über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am im Großen Saal der Stadthalle Leonberg.
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- Axel Schulz
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1 K U R Z P R O T O K O L L über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am im Großen Saal der Stadthalle Leonberg. Beginn: Uhr Ende: Uhr Vorsitzender: Oberbürgermeister Schuler Anwesend: Stadträte 29, Normal 32 Abwesend: Kogel, Susanne; Prof. Dr. Maurmaier; Suckut, Birgit. 1. Bekanntgaben (u.a. der nichtöffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates vom 12. Juli 2016) In der vergangenen Gemeinderatssitzung sind die Themen Gewerbegebiet LeoWest, Grundstücksverkäufe, Ob dem Mühlweg, eine Sondersitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, Empfang anlässlich des 80. Geburtstages von Herrn Dr. Ortlieb, Oberbürgermeister a.d. behandelt worden. 2. Neubebauung Eltinger Straße Vorstellung des Planungskonzeptes für ein Wohn- und Geschäftshaus mit Pflegeeinrichtung - Ausübung Vorkaufsrecht DS 2016 V 56 Die Mitglieder des Gemeinderates b e s c h l i e ß e n mehrheitlich ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen: Auf Grundlage des geplanten Nutzungs- und Planungskonzept wird die Verwaltung beauftragt, zur weiteren Grundstücks- und Projektentwicklung einen städtebaulichen Vertrag (Stufe 1) mit dem Projektentwickler/ Investor abzuschließen sowie für das Grundstück Eltinger Straße 44, Flst.Nr. 3130/1, ein Negativtestat für das allgemeine und besondere Vorkaufsrecht gem. 24 ff. BauGB zu erteilen. 3. Gebietsentwicklung Gewerbegebiet LeoWest (Freiraumplanung) - Ergebnisse der Submission - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten DS 2016 P Die Landschaftsbauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebiets LeoWest, werden an die Firma Fischer GmbH Garten- und Landschaftsbau, Im Mildengraben 26, Kornwestheim, auf der Grundlage ihres Angebots vom mit einer Angebotsendsumme in Höhe von ,90 EUR /brutto vergeben. 4. Bebauungsplan Nr /3 Leonberger Heide, Teil 1 3. Änderung im Bereich Brombeerweg - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss DS 2016 P 35 Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung: 1. Den Beschlussempfehlungen zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander aus den im Rahmen der Auslegung eingegangenen
2 Stellungnahmen wird entsprechend Anlagen 1 und 2 dieser Drucksache zugestimmt. 2. Den redaktionellen Änderungen im Textteil und in der Begründung des Bebauungsplans gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses gemäß Ziffer 3.4 dieser Drucksache wird zugestimmt. 3. Der im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan Leonberger Heide, Teil 1-3. Änderung im Bereich Brombeerweg in der Fassung vom wird nach 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. 4 GemO und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom werden nach 74 LBO i. V. m. 4 GemO jeweils als Satzung beschlossen (Anlagen 3-4 zu DS 2016 Nr. P 35). Dem Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist eine Begründung beigefügt (Stand Anlage 5 zu DS 2016 Nr. P 35). 5. Bebauungsplan See-/Tunnelstraße/Dornbuschweg Planbereich in Leonberg - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss DS 2016 P 42 Die Mitglieder des Gemeinderates l e h n e n mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen ab: 1. Den Beschlussempfehlungen zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander aus den im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend Anlagen 1 und 2 dieser Drucksache mit der Maßgabe zugestimmt, dass die maximale Firsthöhe nördlich der Tunnelstraße, bergseitig bei Aufschüttung 7,5 Meter betrage. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage dieser Abwägung erneut einen Auslegungsbeschluss zu erarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. : Die Mitglieder des Gemeinderates b e s c h l i e ß e n mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen, 8 Nein- Stimmen und 7 Enthaltungen: 1. Den Beschlussempfehlungen zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander aus den im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend Anlagen 1 und 2 dieser Drucksache zugestimmt. 