen auch die Wirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen im allgemeinen Beamtenbereich (u.a. Erhöhung der Kostendämpfungspauschale, Absenkung

27 der Besoldung in den Eingangsämtern ab dem gehobenen Dienst) die Personalausgaben "moderater" ansteigen. Entwicklung der Personalausgaben im Planungszeitraum Versorgung und Beihilfe für Versorgungsempfänger Entgelte und Besoldung sowie Beihilfe für aktive Beamte in Mio. Euro Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Entwicklung der Versorgungslasten Nach dem aktuellen Versorgungsbericht (Drucks. 15/7036) wird sich die Zahl der Versorgungsempfänger von derzeit rd bis zum Jahr 2030 voraussichtlich auf rd erhöhen, so dass auch die Versorgungsverpflichtungen entsprechend zunehmen werden. Die Bewältigung des Anstiegs der Versorgungsausgaben ist damit eine Daueraufgabe für die Haushaltspolitik. Die Zahl der Versorgungsempfänger steigt voraussichtlich allein von 2012 bis 2020 um rd. 30%.

28 Entwicklung der Versorgungsempfänger bis Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Versorgungsrücklage als Sondervermögen des Landes Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 des Bundes wurden unter anderem die Länder verpflichtet, ab 1999 eine Versorgungsrücklage zu bilden. Diese wurde in Baden-Württemberg durch das»gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Baden-Württemberg«vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 eingerichtet. Die Versorgungsrücklage wurde als unselbstständiges, zweckgebundenes Sondervermögen eingerichtet. Zuführungen zur Versorgungsrücklage Zunächst war vorgesehen, dass die Beamten und Versorgungsempfänger in den Jahren 1999 bis 2013 im Jahresschnitt jeweils 0,2 Prozentpunkte weniger an linearer Besoldungs- bzw. Versorgungserhöhung erhalten sollen, als die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Die hierdurch eingesparten Beträge waren dann kumuliert an die Rücklage abzuführen. Dementsprechend wurde von 1999 bis 2002 verfahren. Versorgungsänderungsgesetz 2001 Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 des Bundes wurde dann geregelt, dass das Versorgungsniveau der Beamten von maximal 75 % der letzten Bezüge ab 2003 in acht Schritten auf 71,75 %

29 dadurch abgesenkt wird, dass die Versorgungsbezüge in geringerem Maße steigen als die Aktivgehälter, die Ersparnisse, die sich hieraus ergeben, in dieser Phase zur Hälfte an die Versorgungsrücklage abzuführen sind, im Gegenzug der 0,2-Prozentpunkte-Abschlag ausgesetzt wird. Nach der erfolgten Absenkung der Versorgungsbezüge wird der Aufbau der Versorgungsrücklage durch den 0,2-Prozentpunkte-Abschlag wieder aufgenommen und (zunächst) bis 2017 fortgesetzt; die bereits erzielten Einsparungen durch die Abzüge der Jahre 1999 bis 2002 jedoch auch weiterhin, also durchgängig bis 2017, der Rücklage zuzuführen sind. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 des Bundes wurde der Aufbau der Rücklage außerdem von ursprünglich 2013 auf 2017 verlängert. Das in der Rücklage angesammelte Vermögen soll zur Abfederung der Versorgungsaufwendungen eingesetzt werden. Die Entnahme von Mitteln ist durch Landesgesetz zu regeln. Landesbesoldungsgesetz Baden- Württemberg sieht weiterhin Zuführungen zur Versorgungsrücklage vor Im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz im Besoldungsrecht auf die Länder übertragen. Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826) sieht in 17 die Zuführung zur Versorgungsrücklage in der Zeit bis zum vor. Entsprechend dieser Regelung sind seit der Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Jahr ,2 v.h. jeder Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Versorgungsrücklage zuzuführen. Verwaltung des Sondervermögens durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verwaltet das Sondervermögen. Die Verwaltung der Mittel kann auf Dritte übertragen werden. Die Anlage muss sicherheits- und renditeorientiert erfolgen. Die Anlage des Sondervermögens erfolgt derzeit in zwei etwa gleich großen, von privaten Kapitalanlagegesellschaften betreuten Spezialfonds. Investiert wird überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und zu einem geringeren Anteil in europäische Aktien. Das Gesamtvolumen des Sondervermögens lag zum Stand 30. Juni 2015 bei rd. 3,0 Mrd. Euro.

