Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater"

Transkript

1 N MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater Ausgabe 10/2016 Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion Oktober 2016 Liebe Leserin, lieber Leser, der Zustand der öffentlichen Haushalte ist unheilbar gesund, wie es DER SPIEGEL ausdrückt. Zum zweiten Mal in Folge kann Schäuble einen Überschuss erwirtschaften. Das war zuletzt 1969 der Fall. Die Steuereinnahmen steigen sogar deutlich stärker als die Wirtschaftsleistung. Während die deutsche Wirtschaftsleistung seit 2010 nur um 21 Prozent zunahm, sind die Steuereinnahmen seitdem um 30 Prozent gestiegen, die Einkommensteuer gar um 47 Prozent. Und bis 2020 wird eine weitere Zunahme der Steuern um 120 Milliarden gegenüber 2016 erwartet. Zeit also, den Bürgern etwas zurückzugeben. Aber schafft es die Politik endlich, eine Steuerreform hinzukriegen, die diesen Namen wirklich verdient? Noch liegt das genial schlichte Radikal-Rezept des Ex-Verfassungsrichters Paul Kirchhof bereit. Er will aus 30 Steuerarten vier machen und ca Steuer-Paragraphen zu nur 146 eindampfen. Alle Ausnahmen und Schlupflöcher sollen radikal gestrichen werden. Dafür soll der Steuersatz auf 25 Prozent sinken. Wenn der Firmenwagen in der Privatgarage steht Weisen Sie in Angeboten niemals Umsatzsteuer aus Wie Sie Benzingutscheine jetzt richtig handhaben Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig Betriebsprüfung: So vermeiden Sie Nachzahlungen Wann Sie Ihr Bargeld täglich nachzählen müssen So legen Sie selbst Einspruch beim Finanzamt ein Aus der Redaktions-Hotline: Neuer Mini jobber zur Monatsmitte - Minijobber für Betrieb und Privathaushalt Hat das Aussicht auf Erfolg? Ich fürchte, nein. Denn jede gestrichene Befreiung löst einen Proteststurm aus. Man sollte sich aber wenigstens darauf einigen, den Spitzensteuersatz wieder für Spitzeneinkommen zu reservieren. In den 50er-Jahren waren DM ein Spitzen-Einkommen. Nur Generaldirektoren verdienten soviel. Erst da begann der Spitzensteuersatz, beim damals 17-Fachen eines Durchschnittsverdienstes. Heute muss man nur das 1,6-Fache über dem Durchschnitt verdienen ( Euro), um vom Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent (plus Soli) belastet zu werden. Die Anhebung dieser Grenze, etwa von auf Euro, mit gleichzeitiger Glättung des Mittelstandsbauchs, wäre eine einfach umsetzbare Maßnahme, der auch die SPD zustimmen könnte. Denn davon profitieren eben nicht nur Spitzenverdiener, sondern gerade auch Bürger mit mittlerem Einkommen. Herzliche Grüße aus München Unser Service für Sie Exklusive Tipp-Datenbank mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr Telefon oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis

2 Wenn der Firmenwagen in der Privatgarage steht Weisen Sie in Angeboten niemals Umsatzsteuer aus Wenn der Firmenwagen in der Privatgarage steht Ihr Vorteil: Durch das Einstellen eines Firmenwagens in die Privatgarage wird diese noch nicht Betriebs vermögen - auch, wenn Betriebsprüfer das gerne so sehen. Daher muss der Verkaufsgewinn auch später einmal nicht versteuert werden. Es ist für den Unternehmer oft schwer nachzuvollziehen, wie Betriebs prüfer ticken. Was diese gerne machen: Privatvermögen gegen den Willen des Steuerpflichtigen zu Betriebsvermögen zu erklären. Der Grund: Verkauft man Betriebsvermögen, ist der Gewinn stets steuerpflichtig - auch nach 20 oder 30 Jahren. Wenn nun ein Unternehmer seinen Firmenwagen in der privaten Garage beim Wohnhaus unterstellt, wird vom Finanzamt gerne folgende Argumentationskette verwendet: Der Wagen ist notwendiges Betriebsvermögen, Betriebsvermögen wird in einer Garage eingestellt, somit ist auch die Garage Betriebsvermögen. Diese Argumentation ist aber bereits mehrfach sogar schon vor 60 Jahren vom Bundesfinanzhof vom Tisch gewischt worden. (BFH , BFH , FG Köln, ) Zutreffend ist Folgendes: Eine Doppelgarage beim Einfamilienhaus ist ein unselbständiges Nebengebäude des Einfamilienhauses. Der Zusammenhang der Garage mit dem Wohngebäude wird nicht dadurch gelöst, dass die Garage zur Unterstellung eines betrieblichen Pkw dient. Durch das Unterstellen des betrieblichen Pkw wird die Garage weder ganz noch zur Hälfte Betriebsvermögen. Weisen Sie in Angeboten niemals Umsatzsteuer aus Weisen Sie in Ihren Angeboten niemals offen die Mehrwertsteuer aus. Ihr Vorteil: Sie vermeiden so überflüssige Umsatzsteuerzahlungen. Die Finanzverwaltung und auch die Rechtsprechung sehen in jedem Dokument, das einen offenen Mehrwertsteuerausweis enthält (wie zum Beispiel 19 % Umsatzsteuer = Euro ), eine Rechnung. Deshalb wird die Um - satzsteuer von solchen Rechnungen nach 14c UStG ( unberechtigter MwSt.- Ausweis ) selbst dann verlangt, wenn gar kein Umsatz erfolgte. Was Sie daher tun sollten: Vermeiden Sie unbedingt auf Angeboten einen offenen Mehrwertsteuerausweis. So sollten Sie es also (im Angebot) nicht machen: Netto-Summe Euro 19 % MwSt Euro Brutto = Euro Alternative 1: Sie machen ein Bruttoangebot incl. Mehrwertsteuer. Sie vermerken also Preise gelten incl. 19 % Umsatzsteuer. Das ist unschädlich. 2 Meister Persönlich Ausgabe 10 - Oktober

3 Wie Sie Benzingutscheine jetzt richtig handhaben Alternative 2: Sie geben die Angebote netto ab und schreiben dazu alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Alternative 3: Oder, falls Sie den offenen Mehrwertsteuer-Ausweis (s. o.) softwaretechnisch auf Angeboten nicht unterdrücken können, vermerken Sie auf dem Angebot so deutlich, dass es niemand übersehen kann, folgenden Satz: Dies ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes!. Wie Sie Benzingutscheine jetzt richtig handhaben Benzingutscheine sind die beliebtesten Sachbezüge. Benzingutscheine sind nach wie vor als Extra-Zulage für fleißige Mitarbeiter sehr beliebt. Hier die Antwort auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema: Sie sind bis zu einem Wert von 44 Euro steuerfrei. Was ist das Besondere am Benzingutschein, das ihn so beliebt macht? Im Grunde gar nichts. Es gibt keine besondere steuerliche Begünstigung für Benzingutscheine, sondern eine allgemeine Freigrenze in Höhe von 44 Euro für Sachbezüge. Wahrscheinlich erfreut sich der Benzingutschein deshalb besonderer Beliebtheit, weil fast jeder Benzin oder Diesel gebrauchen kann. ( 8 Absatz 2 Satz 9 EStG) Vorsicht: Bei nur einem Cent mehr, ist alles steuerpflichtig. Warum dürfen Sie 44 Euro nicht überschreiten? Weil das die monatliche Freigrenze laut 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist. Vorsicht: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bekommt ein Mitarbeiter Sachbezüge in Höhe von 45 Euro, ist demnach alles steuerpflichtig. Sie können seit einigen Jahren auch Gutscheine der Tankstelle ausgeben, die auf einen Euro- Betrag lauten. Und: Selbst Bargeld dürfen Sie übergeben, wenn Sie vor dem Tanken einen Gutschein überreichen oder die Auszahlung mit einer Auflage verbinden. Dürfen Sie auch einfach einen 44-Euro-Gutschein von Aral, Shell und Co. ausgeben? Das hat die Finanzverwaltung früher nicht geduldet, aber laut einer Urteilsserie des Bundesfinanzhofs vom Oktober 2010 ist die früher angeblich erforderliche Ausstellung auf Liter seitdem Vergangenheit. Ein Gutschein über Sprit im Wert von 44 Euro ist genauso steuerfrei, wie einer, der auf 25 Liter lautet. (BFH, , VI R 27/09, BStBl. II 11, 386) Können Sie Ihrem Mitarbeiter auch einfach Bargeld geben zum Tanken? Auch das ist mittlerweile möglich. Sie geben Ihrem Mitarbeiter z. B. einen Gutschein über Pkw-Treibstoff SUPER bleifrei - 30 Liter, einzulösen im Monat.. Anschließend erstatten Sie dem Arbeitnehmer den an der Tankstelle bezahlten Betrag und bestätigen dies auf dem Gutschein. Laut Bundes- Ausgabe 10 - Oktober 2016 Meister Persönlich 3

