Rechtsformen für Bürgerbeteiligungen an EE-Projekten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsformen für Bürgerbeteiligungen an EE-Projekten"

Transkript

1 an EE-Projekten Lüneburg, Dr. Philipp Bacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Henning Thomas, LL.M., Rechtsanwalt

2 Über uns BBH gibt es als Sozietät seit Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - mit Ingenieuren und weiteren Experten in unserer Becker Büttner Held Consulting AG. Über 500 Mitarbeiter, darunter mehr als 250 Berufsträger, arbeiten für Sie. Wir betreuen über Mandanten. Wir sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Tatsächlich sind wir das. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren, Intermediäre sowie die Politik, z. B. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften u. v. a. m. schätzen BBH /

3 Dr. Philipp Bacher, Rechtsanwalt Dr. Philipp Bacher Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Partner Counsel Kontakt: Tel.: 089/ Geboren 1969 in München 1989 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen 1994 bis 1996 Rechtsreferendariat in München 1997 bis 1999 Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2000 Promotion im GmbH-Recht mit dem Thema Die Ausübung der Gesellschafterrechte durch den Geschäftsführer- Gesellschafter 2001 Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht 2002 bis 2005 Rechtsanwalt in einer gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltsgesellschaft Seit 2006 Rechtsanwalt bei BBH München Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, M & A, Gesellschafts- und Konsortialvertragsgestaltung, Steuerrecht, Netzübernahmen, (Re-)Kommunalisierungen, Bürgerbeteiligungen /

4 Henning Thomas, Rechtsanwalt Henning, Thomas Rechtsanwalt, LL.M. (Leuven) Kontakt: Tel.: 040/ Geboren 1981 in Hamburg 2002 bis 2006 Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Hamburg Fremdsprachige Zusatzausbildung für Juristen im Common Law 2006 bis 2007 Masterstudium im Umwelt- und Energierecht an der Universität Leuven, Belgien 2007 bis 2009 Referendariat in Hamburg, Stationen u. a. bei Kanzleien im Umwelt- und Energierecht, DHV Speyer und Kanzlei in Budapest 2009 bis 2010 Lektor im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Szeged, Ungarn Seit 2010 Rechtsanwalt bei BBH Berlin Seit 2013 Rechtsanwalt bei BBH Hamburg Tätigkeitsschwerpunkte: Recht der Erneuerbaren Energien, Rechtsberatung, insbesondere für Anlagenbetreiber und Stadt- werke /

5 Inhaltsübersicht I. Rechtliche Entscheidungsparameter für Bürgerbeteiligungen II. III. IV. Beteiligungen als Gesellschafter Beteiligungen als Kapitalgeber Auswahl rechtlicher Rahmenbedingungen V. Fazit 5

6 Inhaltsübersicht I. Rechtliche Entscheidungsparameter für Bürgerbeteiligungen II. III. IV. Beteiligungen als Gesellschafter Beteiligungen als Kapitalgeber Auswahl rechtlicher Rahmenbedingungen V. Fazit 6

7 I. Entscheidungsparameter Bürgerbeteiligung Beteiligungsende Beteiligungsqualität Rückkaufgarantie als Gesellschafter offener Markt als stiller Gesellschafter Liquidation Beteiligungrisiko Prospekthaftung Bürgerbeteiligung als Kapitalgeber Beteiligungsobjekte GmbH & Co. KG Steuerliche Behandlung Wirtschaftlichkeit Gen. BaFin. KAGB Gen AG GmbH Bacher in ZfK 5/2012, , S. 15 7

8 I. Entscheidungsparameter Bürgerbeteiligung Beteiligung als Gesellschafter Kombinationsmodelle Beteiligung als reiner Kapitalgeber Rechtsformvergleich, insbesondere Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter Ausscheiden aus der Gesellschaft Abwicklung am Ende des Projektes Gewinnbeteiligung Steuerrechtliche Analyse Wirtschaftliche Analyse Risikoanalyse Genehmigungen? Prospekthaftung? Finanzproduktvergleich, insbesondere Inhaberschuldverschreibung Genussrecht Partiarisches Darlehen Sparkassenbrief Handelbarkeit (Ausscheiden aus dem Projekt) Steuerrechtliche Analyse Wirtschaftliche Analyse Risikoanalyse Genehmigungen? Prospekthaftung? 8

