ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES
|
|
- Reinhold Berger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ING. GERHARD BLOCH ZERTIFIZIERTER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER FÜR HOCHBAU UND ARCHITEKTUR, BAUGRÜNDE, WOHNUNGSEIGENTUM, GESCHÄFTE, GRÖSSERE WOHNHÄUSER, INDUSTRIELIEGENSCHAFTEN A SEEFELD, AM KIRCHWALD 366 TELEFON 05212/2563 FAX 05212/4919 bloch@sv-bloch.com An Herrn RA Dr. Fabian Höss Sillgasse 12/IV Seefeld, am Innsbruck GZl. 19 S 29/15 k LG Ibk ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES der Liegenschaft EZ 1128 KG Ötz hinsichtlich der Miteigentumsanteile von Frau Birgit WILHELM Konkurssache Frau Birgit WILHELM Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 1 von 28
2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines Auftrag Lokalaugenschein Unterlagen Erklärung des Sachverständigen... 4 B. Beschreibung Gutsbestand Eigentümer Dingliche Rechte und Lasten Beschreibung des Grundstückes Maße und Form, Topographie Ver- und Entsorgung Flächenwidmung und Bebauung Verkehrsverhältnisse Resümee Beschreibung des Objektes Raumumfang Bauliche Ausgestaltung Detailbeschreibung Bauzustand und laufende Instandhaltung C. Bewertung Vorbemerkungen zu den Wertermittlungsverfahren LBG Vergleichswertverfahren LBG - Ertragswertverfahren LBG - Sachwertverfahren Verkehrswert Sachwert Variante Wert von Grund und Boden Neubauwerte - Zeitwerte brutto Zusammenstellung Sachwert Verkehrswert Wohnung im derzeitigen Zustand Sachwert Variante Wert von Grund und Boden Neubauwerte - Zeitwerte brutto Zusammenstellung Sachwert Verkehrswert nach Um bzw. Rückbau Zusammenstellung - Resümee Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 2 von 28
3 A. ALLGEMEINES 1. Auftrag Der unterfertigte Sachverständige wurde von Herrn RA Dr. Fabian Höss als Masseverwalter über das Vermögen von Frau Birgit Wilhelm beauftragt, den Verkehrswert der Liegenschaft EZ 1128 KG Ötz sachverständig festzustellen. Es handelt sich hier um die Wohnung Top 10 im Dachgeschoß. Es sollen nun für diese Einheit zwei Varianten gerechnet werden, zum Ersten die Bewertung der Wohnung zum jetzigen Zeitpunkt so wie sie sich derzeit darstellt und zum Zweiten zu einem Zeitpunkt nach dem Rückbau entsprechend dem von Herrn RA Dr. Höss zur Verfügung gestellten Grundrissplan. 2. Lokalaugenschein Ein ursprünglicher Lokalaugenschein fand bereits am statt, wobei auch festgestellt und erörtert werden konnte, dass die Wohnung deutlich größer als laut Grundbuchsstand ausgebaut wurde bzw. wurden der Wohnung Dachbodenflächen sowie ein allgemeiner Wäscheraum zugeschlagen. In den letzten Monaten versuchte Herr RA Dr. Höss bezüglich einer Umparifizierung eine Einigung mit den Miteigentümern zustande zu bringen, was jedoch scheiterte. Eine neuerliche Befundaufnahme fand somit am statt. Dieses Datum gilt auch als Bewertungsstichtag. Bei dieser Besichtigung waren anwesend: Herr Wolfgang Auer, Firma Wohnkompass Sautens Der unterfertigte SV Ing. G. Bloch Anlässlich dieses Lokalaugenscheines konnten die Gegebenheiten an Ort und Stelle frei besichtigt werden, sodass eine einwandfreie Befundaufnahme möglich war Unterlagen Von Herrn RA Dr. Höss wurden zur Verfügung gestellt: Grundbuchsauszug vom diverse Grundrißpläneder Wohnung im Dachgeschoß Angebot Baufirma Auer vom Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 3 von 28
4 Vom unterfertigten SV wurden folgende Unterlagen erhoben: Lageplan Maßstab 1 : 1000 Flächenwidmungsplan Gemeinde Ötz Sachbeschluss Bezirksgericht Silz vom Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom Bestätigung Gemeinde Ötz vom Grundrissplan Dachgeschoß aus dem Bauakt Baubescheid vom Benützungsbewilligung vom samt Protokoll vom Nutzwertgutachten SV Pohl vom Bescheid Abweisung Ausbau Dachgeschoß vom Kaufpreiserhebungen am Grundbuch Die in das Gutachten eingefügten Fotos wurden am Tag der Besichtigung aufgenommen. 3. Erklärung des Sachverständigen Der unterfertigte SV erklärt sich fremd zu den Parteien und gibt in Erinnerung an seinen abgelegten Sachverständigeneid nachstehendes, nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitetes Gutachten ab. Der unterfertigte SV haftet nicht für unrichtige bzw. unvollständige Angaben im Grundbuch, hier wird auf das Publizitätsprinzip des öffentlichen Grundbuches verwiesen. Vom SV kann keine Stellungnahme bezüglich der Grundgrenzen bzw. der Grenzabstände gegeben werden. Dazu ist ein Sachverständiger aus dem Vermessungswesen beizuziehen. Es wurden keine Baustoff- und Bauteilprüfungen sowie Bodenuntersuchungen vorgenommen, weiters keine Funktionsprüfungen haustechnischer oder sonstiger Anlagen durchgeführt. Mündliche Angaben vom Auftraggeber bzw. von den Parteien im Hinblick auf Mietverhältnisse etc. werden ins Gutachten aufgenommen und deren Richtigkeit unterstellt. Beurteilt werden können nur Gegebenheiten wie sie sich am Besichtigungstag darstellen, Unzulänglichkeiten, welche nur bei einem längeren Bewohnen des Objektes feststellbar sind, können ins Gutachten nicht einfließen. Bei einer Fülle von Objekten sind immer wieder Abweichungen von den genehmigten Plänen, von der Parifizierung usw. feststellbar. In den meisten Fällen sind solche Fehler aus der Vergangenheit sanierbar, die Kosten hiefür hängen jedoch ganz wesentlich vom Verhandlungsgeschick und der Vorgangsweise des jeweiligen Eigentümers ab, sodass die Kosten für solche Sanierungsarbeiten nur sehr schwer eingeschätzt werden können. Ein Abzug für diese Kosten durch den SV ist nur als Richtwert zu betrachten und können sich diese ganz wesentlich nach oben oder unten verschieben. Auf nicht rechtskräftige Unterlagen wie Bebauungspläne etc. wird nicht eingegangen Stichtagprinzip. Abschläge bei der Bewertung z.b. für verlorenen Bauaufwand, diverse Sanierungsarbeiten etc. beziehen sich auf die Gegebenheiten am freien Markt. Solche Abschläge müssen sich Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 4 von 28
5 nicht mit tatsächlichen Sanierungskosten decken. Dies deshalb, weil am Immobilienmarkt immer wieder feststellbar ist, dass diverse Aufwendungen zur Sanierung bautechnischer oder rechtlicher Umstände etc. von der Käuferschicht ganz unterschiedlich gewertet werden. Bezüglich allfälliger Mietverhältnisse muss festgestellt werden, dass eine rechtliche Prüfung dieser Verträge durch einen Mietenspezialisten bzw. Rechtsanwalt nicht veranlasst wurde. Eine rechtliche Prüfung durch den unterfertigten SV kann mangels Kompetenz nicht erfolgen. Da vom unterfertigten SV immer wieder festgestellt wird, dass bestehende Mietverträge (schriftlich oder mündlich) von den Vertragspartnern angefochten werden und im Zuge von Mietenprozessen mitunter andere als die ursprünglich vereinbarten Mieten bzw. Befristungen im Nachhinein festgesetzt werden, wird dringend empfohlen, allfällige Mietverhältnisse vor dem Hintergrund der geltenden Gesetze (Mietrechtsgesetz etc.) von einem Juristen überprüfen zu lassen. Beim gegenständlichen Gutachten handelt es sich um ein Bewertungsgutachten. Auf bestehende bauliche Gebrechen sowie Bauschäden etc. sowie Kosten für die Behebung derselben kann hier nicht eingegangen werden. Im Hinblick auf allfällige behördliche Auflagen, wie z.b. fehlende Genehmigungen, Auflagen durch Arbeitsinspektorat, Gewerbebehörde, Brandschutz etc., ist vom jeweiligen Interessenten das Einvernehmen mit den entsprechenden Behörden herzustellen. Im Hinblick auf einen allfälligen Verkauf des Objektes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vom unterfertigten SV kein Energieausweis laut OIB-Richtlinie 6 erstellt wurde. Sollte die Liegenschaft ab 2016 verkauft werden, so wird darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Energieausweis im Sinne des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes vorzulegen ist. Wenn ein Energieausweis gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz und der OIB-Richtlinie 6 nicht vorliegt, ist von einer dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechenden Gesamtenergieeffizienz auszugehen. Achtung! