Personal- verrechnungs- Akademie
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- Nora Breiner
- vor 7 Jahren
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1 Personal- verrechnungs- Akademie Umfassendes Basiswissen In nur 16 Tagen zum geprüften Personalverrechner RR ADir. Hofbauer StB Ing. Mag. Patka T. Dangl R. Gruber G. Kaspar Mag. Kraft M. Hörzi Lohnsteuer- Experte Steuer-Experte Geprüfte Personalverrechnerin BOS GmbH OÖ. Gebiets- krankenkasse Steuer & Service Gm mbh Selbstständiger Bilanzbuchhalter 04. Juli 20. August 2016, Wien 03. Oktober 18. November 2016, Wien 27. Februar 28. April 2017, Wien Von den Besten lernen.
2 Umfassendes Basiswissen Die Personalverrechnungs-Akademie Die Ausbildung bietet in kompakter und praxisbezogener Form das gesamte Basiswissen, welches Sie als PersonalverrechnerIn benötigen egal, ob Sie in der Personalverrechnung eingesetzt werden sollen, bereits dort tätig sind, wieder einsteigen oder in diesem Bereich selbstständig tätig werden wollen. Nutzen Sie die Vorteile der Effi zienz in nur 16 Tagen, innerhalb von 6 Wochen, zum geprüften Personalverrechner das Expertenwissen unserer Referenten und die Möglichkeit der praktischen Umsetzung sowie die Anwendung des Erlernten in Form von Beispielen inkl. der Steuerreform Investieren Sie zweimal eine Woche Ihrer Zeit und Sie sind sofort nach Abschluss in der Personalverrechnung einsetzbar! Prüfung & Zertifikat Sie schließen (auf freiwilliger Basis) die Akademie mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab und erhalten ein von der Wirtschaft anerkanntes ARS-Akademie-Zertifi kat! Streben Sie eine Zulassung zum/zur Selbstständigen Personalverrechner/in an, können Sie eine ex ante von der Bilanzbuchhaltungsbehörde der Wirtschaftskammer akkreditierte Prüfung ablegen und die öffentliche Bestellung zum/zur Selbstständigen Personalverrechner/in beantragen. Sie haben die Möglichkeit, die dafür notwendigen Kenntnisse zu den Themenbereichen Informationstechnologien, Berufsrecht und Buchhaltung gesondert als Seminar zu buchen oder sich diese eigenständig anzueignen. Das sagen TeilnehmerInnen : Kompakte & inhaltlich umfassende Behandlung der Themen : Praxisbezogen, wird super erklärt, Vortragende gehen auf Fragen ein : Organisation und Durchführung des ganzen Kurses war optimal, sehr gute Verpfl egung, tolle Küche : Sehr tolle Vortragende! Viel Praxiserfahrung! Super Betreuung! : Habe in kürzester Zeit unheimlich viel dazugelernt Teilnehmerkreis Personen aus Unternehmen, die in der Lohnverrechnung tätig sind bzw. eingesetzt werden sollen MitarbeiterInnen von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien PersonalverrechnerInnen (lt. BibuG), die ihr Know-how aktualisieren möchten BilanzbuchhalterInnen sowie BuchhalterInnen (lt. BibuG), die sich schon länger nicht mit Personalverrechnung beschäftigt haben WiedereinsteigerInnen und alle, die rasch ein umfassendes PV-Wissen erwerben möchten 2
3 Programm Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht RR ADir. Hofbauer, StB Ing. Mag. Patka, T. Dangl, R. Gruber, G. Kaspar, Mag. Kraft, M. Hörzi» Die Begründung von Dienstverhältnissen Korrekte Anmeldung bei der GKK Pfl ichten des Dienstgebers bei Eintritten» Dauer der Dienstverhältnisse Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse Probedienstverhältnisse Juli Juli 2016, Wien Oktober Oktober 2016, Wien 27. Februar 04. März März 2017, Wien Uhr» Senkung bzw. Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge Im Niedriglohnbereich bzw. für ältere ArbeitnehmerInnen Entfall sonstiger Lohnabgaben für ältere ArbeitnehmerInnen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Unfallversicherungsbeitrag,...» Das Wichtigste zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz» Arbeitszeit / Überstunden Wann liegen Überstunden aus arbeitsrechtlicher Sicht überhaupt vor? Gilt jegliches Überschreiten der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit pro Woche bereits als Überstunde? Können bei Teilzeitbeschäftigten trotz Nicht-Überschreitung der wöchentlichen Normalarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten Überstunden vorliegen? Gibt es Höchstgrenzen für die Leistung von Überstunden und können diese gegebenenfalls legal ausgedehnt werden? Wie sind Überstundenentgelte abgabenrechtlich zu behandeln? Gibt es hier Unterschiede bezüglich des Zeitpunkts der Leistung von Überstunden? Sind Mehrarbeitszuschläge abgabenrechtlich zu unterscheiden je nachdem, ob es sich um kollektivvertragliche Mehrarbeit oder Teilzeitmehrarbeit handelt?» SEG-Zulagen (Schmutz-, Erschwernis- & Gefahrenzulagen) SFN-Zuschläge (Sonntags-, Feiertags- & Nachtzuschläge) Abgabenrechtliche Behandlung (inkl. Neuregelung i.z.m. dem erhöhten Freibetrag bei überwiegender Nachtarbeit)» Abrechnung von Lehrlingen Förderungen Ausbildungsübertritt Keine Krankenversicherung in den ersten 2 Jahren» Abrechnung von Sonderzahlungen (Urlaubs- & Weihnachtsgeld, einmalige Prämien, Jubiläumsgelder, Diensterfi ndungen) Arbeitsrechtliche Ansprüche Wofür benötigt man das Jahressechstel (Jahreszwölftel)? Wie wird das Jahressechstel (Jahreszwölftel) berechnet? Wie optimiere ich das Jahressechstel? Auswirkung der Solidaritätsabgabe bei Sonderzahlungen Wann können Sonderzahlungen rückgefordert werden? 3
4 » Abrechnung von Sachbezügen Was versteht man unter Sachbezügen und wo sind sie lohnsteuerlich geregelt? Wie wirken sich Kostenbeiträge von Arbeitnehmern bei Sachbezügen aus? Wissenswertes zu den einzelnen Sachbezügen, und zwar insbesondere zu Freie Station, Wohnraum, Pkw, Darlehen, Essensmarken, Handy, kostenloses Parken u. a. Wann werden Vorschüsse oder Darlehen, die der Arbeitgeber gewährt, zum Sachbezug? SV-rechtliche Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit Sachbezügen» Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Welcher Entgeltfortzahlungsanspruch besteht bei Krankheit bzw. Arbeitsunfall für Arbeiter, Angestellte & Lehrlinge? Welche Melde- und Nachweispfl ichten haben ArbeitnehmerInnen? Berechnung des zustehenden Krankenentgeltes und abgabenrechtliche Behandlung Ausstellung der Arbeits- und Entgeltbestätigung Wie hoch ist das Krankengeld von der Gebietskrankenkasse?» Entgeltfortzahlung im Urlaub Urlaubsansprüche der MitarbeiterInnen Welche Vordienstzeiten müssen angerechnet werden? Wie ist der Urlaub zu vereinbaren? In welcher Form sind Urlaubsaufzeichnungen zu führen? Berechnung des zustehenden Urlaubsentgeltes und abgabenrechtliche Behandlung Was versteht man unter einem unbezahlten Urlaub und wie ist er abgabenrechtlich zu behandeln?» Entgeltfortzahlung für den Feiertag / während Pfl egefreistellung Erweiterung der Pfl egefreistellung sowie Neuschaffung einer Begleitungsfreistellung» Beendigung von Dienstverhältnissen Welche Entgeltansprüche gebühren nach den einzelnen Beendigungsarten? Meldepfl ichten des Dienstgebers mit der Beendigung von Dienstverhältnissen Was geschieht mit einem Resturlaub anlässlich eines Austrittes und wie ist die dafür gebührende Entlohnung abgabenrechtlich zu behandeln? Was muss bei einer einvernehmlichen Aufl ösung beachtet werden? Wann erhält man eine Abfertigung nach dem alten Recht und wie ist sie abgabenrechtlich abzurechnen? Welche Rolle spielt ein Betriebsrat bei einer Kündigung bzw. einer Entlassung? Was ist eine Kündigungsentschädigung und wie ist sie abgabenrechtlich abzurechnen? Was