Freistaat Sachsen. Haushaltsplan 2009/2010. Einzelplan 11
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- Hertha Kraus
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1 Deckblatt Freistaat Sachsen Haushaltsplan 2009/2010 Einzelplan 11
2 11 Rechnungshof - 2 -
3 Freistaat Sachsen Haushaltsplan 2009/2010 Einzelplan 11 Rechnungshof
4 11 Rechnungshof - 4 -
5 - 5 - Inhalt Seite Deckblatt 1 Vorwort 7 Übersicht über Bauausgaben für den EPl Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Kapitel Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Ausgaben) 15 Kapitel Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Abschluss) 21 Kapitel Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Stellenplan) 23 Kapitel Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Abschluss Stellenplan) 25 Kapitel Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 (Einnahmen) 27 Kapitel Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 (Ausgaben) 28 Kapitel Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 (Abschluss) 34 Kapitel Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Ausgaben) 35 Kapitel Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Abschluss) 39 Kapitel Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Stellenplan) 41 Kapitel Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Abschluss Stellenplan) 43 Rechnungshof (Abschluss) 45 Rechnungshof (Abschluss Stellenplan) 47
6 11 Rechnungshof - 6 -
7 Vorwort Vorwort zum Einzelplan 11 Rechnungshof A. Aufgaben und Aufbau des Rechnungshofs in den wichtigsten Grundzügen Die Aufgaben und Befugnisse des Rechnungshofs sind in Art. 100 der Verfassung des Freistaates Sachsen, seine Stellung und Aufgaben im Gesetz über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen vom und im 1. Rechnungshofänderungsgesetz vom geregelt. Hinzu kommen Bestimmungen und Regelungen der SäHO, der SächsLKrO, der SächsGemO, des SächsKomZG, des SächsEigBG, des SächsKomSozVG, des SächsGKV u. a. Der Rechnungshof ist eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Seine Mitglieder (Präsident, Vizepräsident und Prüfungsabteilungsleiter) besitzen richterliche Unabhängigkeit. Die Rechnung sowie die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates werden durch den Rechnungshof geprüft. Der Rechnungshof prüft auch die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere die Landkreise, Kreisfreien Städte, Gemeinden, Verwaltungsverbände, regionalen Planungsverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Unternehmen in Privatrechtsform. Außerdem prüft der Rechnungshof die Stellen außerhalb der Staatsverwaltung gem. 91 SäHO, die Betätigung des Staates bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen der Staat unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, in denen der Staat Mitglied ist, gem. 92 SäHO sowie die juristischen Personen des Privatrechts gem. 104 SäHO. Die Prüfung des MDR zusammen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt und dem Thüringer Rechnungshof ist in 35 Abs. 1 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk festgelegt. Der Rechnungshof berichtet jährlich unmittelbar dem Landtag und unterrichtet gleichzeitig die Staatsregierung. Der Rechnungshof kann aufgrund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Staatsregierung und einzelne Staatsministerien beraten ( 88 Abs. 2 Satz 1 SäHO). Der Rechnungshof erstattet auf Ersuchen des Landtags, seines Haushalts- und Finanzausschusses oder der Staatsregierung Gutachten über Fragen, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates von Bedeutung sind ( 88 Abs. 3 Satz 1 SäHO). Über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der Rechnungshof den Landtag und die Staatsregierung jederzeit unterrichten ( 99 SäHO). Der Rechnungshof ist vor dem Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der SäHO zu hören ( 103 Abs. 1 SäHO).
8 Der Rechnungshof gliedert sich in eine Verwaltungsabteilung und in vier Prüfungsabteilungen Dem Rechnungshof sind zur Vorbereitung, Unterstützung und Ergänzung seiner Prüfungstätigkeit im Rahmen der überörtlichen Kommunalprüfung die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter Löbau, Wurzen und Zwickau (vgl. Kap. 1105) nachgeordnet. Sie haben ihre Prüfungsaufgaben nach den Weisungen des Rechnungshofs und nach Maßgabe der SäHO zu erledigen. B. Wesentliche organisatorische Änderungen Gegenüber den Vorjahren wurde die Organisation des Rechnungshofs gestrafft. Die Prüfungsaufgaben wurden bis 2004 mit sechs Prüfungsabteilungen erledigt. Seit April 2006 gibt es nur noch vier Prüfungsabteilungen. Außerdem wurden die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter - Land aufgelöst. In Dresden und Chemnitz bestehen noch Außenstellen des Rechnungshofs.