4 Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig finanzhof sind auch solche Gutscheine steuerfreier Sachbezug (BFH, , VI R 41/10, BB 11, 331). Ebenso möglich: Sie verbinden die Zahlung mit der Auflage, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden. (BFH, , VI R 27/09, BStBl. II 11, 386) Pauschal versteuerte weitere Leistungen zählen nicht mit bei der 44-Euro-Grenze. Zählen ein Handy, Geburtstagsgeschenke oder eine Erholungsbeihilfe bei der 44-Euro-Grenze mit? Nein. Alles, wofür es eine gesonderte Steuerbefreiung bzw. Pauschalierungsmöglichkeit gibt, bleibt außer Betracht und kann noch zusätzlich gewährt werden. Auch einem Mitarbeiter mit Firmenwagen dürfen Sie Benzingutscheine für andere Familienangehörige geben. Einen Vorsteuerabzug haben Sie nicht für die Benzingutscheine. Können Sie auch einem Mitarbeiter mit Dienstwagen einen Benzin - gutschein geben? Warum nicht? Er bekommt für den Dienstwagen zwar sowieso das gesamte Benzin bezahlt. Aber vielleicht kann der Mitarbeiter den Gutschein für den Wagen der Frau oder den eines Kindes gebrauchen. Haben Sie den Vorsteuerabzug aus dem Benzingutschein? Nein. Wenn Sie den Benzingutschein mit der Absicht erwerben, ihn unentgeltlich an Mitarbeiter weiterzugeben, entfällt der Vorsteuerabzug. In der FiBu kommen sie auf freiwillige soziale Leistungen lohnsteuerfrei. Wie verbuchen Sie den Benzingutschein richtig? In der Finanzbuchhaltung am besten unter freiwillige soziale Leistungen lohnsteuerfrei. Streng genommen müssten Sie den Benzingutschein auch auf der Gehaltsabrechnung und beim Lohnkonto ausweisen, und zwar als Nettobezug und gleichzeitig als Nettoabzug für den Sachbezug. Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig Empfehlung: Schreiben Sie lieber zu viel Text als zu wenig auf Ihre Rechnungen. Gerade im Baubereich wird mit Rechnungen oft geschlampt und es finden sich Leistungsangaben wie Fliesenarbeiten Euro oder Gerüst aufgestellt Euro. Solche pauschalen, dürftigen Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Deshalb: Tun Sie so etwas Ihren Kunden nicht an und akzeptieren Sie umgekehrt als Kunde solche Rechnungen auch nicht als Eingangsrechnungen. Denn pauschale Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Beschluss des Finanzgerichts Hamburg: Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn die Rechnungen Angaben enthalten, die eine leichte und eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen. Im Hinblick auf Gerüstarbei- 4 Meister Persönlich Ausgabe 10 - Oktober

5 Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig ten können dafür detaillierte Angaben zum Ort des Bauvorhabens sowie genaue Bezeichnungen der einzelnen Arbeiten erforderlich sein. (FG Hamburg, , 2 V 154/15, BB 15, 2581) Achten Sie darauf auch umgekehrt bei Ihren Eingangsrechnungen. Das kann man aus diesem Urteil lernen: Pauschale Angaben zum Bauvorhaben sind nicht ausreichend. Genaue Ortsbeschreibungen und detaillierte Leistungsbeschreibungen mit Aussagen zum Aufmaß, den verbauten Elementen und der genauen Tätigkeit sind erforderlich. Es muss aus der Rechnung nachvollzogen werden können, welche Leistungen konkret wann auf welcher Baustelle zu welchen Konditionen erbracht werden. Die Gefahr einer Doppelabrechnung muss ausgeschlossen sein. Zusätze wie zum Beispiel und diverse Bauvorhaben sind unzureichend. Aber: Man kann durchaus auf andere Dokumente verweisen, wenn ein Betriebsprüfer leicht und einfach und ohne Verwechslungsgefahr darauf zugreifen kann. Tagesaktuelle Infos finden Sie ab sofort mit dem Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: Beispiel: Gerüstarbeiten laut beigefügtem Leistungsnachweis vom ist ausreichend, wenn dieser beigefügt ist und dort genau steht, wo das Gerüst mit wie vielen Elementen usw. aufgestellt wurde. Fazit: Schreiben Sie lieber zu viel Text auf die Rechnung, als zu wenig. Denn pauschale Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Ausgabe 10 - Oktober 2016 Meister Persönlich 5