9 I. Entscheidungsparameter Bürgerbeteiligung Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Kommune 1 Standorteigentümer 1 Kommune 2 Kommune 3 Kommune 4 Standorteigentümer 2 Standorteigentümer 3 Standorteigentümer 4 Betroffener 1 Betroffener 2 Betroffener 3 Betroffener 4 Bürgerenergiegesellschaft Beteiligungsgesellschaft Bündelungsgesellschaft Gesellschaft Strategischer Partner Projektgesellschaft GmbH Anlagenbetreiber Formen Kapitalbeteiligung: Inhaberschuldverschreibung Genussrechte Partiarisches Darlehen Stille Beteiligung 9

10 Inhaltsübersicht I. Rechtliche Entscheidungsparameter für Bürgerbeteiligungen II. III. IV. Beteiligungen als Gesellschafter Beteiligungen als Kapitalgeber Auswahl rechtlicher Rahmenbedingungen V. Fazit 10

11 II. Beteiligung als Gesellschafter Kapitalgesellschaft in Form der GmbH gesellschaftsrechtliche Vorteile: Eine Gesellschaft leichter zu handhaben, insbesondere als die GmbH & Co. KG Grundlagen der GmbH oftmals bekannt gesellschaftsrechtliche Nachteile: Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form Übertragung der Gesellschaftsanteile bedarf der notariellen Form Geringere Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung Kapitalerhaltungsvorschriften sind zu beachten Gewinnerzielungsabsicht, daher Warenabgabe oder Dienstleistungen an Gesellschafter nur mit Gewinnaufschlag 11

12 II. Beteiligung als Gesellschafter Kapitalgesellschaft in Form der AG gesellschaftsrechtliche Vorteile: Eine Gesellschaft freie Übertragbarkeit der Aktien, Vinkulierung möglich gesellschaftsrechtliche Nachteile: Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form sehr geringere Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag, sog. Satzungsstrenge, d.h. nur dort Abweichungen möglich, wo das AktG dies zulässt, 23 Abs. 5 AktG 3 Organe notwendig Kapitalerhaltungsvorschriften sind zu beachten Gewinnerzielungsabsicht, daher Warenabgabe oder Dienstleistungen an Gesellschafter nur mit Gewinnaufschlag 12

13 II. Beteiligung als Gesellschafter Personengesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG gesellschaftsrechtliche Vorteile: Hohe Flexibilität des Gesellschaftsvertrages Leichte Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile Unmittelbare Ergebniszurechnung (nicht auf Ebene der Gewerbesteuer) Kein Erfordernis der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages gesellschaftsrechtliche Nachteile: Zwei Gesellschaften erforderlich, dadurch erhöhter Verwaltungsaufwand (Jahresabschlüsse, evtl. Prüfungspflicht) Buchführung und Steuererklärungen umfangreicher GmbH & Co. KG ist Steuersubjekt bei der Gewerbesteuer, Problem des gewerbesteuerlichen Verlustvortrages 13

14 II. Beteiligung als Gesellschafter Personengesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG projektspezifische Problemfelder Gesellschafterwechsel (z.b. bei Wohnsitzwechsel) Durchführung des Anteilsverkaufs/ Folgen einer Kündigung Bewertungsfragen (Höhe, Zeitpunkt, Zahlungsmodalitäten) Zustimmungspflichten? steuerliche Folgen bei Aus- und Eintritt von Gesellschaftern (Ergänzungsbilanzen, Steuerklauseln, Abrechnung) Beendigung des Projektes, Behandlung des Golden End Bewertungsfragen Rückkaufsoption/-verpflichtung einzelner Beteiligter oder Liquidation Kosten durch Prüfungspflichten nach HGB/VermAnlG keine Genehmigungspflichten nach KWG Problem 1 Abs. 2 Nr. 1 VermAnlG: Prospekterstellung nötig Prospektprüfung durch die BaFin 14

