Version Relevante Systemänderungen und - erweiterungen für edlohn-anwender/innen

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1 Version Relevante Systemänderungen und - erweiterungen für edlohn-anwender/innen

2 Inhaltsverzeichnis Version Freischaltung der Januarabrechnung Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ab Änderung Vorerkrankungszeiten (EEL) anfordern Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3- Monatsdurchschnitt Anpassung Formulare KUG Neuer Filter bei den Kontenzuordnungen eurodata Seite 2 von 2

3 1 Freischaltung der Januarabrechnung Mit der Versionsauslieferung 9.0 am kann der Januar 2015 abgerechnet werden. Alle Berechnungsparameter ab wurden angepasst. 2 Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung 2015 Die Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung wurden nach den Richtlinien für das Jahr 2015 angepasst. Wichtigste Änderung: Der 41 a Abs. 2 EStG schreibt ab dem Jahr 2015 vor: Anmeldezeitraum ist das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer des Vorjahr nicht mehr als betragen hat. Anmeldezeitraum ist das Vierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer des Vorjahr nicht mehr als 4.000, aber mehr als betragen hat. Anmeldezeitraum ist der Monat, wenn die abzuführende Lohnsteuer des Vorjahr mehr als betragen hat. eurodata Seite 1 von 18

4 3 Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ab Beitragssätze ab bis Krankenversicherung Allgemein Ermäßigt 14,6 % 15,5 % 14,0 % 14,9 % Pflegeversicherung 2,35 % 2,05 % Zuschlag für Kinderlose 0,25 % 0,25 % Rentenversicherung allgemein 18,7 % 18,9 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % 3,0 % Insolvenzgeldumlage 0,15% 0,15% Die Krankenkassen können per Satzung einen individuellen Beitragssatz für einkommensabhängige Arbeitnehmer-Zusatzbeiträge festlegen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung setzt sich der Krankenkassenbeitrag ab Januar 2015 wie folgt zusammen: 7,3 % Arbeitnehmerbeitrag + 7,3 % Arbeitgeberbeitrag + Kassenindividueller einkommensabhängiger Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag = Individueller Beitragssatz 2015 eurodata Seite 2 von 18

5 Besonderheiten Zusatzbeitrag: Arbeitgeber bzw. Zahlstellen für Versorgungsbezüge sind verpflichtet, die arbeitnehmerbezogenen Zusatzbeiträge zusammen mit der Lohnabrechnung zu berechnen und einzubehalten. Die Zusatzbeiträge gelten für Versorgungsbezüge mit zweimonatigem Zeitversatz. Für landwirtschaftliche Krankenkassen wird kein individueller Zusatzbeitrag erhoben. Ausnahme: Bei Versorgungsbezugsempfängern, die bei einer landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind, gilt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (2015: 0,9%) ohne zweimonatigen Zeitversatz. Für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die SV-Beiträge alleine trägt, ist anstatt des individuellen Zusatzbeitrages der durchschnittliche Zusatzbeitrag laut Schätzerkreis zu verwenden (2015: 0,9%). Es handelt sich dabei um folgende Personengruppen: 107-Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen, wenn das tatsächliche laufende Arbeitsentgelt den maßgeblichen Mindestbetrag (2014: 553 mtl) nicht übersteigt 111-Personen in berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation 121-Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt Besonderheit: Wird die Geringverdienergrenze nur durch eine Sonderzahlung überschritten, fällt auch für den übersteigenden Anteil der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz an, der vom Arbeitnehmer getragen wird. 123-Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten 122-Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung 127-Behinderte Menschen, die in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind 144-Auszubildende in der Seefahrt, mit Arbeitsentgelt bis zur Geringverdienergrenze Ändert sich bei einer Krankenkasse der kassenabhängige Zusatzbeitrag unterjährig, darf für die betroffenen Arbeitnehmer kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden. Die unterjährige Änderung des Zusatzbeitrages gilt als Ausnahmetatbestand. eurodata Seite 3 von 18

6 Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, müssen ihre Mitglieder spätestens im Monat vor der Erhebung des Zusatzbeitrages schriftlich darüber informieren. Für das Mitglied besteht in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht. Die Zusatzbeiträge werden, wie alle anderen SV-Beiträge, über den Beitragsnachweis abgeführt und in neuen Zeilen dokumentiert. eurodata Seite 4 von 18