9 Übersicht über Bauausgaben für den EPl Baumaßnahmen, Ausgaben für Mieten, Pachten, Bauhaushalt und Grundstücksbewirtschaftung Im Einzelplan 14 Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung sind für den Einzelplan 11 Ausgaben wie folgt veranschlagt: in Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Kapitel Gruppe Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume Kapitel Gruppe Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Kapitel Gruppe 519 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Gesamtbaukosten bis zu 1.00 Kapitel Gruppe 711 Große Baumaßnahmen mit Gesamtbaukosten über 1.00 Kapitel Gruppe 712 ff
10 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR Rechnungshof des Freistaates 8.223,6 Sachsen 1102 Sammelansätze für den Gesamtbereich 0,2 0, ,0 des Epl Staatliche Rechnungsprüfungsämter 3.679,6 - Kommunen Summe ,2 0, ,2 Summe ,2 0, , mehr(+)/weniger(-) ,1
11 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Baumaßnahmen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen + Überschuss -Zuschuss Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - 250, ,5 54, , , ,3 3,8 126, , , , ,5 8, , , , ,8 189, , ,8 655,7 9, , , ,5-52, ,1 +9,4-14, , ,3
12 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR Rechnungshof des Freistaates 8.814,7 Sachsen 1102 Sammelansätze für den Gesamtbereich 0,2 0, ,2 des Epl Staatliche Rechnungsprüfungsämter 3.982,5 - Kommunen Summe ,2 0, ,4 Summe ,2 0, , mehr(+)/weniger(-) ,2
13 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Baumaßnahmen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen + Überschuss -Zuschuss Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - 244, ,8 39, , , ,7 3,8 125, , , , ,3 4, , , , ,9 168, , ,2 603, ,8 189, , ,8 +23,0 +269,1-20, , ,4
14 - 14 -
15 Kapitel 11 01Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Ausgaben) 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Veranschlagt sind die Mittel für den Sächsischen Rechnungshof und die Außenstellen. Ausgaben Personalausgaben Die im Kap und Kap ausgebrachten Stellen können im gegenseitigen Einvernehmen im jeweils anderen Kapitel genutzt werden Bezüge der planmäßigen Beamten und 7.179, , ,1 011 Richter (einschl. Abordnungen) 5.492,1 Beamte der Laufbahnen anderer Fachrichtungen können auf Planstellen des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes verrechnet werden. Veranschlagt sind die Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Aufwandsentschädigungen Bezüge der Beamten zur Anstellung ,3 Veranschlagt sind die Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen Mehrarbeitsvergütungen für Beamte --- *** *** Vergütungen der Angestellten (wegfallend 626,4 *** *** ) 1.292, Überstundenvergütungen für Angestellte --- *** *** 011 (wegfallend 2009) Löhne der Arbeiter (wegfallend 2009) 176,0 *** *** , Entgelte für Arbeitnehmerinnen und 011 Arbeitnehmer ,7 858, gegenüber ,7 mehr Veranschlagt sind: - Tabellenentgelte und sonstige Entgeltbestandteile der Tarifbeschäftigten, einschließlich Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen gemäß 23 TV-L, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit, Abfindungen, - Entgelte und sonstige Entgeltbestandteile der außertariflich Beschäftigten ( 17 Abs. 2 zweiter Anstrich TVÜ-Länder), - Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (VBL), - mit Ausnahme der Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit (vgl ) und der Leistungsentgelte (vgl ).
16 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeit- 011 nehmern Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 18,0 12,0 12, ,1 Gegenseitig deckungsfähig mit 11 01/527 01, 11 05/453 01, 11 05/ gegenüber ,0 weniger Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse in besonderen Fällen (bei Bedarf: Auslandstrennungsgeld) sowie Umzugskostenvergütungen einschl. Zahlungen nach der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltführung aus Anlass von Versetzungen und Abordnungen vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Inland (AER) vom (GMBl. des Bundes 1998, S. 26), geändert durch die Richtlinie vom (GMBl. des Bundes 2000, S. 373), in der jeweils geltenden Fassung. Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände 90,6 81,0 81,0 011 (außer EDV-Anlagen) 73,4 Gegenseitig deckungsfähig mit 11 01/511 02, 11 01/514 01, 11 01/514 02, 11 01/ gegenüber ,6 weniger 1 Geschäftsbedarf 12,0 12,0 2 Bücher und Zeitschriften 52,0 52,0 3 Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 8,0 8,0 4 Unterhaltung und Wartung 9,0 9,0 5 Sonstiges Summe 81,0 81, Brief- und Paketgebühren, sonstige Fernmeldegebühren 13,1 9,5 9, ,2 Vgl. Vermerk bei 11 01/ Veranschlagung der Brief- und Paketgebühren und sonstigen Fernmeldegebühren (außer Sächsisches Verwaltungsnetz) Postgebühren 8,0 8,0 2. Sonstiges 1,5 1,5 Summe 9,5 9, Haltung von Dienstfahrzeugen 16,0 16,0 16, ,1
