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1 VII V XIX XXI... 1 Begriffs begüns I. Der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel 27 ff. SGB XII Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel 41 ff. SGB XII Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 6. und 7. Kapitel Eingliederungshilfe ( 53 ff. SGB XII) und Hilfe zur Pflege ( 61 ff. SGB XII) Ein typischer Beispielsfall Eltern im Heim II. Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II 19 ff. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 19 ff. SGB II Die unterhaltssichernden Bedarfe des SGB II a) Der Regelbedarf 20, 23 SGB II... 21

2 VIII b) Kosten der Unterkunft und Heizung 22 SGB II c) Mehrbedarfe I. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in SGB II und SGB XII II. Der Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens in SGB II und SGB XII Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem Zuflusszeitpunkt Kann aus Vermögen Einkommen werden? Kann Einkommen zu Vermögen werden? III. Der Einsatz fremder Mittel in SGB XII und SGB II IV. Abweichende Bedarfsbestimmung oder anzurechnendes Einkommen 27a Abs. 4, 43 Nr. 1 SGB XII I. Das Subsidiaritätsprinzip II. Bedarfsdeckungsgrundsatz III. Faktizitätsprinzip IV. Gegenwärtigkeitsprinzip V. Die Strukturprinzipien und das Leistungsstörungsrecht Check-up: sozial- Berück I. Fragen rund um die Zuwendungen Dritter Freiwillige Zuwendungen Dritter Fallbeispiel: Darlehen, verschleierte Schenkung oder verdeckter freiwilliger Unterhalt?... 70

3 IX 3. Die Zuwendung von Nutzungen a) Die Nutzung des zu Verfügung gestellten Pkw b) Wohnungs- und Nießbrauchsrecht Die zugewendete Lebensversicherung auf den Todesfall Das Gleichstellungsgeld Der Schenkungsrückforderungsanspruch 528 BGB a) Fallbeispiel: Der Schenkungsrückforderungsanspruch des heimpflegebedürftigen Vaters b) Fallbeispiel: Die verschenkten Erbschaftsmittel II. Probleme im Zusammenhang mit Nutzungsrechten und Pflegeversprechen Der Verzicht auf Ansprüche ein Schenkungstatbestand? Das nicht mehr ausgeübte Wohnungsrecht/ Altenteil Ansprüche aus unmöglich gewordener Pflege Fallbeispiel: Das nießbrauchbelastete Geschenk III. Erbschaftsfragen Die Erbschaft, 1922 Abs. 1 BGB Das Erbteil, 1922 Abs. 2 BGB Die Erbschaft, die Sozialhilfe und die Insolvenz Die verprasste Erbschaft Die nicht auseinandergesetzte Erbengemeinschaft Die Ausschlagung IV. Das Vermächtnis 2147 BGB V. Pflichtteilsfragen Pflichtteilsansprüche 2303 ff. BGB

4 X 2. Der Verzicht auf den Pflichtteil Die unterlassene Ausschlagung Schon -T I. Schoneinkünfte wegen normativ anerkannter Zweckbestimmungen II. Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen, 83 SGB XII III. Zuwendungen Dritter ohne rechtliche oder sittliche Pflicht ein Schontatbestand nach 84 Abs. 2 SGB XII? IV. Die Beschränkung auf Einkommen mit bedarfsbezogener Verwendungsmöglichkeit V. Die Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung von Schongrenzen 82 ff. SGB XII Allgemeine Abzugsposten in 82 SGB XII Der Härtefalltatbestand des 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII Schongrenzen a) Zumutbarer Einkommenseinsatz bei Leistungen in Einrichtungen 92a SGB XII b) Der zumutbare Einkommenseinsatz für Hilfen in speziellen Lebenslagen 85 ff. SGB XII VI. Fallbeispiele zum Einkommen Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung Die bedürftige Erbin und die ambulante Hilfe zur Pflege

5 XI I. Kein Versilbern-Müssen wegen tatsächlicher/ wirtschaftlicher Unverwertbarkeit Die Unverwertbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen Die Unverwertbarkeit aus rechtlichen Gründen a) Verfügungsbeschränkungen b) Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft c) Die Teilauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft d) Verfügungsbeschränkungen Bausteine des Behindertentestamentes aa) Vorerbschaft/Nacherbschaft bb) Die Testamentsvollstreckung, 2197 ff. BGB (1) Die Verfügung über den Erbteil (2) Die Freigabe einzelner Gegenstände nach 2217 BGB (3) Die Freigabe im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung (4) Fallbeispiel: Die behinderte Erbin und die Testamentsvollstreckerlösung e) Beschränkungen des Beschenkten II. Die Schonvermögensgegenstände des 90 SGB XII Bargeld Kfz Gegenstände zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse Familien- und Erbstücke Hausgrundstück Hausbeschaffungs- und -erhaltungsmittel 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

