Betriebswirtschaft Steuerlehre Prüfungsleistung BW-STH-P

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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Steuerlehre Prüfungsleistung BW-STH-P Datum Lösen Sie die Klausuraufgaben bitte auf den Klausurblättern und geben Sie diese zum Schluss der Klausur vollständig bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Verwenden Sie bei Bedarf ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel, nicht gebrauchte Blätter sowie die Klausur) ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite /3 Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Schreiben Sie jeweils zu Ihren Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese beziehen. Schreiben Sie unbedingt leserlich! Viel Erfolg! Ausgegebene Arbeitsblätter Abgegebene Arbeitsblätter Ort, Datum Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) AUFGABENSPIEGEL Aufgabe W2 W3 W4 insgesamt max. erreichbare Punkte Note: erreichte Punkte. Prüfer erreichte Punkte 2. Prüfer BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Note,0,3,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Datum, Unterschrift. Prüfer Datum, Unterschrift 2. Prüfer Prüfungsleistung SSP Steuerlehre, Betriebswirtschaft BW-STH-P2-0222

2 Anmerkungen des ersten Prüfers: Datum, Unterschrift. Prüfer Anmerkungen des zweiten Prüfers: Datum, Unterschrift 2. Prüfer Prüfungsleistung SSP Steuerlehre, Betriebswirtschaft BW-STH-P2-0222

3 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STH-P Datum Die Klausur bietet einen Wahlaufgabenbereich (Aufgabe 2, Aufgabe 3 und Aufgabe 4), in dem nur zwei Aufgaben zur Lösung ausgewählt werden sollen. Werden aus diesem Bereich alle Aufgaben gelöst, kommen nur die ersten zwei in die Bewertung! Sie müssen also 3 Aufgaben lösen, wofür Ihnen 80 Minuten zur Verfügung stehen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 00 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Lassen Sie /3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie unbedingt leserlich. Denken Sie an Name, Unterschrift und Matrikelnummer. Bearbeitungszeit: 80 Minuten zulässige Hilfsmittel: Anzahl der Aufgaben: 4 insgesamt, davon 3 zu lösende Steuergesetze und -richtlinien, Taschenrechner Höchstpunktzahl: -00- Bewertungsschlüssel Aufgaben W2 W3 W4 insgesamt max. erreichbare Punkte Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Notenspiegel Note,0,3,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 KLAUSURAUFGABEN STEUERLEHRE BW-STH-P2-0222

4 Aufgabe 34 Punkte Zu nachfolgenden Sachverhalten sind die grundsätzlichen Auswirkungen darzustellen. Sie sollen ausdrücklich keine Betragsangaben in DM bzw. EURO tätigen. Soweit nötig sind Prozentwerte anzugeben. Auf die nachfolgenden Sachverhalte A bis E ist jeweils einkommensteuerlich, umsatzsteuerlich und handelsbilanziell einzugehen. Das bedeutet: Einkommensteuerlich: Umsatzsteuerlich: Handelsbilanziell: Gewerbesteuerlich: Ist der Sachverhalt einkommensteuerlich zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Einkunftsart? Wenn nicht, weshalb nicht? Begründen Sie Ihre Antwort unbedingt mit der zutreffenden Rechtsgrundlage (Gesetz bzw. Durchführungsverordnung) Ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu berücksichtigen? Es wurde soweit möglich gem. 9 UStG optiert. Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Einkunftsart? Wenn nicht, weshalb nicht? Begründen Sie Ihre Antwort unbedingt mit der zutreffenden Rechtsgrundlage (Gesetz bzw. Durchführungsverordnung) Soweit Gewerbebetriebe bestehen, ist davon auszugehen, dass eine handelsrechtliche Kaufmannseigenschaft vorliegt und daher sowohl die doppelte Buchführung als auch die Abschlusserstellung im Sinne des HGB zu erfolgen hat. Stellen Sie die sich aus Ihrer Beurteilung der Sachverhalte ergebende Erfolgsauswirkung innerhalb der Finanzbuchführung dar. Hierzu können Sie Buchungssätze oder T-Konten verwenden. Diese werden jedoch nicht bewertet. Eine Bewertung erfolgt lediglich bezüglich der verbal dargestellte Erfolgsauswirkung. Begründen Sie Ihre Antwort mit der zutreffenden Rechtsgrundlage. Auf direkte oder indirekte Auswirkungen auf die bzw. durch die Gewerbesteuer ist nicht einzugehen. In folgenden Sachverhalten handelt es sich um eine natürliche Person (Frau N), die. in Berlin auf eigenem Grundstück einen Laden im Einzelhandel für Bürobedarf usw. betreibt, 2. in Münster Inhaberin einer Versicherungsagentur für Lebensversicherungen ist, 3. in Essen ein eigenes ausschließlich für eigene private Wohnzwecke verwendetes Einfamilienhaus ihr Eigentum nennen darf, 4. in Gelsenkirchen ein Gebäude hat, welches sie vollständig an einen Getränkehandel vermietet und 5. in Wuppertal ein Mehrfamilienhaus besitzt, welches sie an fremde Mieter zu Wohnzwecken vermietet. Sachverhalte: a) Frau A benutzt eine am auf Ziel erworbene (Rechnungszugang am ) Schreibmappe, welche sich bisher ungenutzt im Lager ihres Ladens für Bürobedarf in Berlin befunden hat, ab ausschließlich für Zusammenstellungen und Aufzeichnungen bezüglich ihrer Versicherungsagentur in Münster. b) Frau A benutzt eine am auf Ziel erworbene (Rechnungszugang am ) Schreibmappe, welche sich bisher ungenutzt im Lager ihres Ladens für Bürobedarf in Berlin BW-STH-P AUFGABEN SEITE 2 VON 9