15 II. Beteiligung als Gesellschafter Unmittelbare Bürgerbeteiligung: Grundform GmbH & Co. KG Strategischer Partner 100% Kommanditisten Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Komplementär GmbH Projektgesellschaft KG 15

16 II. Beteiligung als Gesellschafter Unmittelbare Bürgerbeteiligung: Grundform GmbH & Co. KG Vorteile für den Bürger: Haftungsbegrenzung für Kommanditisten (Geringe) gesellschaftsrechtliche Mitspracherechte Geringer Gründungsaufwand Vorteile für den strategischen Partner: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Partners Kein geschlossenes Auftreten der Kommanditisten Andere Ausgestaltungen der Gesellschaft Beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG Einheits-GmbH & Co. KG 16

17 II. Beteiligung als Gesellschafter Unmittelbare Bürgerbeteiligung: Beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG Strategischer Partner Kommanditist Gesellschafter Kommanditisten Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 GmbH Komplementär Projektgesellschaft KG

18 II. Beteiligung als Gesellschafter Unmittelbare Bürgerbeteiligung: Einheits-GmbH & Co. KG Strategischer Partner Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Kommanditisten Komplementär GmbH Projektgesellschaft KG Bürgerbeteiligungsmodelle 18

19 II. Beteiligung als Gesellschafter Unmittelbare Bürgerbeteiligung: Einheits-GmbH & Co. KG Gründungsablauf: Gründung der Komplementär GmbH (notarielle Beurkundung) durch Initiator Gründung der KG durch Abschluss Gesellschaftsvertrag zwischen GmbH und den Projektpartner (keine notarielle Beurkundung) notarielle Abtretung des GmbH-Geschäftsanteils bedingt auf Eintragung der GmbH und der KG ins Handelsregister Anmeldung der GmbH und der KG zum Handelsregister Einzahlung des Haftkapitals für jede Gesellschaft und des Kaufpreises für den Geschäftsanteil in die Kapitalrücklage der KG Zahlung des Kaufpreises von der KG an den den GA abtretenden Initiator keine Verrechnungen!

20 II. Beteiligung als Gesellschafter Kapitalgesellschaft in Form der eingetragenen Genossenschaft (eg) Wesen der Genossenschaft: Zweck: Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb ( 1 GenG) Mindestzahl der Mitglieder seit 2006 nur noch 3 ( 4 GenG) Juristische Person und Formkaufmann ( 17 GenG) Haftungsbegrenzung auf das Vermögen der eingetragenen Genossenschaft ( 2 GenG), Vereinbarung Nachschusspflicht möglich Satzung zwingend erforderlich Organe: Generalversammlung, Vorstand und fakultativer Aufsichtsrat (bei mehr als 20 Mitgliedern Aufsichtsrat zwingend) Eintragung in das Genossenschaftsregister 20

21 II. Beteiligung als Gesellschafter Unmittelbare Bürgerbeteiligung: Grundform Genossenschaft Strategischer Partner Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Mitglieder Projektgenossenschaft e.g. 21

22 II. Beteiligung als Gesellschafter Kapitalgesellschaft in Form der eingetragenen Genossenschaft (eg) gesellschaftsrechtliche Vorteile kein Mindestkapital erforderlich Gestaltungsfreiheit bei der Satzung, keine notarielle Beurkundung schriftliche Beitrittserklärung und Zulassungsbeschluss zur Neuaufnahme ausreichend keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich keine Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Mitgliedergeschäften keine komplizierte Leistungsverrechnung bei Mitgliedergeschäften erforderlich Genossenschaftliche Rückvergütung möglich ( 22 KStG) keine Nachschusspflicht ( 6 Nr. 3 GenG) 22

23 II. Beteiligung als Gesellschafter Kapitalgesellschaft in Form der eingetragenen Genossenschaft (eg) gesellschaftsrechtliche Nachteile Mitgliedschaft im Prüfungsverband zwingend one man, one vote, Mehrfachstimmrecht (bis zu 3 Stimmen) möglich maximale Kündigungsfrist für natürliche Personen als Mitglieder: 5 Jahre, 65 Abs. 2 S. 2 GenG, dann Kapitalabfluss möglich keine Fremdorganschaft möglich, Vorstand muss Mitglied der Genossenschaft bzw. gesetzlicher Vertreter eines Mitgliedes sein keine Teilnahme des ausscheidenden Mitgliedes am Vermögenszuwachs der Genossenschaft problematisch: Haltegenossenschaft 23