30 Für die Haushaltsplanjahre 2015 und 2016 wurden zum Stand des zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltplan 2015/2016 Zuführungsbeträge i. H. v. 263,0 Mio. Euro (2015) und 301,0 Mio. Euro (2016) veranschlagt. Der Versorgungsrücklage werden nach derzeitiger Rechtslage im Jahr 2017 letztmals Mittel i. H. v. 347,0 Mio. Euro zugeführt. Unter Berücksichtigung aller Zuführungen und der voraussichtlichen Anlagerendite ist mit einem Volumen zwischen 3,5 Mrd. Euro und 4 Mrd. Euro im Jahre 2018 (gesetzliches Ende der Zuführungsphase: ) zu rechnen. In den Mifrifi-Werten der Jahre 2018 und 2019 sind keine Entnahmewerte enthalten. Zusätzlicher Versorgungsfonds als Sondervermögen des Landes Im Herbst 2007 wurde mit dem»gesetz über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg«eine zusätzliche Pensionsrücklage geschaffen. Der Versorgungsfonds wurde wie die Versorgungsrücklage als unselbstständiges, zweckgebundenes Sondervermögen des Landes errichtet. Das Sondervermögen darf ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2020 verwendet werden. Der Versorgungsfonds wurde bei Auflegung mit einem Grundkapital in Höhe von 500 Mio. Euro ausgestattet. Ab 1. Januar 2009 werden für alle neu eingestellten Beamten und Richter monatlich 500 Euro an das Sondervermögen abgeführt. Die Entnahme von Mitteln soll schrittweise, frühestens ab dem 1. Januar 2020 erfolgen. Die Entnahme ist durch Gesetz zu regeln. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verwaltet das Sondervermögen. Die Verwaltung der Mittel kann auf Dritte übertragen werden. Die Anlage muss sicherheits- und renditeorientiert erfolgen. Entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft erfolgt die Vermögensverwal-

31 tung seit Oktober 2008 durch die Deutsche Bundesbank. Investiert wird, wie bei der Versorgungsrücklage überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und teilweise in europäische Aktien. Das Fondsvolumen lag zum Stand 30. Juni 2015, bei rund 1,7 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung aller Zuführungen und der voraussichtlichen Anlagerendite ist im Jahr 2020 mit einem Volumen von ca. 4,0 Mrd. Euro zu rechnen. Die Zuführungen an den Versorgungsfonds sind wie folgt eingeplant: Jahr Mio. 273,1 327,9 369,4 416,9 462,0 Bis 2020 wächst Vorsorgevolumen auf 7,5-8,0 Mrd. Euro an. Die kontinuierlich steigenden Zuführungen an die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds erreichen 2015 zusammen einen Jahreswert von rd. 536 Mio. Euro. Im Jahr 2016 sind rd. 629 Mio. Euro und im Jahr 2017 rd. 716 Mio. Euro eingeplant. Insgesamt kann bis zum Jahr 2020 mit einem Vorsorgevolumen zwischen 7,5 Mrd. Euro und 8,0 Mrd. Euro gerechnet werden. b) Sachausgaben Schuldendienst Die Gesamtausgaben für den Schuldendienst entwickeln sich wie folgt: Jahr Mio , , , , ,0 Darin enthalten sind Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse (OG 56), Zinsausgaben an Kreditmarkt (OG 57) und Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse (OG 58).

32 Die Ausgaben für den Schuldendienst aufgrund rechtlicher Verpflichtungen entwickeln sich wie folgt: Jahr Mio , , , , ,0 Der Anteil der Zinsausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben liegt im Jahr 2016 bei 3,8 %. Die Zinsausgaben-Steuerquote 6 steigt von 5,1 % im Jahr 2015 auf 5,6 % im Jahr Ausgaben mit Rechtsverpflichtung In dem Zeitraum 2015 bis 2019 ist der weitaus überwiegende Teil der bereinigten Sachausgaben durch Gesetze, Verordnungen und andere rechtliche, insbesondere vertragliche Verpflichtungen festgelegt. Bei diesen Ausgaben mit Rechtsverpflichtung wird folgende Unterscheidung getroffen: - Ausgaben aufgrund von Bundesgesetzen, - Ausgaben aufgrund von Landesgesetzen, - sonstige rechtliche Verpflichtungen. Ausgaben aufgrund von Maßnahmen / Volumen bei... Die Höhe der Ausgaben mit Rechtsverpflichtung wurde durch eine detaillierte Fortschreibung der Haushaltsansätze ermittelt. Rechnerisch wurde die Kürzung im kommunalen Finanzausgleich mit 300 Mio. Euro für das Jahr 2017, 2018 und 2019 fortgeführt. Nachfolgend werden die jeweils betragsmäßig bedeutenden Ausgabepositionen exemplarisch aufgezählt.... Bundesgesetzen 1. Unter den Ausgaben, die auf Bundesgesetze zurückzuführen sind, haben besondere Bedeutung: - Länderfinanzausgleich - Auslagen in Rechtssachen - Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Ausgleich 6 Zinsausgaben-Steuerquote: Zinsausgaben im Verhältnis zu den Steuereinnahmen