2. Der im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan See- /Tunnelstraße / Dornbuschweg in der Fassung vom wird nach 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. 4 GemO und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom werden nach 74 LBO i. V. m. 4 GemO jeweils als Satzung beschlossen (Anlagen 3-4 zu DS 2016 Nr. P 42 ö). Dem Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist eine Begründung beigefügt (Stand , Anlage 5 zu DS 2016 Nr. P 42 ö). 2. Spielplatzkonzeption Leonberg - Neugestaltung Spielplatz Gartenstadt - Herstellung Spielplatz Stadtpark Fit im Park - Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten DS 2016 S 51 Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zur Neugestaltung des Spielplatzes Gartenstadt sowie die
3 Herstellung des Spielplatzes Stadtpark Fit im Park werden an die Fa. Bietigheimer Gartengestaltung GmbH, Bauhofring 19, D Tamm, auf der Grundlage ihres Angebotes mit ,67 /brutto (LOS 1 = ,51 /brutto und LOS 2 = ,16 /brutto) vergeben. Auf dem Spielplatz Stadtpark wird neben dem zweiten Trampolin ein Tisch, wie vom Stadtseniorenrat gewünscht, errichtet. 3. Oberlin-Haus Generalsanierung - Genehmigung der Gesamtmaßnahme - Genehmigung der Vergabe der Planungsleistungen für HLS, Elektro- und Außenanlagen DS 2016 S Die Durchführung der Generalsanierung des Kindergarten Oberlin-Haus in Eltingen auf Grundlage der dargestellten Entwurfsplanung des Büro Nixdorf Consult wird genehmigt. (siehe Anlage 1) 2. Der voraussichtliche Kostenrahmen in Höhe von ,00 (inkl. MwSt.) für die Generalsanierung wird genehmigt. (siehe Anlage 2) 3. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen für die gebäudetechnische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation) auf Grundlage der HOAI 2013 an das Büro Ingenieurpartnerschaft H + H, Zum Lauchwald 3, Stuttgart wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen für die Aussenanlagenplanung auf Grundlage der HOAI 2013 an das Büro Pfrommer + Roeder freie Landschaftsarchitekten, Humboldtstraße 6, Stuttgart wird zugestimmt. 4. Verträge über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen - Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale - Genehmigung des Einsatzes einer Anerkennungspraktikantin beim Waldorfkindergarten Leonberg e.v. - Änderung der Haushaltssystematik bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freier Träger DS 2016 S 49 Die Mitglieder des Gemeinderates b e s c h l i e ß e n mehrheitlich bei einer Enthaltung: 1. Erhöhung der anrechenbaren Verwaltungskostenpauschale von 3 % auf 5 % in zwei Schritten, im Haushaltsjahr 2017 auf 4 %, ab dem Haushaltsjahr 2018 auf 5 %. 2. Der Stellenplan für den Waldorfkindergarten Leonberg e. V. wird für die Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 um 0,5 Stellenanteile auf 2,8 Stellen erhöht. 3. Der Gesamtaufwand für die vertraglich vereinbarten Fördertatbestände für die Bezuschussung kirchlicher und freier Träger von Kindertageseinrichtungen wird ab dem Jahr 2016 ff im laufenden Haushaltsjahr ausgewiesen und bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2016 werden für Zuschüsse an andere Kindergartenträger (Deckungskreis G , Haushaltsstelle ff) überplanmäßig Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (Haushaltsstelle ). 5. TAKKI - Erhöhung und Regelung der Sozialversicherungsbeiträge - überplanmäßige Ausgabe Honorare für Tagesmütter DS 2016 S Basierend auf der Empfehlung der Bürgermeisterversammlung des Gemeindetags und in Folge des Kreistagsbeschlusses vom (Kreistagsdrucksache 132/2016) beschließt der
