Übertretungen nach EU VO 561/ /15/EG mit Bußgeld für Deutschland
|
|
- Richard Ackermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Demofahrer Alexander Mittwoch, 5. Oktober :39:47 Übertretungen nach EU VO 561/ /15/EG mit für Deutschland : Demofahrer Alexander (DF (D)) Gültig bis: Kontrollbereich: Montag, 2. September 2013 bis Montag, 14. Oktober 2013 Aktive Tage: 28 von insgesamt 43 Alle Zeitangaben in Lokalzeit (Mitteleuropäische Zeit) Übersicht: der Tageslenkzeit Art. 6.1 VO (EG) 561/2006 Anzahl: 1 15,00 45,00 Nichteinhalten der Lenkpausen von 45 ( Art. 7.1,2 VO (EG) 561/2006 Anzahl: 5 210,00 630,00 der maximalen kontinuierlichen Lenkzeit. Art. 7.1,2 VO (EG) 561/2006 Anzahl: 1 15,00 45,00 Verkürzung der täglichen Ruhezeit innerhalb 24 Art VO (EG) 561/2006 Anzahl: 2 60,00 180,00 Überschreiten der täglichen Arbeitszeit von 10 Arbeitszeitgesetz Anzahl: 17 0, ,00 Arbeitspause nicht eingehalten. 4, 21a ArbZG Anzahl: 4 0,00 400,00 Ortseingabe am Schichtanfang /-ende nicht vorhanden Art.34.7 VO(EU)165/2014 / 23 Abs 2 FPersV Anzahl: 6 450,00 0,00 Prüfung des Fahrzeugs vor der Abfahrt nicht durchgeführt VO(EU)165/2014 Art. 34 5b ii, 23 StVO, 31 Anzahl: ,00 0,00 Manuelle Tachographen-Nachträge nicht vorhanden Art.34.3b VO(EU)165/2014, 23 Abs 2 FPersV Anzahl: 8 600,00 0,00 Details: der Tageslenkzeit Art. 6.1 VO (EG) 561/2006 Lenkperiode TM FA : :25 Lenkzeit Bedingung Grösste Pause 1. und 2. Tageslenkzeit Total 2700, ,00 10:06 > 10:00 0:06 0:46 15,00 45,00 Nichteinhalten der Lenkpausen von 45 ( Art. 7.1,2 VO (EG) 561/2006 Pausenzeitraum TM FA : :04 TM FA : :52 Pausenfolge gültige Pause Fehlende Pause Kontinuierliche Lenkzeit : :32 60,00 180,00 M :43 15,00 45,00 TachoPlus.com Vers: Seite 1
2 Demofahrer Alexander Mittwoch, 5. Oktober :39:47 Nichteinhalten der Lenkpausen von 45 ( Art. 7.1,2 VO (EG) 561/2006 Pausenzeitraum TM FA : :05 TM FA : :06 TM FA : :35 Pausenfolge gültige Pause Fehlende Pause Kontinuierliche Lenkzeit : :45 60,00 180,00 M :47 15,00 45, :04 60,00 180,00 M der maximalen kontinuierlichen Lenkzeit. Art. 7.1,2 VO (EG) 561/2006 Lenkperiode TM FA : :48 Lenkzeit Pausenfolge : 4:42 0: ,00 45,00 Verkürzung der täglichen Ruhezeit innerhalb 24 Art VO (EG) 561/2006 Ruhezeitperiode TM FA : :01 TM FA : :27 Ruhezeit Bedingung Verkürzung Anf. Ruhezeit Tag/Zeit Vorherige Ruhezeiten Wochentag Dauer 8:36 < 9:00 0:24 05./21:25 15,00 45,00 Sch.Z: 15:24 8:13 4x < 11:00 2:47 12./22:14 Mi-Do 10:58; Di-Mi 9:13; Mo-Di 9:30 45,00 135,00 M Sch.Z: 15:47 Überschreiten der täglichen Arbeitszeit von 10 Arbeitszeitgesetz Beginn Ende Arbeitszeit TM FA : :56 10:10 0:10 0,00 50,00 TM FA : :01 11:15 1:15 0,00 100,00 M TM FA : :40 13:39 3:39 0,00 200,00 M TM FA : :25 13:05 3:05 0,00 200,00 M TachoPlus.com Vers: Seite 2
3 Demofahrer Alexander Mittwoch, 5. Oktober :39:47 Überschreiten der täglichen Arbeitszeit von 10 Arbeitszeitgesetz Beginn Ende Arbeitszeit TM FA : :26 11:39 1:39 0,00 100,00 M TM FA : :50 11:48 1:48 0,00 100,00 M TM FA : :05 11:03 1:03 0,00 100,00 M TM FA : :14 11:34 1:34 0,00 100,00 M TM FA : :04 10:18 0:18 0,00 50,00 TM FA : :37 11:26 1:26 0,00 100,00 M TM FA : :52 12:53 2:53 0,00 150,00 M TM FA : :59 10:31 0:31 0,00 50,00 TM FA : :49 11:38 1:38 0,00 100,00 M TM FA : :56 13:22 3:22 0,00 200,00 M TM FA : :30 10:15 0:15 0,00 50,00 TM FA : :34 10:10 0:10 0,00 50,00 TM FA : :48 10:32 0:32 0,00 50,00 TachoPlus.com Vers: Seite 3
