FAQ SEPA. 1. Allgemeines 3
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- Fritzi Kranz
- vor 8 Jahren
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1 FAQ SEPA 1. Allgemeines Begrifflichkeiten Grundidee Welche Vorteile bringt SEPA für Verbraucher? Welche Länder nehmen an SEPA teil? Welche Zahlverfahren sind von der SEPA-Migrationsordnung betroffen? Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer 4 abwickeln? 1.7 Nach welcher Systematik berechnen sich die Fristen bei SEPA? Termine Welche Regulierungen sind bei der Preisfestlegung für SEPA-Zahlungen aus und in 4 die Schweiz zu beachten? 1.10 Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern? Wo kann man Informationen zu den technischen Spezifikationen erhalten? Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking? 4 2. SEPA-Überweisung Betragsgrenzen Wie lange nach Eingabe der SEPA Zahlung kann der SEPA-Recall durchgeführt werden? Was kostet der Recall und wie funktioniert er? Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung einer Überweisung? Wie lange dauert es, bis eine SEPA-Recall-Zahlung wieder zurückkommt? Muss die Auslandsbank den Recall beachten? Wie wird der SEPA-Recall archiviert? Wieso kann im OSPlus manchmal eine SEPA-Überweisung nicht ausgeführt werden, 5 obwohl BIC und IBAN korrekt sind? 2.9 Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung? 5 3. SEPA-Lastschrift Grundlagen Warum wird die Gläubiger-ID immer benötigt? Warum ist für die SEPA-Lastschrift ein schriftliches Mandat erforderlich? Was ist die Pre-Notification (Vorab-Anzeige)? Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? Wie erfolgt die Rückgabe von Lastschriften in OSPlus? Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung? Was passiert wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt? Welche Kosten entstehen dabei wem Kann ich als Einreicher um kürzere Vorlauffristen zu erreichen - eine Erstlastschrift 7 (Vorlauf normalerweise D-5) auch mit dem Status "Folge" (Vorlauf D-2) einreichen? 3.10 Können die bestehenden Inkassovereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und 7 Sparkasse für SEPA übernommen werden? 3.11 Wie können Firmenkunden den Umstieg auf die SEPA vorbereiten? Wofür steht die Mandatsreferenz? Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden (gegen Unterschrift)? Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden? Wie ist der Status zur Einführung des SEPA e-mandats in Deutschland? Wie wird das Lastschriftverfahren im ecommerce migriert? Ist die SEPA-Migration von ABO-Einzugsermächtigungen über das Internet (diese liegen lediglich elektronisch und nicht schriftlich vor) bei wiederkehrenden Leistungen mit festen und unterschiedlichen Fälligkeiten überhaupt möglich? 8 Stand: Seite 1
2 4. SEPA-Basislastschrift (DDC, Direct Debit Core) Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat Gibt es bei der Umdeutung etwas zu beachten? Wie können künftig SEPA-Lastschriftmandate am Telefon eingeholt werden? Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen einzuhalten? 9 5. SEPA-Firmenlastschrift (B2B, Business-to-Business) Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? Wer bekommt das Firmenmandat? Umdeutung des Abbuchungsauftrages in ein SEPA-Firmenlastschriftmandat Können Firmenkunden untereinander auch die Basis-Lastschrift nutzen? Welchen Vorteil hat die Firmenlastschrift? 10 Stand: Seite 2
3 1. Allgemeines 1.1 Begrifflichkeiten SEPA: Single European Payment Area = einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum IBAN: International Bank Account Number = internationale Kontonummer BIC: Bank Identifier Code = internationale Bankleitzahl (gemäß ISO 9362) Due Date (D) Fälligkeitstag; Pflichtangabe bei SEPA-Lastschriften; Ausgangspunkt zur Berechnung von Einreichungs- und Rückgabefristen 1.2 Grundidee Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa, keine preisliche, technische und zeitliche Trennung mehr zwischen nationalen Zahlungen und Zahlungen im SEPA-Geltungsbereich. Als Folge wird der komplette nationale Zahlungsverkehr durch SEPA abgelöst. Binnenmarkt-Idee der Lissabon-Agenda: EU soll die wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaft der Welt werden. 