Einsatzfälle KUP: Greening, Gewässer und Erosionsschutz, Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)

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1 Thüringer Bioenergietag 2014 Optionen von Energieholz aus KUP für die Landwirtschaft Einsatzfälle KUP: Greening, Gewässer und Erosionsschutz, Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) Manuela Bärwolff

2 Gliederung 1. Vielfalt KUP 2. KUP-Anlageformen 3. Einsatzfälle KUP a) Erosions- und Gewässerschutz b) Greening c) Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) 4. Fazit

3 1. Vielfalt KUP KUP dienen der Produktion holziger Biomasse Substitution fossiler Energieträger Verringerung des Drucks auf die Wälder Extensive Bewirtschaftung Lange Bodenruhe Geringer PSM- und Düngemitteleinsatz Positive Auswirkungen auf Physikalische und biologische Bodeneigenschaften Grundwasserqualität Habitatstruktur Biodiversität Landschaftsbild

4 1. Vielfalt KUP

5 1. Vielfalt KUP

6 1. Vielfalt KUP

7 2. KUP-Anlageformen

8 2. KUP-Anlageformen

9 2. KUP-Anlageformen Flächige KUP: - maximale Produktion -Extensivierung schwer erreichbarer Flächen KUP auf Klein- & Splitterflächen: -Verbesserung der technologischen Eignung Einzelne KUP-Streifen / Agroforstsysteme: -Wind-/Erosionsschutz, Wasserschutz, Biodiversität, Landschaftsbild etc. -Agroforstsysteme als nachhaltiges Landnutzungssystem KUP-Streifen entlang Fließgewässern: - Nährstoffeintrag verhindern - Gewährleistung PSM-Abstände

10 3. Einsatzfälle KUP

11 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Auswirkungen von Bodenerosion (nach Perner 2011) Direkt: Verlust von Humus und Nährstoffen Verlust durchwurzelbarer Bodensubstanz vermindertes Wasserspeicher- und -filtriervermögen Verletzung, Entwurzelung und Überdeckung von Kulturpflanzen uneinheitliche, unausgeglichene Bodenqualität der Ackerschläge Indirekt: Verschmutzung und Verstopfung von Wegen, Gräben und Abläufen Verstopfung des Bodenporensystems/ Verhinderung der natürlichen Drainagen (auch auf ebenen Flächen) Minderung der Erträge und der Ertragssicherheit Überdüngung von Gewässern, vor allem mit Phosphor Verminderung der Bodenfruchtbarkeit Einschränkung der Produktivität

12 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Klimawandel in Thüringen Prognose zunehmende Erwärmung (im Mittel um 1,9 C) verstärkter Abbau organischer Substanz verringerte Stabilität des Bodengefüges und damit Verschlämmung begünstigt Zunahme des Winterniederschlags um 25% Erhöhte Erosion durch geringe Bodenbedeckung Zunahme der Starkniederschlagsereignisse und Erosivität der Niederschläge erhöhter Oberflächenabfluss und stärkerer Bodenabtrag v.a. in Wintermonaten

13 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Maßnahmen gegen Bodenerosion und Stoffeintrag In Thüringen: im Rahmen des KULAP drei Programme förderfähig in besonders betroffenen Gebieten Thüringens (etwa 20% der Ackerfläche) W21: Zwischenfrüchte/Untersaat W22: Mulch- oder Direktsaat L33: Uferrand-/Blühstreifen Nachfrage 2008: W21: 1%, W22: 20%, L33: <1%

14 3. a) Erosions- und Gewässerschutz KUP-Streifen zum Erosions- und Stoffeintragsschutz Hanglängenverkürzung Begrünung / Stabilisierung von Erosionsrinnen innerhalb von Feldstücken Uferrandstreifen

15 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Agroforstfläche Dornburg: Anlage im März 2007, im Rahmen des FNR-geförderten Verbundprojekts AgroForstEnergie, Forschung zu ökologischen und ökonomischen Aspekten Anlage entgegen Hauptwindrichtung Gesamtfläche: 51 ha 7 KUP-Streifen (A-G, je 12 m breit) Pappel, Max 1, 3, 4 Pflanzdichte: Streifen A-C: Pfl/ha, 3-5jähriger Umtrieb Streifen D-G: 2222 Pfl/ha, 8-10jähriger Umtrieb Streifenabstände: 48, 96, 144 m Fruchtfolge: WW-SG-WR