4 Demofahrer Alexander Mittwoch, 5. Oktober :39:48 Arbeitspause nicht eingehalten. 4, 21a ArbZG Arbeitsperiode TM FA : :04 13:39 TM FA :22 12: :52 TM FA :43 6: :29 TM FA :43 6: :29 Gesamt Arbeit Soll Pausen Ist Pausen Minderpausen Zus.h. Arbeit Überarbeit 0:15 0:00 0:15 6:11 0:11 0,00 50,00 0:15 0:00 0:15 7:30 1:30 0,00 150,00 M 0:15 0:00 0:15 6:46 0:46 0,00 100,00 M 0:30 0:00 0:30 0,00 100,00 M Ortseingabe am Schichtanfang /-ende nicht vorhanden Art.34.7 VO(EU)165/2014 / 23 Abs 2 FPersV Zeit Ortseingabe TM FA :26 fehlt am Ende der Schicht 75,00 0,00 TM FA :56 fehlt am Anfang der Schicht 75,00 0,00 TM FA :50 fehlt am Ende der Schicht 75,00 0,00 TM FA :03 fehlt am Anfang der Schicht 75,00 0,00 TM FA :14 fehlt am Ende der Schicht 75,00 0,00 TM FA :17 fehlt am Anfang der Schicht 75,00 0,00 Prüfung des Fahrzeugs vor der Abfahrt nicht durchgeführt VO(EU)165/2014 Art. 34 5b ii, 23 StVO, 31 StVZO, 36 DGUV 70, Zeit TM FA :05 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :42 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :58 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :01 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :56 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :06 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :27 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TachoPlus.com Vers: Seite 4
5 Demofahrer Alexander Mittwoch, 5. Oktober :39:48 Prüfung des Fahrzeugs vor der Abfahrt nicht durchgeführt VO(EU)165/2014 Art. 34 5b ii, 23 StVO, 31 StVZO, 36 DGUV 70, Zeit TM FA :17 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :19 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :27 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :00 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :49 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :56 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :22 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :48 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :05 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :04 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :36 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :59 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :52 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :53 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :43 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :31 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :02 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :51 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :10 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 TM FA :36 Abfahrtskontrolle fehlt 50,00 0,00 Manuelle Tachographen-Nachträge nicht vorhanden Art.34.3b VO(EU)165/2014, 23 Abs 2 FPersV Anfang Ende Dauer TM FA : :00 Nachtrag fehlt 50:00 75,00 0,00 TM FA : :00 Nachtrag fehlt 50:00 75,00 0,00 TM FA : :00 Nachtrag fehlt 50:00 75,00 0,00 TM FA : :00 Nachtrag fehlt 26:00 75,00 0,00 TachoPlus.com Vers: Seite 5
6 Demofahrer Alexander Mittwoch, 5. Oktober :39:48 Manuelle Tachographen-Nachträge nicht vorhanden Art.34.3b VO(EU)165/2014, 23 Abs 2 FPersV Anfang Ende Dauer TM FA : :00 Nachtrag fehlt 26:00 75,00 0,00 TM FA : :00 Nachtrag fehlt 50:00 75,00 0,00 TM FA : :00 Nachtrag fehlt 26:00 75,00 0,00 TM FA : :00 Nachtrag fehlt 98:00 75,00 0,00 TM TE FA VO Tatmehrheit Tateinheit Fahrlässigkeit Vorsatz 1 Referenz: Karte DF (D), Daten von bis , Download vom Benutzte Fahrzeuge: 2 Fahrzeuge: VB B ( D ) vom bis ( km ) *** 1) VB B ( D ) vom bis (445 km ) *** 1) *** 1): für zuverlässige Km-Distanzen werden Daten der Fahrzeugeinheiten benötigt TachoPlus.com Vers: Seite 6
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr Innungsversammlung SHK-Innung Gera 06.06.2012 Referent: Herr Hahn Gewerbeaufsicht Thüringer (TLAtV) Regionalinspektion Gera Otto-Dix-Str. 9, 07548 Gera PF 1154, 07501
MehrRechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen
Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85
MehrVortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007
Arbeitszeitnachweise bei der Güterbeförderung - Rechtsnormen und Dokumentationspflichten - Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007 PD Joachim Kern, FHöV NRW
MehrFahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)
MehrFachgruppe Rohholz Nord im GD Holz. Holztransporte sind kein Kinderspiel!
Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz Holztransporte sind kein Kinderspiel! Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz 27.09.2017, Hotel Heide-Kröpke, Esseler Damm 1, 29690 Essel Ihr Referent: Immanuel Noske freier
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkatalog
Buß- und katalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr VO (EWG) 1. Anforderungen an das Fahrpersonal Lenken eines Fahrzeugs bzw. Beschäftigen eines Fahrers, Beifahrers oder Schaffners vor Erreichen des
MehrÄnderungen im Fahrpersonalrecht
Änderungen im Fahrpersonalrecht Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte Gewerbeaufsicht West 1 Änderungen im Fahrpersonalrecht VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 (4. Februar 2014) Änderung des Fahrpersonalgesetzes
MehrRichtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen
2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung
MehrEU-V0 561/2006 (=direktes anwendbares EU Recht) (Wichtiger Hinweis: detaillierte Ausführungen zur Mitführpflicht von Dokumenten auf Seite 4!
Arbeitszeittabelle Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Wien, am 20.03.2007 Das vorliegende Merkblatt versucht einen vergleichenden Überblick über die Anwendung der EU-Lenk- & RuhezeitenVO 561/2006
MehrDie neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006
Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 Lenk- und Ruhezeitregelungen ab 11. April 2007 Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen
MehrBußgeldkatalog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal)
Bußgeldkatalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr VO AETR, FPersV und FPersG Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal) Bußgeldkatalog U (Unternehmer) 1. Anforderungen an das Fahrpersonal Lenken eines Fahrzeugs
MehrDer Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.
MehrErklärungen zu den Pausenregelungen, sowie zur Lenk- und Ruhezeit. Zusätzlich haben wir ein Rechenbeispiel zur 1/6-Regelung aufgeführt.
Erklärungen zu den Pausenregelungen, sowie zur Lenk- und Ruhezeit. Zusätzlich haben wir ein Rechenbeispiel zur 1/6-Regelung aufgeführt. Gerade bei der Anwendung der 1/6 Regelung gibt es oft Schwierigkeiten,
MehrSozialvorschriften für Fahrpersonal
Geschäftsbereich Recht und Fair Play Sozialvorschriften für Fahrpersonal Die Fahrertätigkeit, ganz gleich ob in Bussen oder LKW, erfordert hohe Konzentration und immer größer werdende Verantwortung für
MehrÄnderung im Fahrpersonalrecht
Änderung im Fahrpersonalrecht Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Art. 8 Abs. 6 und 8 Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen
KOLLEKTIVVERTRAG betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien,
MehrWien, am Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)
Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Wien, am 07.09.2007 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013"
"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Januar 2014; überarbeitet
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Vollzugs-Dezernat 35.1, Sozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe Die hessische Arbeitsschutzverwaltung Hessisches Sozialministerium Abt. Arbeitsschutz
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs,
Mehr1. UNMITTELBARE GELTUNG 1.1 Grundsatz. 1.2 Einzelheiten
Verlautbarung zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und das Kontrollgerät im Straßenverkehr Vom 12. Dezember 1999 (VkBl.