17 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Vgl. Vermerk bei 11 01/ Kraft- und Schmierstoffe 12,0 12,0 2. Unterhaltung und Instandsetzung 4,0 4,0 Summe 16,0 16, nachrichtlich: Bestand an Dienstfahrzeugen am Plan 2008 Plan 2009 Plan Pkw Anzahl der anerkannten privaten Fahrzeuge Persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,5 0,3 0,3 011 und Verbrauchsmittel Vgl. Vermerk bei 11 01/ Veranschlagt ist der Bedarf an Dienst- und Schutzbekleidung Bewirtschaftung der Grundstücke, 8,0 5,0 5,0 011 Gebäude und Räume 3,6 Veranschlagt ist der Bedarf für kleinere Ausgaben im Zusammenhang mit der Grundstücksbewirtschaftung soweit die Bewirtschaftung nicht dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement obliegt und die Ausgaben im Einzelplan 14 zu veranschlagen sind Mieten und Pachten für Maschinen, 2 16,5 16,9 011 Fahrzeuge und Geräte 11,8 Gegenseitig deckungsfähig mit 11 01/811 01, 11 01/ Vgl. Vermerk bei 11 01/ Mieten und Pachten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte; Miete für Kopierer und Dienstfahrzeuge Reisekostenvergütungen 77, ,9 Vgl. Vermerk bei 11 01/ gegenüber ,5 mehr
18 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Reisekostenvergütungen sind veranschlagt für: 1 Inlandsdienstreisen 84,4 84,4 2 Auslandsdienstreisen 3,0 3,0 3 Reisen in Angelegenheiten der Personal- und Schwerbehindertenvertretung 2,0 2,0 4 Auslagen gem. 12 Abs. 2 Sächs. Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) 0,6 0,6 Summe 9 9 Reisekostenvergütungen für Inlands- und Auslandsdienstreisen aufgrund des SächsRKG Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher 8,1 3,1 4,1 011 Veranlassung in besonderen Fällen 2,1 Die Ausgaben sind bis 5,0 übertragbar gegenüber ,0 weniger Außergewöhnlicher Aufwand in 2010 aufgrund der Ausrichtung der Regionalkonferenz der Präsidenten der Rechnungshöfe der neuen Länder und Berlins Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Kosten für Veröffentlichungen, Dokumentation 17,9 15,9 15,9 011 und Öffentlichkeitsarbeit 20,4 Erstellung von Berichten, insbesondere des Jahresberichts gem. 97 SäHO Umzugs- und Verlegungskosten von 3,0 9,0 2,0 011 Dienststellen Die Ausgaben sind übertragbar gegenüber ,0 mehr 2010 gegenüber ,0 weniger Mehrbedarf 2009 wegen Umzug der Außenstelle Dresden Vermischte Verwaltungsausgaben 5,9 3,9 3, ,5 Veranschlagt sind Ausgaben für Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen, Unfallrenten, Entschädigungen an Dritte sowie sonstige vermischte Verwaltungsausgaben.
19 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern 0,5 0,5 2 Auslagen für Vorstellungsreisen 2,4 2,4 3 Unfallrenten, Entschädigung an Dritte, amtsärztliche Gutachten und 0,5 0,5 4 Sonstige vermischte Verwaltungsausgaben 0,5 0,5 Summe 3,9 3, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Zuführung an den Generationenfonds 2.344, , gegenüber ,9 mehr 2010 gegenüber ,3 mehr Zuführung an den Generationenfonds gemäß 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Generationenfonds des Freistaates Sachsen (Generationenfondserrichtungsgesetz - SächsGFEG) Zuschüsse für laufende Zwecke im 1,8 1,8 1,8 011 Inland 1,5 Gegenseitig deckungsfähig mit 11 01/ Veranschlagt ist der Mitgliedsbeitrag, den der Sächsische Rechnungshof als korrespondierendes Mitglied der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) aufzubringen hat Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland 2,8 2,8 2, ,0 Vgl. Vermerk bei 11 01/ Beiträge und Kosten für die Europäische Organisation der Regionalen Externen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens (EURORAI). Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Dienstfahrzeugen 17,8 24,9 20,5 011 Gegenseitig deckungsfähig mit 11 01/ Die Mittel sind übertragbar. Der SRH hat 3 Dienstfahrzeuge. Darüber hinaus ist es erforderlich, PKW aus den Kfz-Pools der RP zu nutzen gegenüber ,1 mehr
20 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Mehrbedarf 2009 wegen Ersatzbeschaffung DKfz des Präsidenten Mehrbedarf 2010 wegen Ersatzbeschaffung eines Kfz für Selbstfahrer - überwiegend Fernfahrten Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und 28,2 3 19,0 011 Ausrüstungsgegenständen 32,1 Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 11 05/ Gegenseitig deckungsfähig mit 11 01/ Die Mittel sind übertragbar gegenüber ,0 weniger Mehrbedarf wegen erforderlicher Ersatzbeschaffungen Kopiertechnik Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an den Generationenfonds --- *** *** 950 (wegfallend 2009) Gesamtausgaben 8.310, , , ,9