7 4 Änderung Vorerkrankungszeiten (EEL) anfordern Wird ein Arbeitnehmer krank, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Aber: Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind 2 Zeiträume zu beachten: der 12-Monats- Zeitraum und der 6-Monats-Zeitraum. Diese zwei Zeiträume sind wichtig, weil innerhalb von 12 Monaten wegen derselben Krankheit grundsätzlich nur ein Anspruch auf insgesamt 6 Wochen Entgeltfortzahlung besteht. Das bedeutet, dass alle Arbeitsunfähigkeiten im letzten Jahr zusammenzurechnen sind, allerdings nur, soweit sie auf derselben Krankheit beruhen. War der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit jedoch mindestens 6 Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig, so hat er Anspruch auf eine weitere 6-wöchige Entgeltfortzahlung. In edlohn hat sich das Anfordern von Vorerkrankungszeiten aufgrund der neuen Datensatzversion (07) für das EEL-Verfahren geringfügig verändert. Sie erfassen wie gewohnt die Fehlzeiten beim Arbeitnehmer: eurodata Seite 5 von 18

8 Klicken Sie auf Dienste AAG / EEL > Vorerkrankungszeiten (EEL) anfordern Es wird ein Assistent geöffnet, der Sie durch die notwendigen Schritte führt. eurodata Seite 6 von 18

9 Hier sind nun sowohl der Anforderungsgrund, sowie die Fehlzeiten auszuwählen, für die eine Anfrage bei der Krankenkasse gestartet werden soll. eurodata Seite 7 von 18

10 Meldet die Krankenkasse die anrechenbaren Kranktage elektronisch zurück, erhalten Sie in edlohn automatisch eine Systemnachricht, in der Sie alle Informationen der Rückmeldungen nachlesen können. Die Details der Rückmeldung können Sie in der Fehlzeit direkt ansehen. eurodata Seite 8 von 18

11 5 Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt Das Urlaubsentgelt ist die Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) während des Urlaubs. Darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch. Das Urlaubsentgelt wird als laufender Arbeitslohn behandelt. Es gibt also keine Besonderheiten bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Zum Urlaubsentgelt enthält der 11 Bundesurlaubsgesetz folgendes: (1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten. Damit ergibt sich folgende Aufteilung: Arbeitsverdienst im Sinne des 11 Bundesurlaubsgesetz aus der Durchschnittsberechnung herausfallende Lohnbestandteile Grundlohn bei Azubis die Ausbildungsvergütung alle gezahlten Erschwernisund Leistungszuschläge Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Provisionen Sachbezüge Der für Überstunden gezahlte Arbeitslohn (Grundlohn und Überstundenzuschlag) Möglicherweise gezahlte einmalige Zuwendungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Jubiläumszuwendungen,...) Reisekostenersatz eurodata Seite 9 von 18

12 Nimmt nun ein Arbeitnehmer Urlaub und erhält einen Arbeitsverdienst im Sinne des 11 BUrlG, so kann die Berechnung des 3-Monats-Durchschnittes nun auf einfache Weise durch edlohn durchgeführt werden. Grundvoraussetzung hierfür ist die einmalige Zuordnung der entsprechenden Lohnarten unter Abrechnung > Einstellungen > Zuschläge Urlaubsentgelt (3M/Durchschn.) eurodata Seite 10 von 18

13 Nach der Zuordnung aller relevanten Lohnarten kann man sich nun beim Arbeitnehmer unter Lohnartengruppen > Lfd. Bezug > Lohnfortzahlung Urlaub nach 3-Monats-Durchschnitt nach Tagendie Berechnung anschauen. Zuschlag Urlaubsentgelt (3M/Durchschn) berechnen: Hier stellen Sie ein, ob für die genommenen Urlaubstage ein Zuschlag nach einem 3 Monatsdurchschnitt berechnet werden soll. Die Voraussetzung für die Berechnung ist eine entsprechende Lohnartenzuordnung unter den Einstellungen > Zuschläge Urlaubsentgelt (3M/Durchschn.). Url-genommen im Abr-Monat: Im aktuellen Abrechnungsmonat genommene Urlaubstage des Arbeitnehmers. eurodata Seite 11 von 18

14 Zuschlag Urlaubsentgelt aktueller Monat: Hier wird die Summe der Lohnarten, für die eine entsprechende Zuordnung unter den Einstellungen > Zuschläge Urlaubsentgelt (3M/Durchschn.) vorgenommen wurde, angezeigt. Summe Zuschläge Urlaubsentgelt der drei Vormonate: Hier wird die Summe der Lohnarten der letzten drei Vormonate, für die eine entsprechende Zuordnung unter den Einstellungen > Zuschläge Urlaubsentgelt (3M/Durchschn.) vorgenommen wurde, angezeigt. Faktor (3M/Durchschn.) berechnet: Der Faktor ergibt sich aus den 13 Wochen x 5 Arbeitstage = 65 Tage Faktor (3M/Durchschn.) manuell: Der berechnete Faktor muss bei Teilzeitkräften entsprechend angepasst werden. Beispiel: 4 Tage-Woche 13 Wochen x 4 Arbeitstage = 52 Tage Tageswert (3M/Durchschn.): Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Summe Zuschläge Urlaubsentgelt der drei Vormonate : Faktor = Tageswert Dieser Tageswert wird dann mit den genommenen Urlaubstagen multipliziert und mit der Lohnart Zuschlag Urlaubsentgelt 3 Mon ausgezahlt. Zuschlag Urlaubsentgelt 3 Mon: Die Berechnung erfolgt nach der Formel: eurodata Seite 12 von 18