16 3. a) Erosions- und Gewässerschutz

17 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Bodenerosion - Folgen für angrenzende Gewässer Abflussbehinderung durch Ablagerung von Sedimenten Eintrag von gelösten und angelagerten Nährstoffen und PSM Eutrophierung und Störung des ökologischen Gleichgewichts Bodenerosion ist eine Ursache für schlechten Zustand vieler Oberflächengewässer Bodenschutz ist zentrale Anforderung an Landwirtschaft für die Umsetzung der WRRL

18 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Wirkung von Pufferstreifen Viele Studien zeigen: Graspufferstreifen sind effektiver Schutz entlang von Fließgewässern (u.a. Schmitt 1999, GERASST 2009) Großteil der Sedimentfracht in ersten 5 m abgelagert Mind. 40% Bodenbedeckung Quelle: Dorioz et al., 2006 Gleichwertige Schutzfunktion von KUP-Pufferstreifen zu erwarten

19 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Die Nutzung von KUP am Gewässerrand wird durch wasserrechtliche Regelungen (insb. WHG 38) eingeschränkt Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante. (3) Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. (4) Im Gewässerrandstreifen ist verboten: 1. die Umwandlung von Grünland in Ackerland, 2. das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern, ausgenommen die Entnahme im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,

20 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Die Nutzung von KUP am Gewässerrand wird durch wasserrechtliche Regelungen (insb. WHG 38) eingeschränkt Im Bereich des Gewässerrandstreifens: kein KUP-Anbau auf Grünland oder Auwaldflächen die Anpflanzung von Weiden und Erlen auf Ackerflächen im Gewässerrandstreifen ist rechtskonform regelmäßige Beerntung steht nicht im Widerspruch zum WHG die Rückwandlung der KUP nach Ende der Nutzungsdauer bedeutet dagegen eine Verletzung des 38 WHG die zuständige Behörde kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilen vor der Anlage einer KUP am Gewässerrand sollte eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgen (TMLFUN 2014, siehe Beitrag Wilm Dühring im Tagungsband)

21 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Besonderheiten bei der streifenförmigen Anlage am Gewässerrand geringe Flächengröße Breite: m Länge mind. 250 m (Mindestgröße für Förderung beachten) lange Umtriebszeit (mind. 10 Jahre) größere Pflanzabstände (3 x 1,5 m) geringere Stückzahl ( Pfl./ha) motormanuelle Ernte, Trocknung am Feldrand Baumartenwahl: Weide und Erle Wildschutz notwendig ökonomisch konventionellem KUP-Anbau unterlegen

22 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zum Thema Gewässerrandstreifen als Kurzumtriebsplantagen oder Agroforstsysteme M. Bärwolff, G. Reinhold, C. Fürstenau, T. Graf, L. Jung & A. Vetter,

23 3. a) Erosions- und Gewässerschutz Forschungsprojekt: KUP am Fließgewässer Streifenförmiger Anbau schnellwachsender Bäume entlang eines Fließgewässers zur Vermeidung von Stoffeinträgen Zielsetzung: Untersuchung von KUP-Streifen hinsichtlich der Rückhaltekapazität erosionsbedingter Stoffflüsse Akkumulation von Sedimenten Ablagerung von Nährstoffen (vor allem P) Einfluss von KUP-Streifen auf die Gewässergüte bodenverbessernde Wirkung von KUP-Streifen Aufbau von organischer Substanz Verbesserung der physikalischen Bodeneigenschaften

