Sehr geehrte Damen und Herren,
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- Anneliese Kalb
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1 Deutscher Städtetag Postfach Köln Generaldirektion Regionalpolitik Rue de la Loi 200/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel Per Marienburg Lindenallee Köln /sei/ak Telefon Durchwahl Telefax Bearbeitet von Barbara Meißner Aktenzeichen E Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen hier: Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städtetag begrüßt die Absicht der EU-Kommission, die städtische Dimension in der Strukturförderung nachhaltig zu stärken. Dieses ist umso wichtiger, als die Gemeinschaftsinitiative URBAN entfällt. Wir unterstützen deshalb grundsätzlich die in dem Dokument vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese sind geeignet, ihren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen zu leisten. Insofern bildet das Arbeitsdokument das gesamte Spektrum der städtischen Handlungsfelder, die es zu fördern gilt, ab. Da es sich als Beitrag zur Debatte über nachhaltige Stadtentwicklung versteht, ist es richtig und konsequent, deren Wachstum und beschäftigungsorientierte Zielsetzung auch um die Aspekte der Umweltqualität, der Bildung oder der Kultur zu ergänzen. Die Berücksichtigung der städtischen Belange in der Strukturpolitik ist umso wichtiger, als sie der Bedeutung der Städte für Wachstum und Beschäftigung gerecht Leider ist dieser Aspekt insbesondere auch von den Mitgliedstaaten der europäischen Union in weiten Teilen erheblich vernachlässigt worden. Dieser Entwicklung soll nunmehr durch das vorgelegte Arbeitsdokument und die Erweiterung der strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik entgegengesteuert I. Allgemeines 1. Um sicherzustellen, dass die Vorschläge auch in die Programmplanung der nächsten Förderperiode aufgenommen werden, ist es u. E. zwingend erforderlich, den Gedanken der integrierten Stadtentwicklung als vierten Förderschwerpunkt in die strategischen Leitlinien für die künftige Kohäsionspolitik aufzunehmen. Dieses auch vor dem Hintergrund des erwähnten Wegfalls der Gemeinschaftsinitiative URBAN, so dass damit ein Ausgleich geschaffen werden kann. Das vorgelegte Arbeitsdokument soll von den Mitgliedstaaten zusammen mit den jeweiligen Partnern insbesondere den örtlichen Behörden bei der Vorbereitung der nächsten Runde der Programme als Grundlage verwendet Straße des 17. Juni 112, D Berlin; Postfach , D Berlin Telefon Telefax Avenue des Nerviens 9 31, B-1040 Bruxelles Telefon Telefax Lindenallee 13 17, D Köln ; Postfach , D Köln Telefon Telefax Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto (BLZ ) Internet:
2 - 2 - Wir legen allerdings Wert auf die Feststellung, dass sich durch die Aufnahme der städtischen Dimension als vierten Förderschwerpunkt in die strategischen Leitlinien für die künftige Kohäsionspolitik keine neuen Zuständigkeiten der EU, z.b. im Bereich der städtischen Verkehrsplanung (inkl. ÖPNV) ableiten lassen bzw. solche dadurch begründet 2. Auch die verstärkte Ausrichtung auf die sog. Lissabon-Ziele wird von uns unterstützt. Allerdings darf die Verbindung zu den drei anderen geplanten Förderschwerpunkten der Strukturförderung nicht außer Acht gelassen Insbesondere vor dem Hintergrund, dass 75% der Mittel für die Umsetzung der Lissabon-Maßnahmen und nur 25 % der Mittel für die integrierte Stadtentwicklung zur Verfügung stehen Diese Mittelverteilung ist deshalb kaum in der Lage, aktive Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit der Städte beizusteuern. Gleichwohl ist Art. 158 EG-Vertrag zu beachten, der einen Ausgleich der regionalen Ungleichgewichte der Gemeinschaft vorsieht, dessen Ziel die Strukturfonds dienen. Aus diesem Grund ist dafür Sorge zu tragen, dass die gewünschte Förderung und Auswahl der Wachstumsregionen unter strategischen Gesichtspunkten ausgewogen erfolgt. Im Übrigen schlagen wir zu den Aktionsleitlinien der einzelnen Kapitel die folgenden Änderungen und Ergänzungen vor: II. Zu den Vorschlägen im Einzelnen Der Gedanke der städtischen Maintenance fehlt in den Aktionsleitlinien völlig und sollte ergänzt Vielmehr wird die Rolle der Infrastruktur in ihrer Bedeutung und ihrem Zustand völlig überschätzt. Im Arbeitsdokument wird das Bestehen einer allenfalls sanierungsbedürftigen Infrastruktur vorausgesetzt. Davon kann allerdings nicht grundsätzlich mehr ausgegangen Vielmehr stellt die Beseitigung der erheblichen Schäden an der Infrastruktur nunmehr einen großen Teil der Probleme in den Städten dar. Deshalb sollte ein zusätzliches Kapitel in das Arbeitsdokument aufgenommen werden, welches sich mit dem Komplex Städtische Maintenance befasst. 