versteht man unter einer freiwilligen Abfertigung und wie ist sie abgabenrechtlich abzurechnen? Welche Ansprüche müssen im Todesfall aus dem Arbeitsverhältnis abgewickelt werden? Die neue Aufl ösungsabgabe: Was ist das & unter welchen Voraussetzungen ist diese vom Arbeitgeber zu entrichten?» Abfertigung ALT und NEU Für welche Dienstverhältnisse gilt die Abfertigung ALT bzw. NEU? Welche Basis ist für die Abfertigung ALT zu berücksichtigen, wenn ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit (oder umgekehrt) bzw. vom Arbeiter- ins Angestellten-Dienstverhältnis erfolgt? Welche Pfl ichten treffen auf den Dienstgeber im Zusammenhang mit der Abfertigung NEU anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses?» Besonders geschützte Dienstnehmer u. a. Behinderte, Präsenz- und Zivildiener / werdende Mütter, Mütter & Väter in Karenz Elternteilzeit Sonderfälle der Elternteilzeit Neue Kündigungsbestimmungen bei Behinderten Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen» Teilzeitbeschäftigte u. a. Altersteilzeit, geringfügig Beschäftigte 4
5 » Lohnpfändung Was ist alles zu beachten, wenn eine Lohnpfändung einlangt? Warum ist die korrekte und zeitgerechte Abgabe der Drittschuldnererklärung so wichtig? Wie hat die Berechnung des Existenzminimums zu erfolgen? Wie ist bei Zusammentreffen von Unterhaltspfändungen und gewöhnlichen Pfändungen vorzugehen? Wie sind Sachbezüge, Vorschüsse und Nachzahlungen pfändungsrechtlich zu behandeln? Was passiert mit Pfändungen bei Dienstverhältnis-Ende? Wie ist mit Verpfändungen (Bank-Rangvormerkungen) umzugehen? Welche Haftungsrisiken können Fehler bei der Lohnpfändung auslösen?» Freie Dienstverträge Werkverträge Abgrenzungsproblematik und Konsequenzen für Dienst- bzw. Auftraggeber» Gebrochene Abrechnungsperiode im Zusammenhang mit Ein- & Austritten» Reisekosten Arbeitsrechtlicher Anspruch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift Abgabenrechtliche Begünstigungen bei Zahlung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift Abgabenrechtliche Behandlung bei freiwilligen Leistungen» Außerbetriebliche Abrechnung Abfuhr der Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten Rückverrechnung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers Auswirkung des NEUFÖG auf die außerbetriebl. Abrechnung Besonderheiten im Bereich DB, DZ & Kommunalsteuer» Das Wichtigste zu Pendlerpauschale, Jobticket und Pendlerverordnung Jeder Themenschwerpunkt wird Ihnen auch anhand praktischer Beispiele nähergebracht! Zusätzlich beinhaltet die Akademie zwei ganze Praxistage (Übungstermine), an denen ausschließlich Beispiele gerechnet werden. Von den Besten lernen. mit unseren Experten aus Praxis, Finanz und SV RR ADir. Josef Hofbauer Bis einschließlich 2011 Mitarbeiter des bundesweiten Fachbereichs der Finanzverwaltung; Vortragender am Bildungszentrum der österreichischen Finanzverwaltung sowie auf dem Gebiet der Lohnverrechnung bei öffentlichen und privaten Veranstaltern; Fachbuchautor. Gottfried Kaspar Oberösterreichische Gebietskrankenkasse Linz; Leiter der Abteilung Versicherungsrecht; umfangreiche Kenntnisse im gesamten Bereich der Sozialversicherung; Fachbuchautor. StB Ing. Mag. Ernst Patka Steuerberater; eingetragener Wirtschaftsmediator; Chefredakteur der PV für die Praxis (LexisNexis ARD Orac); Vortragender nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ); GPLA-Erfolgs-Coach; Payroll Check- & Personalrechtsexperte. Tina Dangl Angehende Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, Personalrechtsexpertin und Kanzleileiterin der auf Inhouse-Schulungen, Wissensvermittlung und Beratungen spezialisierten Kanzlei Ing. Mag. Ernst Patka; Steuerberater-Berufsanwärterin, Redakteurin der PV für die Praxis (Verlag LexisNexis) und Vortragende nach der U.N.I.