Gemeindeblatt November 2013
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- Helene Flater
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1 Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger EINWOHNERGEMEINDE HORRENBACH-BUCHEN Nach dem langen Winter und den grauen, nassen kalten Frühlingstagen durfte sich die Schweiz doch noch an sommerlich-sonnigen Tagen erfreuen. Der Sommer 2013 hat uns mit zum Teil hohen Temperaturen erfreut. Wer die Zeit gefunden hat und wollte, konnte sich im kühlen Wasser erfrischen, sich beim Grillplausch vergnügen oder das schöne Wetter bei anderen Freizeitaktivitäten so richtig genießen. Man erinnert sich schon fast nicht mehr an die trüben Frühlingsmonate sondern erfreute sich einfach so an diesem schönen Sommer. Hoffen wir nun, dass das Wetter so bleibt und wir alle das letzte Quartal des Jahres mit vielen schönen Tagen weiterhin genießen können und der Schnee erst als Weihnachtsgeschenk zu uns kommen wird. Nun aber zur Sache, zum Voranschlag 2014: Der Gemeinderat hat den Voranschlag für das Jahr 2014 beraten und genehmigt. Nachstehend einige Informationen zum Voranschlag 2014, wie dieser Euch in der Laufenden Rechnung und in der Investitionsrechnung vorgelegt wird. Das Gleichgewicht der Finanzen muss mittelfristig sichergestellt werden, das schreibt das kantonale Gesetz vor. Daher hat sich das Budget auf den aktuellen Finanzplan abzustützen. Falls der gesamte Aufwand nicht durch den Ertrag gedeckt wird, ist ein Aufwandüberschuss nur solange zulässig, als dieser durch das Eigenkapital gedeckt wird. Gemeindeblatt November 2013 Information aus dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung Erscheint in unregelmäßigen Abständen / November 2013 / Nr. 2 Sobald die Bestandesrechnung einen Fehlbetrag aufweist, müsste zusammen mit dem Kanton ein Finanzplan mit Sanierungsmassnahmen erstellt werden. Das käme einer Bevormundung der Gemeinde gleich. Deshalb ist es ausserordentlich wichtig, dass man die Finanzen sehr genau plant und nur das realisiert, was auch tragbar ist. Träumereien und Wunschdenken haben da keinen Platz. Aufgrund der bevorstehenden grossen Investitionsvorhaben und der im Jahr 2013 getätigten Investitionen ist in den folgenden Jahren mit Aufwandüberschüssen (Verluste) der Jahresrechnung der Gemeinde zu rechnen. Finanziell können diese Verluste nur mittels Fremdverschuldung aufgefangen werden. Die Fehlbeträge der Rechnungsabschlüsse selber sind durch das Eigenkapital der Gemeinde bis auf weiteres gedeckt. Dies ermöglicht uns auch, den Steuerfuss bei 1.70 Einheiten zu belassen, obschon wie schon beschrieben in den kommenden Jahren sehr hohe Kosten anfallen werden. Wir hoffen trotzdem, unserem Ziel, das bestehende Eigenkapital kontrolliert und in vertretbarem Masse zu reduzieren, Rechnung zu tragen zu können. Euch allen wünsche ich gute Herbsttage. Res Fahrni Gemeinderat Ressort Finanzen Gemeindeversammlung Freitag, 29. November Uhr Schulhaus Horrenbach Traktanden: 1. Voranschlag 2014; Genehmigung 2. Schulhaus Buchen; neue Fenster, 2. Etappe Krediterkennung 3. Hornegg-Grabenbrücke; Schutz der Widerlager Krediterkennung 4. Bestattungs- und Friedhofreglement; Genehmigung 5. Ortspolizeireglement der Gemeinde Horrenbach- Buchen; Genehmigung 6. Orientierungen der Ressortchefs 7. Verschiedenes und Informationen