24 II. Beteiligung als Gesellschafter Kapitalgesellschaft in Form der eingetragenen Genossenschaft (eg) projektspezifische Problemfelder Mitgliederwechsel (z.b. bei Wohnsitzwechsel) Übertragung des Geschäftsguthabens problemlos möglich keine Bewertungsfragen Zustimmungspflichten? Beendigung des Projektes, Behandlung des Golden End Bewertungsfragen Rückkaufsoption/-verpflichtung der Stadtwerke oder Liquidation Kosten durch Prüfungspflichten (HGB/VermAnlG bzw. 53 ff. GenG) keine Genehmigungspflichten nach KWG keine Prospekterstellung/Prüfung durch die BaFin, 2 Nr. 1 VermAnlG Gefahr des Kapitalabflusses bei Massenkündigungen nach Ablauf der Kündigungsfrist (max. 5 Jahre) 24

25 II. Beteiligung als Gesellschafter Mitglied 1 Mitglied 2 Mitglied 3 90 als Rückvergütung gemäß 22 KStG Projektgenossenschaft 10 auf Ebene der Genossenschaft mit ca. 30 % zu versteuern

26 II. Beteiligung als Gesellschafter Präferierte Gesellschaftsform ist oft GmbH & Co. KG maximale Gestaltungsfreiheit, keine Beurkundungspflichten Finanzierungsvorteil für den Eigenkapitalanteil, da als Sonderbetriebsausgabe vom Gewinnanteil abziehbar (Finanzierung aus unversteuertem Geld) Bei Beteiligung von Kommunen zusätzlich Ermöglichung von Verrechungsmöglichkeiten von Projektgewinnen im Rahmen des steuerlichen Querverbundes mit Verlusten aus anderen BgA Präferierte Gesellschaftsform ist auch Genossenschaft wegen steuerfreier Rückvergütung von Gewinnen aus Mitgliedergeschäften 26

27 II. Beteiligung als Gesellschafter Mittelbare Bürgerbeteiligung: Doppelte Genossenschaft Strategischer Partner Mitglieder Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Bündelungsgenossenschaft Dritter Mitglieder Projektgenossenschaft e.g. 27

28 II. Beteiligung als Gesellschafter Mittelbare Bürgerbeteiligung: Doppelte Genossenschaft Vorteile: Haftungsbegrenzung für Bürger Gesellschaftsrechtliche Mitspracherechte Einheitliches Auftreten gegenüber Partnern Genossenschaftliche Rückvergütung möglich Nachteile: Sehr hoher Gründungsaufwand Keine direkte Beteiligung an Projektgesellschaft Beteiligung weiterer Partner notwendig Kündigung nach 5 Jahren möglich 28

29 II. Beteiligung als Gesellschafter Mittelbare Beteiligung und mittelbare Kapitalgewährung Strategischer Partner Mitglieder Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Kommanditisten Bündelungsgenossenschaft Kapital Komplementär GmbH Projektgesellschaft KG Formen: Inhaberschuldverschreibung Genussrechte Partiarisches Darlehen Stille Beteiligung 29

30 Inhaltsübersicht I. Rechtliche Entscheidungsparameter für Bürgerbeteiligungen II. III. IV. Beteiligungen als Gesellschafter Beteiligungen als Kapitalgeber Auswahl rechtlicher Rahmenbedingungen V. Fazit 30

31 III. Beteiligung als Kapitalgeber Schuldrechtliche Bürgerbeteiligungsmodelle (Partiarisches) Darlehen Inhaberschuldverschreibungen Genussrechte Vorteile schuldrechtlicher Beteiligungen: Finanzierungsfunktion Kundenbindung und Kundengewinnung Abhängigkeit von Kundenbeziehung möglich Keine neue Gesellschaft notwendig Keine Gesellschafterstellung der Beteiligten Vor allem bei hoher Anzahl der Beteiligten Prospektpflicht möglich 31