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in den letzten Jahren bereits diverse Rechtsstreitigkeiten wegen der Wohnung im Dachgeschoß gab, dies insbesondere deswegen, weil diese Wohnung größer ausgebaut wurde als baugenehmigt und im Grundbuch eingetragen. Auf diverse vergangene Prozesse sowie juristische Entscheidungen kann vom unterfertigten SV nicht eingegangen werden, die Wohnung im Dachgeschoß wird laut Auftrag in zwei Varianten bewertet, einmal im derzeitigen Zustand (ungeachtet dessen, dass dieser nicht baugenehmigt ist und auch nicht dem Grundbuchsstand entspricht) und einmal im Hinblick auf einen Rückbau der Wohnung im Hinblick auf den Grundbuchsstand. Bei der Bewertung der Einheit im jetzigen Zustand werden keine Abschläge für die Herstellung des Grundbuchsstandes vorgenommen, entsprechende Bemühungen sind in den letzten Jahren gescheitert. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 5 von 28
6 B. BESCHREIBUNG 1. Gutsbestand Gemäß dem vorliegenden Grundbuchsauszug vom umfasst die Liegenschaft in EZ 1128 KG Ötz. Gst. - Nr im Ausmaß von m2 2. Eigentümer Laut aktuellem Grundbuchsstand ist an der Liegenschaft das Miteigentumsrecht einverleibt für: Birgit WILHELM, geb. Haslwanter, geb zu 73/1014-Anteilen Mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum verbunden, es handelt sich um die Wohnung Top 10 in der Wohnanlage 6433 Ötz, Steinweg 19 und Dingliche Rechte und Lasten Laut aktuellem Grundbuchsstand sind mit der Liegenschaft keine zu bewertenden dinglichen Rechte oder Lasten verbunden, es sind auch keine außerbücherlichen Belastungen bekannt. 4. Beschreibung des Grundstückes 4.1. Maße und Form, Topographie Das Gst hat eine unregelmäßige, weitgehend viereckige Grundstücksform mit folgenden durchschnittlichen Ausmaßen: in Richtung Ost West ca. 46 bis 50 m in Richtung Nord Süd ca. 30 bis 35 m Das Grundstück hat insgesamt gesehen ein leichtes bis mäßig steiles Südgefälle. Bedingt durch die Geländegegebenheiten liegt das Untergeschoß gegen Süden hin auf Höhe des angrenzenden Geländes, während das Erdgeschoß gegen Norden hin auf Höhe des angrenzenden Terrains liegt. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 6 von 28
7 Grundstücksform siehe nachfolgenden Lageplan 4.2. Ver- und Entsorgung Wasserversorgung - öffentliches Netz elektrischer Strom - öffentliches Netz Telefon - öffentliches Netz - Telekom Abwasserentsorgung - öffentliches Netz 4.3. Flächenwidmung und Bebauung Laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde Ötz liegt das gesamte Grundstück im Bauland Wohngebiet Verkehrsverhältnisse Die Liegenschaft liegt im nördlichen Bereich von Ötz oberhalb des Ortszentrums direkt am Steinweg. Der Steinweg zweigt vom Kirchweg ab, es handelt sich hier um eine Sackgasse. Erreichbar ist die Liegenschaft somit über öffentliche und asphaltierte Straßen mit Fahrzeugen aller Art. Die Entfernung zu den infrastrukturellen Einrichtungen wie Schulen und Geschäfte des täglichen Bedarfes etc. liegt im ortsüblichen und zumutbaren Bereich. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 7 von 28
8 Lage im Ortsgebiet 4.5. Resümee Es handelt sich hier um ein gut geschnittenes Baugrundstück im nördlichen Ortsbereich von Ötz, welches mit einer Wohnanlage bebaut ist. 5. Beschreibung des Objektes Per Baubescheid vom wurde von der Gemeinde Ötz die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 10 Wohnungen baugenehmigt. Im Baubescheid ist das Ausmaß der Wohnung Top 10 mit 51,95 m2 bekannt gegeben. Laut Bescheid vom der Gemeinde Ötz wurde die Benützungsbewilligung erteilt, wobei die Erweiterung der Nutzfläche bei den Dachgeschoßwohnungen (ausgenommen Abstellräume) nachträglich genehmigt wurde. In der Protokollabschrift zur Benützungsbewilligung vom ist Folgendes festgehalten: In den beiden Abstellräumen sind die Installationen, die sich für einen Wohnraum eignen, zu entfernen. Die Erweiterung der Nutzfläche bei den Dachgeschoßwohnungen (ausgenommen der Abstellräume) wird nachträglich genehmigt. Einem Bescheid der Gemeinde Ötz vom ist zu entnehmen, dass die baubehördliche Genehmigung für den weiteren Ausbau des Dachgeschoßes für Wohnzwecke zurückgewiesen wurde, da für die Vergrößerung der Wohnung die Zustimmung aller Mitbesitzer nach dem WEG notwendig ist und diese der Baubehörde nicht vorgelegt wurden. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 8 von 28
9 Die Wohnanlage besteht aus zwei zusammengebauten Wohnhäusern, jeweils bestehend aus Untergeschoß, zwei Obergeschoßen und teils ausgebauten Dachgeschoßen. Das westliche Gebäude hat die Anschrift Steinweg 19, das östliche Gebäude Steinweg 21. Auf Niveau des Untergeschoßes sind gegen Süden hin Garagenboxen, weiters hier untergeordnete Lager- und Technikräume. In den sonstigen Geschoßen sind durchwegs Wohnungen eingebaut. Zugänge zu den beiden Objekten sind sowohl von Norden als auch ein Zugang von Süden her möglich. Von den Garagen gelangt man direkt in den Allgemeinbereich des Untergeschoßes. Die zu bewertende Wohnung Top 10 liegt im Dachgeschoß des östlichen Hauses Steinweg 21, die Wohnung ist gegen Süden talwärts ausgerichtet. Laut Nutzwertgutachten bzw. Sachbeschluss des BG Silz vom sollte die Einheit aus folgenden Räumlichkeiten bestehen: Diele, WC, Bad, zwei Zimmer, Kochnische Nutzfläche insgesamt 51,95 m2 Zubehör Abstellraum Garage Balkon 18,53 m2 15,95 m2 14,10 m2 Grundriss Parifizierungsplan siehe nachfolgend Die Wohnung wurde ursprünglich, d.h. beim Bau der Anlage, schon größer gebaut als vorgesehen, so wurden allgemeine Dachräume in der Dachschräge der Einheit zugeschlagen und weiters der allgemeine Raum nordseitig. Der zur Einheit vorgesehene Abstellraum Nord ist derzeit ungenutzt, offensichtlich sollte hier noch eine Kleinstwohnung entstehen, hier wurden bereits diverse Vorarbeiten wie z.b. Installationen für eine Küche, ein Bad etc. getätigt. Vermutlich war es geplant, einen Tausch zwischen dem allgemeinen Wäscheraum und dem Abstellraum vorzunehmen. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 9 von 28