2 Voranschlag 2014 VA 2014 VA 2013 Rechnung 2012 Total Aufwand Fr Fr Fr Total Ertrag Fr Fr Fr Aufwandüberschuss Fr Fr Fr Ertragsüberschuss Investitionsrechnung VA 2014 VA 2013 Total Ausgaben Total Einnahmen Dem Voranschlag 2014 sind folgende Ansätze zugrunde gelegt: Steueranlage 1.70 Einheiten (unverändert) Liegenschaftssteuer 1.5 %o des amtlichen Wertes Hundetaxe Fr für den ersten und Fr für jeden weiteren Hund Feuerwehrsteuer 10 % des Staatssteuer, min. Fr max Der Voranschlag 2014 im Detail: Voranschlag 2014 Aufwand Ertrag Voranschlag 2013 Aufwand Ertrag Rechnung 2012 Aufwand Ertrag Laufende Rechnung Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Allgemeinde Verwaltung Nettoaufwand Öffentliche Sicherheit Nettoaufwand Bildung Nettoaufwand Kultur und Freizeit Nettoaufwand Gesundheit Nettoaufwand Soziale Wohlfahrt Nettoaufwand Verkehr Nettoaufwand Umwelt/Raumordnung Nettoaufwand Volkswirtschaft Nettoaufwand Finanzen und Steuern Nettoertrag
3 Kommentar des Gemeinderates: Allgemeine Verwaltung Die Allgemeine Verwaltung umfasst die Kosten der Legislative (Abstimmungen- und Wahlen, Gemeindeversammlungen), die Exekutive (Gemeinderat) und die Verwaltung selber. Der Nettoaufwand ist etwas gesunken. weil die Registerharmonisierung zwar noch nicht abgeschlossen ist, aber im Jahre 2014 eine Verschnaufpause eingelegt wird. Da wir zudem mit keinem größeren Unwetter rechnen, sollten die Entschädigungen für die Gemeinderäte auch tiefer ausfallen. Öffentliche Sicherheit Die Feuerwehr im linken Zulgtal geht geschlossen Richtung Steffisburg. Der Innerhorrenbach bleibt beim Eriz, wobei die Gemeinde Eriz prüft, mit Schwarzenegg zu fusionieren. Wir rechnen mit Kostenanteilen von Fr für Steffisburg und Fr für Eriz. Bildung (Schule) Seit August 2012 besteht ein neues System für die Finanzierung der Lehrerlöhne; neu werden diese Personalkosten genannt. Die Bildungskosten teilen sich in 62 % Personalkosten (Anteil Lehrerlöhne) und 38 % in Schulbetriebskosten auf. Für den Voranschlag 2014 wurden folgende Zahlen errechnet: Kinder EWZ Betrieb Transporte Infrastruktur Kosten Schule linke Zulg ' ' Basisstufe Mittelstufe Sekundarstufe Personalkosten Für das Schulhaus Buchen erhalten wir eine Gutschrift von Fr /Jahr. 7 Kinder, welche im Eriz oder in Unterlangenegg zur Schule gehen, werden ca Franken kosten. Die Gesamtkosten für das Schuljahr 2013 / 2014 betragen Fr Kultur und Freizeit Im Voranschlag sind Franken für den Unterhalt der Wanderwege enthalten und Fr für die Altleutefahrt. Gesundheit Der Bereich Gesundheit wurde vom Kanton übernommen. Wir bezahlen nur noch Beiträge an die Spitex, die Lungenliga, etc. Soziale Wohlfahrt Für die AHV-Ausgleichskasse geben wir Fr pro Jahr aus. An die Ergänzungsleistungen berappen wir Fr und der Kostenanteil Sozialhilfe beträgt rund Fr Die letzten zwei Posten sind richtige Kostentreiber. Seit 2009 steigen diese jedes Jahr an. Verkehr Für die Wegmeisterlöhne haben wir Fr eingesetzt und für die Schneeräumung Fr Baulicher Unterhalt ist nicht vorgesehen, nur punktuelle Sanierungsarbeiten.