5 befunden hat, ab ausschließlich für Zusammenstellungen und Aufzeichnungen bezüglich ihrer laufenden Ausgaben für die Hauskosten in Essen. c) Frau A benutzt eine am auf Ziel erworbene (Rechnungszugang am ) Schreibmappe, welche sich bisher ungenutzt im Lager ihres Ladens für Bürobedarf in Berlin befunden hat, ab ausschließlich für Zusammenstellungen und Aufzeichnungen bezüglich ihrer laufenden Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Vermietung in Gelsenkirchen. d) Frau A benutzt eine am auf Ziel erworbene (Rechnungszugang am ) Schreibmappe, welche sich bisher ungenutzt im Lager ihres Ladens für Bürobedarf in Berlin befunden hat, ab ausschließlich für Zusammenstellungen und Aufzeichnungen bezüglich ihrer laufenden Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Vermietung in Wuppertal. e) Frau A verwendet einen im Jahre 996 erworbenen Rasenmäher, welcher bisher ausschließlich für den Rasen des Grundstücks in Essen genutzt worden war, ab ausschließlich für den Rasen des Betriebsgrundstücks in Berlin. BW-STH-P AUFGABEN SEITE 3 VON 9

6 Wahlmöglichkeit: Bitte lösen Sie zwei der folgenden drei Aufgaben. Werden alle drei Aufgaben gelöst, werden nur die ersten beiden bewertet! Wahl-Aufgabe 2 33 Punkte Die Riese GmbH & Co. KG hat ihren Sitz und ihre einzige Betriebstätte in Castrop-Rauxel. Sie betreibt dort eine Bonbonfabrik. Komplementär der Gesellschaft ist die Riese GmbH. Einziger Gesellschafter der Riese GmbH und gleichzeitig einziger Kommanditist der Riese GmbH & Co. KG ist Ralf Riese. Dessen Schwester Susanne Riese-Storch ist mit einer stillen Einlage an der KG beteiligt. Laut Gesellschaftsvertrag stehen Frau Riese-Storch 5 % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses der KG zu; mit der gleichen Quote nimmt sie an einem eventuellen Verlust der Gesellschaft teil. Im Falle einer Veräußerung oder Liquidation würden ihr ebenfalls 5 % des Erlöses zustehen. Für grundlegende unternehmerische Entscheidungen räumt ihr der Gesellschaftsvertrag ein Vetorecht ein. Sie hält die stille Beteiligung in ihrem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der KG entspricht dem Kalenderjahr; für das Jahr 200 beträgt der nach den Vorschriften des EStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb DM ,50. In diesem Betrag ist die Gewerbesteuer nur in Höhe der geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt. Insgesamt sind für das Jahr 200 Gewerbesteuer-Vorauszahlungen i.h.v. DM ,00 geleistet worden. Aufgabe: Berechnen Sie im Auftrag von Ralf Riese die Höhe der noch zu bildenden Gewerbesteuerrückstellung in der Bilanz der KG auf den nach der 5/6-Methode. Geben Sie dabei auch die Ihren Berechnungen zu Grunde gelegten Rechtsgrundlagen an. Folgendes ist ggf. noch zu berücksichtigen: Susanne Riese-Storch hat eine Gewinnbeteiligung i.h.v. DM ,00 erhalten. Die KG hat Darlehensverbindlichkeiten i.h.v. DM ,00. Hierauf musste sie im Jahr 200 DM ,00 an Zinsen bezahlen. Des Weiteren unterhält sie zwei Kontokorrentkonten, einen beim Bankhaus Fraustadt und einen bei der örtlichen Sparkasse. Das Konto beim Bankhaus Fraustadt hat während des ganzen Jahres stets einen Negativsaldo zwischen -,5 Mio. und -3 Mio. DM ausgewiesen; lediglich Anfang April waren hiervon abweichend folgende Kontostände zu verzeichnen: DM ,40 am 2.4., DM ,68 am 3.4., DM ,99 am 4.4., DM ,23 am 5.4., DM , am 6.4., DM ,7 am 9.4., DM ,0 am 0.4., DM ,55 am.4., DM ,77 am Die Bank berechnete das ganze Jahr hindurch einen konstanten Jahreszins von 7,25 %. Auch das Sparkassenkonto war meistens mit einem Negativsaldo behaftet. Die neun höchsten Kontostände waren an folgenden Tagen zu verzeichnen: DM ,73 am 2.., DM ,66 am 22.0., DM ,02 am 23.0., DM -.94,78 am 24.0., DM ,83 am 25.0., +2.85,56 am 26.0., DM -2.37,9 am 29.0., DM ,8 am 30.0., DM ,40 am Der Zinssatz für Kontokorrentkredite betrug das ganze Jahr hindurch 7,75 %. An allen übrigen Tagen im Jahr lag der Kontostand zwischen DM ,00 und DM ,00. Die Riese GmbH & Co. KG ist zu 20 % an der Reiter & Tricks OHG in Bochum beteiligt. Die OHG hat im Geschäftsjahr 200 einen Verlust von DM.67.82,50 erwirtschaftet. Mit einer Quote von 24 % ist die Riese GmbH & Co. KG an der Nüsse AG in Mönchengladbach beteiligt. Bereits seit Jahren läuft das Kerngeschäft der Nüsse AG defizitär. Auf Grund einer 00-prozentigen Beteiligung der Nüsse AG an der ertragreichen Schnacker GmbH (Bonn) war das Jahresergebnis der Nüsse AG aber stets in etwa ausgeglichen. Mitte 200 hat die AG ihre Beteiligung an der GmbH veräußert und den Veräußerungsgewinn an ihre Aktionäre durch eine entsprechend hohe Gewinnausschüttung weitergegeben. Da der Wert der Nüsse-Aktien nach Veräußerung der Schnacker GmbH dauerhaft gesunken ist, hat die Riese GmbH & Co. KG auf ihre Beteiligung an der Nüsse AG eine Teilwertabschreibung im Umfang von BW-STH-P AUFGABEN SEITE 4 VON 9