32 III. Beteiligung als Kapitalgeber Unmittelbare Bürgerbeteiligung: Grundform Strategischer Partner Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Kommanditist Kapital Komplementär GmbH Projektgesellschaft KG Formen: Inhaberschuldverschreibung Genussrechte Partiarisches Darlehen Stille Beteiligung 32

33 III. Beteiligung als Kapitalgeber Mittelabre Kapitalgewährung an Partner Strategischer Partner Kommanditist Mitglieder Bündelungsgenossenschaft Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Kapital Komplementär GmbH Kapital Projektgesellschaft KG Formen: Inhaberschuldverschreibung Genussrechte Partiarisches Darlehen Stille Beteiligung 33

34 Inhaltsübersicht I. Rechtliche Entscheidungsparameter für Bürgerbeteiligungen II. III. IV. Beteiligungen als Gesellschafter Beteiligungen als Kapitalgeber Auswahl rechtlicher Rahmenbedingungen V. Fazit 34

35 IV. Rechtliche Rahmenbedingungen Finanzrecht Z.B. Erlaubnispflichtigkeit gemäß 32 KWG Kommunalrecht Zahlreiche Vorgaben für Kommunalwirtschaft Wertpapierprospektrecht - KAGB Anwendungsbereich und inhaltliche Anforderungen Haftungsrecht Z.B. Prospekthaftung Gesellschaftsrecht Besonderheiten je nach Gesellschaftsform Erneuerbare-Energien-Gesetz Bedeutung des Anlagenbetreibers für Eigenverbrauchsregelung und Vergütungsansprüche 35

36 Inhaltsübersicht I. Rechtliche Entscheidungsparameter für Bürgerbeteiligungen II. III. IV. Beteiligungen als Gesellschafter Beteiligungen als Kapitalgeber Auswahl rechtlicher Rahmenbedingungen V. Fazit 36

37 V. Fazit Gute Gründe und viele Gestaltungsmöglichkeiten für Bürgerbeteiligungen Wahl der Rechtsformen nach Anzahl der Beteiligten und Interessen/Vorgaben für das konkrete Projekt Mischformen möglich gesellschaftsrechtliche und finanzielle Beteiligung können kombiniert werden 37

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ansprechpartner: Dr. Philipp Bacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Henning Thomas, LL.M., Rechtsanwalt BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: berlin@bbh-online.de BBH München Pfeuferstraße München Tel.: Fax: muenchen@bbh-online.de BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: koeln@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: stuttgart@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bruessel@bbh-online.be BBH Hamburg Kaiser-Wilhelm-Str Hamburg Tel.: Fax: hamburg@bbh-online.de

Das Potenzial vor Ort nutzen: Stadtwerke beteiligen Bürger

Das Potenzial vor Ort nutzen: Stadtwerke beteiligen Bürger Das Potenzial vor Ort nutzen: Stadtwerke beteiligen Bürger Kassel, Dr. Christian Dessau, Rechtsanwalt Dr. Philipp Bacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Über uns BBH gibt es als Sozietät seit

Mehr

Energieaudit, Energieberatung und Energiemanagement wirtschaftliche Energieeffizienzpotentiale in Unternehmen erkennen und erschließen

Energieaudit, Energieberatung und Energiemanagement wirtschaftliche Energieeffizienzpotentiale in Unternehmen erkennen und erschließen Energieaudit, Energieberatung und Energiemanagement wirtschaftliche Energieeffizienzpotentiale in Unternehmen erkennen und erschließen Berlin, Rechtliche Relevanz der gesetzlichen Anforderungen des Spitzenausgleichs

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche

Mehr

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen Dr. Thomas Wolf Regensburg, den 25.05.2012 1 Agenda 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen 02 Handlungsformen für die

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte

Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Genossenschaftsverband e.v. - Auftrag - Der

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität

Mehr

biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt.

biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. Aktueller Stand der EEG-Reform und Auswirkungen auf Biogaseinspeisung 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Mehr

Forum 13 Recht 26. Windenergietage Rostock,

Forum 13 Recht 26. Windenergietage Rostock, Gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Bürgerenergiegesellschaften Was geht und was geht nicht? Forum 13 Recht 26. Windenergietage Rostock, 09.11.2017 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991.