21 Kapitel 11 01Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Abschluss) 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Abschluss Personalausgaben 7.999, , , ,4 Sächliche Verwaltungsausgaben (51-54) 260,6 250,2 244,6 219,9 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 4, , ,8 3,5 Sonstige Sachinvestitionen (81-82) 46,0 54,9 39,5 32,1 Besondere Finanzierungsausgaben --- *** *** Gesamtausgaben 8.310, , , ,9 Überschuss (+) / Zuschuss (-) , ,6
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23 Kapitel 11 01Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Stellenplan) 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen FKZ Stellen 2008 Stellen 2009 Stellen 2010 Stellenpläne Bezüge der planmäßigen Beamten und 011 Richter (einschl. Abordnungen) Stellenplan: Amtsbezeichnung BesGr. LGr. Personalsoll A: Oberste Landesbehörde Präsident des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen Vizepräsident des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen B 9 hd B 7 hd Rechnungshofdirektor als Abteilungsleiter B 6 hd Ministerialrat B 3 hd Ministerialrat B 2 hd Ministerialrat A 16 hd Regierungsdirektor A 15 hd Regierungsoberrat A 14 hd Regierungsrat A 13 hd Oberrechnungsrat A 13 gd Rechnungsrat A 12 gd Regierungsamtmann A 11 gd Amtsinspektor A 9 md Regierungshauptsekretär A 8 md Summe (Oberste Landesbehörde) Summe Begründung der Änderungen im Stellenplan Personalsoll A: Oberste Landesbehörde Abgänge: Sonstige Abgänge 1 0 A 12 Rechnungsrat lt. Schreiben des SMF vom ,Az: 24-H 1200/ 11-1/ Sonstige Abgänge 1 0 Stellen Abgänge insgesamt -1 0 Stellen Zugänge / Abgänge (-)
24 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen FKZ Stellen 2008 Stellen 2009 Stellen 2010 noch zu Stellenhebungen: Neue Hebungen 1 0 von A 15 Regierungsdirektor nach A 16 Ministerialrat 3 0 von A 14 Regierungsoberrat nach A 15 Regierungsdirektor 2 0 von A 13 Oberrechnungsrat nach A 14 Regierungsoberrat 1 0 von A 13 Oberrechnungsrat nach A 13 Regierungsrat 7 0 Neue Hebungen insgesamt 7 0 Stellenhebungen insgesamt Entgelte für Arbeitnehmerinnen und 011 Arbeitnehmer Stellenplan: EntgeltGr. LGr. Personalsoll A: Oberste Landesbehörde E 9 gd E 6 md E 5 md davon kw: 4 bei Ausscheiden E 3 md E 2 ed PKP ed Summe (Oberste Landesbehörde) Summe Infolge Anspruchsberechtigung aus bisherigen Zeit- und Bewährungsaufstiegen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Stelle der EG Entgelt nach EG Oberste Landesbehörde E 5 md E 6 md E 3 md E 4 md 1 0 0
25 Kapitel 11 01Rechnungshof des Freistaates Sachsen (Abschluss Stellenplan) 11 Rechnungshof Rechnungshof des Freistaates Sachsen FKZ Stellen 2008 Stellen 2009 Stellen 2010 Gesamtübersicht Planmäßige Beamte Beschäftigte Personalsoll A
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27 Kapitel 11 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 (Einnahmen) Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Einnahmen Veranschlagt sind die Einnahmen zentral für den gesamten Geschäftsbereich des Rechnungshofs. Die bisherigen Haushaltsstellen für die Einnahmen des Sächsischen Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter in den Kapiteln und entfallen damit ab dem Haushaltsjahr Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten ,5 Veranschlagt sind die voraussichtlichen Einnahmen aus Geldbußen und Gerichtskosten Vermischte Einnahmen ,2 Veranschlagt sind die voraussichtlichen vermischten Einnahmen Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen 0,2 0,2 0,2 011 Sachen Veranschlagt sind die voraussichtlichen Erlöse aus der Veräußerung von unbrauchbar oder entbehrlich gewordenen Gegenständen des Rechnungshofs. Der Betrag ist geschätzt. Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Erstattungen des Generationenfonds Gesamteinnahmen 0,2 0,2 0,2 1,7
28 Kapitel 11 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 (Ausgaben) Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Ausgaben Personalausgaben Leistungsbezahlung der Beamten 19,2 19,5 19, , Mehrarbeitsvergütungen für Beamte --- *** *** Übergangsgelder und Ausgleich nach dem BeamtVG Verstärkungsfähig zu Lasten 15 03/ Ein Beamter oder Richter mit Dienstbezügen, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält ein Übergangsgeld nach 47 BeamtVG. Beamte im Sinne des 48 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres wegen Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich nach 48 BeamtVG Leistungsbezahlung der Angestellten 21,0 *** *** 011 (wegfallend 2009) 16, Überstundenvergütungen für Angestellte 4,0 *** *** 011 (wegfallend 2009) 3, Leistungsbezahlung der Arbeiter (wegfallend 0,7 *** *** ) 0, Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeit- 011 nehmern 3,0 3,0 Rechnungsmäßiger Nachweis erfolgt bei den einschlägigen Haushaltsstellen Leistungsentgelte für Arbeitnehmerinnen 011 und Arbeitnehmer 17,5 17,5 Einseitig deckungsfähig zu Lasten der HG 4 des Epl gegenüber ,5 mehr Ruhegehälter 1.003, , , ,7 Verstärkungsfähig zu Lasten 15 03/
