Exposé. Titel der Dissertation. Haftungsrisiken des Aufsichtsrats. Verfasserin. Mag. Julia Kollitsch Matrikelnummer:

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1 Exposé Titel der Dissertation Haftungsrisiken des Aufsichtsrats Verfasserin Mag. Julia Kollitsch Matrikelnummer: angestrebter akademischer Grad Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) Betreuer o.univ.-prof. Dr. Josef Aicher Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Wien, im Juni 2013 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A Studienrichtung lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Unternehmensrecht

2 1. Dissertationsthema Allgemein gesagt ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, den Vorstand zu überwachen und die Gesellschaft dadurch vor voreiligen Geschäften des Vorstands zu schützen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe treffen die Aufsichtsratsmitglieder bestimmte Pflichten, deren Verletzung zu einer Haftung führen kann. Demgemäß haben Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft den daraus entstehenden Schaden gemäß 99 ivm 84 Abs 2 AktG zu ersetzen. Neben dieser strengen Haftung muss es den Aufsichtsratsmitgliedern aus zahlreichen Gründen in gewissen Grenzen ermöglicht werden, bestimmte Entscheidungen zu treffen, ohne eine schadenersatzrechtliche Inanspruchnahme befürchten zu müssen. In Österreich ist es bereits seit Längerem anerkannt, dass Organmitgliedern bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit ein erheblicher Ermessensspielraum zuzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang hat der OGH entschieden, dass das Fehlschlagen unternehmerischer, durch das Organ getroffener Entscheidungen nicht bereits an sich haftungsbegründend ist, würde doch sonst dem Organ nahezu in Form einer Erfolgshaftung das typische, die Gesellschaft treffende Unternehmerrisiko aufgebürdet werden 1. Vielmehr ist von einer Pflichtverletzung auszugehen, wenn eine Verletzung branchen-, größen- und situationsadäquater Bemühungen vorliegt 2. In dieser Entscheidung hat der OGH aber nicht klargestellt, unter welchen Voraussetzungen zwischen bloßen Fehlentscheidungen einerseits und haftungsbegründenden Pflichtverletzungen andererseits zu unterscheiden ist. Es fehlt damit eine Leitentscheidung, die sämtliche Voraussetzungen des unternehmerischen Ermessensspielraums definieren würde. Auch aus der bisherigen Lehre kann meines Erachtens nicht klar abgeleitet werden, welche Voraussetzungen Aufsichtsratsmitglieder erfüllen müssen, damit sie im Rahmen des unternehmerischen Ermessensspielraums agieren. Aus diesem Grund werden in der Literatur oft Parallelen zur Business Judgment Rule gezogen. Auch der OGH hat festgestellt, dass im Zusammenhang mit dem Ermessensspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen auf die Diskussion zur Business Judgment Rule zu verweisen ist 3. 1 OGH , 3 Ob 34/97i, ecolex 1998, 774 (775 f). 2 OGH , 3 Ob 34/97i, ecolex 1998, 774 (776). 3 OGH , 6 Ob 28/08y, GesRZ 2008, 304 (307). 2

3 Die Business Judgment Rule findet ihre Wurzeln im US-amerikanischen Recht und ist in Deutschland bereits seit der ARAG/Garmenbeck Entscheidung des BGH anerkannt. Im Jahre 2005 wurde das besagte Rechtsinstitut mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in 93 Abs. 1 S. 2 daktg kodifiziert. Dort gewährt die Business Judgement Rule einen Haftungsfreiraum ( safe harbour ) innerhalb dessen getroffene Entscheidungen nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, wenn das handelnde Organmitglied eine unternehmerische Entscheidung ohne Sonderinteressen oder sachfremde Einflüsse, informiert und zum Wohle der Gesellschaft getroffen hat. 2. Zielsetzung Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, welche Haftungsrisiken für den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft bestehen. Es sollen zunächst die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats erläutert werden, denn eine Haftung kann nur im Falle einer Pflichtverletzung zur Anwendung kommen. In diesem Zusammenhang liegt das Hauptaugenmerk auf der Frage, unter welchen Umständen handelnde Aufsichtsratsmitglieder zur Haftung gegenüber der Gesellschaft herangezogen werden können. Diese Frage ist unter anderem bei den zustimmungspflichtigen Geschäften von großer Bedeutung. Dies vor allem deswegen, weil der Aufsichtsrat bei zustimmungspflichtigen Geschäften seine Überwachungsaufgabe durch die Handlungsmöglichkeit, die Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern, am effektivsten ausüben kann und soll, wobei er im Falle einer Fehlentscheidung verantwortlich gemacht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass der Aufsichtsrat in einem solchen Fall unternehmerisch tätig wird und ihm daher ein erheblicher Ermessensspielraum zuerkannt wird. Es sollte somit die Kernfrage, welche Voraussetzungen von Aufsichtsratsmitgliedern erfüllt werden müssen, um von einer rechtmäßigen Ausübung des unternehmerischen Ermessensspielraums ausgehen zu können, beantwortet werden. 3. Gang der Untersuchung Im Rahmen meiner Dissertation möchte ich zunächst den aktuellen Forschungsstand, die verschiedenen Meinungen in der Literatur und die relevante Rechtsprechung umfassend darstellen und analysieren. Auch möchte ich einen Blick auf die amerikanische Business Judgment Rule, sowie auf die deutsche Rechtslage werfen. Ziel soll es sein, die mit den Haftungsrisiken des Auf- 3