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Direktvermarktungsverträge rechtssicher gestalten und verhandeln

Direktvermarktungsverträge rechtssicher gestalten und verhandeln Direktvermarktungsverträge rechtssicher gestalten und verhandeln 24. Windenergietage, Linstow Forum 6 Direktvermarktungsverträge Teil 1 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer Rechtsformvergleich Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich

Mehr

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Neunkirchen, 25.6.13 Bernd Weißenfels www.hv-wuerttemberg.de Gliederung Teil 1: Wahl der Rechtsform zur Führung

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Regionale Wertschöpfung - effektiv, nachhaltig, konsensual - Siegen, den 13.11.2012

Regionale Wertschöpfung - effektiv, nachhaltig, konsensual - Siegen, den 13.11.2012 Siegen, den Dr. Max Reicherzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern

Mehr

Regionale Konzepte für erneuerbaren Energien

Regionale Konzepte für erneuerbaren Energien Regionale Konzepte für erneuerbaren Energien Organisation, Praxis und Gründung von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Genossenschaftsgesetz - Genossenschaftsverband

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung

Mehr

Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack

Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack 6. Oktober 2015 Überblick Finanzierungsmodelle (partiarisches) Darlehen Sparbrief Inhaberschuldverschreibung

Mehr

Bürgerenergieprojekte und ihre Handhabung im

Bürgerenergieprojekte und ihre Handhabung im für Bürgerenergieprojekte und ihre Handhabung im Regionalentwicklungskontext Workshop der DVS und der LAG Göttinger Land am 29./30.11.2011 in Göttingen Dipl. Kfm. Jürgen Kohne-Jepsen Wirtschaftsprüfer,

Mehr

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art. Charakterisierung der GmbH aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art.

Mehr

Verfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt

Verfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich kein wirtschaftlicher

Mehr

Optionen zur Umstellung der CAPEX-Ermittlung in der Regulierung deutscher Strom- und Gasnetze

Optionen zur Umstellung der CAPEX-Ermittlung in der Regulierung deutscher Strom- und Gasnetze Optionen zur Umstellung der CAPEX-Ermittlung in der Regulierung deutscher Strom- und Gasnetze GEODE-Sitzung in Meisenheim, 08.07.2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten

Mehr

Energieprojekte. Den Ausverkauf des Landkreises Starnberg verhindern - Wertschöpfung für die Bürger sichern!

Energieprojekte. Den Ausverkauf des Landkreises Starnberg verhindern - Wertschöpfung für die Bürger sichern! Energieprojekte Den Ausverkauf des Landkreises Starnberg verhindern - Wertschöpfung für die Bürger sichern! Oliver K. Eifertinger, Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Max Reicherzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt

Mehr

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht

Mehr

23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB

23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB Technische Einrichtungen nach 9, 36 EEG Pflichten, Rechte & Sanktionen: Was ist erforderlich? Welche Pflichten haben die Beteiligten und welche Rechtsfolgen gibt es? 23. Fachgespräch der Clearingstelle

Mehr

SEMINAR. Onlinemarketing in kommunalen Unternehmen

SEMINAR. Onlinemarketing in kommunalen Unternehmen SEMINAR Onlinemarketing in kommunalen Unternehmen HINTERGRUND UND ZIELE Inzwischen hat das Internet als Vertriebskanal Haustür- und Telefonwerbung überflügelt. Gerade im Wettstreit um jüngere Kunden spielt

Mehr

"Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung"

Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung "Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung" KWK konkret 2014 Berliner Energierechtstage, 21. Mai 2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

Regionale Konzepte für erneuerbare Energien

Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Organisation, Praxis und Gründung von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Beispiele 2. Das deutsche Genossenschaftswesen