1.3 Welche Vorteile bringt SEPA für Verbraucher? Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Sie können mit der SEPA-Überweisung beispielsweise das Ferienhaus an der deutschen Ostseeküste oder das an der portugiesischen Algarve bezahlen. Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Die SEPA-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie zukünftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Beachten Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger durch ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Geldes ermächtigen. Die Akzeptanz und die Einsatzmöglichkeiten Ihrer SparkassenCard in Europa werden sich durch SEPA noch weiter erhöhen. In Zukunft können Sie mit Ihrer SparkassenCard an noch mehr Händlerterminals sicher und bequem bezahlen und müssen somit weniger Bargeld mit sich führen. 1.4 Welche Länder nehmen an SEPA teil? Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil. Die Schweiz und Monaco sind extra ausgewiesen, weil Sie nicht zu EU und EWR gehören. 1.5 Welche Zahlverfahren sind von der SEPA-Migrationsverordnung betroffen? Grundsätzlich sind alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren, die innerhalb der SEPA in Euro abgewickelt werden, bis zum Ende der Migrationsfrist auf die entsprechenden SEPA-Verfahren umzustellen. Stand: Seite 3
4 1.6 Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln? SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind die SEPA-Verfahren nicht einsetzbar. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung. 1.7 Nach welcher Systematik berechnen sich grundsätzlich die Fristen bei SEPA? Die SEPA-Zeitrechnung basiert auf TARGET, einem innereuropäischen Zentralbank- Verrechnungssystem. TARGET hat nur am Wochenende und an zentralen Feiertagen (die quasi in ganz Europa gelten) geschlossen. Alle anderen Tage (auch deutsche oder regionale Feiertage) gelten unter SEPA als Bankarbeitstag. 1.8 Termine: Endgültige Umstellung auf SEPA ist der Die Übergangsfrist für Lastschriften im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) ist auf 24 Monate festgesetzt bis zum Welche Regulierungen sind bei der Preisfestlegung für SEPA-Zahlungen aus und in die Schweiz zu beachten? Für Zahlungen in und aus der Schweiz können andere Entgelte vereinbart werden, als für Zahlungen innerhalb des EWR. Die EU-Preisverordnung 924/2009 findet keine Anwendung Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern? Sie können alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. StarMoney), die von den Sparkassen bereit gestellt werden, weiterhin verwenden. Diese unterstützen SEPA- Zahlungen. Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die Spezifikationen der SEPA- Verfahren informiert worden. Ob und wann ein Update der Software zur Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller Wo kann man Informationen zu den technischen Spezifikationen erhalten? Die Spezifikation der SEPA-Datenformate sind im deutschen DFÜ-Abkommen geregelt. Zu finden unter Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking? Beim Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten. Stand: Seite 4
5 2. SEPA-Überweisung 2.1 Betragsgrenzen keine weiterhin Einhaltung der AWV-Meldpflicht (ab EUR EUR) bis voraussichtlich Wie lange nach Einreichung der SEPA Zahlung kann der SEPA-Recall (=Rückruf) durchgeführt werden? Ein Recall ist bis zu 10 Bankarbeitstage (siehe I.5) nach Buchung möglich. Zuständigkeiten: - Markt nimmt Recall vom Kunden an und leitet den Auftrag per Auftragsmanagement weiter - ZV erfasst den Recall und leitet ihn an das Empfängerinstitut weiter 2.3 Was kostet der Recall und wie funktioniert er? Der Recall / Rückruf wird mit 20,00 Bepreist. 2.4 Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung einer Überweisung? Belastung: Wert Buchungstag bzw. bei Terminzahlungen Wert Valutatag Gutschrift: Wert Buchungstag bzw. bei Terminzahlungen Wert Valutatag Rücküberweisungen: Wert Buchungstag 2.5 Wie lange dauert es, bis eine SEPA-Recall-Zahlung wieder zurückkommt? Die Empfängerbank hat nach Eingang des Recall 10 Bankarbeitstage Zeit zu reagieren. Dazu muss die Laufzeit für den Recall und die Rücküberweisung von je 1-2 Tagen addiert werden bis zu 3 Wochen 2.6 Muss die Auslandsbank den Recall beachten? Ja, da die SEPA-Bestimmungen für alle Teilnehmer verpflichtend sind. Aktuell halten sich nicht alle teilnehmenden Banken im Ausland daran. Das zentrale europäische SEPA-Gremium hat Ende 2011 bei allen teilnehmenden Ländern die Einhaltung der SEPA-Bestimmungen angemahnt. 