7 DM ,00 vorgenommen. Die empfangene Dividende hatte DM ,00 incl. anrechenbarer Steuern betragen. Die Riese GmbH & Co. KG hat in 200 mehrere Geldbeträge gespendet: DM an die evangelisch-lutherische Kirche DM an die Partei bibeltreuer Christen (PBC) DM für die Aktion Brot für die Welt Die Gesellschaft hat keinen eigenen Grundbesitz. Für das von ihr genutzte Grundstück wurde sie im Jahr 200 mit Miete i.h.v. DM ,00 belastet. Die KG beschäftigt 27 Mitarbeiter. Die Summe der an sie ausgezahlten Löhne und Gehälter betrug im Wirtschaftsjahr 200 DM ,78. Die Umsatzerlöse der KG betrugen im gleichen Zeitraum ,22. Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Castrop-Rauxel liegt bei 470 %. BW-STH-P AUFGABEN SEITE 5 VON 9

8 Wahl-Aufgabe 3 33 Punkte Die Erdmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Halle betreibt dort eine Fabrik zur Herstellung von Spezialwerkzeug. Einziger Komplementär der Gesellschaft ist die Erdmann GmbH. An der Erdmann GmbH sind die Eheleute Klaus und Karen Erdmann zu je 50 % beteiligt. Das Stammkapital der GmbH beträgt DM ,00. Bis zum war Klaus Erdmann einziger Kommanditist der KG mit einer Kommanditeinlage i.h.v. DM ,00. Die Erdmann GmbH ist nicht am Kapital der KG beteiligt. Mit Wirkung zum veräußert Klaus Erdmann seinen Kommanditanteil an die Leipziger Kauffrau Yvonne Färkl für DM ,00. Der Buchwert des Kommanditanteils laut Gesamthandsbilanz beträgt hingegen lediglich DM ,00. Die Differenz resultiert aus erheblichen stillen Reserven und setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Gebäude Rücklage nach 6b EStG Firmenwert Die 6b-Rücklage ist 998 gebildet worden. Am erwirbt die KG einen neuen LKW zum Preis von DM ,00. Die KG überträgt die 6b-Rücklage in voller Höhe auf den Bilanzansatz des LKW. Der LKW wird aus bilanzpolitischen Gründen linear abgeschrieben. Seine zu erwartende Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre. Das Grundstück mit dem 978 errichteten Gebäude ist am..989 für DM ,00 erworben worden, wobei DM auf das Gebäude entfielen. Der Jahresüberschuss laut Handelsbilanz betrug im Jahr 2000 DM ,00. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses wurden die folgenden Sachverhalte ergebniswirksam berücksichtigt: Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften hat die KG eine Rückstellung i.h.v. DM ,00 gebildet. Einen Teil ihrer Werkzeuge produziert die KG mittels eines neuartigen Verfahrens, das die Hannoversche Werkzeug GmbH entwickelt hat und sich patentieren ließ. Klaus Erdmann hatte die Patentverletzung seinerzeit in Kauf genommen, da er nicht damit rechnete, dass dies in Hannover bekannt würde. Am verlässt jedoch ein leitender Ingenieur