6 Betriebsprüfung: So vermeiden Sie Nachzahlungen Wann Sie Ihr Bargeld täglich nachzählen müssen Betriebsprüfung: So vermeiden Sie Nachzahlungen Ein Investitionsabzugsbetrag ist auch nach einer Betriebs - prüfung zur Vermeidung von Steuer-Nachzahlungen möglich. Ein Betrieb hatte eine Betriebsprüfung, die zu einem Mehrgewinn und dadurch zu Steuernachzahlungen führte. Der Betrieb wollte aber keine Steuern nachzahlen und bildete nachträglich einen Investitionsabzugs betrag. Das Finanzamt sagte: So war das nicht gedacht - das geht nicht!. Der Bundesfinanzhof entschied nun aber: Es geht doch. (BFH, , IV R 9/14, DStR 16, 1856) Unser Rat: Falls Sie berechtigt sind zu Investitionsabzugsbeträgen (Eigenkapital Vorjahr maximal Euro) und Nachzahlungen nach einer Betriebs prüfung erst einmal verzögern wollen, sollten Sie dieses Urteil nutzen. Sie können die Nachzahlung damit hinausschieben oder falls Sie tatsächlich das angegebene Anlagegut kaufen sogar komplett vermeiden. Wann Sie Ihr Bargeld täglich nachzählen müssen Wie oft müssen Sie eigentlich Ihren Bargeldbestand nachzählen? Wenn Sie eine offene Ladenkasse haben (also keine Registrierkasse), sind Sie verpflichtet, den Kassenbestand täglich nachzuzählen. Ein Zählprotokoll ist zwar (derzeit) noch nicht verpflichtend aber empfehlenswert. Wenn Sie keine Registrierkasse haben: täglich! Bei Registrierkassen gibt es zwar keine aktuelle Rechtsprechung. Aber es ist ziemlich wahrscheinlich, dass im Falle des Falles auch ein tägliches Zählen und Abgleichen verlangt wird. Zählen Sie lieber täglich, wenn Sie es mit einem größeren Kassenbestand zu tun haben. Zählprotokoll bedeutet: Man trägt in ein Formular ein, wie viele Hunderter, Fünfziger, Zwanziger usw. am Abend in der Kasse waren. Viele zählen hier nur die Geldscheine, aber nicht die Münzen. Natürlich gehören auch die Münzen zum Bargeldbestand dazu, auch wenn es lästig ist, diese zu zählen. Registrierkasse: Ein uraltes Urteil von 1969 stellt fest, dass man zumindest im Rahmen der jährlichen Inventur den Ist-Bestand der Registrierkasse mit dem Sollbestand abgleichen muss. Ein monatliches Zählen und Abgleichen könnte verlangt werden. Eine tägliche Nachzählung wird nicht gefordert. Ob das heute noch genauso gilt, wagen wir zu bezweifeln. Wenn ein solcher Fall wieder vor den Bundesfinanzhof kommen würde, kann es gut sein, dass das oberste Steuergericht zu dem Ergebnis kommt, man sei verpflichtet, jeden Tag die Kasse nachzuzählen, um Differenzen zeitnah aufklären und verbuchen zu können. (BFH, , I R 73/66, BStBl. 70, II, 45) 6 Meister Persönlich Ausgabe 10 - Oktober