2.7 Wie wird der SEPA-Recall archiviert? Er wird in OSPlus dokumentiert (Änderungsvorgänge). 2.8 Wieso kann im OSPlus manchmal eine SEPA-Überweisung nicht ausgeführt werden, obwohl BIC und IBAN korrekt sind? Das Empfängerland liegt nicht im SEPA-Geltungsbereich (elektronischer Auftrag wird zurückgewiesen neu als Auslandszahlung beauftragen) Die Bank des Empfängers ist (selbstverschuldet) nicht in den zugrunde liegenden SEPA-Verzeichnissen ausgeführt (Auftrag wird automatisch konvertiert in Auslandszahlung) 2.9 Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung? Ja, für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr können weiterhin genutzt werden. Stand: Seite 5
6 3. SEPA-Lastschrift Grundlagen 3.1 Warum wird die Gläubiger-ID immer benötigt? Sie "kennzeichnet" den Einreicher eindeutig und erleichtert die Zuordnung einer Lastschrift zu dem jeweiligen Grundgeschäft.. Die Beantragung muss online vom Kunden selbst bei der Deutschen Bundesbank erfolgen (Bundesbank). 3.2 Warum ist für die SEPA-Lastschrift ein schriftliches Mandat erforderlich? Darin ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, Lastschriften zu Lasten seines genannten Kontos ziehen. Die kontoführende Bank wird angewiesen, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten ( Vorautorisierung ). Die Bank des Zahlungspflichtigen ist bei Belastung nicht verpflichtet, das Vorhandensein des Mandats zu prüfen. Mit den neu zu schließenden Lastschriftvereinbarungen verpflichtet sich der Einreicher gegenüber seiner Bank, nur Einreichungen für gültige Mandate vorzunehmen. 3.3 Was ist die Pre-Notification (Vorab-Anzeige)? Vor Einreichung der Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Bezogenen die Abbuchung kenntlich machen. Dies kann durch eine Rechnung, eine Bestätigung (z.b. Versicherung) oder Abschlagsplan (z.b. Versorger) erfolgen, spätestens 14 Tage vor Belastung (die Frist kann individuell durch die AGB des Kunden verkürzt werden). Die Sparkasse ist hier nicht involviert! Das Fehlen der Pre-Notification führt nicht dazu, dass die Zahlung nicht autorisiert ist. Daher ist das Fehlen kein Grund, die Lastschrift länger als 8 Wochen nach Belastung zurückzugeben. 3.4 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? siehe Basis- bzw. Firmenlastschrift 3.5 Wie erfolgt die Rückgabe von Lastschriften in OSPlus? Wie bei deutschen Lastschriften über die OSP-Umsatzanzeige 3.6 Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung? Für jeder SEPA-Lastschrift muss ein Fälligkeitstag ("D" = Due Date) angegeben werden. Die Wertstellung erfolgt gemäß PSD (Zahlungsdienstrichtlinie) durchgängig bei allen Beteiligten - also auch beim Zahlungspflichtigen - i.d.r. am Fälligkeitstag D. 3.7 Was passiert wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt? Die Rückgabe muss innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit (i.d.r. Buchungstag, außer bei uneinheitlichen Feiertagen) erfolgen. 3.8 Welche Kosten entstehen dabei wem? Dem Zahlungspflichtigen wird ein Entgelt für die Benachrichtigung mangels Deckung in Höhe von 3,00 berechnet. Bei der Rückgabe von nationalen SEPA-Lastschriften wird außerdem eine Fremdgebühr von 3,00 dem Einreicher belastet. Bei Rückgaben von Lastschriften aus dem Ausland kann ab dem 01. November 2012 ebenfalls eine Fremdgebühr vereinnahmt werden. Der Betrag muss bis dahin noch festgelegt werden. Stand: Seite 6