4 Umwelt und Raumordnung Die Aufgabenbereiche Wasser, Kanalisation und Abfallbeseitigung belasten die Gemeinderechnung nicht, denn als Spezialfinanzierung werden sie durch Gebühren finanziert. Volkswirtschaft Für die Aufwendungen Ackerbaustelle, Feuerbrand und Elementarschäden haben wir mal Fr vorgesehen. Finanzen und Steuern Die Gemeinde rechnet mit Einkommenssteuern der natürlichen Personen von Fr Die Liegenschaftssteuern sollten einen Ertrag von Fr abwerfen und vom Finanzausgleich dürfen wir etwa Fr erwarten. Bei den Steuereinnahmen ist mit einem leichten Rückgang zu rechnen, weil eine 2011 eine Steuergesetzrevision stattgefunden hat und die kalte Progression ausgeglichen wird. Ein großer Brocken im Voranschlag 2014 sind die Pflichtabschreibungen (harmonisierte Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen). Jährlich müssen 10 % von den getätigten Investitionen abgeschrieben werden. Rechnen wir zusammen: Für die Sanierung Reuststrasse, die Absturzsicherung Keistli und das Schulhaus Buchen haben wir Franken in den Jahren 2012 und 2013 investiert. Das macht einen Abschreibungsaufwand von Fr aus. Hinzu kommen noch die alten Abschreibungen von Fr Das ergibt dann den sehr hohen Betrag von über Franken. Antrag des Gemeinderates: Genehmigung Voranschlag 2014 mit einer Steueranlage von 1.70 Einheiten, Festsetzung des Liegenschaftssteueransatzes von 1,5 %o der amtl. Werte und Festsetzen der Hundetaxe von Fr. 20. für den ersten und Fr. 50. für jeden weiteren Hund. Interessierte BürgerInnen können den detaillierten Voranschlag mit Vorbericht auf der Gemeindeverwaltung einsehen Schulhaus Buchen; Fenstererneuerung 2. Etappe Im Herbst 2011 haben wir eine erste Etappe Fenster (Schulzimmer und Zimmer UG) ausgewechselt. Geplant ist nun eine weitere Auswechslung, nämlich die Fenster im 1. Obergeschoss (Lehrerarbeitsplätze) und neue Fenster für die Schulküche. Gemäß Kostenvoranschlag der Firma Tschanz + Söhne AG, Schwanden, sind mit Kosten von Fr zu rechnen. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, einen Kredit von Fr für die Fenstersanierung zu sprechen. Vorab die Fenster in der Schulküche sind in einem schlechten Zustand und man hofft, mit diesen Isolierverglasungsfenster Heizkosten sparen zu können. Hornegg-Grabenbrücke; Schutz der Widerlager Das Unwetter vom Juli 2012 hat auch die Hornegggraben-Brücke in Mittleidenschaft genommen. Im Zuge der Sofortmassnahmen wurde das linke Widerlager mit Beton unterfangen und mit Steinblöcken geschützt. Die Erosion der Bachsohle nimmt jedoch stetig zu. Der Graben hat sich zwischen den beiden Brückenwiderlagern tief eingefressen. Ein nachhaltiger Schutz der Brücke ist unumgänglich. Erste Abklärungen zeigen, dass der Objektschutz der Brücke durch eine Blockrampe aufwändig und dadurch sehr teuer zu stehen käme. Zurzeit werden weitere Varianten wie der Bau einer Sperre mit Kolkschutz und der Einsatz eines Geschiebeauffangnetz geprüft. Bis zur Gemeindeversammlung wird ein konkreter Vorschlag und eine erste Kostenschätzung vorliegen. Die Arbeiten werden vom ASP des Kantons Bern subventioniert.