10 5.1. Raumumfang Derzeit Vorraum/Diele Schlafzimmer Bad WC Zwei Abstellräume in der Dachschräge Küche Wohnzimmer Arbeits - Schrankraum Nutzfläche gesamt laut Plan Balkon 116,40 m2 14,90 m2 Grundrissplan Wohnung derzeit Von Herrn RA Dr. Höss wurde ein Grundrissplan der Wohnung im Hinblick auf einen allfälligen Rückbau vorgelegt, dementsprechend sollte die Wohnung aus folgenden Räumlichkeiten bestehen: Diele/Garderobe Dusche WC Schlafzimmer Küche Wohnraum Nutzfläche laut Plan Balkon 50,10 m2 14,90 m2 Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 10 von 28
11 Zu unterstellen ist wohl, dass der Abstellraum Nord wieder zu dieser Wohnung kommen soll 18,53 m2 Grundrissplan geplanter Umbau 5.2. Bauliche Ausgestaltung Fundamente: Stahlbetonbauweise Aufgehende Wände: mit gebrannten Ziegeln gemauert und außenliegendem Wärmeschutz Decken: Stahlbetonbauweise mit Trittschalldämmung, Beschüttung, Estrichen und Bodenbelägen Treppen: in Stahlbetonbauweise Dächer: zwei Satteldächer jeweils mit Betonziegeln gedeckt Heizung: Warmwasserpumpenanlage Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 11 von 28
12 5.3. Detailbeschreibung Diele: Parkettboden, Wände, Decken verputzt, geweißt, in der gesamten Wohnung furnierte Holztüren in Futterstöcken, alles Eiche furniert, zum Stiegenhaus Brandschutztüre T 30. Wohnraum: Parkettboden, Wände verputzt, geweißt, Decke mit Schwartlingen verkleidet, belichtet teils über Dachflächenfenster, teils über Tür- Fenster-Kombination, Heizradiator, ein Kachelofen sowie ein offener Kamin, davor der Boden verfliest, die Tür-Fenster-Kombination in Holzbauweise mit Isolierverglasung. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 12 von 28
13 Schrankraum: Parkettboden, Wände verputzt, gefärbelt, einfache Holzdecke in der Mansarde, kleines Holzfenster, Plattenradiator. Küche: großteils Parkettboden, vor dem Ofen keramischer Bodenbelag, Wände, Decken verputzt, geweißt, wieder Tür-Fenster-Kombination zum Balkon hin, Heizradiator eingebaut, an Einrichtung hier ein Einbau übers Eck mit Unterbauten, Hängekästchen sowie ein Einbau mit Hochschrank für Kühlschrank und Gefrierschrank, diese Geräte fehlen jedoch, die Arbeitsplatten in Granit, weiters ein Herd mit festen Brennstoffen zu befeuern. Die Terrassentüre ist nach außen deutlich beschädigt. Im Anschluss an die Küche ein Abstellraum. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 13 von 28
14 Küche Abstellraum: Boden verfliest, eine Wand teils verfliest, ansonsten Wände durchwegs verputzt, gefärbelt, Decke in der Mansarde mit Holz verkleidet, kleines Holzfenster. Ein Brauchwasserspeicher, weiters Waschmaschinenzu- und Abfluss vorhanden, von hier eine kleine Luke in den allgemeinen Dachraum. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 14 von 28
15 Dachraum - allgemein Zimmer: als Abstellraum ausgewiesen, Laminatboden, Wände verputzt, geweißt, teils in Gipskarton, belichtet über Dachflächenfenster, Heizradiator, ein Waschbecken. Dieser Raum in der Mansarde. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 15 von 28
16 WC innenliegend: verfliest, Holzdecke, Hänge-WC mit Unterputzspülkasten. Zimmer mit Nasseinheit: in Allgemeinfläche eingebaut, im Zimmer Laminatboden, Wände, Decken in der Mansarde verputzt, gefärbelt, Holzisolierglasfenster Heizradiator. Bad: Boden, Wände bis zum Deckenansatz verfliest, Decke in der Dachschräge der Dachkonstruktion, belichtet über Dachflächenfenster, eine Einbaubadewanne übers Eck, Hänge-WC mit Unterputzspülkasten, Waschtisch, Dusche mit Duschtrennwand. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 16 von 28
17 Bad Balkon: auskragende Betonplatte mit keramischen Platten belegt, Geländer in Holzbauweise, der gesamte Balkon vom Vordach her überdacht. Rückwärtig gehört ein als Abstellraum ausgewiesener Raum zur Einheit, de facto wurde hier begonnen, eine Nasseinheit einzubauen. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 17 von 28
18 Blick zum Abstellraum Blick zur nicht fertiggestellten Nasseinheit Im Untergeschoß ist noch ein Gemeinschaftsschutzraum, weiters hier die zur Wohnung gehörige Garage, vom allgemeinen Keller her durch eine Türe T 30 zugänglich, keramischer Bodenbelag, Wände in Stahlbetonsicht, die Decke verputzt, geweißt, befahrbar durch ein elektrisch betriebenes Rolltor. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 18 von 28
19 Garage Blick von Nordwesten Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 19 von 28
20 Blick von Südosten 6. Bauzustand und laufende Instandhaltung Auf Grund des durchgeführten Lokalaugenscheines ist festzustellen, dass sich die Wohnung derzeit in einem guten Bau- und Pflegezustand befindet. Für den Zustand nach den geplanten Umbaumaßnahmen wird ein ebenfalls guter Zustand unterstellt. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 20 von 28
21 C. BEWERTUNG 1. Vorbemerkungen zu den Wertermittlungsverfahren Im Liegenschaftsbewertungsgesetz 1992 und der 2., neu bearbeiteten und erweiterten Auflage 2005, sind die Grundsätze für die Wertermittlung von Liegenschaften festgelegt. Laut 7 LBG hat in der Regel der Sachverständige das Wertermittlungsverfahren auszuwählen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten. Aus dem Ergebnis des gewählten Verfahrens ist der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln. Sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden, so ist aus deren Ergebnissen der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln. Laut 3 sind für die Bewertung Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Als solche Verfahren kommen insbesondere in Betracht: 4 LBG: Vergleichsverfahren 5 LBG: Ertragswertverfahren 6 LBG: Sachwertverfahren Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind in der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen. Die oben angeführten Wertermittlungsverfahren werden wie folgt kurz beschrieben: LBG Vergleichswertverfahren Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Verkaufspreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln. Vergleichbare Sachen sind solche, die hinsichtlich der den Wert beeinflussenden Umstände weitgehend mit der zu bewertenden Sache übereinstimmen. Abweichende Eigenschaften der Sache und geänderte Marktverhältnisse sind nach Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. Zum Vergleich sind Verkaufspreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Kaufpreise, von denen anzunehmen ist, dass sie durch ungewöhnliche Verhältnisse oder persönliche Umstände der Vertragsteile beeinflusst wurden, dürfen zum Vergleich nur herangezogen werden, wenn der Einfluss dieser Verhältnisse und Umstände wertmäßig erfasst werden kann. Das Vergleichswertverfahren ist somit zur Bewertung von unbebauten Grundstücken vor allem im ländlichen Bereich zielführend. Im städtischen Bereich, wo Grundpreise von ver- Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 21 von 28