7 So legen Sie selbst Einspruch beim Finanzamt ein Unser Rat daher: Wer in größerem Umfang mit Bargeld zu tun hat, sollte jeden Tag den Kassenbestand nachzählen, um einem Betriebsprüfer keine Einfallstore zu bieten. So legen Sie selbst Einspruch beim Finanzamt ein Wenn Sie einmal selbst Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen müssen, können Sie das innerhalb eines Monats tun. Das geht per Brief, Fax oder Mail. Aus dem Schreiben muss man ersehen können, wer wogegen Einspruch einlegt. Eine Begründung kann jedoch nachgereicht werden. Falls Ihre Steuerbescheide nicht zu Ihrem Steuerberater, sondern zu Ihnen nach Hause kommen, kann es vielleicht einmal notwendig sein, dass Sie selber Einspruch einlegen. Folgendes sollten Sie dazu wissen: Wie lange können Sie Einspruch einlegen? Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids. Die Bekanntgabe wird unterstellt drei Tage nach dem Bescheiddatum. Beispiel: Bescheiddatum 21. Juli, Bekanntgabe 24. Juli, Einspruch möglich bis 24. August, 24 Uhr. Wie können Sie Einspruch einlegen? Per Brief, Fax, oder, falls Ihr Finanzamt eine -Adresse hat, auch per . Theoretisch könnten Sie auch im Amt vorsprechen und mündlich erklären, dass Sie Einspruch einlegen wollen. Das wird man aber in der Praxis eher nicht machen. Was muss in dem Einspruchsschreiben stehen? Aus dem Schreiben muss hervorgehen, - dass Einspruch eingelegt wird - gegen welchen Bescheid sich der Einspruch richtet und - wer Einspruch einlegt. Das ist vor allem wichtig bei zusammen veranlagten Ehegatten. Hier kann der eine, der andere oder es können beide zusammen Einspruch einlegen. Begründung nicht erforderlich: Ein Einspruch gilt auch ohne Begründung als eingelegt. Natürlich sind Ihre Chancen minimal, dass das Finanzamt etwas ändert, wenn Sie nicht begründen, warum Sie Einspruch einlegen. Aber wenn die Frist drängt und Sie vorher keinen steuerlichen Rat in Anspruch nehmen können, ist der Einspruch auch wirksam, wenn Sie ihn ohne Begründung einlegen. Vermerken Sie am besten auf dem Einspruch Begründung wird nachgereicht. Ausgabe 10 - Oktober 2016 Meister Persönlich 7

8 Aus der Redaktions-Hotline: Neuer Minijobber zur Monatsmitte - Minijobber für Betrieb und Privathaushalt von Holger A. aus Bingen an die Redaktions-Hotline: Bei mir soll am 17. Oktober ein Minijobber anfangen. Ich habe so viel Arbeit, dass der Mitarbeiter gleich im Oktober 450 Euro verdienen kann. Er arbeitet aber vorher noch bei einer anderen Firma, wo er 450 Euro in der ersten Oktoberhälfte verdient. Ist das ein Problem? IZW antwortet: Da sich die Minijobs nicht überschneiden und außerdem keine Befristung vorgesehen ist, können Sie den Mitarbeiter problemlos als Minijobber anmelden und auch bereits im Oktober die vollen 450 Euro auszahlen. Dass er dadurch im Ergebnis im Oktober zweimal 450 Euro verdient, ist unschädlich. Achtung: Ist die Beschäftigung jedoch auf weniger als einen Zeitmonat befristet, müssen Sie auf einen anteiligen Monatswert herunterrechnen. Verwenden Sie dabei diese Formel: 450 Euro x Kalendertage : 30 = anteiliger Monatswert. Beispiel: Sie stellen einen Minijobber befristet vom 22. November bis 15. Dezember an. Im November darf er höchstens 135 Euro (= 450 Euro x 9/30) und im Dezember 225 Euro (= 450 Euro x 15/30) verdienen. von Peter S. aus Augsburg an die Redaktions-Hotline: Ich will eine Putzfrau als Minijobberin anstellen, die sowohl im Betrieb, als auch bei mir zu Hause putzen soll. Auf den Betrieb würden etwa 300 Euro entfallen, auf mich zu Hause 150 Euro. Wie bekomme ich das hin, dass ich für den Teil, der auf den Privathaushalt entfällt, den niedrigeren Abgabensatz für Minijobber (12 statt 30 Prozent) nutzen kann und außerdem den Steuer - rabatt für Minijobber im Privathaushalt?" IZW antwortet: Falls die Dame noch einen Hauptjob hat, ist das unmöglich. Hätte sie keinen oder wäre sie Beamtin, dann könnten Sie ihr zwei getrennte Minijobs geben, einen mit 300 Euro im Betrieb und einen mit 150 Euro bei sich zu Hause. Das funktioniert aber dann nicht, wenn die Dame einen sozial - versicherungspflichtigen Hauptjob hat. Denn neben einer solchen Beschäftigung ist nur die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige Beschäftigung anrechnungsfrei. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als den Job komplett über den Betrieb abzuwickeln und dann jeden Monat 150 Euro plus die entsprechenden Nebenkosten als Privatentnahme zu buchen. Der Steuer - rabatt für Jobs im Haushalt und der niedrigere Beitragssatz gehen Ihnen auf diese Art und Weise leider verloren. Übrigens: Sie können es nicht umgekehrt machen, dass Sie die Dame komplett im Haushalt anmelden und 300 Euro als Aufwand einbuchen im Betrieb. Denn dann hätten Sie sich für die 300 Euro den niedrigeren Beitragssatz (zwölf statt 30 Prozent) auch für den gewerblichen Anteil erschwindelt. Impressum Meister Persönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Kai Altemann, Rechtsanwalt und Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ Meister Persönlich Ausgabe 10 - Oktober