Mehr

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma

Mehr

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

6. Studientag 8. GWB-Novelle Spezifische Missbrauchsaufsicht über Energie- und Wasserwirtschaft

6. Studientag 8. GWB-Novelle Spezifische Missbrauchsaufsicht über Energie- und Wasserwirtschaft 6. Studientag 8. GWB-Novelle Spezifische Missbrauchsaufsicht über Energie- und Wasserwirtschaft Würzburg, 19.10.2012 Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

Projekt. BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2

Projekt. BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2 1 Projekt BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2 III. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT 13 Organe der Genossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind: A. der Vorstand 3 Personen B. der Aufsichtsrat 10 Personen

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

Die offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die

Mehr

Das Innenverhältnis der OHG

Das Innenverhältnis der OHG Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die

Mehr

Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009

Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Mag., WP/StB *connectedthinking P C Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform Geschäftsführung / Vertretung Finanzierungserfordernisse / Kapital Haftung

Mehr

SEMINAR KOMMUNALES FLOTTENMANAGEMENT. Emissionsarme Mobilität in Kommunen

SEMINAR KOMMUNALES FLOTTENMANAGEMENT. Emissionsarme Mobilität in Kommunen SEMINAR KOMMUNALES FLOTTENMANAGEMENT Emissionsarme Mobilität in Kommunen HINTERGRUND UND ZIELE Rund 1/3 aller bundesweit in öffentlicher Hand eingesetzten Fahrzeuge müssen altersbedingt ersetzt werden

Mehr

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform

Mehr

Die Genossenschaft Für alle ein Gewinn!

Die Genossenschaft Für alle ein Gewinn! Die Genossenschaft Für alle ein Gewinn! Der GVTS-Genossenschaftsverband ist ein in 2012 neu gegründeter branchenübergreifender Genossenschaftsverband in Sachsen und Thüringen. GVTS-Genossenschaftsverband

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen

Mehr

Gesellschaftsformen in Polen

Gesellschaftsformen in Polen Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:

Mehr

Bürgerenergie Bohlsen eg

Bürgerenergie Bohlsen eg Bürgerenergie Bohlsen eg Gründung einer Nahwärmegenossenschaft Kirsten Tienz Bachelor of Arts (BA) Referentin Marketing Verbundkoordination Gründungsberatung Bohlsen, 11. Juni 2015 Agenda 1 Der Genossenschaftsverband

Mehr

Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005)

Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Kanzlei Stettin (Zentrum)- Wojska Polskiego 31/3-70-473 Stettin Tel: DE 039754 52884

Mehr

Rechtsformwahl für Gründer

Rechtsformwahl für Gründer Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-

Mehr

Überblick über die Rechtsformen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Referent: Norman-Alexander Leu Rechtsanwalt

Überblick über die Rechtsformen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Referent: Norman-Alexander Leu Rechtsanwalt Überblick über die Rechtsformen im Bereich der Gemeinnützigkeit Referent: Norman-Alexander Leu Rechtsanwalt 1. der eingetragene Verein (e.v.) 2. die GmbH 3. die Stiftung 4. die GbR 5. die Unternehmensgesellschaft

Mehr

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

Zusammenführung von Ordensprovinzen

Zusammenführung von Ordensprovinzen Berlin. Erfurt. Freiburg. Hamburg. Köln. München. Münster Ordenstag in Köln 14. März 2006 Zusammenführung von Ordensprovinzen Referenten: > Dr. Hartmut Münzel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht,

Mehr

Windparks in Bürgerhand

Windparks in Bürgerhand Windparks in Bürgerhand evb-informationsveranstaltung Bürgerbeteiligung WINDKRAFT Beckum, 30. Oktober 2012 WP/StB Metin Pencereci Agenda I. Grundsätzliches zur Bürgerbeteiligung 1. Die Region als Handlungsebene

Mehr

Inhalt. Vertragsgestaltung in der Anwaltsstation. A. Allgemeine Grundsätze der Vertragsgestaltung 7

Inhalt. Vertragsgestaltung in der Anwaltsstation. A. Allgemeine Grundsätze der Vertragsgestaltung 7 Inhalt Vertragsgestaltung in der Anwaltsstation A. Allgemeine Grundsätze der Vertragsgestaltung 7 I. Bedeutung und Funktion der Vertragsgestaltung 7 1. Funktion des Vertrages 7 2. Vertragsgestaltung als

Mehr

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften

Mehr

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis

Mehr

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten

Mehr

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Gewerbebetrieb / Liebhaberei Einkommensteuer Zur steuerlichen Einordnung der Einkaufsgenossenschaften ist eine Abgrenzung der Gemeinschaften

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Die Stadtwerke machen das für Sie.