MehrBussgeldverordnung Transport
Bussgeldverordnung Transport (K.E. vom 19.07.2000- Mon. 26.07.2000) Abgeändert durch K.E. vom 11.12.2001- Bußgeldsätze Abgeändert durch K.E. vom 07.05.2002- Neues Transportgesetz Abgeändert durch K.E.
MehrGrundqualifikationsprüfung Personenverkehr (Omnibus)
Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr (Omnibus) Beförderungs- Geschäftsfall Personenbeförderung Organisation der Omnibusfahrten Wie gestalten Sie die optimale Organisation dieser Reisen, wenn das
MehrArbeitsrecht. 1 Arbeitsrechtliche Definition. Praxis-Beispiel. 2 Lenk- und Ruhezeiten HI HI
TK Lexikon Steuern Fahrtätigkeit Arbeitsrecht 1 Arbeitsrechtliche Definition HI726857 HI2330554 Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte
Mehr2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28
Mehr3/SN-386/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6
3/SN-386/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6 2 von 6 3/SN-386/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt Stellungnahme zur Änderung des Arbeitszeit-
MehrInkl. 30 GUTSCHEIN WEITERBILDUNG LKW. zur Auswertung und Einsicht Ihrer Fahrerkarten-Daten.
Roland Kessler-Kangler Kontrollgeräte und Sozialvorschriften Inkl. 30 GUTSCHEIN zur Auswertung und Einsicht Ihrer Fahrerkarten-Daten. meinefahrerkarte.de 2 WEITERBILDUNG LKW Roland Kessler-Kangler Kontrollgeräte
MehrEuropäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer
RA Dr. Christian Schlottfeldt Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Änderung der europäischen
MehrNeuerungen aus dem fahrpersonalrechtlichen Bereich Arbeitszeit für Kraftfahrer und fahrpersonalrechtlicher Lückenschluss Probleme, Fehler und Lösungen
Neuerungen aus dem fahrpersonalrechtlichen Bereich Arbeitszeit für Kraftfahrer und fahrpersonalrechtlicher Lückenschluss Probleme, Fehler und Lösungen 1 / 20.11.2013 Götz Bopp - Fachreferent Güterverkehr
MehrDIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1
Bedienungsanleitung DIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1 Sie wissen: Auf der Fahrerkarte sind (angeblich) 28 Tage von sämtlichen Aktivitäten gespeichert (tatsächlich
MehrVerstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften, Ursachen und Bußgelder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7840 16. Wahlperiode 23. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
MehrSeiten 2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr 9 2.1.1 Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche 9 2.1.1.1 Tägliche Arbeitszeit 10 2.1.1.2
MehrVorwort 5 Einführung 6 Abkürzungen 12
Vorwort 5 Einführung 6 Abkürzungen 12 Abschnitt 1 Grundlagen der Sozialvorschriften 15 1.1 Entwicklung und Zielsetzung 15 1.2 Die Bedeutung der Sozialvorschriften als Verkehrsvorschriften und ihre Anwendungsmöglichkeiten
MehrDas Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie. Gestaltungsspielräume
Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie Gestaltungsspielräume, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarbrücken, 15.05.2017 GB 4 Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz Seite 2 GB 4 Arbeitsschutz
MehrDie wichtigsten Themen aus dem Seminar auf einen Blick. Rechtsgrundlagen. 21 StVG
Die wichtigsten Themen aus dem Seminar auf einen Blick Ansprechpartner: Olaf Horwarth Telefon: +49 (0) 75 53 / 2 19 40 04 Mobil: +49 (0) 178 / 916 87 17 Telefax: +49 (0) 75 53 / 2 19 40 05 E-Mail: Internet:
MehrKommentierung ArbZG. Das ArbZG regelt folgende Tatbestände für das Fahrpersonal neben der Richtlinie 561/2006/EG. 2/Abs. 1.
Kommentierung ArbZG. Nach wie vor ist festzustellen das die überwiegende Zahl des Fahrpersonals große Schwierigkeiten hat im Arbeitsalltag mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umzugehen. Das ist nicht Verwunderlich
MehrPersönliche Zuverlässigkeit
Persönliche Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit muss vom Unternehmer / Geschäftsführer und vom Verkehrsleiter, unabhängig davon, ob er als interner oder externer Verkehrsleiter beschäftigt
Mehr4 Die Sattelzugmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen... wurde mit Mietvertrag vom 1. Oktober 2012 von der Fa... an die Klägerin vermietet.