22 schiedenen Flächenwidmungen und Bebauungsrichtlinien wie Geschoßflächendichte, vorgeschriebene Anzahl der Vollgeschosse und Bauweise, sowie der differenzierten Wertigkeiten von Stadtteilen abhängt, ist eine Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren kaum sinnvoll, da direkt vergleichbare Grundstücke in der Regel kaum bestehen. Bedingt anwendbar ist dieses Verfahren eventuell noch bei Reihenhäusern - in großen Reihenhausanlagen mit durchwegs gleichen Objekten - und eventuell bei Wohnungen in Wohnanlagen mit gleicher Ausstattung, Lage usw. Selbst bei Wohnhäusern werden für verschiedene Wohnungen in ein und demselben Objekt unterschiedliche Preise erzielt, da für die Preisgestaltung die Lage der Wohnung, die Ausstattung, sowie Größe usw. ausschlaggebend sind LBG - Ertragswertverfahren Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielbaren Reinertrages zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln. Hiebei ist von jenen Erträgen auszugehen, die aus der Bewirtschaftung der Sache tatsächlich erzielt werden, d.h. vom Reinertrag. Bei der Ermittlung des Reinertrages ist überdies auf ein Ausfallwagnis Bedacht zu nehmen. Sind die tatsächlich erzielten Beträge in Ermangelung von Aufzeichnungen nicht erfassbar oder weichen sie von den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache erzielbaren Erträgen nachhaltig ab, so ist von jenen Erträgen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache nachhaltig hätten erzielt werden können, auszugehen. Es werden sodann fiktive Mieterträgnisse angesetzt, wobei allgemein anerkannte statistische Daten (z.b. Immobilienpreisspiegel, Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder etc.) herangezogen werden. Diese statistischen Daten werden mit den persönlichen Erfahrungen sowie der Sachkunde des SV verglichen und daraus die fiktiven Mieten abgeleitet. Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung. Der Kapitalisierungszinsfuß ist der gewünschten und am Markt erhältlichen Verzinsung von Mieterträgnissen anzunähern. Für reine Ertragsobjekte liegt dieser Zinsfuß bei ca. 3 bis 6 %, in Ausnahmefällen auch geringfügig darunter oder darüber. Schlägt man nämlich dem Kapitalisierungszinsfuß die voraussichtliche Wertsteigerung eines Objektes zu, so ergibt sich in etwa eine Verzinsung wie bei guten Wertpapieren. Da Objekte in sehr guten innerstädtischen Lagen in der Regel eine höhere Wertsteigerung haben, ist hier eine geringere Verzinsung notwendig als bei Objekten in schlechten Lagen, um die notwendige Gesamtrendite zu erreichen. Der ausgewiesene Zinssatz entspricht somit der am Immobilienmarkt üblichen Verzinsung, er wird vom SV auf Grund seines Fachwissens sowie der ständigen Marktbeobachtung festgesetzt. Das Ertragswertverfahren ist bei der Wertermittlung von Geschäftshäusern angebracht, weiters bei Mietwohnhäusern in Verbindung mit dem Sachwert sowie eventuell bei langfristig vermieteten Eigentumswohnungen. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 22 von 28
23 LBG - Sachwertverfahren Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu ermitteln. Der Bodenwert ist in der Regel als Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen vergleichbarer unbebauter Liegenschaften zu ermitteln. Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen. Zum Bauwert ist anzufügen, dass die jeweils ausgewiesenen Einheitspreise wie Raumund Flächenmeterpreise vom SV ständig mit Bauträgern sowie Bauunternehmungen verglichen, abgestimmt und dem jeweils aktuellen Stand angepasst werden. Diese Preise sind somit Erfahrungswerte im Hinblick auf den Zustand sowie die Ausstattung des Objektes. Ebenso verhält es sich beim Abschlag für die technische und wirtschaftliche Wertminderung. Das Sachwertverfahren ist vornehmlich anzuwenden für Liegenschaften, die dem Eigengebrauch dienen, wie Einfamilienhäuser, freie und kurzfristig vermietete Eigentumswohnungen. Weiters für Industrieliegenschaften, Werkshallen etc., da derartige Objekte nur ausnahmsweise in Bestand gegeben werden und somit meist keinen Ertrag abwerfen. Das Sachwertverfahren wird auch in Verbindung mit dem Ertragswertverfahren zur Bewertung von vermieteten Einheiten sowie Mietobjekten angewandt. Hier bildet der Sachwert, auch Realwert genannt, die technische Wertkomponente bei der Verkehrswertermittlung. Der Ertragswert ist die wirtschaftliche Komponente, hiebei sind die Mietwerte, die Rentabilität und die Nutzungsdauer wesentliche Bewertungskriterien Verkehrswert Wird nur ein Wertermittlungsverfahren angewendet, so ist dieser Wert jeweils als Verkehrswert heranzuziehen und zu betrachten. Wird der Verkehrswert aus mehreren Wertermittlungsverfahren (Sachwert und Ertragswert) abgeleitet, so ist dieser gemäß 7 LBG auf die Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr abzustimmen. Der SV hat unter Einsatz seines Fachwissens und seiner beruflichen Erfahrung, besonders seiner Kenntnis der Marktlage, diesen Verkehrswert dem einen oder anderen ausgewiesenen Zwischenwert (Sach- oder Ertragswert) anzunähern. Laut 7 LBG hat der SV das rein kalkulatorische, errechnete Ergebnis vor dem Hintergrund der ihm bekannten Marktverhältnisse kritisch zu würdigen und u.u. auch zu korrigieren. Der ausgewiesene rechnerische Wert kann somit bei dieser Nachkontrolle nach oben oder unten berichtigt werden. Je nachdem, nach welchen Gesichtspunkte Liegenschaften von Kaufinteressenten erworben werden, ist das Bewertungsverfahren auszuwählen. Bei Liegenschaften, bei welchen der Ertragsgedanke im Vordergrund steht, wird auch als wesentliches Verfahren das Ertragswertverfahren herangezogen. Bei Liegenschaften, welche zur Eigennutzung angeschafft werden, wie z.b. Einfamilienhäuser etc., stehen beim Interessentenkreis zumeist die Grundstückspreise und die Ge- Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 23 von 28
24 bäudezeitwerte im Vordergrund. Derartige Liegenschaften werden im Sachwertverfahren bewertet. Bei Liegenschaften, welche direkt vergleichbar mit anderen Objekten oder Gründstücken sind, wird das Vergleichswertverfahren angewendet. Eine Kombination von mehreren Wertermittlungsverfahren ist durchaus gängig. Auftragsgemäß sind zwei Varianten der Bewertung anzustellen wie folgt: Variante 1 derzeitiger Zustand Bewertung der Wohnung samt den Abstellräumen in der Dachschräge mit einer Gesamtfläche von ca. 116 m2 zuzüglich 14,90 m2 Balkon zuzüglich Garage im Untergeschoß. Bei der Bewertung der Wohnung im derzeitigen Zustand werden keine Abschläge im Hinblick auf Herstellung eines korrekten Grundbuchsstandes vorgenommen. Alle Versuche, den Grundbuchsstand zu sanieren, sind in den letzten Jahren gescheitert. Variante 2 zukünftiger Zustand Rückbau der Einheit zu einer Wohnung mit 50,10 m2 zuzüglich 14,90 m2 Balkon, zuzüglich Abstellraum Nord (wie ursprünglich vorgesehen) mit 18,53 m2 und der Garage im Untergeschoß. 2. Sachwert Variante Wert von Grund und Boden Grundstück Nr. 1051, Grundanteil bei fiktiven Nutzwerten neu 113/ ,00 m² Grundfläche à 200, ,00 davon 113 / Anteile ,35 Bodenwerte ,35 Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 24 von 28