1. Zu Kapitel 3.1 Erreichbarkeit und Mobilität Der Aspekt der Verkehrsvermeidung fehlt ebenso. Gerade innerhalb der Städte kann durch eine enge Verknüpfung zwischen Stadtplanung und Verkehrsplanung versucht werden, die Verkehrsnachfrage der Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Kfz zu reduzieren ( Stadt der kurzen Wege ). Ähnliches gilt für die Förderung des sog. Umweltverbundes aus ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr. Zwar wird dieser Aspekt bei den verschiedenen Aktionsleitlinien mehr oder weniger intensiv angesprochen, es fehlt jedoch eine deutliche Positionierung innerhalb des Arbeitspapiers. In diesem Zusammenhang sollte bei der vierten Aktionsleitlinie (dritter Spiegelstrich auf Seite 7) der Anfang: Wenn möglich, ersatzlos gestrichen und wie folgt umformuliert werden: Die Städte sollten auf jeden Fall die umweltfreundlichen Verkehrsformen fördern. Ebenso wichtig wie die sog. Hardware der Infrastruktur ist die Software, d.h. die Bedeutung weicher Maßnahmen im Bereich der Verkehrspolitik. So liegen bspw. in Großstädten wie Berlin, Budapest, München oder Wien die Anteile des Fuß- und Radverkehrs insgesamt zwi-
3 - 3 - schen 40 und 60 %. Diesem Umstand muss auch in den Leitlinien Rechnung getragen werden (vgl. Aussagen zum Thema Stadt der kurzen Wege). In diesem Zusammenhang ist die Argumentation zur Förderung von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr zu defensiv, da diese umweltfreundlichen Verkehrsträger überwiegend im Zusammenhang mit Mobilitätsbeeinträchtigungen (aufgrund von Alter, Einkommen, etc.) angesprochen Ein Paradigmenwechsel für stadtverträgliche Mobilität ist so nicht zu erreichen. Vielmehr müssen die Verkehrsträger des sog. Umweltverbundes (ÖPVN, Fußgänger- und Radverkehr) als eigenständige, stadtverträgliche Mobilitätsalternative in den Leitlinien verankert Zu den vorgeschlagenen Aktionsleitlinien werden folgende konkrete Ergänzungsvorschläge unterbreitet: - Städte (in Randlage streichen) benötigen eine gute Anbindung an wichtige Flughäfen und an die wichtigsten Achsen der transeuropäischen Verkehrsnetze. Hierbei kommt insbesondere einer hochwertigen Schieneninfrastruktur sowohl für die über- als auch die innerregionale Erreichbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Die Förderung sollte daher insbesondere jene Projekte unterstützen, die das Schienennetz der Stadtregionen insgesamt leistungsfähiger und attraktiver machen. - Häufig macht ein erfolgreiches Management des Stadtverkehrs es erforderlich, dass Städte und die sie umgebende Region Verkehrsplanung und Stadtplanung koordinieren. Neue Projekte müssen Teile einer integrierten Strategie für die städtischen Gebiete sein. Berücksichtigt werden müssen bereits in der Phase der Strategieentwicklung Themen wie Straßen- und Verkehrssicherheit, Ökologie, Nachhaltigkeit, Belange schwächerer Verkehrsteilnehmer und weitere Aspekte der öffentlichen Gesundheit wie Lärmminderung und Luftqualität. - Es ist wichtig, Erschwinglichkeit (für alle Bevölkerungsgruppen), Effizienz und Effektivität des öffentlichen Verkehrs sowie die Verknüpfung und Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger auch untereinander zu verbessern. Dies bezieht sich sowohl auf den notwendigen weiteren Infrastrukturausbau und die Bereitstellung attraktiver Bedienungsqualitäten im ÖPNV als auch auf die notwendigen Investitionen für die Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur. In vielen Städten gilt es, gegen Kriminalität und Vandalismus vorzugehen und die Sicherheit von Menschen und Nutzern der Verkehrssysteme zu verbessern. Die Städte sollten Radfahren, Zufußgehen und andere alternative und umweltfreundliche Verkehrsformen bzw. umweltfreundliche Varianten bewährter Verkehrssysteme (z.b. Busantrieb mit Pflanzenöl) fördern. Dies umfasst: Bedarfsmanagement, Regelung des Zugangs zu sensiblen innerstädtischen Bereichen und eventuell Ausweisung dieser Bereiche als Fußgängerzonen, sowie Randbereichen, Bau und Unterhaltung von Rad- und Fußwegen, Förderung von Energiesparfahrzeugen und alternativen Kraftstoffen, Bau und Förderung umweltfreundlicher Verkehrssysteme. - Die Verkehrsplanung muss insbesondere Verkehrsteilnehmer ohne Auto und nicht fahrtüchtige Verkehrsteilnehmer (z.b. Schüler, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen) berücksichtigen. Ziel ist es, die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Diensten und allgemein zugänglichen Einrichtungen (Gesundheitsversorgung, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Einrichtungen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen) zu gewährleisten und sicher zu stellen, dass die persönliche