7 3.9 Kann ich als Einreicher um kürzere Vorlauffristen zu erreichen - eine Erstlastschrift (Vorlauf normalerweise D-5) auch mit dem Status "Folge" (Vorlauf D-2) einreichen? Nein. Viele Kreditinstitute überwachen, ob die Lastschrift mit der korrekten (erwarteten) Status eingereicht wurde. Lag bislang noch keine Erstlastschrift vor, würde eine eingereichte Folgelastschrift abgelehnt werden Können die bestehenden Inkassovereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und Sparkasse für SEPA übernommen werden? Nein, die fachlichen Unterschiede und Neuerungen (Fälligkeitstag, neue erforderliche Angaben, Vorlauffristen) erfordern neue Vereinbarungen, getrennt für Basisund Firmenlastschrift Wie können Firmenkunden den Umstieg auf die SEPA vorbereiten? Festlegung der Logik für die Vergabe von Mandaten und Mandatsreferenz (fortlaufende Nummer, Kundennummer, Vertragsnummer, Geldadresse, ) Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer für SEPA-Lastschriften über die Webseite der Bundesbank Umstellung der Kontodaten auf IBAN und BIC. Hierbei kann der Kontonummer/BLZ- Bestand mit Hilfe des SEPA Account Converters (Medialer Vertrieb) umgestellt werden. Schließung der Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften (Inkassovereinbarung) Analyse des technischen Anpassungsbedarf für die - Erstellung von Aufträgen im XML-basierten ISO Datenformat - Konvertierung DTA SEPA - Speicherung von IBAN und BIC - Verwaltung der Lastschriftmandate (diese müssen im Falle der Mandatsanforderung seitens Zahler oder Zahlstelle vorgelegt werden) 3.12 Wofür steht die Mandatsreferenz? Voraussetzung für jeden Einzug von Forderungen mittels SEPA- Lastschrift ist die Existenz eines gültigen, schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses regelt die rechtliche Beziehung zwischen Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Die Mandatsreferenz (bis zu 35 Stellen lang) wird vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) individuell vergeben und gibt der o.g. Rechtsbeziehung eine eindeutige Referenz in der Sphäre des Gläubigers aber auch grundsätzlich, denn zusammen mit der Gläubigeridentifikationsnummer und der Mandatsreferenz ist jedes SEPA-Mandat eindeutig Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden (gegen Unterschrift)? Nur, wenn sich der Zahlungsempfänger oder der Zahler ändert, Änderungen der Bankverbindung des Zahlers erfordern kein neues Mandat Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden? Die Mandatstexte in anderen Amtssprachen der SEPA-Teilnehmerländer können von der Webseite des EPC für SEPA- Basislastschriften und für SEPA-Firmenlastschriften in der jeweils aktuellen Version heruntergeladen werden. Stand: Seite 7
8 3.15 Wie ist der Status zur Einführung des SEPA e-mandats in Deutschland? Für eine Einführung des e-mandates wären umfangreiche technische und infrastrukturelle Voraussetzungen zu erfüllen. Diese wären auch mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Migration sind die kurzfristigen Ressourcen gebunden. Ein tatsächlicher Marktbedarf zu einem kreditwirtschaftlich tragbarem Geschäftsmodell wurde bisher nicht identifiziert Wie wird das Lastschriftverfahren im ecommerce migriert? Ist die SEPA- Migration von ABO-Einzugsermächtigungen über das Internet (diese liegen lediglich elektronisch und nicht schriftlich vor) bei wiederkehrenden Leistungen mit festen und unterschiedlichen Fälligkeiten überhaupt möglich? Die Regelwerke sehen in beiden SEPA-Lastschriftverfahren schriftliche Mandate des Kunden vor. Wenn der Zahlungsempfänger nicht durch Vorlage eines schriftlichen Mandats beweisen kann, dass der Einzug gerechtfertigt war, handelt es sich um eine unautorisierte Lastschrift. Diese können bis 13 Monate nach Fälligkeit zurückgegeben werden. Stand: Seite 8
9 4. SEPA-Basislastschrift (DDC Direct Debit Core) 4.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? Erst- und Einmallastschriften müssen mindestens 5 Geschäftstage vor Fälligkeit D bei der bezogenen Bank (Zahlstelle) vorliegen. Für Folgelastschriften verkürzt sich die Frist auf 2 Tage. Damit die Einhaltung der Fristen gewährleistet ist, müssen die Lastschriften einen Tag vorher bei der Sparkasse eingereicht werden (also D-6 bzw. D-3). Erfolgt die Einreichung zu spät die Einhaltung der Fristen ist dann nicht mehr gewährleistet setzen wir die Fälligkeit technisch auf den nächsten möglichen Tag, an dem die Termine eingehalten werden können. Die Alternative "Rückgabe an den Kunden zur Neueinreichung" ziehen wir nicht in Betracht. 