Foreign market Slovenia - Slowenien für Einsteiger
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- Harald Böhme
- vor 8 Jahren
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1 Foreign market Slovenia - Slowenien für Einsteiger Leoben, Dr. Maria Škof Fallbeispiel eines Markteintrittes in Slowenien (von der direkten Lieferung bis zur Gründung einer Niederlassung) Teil - I
2 Fallbeispiel direkte Lieferung Slowenien ist ein vergleichsweise kleines Land. In vielen Branchen gibt es eine überschaubare Anzahl an Kunden. Der klassisch erste Schritt ist daher oft eine direkte Lieferung an den Kunden oder die Suche nach einem Importeur. Nachdem ein solcher gefunden ist, wird ein Liefervertrag geschlossen. Liefervertrag nach slowenischem Recht Lieferung von Waren Preis Liefer- / Zahlungsbedingungen (AGB) Gewährleistung Anwendbares Recht [Rom I, VO (EU) 593/2008] Gerichtszuständigkeit [Brüssel I, VO (EU) 1215/2012] Rechtswahl und Wahl des Gerichtsstandes
3 AGB Mussten bei Vertragsabschluss Vertragspartner bekannt sein (übliche Form der Veröffentlichung) Nichtig wenn sie gg. Zweck des Vertrages verstoßen oder sittenwidrig sind, allfällige Genehmigung der AGB hindert Nichtigkeit nicht Eigentumsvorbehalt (Achtung: Übertritt Grenze!) Gewährleistung B2B: 6 Monate unverzügliche Prüfung der Waren ( gewöhnlicher Geschäftsverlauf ) unverzügliche Verständigung des Verkäufers sonst Anspruchsverlust, rechtzeitige Verständigung Verkäufer: 1 Jahr
4 Gewährleistung B2C: 24 Monate Behebung Mangel binnen 45 Tagen, Sonst Anspruch auf Austausch der Sache Forderungseintreibung EXEKUTION aufgrund einer AUTHENTISCHEN URKUNDE: sehr beliebt elektronisches Verfahren ( CoVL ) authentische Urkunde: zb.: Rechnungen, Scheck, Wechsel, Auszüge aus Geschäftsbüchern samt Unterschrift des Geschäftsführers, Notariatsakt Einspruchsfrist: 8 Tage (!) geringe Kosten kurze Verfahrensdauer AJPES: Register Geschäftskonten (TRR)
5 Fallbeispiel Die Geschäftsreisen nach Slowenien häufen sich. Es wird ein neuer Mitarbeiter gesucht, der sich von Österreich aus intensiver um den slowenischen Markt kümmern soll. Variante A: Das österreichische Unternehmen beschäftigt einen österreichischen Staatsbürger in Österreich. Fallbeispiel Slowenen beherrschen Fremdsprachen zwar ausgezeichnet, doch eine Kommunikation in der lokalen Sprache ist immer vorteilhaft. Warum keinen Slowenen in Österreich anstellen, der von hier aus den slowenischen Markt bearbeitet und vielleicht auch für die Bearbeitung anderer Länder/Märkte (z.b. des Ex- Jugoslawiens) mithilft?
6 Fallbeispiel Eigentlich entwickelt sich der Markt in Slowenien so gut, dass der slowenische Mitarbeiter bereits einen Großteil seiner Zeit in Slowenien verbringt. Warum soll er nicht gleich in Slowenien bleiben? Steuern und Sozialversicherung Steuern Besteuerung im Ansässigkeitsstaat, daher Steuerpflicht in Slowenien SV-Pflicht Ansässigkeitsstaat = Tätigkeitsstaat, daher SV- Pflicht ebenfalls in Slowenien Abfuhr der Steuern und SV-Beiträge
7 Begründung einer Betriebsstätte Als Betriebsstätte gilt eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird Zeitraum der Tätigkeit muss idr 6 Monate übersteigen (12 Monate bei Baustellen bzw Montagearbeiten) es muss eine "feste" Einrichtung (Büro) vorliegen Büro in der Wohnung würde grundsätzlich ausreichen Folge: Steuerpflicht des österreichischen Unternehmens in Slowenien Abhängiger Vertreter Als Betriebsstätte gilt auch ein abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht, wenn er diese Vollmacht gewöhnlich ausübt Abhängigkeit: rechtlich wirtschaftlich Abschlussvollmacht: Bindung des Unternehmens durch den Vertreter Ausreichend, wenn Verträge in Slowenien ausverhandelt werden, auch wenn sie in Österreich unterzeichnet werden
8 Ausnahmen von der Betriebsstättenbegründung Einrichtungen zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung Einrichtungen, die lediglich dem Einkauf oder Informationsbeschaffung dienen Einrichtungen, die lediglich vorbereitende oder Hilfstätigkeiten erbringen unabhängiger Vertreter, der im Rahmen seiner "ordentlichen" Geschäftstätigkeit handelt Beteiligung/Niederlassung Teil II Leoben, Dr. Maria Škof
9 Beispiel Das österreichische Unternehmen möchte voll in den slowenischen Markt einsteigen. Variante A: Es hat einen slowenischen Importeur gefunden und möchte sich am Unternehmen beteiligen. Was muss es beachten? Share deal/anteilskauf Share deal: Due diligence Abtretungsvertrag (Notariatsakt) Arbeitnehmer gehen über Asset deal: Betriebsteile Formvorschriften Arbeitnehmer gehen über
10 Beispiel Variante B: Das österreichische Unternehmen möchte in Slowenien eine Niederlassung gründen. Was muss es beachten? Niederlassung Selbständiger Einzelunternehmer (samostojni podjetnik s.p.) Niederlassung (podružnica) Personengesellschaft: Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (družba z neomejeno odgovornostjo d.n.o.), Kommanditgesellschaft (komanditna družba k.d.)