4 sichtsrats zusammenhängenden offenen Probleme und Fragestellungen klar zu definieren und praxisrelevante Lösungsvorschläge zu erarbeiten. 4. Vorläufige Gliederung Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I. Einleitung A. Problemstellung B. Gang der Untersuchung II. III. Aufgaben des Aufsichtsrats Pflichten des Aufsichtsrats IV. Die Innenhaftung A. Voraussetzungen für Schadenersatz a. Schaden b. Kausalität / Adäquanz c. Rechtswidriges Verhalten d. Verschulden B. Beweislast C. Beginn und Ende der Haftung D. Entlastung durch die Hauptversammlung E. Verzicht und Vergleich V. Die Business Judgement Rule A. Die Business Judgment Rule im US-amerikanischen Recht B. Die Business Judgement Rule im deutschen Recht VI. Der unternehmerische Ermessensspielraum im österreichischen Recht A. Voraussetzungen für das Eingreifen des unternehmerischen Ermessensspielraums a. Unternehmerische Entscheidung b. Handeln zum Wohle der Gesellschaft c. Handeln ohne Sonderinteressen oder sachfremde Einflüsse d. Handeln auf der Grundlage angemessener Information e. Gutgläubigkeit B. Beweislast für die Einhaltung des unternehmerischen Ermessensspielraums C. Rechtsfolgen bei Einhaltung des unternehmerischen Ermessensspielraums D. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung des unternehmerischen Ermessensspielraums VII. VI. Praxisrelevante Beispiele Conclusio und Ausblick 4

5 5. Vorläufiger Zeitplan Anrechnung von Lehrveranstaltungen: WS 2012/13 SS 2013 WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 SS 2015 VO Juristische Methodenlehre (LV-Nr ) WF Internationales Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung (LV-Nr ) KU System und wissenschaftliche Methode: Spinozas Ethik (LV-Nr ) Erste Recherche und Erarbeitung des Dissertationsthemas SE Seminar aus Unternehmensrecht für DissertantInnen (LV-Nr ) Weitere Recherche SE Seminar im Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens (LV-Nr ) Erstellung des Exposés und Einreichung des Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens Abfassung der Dissertation SE Verfassen einer weiteren Seminararbeit Überarbeitung der Dissertation Abgabe der Dissertation Öffentliche Defensio 6. Vorläufiges Literaturverzeichnis Adensamer / Eckert, Vorstandshaftung nach österreichischem Recht, in Kalss (Hrsg), Vorstandshaftung in 15 europäischen Ländern (2005) Apathy/Riedler, Bürgerliches Recht III 3 (2008) Arnold/Rechberger, Neues vom Haften, Anfechten und Hinterlegen, GeS 2005, 184 Block/Barton/Radin, The Business Judgment Rule Fiduciary Duties of Corporate Directors 5 (1998) Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz (2003) Eisenberg, Corporations and Other Business Organisations 8 (2001) Ek, Haftungsrisiken für Vorstand und Aufsichtsrat 2 (2010) Feyl, Gedanken zur Business Judgment Rule, GesRZ 2007, 89 Fleischer (Hrsg.), Handbuch des Vorstandsrechts (2006) Fleischer, Aktuelle Entwicklungen der Managerhaftung, NJW 2009, 2337 Fleischer, Die Business Judgment Rule im Spiegel von Rechtsvergleichung und Rechtsökonomie, in: Festschrift für Herbert Wiedemann zum 70. Geburtstag (2002), 827 Fleischer, Die Business Judgment Rule : Vom Richterrecht zur Kodifizierung, ZIP Heft 15 (April 2004) Fleischer, in Fleischer, Vorstandsrecht Frotz / Schörghofer, Aufgaben des Aufsichtsrats, in Kalss / Kunz (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat (2010) 5