VG Augsburg, Urteil v. 18.09.2014 5 K 14.771 Normenketten: FPersG 4 I, III 4 Abs. 1 FPersG Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 17 Abs. 4 Satz 1 ArbZG FPersG 4 I, III Schlagworte: Vorlagepflicht,
MehrDigitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
MehrDigitaler Tachograph DTCO 1381 Rel. 1.x
Digitaler Tachograph DTCO 1381 Rel. 1.x Komponenten im Fahrzeug DTCO Kurzbeschreibung EG- Kontrollgerät gemäß den Anforderungen der VO(EWG)3821/85,Anh. I B Dient der Registrierung, Speicherung, Anzeige,
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr Für wen gelten die Sozialvorschriften im Straßenverkehr? Bei Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen und geeignet und dazu
MehrInhaltsçbersicht. Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt)
Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt) 1b Verordnung çber die Ûberlassung, Rçcknahme und umweltvertrågliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung AltfahrzeugV)
MehrRegelungen zum digitalen Kontrollgerät
Vorwort 15 KAPITEL 1 Regelungen zum digitalen Kontrollgerät I. EU-Regelung 17 1. Regionaler Geltungsbereich 17 1.1 Verwendung von digitalen EG-Kontrollgeräten grundsätzlich nur im innergemeinschaftlichen
MehrVorwort zur 2. Auflage
Vorwort zur 2. Auflage Als am 1. Oktober 2006 das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die zugehörige Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) in Kraft getreten sind, blieben
MehrMo Mo A E F FL I L PL SLO. *Feiertag in Bayern (Gemeinden mit überwiegend kath. Bevölkerung) + Saarland (kein Fahrverbot)
2008 August Fr 1 31 Sa 2 So 3 Mo 4 32 Di 5 Mi 6 Do 7 CZ D H HR I SK SLO F BAYERN BADEN-WURTTEMBERG BERLIN BRANDENBURG BREMEN NIEDERSACHSEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ
MehrLenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris)
Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris) Allgemein Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr
MehrPublic. Smart Link + App
Smart Link + App Was ist der Smart Link? Der DTCO SmartLink is eine effiziente und intelligente Lösung für die drahtlose Verbindung des DTCO mit einem Smart Phone. Es ist ein Bluetooth Modul, welches vom
MehrBERICHTSÜBERSICHT.
BERICHTSÜBERSICHT www.optac.info/de ZUSAMMENFASSUNG BERICHTE 38 verschiedene Fahrer- und Fahrzeugberichte erleichtern Ihre Arbeit. Bitte sehen Sie unten, welche Berichte zur Verfügung stehen. www.optac.info/de
MehrLenk- und Ruhezeiten. Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Hamburg
Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Hamburg Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von
MehrDer Begriff Wochenruhezeit sagt uns schon dass diese Ruhezeiten vom Fahrpersonal im Zeitbegriff der Woche genommen werden müssen.
Klarstellung zu den Wochenruhezeiten nach Artikel 8 der 561/2006 EG und der Fahrpersonalverordnung FPerV(Fahrzeuge von 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeugen die zur Personenbeförderung
MehrMerkblatt Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr
Merkblatt Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr Im Zuge der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 1
MehrMerkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten
Merkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr Im Zuge der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber
MehrAnzahl der Fahrer: davon überprüft: davon selbst.:
Besichtigungsdatum: Projekt -Reisebusse 2013- Dienststelle: Bearbeiter: Name: Telefon: E-Mail Firma: Straße und Hausnummer:: PLZ / Ort ArbStNr: Anzahl der Fahrzeuge: Anzahl der Fahrer: davon überprüft:
MehrEin Fahrer, [ ], hat das Kontrollgerät entsprechend [ der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 zu bedienen und die Benutzerführung zu beachten.