-Methode (unterhaltsam, nachhaltig, informativ). Renate Gruber Personalverrechnungsleiterin der Steuerberatungskanzlei BOS Bilanz-, Organisationsund Steuerservice GmbH; Selbständige Bilanzbuchhalterin; FH-Lektorin; Autorin von Fachartikeln. Mag. Rainer Kraft Konsulent der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH; mehrjährige Tätigkeit als Berater für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht; seit 2003 selbstständige Tätigkeit als Redakteur für den Bereich Personalverrechnung und Arbeitsrecht; Mitgründer der Zeitschrift für Personalverrechnung PV-Praxis ; Fachbuchautor. (Foto: Stefan Häusler) Manfred Hörzi Selbstständiger Bilanzbuchhalter sowie Berater im Bereich Personalverrechnung und EDV-Entwicklung (Personalsoftware); Profi im Bereich Personalwesen v. a. in den Bereichen Arbeits-, Sozialversichungs- und Steuerrecht; Fachautor und Trainer. 5
6 Umfassendes Basiswissen im Überblick Personalverrechnungs-Akademie Kurswochen Übungstermine Uhrzeit Prüfungen Investition exkl. USt. Sommer 2016, Wien , Herbst 2016, Wien , Frühjahr 2017, Wien , Wir empfehlen, die Tage zwischen der 2. Kurswoche und dem Übungstermin als Lernferien einzuplanen. Für den/die Selbstständige PersonalverrechnerIn zusätzlich buchbar (nicht im Gesamtpreis inkludiert) Informationstechnologien im RW , Berufsrecht (Bilanz-)Buchhaltungsberufe , Grundlagen Buchhaltung , ARS ist ÖCERT-Qualitätsanbieter! DVR Nr.: Gleich anmelden! per offi ce@ars.at oder TEILNEHMER/IN KonzipientIn BerufsanwärterIn Name / Vorname / Titel Aufgabenbereich / Abteilung / Tel. / Mobil 2. TEILNEHMER/IN KonzipientIn BerufsanwärterIn Name / Vorname / Titel Aufgabenbereich / Abteilung / Tel. / Mobil FIRMA Branche/ Firma für Rechnungsversand Adresse Tel./Fax Datum Unterschrift Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch ge speichert werden und ich per über weitere Veranstaltungen informiert werde. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Veranstaltungsort Wien ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2 4, 1010 Wien Ihre Investition/Ermäßigungen Gesamt: 2.240, exkl. USt. (14 Seminartage + schriftliche & mündliche Prüfung) 30 % (per TN) ab 10 TeilnehmerInnen eines Unternehmens 10 % (per TN) ab 3 TeilnehmerInnen eines Unternehmens 20 %* für RA-KonzipientInnen, WT-Berufsanw., NO-KandidatInnen *Ermäßigung nur gegen Vorlage von Legitimation/Bescheid. Ermäßigungen, Rabatte, Frühbucherbonus etc. sind nicht addierbar! Gebühren verstehen sich inkl. Seminarunterlagen, Übungstermine, Prüfungen und ARS- Akademie-Zertifi kat. An jedem Seminartag Begrüßungs kaffee, Erfrischungs getränke, Mittagessen. Exkl. 20 % USt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung die Teilnahmegebühr bis zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per versendet. Seminarunterlagen können nicht retourniert werden! Wir haben Verständnis, wenn sich Ihre Pläne ändern. Storno: Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminar betrages, bei Stornierungen oder Nicht erscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr 40,. Bei einer Um buchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig. Zusätzlich wird eine Gebühr von 20, exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15 % Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegengenommen werden! Selbst ver ständlich können Sie jedoch gerne eine Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. ARS-Team Inhalt / Konzeption: Stefanie Gruber, BA Projektorganisation: : Nina Pototschnigg office@ars.at
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