25 2.2. Neubauwerte - Zeitwerte brutto Baujahr 1992, Alter des Objektes 24 Jahre, Lebensdauer 65 Jahre, Restlebensdauer 41 Jahre gewöhnliche Herstellungskosten NFl. ohne Schrankr., 2 Abstellräume 89,40 m² à 2.300, ,00 NFl. Schrankr., 2 Abstellräume ca. 27,00 m² à 1.600, ,00 Balkon ca. 14,90 m² à 750, ,00 Garage ca. pauschale Angabe 1.300,00 Neubauwert ,00 Bauwert Neubauwert ,00 37,00 % lineare Alterswertminderung ,15 Bauwert zum Stichtag ,85 Gebäudewerte , Zusammenstellung Sachwert Grundwert ,35 Gebäudewert ,85 Sachwert der Liegenschaft ,20 3. Verkehrswert Wohnung im derzeitigen Zustand Sachwert ,20 Verkehrswert im derzeitigem Zustand ,00 In diesem Wert sind keine Maßnahmen für Umparifizierung, Ablösezahlungen etc. berücksichtigt. Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 25 von 28
26 4. Sachwert Variante Wert von Grund und Boden Grundstück Nr. 1051, Grundanteil laut Grundbuchsstand 1.670,00 m² Grundfläche à 200, ,00 davon 73 / Anteile ,36 Bodenwerte , Neubauwerte - Zeitwerte brutto Baujahr 1992, Alter des Objektes 24 Jahre, Lebensdauer 65 Jahre, Restlebensdauer 41 Jahre gewöhnliche Herstellungskosten Nutzfläche neu ca. 50,10 m² à 2.300, ,00 Abstellraum Nord ca. 18,53 m² à 900, ,00 Balkon ca. 14,90 m² à 750, ,00 Garage ca. pauschale Angabe ,00 Neubauwert ,00 Bauwert Neubauwert ,00 37,00 % lineare Alterswertminderung ,34 Bauwert zum Stichtag ,66 Gebäudewerte , Zusammenstellung Sachwert Grundwert ,36 Gebäudewert ,66 Sachwert der Liegenschaft ,02 Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 26 von 28
27 5. Verkehrswert nach Um bzw. Rückbau Sachwert ,02 Verkehrswert nach Um-Rückbau ,00 Inventar: Küchenverbauten samt gemauertem Herd Pauschal 1.500,-- 6. Zusammenstellung - Resümee Verkehrswert im derzeitigem Zustand ,00 Verkehrswert nach Um-/Rückbau ,00 Wie aus den obigen Bewertungen ersichtlich, besteht ein deutlicher Wertunterschied zwischen den beiden Varianten, d.h. die Wohnung wird nach Rückbau auf den Grundbuchsstand in etwa ,00 weniger wert sein als diese wert wäre, wenn der jetzige Zustand genehmigt und bücherlich durchgeführt wäre. Der beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 27 von 28
28 Beilagen Grundbuchsauszug vom Sachbeschluss BG Silz vom Nutzwertgutachten SV Pohl vom Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom Benützungsbewilligung vom Baubescheid vom Grundrissplan Dachgeschoß laut Baubescheid vom Grundrissplan Dachgeschoß tatsächlich Grundrissplan Dachgeschoß Rückbau Ing. Gerhard Bloch - Gerichtssachverständiger Seite 28 von 28
JOHANN DORNER BAUMEISTER 6881 MELLAU 459 TEL /4104 FAX 05518/
JOHANN DORNER BAUMEISTER 6881 MELLAU 459 TEL 055 18/4104 FAX 05518/4104-4 E-MAIL dorner.johann@aon.at PLANUNG - BAULEITUNG - SCHÄTZUNGEN a l l g. b e e i d e t e r u n d g e r i c h t l i c h z e r t i
WERTERMITTLUNGSGUTACHTEN
Haspel Albert Mühlgasse 3 7371 Unterrabnitz GUTACHTEN SCHÄTZUNGEN BEWEISSICHERUNG AUSSCHREIBUNGEN PLANUNGEN BAULEITUNGEN ABRECHNUNGEN Oberwart, 27.06.2007/mb WERTERMITTLUNGSGUTACHTEN betreffend den Verkehrswert
Die Immobilie, ein kostbares Gut
Die Immobilie, ein kostbares Gut Grundlegendes über Immobilienbewertung KommR. Gerhard Steller Allg. beeid. u. gerichtl. beeideter Sachverständiger für das Immobilienwesen Volkswirtschaftliche Bedeutung:
B E W E R T U N G
JOHANN DORNER BAUMEISTER 6881 MELLAU 459 TEL 05518/4104 FAX 05518/4104-4 PLANUNG - BAULEITUNG - SCHÄTZUNGEN a l l g. b e e i d e t e r u n d g e r i c h t l i c h z e r t i f i z i e r t e r S a c h v
LEO HARTMANN. An das Bezirksgericht Laa/Thaya Stadtplatz Laa/Thaya Kleinbaumgarten, GUTACHTEN
LEO HARTMANN Allgemein beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger A-2154 Kleinbaumgarten 9 Tel. u. Fax: 02522 88128 Mobil- Tel.: 0664 735 08 520 Email: hartmann.leo@aon.at An das Bezirksgericht
Verkehrswertgutachten. EZ 116 KG March BG Freistadt
Verkehrswertgutachten EZ 116 KG 41014 March BG Freistadt 4271 St. Oswald bei Freistadt, Ortschaft March Dorfkapelle Schuldner: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17h LG Linz) (1/22 Anteil an der Liegenschaft B-LNR
Wertermittlungsgutachten
* KARG KEG* Gutachten Sachverständige für Immobilien Nutzwertberechnungen Mobil 0664/5458069 Facility Management Wertermittlungsgutachten Geschäftszahl 11 E 1718/08a Liegenschaft in EZ 1261, B-LNR 3, GB
Qualitätsmanagement Handbuch. Gutachtenanforderungen. Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung
G-C-04 1/5 Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung 1. ALLGEMEINE ANGABEN / GRUNDLAGEN Auftraggeber / Auftrag Verwendungszweck des Gutachtens Gegenstand, Objektart, Adresse Umfang der Wertermittlung
KULLNIG & MEY S A C H V E R S T Ä N D I G E L I E G E N S C H A F T S B E W E R T U N G 1. BEWERTUNGSGEGENSTAND. Gegenstand dieser Bewertung ist die
KULLNIG & MEY S A C H V E R S T Ä N D I G E SV Ing. Klaus Kullnig, Adolf Pichler Straße 5, 6300 Wörgl Herrn Dr. Johannes Nagele Insolvenzverwalter Südtiroler Platz 8 6020 Innsbruck Bmstr. Ing. Klaus Kullnig
25 S 118/02v-2-LG f ZRS Graz 8953 Donnersbach, Planneralm 25
3 Gutachten 3.1 Allgemeine Bewertungsgrundlagen 3.1.1 Der Verkehrswert einer Liegenschaft wird maßgeblich von den im Grundstücksverkehr herrschenden Wertvorstellungen bestimmt. Er ist ein Wert für jedermann,
ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES
ING. GERHARD BLOCH ZERTIFIZIERTER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER FÜR HOCHBAU UND ARCHITEKTUR, BAUGRÜNDE, WOHNUNGSEIGENTUM, GESCHÄFTE, GRÖSSERE WOHNHÄUSER, INDUSTRIELIEGENSCHAFTEN A - 6100 SEEFELD, AM KIRCHWALD
SV Thomas Grasl. über die Ermittlung des Verkehrswertes
SV Thomas Grasl Staatl. gepr. u. behördl. konz. Immobilientreuhänder (Makler Verwalter Bauträger) Allg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständiger für Immobilienbewertungen Fachgebiete: 94.10 Gewerblich
SV Thomas Grasl. über die Ermittlung des Verkehrswertes
SV Thomas Grasl Staatl. gepr. u. behördl. konz. Immobilientreuhänder (Makler Verwalter Bauträger) Allg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständiger für Immobilienbewertungen Fachgebiete: 94.10 Gewerblich
Immobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land
Immobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land Klaus Bechstein Arbeitskreis 1 : Erfassung und Bewertung des Vermögens Dezernat III Bauverwaltungsamt / Gebäudemanagement Gebäudewertermittlung nach Normalherstellungskosten
Liegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Herr Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt als Masseverwalter im
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Verkehrswertgutachten. EZ 33 KG March BG Freistadt
Verkehrswertgutachten EZ 33 KG 41014 March BG Freistadt 4271 St. Oswald bei Freistadt, Ortschaft March Land- und forstwirtschaftliche Flächen Schuldner: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17h LG Linz) (1/1 Anteil
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 19. März 1992 58. Stück 150. Bundesgesetz: Liegenschaftsbewertungsgesetz
GZ 5 S 61/17f WERTEINSCHÄTZUNG
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO MAG. GEORG STRAFELLA GZ 5 S 61/17f WERTEINSCHÄTZUNG KG 23443 Wiener Neustadt, EZ 8059, BLNR 6, 1/15 Anteil, 2700 Wiener Neustadt, Alfred Hochstätter-Gasse 5 Wert der Liegenschaft rd.
VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27.
VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Hauptstraße 29 53844 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 27. Juli 2016 Verfasser: youvalue GmbH Lambertusstraße 70 53844 Troisdorf Zusammenfassung
- 1 - Landesgericht Klagenfurt Aktenzeichen 40 S 10/18 p. Konkursverfahren: Glas Moser GmbH Nikolaigasse Villach FN s G U T A C H T E N
- 1 - Dipl.-Ing. Bernhard Gassler Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land-Forstwirtschaft und Immobilienwesen Gruberweg 7, 9521 Treffen Telefon und Fax: 04248/3501
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Fachgruppe: Immobilien Fachgebiet: Nutzwertfeststellung, Parifizierung
F R A N Z G E B A U E R allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Fachgruppe: Immobilien Fachgebiet: Nutzwertfeststellung, Parifizierung Schulgasse 48a, 6162 MUTTERS, Telefon
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES
ING. GERHARD BLOCH ZERTIFIZIERTER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER FÜR HOCHBAU UND ARCHITEKTUR, BAUGRÜNDE, WOHNUNGSEIGENTUM, GESCHÄFTE, GRÖSSERE WOHNHÄUSER, INDUSTRIELIEGENSCHAFTEN A - 6100 SEEFELD, AM KIRCHWALD
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Energieeffizienz Immobilienwert: Quo vadis?
Energieeffizienz Immobilienwert: Quo vadis? David Koch Fachhochschule Kufstein www.immovalue.org Art: interdisziplinäres Forschungsprojekt Dauer: 2 Jahre Ende: Sommer 2010 2 Hauptziele: Integration von
Liegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Herr Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt als Masseverwalter im
G U T A C H T E N. Verkehrswertermittlung. Verkehrswert. Wert des Zubehörs: 3.100,00 (inkl. USt.) zur. Ried/Innkreis, 5.
REALITÄTEN-, UND SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FELIX FRUHSTORFER Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Sachverständigenbüro: 4910 Ried im Innkreis, Hannesgrub 32 07752/85885
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Nutzwertgutachten. für. Frau. Barbara Graninger. und. Herrn. Thomas Fellinger. Zweifamilienwohnhaus. Pötschingerstraße 686.
Nutzwertgutachten für Frau Barbara Graninger und Herrn Thomas Fellinger Im Sinne des 9 Abs. 1 WEG 2002 id.g.f. der Wohnrechtsnovelle 2006, BGl. 70/2002 vom 1.7.2002 i.d.g.f. BGBl. 124/2006 betreffend der
Liegenschaftsbewertung
Liegenschaftsbewertung Immobilien- und Vermögenstreuhänderin gerichtl. zert. Sachverständige für Immobilien Grund- und Gebäudeschätzungen Auftraggeber: Geschäftszahl: Liegenschaft: Bezirksgericht Feldkirch
12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz
Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! (+49) 040-41 91 58 80 nachlassverwaltungen@bernd-clasen.de 12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz (1) Die Bewertung richtet sich, soweit nicht in den Absätzen 2 bis
Verkehrswertgutachten. im Insolvenzverfahren der Hochbau Konstruktions- und - Planungsgesellschaft m.b.h. LG Linz 17 S 132/16k
Verkehrswertgutachten im Insolvenzverfahren der Hochbau Konstruktions- und - Planungsgesellschaft m.b.h. LG Linz 17 S 132/16k mit der Adresse 4020 Linz, Kremplstraße 7a Wohnungseigentumsanteile an W 128
Pension, Bungalow und Wohnhaus - Kleine Ferienanlage am Plattensee zu kaufen
Pension, Bungalow und Wohnhaus - Kleine Ferienanlage am Plattensee zu kaufen Horváth Imre utca, 8314 Vonyarcvashegy, Ungarn Eckdaten Objektnummer 153 Nutzfläche: ca. 490 m² Grundstücksfläche: ca. 2.883
Berufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 21 GZ. RV/3743-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D, gegen den Feststellungsbescheid (Nachfeststellung gem. 22 Abs. 1 BewG 1955 zum
Fragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen zur Stoffreflexion
Spezialisierungskurs Immobilienbewertung* Dozenten: Dr. Mag. Johannes Schimpelsberger Bridge Corporate Finance GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Mag. Markus Gramann Leiter Private Banking und
G U T A C H T E N. Sachverständigenbüro Kalcher. Mag. Mario Kapp 17 S 71/09y Masseverwalter, Rechtsanwalt. Kärtnerstraße Graz-Seiersberg
Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg
Einfamilien-Wohnhaus
Einfamilien-Wohnhaus Gaißau, Sonnenfeldstraße 41 Es handelt sich um ein Einfamilien - Wohnhaus in ruhiger, sonniger und angenehmer Wohnlage. Das unterkellerte Wohnhaus mit Erdgeschoß und Obergeschoß wurde
NUTZWERTBERECHNUNG. KG Hainburg a.d. Donau, EZ 3267, Gst.584/3. 1) Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002), BGBl. I, Nr. 70/2002 idf.
NUTZWERTBERECHNUNG für die Festsetzung der Nutzwerte gem. 9 Abs. 1 WEG 2002, BGBl. I, Nr. 70/2002 i.d.f. 2006 für die Liegenschaft in 2410 Hainburg a.d. Donau, Brunnenstraße 21 KG 05104 Hainburg a.d. Donau,
Fragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen zur Stoffreflexion
Spezialisierungskurs Immobilienbewertung* Dozenten: Dr. Mag. Johannes Schimpelsberger Bridge Corporate Finance GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Ass.-Prof. Dr. Mag. Markus Gramann Uni Seeburg Salzburg
3.5 Sondereigentum an der Wohneinheit (Reihenhaus) Nr. 5 im Norden Lage im Gebäude, Wohnfläche, Raumaufteilung und Orientierung
3.5 Sondereigentum an der Wohneinheit (Reihenhaus) Nr. 5 im Norden 3.5.1 Lage im Gebäude, Wohnfläche, Raumaufteilung und Orientierung Lage des Sondereigentums im Gebäude: Das Sondereigentum besteht an
Einfamilienhaus mit Wohn-und Ökonomiegebäude in Schramberg- Tischneck
Einfamilienhaus mit Wohn-und Ökonomiegebäude in 78713 Schramberg- Tischneck IMMOBILIEN KAUF - VERKAUF VERMIETUNG FINANZIERUNG Karl Wolf Daniel Wolf Kaufpreis: 519.000 Die Angaben in diesem Exposé beruhen
6.0. Gebäudebeschreibung:
6.0. Gebäudebeschreibung: 6.1. Vorbemerkung: Grundlage der Gebäudebeschreibung sind die Feststellungen bei der Ortsbesichtigung und Angaben in der Bauakte. Es werden die vorherrschenden Ausführungen beschrieben.
DataCubis Analysen, Planungsrechnungen, Checklisten Managementwerkzeuge für Ihren Unternehmenserfolg. Gebäudebewertung. Grundstückseigentümer
DataCubis Analysen, Planungsrechnungen, Checklisten Managementwerkzeuge für Ihren Unternehmenserfolg Gebäudebewertung Grundstückseigentümer Objekt Name: Munsterbetrieb Ort: 48167 Musterstadt Ort: 48167
Heinrich-Schütz-Weg 42
Heinrich-Schütz-Weg 42 Stand Oktober 2013 Inhalt 1. Eckdaten 2. Ausstattungsmerkmale 3. Lage 4. Grundrisse 5. Kaufpreis 6. Kontakt 1. Eckdaten Reihenmittelhaus Heinrich-Schütz-Weg 42 81243 München Grundstück:
WERTERMITTLUNG - online Bewertung
WERTERMITTLUNG www.immotecc.de - online Bewertung für das Einfamilienhaus 14199 Berlin Musterstraße 1 Wertermittlungsstichtag: 17.02.2008 Seite 1/8 Verfahrenswahl: Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert
Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland
Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale
NUTZWERTBERECHNUNG. Grundlagen: 1) Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002), BGBl. I, Nr. 70/2002, idf. d. BGBl. I Nr. 124/2006
NUTZWERTBERECHNUNG für die Festsetzung der Nutzwerte gem. 9 Abs. 1 WEG 2002, BGBl. I, Nr. 70/2002 idf. d. BGBl. I Nr. 124/2006 für die Liegenschaft in 2512 Tribuswinkel, Ing. Leopold Fuhrmann-Gasse 7a
1 Einführung 2. 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 2 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen 3 2.1 Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL 4 2.2 Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5 2.3 Ermittlung eines gewogenen Kostenkennwerts
Vergleichsfaktoren Eigentumswohnungen
Vergleichsfaktoren 2014-2015 Objektart Eigentumswohnungen Kauffälle 01.01.2014 31.12.2015 Mathematisches Modell Median: Der Median oder Zentralwert ist ein Mittelwert für Verteilungen in der Statistik.