29 Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu gegenüber ,0 mehr 2010 gegenüber ,2 mehr Mehrbedarf infolge höherer Zahl an Versorgungsempfängern gemäß Altersstruktur Beamte, deren Beamtenverhältnis durch Eintritt in den Ruhestand im Sinne des 38 Abs. 2 SächsBG endet, erhalten ein Ruhegehalt. Beamten auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf, deren Beamtenverhältnis durch Entlassung endet, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Unterhaltsbeitrag nach 15, 38 und 66 Abs. 5 BeamtVG bewilligt werden. Entsprechendes gilt für die Versorgung der Richter. Darüber hinaus sind Leistungen im Rahmen eines durchgeführten Versorgungsausgleiches aufgrund 225 SGB VI i.v.m. der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung (BGBl. I 2001, S. 2628) zu erstatten Witwen-und Waisengeld, 2 25,0 25,0 018 Witwenabfindung sowie Sterbegeld 25,3 Verstärkungsfähig zu Lasten 11 02/ und 15 03/ gegenüber ,0 mehr Aus diesen Mitteln werden an die Hinterbliebenen der von erfassten Beamten und Richter u. a. folgende Arten der Hinterbliebenenversorgung geleistet: - Witwengeld nach 19, 20 BeamtVG, - Waisengeld nach 23, 24 BeamtVG, - Witwenabfindung nach 21 BeamtVG, - Unterhaltsbeiträge nach 22, 26, 41 BeamtVG, - Sterbegeld nach 18 BeamtVG Unterstützungen auf Grund der Unterstützungsgrundsätze, 27,3 18,0 18,0 940 Fürsorgemaßnah- men sowie Kosten nach dem 11,5 Arbeitssicherheitsgesetz 2009 gegenüber ,3 weniger Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ist das Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I, S. 1885) erlassen worden. Nach 16 dieses Gesetzes ist im öffentlichen Dienst ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Veranschlagt sind Ausgaben für augenärztliche Untersuchungen für Mitarbeiter/innen an Bildschirmarbeitsplätzen und Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung, Ausgaben für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach BGV A3, Ausgaben für Arbeitsplatzuntersuchungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz - Richtlinien vom (BGBl.Teil I 1996,S.124b) für die Mitarbeiter im gesamten Geschäftsbereich des Epl Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen Zur Verstärkung der bei den einzelnen Kapiteln ausgebrachten Ansätze. Rechnungsmäßiger Nachweis bei den einschlägigen Haushaltsstellen.
30 Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse in besonderen Fällen (bei Bedarf: Auslandstrennungsgeld) sowie Umzugskostenvergütungen einschl. Zahlungen nach der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltführung aus Anlass von Versetzungen und Abordnungen vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Inland (AER) vom (GMBl. des Bundes 1998, S. 26), geändert durch die Richtlinie vom (GMBl. des Bundes 2000, S. 373), in der jeweils geltenden Fassung Zur Verstärkung der Personalausgaben des Einzelplanes Globale Minderausgaben für Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Sächsisches Verwaltungsnetz 35,3 12,1 12,1 011 Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 03 01/ und 03 01/ (SID) 2009 gegenüber ,2 weniger Veranschlagt sind für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) die volumenabhängigen Fernsprechkosten zu externen Teilnehmern, die ab Beginn des SVN beauftragten Zusatzleistungen (Netzerweiterungen, Routenmieten, etc.) und alle Mobilfunkkosten (Grundgebühren für Sprach- und Datenanschlüsse, Gebühren der Gespräche und für die mobile Datenübertragung). Der jeweilige Festtitel in den Sammelkapiteln xx 02 der Ressorts dient der Deckung der bei Kapitel zentral verausgabten Kosten. Die Veranschlagung der Pauschalkomponente (Kosten der Sprach- und Datenkommunikation zwischen den Landesbehörden, die Bereitstellung zentraler Dienste wie und Internet, der zentrale Mobilfunkübergang) des SVN erfolgt zentral bei Einzelplan 03, Kapitel Volumenabhängige Fernsprechkosten zu externen Teilnehmern 3,0 3,0 2. Zusatzleistungen 8,0 8,0 3. Mobilfunkkosten 1,1 1,1 Summe 12,1 12, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 2,6 1,0 1,0 011 für den Selbstschutz der Behörden Veranschlagt sind Ausgaben für die Beschaffung von Gegenständen nach besonderen Richtlinien für den Behördenselbstschutz Unterhaltung der Grundstücke und baulichen 6,1 4,1 4,1 011 Anlagen Ausgabemittel zur Erledigung kleinerer dringender Instandsetzungsarbeiten, die sich ohne technische Sachkunde beurteilen lassen und die Strukturen eines Gebäudes nicht verändern.