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 19 2016 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 19/2016 Direkt-Login in

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 19 13 1 2009 2016 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF ESSEN VELBERT Ihre Ansprechpartnerin: A K T U E L L E S Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Zertifizierte

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 5 2017 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 5/2017 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

Firmenwagen Themenübersicht "Auto und Steuern":

Firmenwagen Themenübersicht Auto und Steuern: Firmenwagen Themenübersicht "Auto und Steuern": - Anschaffung: Leasen oder kaufen? - Alle Autokosten absetzen? - Wie schreiben Sie ein Auto ab? - Wie wird private Nutzung besteuert? - Fahrtenbuch-Methode

Mehr

Vorsteuerabzug sichern

Vorsteuerabzug sichern Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Vorsteuerabzug sichern Voraussetzungen Prüfpflichten Fehler vermeiden In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Vorsteuerabzug sichern Inhalt

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 12 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 12/2017 Direkt-Login in

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 2 2018 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 2/2018 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Wie Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Extras zuschanzen Art der Leistung Erläuterung steuerfrei Pauschalsteuer* Altersvorsorge

Mehr

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 21 13 1 2009 2013 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Inhaltsverzeichnis 1. Was sind Geschenke? 2. Betriebsausgabenabzug 3. Geschenke an Arbeitnehmer 4. Versteuerung Kurzinfo Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 7 2016 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 7/2016 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 6 2017 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 6/2017 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 13 41 2009 2018 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt

Mehr

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung zu machen. Damit diese steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gesetzliche Vorgaben

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen:

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen: Petra Feucht, Steuerberaterin, Hubertusplatz 4, 86169 Augsburg Rundschreiben Petra Feucht Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Hubertusplatz 4 86169 Augsburg Telefon: 0821 710 19 70 Telefax: 0821 710 19 799

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 14 2015 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 14/2015 Direkt-Login in

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Bauträger beim Bezug von Bauleistungen

Mehr

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen!

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen! EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT Herzlich Willkommen! Umsatzsteuer - Einkommensteuer - Gewerbesteuer Wer ist steuerpflichtig? Leistung im Inland > Wohnsitz o. gewöhnlichen > Betriebsstätte im Inland Aufenthalt

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 13 31 2009 2017 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo

Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Gewerbesteuer Einkommensteuer Steuern des Existenzgründers Umsatzsteuer Körperschaftsteuer Neugründung oder

Mehr

Beitragsrechtliche Behandlung von bei Dritten einzulösenden Warengutscheinen; Auswirkungen mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11.

Beitragsrechtliche Behandlung von bei Dritten einzulösenden Warengutscheinen; Auswirkungen mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. TOP 10 Beitragsrechtliche Behandlung von bei Dritten einzulösenden Warengutscheinen; Auswirkungen mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010 Az.: 0342/00-20-30-11-11 Sachverhalt: 0. Es

Mehr

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien

Mehr

Gesundheit und Pflege gerecht finanzieren

Gesundheit und Pflege gerecht finanzieren Gesundheit und Pflege gerecht finanzieren Eine Studie zu einer neuen Versicherung für alle Bürger und Bürgerinnen Hier lesen Sie einen Beschluss von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Der Beschluss ist