5 Friedhof Buchen; Friedhof- und Bestattungsreglement Auf den 1. Januar 2014 gehen die Aufgaben des Friedhofs Buchen vom Gemeindeverband auf die Einwohnergemeinde Horrenbach-Buchen über. Das geht aber nicht ohne ein entsprechendes Reglement. In Anlehnung an das bisherige Reglement des Gemeindeverbandes und unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzesvorschriften erstellte der Gemeinderat eine Neufassung. Der Gemeinderat hat dabei nichts Neues erfunden oder grundlegendes geändert. Das Friedhof- und Bestattungsreglement wurde im Sommer 2013 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Einsprachen oder Einwendungen sind keine eingegangen. Es ist 14 Seiten schwer und 52 Artikel lang. Es macht deshalb wenig Sinn, an dieser Stelle einzelne Artikel aufzuführen. Das gesamte Reglement mit Gebührentarif und Anhang kann jedoch kostenlos auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt Euch, diesem Reglement zuzustimmen. Es tritt auf den in Kraft und gilt sowohl für uns, wie auch für die Anschlussgemeinden Homberg, Sigriswil (für den Ortsteil Reust) und Teuffenthal. Ortspolizeireglement der Gemeinde Horrenbach-Buchen Der Gemeinderat hat leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass von kantonaler Seite der Ruhe und Ordnung in unserer Gemeinde nicht groß Beachtung geschenkt wird und ablehnende Anträge einfach ignoriert werden. Gleichzeitig besagen die Staatsvorschriften: Der Gemeinderat sorgt auf seinem Gemeindegebiet für Ruhe und Ordnung! Wir haben diesen für uns unhaltbaren Zustand mit dem Rechtskonsulent der Kantonalen Planungsgruppe Bern besprochen, und er hat dem Gemeinderat empfohlen, die lärmintensiven öffentlichen und privaten Anlässe in einem Ortspolizeireglement zu ordnen. Dieses Reglement ist nicht ein Verhinderungsreglement, sondern regelt vielmehr, was, wo, mit welchem Lärm stattfinden darf. Es hat den großen Vorteil, dass der Gemeinderat zukünftig mitreden und nicht einfach übergangen werden kann. Wer eine Kopie dieses Reglements möchte, der melde sich doch bitte bei der Gemeindeverwaltung. Oder auch hier: es ist auf aufgeschaltet. Der Gemeinderat stellt den Antrag, dem Ortspolizeireglement der Gemeinde zuzustimmen. Ein herzliches Dankeschön Für das Erstellen einer neuen Absturzsicherung auf der Keistlistrasse musste der Gemeinderat die Straße diesen Herbst während 3 Wochen für den Motorfahrzeugverkehr sperren. Der Gemeinderat bedankt sich bei Euch für das breite Verständnis. Die Bauarbeiten konnten ohne größere Probleme und Reklamationen gut zu Ende geführt werden. Merci viel Mal.
6 Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an der Gemeindestrasse folgende Hinweise zu beachten: 1. Bitte vor Wintereinbruch die Äste auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Es erleichtert uns den Winterdienst außerordentlich! 2. Die Pflicht zum Zurückschneiden liegt beim Grundstückeigentümer 3. Muss die Gemeinde aus Sicherheits- und Uebersichtsgründen das Zurückschneiden selber ausführen oder durch Dritte ausführen lassen, muss der Grundeigentümer diese Kosten übernehmen. 4. Maßgebend ist das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG ). Der Gemeinderat dankt allen Strassenanstössern für das rechtzeitige zurückschneiden. Identitätskarte und Reisepass Bei der Gemeinde können keine Identitätskarten oder Pässe mehr bestellt werden. Zuständig ist das Ausweiszentrum in Thun Scheibenstrasse Thun Bevor Sie ins Ausweiszentrum fahren, müssen Sie zwingend einen Termin vereinbaren unter der Telefon-Nummer oder Rechnen Sie genügend Zeit ein. Treffen sich 2 Schnecken. Sagt die eine: Hä was ist denn mit dir passiert? Wo hast du denn das blaue Auge her? Erzählt die andere: Also ich bin so am joggen durch den Wald, da schießt plötzlich ein Pilz aus dem Boden. Kommt ein Mann zum Bäcker und sagt: "Ich hätte gern 99 Brötchen." Sagt die Bäckersfrau: "Warum nehmen Sie denn nicht hundert?" Sagt der Mann: "Um Himmels Willen! Wer soll die denn alle essen?" und zum Schluss Kaffee, Wein und Geselligkeit Die Geselligkeit kommt nicht zu kurz! Auch in diesem Jahr offeriert Euch der Gemeinderat einen kleinen Imbiss. Wir freuen uns auf Euer Kommen.
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