die Erdmann GmbH & Co. KG im Streit und wechselt ausgerechnet zur Hannoverschen Werkzeug GmbH. Bis zum hat die GmbH jedoch noch keine Ansprüche gegen die Erdmann GmbH & Co. KG wegen der Rechtsverletzung geltend gemacht. Dennoch hat die KG zum eine Rückstellung i.h.v. DM ,00 gebildet, da man in dieser Höhe mit einer Inanspruchnahme wegen der Patentverletzung rechnen muss. Wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuer hat die KG im April 2000 Hinterziehungszinsen i.h.v. DM 7.000,00 an die Finanzkasse entrichten müssen. Wegen verbotener Preisabsprachen musste die KG am eine Geldbuße i.h.v. DM 2.590,00 bezahlen. Am hat die KG einige wichtige Geschäftspartner zu einem Weihnachtsfestessen in das Hotel Pazifik eingeladen, was pro bewirteter Person zu Kosten i.h.v. DM 400,00 (bei sechs teilnehmenden Personen insgesamt DM 2.400,00) geführt hat. Als angemessener Aufwand gelten nach allgemeiner Verkehrsauffassung aber nur DM 300,00 pro Person. Die Erdmann-GmbH erhält eine jährliche Haftungsvergütung von DM ,00. Im Übrigen steht der Gewinn der KG allein der Kommanditistin zu. Frau Färkl hat zur Finanzierung des Kommanditanteils i.h.v. DM ,00 bei ihrer Hausbank einen Privatkredit in gleicher Höhe aufgenommen. Für den Kredit wird sie von der Bank mit BW-STH-P AUFGABEN SEITE 6 VON 9

9 monatlichen Raten i.h.v. DM.000,00 belastet. Im Jahr 2000 beträgt der Zinsanteil an diesen Raten 70 %, der Tilgungsanteil 30 %. Aufgaben: a) Stellen Sie die Ergänzungsbilanz und die Sonderbilanz für Yvonne Färkl zum und zum dar. 5 Punkte Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L, auf dem Sie auch Ihre Matrikel-Nummer vermerken! b) Ermitteln Sie die von Yvonne Färkl im Jahr 2000 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Angabe der zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften. 0 Punkte c) Yvonne Färkl hat außer ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb keine weiteren Einkünfte. Ihr Ehemann Fritz Färkl ist angestellter Bilanzbuchhalter in einem Speditionsbetrieb und erzielt über das für diese Tätigkeit ausgezahlte Gehalt keine weiteren Einkünfte. Sein Bruttoeinkommen des Jahres 2000 betrug DM ,00. In der gemeinsamen Steuererklärung für das Jahr 2000 möchte er folgende Ausgaben als Werbungskosten geltend machen: Fachbücher zum externen Rechnungswesen DM 700,00 Romane von Thomas Mann DM 600,00 Fachbücher zum Thema Geldanlage DM 250,00 Bahnfahrkarten für die Fahrt zur Arbeit DM.200,00 Wie hoch sind Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag der Eheleute Färkl, wenn sie Sonderausgaben i.h.v. insgesamt DM 8.000,00 geltend machen können? 8 Punkte BW-STH-P AUFGABEN SEITE 7 VON 9