6 XII 7. Altersvorsorgekapital III. Die Härte 90 Abs. 3 SGB XII IV. Kann man ungeschützte Mittel in Schonvermögen umwandeln? Schon -T I. Grundlagen II. Abzugsposten III. Kann aus Einkommen Vermögen werden? IV. Fallbeispiel: Das geschenkte Geld für das Auto I. Vermögensfreibeträge II. Geschonte Gegenstände III. Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II IV. Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Aus I. Die Darlehensgewährung im SGB XII

7 XIII 1. Darlehen bei vorzeitig verbrauchten Mitteln 37 SGB XII? Darlehen bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen 91 SGB XII Darlehensmodalitäten II. Kostenbeitrag und Aufwendungsersatz? III. Die Wiederherstellung des Nachrangs durch Überleitung nach 93 SGB XII Die zivilrechtliche Seite des Regress-Dreiecks a) Die Beteiligten des Anspruchsverhältnisses b) Überleitbare Ansprüche c) Negativevidenz d) Die Bedeutung von Verzicht, Ausschlagung und Erlass Die sozialhilferechtliche Seite des Regress- Dreiecks a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen b) Die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sozialleistung c) Die Endgültigkeit der Leistungsgewährung d) Zeitliche Deckungsgleichheit e) Kausale Verknüpfung von Hilfegewährung und Drittforderung Das Regress-Dreieck schließt sich die Überleitung nach 93 SGB XII a) Rechtsnatur der Überleitung und Verwaltungsverfahren b) Rechtsschutz gegen eine Überleitung c) Rechtsfolge Fallbeispiel: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus dem Berliner Testament

8 XIV I. Die Darlehensgewährung im SGB II Bei vorzeitig verbrauchten Mitteln 24 Abs. 1 SGB II Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen 24 Abs. 5 SGB XII Darlehensmodalitäten II. Der Übergang der Ansprüche gegen einen Dritten, 33 SGB II Das Regress-Dreieck Die zivilrechtlichen Seite des Regress-Dreiecks Die sozialhilfe -rechtliche Seite des Regress-Dreiecks a) Anspruchsübergang wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts b) Anspruchsübergang wegen erbrachter Leistungen c) Die Rechtmäßigkeit der Sozialleistungsgewährung d) Kongruenz von Sozialhilfe -anspruch und Anspruch e) Kausaler Zusammenhang zwischen Leistungserbringung und Nichtleistung des Drittschuldners Das Regress-Dreieck schließt sich der Übergang des Anspruchs nach 33 SGB II a) Der Anspruchsübergang b) Rückübertragung des Anspruchs und die Abtretung c) Aktiv-/Passivlegitimation des Hilfeträgers d) Aktivlegitimation des Hilfeträgers für die Vergangenheit

9 XV e) Aktivlegitimation des Hilfeträgers für die Zukunft er I. Der Kostenersatz nach 103 SGB XII II. Der Kostenersatz nach 34 SGB XII Herabset I. Der Ausschluss von Leistungen nach 41 SGB XII II. Die Herabsetzung nach 26 SGB XII III. Die Herabsetzung nach 31 SGB II I. Die echte sozialrechtliche Erbenhaftung nach 102 SGB XII, 35 SGB II Der Personenkreis der von der Erbenhaftung Betroffenen a) Wer ist Erbe der leistungsberechtigten Person? b) Der Erbe des Ehegatten/Lebenspartners der leistungsberechtigten Person c) Die gesamtschuldnerische Haftung und das Ranking der sozialrechtlichen Erbenhaftung d) Die Vermeidung der Erbenhaftung des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung Rechtsfolgen Der Wert des Nachlasses a) Verbindlichkeiten, z.b. aus lebzeitigen Pflegevereinbarungen b) Aufwendungen auf den Nachlass c) Erbfallschulden d) Die Verminderung des Nachlasswertes