4 Gemeinderat, rückwirkend zum die zweite Hälfte des Sozialversicherungsbeitrags, die von den TAKKI-Kommunen übernommen wird, pauschal von 105 Euro auf 200 Euro anzuheben. Von einer Dynamisierung wird abgesehen. Die Mehrausgaben in Höhe von Euro sind im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßig zu finanzieren (siehe Ziffer 3). 2. Die bisherige Empfehlung eines interkommunalen Ausgleichs der zweiten Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge soll mit Modifizierungen bestehen bleiben. 3. Aufgrund deutlich gestiegener Betreuungszahlen im Rahmen von TAKKI und der Inbetriebnahme des TAPiR Warmbronn voraussichtlich ab werden für die Auszahlung von Honoraren für Tagespflegemütter bis Ende des Jahres zusätzlich Euro benötigt. Bei der Haushaltsstelle (Honorare für Tagesmütter) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt Euro genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Zinsausgaben Kreditmarkt (Haushaltsstelle ). 6. Erweiterung Friedhof Höfingen; 1. Bauabschnitt - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten DS 2016 P 41 Die Mitglieder des Gemeinderates b e s c h l i e ß e n mehrheitlich ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen: Die Landschaftsbauarbeiten zur Erweiterung des Neuen Friedhofs Höfingen werden an die Fa. Hermann Sickinger GmbH & Co. KG, Dieselstraße 32, Gerlingen auf der Grundlage ihres Angebotes mit ,45 Euro (brutto) vergeben. 7. Erhöhung einer Personalstelle in der VHS DS 2016 S 48 Der Stellenplan 2016 wird im Integrationskursbereich der VHS um einen Stellenanteil von 20 % erhöht. 8. Kanalbau in der Bahnhofstraße und Rutesheimer Straße - Abrechnung der Maßnahme im LOS 1 Kanalbau (Stand September 2016) DS 2016 P 44 Die Mitglieder des Planungsausschusses e m p f e h l e n einstimmig dem Gemeinderat: 1. Von der Abrechnung der derzeitigen Baukosten in LOS 1 Kanalbau in Höhe von zur Erstellung eines Mischwasserkanals in der Bahnhof- und Rutesheimer Straße wird Kenntnis genommen. 2. Die Erhöhung der Auftragssumme einschließlich der Nachtragsvereinbarungen wird nachträglich genehmigt. Der Mehraufwand in Höhe von ,00 auf der Haushaltsstelle 2 I im Haushaltsjahr 2016 wird genehmigt. 3. Die im Haushaltsjahr 2016 entstehende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,17 auf der Haushaltsstelle 2 I wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 2 I (Erschließung Leo West) i. H.v Der verbleibende Restbetrag von ,17 wird von der Haushaltsstelle gedeckt. 9. Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg 1. Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Durchführung der örtlichen Prüfung 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2014
5 DS 2016 V 47 Die Mitglieder des Gemeinderates n e h m e n zur Kenntnis: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg. 2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2014 wie folgt fest: Bilanzsumme ,38 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,46 EUR - das Umlaufvermögen ,65 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten 3.139,27, EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,03 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,01 EUR - die Rückstellungen ,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,34 EUR Jahresgewinn Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,57 EUR ,29 EUR ,72 EUR Verwendung des Jahresgewinns: Der Jahresgewinn i. H. v ,57 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Vom Bericht zum (Anlagen 3 und 4) wird Kenntnis genommen. 4. Der Gemeinderat erteilt der Betriebsleitung Entlastung für das Geschäftsjahr Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2015 DS 2016 V 54 Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung 1. für die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 zu stimmen, 2. den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen sowie 3. für den Vortrag des Ergebnisses in Höhe von ,73 EUR auf neue Rechnung zu stimmen. 11. Anfragen 12. Verschiedenes
6 Leonberg, den 4. Oktober 2016 Ophelia Ertel Protokollführerin Zu beachten ist, dass das Protokoll bei der Veröffentlichung noch nicht von den Mitgliedern des Gemeinderates gebilligt und unterzeichnet ist.
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