10 Wahl-Aufgabe 4 33 Punkte Aufgabe 4. (5 Punkte) (A) Blech-AG: Eine inländische AG (=Blech-AG) mit Sitz in Heidelberg verarbeitet Metallschrott. Die AG ist seit zwei Jahren an einer Kapitalgesellschaft in China zu 5 % beteiligt (chinesische Metalla-Ltd.). Für das Wj. 6 ergibt sich folgende Gewinn- und Verlustrechnung (G u.v): Materialeinsatz Personalaufwendungen Steueraufwand: KSt-VZ für Quellensteuer China Blech-AG Gewinn- und Verlustrechnung für 6 Umsatzerlöse sonstige Erträge Dividende aus China Erträge aus der Auflösung von Rücklagen JÜ (B) Ausschüttung der Chinesischen Metalla-Ltd.: Die chinesische Metalla-Ltd. ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz Shanghai. Sie ist Verarbeiterin von Recyclingmaterial. Die Metalla-Ltd. hat am 8..6 eine Ausschüttung vorgenommen. Die Blech-AG hat in diesem Zusammenhang eine Bruttodividende i.h.v. DM erhalten. Da in China üblicherweise ein Quellensteuer-Abzug auf Dividenden i.h.v. 25 % anfällt, ist ein Betrag i.h.v. DM auf das Bankkonto der Blech-AG ausgezahlt worden. Der Gewinn der Metalla-Ltd., der der Dividende zugrunde liegt, ist mit einer chinesischen Körperschaftsteuer von 35 % belastet. Aufgaben: a) Ermitteln Sie die endgültige deutsche KSt und GewSt der Blech-AG für den Veranlagungszeitraum 6. Der GewSt-Hebesatz beträgt 400 %. b) Erläutern Sie kurz, ob sich die Berechnung ändern würde, wenn (anstelle der Dividende) der ausländische Ertrag von DM von einer chinesischen Betriebsstätte der Blech-AG stammen würde. Begründen Sie kurz ihre Aussage. Eine Berechnung ist nicht erforderlich. Hinweis: Für Ihre Lösung können Sie das beigefügte DBA Deutschland? China benutzen. BW-STH-P AUFGABEN SEITE 8 VON 9

11 Aufgabe 4.2 (8 Punkte) Hugo Taboro hat seit seiner Geburt seinen Wohnsitz in Guatemala. Mit Guatemala hat Deutschland kein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen abgeschlossen. Hugo Taboro bezieht seine Einkünfte zu mehr als 60 % in Guatemala. Er ist im VZ 0 wirschaftlich auch im Rahmen verschiedener Geschäftsvorgänge in der Bundesrepublik Deutschland (D) engagiert:. Hugo Taboro betreibt in Guatemala einen Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen. a) Zum Betriebsvermögen seines Unternehmens gehört eine Darlehensforderung von DM, die durch eine Hypothek auf einem Grundstück in Berlin gesichert ist. Ihm flossen im VZ 0 Zinsen i.h. von DM für das Wj. 0 aus D zu. b) Er hat im Rahmen seines Unternehmens ein besonderes technisches Fertigungsverfahren entwickelt. Das Recht zur Nutzung des Verfahrens hat er einem deutschen Gewerbebetrieb überlassen, der dafür jährlich DM an das Einzelunternehmen Hugo Taboro zahlt. c) Das Einzelunternehmen Hugo Taboro besitzt auch eine Niederlassung in D, die als Betriebsstätte anerkannt ist. Zum Betriebsvermögen dieser Betriebsstätte zählt u.a. eine Beteiligung von 30 % an der BECKER-GmbH mit Sitz in Dresden. Im November 0 wurde von der GmbH ein Betrag i.h. von DM ausgeschüttet (Auszahlungsbetrag). 2. Daneben hält Hugo Taboro eine Beteiligung in seinem Privatvermögen. Er ist zu 50 % an der Deutsch-GmbH mit Sitz in Hamburg als Gesellschafter beteiligt. a) Im Oktober 0 nahm die GmbH eine Ausschüttung für das Jahr 09 i.h. von DM (brutto) vor, wovon Taboro die Hälfte zusteht. Von diesem Betrag wurden die üblichen steuerlichen Abzüge vorgenommen. b) Im Dezember 0 veräußerte er seinen GmbH-Anteil und erzielte dabei einen Gewinn von DM. Fragen: Beantworten Sie zu jedem Vorgang gesondert (Reihenfolge beachten!): a) welche steuerpflichtigen Einnahmen liegen nach inländischem Recht vor; b) wie sind die Einkünfte zu erfassen; c) in welcher Höhe liegen steuerpflichtige Einnahmen vor (nur im Fall der Veranlagung). Benennen Sie die einschlägigen Vorschriften! BW-STH-P AUFGABEN SEITE 9 VON 9

12 Achtung: Bitte trennen Sie dieses Blatt von den Aufgabenblättern und geben Sie es mit Ihrer Klausur ab! Matrikelnummer Lösung Aufgabe 3 a) (5 Punkte) a) A Ergänzungsbilanz Färkl P l i l l l ll l l l l l l A Ergänzungsbilanz Färkl P l i l l l ll l l l l l l A Sonderbilanz Färkl P l l l l l l i i l l A Sonderbilanz Färkl P l l l l l l BW-STH-P L

13 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STH-P Datum Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die als richtig angegebene Lösung, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Richtige Gedanken und Lösungsansätze sollten positiv bewertet werden. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. 50 % der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 00 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen. Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor: Bewertungsschlüssel Aufgaben W2 W3 W4 insgesamt max. erreichbare Punkte Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Notenspiegel Note,0,3,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Korrekturrichtlinie Steuerlehre BW-STH-P2-0222