10 XVI 5. Exkurs: Die sozialrechtliche Erbenhaftung und das Behindertentestament a) Die übrig gelassenen Erträge b) Probleme der Vermächtnislösung Erlöschen des Anspruches Verwaltungsverfahren und Sozialgerichtsprozess II. Die echte sozialrechtliche Erbenhaftung des 35 SGB II III. Die unechte Erbenhaftung 34 Abs. 2 SGB II, 103 Abs. 2 SGB XII IV. Erbenhaftung wegen rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen V. Exkurs: Die Erbenhaftung nach dem Tod des Betreuten, 1908i, 1836e Abs. 1 S. 3 BGB Rechtsge Behinderten-/Bedürftigentestament I. Die Zulässigkeit des Behindertentestamentes Erbrechtliche Strukturprinzipien und Schranken Die Rechtsprechung II. Modelle des Behindertentestamentes Das klassische Behindertentestament die Erbschaftslösung Die Anordnung von Vor- und Nachvermächtnis bei Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung Die umgekehrte Vermächtnislösung Die Testamentsvollstreckungslösung III. Das Bedürftigentestament Definition Die Zulässigkeit Modelle des Bedürftigentestamentes

11 XVII IV. Funktioniert die erbrechtliche Gestaltung sozialhilferechtlich? V. Risikolagen Zuviel und Zuwenig Gestaltungsfehler a) Pflichtteilsklauseln Ei des Kolumbus oder trojanisches Pferd? b) Pflichtteilsrestansprüche 2305 BGB c) Pflichtteilsergänzungsansprüche 2325 BGB VI. Reparatur von Behindertentestamenten VII. Störfallvorsorge im Behindertentestament ersorgungs-/pflegevertrag I. Keine Schenkung/kein Schenkungsrückforderungsanspruch Ausstattung Pflicht- und Anstandsschenkungen 534 BGB Die Aufgabe eines Rechts eine Schenkung? II. Die Einigung über die Unentgeltlichkeit (auch) ein Problem der gemischten Schenkung Zuwendungen wegen Pflege Die entgeltliche Pflegevereinbarung Die Reparatur ursprünglich unentgeltlicher Zuwendungen Die Entgeltlichkeit durch Berücksichtigung von Gegenansprüchen III. Der Ausschluss des Herausgabeanspruchs Notbedarf durch eigenes Verschulden des Schenkers Ausschluss wegen Zeitablaufs Ausschluss wegen eigener Bedürftigkeit des Beschenkten Ausschluss wegen Treu und Glauben

12 XVIII IV. Das Entstehen des Anspruchs V. Der Anspruch auf Wertersatz VI. Wegfall/Minderung der Bereicherung VII. Mehrere Beschenkte nacheinander/mehrere Beschenkte gleichzeitig VIII. Der Herausgabeanspruch über den Tod hinaus IX. Die Verjährung des Anspruchs

13 XIX 1 Die großzügige Mutter Die Ratenzahlung Der Bestattungsvorsorgefall Darlehen, verschleierte Schenkung oder verdeckter freiwilliger Unterhalt? Das gestundete Gleichstellungsgeld Der Schenkungsrückforderungsanspruch des heimpflegebedürftigen Vaters Die verschenkten Erbschaftsmittel Das nießbrauchbelastete Geschenk Die Erbschaft, die Sozialhilfe und die Insolvenz Die verprasste Erbschaft Die nicht auseinandergesetzte Erbschaft Die Ausschlagung Der Verzicht auf den Pflichtteil Die unterlassene Ausschlagung Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung Die bedürftige Erbin und die ambulante Hilfe zur Pflege Die Last des Wohnungsrechts und der Pflegeverpflichtung Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft Die behinderte Erbin und die Testamentsvollstreckerlösung Der Harz-IV Empfänger und das Mehrfamilienhaus Der Einzug in die Immobilie Das geschenkte Geld für das Auto Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Die Pseudoerbschaft Die Erbin und die Internet-Informationen Das vorbehaltene Wohnungsrecht und der Tod der Mutter Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus dem Berliner Testament Die angesparte Conterganrente Die Erben der hälftigen Miteigentümer

14 XX Verzeichnis der Fallbeispiele 30 Die Patchworkfamilie und das Ranking in der Erbenhaftung Die Trennung in der Patchworkfamilie Die lebzeitige Pflegeverpflichtung Die Enterbung in der sozialrechtlichen Erbenhaftung Die Wette auf den Tod Die Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch Von allem etwas Die Großmutter und die behinderte Enkelin Das trojanische Pferd Die Güterstandsänderung Der nicht bedachte Pflichtteilsergänzungsanspruch Der behindertengerechte Umbau im zugewendeten Haus Investition gegen Erbaussicht Drei Söhne und der Schenkungsrückforderungsanspruch.. 437

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