11 Niederlassung Kapitalgesellschaft: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (družba z omejeno odgovornostjo d.o.o.), Aktiengesellschaft (delniška družba d.d.), Europäische Aktiengesellschaft (evropska delniška družba SE), Kommanditgesellschaft auf Aktien (komanditna delniška družba) Einholung von Genehmigungen: keine Gewerbeordnung aber Voraussetzungen in Einzelgesetzen geregelt Družba z omejeno odgovornostjo d.o.o. Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt AUSN: Einpersonengesellschaft) Kapital: Stammkapital mind EUR 7.500, Stammeinlage mind EUR 50, Bar-/Sacheinlage Gesellschafter: max 50, 100 % ausländisches Kapital zulässig
12 Družba z omejeno odgovornostjo d.o.o. Eintragung im Unternehmensregister (AJPES) Unterlagen nicht älter als 1 Monat, Dauer: rasch Organe: Generalversammlung, Geschäftsführer, (fakultativ Aufsichtsrat) Unternehmensgegenstand: Standardklassifikation Firmenwortlaut Name + UN-Gegenstand + Rechtsform Zwingend in slowenischer Sprache AUSN: Name der Gesellschafter, Marke, Phantasienamen, Übersetzung in Fremdsprache zulässig, Irreführungsverbot Firmenausschließlichkeit Slovenija als Firmenbestandteil: Zustimmung Regierung
13 Vertretung der Gesellschaft Geschäftsführer Prokura: Einzelprokura/Gesamtprokura Eintragung Firmenbuch (sodni register - AJPES) gesetzlich umschriebener Umfang Handlungsvollmacht Slowenische Staatsbürgerschaft nicht erforderlich Beispiel Ein österreichisches Handelsunternehmen hat in Slowenien eine Tochter, in der Form einer d.o.o. gegründet und möchte nun slowenische Mitarbeiter/einen slowenischen Geschäftsführer beschäftigen. a) Worauf muss es dabei achten?
14 Beispiel b) Da das österreichische Handelsunternehmen über ausgeklügelte Arbeitsverträge verfügt, möchte es diese auch in Slowenien verwenden. Diese Verträge sehen die Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes vor. Die Geschäftsführung begründet dies damit, dass dies einfacher sei und sich der Arbeitgeber die Kosten für einen slowenischen Anwalt ersparen möchte. Ist dies zulässig? Begründung Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag zwingend schriftlich in slowenischer Sprache Befristung nur in gesetzlich und im KV vorgesehenen Fällen zulässig (zb.: Projektarbeit, Saisonarbeit, Karenzvertretung, Geschäftsführer)
15 Entgelt Mindestgehalt abhängig von Ausbildung und nationales Mindestgehalt ab : 790,73 EUR Einstufung, Kollektivvertrag: 9 Tarifstufen Gehalt: Grundgehalt Verpflichtende Zulagen (zb für den Arbeitserfolg, Lebensarbeitszeit, Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen) Kostenersatz (Essensgeld, Fahrtgeld) 12 x jährlich + Regress (ca. EUR 692,00) Weihnachtsprofitzahlung (freiwillig) Arbeitszeit / Urlaub Regelarbeitszeit: 40 Stunden wöchentlich, KV kann kürzere Regelarbeitszeit vorsehen. Jahresurlaub: mindestens 4 Wochen, zusätzliche Tage für Dauer des Arbeitsverhältnisses, bei schulpflichtigen Kindern
16 Arbeitszeit / Urlaub Sozialversicherung: Pension- und Invalidenversicherung umfasst alle Personen, die in Slowenien in Arbeitsverhältnis stehen, Pensionsversicherung: Arbeitgeberanteil: 16,1%, Arbeitnehmeranteil: 22,1% Geschäftsführerverträge Geschäftsführer und Prokuristen, nicht aber Filialleiter, Abteilungsleiter. Individuelle Regelung: Entgelt Kündigungsmodalitäten Arbeitszeit Befristung
17 Beispiel Ein slowenisches Tochterunternehmen einer österreichischen GmbH möchte a) eine Mitarbeiterin an der Kasse kündigen und b) den Geschäftsführer ersetzen, der einen/keinen individuellen Arbeitsvertrag hat. Was muss das Unternehmen beachten? Beendigung des Arbeitsverhältnisses Einvernehmliche Auflösung Zeitablauf Ordentliche Kündigung Entlassung Austritt
18 Ordentliche Kündigung Kündigungsfrist (15 60 Tage), abhängig von Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes (geschäftliche Gründe [poslovni razlog], Unfähigkeit des Arbeitnehmers [razlog nesposobnosti], Verletzung von vertraglichen Pflichten [krivdni razlog]) Ordentliche Kündigung Zwingend: Kündigungsvorverfahren (Ermahnung Arbeitnehmer, Kündigungsgespräch und Rechtfertigung durch Arbeitnehmer), Einbindung Betriebsrat
19 Entlassung Gesetzlicher Entlassungsgrund: zb.: gröbste Pflichtverletzung, Verletzung vertraglicher Pflichten, die Straftat darstellen, erfolgloser Ablauf der Probezeit.) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis Ablauf der Kündigungsfrist ist unzumutbar Zwingend: Entlassungsvorverfahren Geschäftsführerverträge Gesellschaftsrechtliche Abberufung: Gesellschafterbeschluss Kündigung des Arbeitsverhältnisses: laut Arbeitsvertrag laut Kündigungsrecht
20 Danke für die Aufmerksamkeit! Dr. Maria Škof, Rechtsanwältin Lagergasse 57a, 8020 Graz bzw. Komenskega 11, 1000 Ljubljana, Telefon: +43 (316) oder +43 (463) oder +386 (51)
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