6 Gagawczuk / Gahleitner / Leitsmüller / Preiss / Schneller, Der Aufsichtsrat (2011) Geppert / Moritz, Gesellschaftsrecht für Aufsichtsräte (1979) Gibthör / Brodey, Der AG - / SE Vorstand (2008) 123 Goette, in Hommelhoff / Hopt / Werder (Hrsg), Handbuch Corporate Governance. Leitung und Überwachung börsenotierter Unternehmen in der Rechts- und Wirtschaftspraxis (2003) Goette, Gesellschaftsrechtliche Grundfragen im Spiegel der Rechtssprechung, ZGR 2008, 436 Goette/Habersack/Kalss, Münchener Kommentar zum Aktiengesetz 3, 2. Band (2008) Grundei/Werder, Die Angemessenheit der Informationsgrundlage als Anwendungsvoraussetzung der Business Judgment Rule, AG 2005, 825 Hein, Die Rezeption US-amerikanischen Gesellschaftsrechts in Deutschland (2008) Hopt/Wiedemann (Hrsg.), Aktiengesetz Großkommentar 4 (2008) Hueck / Windbichler, Gesellschaftsrecht 21 (2008) Hüffer, Aktiengesetz 9 (2010) Jabornegg/Strasser (Hrsg.), Kommentar zum Aktiengesetz 5, 2. Band (2010) Kalss, Durchsetzung der Innenhaftung von Leitungsorganen von Aktiengesellschaften, ZSR 2005, 643 Kalss, Durchsetzung von Haftungsansprüchen der Gesellschaft gegenüber den Leitungsorganen von Aktiengesellschaften rechtsvergleichende und rechtspolitische Anmerkungen, GesRZ (SH) 2005, 52 Kalss, Interessenkonflikte bei Geschäften von Aufsichtsratsmitgliedern mit ihrer Gesellschaft, ecolex 2009, 923 Kalss (Hrsg.), Vorstandshaftung in 15 europäischen Ländern (2005) Kalss/Kunz (Hrsg.), Handbuch für den Aufsichtsrat (2010) Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008) Kapsch/Grama, Business Judgment Rule: Pflichtwidrige oder bloß unglückliche Geschäftsentscheidung, ecolex 2003, 524 Kerschner, in Jabornegg / Artmann, UBG 2 Kindler, Unternehmerisches Ermessen und Pflichtenbindung Voraussetzungen und Geltendmachung der Vorstandshaftung in der Aktiengesellschaft, ZHR 162 (1998), 101 Kittel, Handbuch für Aufsichtsratsmitglieder (2006) Kort, Interessenkonflikte bei Organmitgliedern der AG, ZIP 2008, 717 Kodek, Aktuelle Fragen der Organhaftung im Gesellschaftsrecht, Jahrbuch Wirtschaftsrecht und Organverantwortlichkeit (2011) Koziol, Haftpflichtrecht 3 Koziol / Welser, Bürgerliches Recht II 13 Krieger/Schneider, Handbuch Managerhaftung 2 (2010) Kunz, Würde die Übernahme des 93 Abs 1 daktg in das österreichische Aktienrecht zu mehr Rechtssicherheit in Bezug auf nützliche Gesetzesverletzungen führen?, GesRZ 2007, 91 Lohse, Unternehmerisches Ermessen (2005) Lutter, Die Business Judgment Rule in Deutschland und Österreich, GesRZ 2007, 79 Lutter, Die Business Judgment Rule und ihre praktische Anwendung, ZIP 2007, 841 Merkt/Göthel, US-amerikanisches Gesellschaftsrecht 2 (2006) 6

7 Mutter, Unternehmerische Entscheidungen und Haftung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft (2002) Nowotny, in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz (AT) Parsché, Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (2010) Pitkowitz, Vorstandshaftung, unternehmerisches Ermessen und die D&O Versicherung im Recht der Aktiengesellschaft (2009) Ratka / Rauter, in Ratka / Rauter, Geschäftsführerhaftung Redeke, Zu den Voraussetzungen unternehmerischer Ermessensentscheidungen, NZG 2009, 496 Reich-Rohrwig, Ermessensspielraum für AR-Mitglieder bei Golden Handshakes an Vorstandsmitglieder für deren vorzeitiges Ausscheiden, ecolex 2008, 926 Rieder/Holzmann, Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Organhaftung, AG 2011, 265 Schauer, Zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats, in Kalss/Kunz (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat (2010) Schima, Business Judgment Rule und Verankerung um österreichischen Recht, GesRZ 2007, 93 Schneider, Unternehmerische Entscheidungen als Anwendungsvoraussetzungen für die Business Judgment Rule, DB 2005 Schopper/Kapsch, OGH: Zum Ermessensspielraum des Aufsichtsrats beim Abschluss von Abfindungsvereinbarungen ( Golden Handshakes ) mit ausscheidenden Vorstandsmitgliedern, GeS 2008, 356 Semler/Peltzer, Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder (2005) Semler/Schenck, Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder 3 (2009) Semler, Entscheidung und Ermessen im Aktienrecht, FS Ulmer (2003) Strasser, in Jabornegg/Strasser, AktG II 5 Torggler, Business Judgment Rule und unternehmerische Ermessensentscheidungen, ZfRV 2002, 133 Torggler, Zum Ermessensspielraum bei der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung, wbl 2009, 168 Wellhöfer/Peltzer/Müller, Die Haftung von Vorstand Aufsichtsrat Wirtschaftsprüfer (2008) 7

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