14 Lösung Aufgabe 34 Punkte Aufg.- Einkommensteuer Umsatzsteuer Handelsbilanz Pkt. Nr. a) Laden Bürobedarf und Das Unternehmen besteht Laden: E 2 Agentur aus den beiden Abgang Umlaufvermögen U 3 Einkunftsart 5 EStG Gewerbebetrieben und den mit Buchwert. Gewerbebetrieb. beiden vermieteten H 3 Grundstücken. Über Entnahmekonto Überführung von buchbar, obwohl es im Wirtschaftsgütern von Da die Wirtschaftsgüter eigentlichen Sinne keine einem Betriebsvermögen (Gegenstände) nicht das Privatentnahme ist. (Laden) in ein anderes Unternehmen und auch Betriebsvermögen nicht das Inland verlassen, Keine Erfolgsauswirkung (Agentur) desselben kann kein steuerbarer Steuerpflichtigen. Umsatz vorliegen. Agentur: Bewertung nach 6 Abs. 5 EStG mit Buchwert sowohl im Laden als auch in der Agentur. (Hilfsweise für Werteinlage auch 6 Abs. Nr. 5 Satz 3 EStG.) Besteuerung der stillen Reserven ist sichergestellt. Da die Versicherungsvermittlung gem. 4 Nr. UStG steuerfrei ist, ist der Vorsteuerabzug bei Bezug der Gegenstände für das Unternehmen gem. 5 Abs. 2 UStG versagt. Da vermutlich im Jahr des Rechnungseingangs (200) bereits Vorsteuer in Abzug gebracht wurde, muss eine Berichtigung erfolgen. 5 Abs. 2 UStG i.v.m. Änderung der Vorbehaltsfest-setzung nach 64 AO. 5a UStG kommt nicht in Betracht, da bisher noch keine Verwendung vorgelegen hat und somit auch keine Änderung erfolgen kann. Einbuchung Umlaufvermögen mit Buchwert zuzüglich der nichtabziehbaren Vorsteuer, da diese jetzt zu den Anschaffungskosten gem. 255 HGB gehört. Über Einlagekonto buchbar, obwohl es im eigentlichen Sinne keine Privateinlage ist. Keine direkte Erfolgsauswirkung der Einlage, aber durch den Verbrauch und die Buchung auf Bürobedarf erfolgsmindernd in Höhe des Bruttobetrages inkl. der nichtabziehbaren Vorsteuer. Korrekturrichtlinie BW-STH-P Seite 2 von 9

15 Aufg.- Einkommensteuer Umsatzsteuer Handelsbilanz Pkt. Nr. b) Laden Bürobedarf Laden: E 2 Einkunftsart 5 EStG Abgang Umlaufvermögen U 3 Gewerbebetrieb. mit Buchwert. H Grundstück in Essen Über Entnahmekonto zu unterliegt nicht der buchen. Besteuerung. Entnahme von Wirtschaftsgütern aus Betriebsvermögen (Laden) in das Privatvermögen. Bewertung nach 6 Abs. Nr. 4 EStG mit dem Teilwert. Dieser entspricht laut Teilwert-Vermutung den Anschaffungskosten, also hier dem Buchwert, da erst kurz vor Entnahme angeschafft und nicht genutzt. Die Verwendung zu privaten nichtunternehmerischen Zwecken führt zu einer unentgeltlichen Lieferung im Sinne von 3 Abs. b Nr. UStG. Die Voraussetzung des Vorsteuerabzuges ( 5 Abs. i.v.m. 3 Abs. b Satz 2 UStG) ist gegeben. Der Ort dieser Lieferung ist nach 3f UStG in Berlin, damit im Inland und steuerbar nach Abs. Nr. UStG. Es ist keine Steuerfreiheit nach 4-9 UStG gegeben, weshalb Steuerpflicht vorliegt. Die Bemessungsgrundlage ist nach 0 Abs. 4 Nr. UStG mit dem Einkaufspreis zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Lieferung anzusetzen. Davon ausgehend, dass dieser Einkaufspreis sich zwischenzeitlich nicht verändert hat, ist der tatsächliche Einkaufspreis anzusetzen. Der Steuersatz beträgt nach 2 Abs. UStG 6 %. Keine Erfolgsauswirkung. Korrekturrichtlinie BW-STH-P Seite 3 von 9