24 3. b) Greening (Flächennutzung im Umweltinteresse) VO(EU) Nr. 1307/2013 Direktzahlungsverordnung Art. 46 (1) Beträgt das Ackerland eines Betriebs mehr als 15 Hektar, so müssen die Betriebsinhaber ab dem 1. Januar 2015eine Fläche, die mindestens 5 % des vom Betriebsinhaber ( ) angemeldeten Ackerlands des Betriebs ( ) entspricht, als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausweisen. (2) Die Mitgliedstaaten beschließen bis zum 1. August 2014, dass eine oder mehrere der folgenden Flächen als im Umweltinteresse genutzte Flächen anzusehen sind: a) Brachliegende Flächen; b) Terrassen; c) Landschaftselemente, ( ); d) Pufferstreifen ( ); e) agro-forstwirtschaftliche Hektarflächen, die eine Stützung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 und/ oder Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erhalten oder erhalten haben; f) Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern; g) Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb, auf denen keine mineralischen Düngemittel und/oder Pflanzenschutzmittel verwendet werden; h) Aufforstungsflächen ( ); i) Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder eingesäter Grünbedeckung; j) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen.

25 3. b) Greening (Flächennutzung im Umweltinteresse) g) Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb, auf denen keine mineralischen Düngemittel und/oder Pflanzenschutzmittel verwendet werden; Konkrete Ausgestaltung (Umsetzung durch die Länder) noch offen Aktivierung? voraussichtlich ja Anrechnung ab dem Jahr in dem kein Pflanzenschutz mehr nötig ist möglich? Aussetzung der Anrechnung für ein Jahr bei Düngung möglich? Anrechnung nur wenn während gesamter Standzeit kein PS- /Düngemitteleinsatz? Optionen bei enger Auslegung Verzicht auf Düngung möglich, ggf. leichte Mindererträge zum Ende der Standzeit Verzicht auf PSM möglich aber schwierig/teuer Mechanischer Pflanzenschutz Mulchfolie

26 3. c) Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) Eingriffe in Natur und Landschaft müssen vorrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden (BNatSchG 13ff) Kompensationsmaßnahmen z. T. doppelter Flächenverlust für die Landwirtschaft: Eingriff und Ausgleich Lösungsmöglichkeit PIK: eine langfristige landwirtschaftliche Bewirtschaftung, die den Naturschutzwert der Fläche erhöht, von der Naturschutzbehörde als Kompensation anerkannt wird, über die Eingriffsregelung durch Eingriffsverursacher/Vorhabenträger finanziert wird Kompensation mit der Landwirtschaft umsetzen Wertschöpfung auf Flächen erhalten

27 3. c) Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) Mögliche PIK-Maßnahmen (TLL & ThLG 2013): Maßnahme Zielzustand AF1 Extensiv-Acker, wildkrautreich AF2 Extensiv-Acker, Feldvogelhabitat AF3 Acker-Blühstreifen AF4 Temporäre Uferrandstreifen AF5 Greifvogelnahrungshabitat AF6 Feldhamsterhabitat AF7 KUP/Agroforst auf Acker GL1 GL2 GL3 Biotopherstellung und Pflege Extensiv-Dauergrünland Agroforstsysteme als Streifen-KUP auf Dauergrünland GL3-Umsetzung und Bewertung nur in Verbindung mit gleichzeitiger Umsetzung GL1/GL2

28 3. c) Produktionsintegrierte Kompensation (PIK)

29 3. c) Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) 30

30 3. c) Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) Ausgestaltung der PIK-Maßnahmen flexibel Maßnahmen falls notwendig im Verlauf anpassbar Ausnahmen möglich Betriebsprämienfähigkeit bleibt erhalten KULAP und PIK nicht auf einer Fläche möglich, aber Ausstieg aus KULAP ohne Rückzahlung möglich (bei der Kalkulation der Aufwertung gilt Ausgangszustand vor KULAP) alle Kosten durch Eingriffsverursacher getragen: Planung, Maßnahmen-/Flächensicherung, Umsetzung/Durchführung, Management im Bewirtschaftungsablauf, Kontrolle nach Druckenbrod, ThLG, 2013

31 4. Fazit KUP lassen sich flexibel den Standortanforderungen und betrieblichen Rahmenbedingungen anpassen KUP sind eine extensive Landnutzungsform mit vielfältigen Umweltvorteilen KUP eignen sich flächig oder in Streifenform als Konzeptbaustein zum Erosions- und Gewässerschutz KUP werden unter bestimmten Voraussetzungen als Umweltleistung anerkannt und finanziell unterstützt(pik, Greening)

32 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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