31 Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Aus- und Fortbildung, Umschulung 6 62,0 62, ,4 Veranschlagt sind Ausgabemittel für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. 1 Kap Rechnungshof und 3 Außenstellen 41,0 41,0 2 Kap Staatliche Rechnungsprüfungsämter-Kommunen 21,0 21,0 Summe 62,0 62,0 Erhöhter Bedarf aufgrund der Einführung der neuen Finanzsysteme in den Kommunen des Freistaates Sachsen Gerichts- und ähnliche Kosten 3,6 2,6 3, ,6 Gegenseitig deckungsfähig mit 11 02/ Kosten für Sachverständige und Mitglieder ,0 011 von Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen Vgl. Vermerk bei 11 02/ gegenüber ,0 mehr Mehrbedarf für Dolmetscher - und Übersetzungsleistungen im Rahmen der Prüfungstätigkeit Veranschlagt sind Ausgaben für Gutachten und Sachverständige Leistungen auf Grund von gerichtlichen 2, Entscheidungen oder Prozessvergleichen sowie außergerichtlichen Vergleichen oder Anerkenntnissen im Zusammenhang mit der Vertretung des Staates in Prozessangelegenheiten Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Mit Einwilligung des SMF dürfen Minderausgaben auch bei HGr. 6 erbracht werden, soweit die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bei HGr. 5 sonst nachweislich gefährdet ist. Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Ausgleichsabgabe nach SGB IX - Rehabilitation 5,1 3,8 3,8 299 und Teilhabe behinderter Men- schen Die Ausgaben sind übertragbar.
32 Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Gemäß 77 Abs. 1 SGB IX haben Arbeitgeber, solange sie die vorgeschriebene Zahl schwer behinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Sie ist jährlich mit der Erstattung der Anzeige nach 80 Abs. 2 SGB IX an das zuständige Integrationsamt abzuführen. Da der Freistaat Sachsen gemäß 77 Abs. 8 SGB IX hinsichtlich der Entrichtung der Ausgleichsabgabe als ein Arbeitgeber gilt, können Überbesetzungen mit Unterbesetzungen auch ressortübergreifend ausgeglichen werden. Den anteiligen Ausgleichsabgabebetrag ermittelt das Landesamt für Finanzen. gruppe(n) 99 Kosten der Datenverarbeitung Veranschlagung der DV-Mittel zentral für den gesamten Einzelplan 11. Übersicht über das dem DV-Bereich zugeordnete Personal: Anzahl Beschäftigte EG E11 2,0 Zusammen 2, Zeit- und Aushilfsangestellte (EDV- --- *** *** 011 Bereich) (wegfallend 2009) Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände 59,6 54,0 54,0 011 für Informationstech- nik 49,6 Die der TG sind gegenseitig deckungsfähig. 1 Geschäftsbedarf 36,0 36,0 2 Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 5,0 5,0 3 Unterhaltung und Wartung 13,0 13,0 4 Sonstiges Summe 54,0 54, Verbrauchsmittel (EDV) 14,5 16,0 16, ,8 Vgl. Vermerk bei 11 02/ Veranschlagt sind Ausgaben für Verbrauchsmittel für DV-Geräte und Anlagen. 1 Kapitel Rechnungshof und 2 Außenstellen 12,8 12,8 2 Kapitel Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen 3,2 3,2 Summe 16,0 16,
33 Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Mehrbedarf ab 2009 wegen zunehmender Nutzung der Drucktechnik und höherem Bedarf an Farbdruck infolge komplexerer Grafiken Mieten und Leasing für EDV-Anlagen, Geräte und Maschinen Vgl. Vermerk bei 11 02/ Aus- und Fortbildung (EDV-Bereich) 27,0 24,0 24, ,0 Vgl. Vermerk bei 11 02/ Veranschlagt sind Ausgaben für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den gesamten Einzelplan Erwerb von Software 4,6 23,5 24, ,5 Vgl. Vermerk bei 11 02/ gegenüber ,9 mehr wegen Wartungskosten aus Softwarebeschaffungen Veranschlagt sind Ausgaben für den Erwerb von Software, die nicht Investitionen sind Erwerb von Hardware und Software 124,0 126,5 125, ,8 Vgl. Vermerk bei 11 02/ Die Mittel sind übertragbar. 1 Hardware 76,5 85,0 2 Software 5 4 Summe 126,5 125, Summe der gruppe 229,7 244,0 243,5 177,6 Gesamtausgaben 1.440, , , ,0
34 Kapitel 11 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 (Abschluss) Rechnungshof Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 11 Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Abschluss Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 0,2 0,2 0,2 1, Gesamteinnahmen 0,2 0,2 0,2 1,7 Personalausgaben 1.095, , ,2 953,4 Sächliche Verwaltungsausgaben (51-54) 215,9 199,3 227,7 149,9 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 5,1 3,8 3,8 Sonstige Sachinvestitionen (81-82) 124,0 126,5 125,0 84,8 Gesamtausgaben 1.440, , , ,0 Überschuss (+) / Zuschuss (-) , ,5