16 Aufg.- Einkommensteuer Umsatzsteuer Handelsbilanz Pkt. Nr. c) Laden Bürobedarf Das Unternehmen besteht Laden: E 3 Einkunftsart 5 EStG aus den beiden Abgang Umlaufvermögen U 2 Gewerbebetrieb. Gewerbebetrieben und den mit Buchwert. beiden vermieteten H Vermietetes Grundstück in Grundstücken. Über Entnahmekonto zu Gelsenkirchen 2 EStG buchen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Keine Erfolgsauswirkung. Entnahme von Wirtschaftsgütern aus Betriebsvermögen (Laden) in das Privatvermögen. Bewertung nach 6 Abs. Nr. 4 EStG mit dem Teilwert. Dieser entspricht laut Teilwert-Vermutung den Anschaffungskosten, also hier dem Buchwert, da erst kurz vor Entnahme angeschafft und nicht genutzt. Diese Anschaffungskosten können bei der Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten im Sinne von 9 EStG geltend gemacht werden. Da die Wirtschaftsgüter (Gegenstände) nicht das Unternehmen und auch nicht das Inland verlassen, kann kein steuerbarer Umsatz vorliegen. Da die Vermietung in Gelsenkirchen wegen der Option nach 9 UStG nicht steuerfrei ist, ist der Vorsteuerabzug bei Bezug der Gegenstände für das Unternehmen nicht gem. 5 Abs. 2 UStG versagt. Der vermutlich bereits vorgenommene Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Es muss keine Berichtigung erfolgen. Korrekturrichtlinie BW-STH-P Seite 4 von 9

17 Laden Bürobedarf Einkunftsart 5 EStG Gewerbebetrieb Vermietetes Grundstück in Gelsenkirchen 2 EStG. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Entnahme von Wirtschaftsgütern aus Betriebsvermögen (Laden) in das Privatvermögen. Bewertung nach 6 Abs. Nr. 4 EStG mit dem Teilwert. Dieser entspricht laut Teilwert-Vermutung den Anschaffungskosten, also hier dem Buchwert, da erst kurz vor Entnahme angeschafft und nicht genutzt. Diese Anschaffungskosten können bei der Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten im Sinne von 9 EStG geltend gemacht werden. Das Unternehmen besteht aus den beiden Gewerbebetrieben und den beiden vermieteten Grundstücken. Da die Wirtschaftsgüter (Gegenstände) nicht das Unternehmen und auch nicht das Inland verlassen, kann kein steuerbarer Umsatz vorliegen. Da die Grundstücksvermietung gem. 4 Nr. 2a UStG steuerfrei ist, ist der Vorsteuerabzug bei Bezug der Gegenstände für das Unternehmen gem. 5 Abs. 2 UStG versagt. Da vermutlich im Jahr des Rechnungseingangs (200) bereits Vorsteuer in Abzug gebracht wurde, muss eine Berichtigung erfolgen. 5 Abs. 2 UStG i.v.m. Änderung der Vorbehaltsfest-setzung nach 64 AO. 5a UStG kommt nicht in Betracht, da bisher noch keine Verwendung vorgelegen hat und somit auch keine Änderung erfolgen kann. Laden: Abgang Umlaufvermögen mit Buchwert. Über Entnahmekonto zu buchen. Keine Erfolgsauswirkung. Aufg- Einkommensteuer Umsatzsteuer Handelsbilanz Punk Nr. te d) Wie c) Wie a) Wie c) E 3 Aufg.- Einkommensteuer Umsatzsteuer Handelsbilanz Pkt. Nr. e) Laden Bürobedarf Die Einlage in ein Laden: E 3 Einkunftsart 5 EStG Unternehmen ist kein Zugang Anlagevermögen U 2 Gewerbebetrieb. steuerbarer Vorgang. mit Teilwert. Es liegt eine Privateinlage H 2 vor. Diese ist nach 6 Abs. Nr. 4 EStG mit dem Teilwert für diesen gebrauchten Rasenmäher anzusetzen. Da der Rasenmäher nicht innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft worden ist, darf der anzusetzende Teilwert auch über den fortgeführten Anschaffungskosten liegen. Auch kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, da der Bezug im Jahre 996 nicht für das eigene Unternehmen von Frau N erfolgte. Nach 5 Abs. UStG konnte somit aus der in Rechnung gestellt bekommenen Umsatzsteuer keine Vorsteuer werden. Über Einlagekonto zu buchen. Keine Erfolgsauswirkung (Lediglich durch Abschreibung kommt es später zu einer Erfolgsminderung.) Korrekturrichtlinie BW-STH-P Seite 5 von 9 U 3 H