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 4 2017 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 4/2017 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

EXTRAIZW-LESERSERVICE

EXTRAIZW-LESERSERVICE 2018 InformationsZentrum für die Wirtschaft IZW-EXTRAAusgabe IZW-Leserservice für die Abonnenten der IZW-Beratungsbriefe www.izw-info.de EXTRA-Ausgabe EXTRA-Ausgabe: Steuerfreie Zahlungen von A bis Z:

Mehr

1 Welche Begünstigungen gibt es?

1 Welche Begünstigungen gibt es? 1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von

Mehr

Geschenke - Sonderausgabe -

Geschenke - Sonderausgabe - Geschenke - Sonderausgabe - Aktuelle Themen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir zeigen Ihnen dieses Mal eine erweiterte Übersicht über die Unterschiede zwischen Geschenken und anderen Zuwendungen an

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs/Fax-Abruf 089 255436-87 Rechtsformvergleich: Mit welcher Rechtsform fahren Sie ab 2008 am besten? Die Bundesregierung hat

Mehr

Mandanten-Rundschreiben zum Jahresende

Mandanten-Rundschreiben zum Jahresende REUTEMANN Reutemann Steuerberatungsges. mbh An der Eisenschmelze 7 87527 Sonthofen An der Eisenschmelze 7 87527 Sonthofen Telefon 08321-6614-0 Fax 08321-6614-66 info@reutemann-stb.de Mandanten-Rundschreiben

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Wie Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Extras zuschanzen Art der Leistung Erläuterung steuerfrei Pauschalsteuer* Altersvorsorge

Mehr

Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen

Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Die einzige Methode, der Ein-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung zu entkommen, ist das Fahrtenbuch. Und zwar sowohl beim Unternehmer

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 16 2014 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 16/2014 Direkt-Login in

Mehr

Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Mehr Netto vom Brutto Referentin: Denise Scholl Steuerberaterin Vom Brutto zum Netto Beispiel 1*: Bruttogehalt 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 14 13 1 2009 2015 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

N 16. Mit herzlichen Grüßen aus München. Ihr IZW-Leserservice. 26. August Liebe Leserin, lieber Leser,

N 16. Mit herzlichen Grüßen aus München. Ihr IZW-Leserservice. 26. August Liebe Leserin, lieber Leser, N 16 2008 www.izw-info.de Ausgabe 16/2008 Mit herzlichen Grüßen aus München Ihr IZW-Leserservice Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion Liebe Leserin, lieber Leser, 26. August 2008 IZW-Service:

Mehr

Topthemen dieser Ausgabe. Seite 7

Topthemen dieser Ausgabe. Seite 7 Topthemen dieser Ausgabe Seite 7 1 Steuernachrichten 2 Auch Geldeinwurfautomaten müssen kassensturzfähig sein Ein Unternehmer betrieb mehrere Erotikmärkte, in denen er auch Kinos und Videokabinen mit Geldeinwurfautomaten

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GRUNDZÜGE - BESTEUERUNGSFORMEN Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit

Mehr

Existenzgründung in Teilzeit. Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum

Existenzgründung in Teilzeit. Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum Existenzgründung in Teilzeit Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum www.frau-und-beruf-sh.de Zeitmanagement... Job Haushalt Freunde Gründung Familie Partnerschaft

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

Inhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005

Inhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005 Steuern gemeinsam und Sozial- vorsorgen versicherung Sichere und flexible Altersvorsorge für Freie in Film, Funk und Fernsehen Informationen zu Beiträgen und mit Auftraggeberzuschuss Leistungen der PKR-Vorsorge

Mehr

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro.

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Vorsteuerfallen Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Nach 14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemäße Rechnung die folgenden

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 11 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 11/2017 Direkt-Login in

Mehr

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 13 2016 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 13/2016 Direkt-Login in

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 12 13 1 2009 2016 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 11 13 1 2009 2017 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / ) L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Vorab per   Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

Mustervorlage Einspruch zum Finanzamt

Mustervorlage Einspruch zum Finanzamt Mustervorlage Einspruch zum Finanzamt Autor: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden.