4.2 Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat Einzugsermächtigungen können ab Inkrafttreten der neuen SEPA-Lastschrift- Sonderbedingungen (zum ) und der verabschiedeten EU-Verordnung in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden. 4.3 Gibt es bei der Umdeutung etwas zu beachten? Die Einzugsermächtigung muss in Textform vorliegen und noch gültig sein (kein Widerruf des ZP). In den neu abzuschließenden SEPA-Lastschrift-Inkassovereinbarungen mit der Sparkasse verpflichtet sich der ZE, den ZP - vor dem ersten Einzug unter SEPA - einmalig über den Wechsel auf SEPA zu unterrichten - und ihm dabei die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitzuteilen. 4.4 Wie können künftig SEPA-Lastschriftmandate am Telefon eingeholt werden? Zeitungsverlage und andere Unternehmen ziehen heute Rechnungsbeträge (telefonisch) aufgegebener Kleinanzeigen bis 50 Euro oft ohne Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren ein. Dieses ist durch eine Sonderregelung im Lastschriftabkommen für Einmallastschriften toleriert. Die SEPA-Abkommen sehen keine telefonische Mandatserteilung vor. Das Fehlen eines schriftlichen Mandates könnte somit gerügt werden, sollte es zu Erstattungsverlangen oder der Anforderung einer Mandatskopie kommen. Rückgaben sind bei Fehlen eines Mandates 13 Monate nach Belastung möglich (unautorisierte Lastschrift). Allerdings besteht auch im Einzugsermächtigungsverfahren bei Verzicht auf ein schriftliches Mandat das Risiko der Beweisbarkeit. Sobald der Kunde das Bestehen einer solchen Einzugsermächtigung bestreitet und der Zahlungsempfänger die Vereinbarung nicht glaubhaft beweisen kann, besteht wie bei der SEPA-Lastschrift ein Erstattungsanspruch bis 13 Monate nach Belastung. 4.5 Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen einzuhalten? Eine Rückgabe wegen Widerspruch ist möglich innerhalb von 8 Wochen nach Buchung bei autorisierten Lastschriften (gültiges Mandat liegt vor). Bei nicht autorisierten Lastschriften (kein gültiges Mandat vorhanden) hat der ZP bis 13 Monate Widerspruchsrecht. Vor Rückbuchung wird von der Bank des ZE die Vorlage des gültigen Mandates eingefordert. Stand: Seite 9
10 5. SEPA-Firmenlastschrift (B2B Business-to-Business) Lastschriftverfahren, das ausschließlich im gewerblichen Bereich (Business-to- Business) zulässig ist, ein Erstattungsanspruch (Widerspruch) ist ausgeschlossen; die Nutzung bei Verbrauchern (Kunde ist P-Person oder Abbuchung z.l. Privatgirokonto) ist deshalb nicht zulässig. Verbraucher hätten deshalb auch bei einer belasteten Firmenlastschrift einen Erstattungsanspruch wegen nicht vorhandenem Mandat. 5.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? Erst- und Einmallastschriften müssen mindestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit D bei der bezogenen Bank (Zahlstelle) vorliegen. Für Folgelastschriften verkürzt sich die Frist auf 1 Tag. Damit die Einhaltung der Fristen gewährleistet ist, müssen die Lastschriften einen Tag vorher bei der Sparkasse eingereicht werden (also D-3 bzw. D-2). Erfolgt die Einreichung zu spät die Einhaltung der Fristen ist dann nicht mehr gewährleistet setzen wir die Fälligkeit technisch auf den nächsten möglichen Tag, an dem die Termine eingehalten werden können. Die Alternative "Rückgabe an den Kunden zur Neueinreichung" ziehen wir nicht in Betracht. 5.2 Wer bekommt das Firmenmandat? Eine Ausfertigung erhält der Zahlungsempfänger, eine weitere muss der Bank des Bezogenen rechtzeitig (= vor der 1.Fälligkeit) vorgelegt werden, um in deren Buchungssystem hinterlegt zu werden. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist verpflichtet, bei Vorlage einer Firmenlastschrift zu prüfen, ob ein passendes Mandat vorliegt. 5.3 Umdeutung des Abbuchungsauftrages in ein SEPA-Firmenlastschriftmandat Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz müssen der Zahlstelle vorliegen) kann keine Weiternutzung der bestehenden Abbuchungsaufträge unter SEPA erfolgen. Neue Mandate müssen in jedem Fall eingeholt werden. 5.4 Können Firmenkunden untereinander auch die Basis-Lastschrift nutzen? Ja. 5.5 Welchen Vorteil hat die Firmenlastschrift? Aus Sicht des Zahlungsempfängers (und seiner Bank) sind die Zahlungen sicherer, weil die Rückgabe nur innerhalb von 2 Tagen nach Belastung und nur mangels Deckung erfolgen kann. Stand: Seite 10
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