35 Kapitel 11 05Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Ausgaben) Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Dem Sächsischen Rechnungshof sind zur Unterstützung seiner Tätigkeit drei Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen - nachgeordnet. Ausgaben Personalausgaben Die im Kap und Kap ausgebrachten Stellen können im gegenseitigen Einvernehmen im jeweils anderen Kapitel genutzt werden Bezüge der planmäßigen Beamten und 3.272, , ,1 011 Richter (einschl. Abordnungen) 2.537,3 Beamte der Laufbahnen anderer Fachrichtungen können auf Planstellen des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes verrechnet werden. Veranschlagt sind die Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Aufwandsentschädigungen Bezüge der Beamten zur Anstellung ,6 Veranschlagt sind die Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen Vergütungen der Angestellten (wegfallend 287,5 *** *** ) 611, Überstundenvergütungen für Angestellte --- *** *** 011 (wegfallend 2009) Entgelte für Arbeitnehmerinnen und 011 Arbeitnehmer ,8 308, gegenüber ,8 mehr Veranschlagt sind: - Tabellenentgelte und sonstige Entgeltbestandteile der Tarifbeschäftigten, einschließlich Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen gemäß 23 TV-L, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit, Abfindungen, - Entgelte und sonstige Entgeltbestandteile der außertariflich Beschäftigten ( 17 Abs. 2 zweiter Anstrich TVÜ-Länder), - Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (VBL), - mit Ausnahme der Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit (vgl ) und der Leistungsentgelte (vgl ) Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeit- 011 nehmern Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 1 4,0 4, ,2
36 Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Vgl. Vermerk bei 11 01/ gegenüber ,0 weniger Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse in besonderen Fällen (bei Bedarf: Auslandstrennungsgeld) sowie Umzugskostenvergütungen einschl. Zahlungen nach der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltführung aus Anlass von Versetzungen und Abordnungen vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Inland (AER) vom (GMBl. des Bundes 1998, S. 26), geändert durch die Richtlinie vom (GMBl. des Bundes 2000, S. 373), in der jeweils geltenden Fassung. Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände 41,3 36,5 36,5 011 (außer EDV-Anlagen) 33,1 Gegenseitig deckungsfähig mit 11 05/511 02, 11 05/514 02, 11 05/ Geschäftsbedarf 8,0 8,0 2 Bücher und Zeitschriften 21,0 21,0 3 Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 5,0 5,0 4 Unterhaltung und Wartung 2,5 2,5 5 Sonstiges Summe 36,5 36, Brief- und Paketgebühren, sonstige Fernmeldegebühren 3,8 3,5 3, ,2 Vgl. Vermerk bei 11 05/ Veranschlagung der Brief- und Paketgebühren und sonstigen Fernmeldegebühren (außer Sächsisches Verwaltungsnetz) Postgebühren 3,5 3,6 2. Sonstiges Summe 3,5 3, Haltung von Dienstfahrzeugen Veranschlagung bei 1101/ nachrichtlich: Bestand an Dienstfahrzeugen am Plan 2008 Plan 2009 Plan Anzahl der anerkannten privaten Fahrzeuge
37 Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,2 0,2 0,2 011 und Verbrauchsmittel Vgl. Vermerk bei 11 05/ Veranschlagt ist der Bedarf an Dienst- und Schutzbekleidung Bewirtschaftung der Grundstücke, 2,7 2,8 2,9 011 Gebäude und Räume 1,8 Veranschlagt ist der Bedarf für kleinere Ausgaben im Zusammenhang mit der Grundstücksbewirtschaftung soweit die Bewirtschaftung nicht dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement obliegt und die Ausgaben im Einzelplan 14 zu veranschlagen sind Mieten und Pachten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte Vgl. Vermerk bei 11 05/ Gegenseitig deckungsfähig mit 11 05/ Reisekostenvergütungen 131,0 111,0 111, ,6 Vgl. Vermerk bei 11 01/ gegenüber weniger Reisekostenvergütungen sind veranschlagt für: 1 Inlandsdienstreisen 109,9 109,9 2 Auslandsdienstreisen 3 Reisen in Angelegenheiten der Personal- und Schwerbehindertenvertretung 1,0 1,0 4 Auslagen gem. 12 Abs. 2 Sächs. Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) 0,1 0,1 Summe 111,0 111,0 Reisekostenvergütungen für Inlandsdienstreisen aufgrund des SächsRKG. Übertragung der überörtlichen Prüfung der Kommunen, der Landkreise, des kommunalen Sonder- und Treuhandvermögens, der Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, der Verwaltungs-, Planungs- und Zweckverbände, u.a Umzugs- und Verlegungskosten von Dienststellen 0, Vermischte Verwaltungsausgaben 0,2 0,1 0,1 011