Die wichtigsten Themen aus dem Seminar auf einen Blick Rechtsgrundlagen Ansprechpartner: Olaf Horwarth Telefon: +49 (0) 75 53 / 2 19 40 04 Mobil: +49 (0) 178 / 916 87 17 Telefax: +49 (0) 75 53 / 2 19 40
MehrLenk- und Ruhezeiten. Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Hamburg
Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Hamburg Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von
MehrWICHTIGE ÄNDERUNGEN BEIM EU-KONTROLLGERÄT SOWIE BEI DEN LENK UND RUHEZEITEN
WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEIM EU-KONTROLLGERÄT SOWIE BEI DEN LENK UND RUHEZEITEN Nach jahrelangen Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union ist die Neuregelung des Europarechts im Bereich des Kontrollgerätes
MehrProfiwissen für Unternehmer / Verkehrsleiter
Titelbild Fahrtenschreiber im Firmenfahrzeug Neuerungen 2012 Einsatz digitaler Tachografen im Güter- und Personentransport 1 Information versteht sich als eine Interessengemeinschaft fachkundiger Dozenten,
MehrLänderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)
Stand 2014 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen wurden uns dankenswerterweise von den zuständigen
MehrMerkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten
Merkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr 1. Geltungsbereich Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 1 gilt grundsätzlich für
MehrWEBFLEET Versionshinweise Oktober 2014
WEBFLEET 2.19 Versionshinweise Oktober 2014 Auf Tachographen basierende verbleibende Lenkzeit................... 2 Google Street View....................................... 7 Aktivitätenzeitleiste.......................................
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 14/2015 04.03.2015 Wk Anwendungsbereich und Ausnahmen der Lenk- und Ruhezeiten Sehr geehrte Damen und Herren, die Lenk- und Ruhezeiten für den Straßenverkehr
MehrAZG. Arbeitszeitgesetz. mit der neuen Lenkzeiten-Verordnung dereu. Stand: von. Mag. Hans Binder
AZG Arbeitszeitgesetz mit der neuen Lenkzeiten-Verordnung dereu Stand: 01. 09. 2006 von Mag. Hans Binder Mag. Robert Brunner Mag. Dr. Eva-Elisabeth Szymanski Sektionschefin R E C H T Wien Graz 2006 Vorwort
MehrARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN
Astrid Hermann Referat Sozialer Arbeitsschutz 20.04.2017 PAUSENREGELUNG UND MAXIMALE ARBEITSZEIT GEMÄß ARBEITSZEITGESETZ ?????????????????????????????? Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Wie
MehrÜbungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Lösungsblatt Teil 2 vom
Übungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Lösungsblatt Teil 2 vom 17.03.2018 Die folgenden Aufgaben beziehen sich auf die Spedition Modufa GmbH. Beachten Sie bei diesen Aufgaben die folgende Unternehmensbeschreibung
MehrLänderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)
Wien, am 01.09.2014 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen wurden uns dankenswerterweise von
MehrMerkblatt Lenk- und Ruhezeiten Dokumentationspflichten im Straßenverkehr
Stand: Januar 2014 Merkblatt Lenk- und Ruhezeiten Dokumentationspflichten im Straßenverkehr Mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
MehrWie ist die Einhaltung der gesetzlichen durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berechnen? (1/5)
wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berechnen? (1/5) Laut der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Artikel 16 Abs. b Richtlinie 2003/88 EG) bleiben die Zeiten des bezahlten Jahresurlaubs (Artikel 7 Richtlinie 2003/88
MehrDigitaler Tachograph. TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten
TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten Ausgangslage nach europäischen Recht Einführung des digitalen Kontrollgerätes für neu zugelassene Fahrzeuge in Europa
MehrÜbungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Teil 1
Übungsaufgaben zum Güterkraftverkehr 17.03.2018 Teil 1 Die folgenden Aufgaben beziehen sich auf die Spedition Modufa GmbH. Beachten Sie bei diesen Aufgaben die folgende Unternehmensbeschreibung und versetzen
MehrDie wichtigsten Themen aus dem Seminar auf einen Blick. Rechtsgrundlagen. 21 StVG
Die wichtigsten Themen aus dem Seminar auf einen Blick Rechtsgrundlagen Ansprechpartner: Olaf Horwarth Telefon: +49 (0) 75 53 / 2 19 40 04 Mobil: +49 (0) 178 / 916 87 17 Telefax: +49 (0) 75 53 / 2 19 40
MehrVO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr
VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr Im Zuge der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr.