18 Lösung Wahl-Aufgabe 2 33 Punkte vorläufiger Gewinn aus Gewerbebetrieb ,50 + GewSt-Vorauszahlungen ,00 Gewinn vor Gewerbesteuer ,50 (s.u.) Hinzurechnungen: + Darlehenszinsen (50 %) ,00 ( 8 Nr. ) 2* ) + Kontokorrentzinsen Bank (50 %) ,06 ( 8 Nr. i.v.m. A. 45 VII) 2* ) + Kontokorrentzinsen Sparkasse (50 %) 3.946,94 ( 8 Nr. i.v.m. A. 45 VII) 2* ) + Verlust aus der OHG ,50 ( 8 Nr. 8) 2* ) + Teilwertabschreibung ,00 ( 8 Nr. 0 lit a) 2* ) Summe der Hinzurechnungen ,50 (keine Hinzurechnung der Gewinnanteile atypisch stiller Gesellschafter) (keine Hinzurechnung der Miete auf Grundbesitz) (keine Hinzurechnung der Spenden von Personenunternehmen) Kürzungen: - Bruttodividende ,00 ( 9 Nr. 2a) 2* ) - Spenden (0,2 % der Summe aus Umsatzerlösen, Löhnen und Gehältern = ) 6.000,00 ( 9 Nr. 9) 2* ) Summe der Kürzungen ,00 Gewinn vor Gewerbesteuer , Hinzurechnungen +.286,336,50 Kürzungen ,00 = Gewerbeertrag = ,00 2 **) Abrundung gemäß Abs. Satz ,00 2* ) Freibetrag gem. I Satz 3 Nr ,00 2* ) verbleibender Betrag ,00 Messbetrag auf die ersten : = 2.400,00 Messbetrag auf die verbleibenden : 0, = ,00 Steuermessbetrag ( Abs. 2 Nr. ) ,00 4 xxx) GewSt-Rückstellung = Steuermessbetrag Hebesatz 5/6 Vorauszahlungen 2 = ,7 5/ = = ,00 2 **) Die nach R 20 II Satz 2 EStR zulässige 5/6-Methode führt zu einer höheren Rückstellung als die exakte Methode. 33 * ) Punkt für den richtigen Betrag, Punkt für die Rechtsgrundlage **) 2 Punkte bei richtigem Betrag, nur Punkt bei richtiger Ermittlung mit falschem Betrag (Folgefehler) xxx) Punkt für die DM, 2 Punkte für die ( Punkt bei Folgefehler), Punkt für die Rechtsgrundlage Korrekturrichtlinie BW-STH-P Seite 6 von 9

19 Lösung Wahl-Aufgabe 3 33 Punkte a) A Ergänzungsbilanz Färkl P Grund und Boden Mehrkapital Gebäude b-Rücklage Firmenwert l l l l l Punkte A Ergänzungsbilanz Färkl P Grund und Boden Mehrkapital Gebäude Verlust LKW Firmenwert l l l l l Punkte A Sonderbilanz Färkl P Minderkapital Kredit l l l l l l Punkte A Sonderbilanz Färkl P Minderkapital Kredit l l l l l l Punkte 5 Punkte b) Gewinn aus Gesamthandsbilanz Punkt Drohverlustrückstellung ( 5 IVa EStG) Punkt (Patentverletzung: keine Korrektur ( 5 III S. Nr. 2)) - Punkt Hinterziehungszinsen ( 4 V S. Nr. 8a) Punkt Geldbuße ( 4 V S. Nr. 8) Punkt Bewirtung ( 4 V S. Nr. 2) Punkte Sonderbetriebsausgaben Punkte Verlust aus Ergänzungsbilanz 0.50 Punkt l Einkünfte aus Gewerbebetrieb Punkte c) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Fritz Färkl: Bruttogehalt Fachbücher ReWe 700 Bahnfahrkarten Arbeitnehmer-Pauschbetrag Punkte Einkünfte aus Gewerbebetrieb Yvonne Färkl Sonderausgaben zu versteuerndes Einkommen Punkt Einkommensteuer lt. Splittingtabelle Punkt Solidaritätszuschlag 5,5 % 2.73,27 Punkt l 8 Punkte Korrekturrichtlinie BW-STH-P Seite 7 von 9

20 Lösung Wahl-Aufgabe 4 33 Punkte Aufgabe 4. (5 Punkte) Lösung nach StSenkG a) Metalla-Ltd. in: China: Erfassung der Dividende (gem. Art. 24 (2a) DBA: D/China in D freizustellen) Ergibt sich auch aus 8b () KStG n.f. In China darf gem. Art. 0 (2) DBA eine QuellenSt von 0 % erhoben werden. Zuviel gezahlte QuellenSt ist vom Fiskus in China zu erstatten (= 5 Prozent-punkte). Inländ. KSt: JÜ - Freistellung Dividende (37.500) + Quellensteuer China + KSt/VZ gem. 0 Nr % v. steuerfreier Dividende gem. 8b (5) (5% v ) = v/zve GewSt: * 20/20 (oder Divisor:,2) zve KSt (25 %) (keine Anrechnung) b) Betriebsstätte in China: Nach gängigem DBA-Recht (vgl. Art. 7 () DBA: D/China; Art. 7 () OECD-MA) ist der Gewinn einer Betriebsstätte nur im Betriebsstättenstaat zu besteuern. In Deutschland erfolgt eine Freistellung (Lösung wie bei a)) Punkte Korrekturrichtlinie BW-STH-P Seite 8 von 9

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