38 Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ noch zu Veranschlagt sind Ausgaben für Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen, Unfallrenten, Entschädigungen an Dritte sowie sonstige vermischte Verwaltungsausgaben. Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Zuführung an den Generationenfonds 1.049, , gegenüber ,5 mehr 2010 gegenüber ,8 mehr Zuführung an den Generationenfonds gemäß 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Generationenfonds des Freistaates Sachsen (Generationenfondserrichtungsgesetz - SächsGFEG) Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und 1 8,0 4,0 011 Ausrüstungsgegenständen 5,5 Einseitig deckungsfähig zu Lasten 11 01/ Gegenseitig deckungsfähig mit 11 05/ Die Mittel sind übertragbar. Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an den Generationenfonds 14,2 *** *** 950 (wegfallend 2009) Gesamtausgaben 3.773, , , ,8
39 Kapitel 11 05Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Abschluss) Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Abschluss Personalausgaben 3.570, , , ,6 Sächliche Verwaltungsausgaben (51-54) 179,2 154,1 154,3 131,7 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 1.049, ,3 Sonstige Sachinvestitionen (81-82) 1 8,0 4,0 5,5 Besondere Finanzierungsausgaben 14,2 *** *** Gesamtausgaben 3.773, , , ,8 Überschuss (+) / Zuschuss (-) , ,1
40 - 40 -
41 Kapitel 11 05Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Stellenplan) Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen FKZ Stellen 2008 Stellen 2009 Stellen 2010 Stellenpläne Bezüge der planmäßigen Beamten und 011 Richter (einschl. Abordnungen) Stellenplan: Amtsbezeichnung BesGr. LGr. Personalsoll A: Obere Landesbehörde Leitender Regierungsdirektor A 16 hd Regierungsdirektor A 15 hd Regierungsoberrat A 14 hd Regierungsrat A 13 hd Regierungsoberamtsrat A 13 gd Regierungsamtsrat A 12 gd Regierungsamtmann A 11 gd Summe (Obere Landesbehörde) Summe Begründung der Änderungen im Stellenplan Personalsoll A: Obere Landesbehörde Stellenhebungen: Neue Hebungen 2 0 von A 13 Regierungsrat nach A 14 Regierungsoberrat 2 0 Neue Hebungen insgesamt 2 0 Stellenhebungen insgesamt Entgelte für Arbeitnehmerinnen und 011 Arbeitnehmer Stellenplan: EntgeltGr. LGr. Personalsoll A: Obere Landesbehörde E 6 md 3 3 3
42 Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen FKZ Stellen 2008 Stellen 2009 Stellen 2010 noch zu E 5 md Summe (Obere Landesbehörde) Summe Infolge Anspruchsberechtigung aus bisherigen Zeit- und Bewährungsaufstiegen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Stelle der EG Entgelt nach EG Obere Landesbehörde E 5 md E 6 md 1 0 0
43 Kapitel 11 05Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen (Abschluss Stellenplan) Rechnungshof Staatliche Rechnungsprüfungsämter - Kommunen FKZ Stellen 2008 Stellen 2009 Stellen 2010 Gesamtübersicht Planmäßige Beamte Beschäftigte Personalsoll A
44 - 44 -
45 Rechnungshof (Abschluss) 11 Rechnungshof Soll 2008 Soll 2009 Soll 2010 Ist 2007 FKZ Abschluss des Epl. 11 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen 0,2 0,2 0,2 1,7 Gesamteinnahmen 0,2 0,2 0,2 1,7 Personalausgaben , , , ,4 Sächliche Verwaltungsausgaben (51-54) 655,7 603,6 626,6 501,4 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 9, , ,9 3,5 Sonstige Sachinvestitionen (81-82) ,4 168,5 122,3 Besondere Finanzierungsausgaben 14,2 *** *** Gesamtausgaben , , , ,7 Überschuss (+) / Zuschuss (-) , ,2
46 - 46 -
47 Rechnungshof (Abschluss Stellenplan) 11 Rechnungshof FKZ Stellen 2008 Stellen 2009 Stellen 2010 Abschluss Stellenplan des Epl Planmäßige Beamte Beschäftigte Personalsoll A
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