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkataloge. des. Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. zum. Fahrpersonalrecht
Buß- und kataloge des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht Stand 11.04.2008 - 2 - Buß- und kataloge des LASI zum Fahrpersonalrecht I. Buß- und katalog für Verstöße
MehrArbeitszeit an Tankstellen
Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer
Mehr28506 LKW-Fahrer in Genossenschaften Arbeitsplatz sichern - Modul 2.1 Darstellung aktueller Rechtsgrundlagen für Fuhrparkmitarbeiter
28506 LKW-Fahrer in Genossenschaften Arbeitsplatz sichern - Modul 2.1 Darstellung aktueller Rechtsgrundlagen für Fuhrparkmitarbeiter Theoretischer Aufbau, um die Teilnehmer für das Thema und die daraus
MehrLenk- und Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen
MehrSchichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR
Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche
MehrVerordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)
Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.
MehrFahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen
Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen A. Grundsätze des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen
MehrFAQ zu Sozialvorschriften
FAQ zu Sozialvorschriften Wer ist für was bei Fahrten im Geltungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) zuständig/verantwortlich (Unternehmer/Fahrer)? Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten
MehrWochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG
Wochenarbeitszeit 48 + 6 x 30 Minuten* : 51 *Dauer der Pause ist in der EU-RiLi nicht festgelegt EU-Betrachtung Kalendarische Woche: 7 x 24 = 168 5 x plus Sonntagsruhe = 35 90 der 27 ArbZG 8,5 Max: 10,75
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 30. Dezember 2009 Teil I 149. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Kraftfahrgesetzes
MehrAbkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen
MehrDas Arbeitszeitgesetz. Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten
Hessische Regierungspräsidium Staatskanzlei Gießen Das Arbeitszeitgesetz Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten Gießen, den Grundlagen zum Arbeitszeitgesetz Sinn und Zweck Siehe 1 ArbZG Gewährleistung
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015"
"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Februar 2016 IMPRESSUM
MehrLenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr: Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr.
Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr: Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/ 85 von Dipl.-Kfm. Christoph Manuel Meyer, Prof. Dr. Herbert
MehrBremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017
Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017 Panel 2.3 Flexibilitätskompromiss oder Bedrohung der Arbeitszeitverordnung? Teil 1 Rechtlicher Teil: Kaarina Hauer, Abteilungsleiterin Rechtsberatung und Rechtspolitik
MehrBereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. VdDD-Vortrag zur Informationsveranstaltung von IGHF und EREV. am in Frankfurt
Kurfürstendamm 40-41 10719 Berlin Tel. 030 / 88 47 17 00 Fax: 030 / 88 47 17 055 E-Mail: kontakt@v3d.de Internet: www.v3d.de Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit -Vortrag zur Informationsveranstaltung von
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe
Regierungspräsidium Gießen Fachzentrum Sozialvorschriften im Straßenverkehr Sozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe Gesundheitsschutz und Verkehrssicherheit erhöhen und zugleich Bußgelder
MehrArbeitshilfe zu den Themen. 1. Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, Ruhepause Allgemeines
Arbeitshilfe zu den Themen 1. en, n, Ruhezeiten, Ruhepause 1.1. Allgemeines Die Bestimmungen über en, n, Ruhezeiten, und die Einsatzzeit sind von zentraler Bedeutung und beeinflussen weitestgehend den
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe
Regierungspräsidium Gießen Fachzentrum Sozialvorschriften im Straßenverkehr Sozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe Gesundheitsschutz und Verkehrssicherheit erhöhen und zugleich Bußgelder
Mehrkulke Lenk- und Ruhezeiten Arbeitszeitgesetz Kontrollen von Polizei und Behörden Bußgeldvorschriften Rechtsanwalt Marian Kulke Sozialvorschriften
kulke RECHTSANWÄLTE NOTAR Rechtsanwalt Marian Kulke Sozialvorschriften Lenk- und Ruhezeiten Arbeitszeitgesetz Kontrollen von Polizei und Behörden Bußgeldvorschriften Sozialvorschriften Europäische Rechtsgrundlagen
MehrINFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung
/ Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt
MehrTeil II: Berufszugangsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz:
Regierungspräsidium Gießen DAS EG-ROAD-PACKAGE Infoveranstaltung der IHK Gießen-Friedberg zu den Änderungen der Berufs- und Marktzugangsregelungen im Güterverkehr am 08.05.2012 Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen
Mehr