Die Stadtwerke machen das für Sie. Lippe Energieforum 07.02.11 Seite 1 Strom l Gas l Trinkwasser l Fernwärme l Bäder l Stadtbus l Parken Lippe Energie Verwaltungs GmbH Dipl.-Ing. Arnd Oberscheven Geschäftsführer der Stadtwerke Lemgo GmbH

Mehr

Vorschläge für eine Novelle des KWKG

Vorschläge für eine Novelle des KWKG Vorschläge für eine Novelle des KWKG Fachgespräch Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag, 10.06.2011 Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen w w w. b b h o n l i n e. d e Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin,

Mehr

Abwärmenutzung von Biogasanlagen Rechtliche Aspekte zur Wärmenutzung

Abwärmenutzung von Biogasanlagen Rechtliche Aspekte zur Wärmenutzung Rechtliche Aspekte zur Wärmenutzung Lengdorf, Rechtsanwalt Andreas Bremer Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern

Mehr

Kick-off-Meeting Biogasregister Deutschland

Kick-off-Meeting Biogasregister Deutschland Kick-off-Meeting Biogasregister Deutschland Berlin, 17.09.2009 Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag.rer. publ. w w w. b b h o n l i n e. d e Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Köln, München, Stuttgart,

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht

Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht Geiersberger Glas & Partner Rechtsanwälte Rostock Schwerin Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht www.geiersberger.de 1 Typische Rechtsformen I.

Mehr

Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Rechtliche Anforderungen bei Vergabe von Straßenbeleuchtung und Dienstleistungen

Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Rechtliche Anforderungen bei Vergabe von Straßenbeleuchtung und Dienstleistungen Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung Rechtliche Anforderungen bei Vergabe von Straßenbeleuchtung und Dienstleistungen Oldenburg, 19.11.2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991.

Mehr

Dornbach Forum. Rechnungswesen, Steuern und Recht. 21. November 2013, Saarbrücken

Dornbach Forum. Rechnungswesen, Steuern und Recht. 21. November 2013, Saarbrücken Z U H Ö R E N E R K L Ä R E N F O K U S S I E R E N D E F I N I E R E N R E A L I S I E R E N... Dornbach Forum Rechnungswesen, Steuern und Recht 21. November 2013, Saarbrücken Einladung Dornbach Forum,

Mehr

Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung

Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Dr. Christoph Hiltl, Lovells München 15. Juni 2004 Themenübersicht Rechtsquellen

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. Existenzgründung Start-Up

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. Existenzgründung Start-Up Schlecht und Partner Schlecht und Collegen Existenzgründung Start-Up Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschafts-prüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine langjährige

Mehr

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG

Mehr

Stille Gesellschaft I

Stille Gesellschaft I Stille Gesellschaft I Vertrag zwischen Träger eines Unternehmens und Stillem Leistung einer Einlage Gewinnbeteiligung des Stillen Reine Innengesellschaft WS 2009/2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften - GmbH & Co. KG - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B A. Grundlagen I. Anerkennung und Zulässigkeit gesetzlich nicht

Mehr

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen

Mehr

Joint-Venture- Gründungen in Russland

Joint-Venture- Gründungen in Russland Go East Generationen e.v. Chancen und Risiken die Tätigkeit deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland Joint-Venture- Gründungen in Russland Rechtsanwältin Tanja Galander Russian Business

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Bürgerenergieanlagen ein Modell für jeden?

Bürgerenergieanlagen ein Modell für jeden? Bürgerenergieanlagen ein Modell für jeden? Carola Schubbel - Fotolia Christina Wallraf / Referentin Energie Agenda Was ist eine Bürgerenergieanlage? Grundsätzliche Überlegungen vor einem Beitritt Verschiedene

Mehr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mehr