15 Summe Zuschläge Urlaubsentgelt der drei Vormonate : Faktor = Tageswert x genommene Urlaubstage Die Lohnart wird als laufender Bezug auf der Abrechnung ausgewiesen. Falls Sie in den Merkmalen unter Manuelle Erfassung der Zuschläge für Vormonate Werte erfasst haben, werden diese vorrangig vor den berechneten Werten behandelt. Diese Zeilen können Sie auch nutzen, wenn Sie z.b. erst im Januar mit der Durchschnittsberechnung beginnen und trotzdem die Vormonate berücksichtigen möchten. Letzter Monat: Hier tragen Sie die Summe aller Zuschläge ein, die im Vormonat abgerechnet wurden und die für den 3-Monats-Durchschnitt berücksichtigt werden sollen. Vorletzter Monat: Hier tragen Sie die Summe aller Zuschläge ein, die im vorletzten Monat abgerechnet wurden. Drittletzter Monat: Hier tragen Sie die Summe aller Zuschläge ein, die im drittletzten Monat abgerechnet wurden. eurodata Seite 13 von 18

16 Beispiel zur Durchschnittsberechnung: Die Durchschnittsberechnung wird zum Januar 2015 eingerichtet, soll allerdings auch noch die Werte der Zuschläge aus Oktober, November und Dezember berücksichtigen. Diese betragen aufgrund von Nachtarbeit für Dez 40, für Nov 70 und für Okt 30. Der Arbeitnehmer nimmt im Januar Urlaub in Höhe von 10 Tagen und hat ebenfalls 10 Stunden Nachtarbeit geleistet, für die er einen Zuschlag in Höhe von 25% stsv-frei erhält. Die Zuordnung unter Lohnartengruppen > Lohnfortzahlung Urlaub nach 3-Monats- Durchschnitt nach Tagen für die Lohnart Nacht-Zuschlag 25% stsv-frei hat stattgefunden. Die Nachstunden für Januar, die Urlaubstage, ebenso die Vorträge für Okt bis Dez 14 sind erfasst. Zuschlag Urlaubsentgelt aktueller Monat: 10 Std x 12 /Std x 25 % = 30 Summe Zuschläge Urlaubsentgelt der drei Vormonate: 40 (für Dez) + 70 (für Nov) + 30 (für Okt) = 140 eurodata Seite 14 von 18

17 Faktor (3M/Durchschn.) berechnet: Immer 65 Tage Bei Teilzeit mit weniger als 5 Tage /Woche manuelles Erfassen unter Faktor (3M/Durchschn.) - manuell Tageswert: 140 (Summe Zuschläge Urlaubsentgelt der drei Vormonate) : 65 = 2,15 Zuschlag Urlaubsentgelt 3 Mon: 2,15 x 10 Urlaubstage = 21,50 eurodata Seite 15 von 18

18 6 Anpassung Formulare KUG Die ab gültigen Vordrucke für Kurzarbeitergeld 107, 108, 207, 208, 307 und 308 sind entsprechend in der Anwendung angepasst worden. siehe auch: KUG-Formulare eurodata Seite 16 von 18

19 7 Neuer Filter bei den Kontenzuordnungen Unter Dienste > Rechnungswesen > Konten/Kostenstellen zuordnen können Sie sich nun nur die Lohnarten anzeigen lassen, die auch verwendet werden. Dies erleichtert das Überprüfen oder Ändern des jeweiligen Kontos. eurodata Seite 17 von 18

20 2015 by eurodata AG Großblittersdorfer Str , D Saarbrücken Telefon Telefax Internet: info@eurodata.de Version: 9.0 Stand: 01/2015 Dieses Handbuch wurde von eurodata mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit erstellt. eurodata übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Angaben im Handbuch. Weiterhin übernimmt eurodata keine Haftung gegenüber den Benutzern des Handbuchs oder gegenüber Dritten, die über dieses Handbuch oder Teile davon Kenntnis erhalten. Insbesondere können von dritten Parteien gegenüber eurodata keine Verpflichtungen abgeleitet werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und soweit es sich um Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. eurodata Seite 18 von 18

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