Mehr

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann,

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, www.pixelio.de Betriebsrente attraktiv 2 Neue Zielgruppe gesucht Unternehmen GmbH-GGF Bild: Paul-Georg

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Oktober 2018 S /

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Oktober 2018 S / Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Oktober 2018 S 2337 117/7 34 13 Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach 1835,1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 8 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 8/2017 Direkt-Login in Ihre

Mehr

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung

Entwurf eines... Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung Bundesrat Drucksache 620/03 (Beschluss) 17.10.03 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung 7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0509-S/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Rechtsanwalt als Masseverwalter im Konkurs von Vermieter, in Ort, vom 27. Juli

Mehr

Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis

Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Steuerberatung Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Management-Workshop 27. Februar 2013 Dortmund 1 Zu meiner Person: Kurt Haarlammert Steuerberater in Münster Steuer- und

Mehr

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus-

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus- Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 23 2018 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 23/2018 Direkt-Login in

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE

EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE IHK SCHWABEN FACHKRÄFTE BINDEN DURCH STEUERLICHE MÖGLICHKEITEN Susanne Pfeifenroth, Dipl. Betriebswirtin (BA), Business Coach IHK INHALT Einführung

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 15 13 1 2009 2014 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL Übungsskript 1 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Steuern / Gebühren / Beiträge (1) Entscheiden Sie, ob folgende Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind. Einfuhrabgaben Kurtaxen Branntweinsteuer

Mehr

Änderungen im Steuerrecht 2007. Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt

Änderungen im Steuerrecht 2007. Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt Änderungen im Steuerrecht 2007 Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt Rechtsänderungen für alle Unternehmen Einkommensteuer Ansparabschreibung / Investitionsabzug Systemwechsel Erstmalig

Mehr

Nettolohn-Optimierung

Nettolohn-Optimierung Nettolohn-Optimierung Durch den Einsatz von Lohn- und Gehaltsbausteinen, die vom Gesetzgeber besonders gefördert werden, kann eine Absenkung der Lohnkosten erreicht werden, sofern sie zusätzlich zum vereinbarten

Mehr

Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung?

Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung? UMSATZSTEUER Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung? von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und Partner der kmk Steuerberatungsgesellschaft mbh, Dortmund Der Umsatz mit

Mehr

tatsächliche Zahlungen 1.200, ,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag -624,00 106,00-106,00 7.

tatsächliche Zahlungen 1.200, ,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag -624,00 106,00-106,00 7. Einkommensteuer AEB für beide Sohn, 31 bzw. 32 Jahre im VZ 2005 agb 33 (I) EStG Unterhaltsleistungen tatsächliche Zahlungen 1.200,00 7.680,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag

Mehr

RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN

RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege.html RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der

Mehr

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2016

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2016 Sachverhalt 1 Ihre Mitglieder Sabrina und Michael Kirner kommen am 15.06.2016 in Ihre Beratungsstelle und beauftragen Sie, die Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) für das Jahr 2015 zu erstellen.

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 26 Ca 4136/12 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. D-Straße, D-Stadt

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 11 13 1 2009 2015 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 20 13 1 2009 2017 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum 1.1.2013 Inhalt I. Pflichtangaben auf Rechnungen II. Neuregelungen ab 1.1.2013 1. Abrechnung im Gutschriftsverfahren 2. Steuerschuldnerschaft

Mehr

Steuerliche Grundlage bei Incentives. Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG

Steuerliche Grundlage bei Incentives. Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG Steuerliche Grundlage bei Incentives Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG Seite 2 Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch

Mehr

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen BMF 27.6.2005 IV A 7 -S 0338-54/05 BStBl 2005 I S. 794 Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Mehr

IHK Spezial Gründen Buchführung und Steuern

IHK Spezial Gründen Buchführung und Steuern IHK Spezial Gründen - Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft IHK Spezial Gründen Buchführung und Steuern 1. Vorbereitung auf Ihr Unternehmen Was ist in der Vorbereitungsphase zu beachten? Organisatorisches

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 20 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 20/2017 Direkt-Login in

Mehr

Einladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen!

Einladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen! Einladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen! Steuerliche (Neu-)Regelungen sowie die steuerliche Optimierung freiwilliger Gehaltsbestandteile Bochum, 1. Dezember

Mehr

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Anleitung zum Buch 13

Inhaltsverzeichnis. Anleitung zum Buch 13 Anleitung zum Buch 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 16 1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 16 1.1.1 Was verlangt das Finanzamt von Einnahme- Überschussrechnern?

Mehr

Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd

Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Mehr