4 - 4 - Unabhängigkeit auch gerade ohne privates Fahrzeug gewahrt bleibt. 2. Zu Kapitel 3.2 Zugang zu Diensten und Einrichtungen Hier sollte ein Hinweis erfolgen, dass die Entwicklung von Diensten und anderen Einrichtungen und ihre Zugänglichkeit für die Bevölkerung dem soziodemografischen Wandel angepasst werden soll. Damit kann die Lebensqualität aller Bürger und Bürgerinnen verbessert 3. Zu Kapitel 3.3 Natürliche und physische Umwelt Hier sollten die Aktionsleitlinien explizit Maßnahmen zur Umsetzung der thematischen Strategien des 6. Umweltaktionsprogramms erwähnen. 4. Zu Kapitel 4.1 Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen Die Aktionsleitlinien sollten um die Aspekte der Unternehmensförderung, des Betriebs von Gründerzentren sowie der Förderung von Kooperationssystemen zwischen lokalen Partnern unter Einbeziehung von Unternehmen, Universitäten, Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen ergänzt Insbesondere die Unternehmensförderung setzt eine Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur voraus. 5. Zu Kapitel 4.2 Innovation und wissensgestützte Wirtschaft Die Entwicklung innovativer Unternehmenskonzepte, neuartiger Dienstleistungen und neuartiger gemeinwohlorientierter Unternehmen sollte in die Aktionsleitlinien aufgenommen Denn bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Strategien für eine Informationsgesellschaft ist es wesentlich, Zugang und Nutzbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen sicher zustellen. Zudem bleibt auch in diesem Kapitel unklar, wie der Begriff der Wissensregion definiert werden soll. Dieses ist aber wichtig, da Strukturwandel, Fragen der sozialen Integration, ein Nebeneinander von Wachstum und Schrumpfung und die Krise der öffentlichen Haushalte sowohl erfolgreiche Regionen als auch strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen stellen. Aus diesem Grunde sollte eine Definition aufgenommen werden, die diese Aspekte berücksichtigt. 6. Zu Kapitel 7.1 Städte und Regionen Eine nachhaltige Entwicklung der Städte und ihrer Stärkung im Sinne der Lissabon-Strategie ist in vielen Bereichen nur möglich, wenn Stadt und die sie umgebende Region intensiv zusammenarbeiten. Dieser Zusammenarbeit muss insgesamt ein höherer Stellenwert eingeräumt Die Förderung sollte daher Stadtregionen mit integrierter Regionalplanung und gemeinsamer Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen besonders unterstützen. Insofern sollte dem Gedanken der interkommunalen Zusammenarbeit besondere Bedeutung zugemessen
5 Zu Kapitel 7.2 Das integrierte Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung Das formulierte Konzept sollte erweitert werden in Hinblick auf die Rolle der Stadterneuerung mit seinen Auswirkungen auf alle Bereiche des sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Daseins einer Stadt. Der Integrationsgedanke dieses Kapitels sollte damit stärker hervorgehoben Insbesondere Projekte in den Bereichen Schule und Bildung, Sprache, Integration, lokale Ökonomie, Qualifizierung und Beschäftigung, Gesundheit und Umwelt oder Kultur tragen wesentlich dazu bei, die Chancengleichheit und Lebensqualität gerade für benachteiligte Bewohnergruppen in den Quartieren zu verbessern. Zusammenfassung: Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass aus Sicht der deutschen Städte das vorgelegte Arbeitsdokument einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Europas darstellt. Die aufgezeigten Handlungsfelder spiegeln die wesentlichen Betätigungsfelder der städtischen Förderung wieder. Eine Aufnahme dieser Aspekte in die strategischen Leitlinien für die künftige Kohäsionspolitik stellt bei Berücksichtigung von uns vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Strukturförderung dar. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Jens Lattmann
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