33 an Unternehmen - Flüchtlingsaufnahme - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - BAföG Landesgesetzen 2. Von den Ausgaben aufgrund von Landesgesetzen haben überdurchschnittliches Gewicht: - Kommunaler Finanzausgleich - Finanzausgleichsmasse / Kleinkindbetreuung und Grunderwerbsteuerüberlassung - Flüchtlingsaufnahme - Krankenhausfinanzierung - Privatschulförderung - Zuführung Versorgungsfonds des Landes - Städtebau - Leistungen an Kirchen/Religionsgemeinschaften sonstigen rechtlichen Verpflichtungen 3. Bei den sonstigen rechtlichen Verpflichtungen sind besonders zu erwähnen: - Zinsausgaben - Bauunterhalt (zentrale Veranschlagung im Epl. 12) - Finanzierungsaufwand BauFinanz - Mieten und Pachten (zentrale Veranschlagung im Epl. 12) - Neubaustrecke Wendlingen- Ulm / Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG - überregionale Forschungsförderung - Hochschulfinanzierungsvertrag Die Ausgaben, die durch Einnahmen von Dritter Seite, insbesondere von Bund oder der EU gedeckt sind, sind als durchlaufende Ausgaben ausgewiesen. Die zugehörigen Komplementärmittel des Landes sind bei den zwangsläufigen Ausgaben nur berücksichtigt, wenn eine konkrete Rechtspflicht zur Leistung dieser Mittel besteht. Ansonsten sind sie Bestandteil der nichtzwangsläufigen Ausgaben. Durchlaufende Mittel Unter den durchlaufenden Mitteln sind zu nennen: - Kommunaler- Finanzausgleich (kommunaler Anteil an

34 FAG-Umlage und am Familienleistungsausgleich sowie Bundesmittel bei der Förderung der Kleinkinderbetreuung) - Regionalisierungsmittel für Schienenpersonennahverkehr/ Öffentlicher Personennahverkehr - Mittel nach dem Entflechtungsgesetz für kommunalen Straßenbau und Verbundmaßnahmen - Förderung der Entwicklung Ländlicher Raum (ELER) - Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur (GAK) - Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpakts Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz nichtzwangsläufige Ausgaben Bei den sogenannten nichtzwangsläufigen Ausgaben (2017, 2018 und 2019 je rd. 600 Mio. Euro) fallen in erster Linie die "Freiwilligkeitsleistungen" im Förderbereich ins Gewicht. Haushaltssystematisch werden in den nichtzwangsläufigen Ausgaben auch die globalen Minderausgaben erfasst. Der in den Jahren eingeschlagene Weg des Abbaus des Sanierungsstaus wird weiter fortgeführt. Ausgehend vom Kassensturz 2011 wurden bisher Investitionsmittel in Höhe von rd Mio. Euro eingesetzt. Abbau des Sanierungsstaus wird weiterverfolgt Mit diesen Investitionen wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes geleistet. Dies ist auch ein unabdingbares Element verantwortungsvoller Haushaltsund Finanzpolitik, denn nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik muss auch die sogenannte indirekte Verschuldung des Landes im Blickfeld haben. Die Investitionsquote - d.h. der haushaltsystematische Anteil der Investitionsausgaben an den Bereinigten Gesamtausgaben - liegt im Staatshaushaltsplan in der Fassung des Zweiten Nachtrags in 2015 bei 9,9% und in 2016 bei 8,8%. Die Investitionsquote der Finanzplanjahre 2017 (9,1%), 2018

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