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1. Ist der (Tag der Befundaufnahme)
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
vom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN 0720-6100 G1990 Jahrgang 58 Ausgegeben am Sonnabend, dem 10. Juni 2006 Nummer 108a vom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Vom 1. März 2006
Familienfreundliches Wohnhaus
Wels / Objekt Nr. 160400 Dieses Wohnhaus befindet sich in einer ruhigen und angenehmen Siedlung zwischen den Stadtteilen Pernau und Neustadt. Das Stadtzentrum und der Bahnhof sind schnell erreichbar, eine
WERTERMITTLUNG - online Bewertung
WERTERMITTLUNG www.immotecc.de - online Bewertung für das Reihenmittelhaus 14199 Berlin Musterstraße 1 Wertermittlungsstichtag: 17.02.2008 Seite 1/10 Verfahrenswahl: Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert
Mehrfamilien-Wohnhaus
Mehrfamilien-Wohnhaus Fußach, Ziegeleistraße 15 Es handelt sich um ein Mehrfamilienwohnhaus in einer ruhigen Wohnlage von Fußach Das Mehrfamilienwohnhaus verfügt über 3 Wohnungen und ausgebautem Untergeschoss
Antrag für eine Formularbewertung
Bewertung von bebauten & unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten - Diplom Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten & unbebauten Grundstücken, Mieten & Pachten - Dipl. Bauschadensbewerter
GZ: 11/051. Aktenzahl: 10 E 5/11 w GUTACHTEN
GZ: 11/051 Aktenzahl: 10 E 5/11 w GUTACHTEN St. Konrad, 06.06.2011 ARCHITEKT DI HERBERT SCHMID, REISENBERG 11, 4817 ST. KONRAD Seite 2 Auftraggeber: Bezirksgericht Gmunden Marktplatz 10 4810 Gmunden Betreibende
Einfamilien-Wohnhaus
Einfamilien-Wohnhaus Gaißau, Fingstraße 16b Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte in ruhiger, und angenehmer Wohnlage. Das Wohnhaus mit Erdgeschoss, Obergeschoss, Wintergarten und angebautem Carport
architektur und innenarchitektur truffer + partner, 3924 St. Niklaus LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG vom Juli 2017
architektur und innenarchitektur truffer + partner, 3924 St. Niklaus pt tel 027 956 29 37 fax 027 956 29 23 natel 079 628 05 28 e-mail paul.truffer@bluewin.ch LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG vom Juli 2017 Auftraggeber
Einfamilien-Wohnhaus
Einfamilien-Wohnhaus Gaißau, Fingstraße 16b Es handelt sich um eine neuwertige Doppelhaushälfte in ruhiger, und angenehmer Wohnlage. Das Wohnhaus mit Erdgeschoss, Obergeschoss, Wintergarten und angebautem
SCHÄTZUNGSGUTACHTEN. Dr. Christian Supper als Masseverwalter in der Konkurssache Veronika SCHLÖGL Geschäftszahl: 41 S 47/10i des LG.
Herrn Dr. Christian Supper Rechtsanwalt Hauptplatz 1 7350 Oberpullendorf GUTACHTEN SCHÄTZUNGEN BEWEISSICHERUNG AUSSCHREIBUNGEN PLANUNGEN BAULEITUNGEN ABRECHNUNGEN Oberwart, 04.04.2011/db SCHÄTZUNGSGUTACHTEN
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
NUTZWERTBERECHNUNG. 1) Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002), BGBl. I, Nr. 70/2002, idf. d. BGBl. I Nr. 124/2006
NUTZWERTBERECHNUNG für die Festsetzung der Nutzwerte gem. 9 Abs. 1 WEG 2002, BGBl. I, Nr. 70/2002 idf. d. BGBl. I Nr. 124/2006 für die Liegenschaft in 2700 Wiener Neustadt, Frohsdorfer Straße 16 KG 23443
Modernes Wohnen in Zentrumsnähe
Modernes Wohnen in Zentrumsnähe Diese Eigentumswohnung befindet sich in einem revitalisierten Altbau unweit der Welser Ringstraße. Die behutsame, durchgreifende Sanierung des Hauses aus dem Jahr 1920 wurde
BMST. ING. GEORG FÜGENSCHUH
BMST. ING. GEORG FÜGENSCHUH Allgem. beeid. und gerichtl. zertifiz. Sachverständiger Tel./Fax 0512/933 832 Mobil 0664/ 26 08 215 g.fuegenschuh@chello.at In der Ulle 4 6080 Innsbruck - Igls An das Bezirksgericht
B E W E R T U N G S G U T A C H T E N
IMMOBILIENTREUHÄNDER Komm. Rat. Ing. Walter Übelacker ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER SV 2276/10 E 33/ 10 z BG Weyer B E W E R T U N G S G U T A C H T E N Auftraggeber
DVO-EWV 409 Archiv. Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV)
Verordnung zur Bewertung von Grundstücken DVO-EWV 409 Archiv Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV) Vom 15. Dezember
Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:
Online-Wertermittlung
Online-Wertermittlung Objekt: Einfamilienhaus in Musterstadt Datum: 03. 12. 2004 Auftrags-Nr.: 041203-OW-301 In der vorliegenden Schätzung ist es nicht möglich, Einflussgrößen wie die sonstige Beschaffenheit,
Lichtdurchflutete Architektenvilla
4600 Wels / Objekt Nr. 160414 Diese einzigartige Villa befindet sich in einer ruhigen und angenehmen Siedlung im Stadtteil Neustadt in unmittelbarer Nähe zum Welser Klinikum. Die Welser Neustadt bietet
A-4020 Linz, Rainers trasse 20 tel.: , fax: off geierlehner. com BEWERTUNGSGUTACHTEN
DR. ANDREAS GEIERLEHNER Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Liegens chaf tsschät zungen Konzessionierter Immobilientreuhänder und Mitglied des Haupt verbandes der Sachverständigen
LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG
LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG durch Raiffeisen-Immobilien Steiermark GmbH im Firmenverbund der Raiffeisen-Landesbank Steiermark Wohntraumcenter Graz - Kaiserfeldgasse 7, 8010 Graz Tel: 0316/8036-2593 Wohntraumcenter
NUTZWERTGUTACHTEN. Adresse: 1230 Wien, Baslergasse 20, Leo Mathauser - Gasse 78-84, Sevcikgasse 1-3. EZ 904 Grundbuch der Kat. Gem.
Wien, am 19.12.2011 NUTZWERTGUTACHTEN Adresse: 1230 Wien, Baslergasse 20, Leo Mathauser - Gasse 78-84, Sevcikgasse 1-3 EZ 904 Grundbuch 01808 der Kat. Gem. Siebenhirten Bauteil: Reihenhäuser Top 1-29,
Rehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt
Dipl.-Ing. Stephan Klein Dipl.-Ing. S. Klein,, Eheleute X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt 66780 Rehlingen - Siersburg Telefon: 06835-93751 Telefax: 06835-93752 Internet: www.buero-klein.de
FACHHOCHSCHULEN ZIELE IMMOBILIE & ENERGIE: WERTVERÄNDERUNG DURCH DEN ENERGIEAUSWEIS? David Koch
>> IMMOBILIE & ENERGIE: WERTVERÄNDERUNG DURCH DEN ENERGIEAUSWEIS? David Koch www.immovalue.org Art: interdisziplinäres Forschungsprojekt Dauer: 2 Jahre Ende: Sommer 2010 2 Hauptziele: Integration von Energieausweis/
Energetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln?
Energetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln? Berlin, 06. Juni 2013 Falk Rüdiger Geschäftsführer der RB IMMO-EXPERTISE GmbH Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC
Kurzfassung des Gutachtens 1510-b45a vom Az. 12 K 166/15
Axel Weih, Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Untere Stadtgasse 20, 90427 Nürnberg, Tel.: 0911/300 08 04, http://www.weih-immobilienbewertung.de
V E R K E H R S W E R T - S C H Ä T Z G U T A C H T E N
Bmstr. Ing. Alfred DANZER, WIEN, RUST Seite: 1 V E R K E H R S W E R T - S C H Ä T Z G U T A C H T E N Objekt 7210 Mattersburg, Arbeitergasse 6 GZ 10-04-05 Konkursverfahren Auftraggeber Konkurs-Zahl: 41
Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG. PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON. 4. Auflage. Stand: März 2015
Stand: März 2015 Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON 4. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 21 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller
Expertise. zum Objekt: Musterstr Musterstadt. Expertise Nr. E 01/ 04. Die Expertise umfasst 7 Seiten
Firmensitz: Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden Tel 0351/ 475 66 20 Fax 0351/ 475 66 29 Internet: info@fartax.de www.fartax.de Expertise zum Objekt: Musterstr.1 44444 Musterstadt Expertise Nr. E 01/ 04 Die
Immobilien-Bewertung
Immobilien-Bewertung I Objekt/Lage: Tag der Begehung: Objektart: 19. Februar 2008, 11:00 Uhr 3,5-Zimmer Eigentumswohnung Anschrift: >>>-Str. 33, 80000 Obersch >>> Wohnlage: Verkehrsverbindung: Durchschnittlich
Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen
Wilfried Mannek Profi-Handbuch Wertermittlung von Immobilien Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen 10.,
Großes, schönes Wohnhaus inkl. Dachgeschosswohnung mit (KFZ)-Werkstatträumlichkeiten an Bestbieter zu verkaufen:
Großes, schönes Wohnhaus inkl. Dachgeschosswohnung mit (KFZ)-Werkstatträumlichkeiten an Bestbieter zu verkaufen: Art: Schönes Eigenheim (Wohnung im Obergeschoss sowie Dachgeschosswohnung, große Pergola
GUTACHTEN ZUR ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES
HERRN MAG. ERNST LENTSCH MASSEVERWALTER MARIA-THERESIEN-STRASSE 5 6020 INNSBRUCK Innsbruck, am 01. Juli 2013 GZ 7 S 27/13z, LG Ibk GUTACHTEN ZUR ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES der 68/3514 Anteile an der
Einfamilien-Wohnhaus
Einfamilien-Wohnhaus Bregenz-Rieden, Wuhrbaumweg 26 Es handelt sich um ein Einfamilien-Wohnhaus in einer ruhigen und schönen Wohnlage vom Stadtteil Bregenz-Rieden. Die Liegenschaft besteht aus zwei bereits
Exposé. Schöne Wohnung mit Balkon in Leipzig. Eigentumswohnung Nr. 12. Huygensstraße Leipzig
Exposé Schöne Wohnung mit Balkon in Leipzig Eigentumswohnung Nr. 12 Huygensstraße 17 04159 Leipzig Grundriss: Bilder: Hauseingang Hofansicht Wohnungsbeschreibung: Lage der Wohnung im Haus / Orientierung:
Menden: Gewerbeimmobilie mit Betriebsleiterwohnung
Menden: Gewerbeimmobilie mit Betriebsleiterwohnung Märkischer Kreis Nordrhein-Westfalen Grundstück ca.: 1.046 m² Nebenkosten: 400 Provisionspflichtig: ja Provision: 3,57% inklusive 19% Mehrwertsteuer Letzte
Einfamilienhaus mit Pool in ruhiger Lage
Allhaming / Objekt Nr. 160449 Einfamilienhaus mit Pool in ruhiger Lage Allhaming liegt im Zentrum Oberösterreichs in der hügeligen Landschaft zwischen dem Traun- und Kremstal. Allhaming hat es verstanden,
Standorte: 2070 Retz, Kirchenstraße Wien, Josefstädter Straße 91 IMMOPLEX. Ihr regionaler Immobilien-Makler
Standorte: 2070 Retz, Kirchenstraße 4 1080 Wien, Josefstädter Straße 91 IMMOPLEX Ihr regionaler Immobilien-Makler 2070 Retz, Kirchenstraße 4 1080 Wien, Josefstädter Straße 91 GF Martin Hauer Unser Angebot
Zweifamilienhaus mit Gewölbekeller, zwei Terrassen und zwei Garagen in Uhlstädt (OT Kirchhasel)
Zweifamilienhaus mit Gewölbekeller, zwei Terrassen und zwei Garagen in Uhlstädt (OT Kirchhasel) I-10950 FIBAV Immobilien GmbH Steinweg 5 07743 Jena Ihr Ansprechpartner: Herr Hans Kehr Immobilienverkäufer
Mag. Robert K. BARISITZ
Mag. Robert K. BARISITZ Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte), Einfamilienhäuser,
Wohnhaus (Architektenhaus) Rosengasse 200
Familie Dr. Thomas und Franziska EHRLICH Rosengasse 200 8042 Puntigam Ehrlich Immobilien Thomas Ehrlich Ehrlichstraße 1 8020 Graz Tel.: +43 (0) 123 345 678 9 Email.: office@ehrlich-immobilien.at Web.:
Mag. Karl-Heinz Dutzler. BG STEYR 8 E 1606/11f-4 SV Liegenschaftsbewertung
1 Allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Beim LG Steyr eingetrage n in der Fachgrup pe 94, Imm obilien für die Fachgebiete 94, 94.15, 94.17, 94.65, 94,70 A-4400
Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie
Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie Sehr geehrte Verkäufer, die Ermittlung des Angebotspreises ist die wichtigste Aufgabe beim Verkauf der eigenen Immobilie. Oftmals lassen sich Privatpersonen von selbsternannten
Großzügig und modern - Erstbezug in Zentrumsnähe
Großzügig und modern - Erstbezug in Zentrumsnähe Diese Eigentumswohnung befindet sich in einem revitalisierten Altbau unweit der Welser Ringstraße. Die behutsame, durchgreifende Sanierung des Hauses aus
Ertragshaus am Stadtplatz - voll vermietet
4690 Schwanenstadt / Objekt Nr.: 160515 Ertragshaus am Stadtplatz - voll vermietet Schwanenstadt ist eine Gemeinde mit sehr guter Infrastruktur: Geschäfte, Dienstleister, Ärzte, Apotheken, Gewerbe und
Erstbezug - Dachgeschoss-Maisonette in top Lage
2500 Baden - Top 3/6 Erstbezug - Dachgeschoss-Maisonette in top Lage Seite 1 von 9 Baden, die bekannte Biedermeierstadt mit einzigartigem Flair, im südlichen Niederösterreich gelegen, bietet Ihren Bewohnern
EXPOSÉ. 6 Zimmer, 3 Nebenräume, 1 Balkon, 1 Terrasse Dachbodenausbau für 4 weitere Zimmer möglich. können von der Gemeinde Schruns gemietet werden
EXPOSÉ SCHRUNS WOHNHAUS (Angebot freibleibend) Objekt 6 Zimmer, 3 Nebenräume, 1 Balkon, 1 Terrasse Dachbodenausbau für 4 weitere Zimmer möglich Adresse 6780 Schruns, Silbertalstrasse 24 EZ 895 GB 90104